Studienordnung für den BA-Studiengang Philosophie Künste Medien

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1 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 55 - Studienordnung für den BA-Studiengang Philosophie Künste Medien Auf der Grundlage von 44 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung hat die Universität Hildesheim, Fachbereich 1 Erziehungs- und Sozialwissenschaften, die folgende Studienordnung erlassen: 1 Aufgaben der Studienordnung und Geltungsbereich (1) Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung (Verkündungsblatt der Universität Hildesheim, Heft 19 vom , S. 31) Inhalt und Aufbau des Studiengangs Philosophie-Künste-Medien der Universität Hildesheim mit dem Abschluss Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.). (2) Diese Studienordnung soll die Studierenden in die Lage versetzen, sich über die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen des von ihnen gewählten Studiengangs zu informieren und ihr Studium entsprechend einzurichten. Darüber hinaus bestimmt die Studienordnung das von den beteiligten Instituten zu gewährleistende Lehrangebot. 2 Gegenstand und Ziele des Studiums (1) Das Bachelor-Studium Philosophie Künste Medien zielt auf den Erwerb von Kompetenzen, die sowohl für eine erfolgreiche Fortsetzung des Studiums (zum Beispiel im Master-Studiengang), als auch für eine im Anschluss an den Erwerb des Bachelorgrads aufgenommene Berufspraxis von Bedeutung sind. (2) In den theoretischen Studienanteilen werden zentrale Kenntnisse philosophischer Forschung vermittelt, die sowohl für weitere philosophische Studien, als auch für berufliche Tätigkeiten in den Bereichen von Kultur, Künsten und Medien von Bedeutung sind. Zudem will das Studium in ausgewählter Weise mit der Theorie künstlerischer Medien, ihrer Geschichte und ihrer Interpretation vertraut machen. Die praxisorientierten Studienanteile vermitteln ausgewählte Kenntnisse über künstlerische Praktiken, Kunstproduktion, kulturelle Organisation und Projektmanagement. Darüber hinaus ist die praktische Beherrschung der Sprache in Darstellung und Argumentation Gegenstand des Studiums.

2 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 56-3 Zugangs- und Studienvoraussetzungen (1) Von dem Studiengang sind Bewerberinnen und Bewerber angesprochen, die Neigungen und Fähigkeiten im Bereich des theoretischen und begrifflichen Umgangs mit Sprache ebenso mitbringen wie ein Interesse an Philosophie, Künsten und Medien sowie Offenheit für Probleme der Darstellung und der Kommunikation. (2) Formale Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang "Philosophie Künste Medien" ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Eine zusätzliche Voraussetzung zur Zulassung zum Studium ist die Bewerbung mit einem letter of motivation und einem Essay zu einer der in jedem Zulassungsjahr spezifisch ausgeschriebenen philosophischen Fragestellungen. (3) Der Zulassungsantrag wird direkt an die Universität Hildesheim, Marienburger Platz 22, Hildesheim gerichtet; er muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens am 15. Juli eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der Universität Hildesheim eingegangen sein. Antragsformulare auf Zulassung/Immatrikulation können bei der Zentralen Studienberatung der Universität Hildesheim angefordert werden und liegen auch im Internet zum Download bereit. 4 Studienbeginn, Studiendauer und Gliederung des Studiums Das Studium im Studiengang Philosophie Künste Medien kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfung beträgt drei Studienjahre (6 Semester). Das Studium gliedert sich in 11 Module. In das Studium eingegliedert ist eine berufspraktische Tätigkeit von sechs Wochen Dauer (vgl. 15). 5 Studienumfang Das Studium umfasst in der Regel 92 Semester-Wochenstunden an Lehrveranstaltungen. Lehrveranstaltungen werden in der Regel im Rahmen von Modulen belegt ( 9). Es wird empfohlen, pro Semester nicht mehr als 18 Wochenstunden zu studieren. In den angegebenen Stundenzahlen sind die Vorbereitungs- und Nachbearbeitungszeiten nicht enthalten.

