Monatsbericht West und Ost 08/02

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1 Monatsbericht West und Ost 08/02 Das Wichtigste in Kürze...I -II Tarifvertragsforderungen unter anderem: Bäckerhandwerk... 3 Fleischerhandwerk... 3 Abbruch- und Abwrackgewerbe... 4 Hotel- und Gaststättengewerbe... 5 Randstad Deutschland GmbH & Co. KG... 5 Tarifabschlüsse unter anderem: Landwirtschaft... 6 Floristik... 6 Tarifgruppe E.ON Energie... 7 RWE Rheinbraun AG... 7 Vattenfall Europe AG... 7 Private Energieversorgung... 8 Betonsteingewerbe Holz verarbeitende Industrie üßwarenindustrie Groß- und Außenhandel Einzelhandel Privates Verkehrsgewerbe Dt. Lufthansa AG Arzthelferinnen Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte Ersatzkassen Wirtschafts- und ozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-tiftung (WI) Verantwortlich: Prof. Dr. Heide Pfarr Redaktion: Dr. Reinhard Bispinck WI-Tarifarchiv Hans-Böckler-tiftung Hans-Böckler-tr Düsseldorf Tel.: 0211 / Fax: 0211 / Redaktionsschluss: 12. August 2002 Tarifinfos im Internet:

2 Abkürzungsverzeichnis Für Tarifverträge Für en ETV = Entgelttarifvertrag IG BAU = IG Bauen-Agrar-Umwelt ERTV = Entgeltrahmentarifvertrag IG BCE = IG Bergbau, Chemie, Energie GRTV = Gehaltsrahmentarifvertrag GEW = Gew. Erziehung und Wissenschaft GTV = Gehaltstarifvertrag IGM = IG Metall LRTV = Lohnrahmentarifvertrag = Gew. Nahrung-Genuss-Gaststätten LTV = Lohntarifvertrag GdP = Gew. der Polizei MTV = Manteltarifvertrag TRANNET = TRANNET GdED RTV = Rahmentarifvertrag = Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft TV = Tarifvertrag Zusammenschluss der en: Verg.TV = Vergütungstarifvertrag Deutsche Angestellten (DAG) Deutsche Postgewerkschaft (DPG) Gew. Handel, Banken und Versicherungen (HBV) IG Medien (IG Med.) Gew. Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) Für en: AG = Arbeitgeber AN = = Angestellte = Arbeiter AT = Arbeitstage = Auszubildende Ausl. = Auslösung = Ausbildungsvertrag AZ = Arbeitszeit Bj. = Berufsjahre BZ = Betriebszugehörigkeit Entg. = Entgelt EFZ = Entgeltfortzahlung = Gehalt Gr. = Gruppe LGr. = Lohngruppe Lj. = Lebensjahr ME = Monatseinkommen Qual. = Qualifikation Ratio = Rationalisierungsschutzbestimmungen = onstige Bestimmungen Z = onderzahlung (13. Monatsgehalt, Jahressonderzahlung o.ä.) Tj. = Tätigkeitsjahre Url. = Urlaub UE = Urlaubsentgelt U-Geld = (zusätzliches) Urlaubsgeld unbefr. = unbefristet UT = Urlaubstage VermL = Vermögenswirksame Leistungen WT = Werktage W-Geld = Weihnachtsgeld Z = Zuschläge/Zulagen Methodische Hinweise 1) Die monatlichen Tarifberichte enthalten alle dem Tarifarchiv bis zum Redaktionsschluß vorliegenden Tarifvertragsforderungen und Tarifabschlüsse der dem DGB angeschlossenen en für e mit mindestens 1000 (West) bzw. 500 (Ost) n. In Ausnahmefällen wird auch über kleinere e berichtet, in denen wichtige oder neuartige Bestimmungen verhandelt wurden. 2) Die durchschnittliche Lohn-, Gehalts- und Entgelterhöhung wird berechnet als arithmetisches Mittel aus den Prozenterhöhungen in den Endstufen der Lohn-, Gehalts- und Entgeltgruppen oder höchsten Ortsklasse. 3) Die zu den jeweiligen en gehörenden Beschäftigtenzahlen werden - soweit irgend möglich - auf der Basis der amtlichen tatistik berechnet. Grobe chätzungen müssen immer dann vorgenommen werden, wenn die Abgrenzung der e nicht mit den ystematiken der amtlichen tatistik übereinstimmt. 4) Als "Entgelttarifverträge" gelten im Monatsbericht alle Verträge, in deren persönlichem Arbeiter und Angestellte aufgeführt sind und die keine gesonderten Lohn- und Gehaltstabellen enthalten.

