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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Fahrzeugmechatronik (Automotive Mechatronics) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom (in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz, Art. 3 Abs. und, Art. 8 Abs. 1, Art. 1 Abs. und 3 sowie Art. Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften München folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Die Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) für die Fachhochschulen vom 17. Oktober 001 (BayRS WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 9. Januar 008 in deren jeweiliger Fassung. Studienziele ( 1 Das Studium ermöglicht besonders befähigten Studierenden, die bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, eine konsekutive Weiterentwicklung ihrer Qualifikation und den Erwerb eines weiteren, international kompatiblen Abschlussgrades. Durch eine Verknüpfung wissenschaftlicher Methoden und Werkzeuge aus den Bereichen Fahrzeugtechnik, Elektronik und Informatik verbunden mit einer systemtechnischen Betrachtungsweise wird die Kompetenz zur verantwortlichen Lösung anspruchsvoller mechatronischer Aufgaben im Fahrzeugbau, aber darüber hinaus auch im gesamten Maschinenbau erweitert. 3 Durch praktische Anteile in den Lehrveranstaltungen sowie durch fachübergreifende Projektarbeiten wird der Anwendungsbezug sichergestellt. () 1 Neben den fachlichen Kenntnissen werden im Studium auch übergreifende Qualifikationen wie soziale Kompetenz, interkulturelle Kommunikationsfähigkeit und englische Sprachkompetenz vermittelt. Durch die in Gruppenarbeit durchgeführten Projekte wird die Fähigkeit zur organisatorischen Bewältigung komplexer Aufgaben sowie die Fähigkeit, in Gruppen erfolgreich zu arbeiten und Arbeitsgruppen zu führen, weiterentwickelt. (3) 1 Das Studium bereitet auf anspruchsvolle Tätigkeiten und einen schnellen Einstieg in Führungsverantwortung im technischen Bereich, insbesondere in international operierenden Wirtschaftsunternehmen, vor. Es kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung sein. 3 Qualifikation für das Studium ( Qualifikationsvoraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Fahrzeugmechatronik sind: 1. 1 der Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden und mit dem Prüfungsgesamtergebnis gut oder besser abgeschlossenen Hochschulstudiums der Fahrzeugtechnik, des Maschinenbaus oder der Mechatronik an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses. Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als Prüfungsgesamtergebnis besser als,0 erreicht haben, ist der Nachweis der fachlichen Eignung im Rahmen eines Eignungsverfahrens nach Abs. nicht erforderlich, oder FEM, 08 Seite 1 von 9 nicht amtliche Lesefassung