3 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 57-6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach 6 der Prüfungsordnung. 7 Studienberatung und Mentorensystem (1) Die Studierenden erhalten durch die Lehrenden des Studiengangs Philosophie Künste Medien eine individuelle Beratung, insbesondere hinsichtlich des Studienaufbaus, der Wahl des wissenschaftlich-künstlerischen Fachs, der Gestaltung der anderen Studienbereiche sowie der Prüfungsanforderungen. (2) Obligatorisch ist für alle Studierenden die Teilnahme am Mentorensystem des Studiengangs. Allen Studierenden wird zu Studienbeginn eine/r der hauptamtlich Lehrenden des Instituts für Philosophie als Mentor/in zugewiesen. Die Studierenden können sich jederzeit eine/n andere/n der hauptamtlich Lehrenden als Mentor/in aussuchen. Der Wechsel muss formlos beim neuen Mentor bzw. der neuen Mentorin beantragt werden. (3) Mit dem Mentor/der Mentorin sollten die Studierenden mindestens einmal pro Semester Fragen der Planung und Organisation des Studiums besprechen. Mögliche Gesprächsgegenstände sind: allgemeine Schwierigkeiten im Studium, Wahlentscheidungen im Studiengang, Unterbrechung des Studiums, Prüfungen, Studienortswechsel (auch im Zuge von Auswärts- und Auslandssemestern), möglicher Abbruch des Studiums. (4) Für die allgemeine Studienberatung steht die Zentrale Studienberatungsstelle der Universität Hildesheim zur Verfügung. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. 8 Leistungspunkte (1) Leistungspunkte (LP) gewichten alle Studienleistungen, die im Rahmen des Studiengangs zu erbringen sind, nach ihrem jeweiligen Arbeitsaufwand. Sie werden nach dem voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwand der Studierenden berechnet. Als durchschnittliche Arbeitsbelastung werden Arbeitsstunden pro Studienjahr angesetzt. Pro Studienjahr sind im Durchschnitt 60 Leistungspunkte, d.h. pro Semester 30 Leistungspunkte zu

4 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 58 - erwerben. Für den Erwerb eines Leistungspunktes wird ein Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden zugrunde gelegt. (2) Leistungspunkte werden dadurch erworben, dass Einheiten des Studiums (Module, Abschlussarbeit und Studienabschlusskolloquium, Praktikum, Schlüsselqualifikationen) erfolgreich abgeschlossen werden. Für die Module wird eine unterschiedliche Anzahl von Leistungspunkten (siehe Anlage 1), für das Praktikum (mit Praktikumsbericht) werden 8, für die Bachelorarbeit (mit Studienabschlusskolloquium) 12 und für im Bereich Schlüsselqualifikationen erfolgreich besuchte Veranstaltungen jeweils 3 Leistungspunkte vergeben. 9 Strukturierung des Studiums und Modularisierung (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module sind thematisch abgerundete und in sich geschlossene Studieneinheiten, die zu einer auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikation führen. Module können sich aus unterschiedlichen Lehr- und Lernformen zusammensetzen. (2) Die Zulassung zu einem Modul kann von bestimmten Voraussetzungen, insbesondere von der erfolgreichen Teilnahme an einem anderen Modul oder an mehreren anderen Modulen abhängig gemacht werden. (3) Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen eines Moduls kann ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen, insbesondere die erfolgreiche Teilnahme an einer oder mehreren anderen Veranstaltungen geknüpft werden. (4) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls setzt den Erwerb einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten voraus. Diese Leistungspunkte werden erworben durch die erfolgreiche Teilnahme an allen oder einzelnen dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen und durch eine auf das gesamte Modul bezogenen Einzelleistung entsprechend Studienbereiche des Studiengangs Der Studiengang umfasst 4 Studienbereiche: 1. Philosophie (in der Regel 40 SWS): 7 Module 2. Wissenschaftlich-künstlerisches Fach (in der Regel 30 SWS): 2 Module 3. Kulturorganisation (in der Regel 12 SWS): 2 Module 4. Schlüsselqualifikationen (in der Regel 10 SWS)