3 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze... I - II Tarifvertragsforderungen Verbrauchsgütergewerbe... 1 Nahrungs- und Genussmittelgewerbe Baugewerbe... 4 Private Dienstleistungen, Organisationen ohne Erwerbszweck... 5 Tarifabschlüsse Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft... 6 Energie- und Wasserversorgung, Bergbau Grundstoff- und Produktionsgütergewerbe Investitionsgütergewerbe Verbrauchsgütergewerbe Nahrungs- und Genussmittelgewerbe Baugewerbe Handel Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe Private Dienstleistungen, Organisationen ohne Erwerbszweck Gebietskörperschaften, ozialversicherung... 28

4 Das Wichtigste in Kürze Energie- und Wasserversorgung, Bergbau Am 19. Juli einigten sich IG BCE und mit den Arbeitgebern für die Beschäftigten in der Energiewirtschaft NRW und aarland (GWE-Bereich) auf eine Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen von 3,5 % ab 1. Juli, Laufzeit bis 30. Juni Die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag, über ein neues Vergütungssystem und neue Tätigkeitsbilder werden nach der ommerpause fortgesetzt. Eckpunkte zu Arbeitszeitfragen wurden als Grundlage für die Verhandlungen von der gemeinsamen Tarifkommission am 3. Juli beschlossen. Handel Nachdem der am 5. Juli erzielte Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel Niedersachsen am letzten Tag der Erklärungsfrist von den Arbeitgebern widerrufen wurde (siehe auch MB 7/02), konnte am 16. Juli ein vergleichbarer Abschluss für Baden-Württemberg erzielt werden. Die Einkommen steigen rückwirkend ab 1. Juli um 3,1 %. Für die Monate April bis Juni gibt es eine Einmalzahlung von 170 uro. Der Abschluss, der auch für den genossenschaftlichen Großhandel gilt, hat eine Laufzeit von einem Jahr. Weiter erhalten die Innen erstmals einen tariflichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionskasse. Nach Angaben von werden die vermögenswirksamen Leistungen in einen Altersvorsorgebetrag umgewandelt. Die Arbeitgeber zahlen einen jährlichen Zuschuss von 47,95 uro. Zusätzlich könnten auch Anteile an Lohn oder Gehalt sowie andere Zuwendungen für die Altersvorsorge umgewandelt werden. Dazu gebe es dann einen Arbeitgeberzuschuss von 15 %. Hieran schlossen sich vergleichbare Abschlüsse bezüglich der Einkommenserhöhungen in den Regionen Bayern, Berlin, achsen-anhalt, chleswig-holstein, NRW und Brandenburg an (siehe Tabellenteil). In den übrigen Gebieten sollen die Arbeitskampfmaßnahmen fortgeführt werden. Nach Fortsetzung der treiks und Warnstreiks im Einzelhandel gab es am 26. Juli im Einzelhandel Baden-Württemberg den ersten Tarifabschluss. Mit Wirkung ab 1. August steigen die Löhne, Gehälter um 3,1 %, ebenfalls zum 1. eptember die Ausbildungsvergütungen. Der Tarifvertrag gilt für 12 Monate. Für die Monate April bis Juli gibt es für ArbeiterInnen und Angestellte eine Pauschalzahlung von insgesamt 180 Euro. Der 3,1 %-ige badenwürttembergische Abschluss wurde inzwischen leicht modifiziert in den Tarifgebieten chleswig- Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland- Pfalz, aarland, Bayern und Berlin übernommen. Festgeschrieben werden konnte dabei auch im nordrhein-westfälischen Einzelhandel das von geforderte Maßregelungsverbot, auf das die Arbeitgeber mit der Gegenforderung nach einer sogenannten Härtefallklausel reagiert hatten, die es Betrieben ermöglicht hätte, tarifliche Vergütungen zu unterschreiten. (Näheres siehe Tabellenteil.) In den Tarifgebieten Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, achsen, Thüringen und achsen-anhalt gab es bis zum 12. August keine Abschlüsse. Verkehr und Nachrichtenübermittlung Am 29. Juli 2002 fand in Wuppertal die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des Privaten Verkehrsgewerbes NRW statt. Die Arbeitgeberverbände lehnten die von geforderte neue Vergütungsstruktur ab. Ver.di will durch eine neue truktur für ArbeiterInnen und Angestellte eine marktgerechte Eingruppierung schaffen und familiengerechte Einkommen sichern. Vorgesehen sind 6 Vergütungsgruppen mit jeweils 10 tufen. Die I

5 Arbeitgeber fordern für Klein- und Mittelbetriebe eine Öffnungsklausel mit der Möglichkeit der Kürzung der Löhne und Gehälter bei wirtschaftlichen chwierigkeiten. Dies wurde von abgelehnt. Eine Tarifvereinbarung zur Altersvorsorge hingegen steht kurz vor der Unterzeichnung. Noch im August soll ein neuer Verhandlungstermin vereinbart werden. Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe Das ondierungsgespräch von und den Arbeitgebern für die Beschäftigten des Bankgewerbes am 11. Juli ist ohne Vereinbarung eines neuen Verhandlungstermins gescheitert. In den nächsten Wochen will in einer breit angelegten Kampagne die Kunden über die Auswirkungen der Arbeitgeberpläne informieren und auffordern, persönlich gegenüber den Bankvorständen zu protestieren. Bis zum 9. August hatten sich mehr als Bankangestellte an treiks beteiligt. Ver.di forderte die Bankarbeitgeber auf, einen Tarifvertrag ohne Vorbedingungen abzuschließen (s. MB 07, 06, 03/02). Private Dienstleistungen, Organisationen ohne Erwerbszweck Ver.di hat die Tarifverhandlungen bei der Zeitarbeitsfirma Randstad Deutschland GmbH & Co.KG ausgesetzt, nachdem die Arbeitgeber nicht bereit waren, einen Abschluss über 3,0 % zu vereinbaren. Ver.di war mit einer Forderung von 5,5 % mehr Lohn und Gehalt in die Verhandlungen gegangen (Näheres siehe Tabellenteil). II

