Anmeldungen zur OGS. - Hinweise - 1) Beide Anmeldebögen ausfüllen und unterschreiben! Datum nicht vergessen!
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- Krista Brodbeck
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1 Anmeldungen zur OGS - Hinweise - 1) Beide Anmeldebögen ausfüllen und unterschreiben! Datum nicht vergessen! 2) Beide Anmeldebögen bei den Koordinatorinnen (Frau Noppeney/Frau Klemmer) oder im Sekretariat abgeben. 3) Mit den Anmeldebögen unbedingt den Dauerauftrag (Kopie oder Original) abgeben, mit dem die Bank oder Sparkasse beauftragt wurde, den Betrag von 95,00 jeweils zu Beginn des Monats zu überweisen (Zahlungseingang bis spätesten 5. des Monats). Dabei gilt: a) erste Ausführung des DA zum b) letzte Ausführung zum c) für den Monat August 2014 ist der Betrag von 95,00 sofort zu überweisen 1 ); ein entsprechender Beleg ist ebenfalls der Anmeldung beizufügen. 4) Der Anmeldebogen mit der Aufschrift Ausfertigung für Eltern am unteren Rand des Blattes wird durch die OGS-Leitung unterschrieben und unverzüglich an die Eltern zurückgegeben. Dadurch kommt der Vertrag zustande. Die Ausfertigung für die Schule bleibt in den Akten der Schule. 5) Die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbleiben bei den Eltern, brauchen also nicht abgegeben werden. Verpflegungskosten Jede Mahlzeit kostet 2,70. Die Verpflegungspauschale der Eltern beträgt pro Monat und Kind 45. Zusammen mit dem OGS-Beitrag von 50 ergibt sich ein monatlicher Kostenaufwand von 95,00. 1 ) Betriebs-, Personal- und Sachkosten der OGS sind auf 12 Monate kalkuliert. Daher müssen die Beiträge für 12 Monate also auch für August angerechnet werden.
2 OGS der GGS Frelenberg Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule Betreuungsvertrag Persönliche Angaben zu den Eltern: Nachname: Vorname: Wohnort: Straße: Telefon privat: Telefon dienstlich: Mutter Vater Notrufnummer: Berufstätig (freiwillige Angabe): О ja О nein О ja О nein Persönliche Angaben zum Kind / zu den Kindern: Name, Vorname: Klasse, Lehrer: Besonderheiten: Medikamente: (dürfen nur aufgrund ärztlicher Anweisung durch unser Personal verabreicht werden!) Kinder-,Hausarzt: (Anschrift, Telefon) Weitere Personen, die das Kind abholen dürfen: Das Kind darf alleine nach Hause gehen: О ja О nein Bemerkungen: Die Angaben in dieser Anmeldung werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass diese Daten auch elektronisch erfasst und gespeichert werden. Von den aktuellen Anmelde- und Teilnahmebedingungen habe ich Kenntnis genommen und ich stimme ihnen zu. Die Kopie des Dauerauftrages, den ich meiner / wir unserer Bank zur Begleichung meiner/unserer Kosten erteilt habe, ist Bestandteil dieser Anmeldung und liegt bei. (Bankverbindung: KSK Heinsberg, IBAN: DE ) Ich versichere / wir versichern, mein/unser Kind regelmäßig und pünktlich um Uhr von der Schule abzuholen, anderenfalls gilt die Genehmigung, dass das Kind alleine nach Hause gehen darf (s. o.). Ich weiß / wir wissen, dass das Betreuungspersonal und die Schule aufsichtsrechtlich ab Uhr aus der Pflicht sind. Das Betreuungspersonal ist während der Dienstzeit telefonisch unter 02451/ zu erreichen. Diese Anmeldung und die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Übach-Palenberg, d. Aufgenommen: ja nein OGS-Koordinatorin Unterschrift d. Erziehungsberechtigten Ausfertigung für Eltern
3 OGS der GGS Frelenberg Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule Betreuungsvertrag Persönliche Angaben zu den Eltern: Nachname: Vorname: Wohnort: Straße: Telefon privat: Telefon dienstlich: Mutter Vater Notrufnummer: Berufstätig (freiwillige Angabe): О ja О nein О ja О nein Persönliche Angaben zum Kind / zu den Kindern: Name, Vorname: Klasse, Lehrer: Besonderheiten: Medikamente: (dürfen nur aufgrund ärztlicher Anweisung durch unser Personal verabreicht werden!) Kinder-,Hausarzt: (Anschrift, Telefon) Weitere Personen, die das Kind abholen dürfen: Das Kind darf alleine nach Hause gehen: О ja О nein Bemerkungen: Die Angaben in dieser Anmeldung werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass diese Daten auch elektronisch erfasst und gespeichert werden. Von den aktuellen Anmelde- und Teilnahmebedingungen habe ich Kenntnis genommen und ich stimme ihnen zu. Die Kopie des Dauerauftrages, den ich meiner / wir unserer Bank zur Begleichung meiner/unserer Kosten erteilt habe, ist Bestandteil dieser Anmeldung und liegt bei. (Bankverbindung: KSK Heinsberg, IBAN: DE DE ) Ich versichere / wir versichern, mein/unser Kind regelmäßig und pünktlich um Uhr von der Schule abzuholen, anderenfalls gilt die Genehmigung, dass das Kind alleine nach Hause gehen darf (s. o.). Ich weiß / wir wissen, dass das Betreuungspersonal und die Schule aufsichtsrechtlich ab Uhr aus der Pflicht sind. Das Betreuungspersonal ist während der Dienstzeit telefonisch unter 02451/ zu erreichen. Diese Anmeldung und die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Übach-Palenberg, d. Aufgenommen: ja nein OGS-Koordinatorin Unterschrift d. Erziehungsberechtigten Ausfertigung für die Schule