5 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite Inhalte des Studienbereichs Philosophie (1) Das Studium der Philosophie soll grundlegende Kenntnisse philosophischer Inhalte vermitteln und in Methoden des philosophischen Arbeitens einführen. Im Zentrum stehen Probleme und Fragen der theoretischen Philosophie, der praktischen Philosophie und der Kulturphilosophie. (2) Die Studien im Bereich Philosophie umfassen 7 Module: Grundlagen 1. Lesen und Schreiben (wissenschaftliche Propädeutik 1) 2. Überreden und Überzeugen (wissenschaftliche Propädeutik 2) Theoretische und praktische Philosophie 3. Verstehen und Erkennen 4. Individuum und Gesellschaft Kulturphilosophie 5. Wahrnehmen und Gestalten 6. Natur und Kultur Philosophiegeschichte 7. Texte und Positionen 12 Inhalte des Studienbereichs Wissenschaftlich-künstlerisches Fach (1) Das Studium des wissenschaftlich-künstlerischen Faches soll ausgewählte Kenntnisse in Theorie und Praxis eines künstlerischen Bereichs vermitteln. (2) Als wissenschaftlich-künstlerisches Fach kann alternativ studiert werden: 1. Bildende Kunst 2. Literatur 3. Medien 4. Musik 5. Theater (3) Das Studium des wissenschaftlich-künstlerischen Faches umfasst zwei Studienmodule. Das erste der beiden Module ist theoretisch, das zweite ist praktisch ausgerichtet. 13 Inhalte des Studienbereichs Kulturorganisation (1) Der Studienbereich Kulturorganisation soll grundlegende Kenntnisse in Kulturpolitik, -management und -organisation sowie Einblicke in

6 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 60 - betriebswirtschaftliche Fragen in Zusammenhang mit der Organisation und Leitung kultureller Betriebe vermitteln. (2) Das Studium des Studienbereichs Kulturorganisation umfasst zwei Module. 1. Kulturpolitik/Kulturmanagement 2. entweder Organisationspädagogik oder Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 14 Inhalte des Studienbereichs Schlüsselqualifikationen Der Bereich Schlüsselqualifikationen ermöglicht eine Ergänzung des Studiums nach Interesse und Bedürfnis der Studierenden im Sinne eines Studium Integrale. Der Besuch interdisziplinärer Veranstaltungen ist hier ebenso möglich wie der Erwerb von fremdsprachlichen, EDV-technischen oder methodischen Kenntnissen oder Genderkompetenz. 15 Praktikum (1) Zum Studium gehört ein sechswöchiges berufsorientierendes Praktikum. Ziel des Praktikums ist es, den Studierenden eine praxisnahe Vorstellung kulturorganisatorischer und kulturdarstellender Tätigkeiten zu vermitteln; sie sollen soziale und betriebliche Strukturen in Kultur- und Medieneinrichtungen kennenlernen. Das Praktikum soll den Studierenden eine Orientierung für die Wahl ihrer Studienschwerpunkte und ihrer späteren Berufsausrichtung geben. (2) Das Praktikum wird in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit absolviert. In der Regel suchen sich die Studierenden ihre Praktikumsstelle selbst; das Institut für Philosophie und ggf. auch die Praktikumsstelle des Fachbereichs Kulturwissenschaft und ästhetische Kommunikation ist mit Adressen von Firmen und Institutionen behilflich. (3) Nach Abschluss des Praktikums haben die Studierenden jeweils eine Bescheinigung der Praktikumsstelle sowie einen Praktikumsbericht im Umfang von 5-10 Seiten (à Zeichen) vorzulegen, der folgende Angaben enthalten soll: 1. eine Beschreibung des Arbeitsplatzes (Institution, Firma, Abteilung usw.); 2. eine ausführliche Beschreibung der während des Praktikums wahrgenommenen Aufgaben (dazu gehört insbesondere die Beschreibung von organisatorischen und kommunikativen