6 FORDERUNGEN Verbrauchsgütergewerbe kündbar F o r d e r u n g e n IG BCE Union Deutscher Fotofinisher Bundesgebiet West Lohn. Ausz entsprechend der Erhöhung der Tarifabschlüsse in diesem Jahr Laufzeit 12 Mon. " Ausbau des TV Altersvorsorge mit dem Ziel, eingesparte Teile der ozialversicherungsbeiträge den AN zukommen zu lassen Quelle: WI-Tarifarchiv 1

7 FORDERUNGEN Nahrungs- und Genussmittelgewerbe kündbar F o r d e r u n g e n Brauereien Bremen Entg. AN ,39 %, Laufzeit 12 Mon. NRW Entg. AN ,5 %, mind. 140 Erhöhung mtl.; Laufzeit 12 Mon. '' 50 Erhöhung mtl. in allen Ausbildungsjahren (zz.: 589,01 702,52 803,75 ) " Übernahme aller nach bestandener Prüfung für mind. 12 Mon. Molkereien Hamburg/chleswig-Holstein Lohn ,5 %, Laufzeit 12 Mon. bayer. chwaben Entg. AN ,0 %, mind. 100 Erhöhung mtl.; Laufzeit 12 Mon. '' 5,0 % (zz.: 550,66 634,00 740,35 842,61 ) '' '' Fortführung der Übernahmegarantie für Ausgebildete für die Laufzeit des ETV chmelzkäseindustrie Bayern Entg. AN Forderungen wie Molkereien bayer. chwaben üßwarenindustrie Rheinland-Pfalz Entg. AN ,0 % Brot- und Backwarenindustrie Bundesgebiet Ost und Berlin-West Entg. AN ,5 %, Laufzeit 12 Mon. Quelle: WI-Tarifarchiv 2

8 FORDERUNGEN Nahrungs- und Genussmittelgewerbe kündbar F o r d e r u n g e n Bäckerhandwerk Hessen Lohn ,5 %, Laufzeit 12 Mon. Abschluss eines Altersvorsorge-TV Rheinhessen/Pfalz Lohn ,0 % Abschluss eines Altersvorsorge-TV Fleischerhandwerk Hessen Lohn spürbare Erhöhung der Realeinkommen; Laufzeit 12 Mon. '' Abschluss eines Altersvorsorge-TV Quelle: WI-Tarifarchiv 3

9 FORDERUNGEN Baugewerbe kündbar F o r d e r u n g e n IG BAU Abbruch- und Abwrackgewerbe Bundesgebiet West und Ost Lohn ,5 % Quelle: WI-Tarifarchiv 4

10 FORDERUNGEN Private Dienstleistungen, Organisationen ohne Erwerbszweck kündbar F o r d e r u n g e n Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen Entg. AN ,4 %, Laufzeit 12 Mon. Brandenburg Entg. AN weitere Anpassung an die derzeit gültigen Entgelte Berlins Randstad Deutschland GmbH & Co. KG Lohn ,5 %, Laufzeit 12 Mon. - Wegfall von Lohnabschlagsregelungen und der Leichtlohngruppe für gewerbl. Hilfskräfte - Ostanpassung im Jahre 2003 Quelle: WI-Tarifarchiv 5

11 Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft IG BAU Landwirtschaft Bereich der Landwirtschaftskammer Hannover Lohn Pauschale insg. für Mai - Juli 2,1 % ab ,5 % tufenerhöhung ab Weser-Ems Lohn nach 2 Nullmonaten (Mai - Juli) 2,6 % Erhöhung um 3,0 % im Durchschnitt auf 493/ / /566 unter/über 18. Lj. IG BAU Floristik chleswig- Holstein Lohn Pauschale insg. für April - Juni 2,5 % Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, aarland, Hessen, Baden- Württemberg, Bayern Lohn Erstabschluss eines zentralen Einkommens- TV für die genannten Regionen: 2,5 % im Durchschnitt VermL einheitlich 6,65 /Mon. (Hamburg 10,23, Niedersachsen 20,45 /Mon.) der bisher regional unterschiedlichen VermL sowie bei Anlage zur Altersversorgung zusätzlicher AG-Zuschuss von 3,58 /Mon. (insg.10,23 ) (ohne Hamburg und Niedersachsen) IG BAU Baumschulen Bayern Lohn Pauschale insg. für April - Juni 2,85 % ab Erhöhung um 2,3 % auf 342/ / /625 unter/über 18. Lj. Quelle: WI-Tarifarchiv 6