2 . 1 der Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden und mit dem Prüfungsgesamtergebnis gut oder besser abgeschlossenen Hochschulstudiums einer verwandten Fachrichtung (z.b. Elektrotechnik, Physikalische Technik) an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses. In diesem Fall ist der Nachweis der fachlichen Eignung stets im Rahmen eines Eignungsverfahrens nach Abs. zu erbringen. 3 Wird dabei das Fehlen einzelner Kompetenzen festgestellt, werden von der Prüfungskommission Maßnahmen festgelegt, die den Erwerb dieser Kompetenzen aus dem fachlich einschlägigen grundständigen Studienangebot der Hochschule für Angewandte Wissenschaften München außerhalb des Curriculums ermöglichen. Der Nachweis über den Erwerb fehlender Kompetenzen muss spätestens ein Jahr nach Aufnahme des Masterstudiums vorgelegt werden, oder 3. 1 der Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden mit dem Prüfungsgesamtergebnis befriedigend oder besser abgeschlossenen Hochschulstudiums der Fahrzeugtechnik, des Maschinenbaus, der Mechatronik oder einer verwandten Fachrichtung an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses. In diesem Falle müssen über die in Nr. Sätze bis genannten Voraussetzungen hinaus besondere Gründe wie der Nachweis besonderer fachlich wissenschaftlicher Leistungen auf einschlägigem Gebiet vorliegen (z. B. Aufsätze in Fachzeitschriften oder die Auszeichnung mit einem wissenschaftlichen Preis), oder eine mindestens einjährige, einschlägige, qualifizierte praktische Berufs-erfahrung nachgewiesen werden.. Die Absolvierung eines praktischen Studiensemesters im Hochschulstudium gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 bzw. eine mindestens 18-wöchige einschlägige Industriepraxis in den Fällen der Nr. 1 und Nr.. () 1 Für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Stufe ) oder die Teilnahme am Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit überdurchschnittlichem Ergebnis (alle Teile besser als 3 ) oder einer gleichwertigen Prüfung erbracht. 3 Der Nachweis gilt ebenfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule oder an einer Hochschule nachgewiesen wird. (3) Der/die Vorsitzende der Prüfungskommission entscheidet gemeinsam mit einem weiteren Mitglied der Prüfungskommission, ob die Qualifikationsvoraussetzungen für das Studium erfüllt sind, insbesondere auch über die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen und gleichwertiger Abschlüsse nach Abs. 1 unter Beachtung des Art. 3 Abs. 1 BayHSchG. Aufnahme- und Eignungsverfahren ( 1 Der Zugang zum Masterstudiengang ist zum Wintersemester und zum Sommersemester eines Studienjahres möglich. Die Bewerbung ist schriftlich vom. Mai bis zum 1. Juni eines Jahres bei Studienbeginn im Wintersemester bzw. vom 1. November bis zum 1. Januar eines Jahres bei Studienbeginn im Sommersemester mit den erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften München einzureichen. () 1 Das Eignungsverfahren nach 3 Abs. 1 dient dazu, masterstudiengangsspezifische zusätzliche Anforderungen an die studiengangsspezifische Eignung zu prüfen. Es erfolgt auf Grund der frist- und formgerechten Anmeldung, der vorgelegten Bewerbungsunterlagen und eines Gesprächs, zu dem der Studienbewerber/die Studienbewerberin geladen wird. 3 Das Gespräch dauert ca. 30 Minuten, die Inhalte werden durch die Prüfungskommission festgelegt. Gegenstand des Gesprächs sind die der Mechatronik zugrunde liegenden Fachgebiete Mechanik (z. B. Gleichgewichtsbedingungen, Energieerhaltungssatz und lineare Schwingungen), Elektronik (z. B. elektrische Zweipole, Operationsverstärkerschaltungen, Wechselstromschaltungen), Regelungstechnik (z. B. mathematische Beschreibung eines Regelkreises, Modellierung einfacher dynamischer Systeme, Frequenzgangverfahren) und Informatik (z. B. Kontroll- FEM, 08 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

