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2 Herausgeber: Kreis Gütersloh Der Landrat Abteilung Ordnung Stand: März 2017

3 Inhalt 1. Allgemeines Abkürzungen Vorwort Zielgruppe und Geltungsbereich Verantwortlichkeiten, Organisationsstruktur / Kommunikationsbeziehungen 6 2. TETRA-Funk Endgeräte MRT Mobile Radio Terminal (Fahrzeugfunkgerät) HRT Handheld Radio Terminal (Handfunkgerät) Betriebsmodus 9 3. Wirkbetrieb im Digitalfunk Einführung Kommunikation Kommunikation mit der Kreisleitstelle für Rettungsdienst, Feuer - und Katastrophenschutz Kommunikation mit dem RTH Einsatzstellenfunk Lokale Funkkonzepte Besondere Betriebssituationen Flächenlagen Funkschutz Überlast-Situationen Funkausfall im TMO Planbarer Funkausfall Plötzlicher Funkausfall Verhalten bei Großeinsatzlagen Anwendung von Gateway- und Repeater Modus Gateway Modus Repeater Modus 15 5 Gruppennutzung und Betriebsgruppen Gruppennutzung Kommunale Gruppen Kreisgruppen Landes- und Bundesgruppen DMO Gruppen Landes- und Bezirkswelle 18 6 Meldung von Funklöchern, Verschlechterung der Versorgung 18 7 Verlust und Sperrung von Endgeräten und Sicherheitskarten Verlust Sperrung 18 8 Programmierung von Endgeräten 19 9 Aus- und Fortbildung Rückmeldungen Anlagen FAQ Nutzer 21 Version V2.0 Erstellt von: Matthias Heinisch VSt Digitalfunk Kreis Gütersloh 3

4 1. Allgemeines Dieses Nutzerhandbuch für den Wirkbetrieb im Digitalfunk bestimmt die Vorgehensweise aller nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Kreis Gütersloh. Das Nutzungshandbuch Digitalfunk NRW V2.5 ist diesem Nutzerhandbuch übergeordnet. 1.1 Abkürzungen Kurzbezeichnung ASt BDBOS CCD DMO DXT FRT GAN GSSI HRT ISSI IuK-Gruppe KPB LZPD MRT OPTA SDS SiKa TETRA TMO TTB VSt Bedeutung Autorisierte Stelle Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.b. Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen, THW, Zoll, Verfassungsschutz etc.) Control Center Digitalfunk Direktbetrieb (Direct Mode Operation) Vermittlungsstelle (Digital Exchange for TETRA) Ortsfestes Feststationsfunkgerät (Fixed Radio Terminal) Funkstandard (Gruppe Anforderungen an das Netz) Group Short Subscriber Identity (erlaubte Gesprächsgruppen des Endgerätes) Handsprechfunkgerät (Handheld Radio Terminal) Individual Short Subscriber Identity (individuelle Adresse eines Endgerätes) Informations- und Kommunikations-Gruppe des Kreises Kreispolizeibehörde Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste NRW Fahrzeugfunkgerät (Mobile Radio Terminal) Operativ Taktische Adresse Short Data Service BOS Sicherheitskarte Landgebundener Bündelfunk als Standard für den BOS-Digitalfunk (Terrestrial Trunked Radio) Netzbetrieb (Trunked Mode Operation) Taktisch-Technische Betriebsstelle Vorhaltende Stelle (Kreisebene) 4

5 1.2 Vorwort Dieses Nutzerhandbuch wird von der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk in Abstimmung mit der Technisch-Taktischen Betriebsstelle erstellt und regelt den Ablauf des Wirkbetriebs im Digitalfunk für den Kreis Gütersloh. Es basiert auf dem Nutzungshandbuch Digitalfunk NRW Version V2.5, wird fortlaufend aktualisiert und den Erfordernissen / Bedürfnissen und Vorgaben übergeordneter Stellen angepasst. Die Vorgaben aus diesem Nutzerhandbuch sind bindend für alle npol-bos im Bereich des Kreises Gütersloh und sind im Interesse eines geregelten Funkbetriebes von allen npol-funkteilnehmern zwingend anzuwenden. Funktechnische Anweisungen der Technisch-Taktischen Betriebsstelle, des Landes NRW (durch die Autorisierte Stelle), sowie ersatzweise durch die Vorhaltende Stelle des Kreises Gütersloh sind als Weisung im Sinne der FwDV/PDV810 zu verstehen und vorrangig zu befolgen. Für Infos und Fragen steht die Vorhaltende Stelle Digitalfunk des Kreises Gütersloh gern zur Verfügung: Matthias Heinisch Werner Flister Matthias.Heinisch@gt-net.de Werner.Flister@gt-net.de oder das Funktionspostfach: vst@gt-net.de 1.3 Zielgruppe und Geltungsbereich Dieses Nutzerhandbuch 2017 löst das Nutzerhandbuch 2016 ab und ist für alle nichtpolizeilichen (npol) BOS im Kreis Gütersloh bindend. Sein Geltungszeitraum beginnt am Allgemeine Regelwerke für den Sprechfunkdienst behalten weiterhin ihre Gültigkeit (z. B. PDV / DV 810.3). 1.4 Verantwortlichkeiten, Organisationsstruktur / Kommunikationsbeziehungen Ast: Autorisierte Stelle NRW Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) Schifferstr Duisburg Mail: Ast-NRW@polizei.nrw.de TTB: Taktisch-Technische Betriebsstelle (Kreisleitstelle) Friedrich-Ebert-Str Gütersloh Mail: TTB@gt-net.de VSt: Vorhaltende Stelle Digitalfunk Kreis Gütersloh Herzebrocker Str Gütersloh Mail VSt@gt-net.de Digitalfunkverantwortlicher der Stadt / Gemeinde: Kommunen 5