7 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 61 - Prozessen, von aufgetretenen Problemen und erzielten Ergebnissen); 3. eine kurze Darstellung der gewonnenen Erfahrungen sowie eine kritische Wertung des Praktikums, insbesondere in Bezug auf die Anwendbarkeit der Studieninhalte. Der Praktikumsbericht ist bei dem/der zuständigen Mentor/in einzureichen. (4) Das im Verlauf des Bachelorstudiums abzuleistende Praktikum wird durch eine Bescheinigung des Mentors/der Mentorin nachgewiesen. Dieser Nachweis muss von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten spätestens bei der Meldung zum Studienabschlusskolloquium vorgelegt werden. 16 Lehrveranstaltungsarten (1) Überblicksvorlesungen geben einführende Überblicksinformationen über einzelne Gebiete eines Faches und Problemstellungen und haben zum Teil interdisziplinären Charakter, d.h. werden ggf. von Lehrenden verschiedener Fächer gemeinsam durchgeführt. (2) Überblickseminare dienen der Einführung in Studienbereiche. Sie stellen umfassende Zusammenhänge dar, machen mit Grundbegriffen, Methoden und Wissensgebieten vertraut und führen die Studierenden in entsprechende Arbeitsweisen an den jeweiligen Gegenständen bzw. in den jeweiligen Bereichen ein. (3) Vertiefungsvorlesungen erschließen speziellere Themen und Fragestellungen in einzelnen Studienbereichen. Sie führen exemplarisch in wissenschaftliche Diskussionen ein und vermitteln ein vertieftes Verständnis für entsprechende fachliche Arbeitsweisen. (4) Themenseminare dienen der vertieften und exemplarischen Erarbeitung ausgewählter Problembereiche aus einem Fachgebiet durch gemeinsame Textlektüre und -interpretation, praktische Übungen und gemeinsame Diskussion. (5) Übungen sollen praktische Kompetenzen vermitteln und erweitern. (6) Tutorien sollen Vorlesungen und Seminare unter studentischer Anleitung begleiten und die Möglichkeit zur hierarchiefreieren Diskussion über Inhalte und Formen des Studiums schaffen. (7) (Interdisziplinäre) Ringvorlesungen eröffnen die Möglichkeit, Themen und Problemstellungen aus der Perspektive unterschiedlicher Lehrender (und unterschiedlicher Fächer) zu erkunden.

8 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite Erfolgreicher Veranstaltungsbesuch (1) Für die Veranstaltungen in den Modulen Phil1-Phil7, Kunst1, Literatur1, Medien1, Musik1, Theater1, Pol und im Bereich Schlüsselqualifikationen gilt die Regelung, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung grundsätzlich einen eigenen Beitrag von Seiten der/des Studierenden erfordert. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung liegt nur dann vor, wenn im Zuge der Veranstaltung individuell zurechenbare Beiträge geleistet werden (z.b. Kurzreferat, Protokoll, schriftlicher Test, Textpräsentation, Sitzungsmoderation oder anderes). (2) Die Modalitäten für die Leistung von Beiträgen, die im Sinne von Abs. 1 zur erfolgreichen Teilnahme an einer Veranstaltung führen, legt die Veranstaltungsleitung vor dem oder spätestens zu Veranstaltungsbeginn fest und dokumentiert sie öffentlich. 18 Bachelorprüfung (1) Die Bachelorprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie umfasst Abschlussprüfungen zu 11 Modulen sowie die Bachelorarbeit und das Studienabschlusskolloquium. (2) Alle Details der Bachelorprüfung sind in der Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt. Für das Studium zentrale Bestimmungen dieser Prüfungsordnung sind in die Studienordnung integriert. (3) Für die ordnungsgemäße Durchführung aller Bestandteile der Bachelorprüfung und für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss des Studiengangs zuständig. In dem Prüfungsausschuss ist die Studierendenschaft durch ein studentisches Mitglied vertreten. Dieses wird durch die studentischen Vertreter im Fachbereichsrat (des FB 1) einmal im Jahr gewählt. 19 Modulabschlussprüfungen (1) Die Modulabschlussprüfungen stehen in thematischem Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen, die das jeweilige Modul umfasst. Sie werden in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, durch Hausarbeit oder Projektarbeit mit individuell zurechenbarer Prüfungsleistung abgelegt. Näheres dazu ist in der Prüfungsordnung geregelt (PO 8, 17). (2) In den folgenden 11 Modulen sind Abschlussprüfungen abzulegen: Phil1: Lesen und Schreiben (wissenschaftliche Propädeutik 1)