12 Energie- und Wasserversorgung, Bergbau IG BCE Tarifgruppe E.ON Energie Z AN Vereinbarung von Grundsätzen über die Gewährung einer Leistungskomponente AZ Url. Vereinbarung eines RTV für, der nach Unterzeichnung des RTV für AN tritt IG BCE RWE Rheinbraun AG (vormals: Rheinischer Braunkohlenbergbau) (alt), VEW, RWE (vormals GWE- Bereich) Entg. AN Pauschale insg. für Juli - Dezember für die AN von RWE u. VEW, 1000 Pauschale insg. für Juli - Dezember für die AN von (alt) Rheinbraun unter Anrechnung des bereits erfolgten Tarifabschlusses (1,5 % ab , Laufzeit bis , s. auch MB 02/01) 3,9 % ab für alle AN 450 Pauschale insg. für Juli - Dezember für von RWE und VEW, 350 Pauschale insg. für Juli - Dezember für von (alt) Rheinbraun, 3,9 % ab für alle IG BCE IGM Vattenfall Europe AG (wird gegründet aus den Unternehmen BEWAG, HEW, VEAG, LAUBAG) AN ohne Nachwirkung TV zur sozialpolitischen Begleitung im Rahmen der Bildung/trukturierung des Energiekonzerns Vattenfall Europe mit u.a. folgenden Regelungen: - Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis bei Zusammenführung/Umstrukturierung - Zumutbarkeit von Versetzungen in Tochtergesellschaften nur, wenn diese diesem TV beigetreten sind (weitere Festlegung von Kriterien durch die Betriebsparteien) - bisher angewandte sozialverträgliche Maßnahmen der Personalanpassung in den einzelnen Unternehmen (z.b. Teilzeit, Altersteilzeit, Vorruhestand) sollen weiterhin genutzt werden - Grundlage der Entlohnung beim Übergang von AN in neue Tochtergesellschaften oder neue Betriebseinheiten sind die Regelungen des Ursprungsunternehmens ; Ablösung nur durch chaffung einheitlicher Tarifbedingungen - icherung des materiellen Gesamtniveaus für jeden einzelnen AN bei künftigen Neuverhandlungen von TV en in Tochtergesellschaften IG BCE Energiewirtschaft NRW und aarland (GWE-Bereich) Entg ,5 % Quelle: WI-Tarifarchiv 7

13 Energie- und Wasserversorgung, Bergbau Private Energieversorgung Baden- Württemberg Entg. AN Pauschale insg. für Juni Januar 2003 ( 175 ) 3,4 % ab AZ kündbar: kündbar: TV zum chutz vor betriebsbedingten Kündigungen - TV Altersteilzeit (TVe liegen noch nicht vor) IG BCE envia Energie achsen Brandenburg AG AN Vergütungsverzicht durch Entgeltumwandlung, u.a.: freiwilliger Verzicht der AN auf künftige Entgeltansprüche bei Zusage des AG auf eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete wertgleiche Versorgungsanwartschaft Quelle: WI-Tarifarchiv 8

14 Grundstoff- und Produktionsgütergewerbe IG BCE Mineralölverarbeitung ExxonMobil, u.a. Central Europe Holding GmbH sowie Chemical Central Europe GmbH, Esso GmbH k. A. Entg. AN Pauschale ( 25 ) für April 3,3 % U-Geld Erhöhung um 57 auf (: 1,5- fache April-) IG BAU IG BCE Kalk- und Dolomitindustrie rechtsrhein. Teil des Reg.-Bez. Düsseldorf, Reg.- Bez. Arnsberg Entg. AN nach einem Nullmonat (Juni) 3,3 % ab Ergänzung zum TV über VermL und Altersvorsorge, u.a. - Einkommensumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze möglich - umgewandelt werden können u.a. VermL (478,57 /J.), zusätzliches U- Geld (1,6 % der Entg.Gr. 6 je UT), Z (1 ME) - zusätzliche Förderung durch AG bei jährlich über 613,55 (Ausz: 306,78 ) hinaus gehende Entgeltumwandlung: 5/10/13 je beitragsfrei umgewandelte 100 ab / / IG BAU Betonsteingewerbe (Betonund Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) chleswig-holstein, Hamburg Lohn nach 2 Nullmonaten (Juni und Juli) 3,1 % ab ,4 % tufenerhöhung ab Erklärungsfrist: Niedersachsen, Bremen Lohn Pauschale insg. ( 25 ) für Mai - Juli 3,1 % ab ,4 % tufenerhöhung ab Erklärungsfrist: Quelle: WI-Tarifarchiv 9

15 Grundstoff- und Produktionsgütergewerbe Fortsetzung Betonsteingewerbe (Betonund Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordrhein- Westfalen Lohn nach einem Nullmonat (Mai) 63 Pauschale für Juni 2,8 % ab nach einem Nullmonat (Mai) 2,8 % ab bisher: f. gewerbl für kaufm. Quelle: WI-Tarifarchiv 10

16 Investitionsgütergewerbe IGM Heizungsindustrie aarland Lohn Ausl Pauschale insg. für April - Juni 0,20 /td. Erhöhung für alle Gruppen ab (= 1,0 % im Durchschnitt) 1,5 % tufenerhöhung ab Wiederinkraftsetzung bis ,0 % ab in den überwiegenden Zonen 100 Pauschale insg. für April - Juni 32 /Mon. Erhöhung für alle Gruppen ab (= 0,8 % im Durchschnitt) 1,5 % tufenerhöhung ab nach 3 Nullmonaten (April - Juni) 10 Erhöhung mtl. für alle Ausbildungsjahre ab (bisher: 841/886/948/1.030 DM = 430,00/453,00/484,70/526,63 ) Baden- Württemberg Lohn Pauschale insg. für Mai - Juli 3,0 % ab ,4 % tufenerhöhung ab Ausl. Mai bis Juli unveränderte ätze 3,0 % ab ,4 % tufenerhöhung ab nach 3 Nullmonaten (Mai - Juli) von 517,43 554,75 599,23 631,45 auf ,4 % tufenerhöhung mtl. in allen Ausbildungsjahren ab " Vereinbarung einer Maßregelungsklausel IGM Galvaniseure, Graveure, Metallbildner Bundesgebiet West und Ost (ohne Hamburg) Lohn Pauschale insg. für Oktober 2001 bis April ,0 % ab ,0 % tufenerhöhung ab ; Einführung einer neuen untersten LGr., dabei Bestandsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse 50 Pauschale insg. für Oktober 2001 bis April 2002 von DM (= 467,32 494,42 539,92 580,32 ) auf ab auf ab Quelle: WI-Tarifarchiv 11