6 1.4 ASt. Autorisierte Stelle LZPD NRW (24 h besetzt) Kompetenzzentrum NRW IdF Münster TTB. Taktisch-technische Betriebsstelle Kreisleitstelle Gütersloh Erreichbarkeit (24h) VSt. Vorhaltende Stelle des Kreises Gütersloh Erreichbarkeit während der Dienstzeit oder Digitalfunkverantwortlicher der Stadt / Gemeinde Vorrangiger Meldeweg Nutzer BOS Taktisch technische Betriebsstelle (TTB) Knop, Olaf Steinkamp, Dietmar Vorhaltende Stelle (VSt) Heinisch, Matthias Flister, Werner 6

7 2. TETRA-Funk 2.1 Endgeräte zur Nutzung im Digitalfunk (SEPURA / MOTOROLA) MRT Mobile Radio Terminal SEPURA Sende-/Empfangsteil Bedienteil mit Display (Festeinbau) Handbedienteil HBC MOTOROLA 7

8 2.1.2 HRT Handheld Radio Terminal (SEPURA / MOTOROLA) SEPURA (Standard) (EX-Ausführung) MOTOROLA (Standard) (EX-Ausführung) Aktuelle Bedienungsanleitungen für die verschiedenen Geräte sind über die Vorhaltende Stelle des Kreises Gütersloh, sowie von dem jeweiligen Hersteller über das Internet abrufbar. 8

9 2.2 Betriebsmodus Trunked Mode Operation (TMO) Der TMO-Modus (Netzmodus) ist vergleichbar mit dem früheren analogen Relaisstellenbetrieb. Die Funkgespräche werden über die Infrastruktur des Digitalfunknetzes an die einzelnen Basisstationen weiterverteilt und in den vorgesehenen Bereichen ausgestrahlt. Direct Mode Operation (DMO) Der DMO-Modus (Direktmodus) ist vergleichbar mit dem früheren analogen 2m Einsatzstellenfunk. Die Funkgespräche werden direkt von Funkgerät zu Funkgerät übermittelt. Es erfolgt hierbei kein Zugriff auf die Netzinfrastruktur. DMO-Repeater Der DMO-Repeater ermöglicht eine Reichweitenverschiebung für Teilnehmer einer Rufgruppe im DMO. Hierdurch können zwei oder mehr Teilnehmer, die sich im Empfangsbereich des Repeaters befinden, miteinander kommunizieren, obwohl die direkte Funkreichweite der Geräte untereinander dafür nicht ausreichend ist. TMO/DMO-Gateway Mittels eines TMO/DMO-Gateway ist es möglich, eine TMO und eine DMO-Gruppe zu koppeln. Dies bedeutet, dass z. B. Funkgespräche aus der DMO-Gruppe auch in der TMO-Gruppe ausgesendet werden (und umgekehrt). oder oder 9

10 3. Wirkbetrieb im Digitalfunk 3.1 Einführung Die seit Beginn des Wirkbetriebs und des Probebetriebs im Kreis Gütersloh festgestellten Mängel sind beim LZPD angezeigt. Einige Mängel sind bereits abgestellt, die noch offenen werden im Laufe der nächsten Jahre beseitigt. Der Wirkbetrieb sieht die vollständige Nutzung des Digitalfunks vor. Die vorhandene Analogtechnik im 4m-Bereich bleibt bis zum als Rückfallebene erhalten. Der Einsatzstellenfunk im 2m- Bereich kann auf unbestimmte Zeit weitergenutzt werden. 3.2 Kommunikation zwischen Leitstelle, Fahrzeugen und Wachen / Funktionsträgern Kommunikation mit der Kreisleitstelle für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz des Kreises Gütersloh Sämtliche Funkkommunikation zwischen der Kreisleitstelle, den Fahrzeugen und den Wachen / Funktionsträgern findet grundsätzlich digital im TMO-Modus in der Gruppe GT_FW statt. Dieses ist die Hauptbetriebsgruppe für alle npol BOS. Falls die Rufgruppe GT_FW gestört ist (Dauerträger, etc.) ist die Gruppe GT_RD zu schalten. Zusätzlich werden die Gruppen GT_Anruf, GT_RD, und GT_BOS von der Kreisleitstelle überwacht. Bei auftretenden (technischen) Problemen steht der Analogfunk als Redundanz befristet zur Verfügung. Ist eine längerfristige analoge Nutzung zwingend erforderlich, dann ist diese unter Angabe des Grundes und der Nutzungsdauer der technisch-taktischen Betriebsstelle mitzuteilen. Das Übermitteln von Statusmeldungen über den Digitalfunk via SDS ist mit Übergang in den Wirkbetrieb zu nutzen. Folgende Statusmeldungen sind festgelegt: Status Funktion Bedeutung 1 Frei auf Funk Fahrzeug ist einsatzbereit über Funk 2 Frei auf Wache Fahrzeug ist einsatzbereit am Standort 3 Einsatzübernahme Fahrzeug hat den Einsatzauftrag übernommen 4 Am Einsatzort Fahrzeug ist am Einsatzort eingetroffen 5 Sprechwunsch Kommunikation mit der Leitstelle gewünscht 6 Nicht Einsatzbereit Fahrzeug ist nicht einsatzbereit (z.b. Werkstattaufenthalt) 7 Einsatzgebunden RD: Fahrzeug hat Patient aufgenommen und transportiert 8 Bedingt verfügbar RD: Fahrzeug mit Patient am Zielort 9 Fremdanmeldung RD: Fahrzeug einsatzbereit am Standort ohne Besatzung / zur Zeit ohne Funktion 0 Prio. Sprechwunsch Bevorzugter Sprechwunsch 10