9 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 63 - Phil2: Überreden und Überzeugen (wissenschaftliche Propädeutik 2) Phil3: Verstehen und Erkennen Phil4: Individuum und Gesellschaft Phil5: Wahrnehmen und Gestalten Phil6: Natur und Kultur Phil7: Texte und Positionen Alternativ Kunst1 / Literatur1 / Medien1 / Musik1 / Theater1: Theorie eines wissenschaftlich-künstlerischen Faches Alternativ Kunst2 / Literatur2 / Medien2 / Musik2 / Theater2: Praxis eines wissenschaftlich-künstlerischen Faches (jeweils analog zu Kunst1, Literatur1 etc.) Pol: Kulturpolitik/Kulturmanagement Orga / Wirt: entweder Organisationspädagogik oder Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 20 Abschlussarbeit Die Abschlussarbeit wird im Fach Philosophie geschrieben. Sie kann, aber muss nicht in thematischem Zusammenhang mit Seminaren stehen, die im Laufe des Studiums besucht wurden. Sie soll in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem fünften und dem sechsten Studiensemester geschrieben werden. In Vorbereitung und Begleitung der Abschlussarbeit soll ein Forschungsmethodentutorium bzw. Bachelorkolloquium besucht werden. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 8 Wochen. Näheres ist in den der PO geregelt. 21 Studienabschlusskolloquium (1) Das Studienabschlusskolloquium bildet den Abschluss des Studiums. Sein Gegenstand ist die Abschlussarbeit. Die Studierenden sollen hier mit den Erstund Zweitprüfenden zusammen Fragen der Arbeit vor dem Hintergrund der Gutachten diskutieren. Sie sollen auf Kommentare und Einwände aus den Gutachten reagieren und zeigen, dass sie in der Lage sind, ein philosophischwissenschaftliches Gespräch zu führen. (2) Die Zulassung zum Studienabschlusskolloquium muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Dabei sind besondere Fristen einzuhalten und Unterlagen vorzulegen. Näheres ist in 21 der PO geregelt.

10 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite Auslands- bzw. Auswärtsaufenthalt (1) Im vierten oder fünften Studiensemester wird den Studierenden ein einsemestriger Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland (oder möglicherweise auch im Inland) empfohlen. Der Mentor/die Mentorin (vgl. 7 Abs. 2) berät bei der Auswahl der Hochschule. Der Zweck des Auslands- oder Auswärtsaufenthalts besteht nicht nur darin, Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, sondern auch darin, das Studium der Philosophie und/oder des wissenschaftlich-künstlerischen Faches im Rahmen einer anderen Tradition und einer anderen inhaltlichen und/oder methodischen Orientierung kennenzulernen. (2) Im Ausland erbrachte Studienleistungen können grundsätzlich anerkannt werden. Entsprechende Klärungen sollten nach Möglichkeit im Vorhinein mit dem/r Mentor/in bzw. den hauptamtlich Lehrenden des Instituts für Philosophie und in Absprache mit dem (ausländischen) Kooperationspartner vorgenommen werden. (3) Bei der Planung und Durchführung des Auslandsstudiums sind die Verantwortlichen im Studiengang Philosophie Künste Medien in Verbindung mit dem Akademischen Auslandsamt der Universität Hildesheim sowie den Kontaktpersonen an den verschiedenen Partnerhochschulen im Rahmen des Möglichen behilflich. 23 Projektsemester Im Rahmen des Studiengangs Philosophie Künste Medien können die Studierenden an den regelmäßig stattfindenden Projektsemestern im Fachbereich 2 teilnehmen. Sofern es zu einer solchen Teilnahme kommt, ist es sinnvoll, dabei den Projektschein im wissenschaftlich-künstlerischen Fach (siehe Anlage 1) zu erwerben. 24 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündigungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft.