17 Verbrauchsgütergewerbe IGM Holz verarbeitende Industrie Bayern Lohn ,0 % 2,6 % tufenerhöhung ab IG BCE chuhmacherhandwerk Bundesgebiet West ohne Berlin und chleswig- Holstein Lohn ,3 % (mittlere Gruppe) 3,4 % tufenerhöhung ab VermL " Erhöhung um 161 /J. (bisher 624 DM/319 ) Quelle: WI-Tarifarchiv 12

18 Nahrungs- und Genussmittelgewerbe Mineralbrunnenindustrie Bundesgebiet Ost Entg. AN nach einem Nullmonat (Mai) 3,3 % ab Molkereien und Käsereien Bayern Entg. AN (Gr. I - IV) bzw. 50 (ab Gr. V) Pauschale für Juli 3,2 % ab '' '' 3,2 % auf 573,03 661,68 767,21 '' '' (o. Nachwirkung) Übernahmegarantie für, die während der Laufzeit des ETV ihre Abschlussprüfung bestehen für mind. 6 Mon. bayer. chwaben Entg. AN (Gr. I - IV) bzw. 50 (ab Gr. V) Pauschale für Oktober 3,2 % ab '' '' 3,2 % auf 568,28 654,29 764,04 '' '' (o. Nachwirkung) Übernahmegarantie für, die während der Laufzeit des ETV ihre Abschlussprüfung bestehen für mind. 6 Mon. Milchindustrie, chmelzkäseindustrie Bayern Entg. AN (Gr. I - IV) bzw. 50 (ab Gr. V) Pauschale für August 3,2 % ab '' '' 3,2 % (zz.: 542,99 637,58 735,75 (Milchindustrie) 541,46 636,05 734,73 (chmelzkäseindustrie) '' '' '' (o. Nachwirkung) Übernahmegarantie für, die während der Laufzeit des ETV ihre Abschlussprüfung bestehen für mind. 6 Mon. Nahrungsfetteindustrie Bundesgebiet West (ohne München) Lohn ( 22 ) Pauschale insg. für Mai und Juni 3,0 % ab Quelle: WI-Tarifarchiv 13

19 Nahrungs- und Genussmittelgewerbe Futtermittelindustrie Niedersachsen/ Bremen Lohn Pauschale für Juni 3,0 % ab '' k. A. Abschluss eines TV zur Altersvorsorge NRW Lohn nach einem Nullmonat (Juni) 3,0 % ab VermL '' '' k. A. 431 Altersvorsorgebetrag jährlich ab 2003, bestehend aus 359 ehem. VermL zzgl. 72 AG-Beitrag aus eingesparter ozialversicherung; Umwandlung weiterer Entgeltbestandteile wird vom AG mit 10 % des umgewandelten Betrages bezuschusst Fisch- und Geflügelwirtschaft Bremerhaven Lohn nach 2 Nullmonaten (März, April) 3,0 % ab '' '' nach 2 Nullmonaten (März, April) von auf ab Cuxhaven Lohn Pauschale für März 3,0 % ab '' '' 40 Pauschale für März von auf ab üßwarenindustrie Niedersachsen/ Bremen Entg. AN ,08 % Hessen Entg. AN Pauschale für Mai 3,1 % ab '' '' Übernahmegarantie für Ausgebildete für mind. 6 Mon. Quelle: WI-Tarifarchiv 14

20 Nahrungs- und Genussmittelgewerbe Fortsetzung üßwarenindustrie Berlin-West Entg. AN ,06 % Brot- und Backwarenindustrie Baden-Württemberg Lohn nach einem Nullmonat (Juli) 3,37 % ab '' kündbar jährlich zum Aufbau einer betriebl. Altersvorsorge - Einbringung in noch einzurichtender Pensionskasse - zusätzliche freiwillige Umwandlungen von U-Geld, Z oder VermL werden vom AG mit 15 % des umgewandelten Betrages bezuschusst Nährmittel- und Feinkostindustrie Hessen/Rheinland-Pfalz (ohne Pfalz) Lohn nach einem Nullmonat (April) 3,25 % ab Ernährungsindustrie achsen-anhalt Entg. AN nach 3 Nullmonaten (April - Juni) 1,5 % ab ,5 % tufenerhöhung ab ,5 % tufenerhöhung ab ,5 % tufenerhöhung ab '' '' ( 50 ) jährlicher Altersvorsorgebetrag zur Einbringung in eine Pensionskasse; zusätzliche freiwillige Umwandlungen von tariflichen Entgeltbestandteilen werden vom AG mit 10 % des umgewandelten Betrages bezuschusst Quelle: WI-Tarifarchiv 15

21 Baugewerbe IG BAU Nassbaggergewerbe Bundesgebiet West und Ost (nur West) Lohn ,7 % im Durchschnitt IG BAU teinmetz- und teinbildhauerhandwerk Niedersachsen Lohn ,2 % Nord- u. üdbaden, Nord- u. üdwürttemberg Lohn insg. Pauschale für Mai bis Juli 2,2 % ab Bayern Lohn nach einem Nullmonat (Juni) 2,0 % Quelle: WI-Tarifarchiv 16