11 Der Status wird an das festgelegte Ziel (GT_Daten) versandt, unabhängig davon, welche Gesprächsgruppe eingestellt ist. Somit ist sichergestellt, dass die Kreisleitstelle Gütersloh immer den Status erhält. Bei Fahrten außerhalb des Kreisgebietes ist bis auf weiteres der Status digital zu geben (also zu drücken) und zusätzlich in die betreffende Sprachgruppe der Nachbar-/Ziel-Leitstelle mündlich mitzuteilen. Der Sprechwunsch (5) wird immer in der Kreisleitstelle signalisiert. Die Leitstelle kann wegen der momentanen Anbindung jedoch nicht erkennen, welche Gruppe der Teilnehmer geschaltet hat. Daher ist der Sprechwunsch (5) nur dann zu drücken, wenn der Teilnehmer die Hauptbetriebsgruppe des Kreises Gütersloh (GT_FW) geschaltet hat. Sprechwünsche außerhalb der Hauptbetriebsgruppe des Kreises Gütersloh sind daher immer direkt mündlich an die Ziel-Leitstelle zu richten. Für Rückmeldungen von Einsatzstellen gilt folgendes Verfahren: In der Gruppe GT_FW den Status 5 (Sprechwunsch) geben und die Sprechaufforderung der Kreisleitstelle abwarten. Dann die Meldung absetzen und auf eventuelle Nachfragen des Leitstellendisponenten warten. Nur so ist es dem Disponenten möglich, die Rückmeldung mit der Kennung des Fahrzeuges und der genauen Uhrzeit im Einsatzbericht zu hinterlegen. Ergänzung für den Rettungsdienst: Ist die Ziel-Leitstelle an den OWL-Flottenserver angeschlossen, dann werden auch die digitalen Stati (wie bisher beim analogen FMS) an die Ziel-Leitstelle übermittelt. (OWL-Flottenserver: LIP, PB, SO, HX, HF und WAF). Unsere Nachbarn führen in der Regel auch die RD-Gespräche, mit Ausnahme des Kreises Lippe (LIP_RD), in ihrer FW-Gruppe. Eine Ansprache sollte daher vorrangig in der XX_FW-Gruppe oder alternativ XX_Anruf erfolgen. Eine Ansprache wie Analogfunk ist selbstverständlich auch möglich. Die Kreisleitstelle Gütersloh teilt bei Einsatzbeginn das genaue Verfahren mit (z.b.: Schalten Sie BI_FW). Der Status 0 (priorisierter Sprechwunsch) kann für dringende Nachforderungen ( z.b. RTW fordert Notarzt nach) verwendet werden. Er wird in der Kreisleitstelle gegenüber dem Status 5 bevorzugt behandelt. Jeder gültige Status wird durch eine Quittung des Einsatzleitrechners (ELR) bestätigt. Die Quittungsgabe erfolgt durch eine Flash-SDS. (Die SDS wird dem Nutzer direkt auf dem Bildschirm angezeigt.) Bleibt eine Quittung aus, dann ist der Status nicht durch den ELR verarbeitet worden bzw. der gegebene Status war ungültig. {Im Gegensatz zum FMS wird kein Status U (ungültiger Status) mehr versandt.} In der Regel handelt es sich um ungültige Statusübergänge, z.b. direkt vom Status 2 (im Standort) nach Status 4 (an der Einsatzstelle). Unlogisch, da das Fahrzeug erst losgefahren sein müsste (Status 3 auf Fahrt). Ein Mischbetrieb zwischen analogem FMS und digitalem Status (z.b. analoge 3, digitale 4) ist möglich, sollte jedoch vermieden werden. Der Notruf (orangene/rote Taste) im TMO bleibt weiterhin bis zur Klärung des Routings deaktiviert Kommunikation mit dem RTH Die Kommunikation zwischen RTH, Polizei und npol Einheiten findet in der Gruppe GT_Anruf statt Einsatzstellen-Funk Der Einsatzstellen-Funk sollte grundsätzlich, wenn die Möglichkeiten gegeben sind, digital im DMO-Modus durchgeführt werden. Es ist nicht gestattet, eingesetzte Atemschutztrupps im TMO- 11

12 Modus vorgehen zu lassen (mangelnde Inhouse-Versorgung). Als Ausnahme ist eine vorhandene Objektfunkanlage im TMO- oder TMOa-Betrieb zu sehen. Erscheint es aus taktischen und betrieblichen Gründen sinnvoll, dann kann abweichend hiervon ein Führungskanal auch im TMO- Modus (dann in der kommunalen Gruppe GT_{Kommune}) betrieben werden. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten (TMO-Versorgung innerhalb der Kommune) zu berücksichtigen. Alternativ ist es auch möglich, den Einsatzstellenfunk weiterhin im 2m-Bereich abzubilden. Es ist jedoch dann für den Fall der überörtlichen Hilfe zu beachten, dass fremde Kräfte unter Umständen nur noch eine digitale Ausstattung mitführen. Es ist daher im Einzelfall abzustimmen, ob die eingesetzten Kräfte leihweise ein analoges Funkgerät erhalten. In jedem Fall sollte für diesen Fall ein Führungsfahrzeug (z.b. ELW 1) technisch und organisatorisch in der Lage sein, beide Systeme gleichzeitig bedienen zu können. Zu beachten sind auch die Regelungen zum Einsatz von Repeatern und Gateways (siehe Kap. 4) Lokale Funkkonzepte Die VSt des Kreises Gütersloh hat ein lokales Funkkonzept entwickelt. Die aktuelle Version kann angefordert werden. 3.3 Besondere Betriebssituationen Abweichend von der Standard-Betriebssituation erfordern besondere Situation auch besondere Maßnahmen. Die Feststellung der besonderen Situation wird in der Regel durch die TTB oder auch die VSt. (z.b. aufgrund von Meldungen des LZPD) festgestellt Flächenlagen (z.b. Starkregen mit mehreren betroffenen Kommunen) Abweichend von der Standard-Betriebssituation wird in diesem Fall die Kommunikation in der Hauptbetriebsgruppe (GT_FW) eingeschränkt. Auf Weisung der Kreisleitstelle und in Absprache mit der örtlichen Einsatzleitung wechseln Fahrzeuge der betreffenden Kommune auf ihre kommunale Gruppe (GT_{Kommune}). In der Hauptbetriebsgruppe verbleiben nur die Kreisleitstelle und die jeweilige Führungs-/Kommandostellen (z.b. Meldeköpfe, ELW) der beteiligten Feuerwehren. Die Kommune organisiert eigenständig die Abarbeitung und Dokumentation der Einsätze Funkschutz Bei Einsatzlagen im BOS-Bereich handelt es sich immer um kritischen Kommunikationsbedarf. Wird jedoch aufgrund der Besonderheit des Einsatzes ein, über das normale Maß hinausgehende, besonders kritischer Kommunikationsbedarf durch die TTB festgestellt, dann besteht die Möglichkeit Funkschutz beim LZPD zu beantragen. Dieses führt zur sofortigen Unterbrechung von routine-mäßigen Wartungs- und u.u. das Netz-belastenden Messarbeiten. Die Beantragung erfolgt über die TTB oder VSt. (Siehe Nutzungshandbuch NRW V2.5, Kap 5.4.1) Überlast-Situationen Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Zeitschlitzen zur Verfügung. Daher ist die Kommunikation immer nur auf ein Mindestmaß zu beschränken ( Fasse dich kurz ). Steht kein freier Zeitschlitz zur Verfügung (Meldung des Gerätes: Warteschlange ), dann sind die beiden folgenden Grundsätze zu beachten: 12