4 Offene Ganztagsgrundschule an der GGS Frelenberg I. Teilnahme - Anmelde- und Teilnahmebedingungen - In der Fassung vom Die Laufzeit beginnt mit dem 1. August eines jeden Schuljahres. Die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule OGS bindet für die Dauer eines Schuljahres. Sie verpflichtet in der Regel zu einer Teilnahme an 5 Tagen pro Woche. Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten ist freiwillig. 2. Eine vorzeitige, unterjährige Kündigung ist nicht möglich! 3. Die Anmeldung verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn nicht spätestens vor Ablauf des eines jeden Jahres die Kündigung erfolgt. 4. Nach Beendigung des vierten Schuljahres endet die Betreuungsmöglichkeit an der OGS automatisch. 5. Es liegt im Ermessen der Schulleitung, des Kooperationspartners und des Schulträgers einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen. Diese Zustimmung kann nur in Ausnahmefällen (Wohnortwechsel/ Wechsel der Schule/ Änderungen hinsichtlich des Sorgerechts) und nur schriftlich erfolgen. 6. Zur außerordentlichen Auflösung kann es weiterhin kommen, wenn a. das Verhalten des Kindes eines weiteres Verbleiben nicht zulässt, b. das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, c. den Beitragszahlungen nicht nachgekommen wird, d. die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind oder e. die Zahl der Anmeldungen zur OGS nicht ausreichen, um eine Gruppe an der Lindenschule Boscheln einzurichten bzw. aufrechtzuerhalten. f. Sollte von Ihrem Kind eine Eigen- bzw. Fremdgefährdung ausgehen, wird es sofort aus der OGS ausgeschlossen. II. Anmeldung 1. Die Anmeldung des Kindes zur OGS hat schriftlich durch die Erziehungsberechtigten auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer diese Voraussetzungen und Bedingungen an. 2. Bei Anmeldung im laufenden Schuljahr beginnt die Beitragspflicht mit dem 1. des Monats der Aufnahme. 3. Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort, der Teilnahme an einer anderen schulischen Veranstaltung oder aus anderen Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht an den Angeboten der OGS teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung. 4. Erkrankungen und somit Abmeldungen für die Dauer der Erkrankung sind unbedingt bis Uhr eines Tages mitzuteilen. Fehlt das Kind mehr als 2 Tage, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. 5. Gleiches gilt für ansteckende, meldepflichtige Erkrankungen in der Familie sowie für Unfälle des Kindes auf dem Weg zur oder von der Schule. Nach ansteckenden meldepflichtigen Erkrankungen oder Läusebefall ist vor erneutem Besuch der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen. III. Höhe der Beiträge 1. Die Höhe der Elternbeiträge wird im Einvernehmen mit dem Schulträger der Stadt Übach-Palenberg und der OGS- Leitung festgelegt. 2. Dieser monatliche Beitrag ist aus den laufenden Kosten für das gesamte Schuljahr ermittelt und sieht eine soziale Staffelung vor (siehe Beitragstabelle). Die Zahlung erfolgt auch in Zeiträume, in denen keine Betreuung stattfindet. (Ferien) 3. Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und wird gesondert berechnet. 4. Das Mittagessen umfasst eine warme Mahlzeit, einschließlich der Getränke. Darüber hinaus erhalten die Kinder auch Getränke und Rohkost/Obst während der gesamten Betreuungszeit. IV. Beitragstabelle (monatliche Beiträge) 1. Kind Geschwisterkinder in der OGS Arbeitslosengeld- II Bezieher (mit Nachweis) Sozialhilfeempfänger (mit Nachweis) Elternbeitrag 50,00 30,00 30,00 (auch Geschwister) 30,00 (auch Geschwister) Essensbeitrag 45,00 45,00 45,00 45,00 Beispiel: 2 Geschwisterkinder müssen 180 zahlen (OGS-Beitrag: plus Essen: ) 3 Geschwisterkinder müssen 260 zahlen (OGS-Beitrag: plus Essen: ) Alle Beiträge beruhen auf einer Mischkalkulation über das ganze Jahr hinweg. Darum müssen die Beiträge für 12 Monate d. h. auch über die Ferien hinweg erhoben werden. Dies gilt auch für die Essenbeiträge bzw. Zeiten in denen nicht gespeist wird! Bei wirtschaftlichen Engpässen scheuen Sie nicht das Gespräch mit der OGS-Leitung; Diskretion ist selbstverständlich. Außerdem sei auf die Möglichkeit hingewiesen, für OGS-Beiträge und Verpflegungsbeiträge staatliche Zuschüsse zu beantragen. Kontaktieren Sie auch in dieser Frage die OGS-Leitung.