3 strukturen, Schleifen, Funktionen). Dabei soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, auf der Basis des jeweils absolvierten Studiums prinzipielle fächerübergreifende technische Problemstellungen klar strukturieren, systematisch Lösungsansätze erarbeiten sowie Lösungen folgerichtig darstellen und diskutieren zu können. (3) 1 Die Eignungsprüfung wird von Professoren und Professorinnen der Fakultät für Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Flugzeugtechnik gestellt. Die Bestellung der Prüfer und Prüferinnen und die Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgt durch die Prüfungskommission. 3 Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat mit Erfolg abgelegt erzielt wurde. () 1 Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag und Ort der Prüfung, die Namen der beteiligten Prüfer und Prüferinnen und das Ergebnis hervorgehen müssen. Außerdem müssen die Themen des Gesprächs sowie die Bewertung ersichtlich sein. 3 Die Niederschrift ist von den Prüfern und Prüferinnen zu unterschreiben. () Das Ergebnis des Feststellungsverfahrens wird den Bewerbern und Bewerberinnen i.d.r. spätestens einen Monat vor Studienbeginn bekannt gegeben. () 1 Für Studienbewerber und Studienbewerberinnen aus dem Ausland können anstelle des Eignungsverfahrens nach Absatz auch gleichwertige Testverfahren (z.b. ein mit überdurchschnittlichem Erfolg bestandener GRE-Test) herangezogen werden. Die Entscheidung trifft die Prüfungskommission. (7) Im Falle einer Ablehnung ist die Bewerbung zu einem weiteren Termin möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen. Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit ( 1 Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium oder als berufsbegleitendes Teilzeitstudium angeboten. Einzelheiten regelt der Studienplan. 3 Der Studienbewerber/die Studienbewerberin muss sich bei der Anmeldung entscheiden, ob er/sie ein Vollzeit- oder ein Teilzeitstudium durchführen will. () Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums beträgt drei theoretische Studiensemester einschließlich der Masterarbeit. (3) Die Regelstudienzeit des Teilzeitstudiums beträgt sechs theoretische Studiensemester einschließlich der Masterarbeit. () 1 Soweit die Studienbewerberinnen und Studienbewerber ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, für das weniger als 10 ECTS-Kreditpunkte (jedoch mindestens 180 ECTS- Kreditpunkte) vergeben wurden, ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte aus dem fachlich einschlägigen grundständigen Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Die Prüfungskommission legt fest, welche Prüfungsleistungen abgelegt werden müssen. () Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Studienbewerberund Studienbewerberinnenzahl durchgeführt wird, besteht nicht. Anrechnung anderweitig erworbener Kompetenzen ( Außerhalb des Hochschulbereiches erworbene Kompetenzen werden nicht auf Prüfungsleistungen des Masterstudienganges Fahrzeugmechatronik angerechnet. () 1 Über die Anrechnung an ausländischen oder anderen Hochschulen absolvierter Studienzeiten und erworbener Hochschulqualifikationen, fachlicher Kompetenzen und Fähigkeiten entscheidet die Prüfungskommission des Masterstudienganges Fahrzeugmechatronik auf schriftlichen Antrag einer/eines Studierenden. Dem Antrag sind schriftliche Nachweise über die erbrachten Prüfungsleistungen und die erreichten Kompetenzen beizufügen. (3) 1 Die Prüfungskommission prüft die Gleichwertigkeit der nach Abs. erworbenen Kompetenzen auf Grundlage der vorgelegten Nachweise im Vergleich mit den Studienzielen des Modulkataloges des vorgenannten Masterstudienganges. Die nach Abs. erworbenen Kenntnisse FEM, 08 Seite 3 von 9 nicht amtliche Lesefassung

4 und Fähigkeiten müssen den Kompetenzen eines Moduls des Masterstudienganges im Wesentlichen entsprechen. 3 Bei Unklarheiten muss die/der Studierende in einem 30-minütigen Fachgespräch mit einer Professorin/einem Professor und einem Mitglied der Prüfungskommission seine an einer Hochschule erworbenen Kompetenzen nachweisen. Über das Fachgespräch ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Prüfenden zu unterzeichnen ist. Das Fachgespräch ist bestanden, wenn von den Prüfenden das Prädikat mit Erfolg abgelegt erteilt wird. () 1 Die Prüfungskommission teilt dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München die auf die Module dieses Studienganges anzurechnenden Kompetenzen, die ggf. anzurechnenden Modulteil- oder -endnoten sowie die anzurechnenden ECTS-Kreditpunkte mit. Im Falle der Ablehnung einer Anrechnung ist diese zu begründen. 7 Module und Prüfungen ( Die Module, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der ECTS- Kreditpunkte (der durchschnittliche Arbeitsaufwand für einen ECTS-Kreditpunkt entspricht 30 Zeitstunden), die Form und das Verfahren der Prüfungen, die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungsarbeiten und die Dauer mündlicher Prüfungen sowie die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. Einzelheiten regelt der Studienplan. () Alle Module werden als Pflichtmodule und als Wahlpflichtmodule geführt. 1. Pflichtmodule sind die Module, die für alle Studierenden des Masterstudienganges verbindlich sind.. 1 In der Modulgruppe Mechatronische Fahrzeugsysteme und im Wahlpflichtmodul Internationale Kompetenz müssen die Studierenden nach Maßgabe der Anlage eine bestimmte Auswahl an fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern treffen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. (3) Darüber hinaus können die Studierenden Fächer oder Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule zusätzlich wählen (Wahlmodule). 8 Studienplan ( 1 Die Fakultät für Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Flugzeugtechnik erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil der Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Er wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. 3 Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. () Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen über: 1. Die Aufteilung der Semesterwochenstunden und ECTS-Kreditpunkte je Fach und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltungen und die Unterrichtssprache in den Wahlpflichtfächern, sofern dies nicht in der Anlage geregelt ist,. den Katalog der von den Studierenden des Masterstudiengangs wählbaren Wahlpflichtfächer und die Regeln zu ihrer Auswahl, sofern das nicht bereits in der Anlage geregelt ist, 3. nähere Bestimmungen zu den Leistungs- und Teilnahmenachweisen,. die Richtziele und Studieninhalte der einzelnen Fächer,. Regelungen zur Ausgestaltung des Teilzeitstudiums,. die Form und Organisation der Masterarbeit, FEM, 08 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