13 - Nicht zeitkritische Kommunikation auf einen späteren Zeitpunkt verschieben - Bei der Meldung Warteschlange nicht die Sprechtaste loslassen, sondern die Taste gedrückt halten, der nächste freigewordene Zeitschlitz wird dann umgehend zugeteilt. (Wird die Sprechtaste losgelassen bzw. immer wieder erneut gedrückt, dann erhöht sich nur künstlich die Last im Netz, ohne dass die Kommunikation durchgeführt wird. Die Überlast wird somit durch Fehlbedienung noch größer.) Die Last-Situation wird auch vom LZPD überwacht, die TTB erhält entsprechende Warnungen. Falls erforderlich, ergreift die TTB weitere Maßnahmen um einen geordneten Funkbetrieb aufrechtzuerhalten. Diesen Weisungen ist entsprechend Folge zu leisten Funkausfall im TMO-Bereich Bei planbarem und nicht-planbarem Funkausfall wird zwischen 2 Arten unterschieden: - Fallback-/Rückfall-Modus: Die betroffene Basisstation arbeitet grundsätzlich noch, hat jedoch keinen Anschluss mehr an das Tetra-Netz. Funkgeräte zeigen im Display Fallback-Modus bzw. Rückfall-Modus. In diesem Fall können noch Funkgespräche innerhalb des Bereiches der Basisstation (untereinander) geführt werden, jedoch nicht mehr mit Teilnehmern an anderen Basisstationen. Ein Neustart des Gerätes kann durchgeführt werden, das Gerät versucht dann, sich in eine andere Basisstation einzubuchen, die nicht im Fallback-Modus arbeitet. (Nur sinnvoll, wenn es sich um eine Basisstation im Bereich handelt). - Total-Ausfall (ohne Fallback-/Rückfall-Modus): Kompletter Ausfall der Sende-/ Empfangseinrichtung der Basisstation. Je nach Funkversorgung (Überlappung) ist unter Umständen aber die nächste Basisstation erreichbar und es kann über diese gefunkt werden. Bei Ausfall des Digitalfunks steht die Redundanz-Ebene des Analogfunks bis auf weiteres zur Verfügung. Der DMO-Bereich (Einsatzstellenfunk) ist von einem Ausfall der Basisstation nicht betroffen und kann in der gewohnten Art und Weise genutzt werden. Lediglich ein im TMO abgebildeter Führungskanal wäre dann betroffen Planbarer Funkausfall Aufgrund der Ausbausituation finden regelmäßig Arbeiten seitens der BDBOS oder auch des Landes an der Infrastruktur statt. Diese werden im Normalfall rechtzeitig durch das LZPD per FAX an die Kreisleitstelle bekanntgegeben. Diese Meldungen des Landes enthalten auch in der Regel die Ausfall- Art (Fallback- oder Totalausfall, s.o.). Die TTB bzw. VSt. informiert die Leitungen, sowie die Funkwarte/Beauftragten, der npol-bos- Bedarfsträger im Bereich des Kreises Gütersloh sowie den Leiter Leitstelle und den KBM per . Zu beachten ist, dass diese Meldungen durch das Land grundsätzlich als Verschlußsache/Nur für den Dienstgebrauch (VS-nfD) gekennzeichnet sind und sie somit z.b. nicht zu einer Veröffentlichung im Internet (oder auch soziale Netzwerke) bestimmt sind. Liegt der planbare Ausfall im Sekunden oder im kleinen Minuten-Bereich in der Nacht (z.b. für einen schnellen Neustart der Basisstation) dann wird im begründeten Einzelfall auf eine Information verzichtet. Die Kreisleitstelle wird bei Bedarf dann bei einer Alarmierung darauf hinweisen. 13

