Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank ESF-Förderung im Förderzeitraum 2007 bis
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1 Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank ESF-Förderung im Förderzeitraum 2007 bis Wissenswertes zur Antragstellung - 1
2 Antragsverfahren, allgemein Förderfähige Ausgaben und Kosten Antragstellung Auszahlung / Abrechnung Kommunikation 2
3 Trägeranmeldung Für jeden Fördermittelempfänger ist bei der SAB eine Trägermappe anzulegen. Sie ist eine Zusammenstellung trägerspezifischer Unterlagen, die die Eignung des Projektträgers zur Durchführung von ESF-Projekten belegen müssen. Alle für die Trägermappe erforderlichen Unterlagen sind im "Infoblatt Anforderungen an ESF-Projektträger - bei Ersteinreichung -" dokumentiert. Die Trägermappe ist Grundlage für die abschließende Prüfung der Förderfähigkeit von ESF-Anträgen und Bewilligungsvoraussetzung. Der Träger ist für die Aktualität der Unterlagen verantwortlich. Veränderungen sind umgehend anzuzeigen. 3
4 Trägeranmeldung 4
5 ESF-Antragsverfahren 1. verkürzte Sonderverfahren Vorhabensbereich C Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Schülertransport Vorhabensbereich F Zusatzqualifikation für Berufsfachschüler 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte klassisches Trägerverfahren relevant für Mehrzahl der SMK-Fälle 5
6 ESF-Antragsverfahren 1. verkürzte Sonderverfahren einstufiges Verfahren vereinfachtes Antrags- und Abrechnungsverfahren Gesonderte Antrags- und Abrechungsformulare ( Projektantrag (rechtsverbindliche Druckversion) Teilnehmer- und Dozentenlisten Projektbeschreibung Einbeziehung fachlich kompetenter Dritter zur abschließenden Antragsbewertung 6
7 ESF-Antragsverfahren 1. verkürzte Sonderverfahren 7
8 ESF-Antragsverfahren 1. verkürzte Sonderverfahren ( 8
9 ESF-Antragsverfahren 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte (teils) elektronisches Antrags- und Abrechnungsverfahren Projektbeschreibung Projektantrag (elektronisch, rechtsverbindliche Druckversion) Nutzung spezieller Software i. d. R. Bildungsträgerbezogene Maßnahmen, bei SMK für alle Antragsberechtigten ein- oder zweistufiges Verfahren Einbeziehung fachlich kompetenter Dritter zur abschließenden Antragsbewertung 9
10 ESF-Antragsverfahren 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte Bearbeitungsablauf - einstufig Projektidee Fachstelle Stellungnahme Beratung Projektantrag Bewilligungsstelle Träger Projektantrag Berater SAB 10
11 ESF-Antragsverfahren 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte Bearbeitungsablauf - einstufig Im Förderbereich des SMK anzuwenden auf: E - Auslandspraktika, jedoch nur mit wenigen Positionen G - Vermittlung von Sprachkenntnissen in Tschechisch oder Polnisch (Ausschreibung) H - berufsbegleitende Qualifizierung - Kindertagesbetreuung 11
12 ESF-Antragsverfahren 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte Fristen 12
13 ESF-Antragsverfahren 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte Bearbeitungsablauf zweistufig mit notwendiger Priorität Projektidee Priorität Fachstelle Projektvorschlag Projektantrag Stellungnahme Bewilligungsstelle Projektvorschlag Träger Projektantrag Berater SAB 13
14 ESF-Antragsverfahren 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte Bearbeitungsablauf - zweistufig Im Förderbereich des SMK anzuwenden auf: A - Vorhaben zur Verbesserung des Schulerfolges B - Vorhaben zur Berufs- und Studienorientierung D - Vorhaben zur Alphabetisierung funktionaler Analphabeten 14
15 ESF-Antragsverfahren 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte Fristen 15