22 H a n d e l Groß- und Außenhandel, genossenschaftlicher Großhandel chleswig- Holstein Lohn ,1 % ,1 % (zz.: 528,16 617,13 703,03 ) NRW Lohn (gen. GH: ) je 42,50 Pauschale für April - Juli bzw. Mai - August (gen. GH) 3,1 % ab bzw (gen. GH) U-Geld '' kündbar von 613,56 / 460,17 f. AN / auf 643,56 / 480,17 ab 2003 Z '' '' '' von 403,93 / 201,96 für AN / auf 433,93 / 216,96 ab 2002 Baden-Württemberg Lohn Pauschale insg. für April - Juni 3,1 % ab '' ,1 % auf VermL '' /J. zur Altersvorsorge, bestehend aus 319,05 bisherige VermL und 47,95 AG- Zuschuss. Weitere freiwillige Entgeltumwandlungen werden vom AG mit 15 % des umgewandelten Betrages bezuschusst. Groß- und Außenhandel Bayern Lohn je 37 Pauschale für April - Juni - 3,1 % ab überdurchschnittliche Anhebung aller Einkommen unter 1.500, daraus ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 3,3 % (Lohn) bzw. 3,4 % () - 40 zusätzliche Erhöhung in der - Einstiegsgruppe nach erfolgreicher Ausbildung '' Erhöhung mtl. in allen Ausbildungsj. auf '' Verpflichtung der AG-eite auf die Mitgliedsfirmen einzuwirken, dass sie qualifizierte Ausbildungsplätze mit dreijähriger Laufzeit zur Verfügung stellen. Quelle: WI-Tarifarchiv 17

23 H a n d e l Fortsetzung Groß- und Außenhandel Berlin Lohn Pauschale insg. für Mai - Juli 3,1 % ab '' Erhöhung mtl. in allen Ausbildungsj. auf Brandenburg Lohn Pauschale insg. für Mai - Juli 3,1 % ab '' ,1 % (zz.: ) achsen-anhalt Lohn Pauschale insg. für Mai - Juli 3,1 % ab Genossenschaftlicher Großhandel achsen-anhalt 900 Lohn Pauschale insg. für Mai - Juli Lohn: 3,4 % im Durchschnitt : 3,1 % (Gr. 3 und 4-3,2 %) ab Einzelhandel chleswig- Holstein Lohn Pauschale insg. für Mai - August 3,1 % ab von 561,85 627,49 716,76 auf 562,00 644,00 734,00 " Vereinbarung einer Maßregelungsklausel Hamburg Lohn Pauschale insg. für Mai - August (90 zahlbar jeweils August und eptember) 3,1 % ab von auf Niedersachsen Lohn Pauschale insg. für Mai - August 3,1 % ab ,1 % (bisher: ) Quelle: WI-Tarifarchiv 18

24 H a n d e l Fortsetzung Einzelhandel Bremen Lohn Geh Pauschale insg. für Mai - August 3,1 % ab ,1 % (bisher: ) Nordrhein- Westfalen Lohn Pauschale insg. für April - Juli 3,1 % ab ,1 % (bisher: ) Vereinbarung einer Maßregelungsklausel Erklärungsfrist: Hessen Lohn Pauschale insg. für April - Juli 3,1 % ab von auf " Vereinbarung einer Maßregelungsklausel Rheinland-Pfalz Lohn Pauschale insg. für Mai - August 3,1 % ab ,1 % (bisher: 573,99 631,99 729,00 ) " Vereinbarung einer Maßregelungsklausel aarland Lohn Pauschale insg. für April - Juli 3,1 % ab von auf " Vereinbarung einer Maßregelungsklausel Baden- Württemberg Lohn Pauschale insg. für April - Juli 3,1 % ab von auf " Vereinbarung einer Maßregelungsklausel Quelle: WI-Tarifarchiv 19

25 H a n d e l Fortsetzung Einzelhandel Bayern Lohn Pauschale insg. für Mai - August 3,1 % ab ; Ortsklassenverbesserungen in den Orten Bad Berneck, Geiselhöring, Hauzenberg, Kronach, Mainburg, Nittendorf, chrobenhausen und Landkreis München von auf " Vereinbarung einer Maßregelungsklausel Berlin Lohn Pauschale insg. für Juli und August 3,1 % ab West: Möglichkeit der Weitergabe der Erhöhungen erst zum für Betriebe bis max. 15 AN West und Ost: Möglichkeit der Nichtweitergabe der Pauschalen für Betriebe in wirtschaftlicher Notlage mit Zustimmung der TV-Parteien von auf " Ost: unveränderte Fortführung der Mittelstandsklausel Quelle: WI-Tarifarchiv 20