11 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 65 - Anlage 1: Gestaltung der Module im Studiengang Übersicht Kürzel Stichwort zum Inhalt SWS LP Abschluss Module in Philosophie Phil1 Phil2 Lesen und Schreiben (wissenschaftliche Propädeutik 1) Überreden und Überzeugen (wissenschaftliche Propädeutik 2) 6 11 Mündl. Prüfung 4 8 Klausur Phil3 Verstehen und Bedeutung 8 14 Hausarbeit Phil4 Individuum und Gesellschaft 8 14 Hausarbeit Phil5 Wahrnehmen und Gestalten 4 8 / 10 Hausarbeit oder mündl. Prüfung oder Klausur Phil6 Natur und Kultur 4 8 / 10 Hausarbeit oder mündl. Prüfung oder Klausur Phil7 Texte und Positionen 6 11 / 13 Hausarbeit oder mündl. Prüfung oder Klausur In Philosophie GESAMT Module im wissenschaftlich-künstlerischen Fach (altern.) Theorie Hausarbeit (altern.) Praxis Mündl. Prüfung Im wiss.-künstlerischen Fach GESAMT Module in Kulturorganisation Pol Kulturpolitik/Kulturmanagement 6 8 Hausarbeit Orga/Wirt (altern.) Organisationspädagogik / Betriebswirtschaftslehre Klausur In Kulturorganisation GESAMT Schlüsselqualifikationen Schlüsselqualifikationen Weitere Studienleistungen Bachelorarbeit (8 Wochen) mit 12 Studienabschlusskolloquium Praktikum (6 Wochen) mit 8

12 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 66 - Praktikumsbericht Detailregelungen Die jeweils in den Modulen des Studiengangs zu erwerbenden Leistungspunkte werden dem oder der Studierenden gutgeschrieben, sobald alle Studienleistungen des Moduls erbracht sind und die jeweils vorgesehene Modulabschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde. 1. Philosophie Grundlagen Modul Phil1: Lesen und Schreiben (wissenschaftliche Propädeutik 1) Inhalte: Einübung philosophischer Lektüre, philosophischen Schreibens und wissenschaftlichen Arbeitens 2 Seminare S 4 SWS 1 Übung Ü 2 SWS Modulabschluss: mündliche Prüfung GESAMT 6 SWS 11 LP Modul Phil2: Überreden und Überzeugen (wissenschaftliche Propädeutik 2) Inhalte: Logik und Sprachphilosophie, Argumentationstheorie und praxis 2 Seminare S 4 SWS Modulabschluss: Klausur GESAMT 4 SWS 8 LP Theoretische und praktische Philosophie Modul Phil3: Verstehen und Erkennen Inhalte: Erkenntnistheorie, Sprachphilosophie, Hermeneutik, Philosophie des Geistes, Metaphysik, Ontologie, Medienphilosophie 3 Veranstaltungen V/S 6 SWS Kolloquium (theoretische Philosophie) V 2 SWS Modulabschluss: Hausarbeit GESAMT 8 SWS 14 LP