5 7. die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Fächern, soweit diese nicht deutsch ist. (3) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei einer nicht ausreichenden Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden. 9 Prüfungskommission ( In der Fakultät für Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Flugzeugtechnik wird eine Prüfungskommission für den Masterstudiengang Fahrzeugmechatronik gebildet, die aus drei Professoren und Professorinnen besteht und durch den Fakultätsrat bestellt wird. () 1 Der Fakultätsrat wählt die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Prüfungskommission und deren/dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse auf ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden übertragen. 10 Masterarbeit ( 1 Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit. In ihr soll der Studierende zeigen, dass er in der Lage ist, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus dem Bereich der Fahrzeugmechatronik selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten und dazu Lösungsstrategien erarbeiten, beurteilen und effektiv umsetzen kann. () 1 Die Masterarbeit wird im Vollzeitstudium frühestens zu Beginn des zweiten Semesters, im Teilzeitstudium frühestens zu Beginn des vierten Semesters ausgegeben. Voraussetzung ist in beiden Fällen der Erwerb von mindestens 7 ECTS-Kreditpunkten. 3 Die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten kann die Prüfungskommission die Bearbeitungszeit in Ausnahmefällen im Einverständnis mit der Aufgabenstellerin/dem Aufgabensteller verlängern. Die Fristverlängerung soll drei Monate nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungszeit wird die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet. (3) 1 Wird die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet, so kann sie mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Die Vergabe des neuen Themas muss spätestens einen Monat nach Mitteilung des Ergebnisses der nicht bestandenen Masterarbeit erfolgen. 3 Hinsichtlich der Bearbeitungszeit gilt die Regelung des Absatzes. 11 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis ( Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern 1,0; 1,3 (sehr gut); 1,7;,0;,3 (gut);,7; 3,0; 3,3 (befriedigend); 3,7 und,0 (ausreichend);,0 (nicht ausreichend). () Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module und die Note der Masterarbeit entsprechend ihrer ECTS-Kreditpunkte gewichtet. (3) Im Masterprüfungszeugnis werden den Endnoten in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle angefügt. () 1 Die gemäß Entscheidung der Prüfungskommission nach Abs. nachzuholenden Module werden im Masterprüfungszeugnis aufgeführt. Die dabei erzielten Modulendnoten fließen aber nicht in die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses ein. FEM, 08 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

6 1 Masterprüfungszeugnis Über die bestandene Masterprüfung werden ein Masterprüfungszeugnis und ein Diploma Supplement gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt. 13 Akademischer Grad ( Den Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Science, Kurzform M.Sc., verliehen. () Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt. 1 In-Kraft-Treten 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 00 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium im Masterstudiengang Fahrzeugmechatronik nach dem Sommersemester 00 aufnehmen. FEM, 08 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