26 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Transnet Nichtbundeseigene Eisenbahnen Bundesgebiet West Änderung des MTV mit u. a. folgenden Bestimmungen: - Anspruch auf Umwandlung von Entgeltbestandteilen zum Zwecke betrieblicher Altersversorgung; Überschreitung von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung im Einvernehmen zwischen AN und AG möglich - Festlegung der umzuwandelnden Entgeltbestandteile und Fälligkeit durch freiwillige BV möglich - Empfehlung der TV-Parteien als Durchführungsweg: Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und traßenbahnen Privates Verkehrsgewerbe chleswig- Holstein Lohn nach 3 Nullmonaten (April - Juni) : 3,0 % : 3,1 % im Durchschnitt " " nach 3 Nullmonaten (April - Juni) von DM (= 489,31 526,63 599,23 ) auf " Übernahme gesetzlich vorgeschriebener Untersuchungs- und Prüfungskosten durch AG Hamburg - Güternahverkehr und pedition Lohn nach 2 Nullmonaten (Mai und Juni) 3,2 % im Durchschnitt " " nach 3 Nullmonaten (Mai - Juli) von 362,67 420,49 499,33 auf ab Hamburg " nach 2 Nullmonaten (Mai und Juni) 3,2 % im Durchschnitt nach 3 Nullmonaten (Mai - Juli) von 564,98 657,01 736,26 auf ab Anspruch auf Umwandlung künftiger Entgeltbestandteile zum Zwecke der Altersversorgung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (möglich Entgelt, W-Geld, U-Geld, VermL) - AN-Anspruch auf steuerliche Förderfähigkeit, wenn Durchführungsweg Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung ist Quelle: WI-Tarifarchiv 21

27 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Fortsetzung Privates Verkehrsgewerbe Hessen Lohn nach 2 Nullmonaten (April und Mai) 2,8 % " " nach 2 Nullmonaten (April und Mai) von auf aarland Lohn ,0 % U-Geld von 16,36 auf 20 /UT Baden- Württemberg (ohne üdbaden) Lohn nach Warnstreiks: 150 Pauschale insg. für April - Juni 3,0 % ab ,6 % tufenerhöhung ab " " nach 5 Nullmonaten (April August) von 619,69 670,30 714,27 auf ab auf ab " Anspruch auf Umwandlung künftiger Entgeltansprüche zum Zwecke der Altersvorsorge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung - gebundene Entgeltumwandlungsentscheidung des AN für 12 Mon. - AG-Entscheidung über Angebot des Durchführungsweges, sonst über Direktversicherung nach AN-Wahl üdbaden Lohn / analog Baden-Württemberg " nach 5 Nullmonaten (April - August) von 609,46 649,34 683,60 auf ab auf ab Berlin-West und kündbar: Änderung des MTV u.a.: -Ost/Branden- 3 M burg (peditionen) U-Geld Berlin-Ost und Brandenburg: von 20 DM (= 10,23 ) auf 11,76 /UT Möglichkeit der Entgeltumwandlung zur Altersversorgung Quelle: WI-Tarifarchiv 22

28 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Fortsetzung Privates Verkehrsgewerbe Berlin-West (peditionen) Lohn keine prozentuale Erhöhung 350 Einmalzahlung jew. im Juni 2002 und April 2003 Erweitung des es auf Ost- Berlin ab (keine Pauschalzahlung) " " nach 3 Nullmonaten (Januar - März) von 455,05 506,18 557,13 auf ab Berlin-Ost (peditionen) Lohn nach 3 Nullmonaten (Januar - März) 2,6 % ( im Durchschnitt) ab % West-Niveau ab und Aufnahme in den Berlin-West " " nach 3 Nullmonaten (Januar - März) von 444,82 495,95 547,08 auf 453,38 503,10 552,83 ab , 100 % West-Niveau ab und Aufnahme in den Berlin- West Brandenburg (peditionen) Lohn nach 3 Nullmonaten (Januar - März) 2,5 % ( im Durchschnitt) ab ,5 % tufenerhöhung ab " " nach 3 Nullmonaten (Januar - März) von 409,03 455,05 501,07 auf 419,26 466,43 513,60 ab auf 429,74 478,09 526,44 ab Deutsche eehafenbetriebe Bundesgebiet West Lohn ,4 % zur Beschäftigungssicherung gekürzte Weitergabe der Lohnerhöhung bis max. 30 % für Betriebe in wirtschaftlichen chwierigkeiten, auf Antrag bei der örtlichen Tarifkommission möglich U-Geld " " kündbar " " kündbar: 1 M/ME von 255, ,23 auf , gestaffelt nach BZ unveränderte Verlängerung der Rahmenbedingungen für tarifliche Notstandsvereinbarungen auf betrieblicher Ebene vom Quelle: WI-Tarifarchiv 23

29 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Deutsche Lufthansa AG, Lufthansa ervice GmbH, Condor Flugdienst GmbH Bundesgebiet West und Ost AN TV Entgeltumwandlung "Lufthansa-Privatrente" mit u. a. folgenden Regelungen: - AN-Anspruch auf Umwandlung künftiger Entgeltansprüche (möglich Grundvergütung, dauerhafte tarifliche Zulagen, U-Geld, W-Geld, Zuschlag zum U-Geld, Ergebnisbeteiligung) zum Zwecke der Altersversorgung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung - gebundene Entgeltumwandlungsentscheidung des AN während des Kalenderjahres - Übernahme von 15 % des vom AN festgelegten Entgeltumwandlungsbetrages durch den AG, wenn Einkommen unter der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze bleibt - Durchführungsweg: Gothaer Pensionskasse AG, unter Vorbehalt des AG zur Beteiligung anderer Pensionskassen Quelle: WI-Tarifarchiv 24