16 ESF-Antragsverfahren 2. unverkürztes Förderverfahren für Projekte Anforderungen an Struktur und Inhalt von Projektvorschlägen/-anträgen 1. Bedarf des Projektes 2. Ausgangssituation 3. Ziele/ Teilziele des Projektes 4. Regionale Einordnung 5. Angaben zur Zielgruppe 6. Arbeitsschritte zur Erreichung der Ziele 7. Methoden 8. Zu erwartende Ergebnisse und deren Dokumentation 9. Nachhaltigkeit 10. Kompetenz des Antragstellers/ der Projektmitarbeiter 11. Gesamtkosten, Fördersumme, Eigenanteil 12. Sonstiges 16
17 Antragsverfahren, allgemein Förderfähige Ausgaben und Kosten Antragstellung Auszahlung / Abrechnung Kommunikation 17
18 Regelung der Verwaltungsbehörde ESF zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten Förderzeitraum Die Regeln der Verwaltungsbehörde ESF gegenwärtig in der Fassung vom sind für die Antragstellung und Antragsberatung für den NFZR anzuwenden. Veröffentlicht unter: - förderfähige Ausgaben Es dürfen nur Ausgaben finanziert werden, die außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Nachrangigkeit. Grundsatz für die Kalkulation der förderfähigen Ausgaben bei Zuwendung / Bewirtschaftungsbefugnis sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. 18
19 Regelung der Verwaltungsbehörde ESF zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten Förderzeitraum Projekt bezogene Personalausgaben mit erforderlichen Fahrtkosten 2. Fremdleistungen, Verbrauchsmaterialien, Ausstattungsgegenstände (vorhabensspezifisch) 3. Ausgaben der allgemeinen Verwaltung 4. Leistungen an Teilnehmer 19
20 Regelung der Verwaltungsbehörde ESF zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten Förderzeitraum Personalausgaben für eigenes Personal sind die Gehälter förderfähig, die Höhe orientiert sich am TV-L für Honorarkräfte gelten verschiedene Grenzen für die Honorarsätze je Unterrichtsstunde/Betreuungsstunde: - bis zu 60 für berufene Professoren - bis zu 49 für Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung - bis zu 39 für Personen mit Meisterprüfung - bis zu 33 für sonstige Personen - bis zu 7 für studentische Hilfskräfte 20
21 Regelung der Verwaltungsbehörde ESF zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten Förderzeitraum Nicht förderfähige Ausgaben sind z.b.: - erstattungsfähige Umsatzsteuer - Kosten für die Teilnehmergewinnung - Finanzierungskosten - Bußgelder, Geldstrafen - Sollzinsen 21
22 Mittelplanung die Mittel müssen so konkret und genau wie möglich geplant werden bei zu gering geplanten Mitteln ist ein Änderungsantrag notwendig, die Erhöhung muss wiederum Eigen-/Fremdmittel umfassen, damit min. 5% der förderfähigen Gesamtkosten hiervon abgedeckt sind bei zu viel geplanten Mitteln verringert sich die Höhe der Eigen-/Fremdmittel entsprechend, dabei umfasst der Anteil der Eigen-/Fremdmittel wiederum min. 5% der förderfähigen Gesamtkosten d.h. der absolute Betrag der Eigen-/Fremdmittel erhöht oder verringert sich jeweils entsprechend der Förderquote 22
23 Mittelplanung die Förderquote beträgt in der Regel 95 % diese Förderquote umfasst nur die förderfähigen Ausgaben nicht förderfähige Ausgaben müssen daher zusätzlich erbracht werden d.h. 5 % der förderfähigen Ausgaben und 100% der nicht förderfähigen Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel erbracht werden 23
24 Mittelplanung Kofinanzierung für die förderfähigen Ausgaben Eigenmittel Drittmittel, wenn sie nicht zweckgebunden sind oder für dieses Projekt zweckgebunden sind eigenes Personal wenn das Personal nicht Aufgaben übernimmt, für die es vorher eingestellt wurde Sachmittel insbesondere Verbrauchsmaterial oder Ausstattungen, die vor dem Bewilligungszeitraum angeschafft worden sind Finanzierung für die nicht förderfähigen Ausgaben - Art der Finanzierung steht im Ermessen des Projektträgers 24
25 Antragsverfahren, allgemein Förderfähige Ausgaben und Kosten Antragstellung Auszahlung / Abrechnung Kommunikation 25