14 Plötzlicher Funkausfall Liegt ein technischer Defekt an einer Basisstation vor, bemerkt dieses in der Regel die Überwachung des LZPD umgehend und informiert per FAX (Auszeichnung: SOFORT) die betroffenen TTB. Die TTB informiert die Leiter aller betroffenen npol-bos-bedarfsträger, den KBM, den Leiter Leitstelle und die VSt mit einem Infotext per Digitalem Melder. Soweit durch das LZPD angegeben und möglich, wird auch die Dauer der Störung mitgeteilt. Funkwarte und Beauftragte erhalten die Meldung im weiteren Verlauf per . Die Aufhebung der Störungsmeldung wird auf gleichem Weg mitgeteilt. (Dieser Ablauf ist in Planung!) Verhalten bei Großeinsatzlagen Das Funkgerät vor dem Erreichen des Einsatzortes einschalten. Zeitnah ausschließlich die zugewiesene Rufgruppe schalten. Keine weitere Rufgruppe auch nicht zum Mithören der Heimatbehörde schalten. Eine geographische und zeitliche Verteilung des Einschaltens der Funkgeräte bzw. der Auswahl der Gruppen schont die begrenzten Ressourcen im Einsatzraum. Funkdisziplin beachten und die Kommunikation auf das Notwendige beschränken. Nur durch das Einhalten der Funkdisziplin können die vorhandenen Ressourcen optimal genutzt werden. Ausschließlich den Gruppenruf nutzen. Der Gruppenruf ist die effizienteste und ressourcenschonendste Verwendung des Digitalfunks. Nur die zugewiesene Rufgruppe hören und nutzen. Die Anzahl der Sprachkanäle ist begrenzt und wird vollständig für die Kommunikation in den Einsatzgruppen benötigt. Bei Überlastsituationen im Digitalfunk geduldig bleiben. Das Digitalfunknetz arbeitet in einer Überlastsituation verlangsamt - und zwar mit einer Warteschlange. Kurzes Abwarten entschärft die Situation in vielen Fällen. Die Warteschlange nutzen und abwarten bis der Rufaufbauwunsch an der Reihe ist. Sind alle Sprachkanäle belegt, wird der Sprechwunsch in eine Warteschlange eingereiht, solange die PTT-Taste gedrückt gehalten bleibt. Schnellst möglich wird ein freier Sprachkanal zugewiesen. Das unnötige Aus- und Einschalten von Funkgeräten soll vermieden werden. Ein unnötiges Aus- und Wiedereinschalten in einer Überlastsituation verbessert nicht die Situation, sondern verstärkt nur die Überlast. Der Direkt Modus (DMO) wird nur gezielt nach Funkkonzept des Kreises Gütersloh verwendet. In einem lokalen Einsatzgeschehen von ca. 300m Umkreis kann der Direkt Modus (DMO) verwendet werden. Dabei wird das gemeinsame Digitalfunknetz (TMO) verlassen. Ständiges Hin- und Herschalten zwischen den Betriebsmodi DMO und TMO ist zu vermeiden, da dies das Digitalfunknetz stark belastet. Repeater und Gateway werden nur nach Endscheidung der Einsatzleitung verwendet. 14

15 Die Verwendung von Repeatern und Gateways können bei unsachgemäßem Gebrauch das Digitalfunknetz negativ beeinflussen. Der Mindestabstand von zwei Funkgeräten zueinander sollte mindestens einen Meter haben. Sind Funkgeräte nah beieinander, können sie sich untereinander stören. Die Sprachqualität kann sich dadurch bis zur Unverständlichkeit verschlechtern. Handfunkgeräte sollten im Fahrzeug nicht genutzt werden. Hier kann es Störungen der Fahrzeugtechnik kommen. Die Sprachqualität kann sich bis zur Unverständlichkeit verschlechtern. 4. Anwendung von Gateway & Repeater-Modus 4.1 Gateway-Modus Der Betrieb eines MRT als Gateway macht nur in sehr wenigen taktischen Situationen Sinn, daher sollte dieser Modus nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Der Betrieb eines Gateway ist bei der Kreisleitstelle anzumelden. Es ist untersagt, den kompletten Einsatzstellenfunk (DMO) auf die Hauptbetriebsgruppen (GT_FW) zu leiten. Ausschließlich zu Test- und Übungszwecken (nicht jedoch im Einsatzgeschehen) kann die DMO- Startgruppe auf die kommunale TMO-Gruppe GT_{Kommune} geleitet werden. Diese Vorgehensweise ist vorher mit der VSt. abzustimmen. Der Rettungsdienst kann für Rückmeldungen oder Nachforderungen den Gateway-Modus in der Hauptbetriebsgruppe GT_FW nutzen. 4.2 Repeater-Modus Da durch den Betrieb von Digitalfunkgeräten im Repeater-Modus die allgemeine Betriebssicherheit gefährdet werden könnte, sollte auch dieser Betriebsmodus nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Der Einsatz eines Repeaters ist eine Führungsaufgabe und unterliegt der Einsatzleitung. MRT s sollten grundsätzlich nicht in den Repeater-Modus geschaltet werden. Falls der Bedarf dennoch bestehen sollte, dann ist der Einsatz vorher mit der VSt. (in ad-hoc Lagen mit der TTB) abzustimmen. HRT s können innerhalb von Gebäuden oder im direkten Umfeld (zur Versorgung eines Gebäudes) in den Repeater-Modus geschaltet werden. Ein Betrieb des Repeaters über Kopftrageweise hinaus ist dabei unzulässig. Der Einsatz ist vorher der VSt. unter Angabe der verwendeten DMO-Gruppe mitzuteilen. Wird aufgrund des Übungsverlaufs der Bedarf eines Repeaters erst während der Übung erkannt, dann ist der TTB (Kreisleitstelle) die Schaltung des Repeaters unter Angabe der verwendeten Gruppe mitzuteilen. Der Betrieb über kopftrageweise hinaus (z.b. Drehleiter, Kirchturm) zu Testzwecken Bedarf der vorherigen Genehmigung durch die VSt. HRT mit Repeaterfunktion sind durch eine blaue Tastaturschale zu kennzeichnen. 15