5 V. Fälligkeit 1. Das Schuljahr beginnt grundsätzlich am eines Jahres und endet am des folgenden Jahres. 2. Die Elternbeiträge sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig und müssen per Dauerauftrag auf das Konto Bankverbindung: KSK Heinsberg, IBAN: DE37 DE überwiesen werden (erstmalige Ausführung: 1. August 2014 letztmalige Ausführung: ). Dabei werden die Beiträge für die OGS und das Essen in einem gemeinsamen Betrag (i. d. R. 95,00 Euro) überwiesen. 3. Dieser Vertrag - und damit das Recht zur Teilnahme an den Angeboten der OGS - ist nur wirksam, wenn der Anmeldung die Kopie des eingerichteten Dauerauftrages über den monatlich zu zahlenden Beitrag beiliegt. Ohne Dauerauftrag wird die Anmeldung bzw. der Vertrag nicht angenommen. 4. Bei Nichtzahlung des Beitrages wird nur einmal gemahnt. Werden zwei aufeinander folgende Beiträge nicht gezahlt, erlischt der Anspruch auf Wahrnehmung des Betreuungsangebotes bzw. der Teilnahme an der OGS, die vertragliche Zahlungsverpflichtung besteht jedoch weiterhin. VI. Ausgestaltung und Betreuung 1. Die Betreuung und Förderung des Kindes erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses Offene Ganztagsschule im Primarbereich des Ministeriums für Schule, Jugend und Kultur vom Die Offene Ganztagsgrundschule bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht Angebote außerhalb der Unterrichtszeit bis Uhr. 3. Das Kind muss selbstständig zum Betreuungsraum kommen. Während der allgemeinen Hofpausen unterliegt es der Aufsicht der Schule. Das Kind ist verpflichtet, sich an die Weisungen des Betreuungspersonals zu halten. 4. Die Maßnahme ist als schulische Veranstaltung durch die Schulkonferenz anerkannt. VII. Hausaufgabenbetreuung Die Kinder können unter Aufsicht und Anleitung in der Betreuungszeit ihre Hausaufgaben erledigen. Hierfür steht ihnen eine angemessene Zeitspanne zur Verfügung. Die Vollständigkeit und Richtigkeit kann nicht gewährleistet werden. Freitags findet keine Hausaufgabenbetreuung statt. Die Kinder können ihre Zeit dann frei gestalten. VIII. Aufsichtspflicht 1. Die Aufsicht über das Kind auf dem Hin- und Rückweg zur Grundschule obliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. 2. Die Aufsichtspflicht der Schule bzw. des Betreuungspersonals beginnt täglich um 7.45 Uhr und endet für die OGS- Kinder um Uhr. 3. Falls das Kind unvorhergesehen nicht durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann, muss dies dem Betreuungspersonal (Tel.: / 1582) unverzüglich mitgeteilt werden. Dabei soll erklärt werden, wer das Kind abholen darf oder ob das Kind alleine nach Hause gehen darf. 4. Eltern/Sorgeberechtigte sind verpflichtet ihr Kind pünktlich um Uhr von der Schule abzuholen. Alle aus einer Verspätung von Eltern / Sorgeberechtigten resultierenden Folgen gehen zu Lasten der Eltern/Sorgeberechtigten. 5. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollen nicht mit dem Abholen beauftragt werden. Mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten darf das Kind auch alleine nach Hause gehen. IX. Notfallbenachrichtigung In dringenden Fällen bei Nichterreichen der Erziehungsberechtigten und der Personenberechtigten müssen weitere Personenangaben ggf. der Haus- bzw. Kinderarzt gemacht werden, um eine Benachrichtigung sicherzustellen. X. Trägerschaft Personell wird die OGS vom Verein "spielend Lernen e.v." (AWO Kreis Heinsberg - Betreuung in Schulen) getragen und durch ein kooperatives pädagogisches Gesamtkonzept inhaltlich und qualitativ unterstützt. XI. Schlussbestimmungen Alle zusätzlichen, abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bezüglich des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Sie sind nur gültig, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern unterschrieben der Anmeldung beigefügt sind.
den/der/dem Personensorgeberechtigten: Das Kind wird ab dem Schuljahr 12/13 in der Zeit von bis
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