26 Vorzeitiger Maßnahmebeginn Projekte dürfen nicht vor der Erteilung der Fördermittelzusage begonnen werden d.h. es dürfen keine rechtsverbindlichen Verträge geschlossen werden, es sei denn, diese enthalten eine Rücktrittsklausel, nach der man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die Förderung nicht zustande kommt z.b.: Diese Vereinbarung gilt vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln für das Projekt durch die Sächsische Aufbaubank im Ausnahmefall kann auf Antrag ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt werden dadurch entsteht kein Anspruch auf Förderung 26
27 ESF-Antragsverfahren Der Förderantrag Anforderungen an Antragsunterlagen im PRANO-Verfahren Vollständige Antragsunterlagen, Unterschrift durch Zeichnungsberechtigte Nachvollziehbare Beschreibung der Projektkonstruktion, ggf. untersetzende Kalkulationen und Erläuterungen Bedarfsnachweise im Rahmen des Projektvorschlages ggf. Vorliegen Stellungnahmen sonstiger Stellen (Jugendamt etc.), Mitfinanzierungserklärungen, Einstellungserklärungen... Vorliegen vollständiger und aktueller Trägerunterlagen bei der SAB 27
28 PRANO PRojekt ANtrag - Online 28
29 Der Förderantrag Die PRANO-Software wird im Förderverfahren benötigt für: 1) Antragstellung: - Erstantrag - Änderungsantrag 2) Abrechnung: - Auszahlungsantrag - Zwischenverwendungsnachweis - Endverwendungsnachweis (kein extra Auszahlungsantrag notwendig) 29
30 ESF-Antragsverfahren 30
31 Der Förderantrag Download Software 31
32 Der Förderantrag Anwenderhand bücher Anwenderhandbücher 32
33 Der Förderantrag 33
34 Der Förderantrag 34
35 Finanzsteuerung Kalkulationshilfen in PRANO 35
36 Finanzsteuerung 36
37 Finanzsteuerung 37
38 Finanzsteuerung 38
39 Projektsteuerung Zuwendungsbescheid rechtlicher Rahmen der Projektdurchführung Bewilligung analog zu Beantragung Bewilligung mit Korrekturen Bewilligung mit Auflagen Information über rechtliche Grundlagen Zuwendungsempfänger Mittelbereitstellung Auszahlungsbedingungen Auflagen 39
40 Projektsteuerung Auflagen als Steuerungsinstrument Standardauflagen - Durchsetzung allgemeiner gesetzlicher und förderrechtlicher Rahmenbedingung - Definition finanztechnischer Voraussetzungen, wie z. B. - Konten- bzw. Kostenstellentrennung für geförderte Projekte von Unternehmensvorgängen - Aufbewahrungsfristen für Projektunterlagen - Publizitätsvorschriften - Datenschutz - Prüfungsrechte Dritter 40
41 Projektsteuerung Auflagen als Steuerungsinstrument projektspezifische Auflagen - Definition von Auszahlungsvoraussetzungen - Definition zusätzlicher Durchführungsbedingungen erforderliche Teilnehmerzahlen - Definition von Nachweisverpflichtungen erforderliche Qualifikationen von Dozenten Führung von Tätigkeitsnachweisen Klassenbücher erforderliche Änderungsmitteilungen 41
42 Änderungsantrag Bei veränderten Rahmenbedingungen während der Projektdurchführung kann mittels Änderungsantrag eine Anpassung der Zuwendung und der Zuwendungsvoraussetzungen erfolgen. 42
43 Antragsverfahren, allgemein Förderfähige Ausgaben und Kosten Antragstellung Auszahlung / Abrechnung Kommunikation 43
44 Auszahlungsantrag Haushaltssteuerung über regelmäßige Auszahlungsanträge In Abhängigkeit von den Festlegungen in der jeweiligen Richtlinie erfolgt die Auszahlung 1. im Erstattungsprinzip nur nachgewiesen Ausgaben werden erstattet 2. der nachgewiesenen Ausgaben sowie mit einer Vorauszahlung für zwei Monate Flexibilität in den Finanzpositionen die einzelnen Finanzierungspositionen können um bis zu 20 % überschritten werden, wenn sie mit anderen Positionen ausgeglichen werden können - jedoch nicht zu Lasten der teilnehmerbezogenen Ausgaben 44
45 Auszahlungsantrag formaler Antrag mit entsprechenden Nachweisen in den Anlagen: - Teilnehmerlisten - Dozentenlisten - Beleglisten - 45
46 Abrechnungsvorgänge I Möglichkeiten der Auszahlung Vorauszahlungen Zahlungen im Erstattungsprinzip 46