16 5. Gruppennutzung und Betriebsgruppen 5.1 Gruppennutzung Grundsätzlich ist die Gruppenauswahl von der jeweilige Einsatzsituation abhängig zu machen, dabei sollte nach Möglichkeit immer die Lösung gewählt werden, die am wenigsten Ressourcen belastet und für den Einsatzzweck noch ausreicht (Kommunale Gruppe vor Kreisgruppe vor Landesgruppe vor Bundesgruppe). 5.2 Kommunale Gruppen Jeder Kommune ist eine eigene Gruppe zugeordnet. Diese kann nach Anmeldung bei der Kreisleitstelle über die VSt entsprechend genutzt werden. Bei größeren Einsätzen oder auch Flächenlagen (Starkregen) sollte diese Gruppe vorranging als Führungsgruppe benutzt werden, sofern nicht eine DMO-Gruppe genutzt wird. Für die Hilfsorganisationen steht in gleicher Art und Weise die Gruppe GT_HiORG zur Verfügung. 5.3 Kreis-Gruppen Neben den 13 kommunalen Gruppen (GT_BHH, GT_GÜT, etc.) stehen die folgenden Kreis-Gruppen zur Verfügung: Gruppen, die durch die Kreisleitstelle abgehört werden: GT_Anruf GT_BOS GT_FW GT_RD Die folgenden Gruppen können nur nach entsprechender Zuweisung durch die TTB bzw. VSt genutzt werden: Die TTB vermerkt die Nutzungserlaubnis im Kalender. Teilnehmern ohne Nutzungserlaubnis kann per Weisung die Nutzung der Gruppe untersagt werden. GT_RDSon (z.b. für planbare Lagen) GT_KatS GT_GT (auch schaltbar für THW) GT_HiOrg (für die Hilfsorganisationen) Folgende Gruppen stehen für die Werkfeuerwehren zur Verfügung: GT_WerkFeu GT_WerkFeu 1 (vorrangig WF Mohn.Media) GT_WerkFeu 2 (vorrangig WF Claas) GT_WerkFeu 3 (vorrangig WF Miele) 5.4 Landes- und Bundes-Gruppen Die Nutzung dieser Gruppen bedürfen in der Regel einer vorherigen Genehmigung der entsprechenden Stellen. Diese Genehmigungen können ausschließlich über die VSt. bzw. TTB (Kreisleitstelle) eingeholt werden. Beratung hierzu gibt gerne die VSt. 16

17 Ausnahme bilden nur die folgenden Gruppen, die jeweils bis zu einer Dauer von 2 Stunden genutzt werden dürfen, sofern eine Frei-Abfrage erfolgte. Bei Beginn der Nutzung ist die TTB (via GT_FW ) zu informieren. Landesgruppen: NRW RTZ LIP 16 NRW RTZ LIP 17 NRW RTZ LIP 18 NRW RTZ LIP 19 NRW RTZ LIP 20 NRW RTZ LIP 21 NRW RTZ LIP 22 bevorzugt Kreis Gütersloh, bis zu 2h genehmigungsfrei, danach Genehmigung über TTB einholen, POL kann auch schalten & nutzen bevorzugt Stadt Bielefeld, bis zu 2h genehmigungsfrei, danach Genehmigung über TTB einholen, POL kann auch schalten & nutzen bevorzugt Kreis Herford, bis zu 2h genehmigungsfrei, danach Genehmigung über TTB einholen, POL kann auch schalten & nutzen bevorzugt Kreis Minden-Lübbecke, bis zu 2h genehmigungsfrei, danach Genehmigung über TTB einholen, POL kann auch schalten & nutzen bevorzugt Kreis Lippe, bis zu 2h genehmigungsfrei, danach Genehmigung über TTB einholen, POL kann auch schalten & nutzen bevorzugt Kreis Paderborn, bis zu 2h genehmigungsfrei, danach Genehmigung über TTB einholen, POL kann auch schalten & nutzen bevorzugt Kreis Höxter, bis zu 2h genehmigungsfrei, danach Genehmigung über TTB einholen, POL kann auch schalten & nutzen Bundesgruppen: TBZ_***_BOS bis 2h genehmigungsfrei, danach Genehmigung über TTB einholen. Eine ausführliche Übersicht über die Landes- bzw. Bundesgruppen kann über die VSt bezogen werden. 5.5 DMO Gruppen Die Einteilung der DMO-Startgruppen kann dem Funkkonzept des Kreises Gütersloh entnommen werden. Die jeweils Aktuelle Version ist über die VSt des Kreises Gütersloh erhältlich. Wird mehr als die eigene DMO-Gruppe benötigt, kann jeweils die nächst-höhere Gruppe aus dem Funkkonzept in seinem Bereich genutzt werden. Dabei sollte eine kurze Frei-Abfrage erfolgen. Ist die Gruppe bereits in Benutzung, dann ist die nächst-höhere zu wählen. Grundsätzlich sind erst die Gruppen zu nutzen, für die auch eine entsprechende bevorrechtigte Nutzung besteht: 1xx Euro-DMO-Gruppen (folgen noch) 214_TBZ - 243_TBZ 30 Gruppen TBZ = Taktisch-Betriebliche Zusammenarbeit 307_F 326_F 20 Gruppen F = Feuerwehr 403_K 412_K 10 Gruppen K = Katastrophenschutz 507_P 526_P 20 Gruppen P = Polizei 603_R 614_R 12 Gruppen R = Rettungsdienst 714_B 754_B 40 Gruppen B = Bund = 132 Gruppen Dabei ist zu beachten, dass die Gruppe 308F* im Kreis Gütersloh keiner Kommune zugeordnet, sondern für größere Schadenslagen etc. frei bleiben sollte. Innerhalb des Schutzradius (150km) um das Radioteleskop Effelsberg dürfen nur die Gruppen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, genutzt werden. Der gesamte Regierungsbezirk OWL (MI, HF, BI, GT, PB, HX, LIP) liegt außerhalb der Schutzzone, so dass alle Gruppen genutzt werden dürfen. 17