13 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 67 - Modul Phil4: Individuum und Gesellschaft Inhalte: Ethik und Moralphilosophie, politische Philosophie, Sozialphilosophie 3 Veranstaltungen V/S 6 SWS Kolloquium (praktische Philosophie) V 2 SWS Modulabschluss: Hausarbeit GESAMT 8 SWS 14 LP Kulturphilosophie Modul Phil5: Wahrnehmen und Gestalten Inhalte: Ästhetik, Philosophie der Kunst, Wahrnehmungstheorie, Medienphilosophie 2 Veranstaltungen V/S 4 SWS Modulabschluss: alternativ Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit (im Falle einer Hausarbeit erhöht sich die Zahl der erworbenen Leistungspunkte auf 10 LP) GESAMT 4 SWS 8 LP Modul Phil6: Natur und Kultur Inhalte: Kulturphilosophie, Anthropologie, Philosophie der Pädagogik, Naturphilosophie 2 Veranstaltungen V/S 4 SWS Modulabschluss: alternativ Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit (im Falle einer Hausarbeit erhöht sich die Zahl der erworbenen Leistungspunkte auf 10 LP) GESAMT 4 SWS 8 LP Philosophiegeschichte Modul Phil7: Texte und Positionen Inhalte: Übersicht über die Geschichte der Philosophie, einzelne philosophische Epochen, einzelne philosophische Autorinnen und Autoren, Philosophie der Geschichte 3 Veranstaltungen V/S 6 SWS Modulabschluss: alternativ Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit (im Falle einer Hausarbeit erhöht sich die Zahl der erworbenen Leistungspunkte auf 13 LP) GESAMT 6 SWS 11 LP

14 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 68 - Module Phil5-Phil7: Eines dieser Module muss mit einer Hausarbeit, eines mit einer Klausur und eines mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Die jeweilige Ausgestaltung ist den Studierenden zur Wahl gestellt. 2. Wissenschaftlich-künstlerisches Fach 1. Bildende Kunst Modul Kunst1 Einführung in die Kunst- und Bildwissenschaft S/Ü/Tu 2-4 SWS Kunstgeschichte V/S 2-4 SWS Thematisches Seminar S 4 SWS Einführung in die Gegenstandsbereiche der Bildenden Kunst (Gegenstand, Methoden, Begrifflichkeit) Modulabschluss: Hausarbeit V/S 4 SWS 14 SWS 25 LP Modul Kunst2 Gegenwartskunst im Kontext anderer Künste und Medien S/P/V 2-6 SWS Bildgestaltung und -produktion S/Ü 2-6 SWS Performance und Rauminstallation S/Ü 2-6 SWS Kleines Projekt (Ausstellung, kuratorisches Projekt) P/Ü 2 SWS Künstlerisches Projekt (Projektsemester) Modulabschluss: Mündliche Prüfung 16 SWS 26 LP 2. Medien Modul Medien1 Einführung in die Film- und Fernsehanalyse S/Ü 2-4 SWS Einführung in die filmischen Erzählstrukturen und Formate Einführung in die Gegenstandsbereiche der ästhetischen Medienwissenschaft (Gegenstand, Methoden, Begrifflichkeit) S+Ü V/S 2-4 SWS 4 SWS Thematisches Seminar S 2-4 SWS Modulabschluss: Hausarbeit 14 SWS 25 LP

15 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 69 - Modul Medien2 Grundformen der filmischen Auflösung S+Ü 4-6 SWS Intermedialität S 2 SWS Medienprojekt (Projekt) S/Ü/Tu 4-6 SWS Mediale Konzeption und Strukturierung (Drehbuchschreiben, Sendungskonzeption u.a.) Künstlerisches Projekt (Projektsemester) Modulabschluss: Mündliche Prüfung S/Ü 4-6 SWS 16 SWS 26 LP 3. Literatur (kreatives Schreiben) Modul Literatur1 Einführung in die Literaturwissenschaft S/Ü/Tu 4 SWS Literaturgeschichte V/S 2-4 SWS Einführung in die Gegenstandsbereiche der Literatur (Gegenstand, Methoden, Begrifflichkeit) S/Ü 2-4 SWS Thematisches Seminar S 4 SWS Modulabschluss: Hausarbeit 14 SWS 25 LP Modul Literatur2 Schreibpraxis S/Ü/Tu 4-6 SWS Kulturjournalismus V/S/Ü 4-6 SWS Schreibanalysen S/Ü 2-4 SWS Seminar S 2-4 SWS Künstlerisches Projekt (Projektsemester) Modulabschluss: Mündliche Prüfung 16 SWS 26 LP 4. Musik Modul Musik1 Allgemeine Musiklehre / Elementare Musiktheorie (plus Grundklausur ) S/Ü/Tu 0-4 SWS Historische Musikwissenschaft V/S 6-10 SWS Systematische Musikwissenschaft V/S 4-8 SWS Modulabschluss: Hausarbeit 14 SWS 25 LP