47 Abrechnungsvorgänge II Vorauszahlungen in der Regel Fälle mit großen Fördersummen die 1. Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und nach Vorlage der im Zuwendungsbescheid geforderten Unterlagen (z.b. Teilnehmer- und Dozentenlisten, Arbeitsverträge, Negativerklärungen) weitere Auszahlungen erfolgen dann mit Nachweis der tatsächlichen Ausgaben mittels chronologischen Beleglisten (Nutzung der Software PRANO) gemäß Punkt 1.4 der ANBest-P darf die Zuwendung nur insoweit angefordert werden, als sie längstens innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Nicht innerhalb dieser Frist verbrauchte Mittel sind mit 5 v. H. über dem Basiszinssatz nach 247 BGB zu verzinsen. 47
48 Abrechnungsvorgänge III Erstattungsprinzip in der Regel Fälle mit kleineren Fördersummen (< ) Zahlungen erfolgen erst nachdem die tatsächlichen Ausgaben mittels eines Auszahlungsantrages / Verwendungsnachweises nachgewiesen und geprüft wurden 48
49 Abrechnung Verwendungsnachweisprüfung im NFZR kein einfacher Verwendungsnachweis mehr zugelassen Erhöhung des Prüfaufwandes erforderlich in 100% der Fälle ist die Prüfung von Originalbelegen erforderlich, dabei mindestens 20% der Gesamtausgaben mindestens 20% der Belege in einzelnen Vorhabensbereichen Erhöhung möglich stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen mindestens 10% der Vorhaben eines Vorhabensbereiches mindestens 10% der zuschussfähigen Gesamtausgaben 49
50 Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung geprüft wird die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen die inhaltlich-sachliche Umsetzung des Vorhabens (Sachberichte, Vor-Ort-Prüfungen, Teilnehmerbefragungen) die Einhaltung der Auflagen und Bestimmungen (Zuwendungsbescheid) die zweckentsprechende Mittelverwendungen (Beleglisten, i.d.r. stichprobenartige Belegprüfungen auch im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen) der fristgerechte Mittelverbrauch der Vorauszahlungen (Beleglisten) 50
51 Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung - tatsächliche Ausgaben Die Ausgaben müssen im Rahmen des Finanzierungsplanes bewilligt, der Projektbezug gewährleistet, im Bewilligungszeitraum angefallen und mittels Belegen nachweisbar sein. Für das Projekt ist ein eigenes Konto bzw. eine eigene Kostenstelle anzulegen (Auflage im Zuwendungsbescheid). Auf den Belegen sind der Projektbezug (Antragsnummer) und eventuelle Verteilerschlüssel zu dokumentieren. 51
52 Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung - Belegprüfung Als Belege werden anerkannt: Originalrechnungen Verausgabungs- und Einnahmebelege (z.b. Kontoauszüge) Belege der Lohn- und Gehaltsrechnung Verträge Kofinanzierungsbescheide Umlagebelege 52
53 Antragsverfahren, allgemein Förderfähige Ausgaben und Kosten Antragstellung Auszahlung / Abrechnung Kommunikation 53
54 Kundenkommunikation im Bereich ESF a) Eigenes ESF Service Center Servicezeit von Uhr Telefon: 0351/ b) Internetportal Informationen Antragstellung Abrechnung c) Internetportal 54
55 ESF-Richtlinien
56 Kundenkommunikation im Bereich ESF Beratung und Abgabe von Projektanträgen in den regionalen Kundencentern der SAB Für die Beratung in der SAB vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin unter der Telefonnummer des Servicecenters 0351 / oder in unseren regionalen Kundencentern. 56
57 Kundenkommunikation im Bereich ESF Leipzig SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Kundencenter Leipzig Universitätsstraße Leipzig esf-beratung-leipzig@sab.sachsen.de Dresden SAB Sächsische Aufbaubank- Förderbank Kundencenter Dresden Pirnaische Straße Dresden esf-beratung-dresden@sab.sachsen.de Chemnitz SAB Sächsische Aufbaubank- Förderbank - Kundencenter Chemnitz Neefestraße Chemnitz esf-beratung-chemnitz@sab.sachsen.de 57
58 Fördermöglichkeiten zwischen
59 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 59
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