18 Der überwiegende Teil von NRW (Rheinland, Ruhrgebiet) liegt innerhalb der Schutzzone und darf nur die *-gekennzeichneten Gruppen verwenden. Aus diesem Grund sind die DMO-Gruppen auch in 2 Ordnern auf den Geräten hinterlegt: DMO_NRW und DMO_BUND. Im Bereich OWL ist diese Unterscheidung irrelevant. Sollte ein Bedarf damit immer noch nicht zu decken sein, dann können im Einzelfall auch die folgenden TBZ-Gruppen (taktisch-betriebliche Zusammenarbeit) ohne eine Zuweisung bis zu 2h frei genutzt werden. Auch hierbei ist eine Frei-Abfrage durchzuführen, da unter Umständen die Gruppen eventuell z.b. durch die POL bereits genutzt werden: 215_TBZ, 216_TBZ, 217_TBZ, 218_TBZ, 219_TBZ Die übrigen TBZ-Gruppen dürfen nur nach einer Zuweisung durch die VSt. bzw. TTB genutzt werden. Objektversorgungsgruppen (OV 1-6, OV_Zusatz) dürfen nur für die zugewiesenen Objekte (Gebäudefunkanlage etc.) nach ständiger Zuweisung des Landes und im Benehmen mit der VSt. genutzt werden. Der Marschkanal (im Ordner DMO_NRW) ist nur für entsprechende Fahrzeugbewegungen zu nutzen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich es ist auf andere Funkteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Sollte - entgegen der eigenen Planung - eine entsprechende Gruppe bereits in Benutzung sein, dann ist es in der Regel sinnvoll, einen entsprechenden Ersatz zu wählen (und nicht mit dem aktuellen Nutzer rum zu diskutieren.) Die TTB kann im Zweifelsfall im Rahmen ihrer Aufsicht entsprechende Weisungen erteilen, die dann zu befolgen sind. 5.6 Landes und Bezirkswelle Die Funkkommunikation mit der Bezirksregierung Detmold ist über folgende Rufgruppen zu führen: Bezirkswelle: Rufgruppe NRW_BZ-DT Landeswelle: Rufgruppe NRW_IM Meldung von Funklöchern, Verschlechterung der Versorgung Funklöcher, oder auch Verschlechterung der Funkqualität, sind wie bisher- bei der VSt des Kreises Gütersloh zu melden. Hierbei ist der genaue Standort, der Gerätetyp mit TEI-Nummer, das Datum, die Uhrzeit, die Wetterlage und der Ansprechpartner mitzuteilen. Nach entsprechender Kontrolle wird dann bei der LZPD ein Ticket eröffnet. Die Rückmeldung erfolgt nach Abarbeitung des Tickets. Bei Problemen / Fragen bitte an die VSt wenden. 7. Verlust und Sperrung von Endgeräten und Sicherheitskarten 7.1 Verlust Der Verlust von Endgeräten oder BOS Sicherheitskarten ist der VSt unverzüglich durch den Nutzer zu melden. Außerhalb der Dienstzeiten der VSt erfolgt die Meldung an die TTB. Zum Bearbeiten der Verlustmeldung wird der Gerätetyp, die TEI-Nummer, das Datum und der Ansprechpartner benötigt, bei BSI-Karten die ISSI und die OPTA der Karte. 7.2 Sperrung Bei einer BOS Sicherheitskarte oder eines Funkgerätes besteht die Möglichkeit, diese temporär oder dauerhaft zu sperren (z.b. bei Verlust oder Defekt einer BOS Sicherheitskarte). Zu beachten ist 18

19 hierbei, dass die Sperrung lediglich bedeutet, dass die BOS Sicherheitskarte nicht mehr im Netz akzeptiert wird. Die Daten auf dieser Karte können weiterhin ausgelesen werden. Der sorgsame Umgang mit einer BOS Sicherheitskarte wird vorausgesetzt. Die Sperrung der BOS Sicherheitskarte wird von der VSt per bei der AS NRW (LZPD) beauftragt, wobei die ISSI der verloren gegangenen oder defekten BOS Sicherheitskarte anzugeben und zu benennen ist, ob die Sperrung dauerhaft oder temporär erfolgen soll. Wenn bei einer temporären Sperrung nach acht Wochen keine Meldung über die Entsperrung der BOS Sicherheitskarte erfolgt, so wird diese automatisch zu einer dauerhaften Sperre. In diesem Fall ist keine Reaktivierung möglich. Sollte die dauerhaft gesperrte Karte sich wieder auffinden, ist dieses umgehend der VSt zu melden. In zeitkritischen Ausnahmefällen muss die Sperrung von der TTB bei der AS NRW beauftragt werden. 8. Programmierung Endgeräte Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Möglichkeiten hat das Land NRW eine Musterprogrammierung für den nichtpolizeilichen Bereich eingeführt. Für einen störungsfreien Betrieb des Digitalfunks BOS ist diese Musterprogrammierung anzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass ggf. Anpassungen vorgenommen werden können. Die Parameter der Kategorien A und B sind mit der AS NW verbindlich abgestimmt. Das Fleetmapping ist mit allen Aufgabenträgern im Land abgestimmt und darf nicht verändert werden. Lediglich Anpassungen im Favoritenordner der Rufgruppen sind zulässig. Die Musterprogrammierung ist in Leistungspakete aufgeteilt. Diese Leistungspakete sehen Standardeinbauten in Fahrzeugen (1 Bedienteil mit externem Kartenleser oder 2 Bedienteile ohne externen Kartenleser), Befehlsstellen und Leitstellen vor. Zusätzlich ist der Handsprechfunkbereich (mit und ohne Tastatur) mit abgedeckt. Derzeitig werden in der Musterprogrammierung folgende Gerätetypen aufgenommen: Sepura STP der 8000er und 9000er Baureihe SRG der 3900er Baureihe Motorola MTM MTM_ET MTM_TSCH MTM_MCH MTP_830 MTM_850 Bei Spezialeinbauten und Zubehören kann es sein, dass die Musterprogrammierung durch die VSt des Kreises Gütersloh angepasst wird. Dies kann folgende Bereiche betreffen: Audiopegel Zieladressen (Status, Notruf-Status, GPS) Tastenbelegungen Bedieneroberflächen Anschlussmöglichkeiten für Zubehör Einschaltroutinen, sofern sie sich nicht auf das Netz beziehen Anpassungen sind mit der VST abzustimmen, da störende Endgeräte aus dem Netz umgehend entfernt werden müssen, um die Aufrechterhaltung des Digitalfunk BOS für die gesamte Gefahrenabwehr zu gewährleisten. Die Zieladresse für Statusmeldungen ist definiert und auf die entsprechenden Tasten gelegt. Die Liste der Statusmeldungen wird ergänzt und fortgeschrieben. 19