30 Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe Deutsche Postbank AG Bundesgebiet West und Ost TV zur Förderung betrieblicher Altersversorgung durch Entgeltumwandlung analog Deutsche Post AG (siehe MB 01/02) Quelle: WI-Tarifarchiv 25

31 Private Dienstleistungen, Organisationen ohne Erwerbszweck Hotel- und Gaststättengewerbe Bremen/Bremerhaven Entg. AN nach 5 Nullmonaten (Dezember April 2002) 3,0 % im Durchschnitt Privathaushalte Niedersachsen Entg. AN ,6 % '' '' von 460,16 485,73 521,52 auf 470,00 500,00 540,00 NRW Entg. AN ,0 % '' '' von 437,15 475,50 511,29 auf 450,00 488,00 530,00 Zeitschriftenverlage Niedersachsen, Bremen je 35 Pauschale für Juni und Juli 3,25 % ab Bayern Lohn je 35 Pauschale für April - Juni 3,25 % ab Zeitungsverlage achsen Pauschale für Mai 3,4 % ab " " von 655,99 721,94 786,88 auf Arzthelferinnen Bundesgebiet West und Ost TV zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit u. a. folgenden Bestimmungen: - AN-Anspruch auf Umwandlung künftiger Entgeltansprüche zum Zwecke der Altersvorsorge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (möglich Entgelt, Z, VermL) - gebundene Entgeltumwandlungsentscheidung des AN für laufendes Kalenderjahr Quelle: WI-Tarifarchiv 26

32 Private Dienstleistungen, Organisationen ohne Erwerbszweck Fortsetzung Arzthelferinnen Bundesgebiet West und Ost - AG-Angebot einer Pensionskasse in Form einer Aktiengesellschaft als Durchführungsweg mit Gewährleistung auf steuerliche Förderfähigkeit; bei bestehender Versorgungsanwartschaft in einer Pensionskasse Fortführung auf AN-Verlangen - zu Informationspflichten des AG Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestelle Hamburg, Westfalen-Lippe, Hessen, Berlin Gr ,0 % Berlin: 1,5 % 1,5 % tufenerhöhung ab ,5 % tufenerhöhung ab neue Gehaltsstruktur mit veränderten Tätigkeitsmerkmalen; Zuschläge der Gr. II - IV von 7,5/15/25 auf 10/25/30 % " " von 460,16 516,40 554,75 auf Berlin: von 452,49 505,67 558,84 auf auf ab Verlängerung des MTV mit u. a. folgender Änderung: VermL von 26,59 auf 30 /mtl. Quelle: WI-Tarifarchiv 27

33 Gebietskörperschaften, ozialversicherung Ersatzkassen Bundesgebiet West und Ost ,2 % Quelle: WI-Tarifarchiv 28

34 Aktuelle Publikationen Tarifliche Ausbildungsförderung Regelungsstand 2001 und empirische Wirkungsanalyse Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 48 Düsseldorf, April eiten, 12,-- Tarifarchiv Tarifliche Altersvorsorge Eine Analyse von tariflichen Regelungen in 57 ausgewählten en Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 47 Düsseldorf, eptember 2001 (aktualisierte Auflage) ca. 90 eiten, 10,-- Wer verdient was? Tarifliche Grundvergütungen nach Berufen/Tätigkeiten und nach en Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 46 Düsseldorf, Juli eiten, 10,-- Tarifliche Lohn- und Gehaltsstrukturen 2000 Eine Analyse von truktur, Differenzierung und Niveau der Tarifeinkommen in ausgewählten en Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 45 Düsseldorf, Juni eiten, 8,-- Tarifpolitik 2001 auf einen Blick Pressemeldungen des Jahres 2001 sowie eine Übersicht über Berichte und Analysen des WI-Tarifarchivs Düsseldorf, Dezember eiten, kostenlos Lohnpolitik in Europa Eine tudie im Auftrag des European Industrial Relations Observatory (EIRO) Düsseldorf, Oktober eiten, 5,-- Tarifentgelt nach Leistung und Erfolg* Regelungen in ausgewählten en Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 43 Düsseldorf, eptember eiten, 5,-- * Nachdruck des chwerpunktthemas aus dem WI-Tarifhandbuch 2000 Qualifizierung und Weiterbildung in Tarifverträgen - Bisherige Entwicklungen und Perspektiven - Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 42 Düsseldorf, August eiten, 8,-- zu bestellen bei: WI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-tiftung Hans-Böckler-tr. 39, Düsseldorf Tel.: 0211/ , Fax: 0211/ Baerbel-Kirchner@wsi.de

35 WI-Tarifhandbuch 2002 Tarifchronik Tarifabschlüsse 2001/2002 chwerpunktthema Ältere Innen Tarifdaten zu 50 Wirtschaftszweigen Tarifliche Ausschlussfristen Einführung in das Tarifsystem Tarifvertragsgesetz Glossar mit über 100 Fachbegriffen Bitte jetzt bestellen Bitte einsenden/faxen an: WI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-tiftung Hans-Böckler-tr Düsseldorf Fax-Nr.: 0211/ Hiermit bestelle ich:... Ex. WI-Tarifhandbuch 2002 Frankfurt, Bund Verlag ca. 294 eiten, 14,90 zzgl. Versand 3,02 Name:... Anschrift: Datum/Unterschrift:... * ab 20/50/100/250 Exemplaren gibt es 10/15/20/25 % Rabatt

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