16 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 70 - Modul Musik2 Kompositionslehre V/S/Ü 2-6 SWS Musikalisches Leben der Gegenwart V/S/Ü 2-6 SWS Kleines Projekt S/P/Ü 2-6 SWS Musikpraxis (Instrumentalunterricht / Ensembleleitung) Künstlerisches Projekt (Projektsemester) Modulabschluss: Mündliche Prüfung Ü 6-10 SWS 16 SWS 26 LP 5. Theater Modul Theater1 Einführung in die Dramen- und Aufführungsanalyse S/Ü/Tu 4 SWS Dramen- und Theatertheorie S/Ü/Tu 2-4 SWS Theatergeschichte V 2 SWS Einführung in die Gegenstandsbereiche der angewandten Theaterwissenschaft (Gegenstand, Methoden, Begrifflichkeit) V/S 2-4 SWS Thematisches Seminar S 2-4 SWS Modulabschluss: Hausarbeit 14 SWS 25 LP Modul Theater2 Einführung in die Grundformen des Szenischen Spiels S/Ü 2 SWS Szenisches Schreiben S/Ü 2-6 SWS Szenographie S/Ü 2-6 SWS Theater- und Dramenformen von der Antike bis zur Gegenwart Kleines Projekt (inkl. technische Grundorientierung, Sprechen auf der Bühne und Körperarbeit) Künstlerisches Projekt Modulabschluss: Mündliche Prüfung S/Ü S/Ü 2-6 SWS 4-6 SWS 16 SWS 26 LP

17 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite Kulturorganisation Modul Pol: Kulturpolitik/Kulturmanagement Einführung in die Kulturpolitik S/V 2 SWS Seminar zur Kulturpolitik S 2 SWS Seminar zum Kulturmanagement S 2 SWS Modulabschluss: Kleine Hausarbeit GESAMT 6 SWS 8 LP Modul Orga: Organisationspädagogik Grundprobleme und Handlungsfelder der Organisationspädagogik Veranstaltungen nach Wahl aus den Modulen BA Organisationspädagogik I und II und MA-Organisationspädagogik I-III, wobei mindestens ein BA-Modul zu wählen ist. Modulabschluss: Leistungsnachweise in jeder Veranstaltung. Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der drei am besten bewerteten Leistungsnachweise. V V/S 2 SWS 6 SWS GESAMT 8 SWS 10 LP Modul Wirt: Betriebswirtschaftslehre 2 Lehrveranstaltungen aus dem Bereich»Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre«: Grundlagen der BWL I / Grundlagen der BWL II / Einführung in das Marketing / Buchhaltung und Abschluss / Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung Modulabschluss: jeweils Klausur zu den Lehrveranstaltungen. Die Note ergibt sich zu gleichen Teilen aus beiden Klausuren. V/Ü 5-6 SWS GESAMT 5-6 SWS 10 LP Die Module»Orga«und»Wirt«sind alternativ zu belegen. 4. Schlüsselqualifikationen Veranstaltungen zur Ergänzung von Qualifikationen (je à 2 SWS und 3 LP) S/V/Ü 10 SWS GESAMT 10 SWS 15 LP

18 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 19 - Nr. 2 / 2004 ( ) - Seite 72 -

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