7 Anlage: Übersicht über die Module und Prüfungsleistungen im Masterstudiengang Fahrzeugmechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München Nr. Module Modules SWS ECTS- Kreditpunkte Art der Lehrveranstaltung Prüfungen: Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prüfungen und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, ), 3) Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen, ) FE 1 Modulgruppe Fahrzeugtechnik Module group Automotive engineering FE 1.1 Fahrzeugantriebe Power trains FE 1. Fahrdynamik Vehicle dynamics 3 LN / 3 TN FE Modulgruppe Fahrzeuginformatik Module group Automotive information technology FE.1 Softwareentwicklung für Mikrocontroller Software development for microcontrollers 1 LN FE. Kommunikation und Netzwerkmanagement Communication and network management 1 LN FE 3 Modulgruppe Mechatronik Module group Mechatronics FE 3.1 Sensoren und Aktoren Sensors and actuators FE 3. Modellbildung und Regelung Modelling and control FE Modulgruppe Mechatronische Fahrzeugsysteme ) Module group Mechatronic vehicle systems ) FE.1 Wahlpflichtmodul 1 Elective module 1 3 FE. Wahlpflichtmodul Elective module 3 FE Modulgruppe Simulation Module group Simulation FE.1 Echtzeitsimulation Real time simulation LN FE. Mehrkörpersysteme Multibody systems Kl (90-70) oder StA FE Modulgruppe Projekt Module group Project FE.1 Projektstudium Mechatronik I Mechatronics project I Proj PA und Kol(30) ) FE. Projektstudium Mechatronik II Mechatronics project II Proj PA und Kol (30) ) 7) FE 7 Modulgruppe Module group FEM, 08 Seite 7 von 9 nicht amtliche Lesefassung

8 Nr. Module Modules SWS ECTS- Kreditpunkte Art der Lehrveranstaltung Prüfungen: Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prüfungen und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, ), 3) Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen, ) FE 7.1 FE 7. Fachübergreifende Qualifikationen Qualitätssicherung und statistische Versuchsplanung Wahlpflichtmodul Internationale Kompetenz 8) Multidisciplinary qualifications Quality assurance and design of experiments Elective module International competence 8) SU/Ü/SE FE 8 Masterarbeit Master thesis 0 MA Summe der SWS und ECTS-Kreditpunkte 8 90 SP (0-10) MP (1-) 9) FEM, 08 Seite 8 von 9 nicht amtliche Lesefassung

9 Abkürzungen: ECTS European Credit Transfer System Kl Klausur Kol Kolloquium LN Leistungsnachweis MA Masterarbeit MP mündliche Prüfung Proj Projekt PA Projektarbeit PR Praktikum SP schriftliche Prüfung StA Studienarbeit SU seminaristischer Unterrricht SWS Semesterwochenstunden TN Teilnahmenachweis Ü Übung Anmerkungen: Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan festgelegt. ) Bei Note nicht ausreichend in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. 3) Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Masterarbeit mit der Note ausreichend oder besser sind Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung. ) Die Erteilung des Prädikats mit Erfolg abgelegt ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfungsleistung und für das Bestehen der Masterprüfung. ) Aus einem vom Fakultätsrat im Studienplan festgelegten Katalog müssen zwei fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule gewählt werden. ) Zur Bildung der Modulendnoten werden die Projektarbeit jeweils mit 0,7 und das Kolloquium jeweils mit 0,3 gewichtet. 7) Ausreichende Endnote im Modul Projektstudium Mechatronik I ist Voraussetzung für die Ausgabe der Aufgabenstellung im Modul Projektstudium Mechatronik II. 8) 1 Aus einem vom Fakultätsrat im Studienplan festgelegten Katalog müssen fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer im Umfang von sechs ECTS-Kreditpunkten gewählt werden. Die Auswahl ist genehmigungspflichtig. 9) Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten der einzelnen Fächer entsprechend ihrer ECTS- Kreditpunkte gewichtet. FEM, 08 Seite 9 von 9 nicht amtliche Lesefassung

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