20 Fernwirksame Statusmeldungen, die auf das Verhalten des Endgerätes eingreifen müssen mit der VSt abgestimmt werden und können, nach Rücksprache mit dem Kompetenzzentrum Digitalfunk npol NRW, einprogrammiert werden. Die Musterprogrammierung ist auf IG NRW im Bereich OPTA abgelegt und für die Vorhaltende Stelle des Kreises Gütersloh abrufbar oder kann beim Kompetenzzentrum Digitalfunk npol NRW angefordert werden. In regelmäßigen Abständen wird eine weiterentwickelte und fortgeschriebene Version veröffentlicht. Diese ist daran zu erkennen dass sie folgende Zahlenkombination hat: VJJ_Q_XXX_G JJ ist die Jahresangabe der letzten beiden Ziffern. Q ist die Jahreshälfte in der diese erschienen ist. XXX steht für die aktuelle Version mit der höchsten Nummer G ist der Gerätetyp Beispiel: NRW_Profil_STP9x38_V16_1_xxx Beispiel NRW_MTM_V16_1_xxx Für Auskünfte bei Störungen an die VSt oder TTB sind die Terminal Equipment Interface (TEI) und die Short Subscriber Identitiy (SSI) des Endgerätes zu dokumentieren und vorzuhalten. Ebenfalls sind die aktuelle Firmware und der Musterprogrammierungsstand, der sich im Endgerät befindet, zu dokumentieren. Es sind Vorbereitungen zu treffen, dass sowohl Routineupdates als auch zeitkritische Updates umgesetzt werden können. 9. Aus- und Fortbildung Jeder Nutzer des Digitalfunks BOS aus dem Bereich der Feuerwehr muss eine Sprechfunkausbildung gemäß der FwDV 2 durchlaufen. Im Bereich des Katastrophenschutzes sind die Vorgaben der vergleichbaren Vorschriften der Hilfsorganisationen bzw. die Empfehlungen der ARDINI anzuwenden. Diese Empfehlungen sind für rein im Analogfunk geschulte Nutzer anzuwenden. Die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind vom Aufgabenträger vergleichbar zu den oben genannten Nutzern in der Nutzung des Digitalfunks BOS auszubilden. Für Aufgaben im Digitalfunk BOS, die über die Nutzung hinausgehen, sind organisations-spezifische Fortbildungen an den Ausbildungsstätten der jeweiligen Organisationen zu besuchen. Der Bedarf dieser Ausbildungen ist im ständigen Wachsen und wird den Bedürfnissen angepasst. 10. Rückmeldungen Jede Rückmeldung wird gelesen, ausgewertet und bewertet. Wir können allerdings nicht garantieren, dass auch jeder Vorschlag kurz- oder auch langfristig umgesetzt werden kann (sei es wegen Vorgaben des Landes oder aus anderen technischen / organisatorischen Gründen). Dieses soll Sie aber nicht davon abhalten, Vorschläge zu machen. Bitte haben Sie auch ein wenig Nachsicht, wenn nicht auf jede Mail sofort eine Antwort kommt, sie wird aber entsprechend bearbeitet. Wir möchten abschließend alle Nutzer im Bereich der npol-gefahrenabwehr des Kreises Gütersloh dazu auffordern, den Betrieb des Digitalfunks fair und kritisch zu begleiten. Jeder konstruktive Vorschlag ist dabei ausdrücklich erwünscht, eine Mail an vst@gt-net.de genügt. 20

21 11. Anlagen 11.1 FAQ Nutzer Welche Voraussetzungen muss ich als Nutzer erfüllen? Die Nutzer des Digitalfunks BOS müssen eine Sprechfunkausbildung gemäß FwDV 2 oder vergleichbarer Vorschriften absolviert haben. Für weitergehende Aufgaben (z. B. Multiplikator) sind ggf. weitere Fortbildungen zu besuchen. Die Ermittlung des Aus- und Fortbildungsbedarfs, sowie die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Aufgabenträgers. Welche Pflichten habe ich als Nutzer zu beachten? Um einen durchgängigen, störungsfreien Betrieb des Digitalfunks BOS für alle Nutzer zu gewährleisten, sind die in der Ausbildung erlernten Grundlagen zwingend einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei Großlagen, die viel Kommunikation erfordern. Dem Nutzer obliegt die Verantwortung für die verwendeten Digitalfunkgeräte und Sicherheitskarten. Diese müssen immer sicher verwahrt werden, so dass eine unberechtigte Nutzung ausgeschlossen werden kann. Wie muss ich mein Funkgerät einstellen? Die Einstellungen des Funkgerätes sind sofort nach der Inbetriebnahme zu überprüfen. Hierbei ist besonders auf die eingestellte Betriebsart, die Betriebsgruppe und die Lautstärkeeinstellung zu achten. Wird während des Einsatzes die Einstellung verändert, so ist das Gerät bei Beendigung des Einsatzes in die Grundeinstellungen zurückzusetzen. Wem melde ich eine Störung im Digitalfunkbetrieb? Störungen sind zeitnah der VST mitzuteilen. Ist diese nicht besetzt, der TTB. Wem melde ich einen Defekt eines Funkgerätes oder einer Sicherheitskarte? Defekte an Funkgeräten und Sicherheitskarten sind zeitnah der VSt mitzuteilen. Wem melde ich den Verlust eines Funkgerätes oder einer Sicherheitskarte? Der Verlust von Funkgeräten und Sicherheitskarten ist umgehend der VSt mitzuteilen. Ist diese nicht besetzt, ist die TTB zuständig. Wem melde ich einen vermuteten Sicherheitsvorfall? Vermutete Sicherheitsvorfälle im Bereich des Digitalfunks BOS sind umgehend der TTB zu melden. Wo kann ich zusätzliche Rufgruppen, z. B. für Übungen anfordern? Die Rufgruppenverwaltung und deren Zuteilung für Übungen, Veranstaltungen etc. wird durch die VSt vorgenommen. Ist diese nicht besetzt, über die TTB. Für die Anmeldung ist die Einheit, das Datum, die Uhrzeit und der Ansprechpartner mit Erreichbarkeit während der Nutzungszeit mitzuteilen. 21

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