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1 An einen Haushalt Zugestellt durch Post at Ausgabe Folge 3 Juli 2015 Aktuelle Informationen Befüllung von Schwimmingpools Katzen was man beachten muss Mülltrennung leicht gemacht der Fetty-Kübel Grundzusammenlegung die ersten Vorbereitungen 1. Jennersdorfer Lesesommer Betreubares Wohnen Kurzzeitpflege: Gästebetten im Mutter Teresa Haus Jennersdorf und Neuhaus Ärztedienst: 3. Quartal 2015 Sprechtage Wohnbauförderung 2. Halbjahr 2015 Beilage: FERIENSPAß Königsdorf Wir wünschen allen Königsdorferinnen und Königsdorfern eine erholsame Urlaubszeit.

2 Befüllung von Schwimmingpools Grundsätzlich sollte das Befüllen des Schwimmingpools über die Hauswasserleitung erfolgen. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf man Wasser von einem Hydranten entnehmen (jedoch nicht am Wochenende), auf jeden Fall ist vorher die Gemeinde zu verständigen. Wir müssen nämlich den Wasserverband Unteres Lafnitztal davon verständigen und die Zustimmung dafür einholen. Andernfalls würden dadurch entstehende Kosten dem Verursacher angelastet werden. Katzen was man beachten muss! Verwilderte Hauskatzen, die sogenannten Streunerkatzen sind auch in unserer Gemeinde ein großes Problem. Ein Teil dieser Katzen hatte zuvor ein Zuhause, ist jedoch entlaufen oder ausgesetzt worden. Durch den ständigen Zulauf von fortpflanzungsfähigen Katzen wächst die Population stetig, wodurch das Gleichgewicht des Ökosystems gestört wird. Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Bekommt nur ein Katzenpaar im Jahr zweimal Nachwuchs und es überleben jeweils drei Katzen pro Wurf, so ergibt das nach zehn Jahren mehrere Millionen Tiere. Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt auch die Gefahr einer Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten (Katzenseuche, Katzenschnupfen, Leukose, etc.) Das regelmässige Füttern von Streunerkatzen fördert dieses Katzenleid und wirkt sich positiv auf die Fortpflanzung aus. Was auch noch zu beachten: durch diese regelmässige Versor-

3 gung macht man sich (vielleicht ungewollt) zu Besitzern und damit Verantwortlichen für diese Tiere. Die einzige Lösung ist die KASTRATION (bei weiblichen Tieren umgangssprachlich auch Sterilisation genannt) Das bundesweite Tierschutzgesetz regelt das Halten von Tieren: In der 1. Anlage der 2. Tierhaltungsverordnung BGBL II Nr. 486/2004 i.d.g.f, 2, Absatz 10 wird eindeutig festgelegt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Dies gilt auch für Bauernhofkatzen! Das Tierschutzgesetz verbietet außerdem, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten ( 6, Absatz 1) - ein Verstoß wird mit hohen Geldstrafen geahndet! Vorteile einer Kastration (auch für reine Wohnungskatzen): Die Lebenserwartung einer Kastrierten Katze ist deutlich höher Die Katzen sind weniger aggressiv Übelriechendes Markieren entfällt in der Regel Geringeres Bedürfnis zu streunen und damit verbundenen geringeres Risiko für Infektionen Gesundheitliche Vorteile: kaum Risiko hormoneller Erkrankungen wie Zysten, Gesäugetumore, Dauerrolligkeit, etc. Keine ungewollten Jungtiere Helfen Sie durch Ihr Verhalten selbst mit, Streunerkatzen zu verhindern. Mülltrennung leicht gemacht der Fetty-Kübel Speisefette- und -öle müssen wie alle anderen Abfälle auch getrennt gesammelt werden - dazu gibt es den Fetty-Kübel. Dieser Behälter fasst 3,5 Liter und hat einen dicht schließenden Deckel, sodass es zu keinen Geruchsbelästigungen bei der Lagerung zu Hause kommen kann. Der volle Fetty-Kübel kann an jedem 1. Samstag im Monat im gemeindeeigenen Bauhof abgegeben werden und ein neuer abgeholt werden und das alles kostenlos! Auf keinen Fall dürfen diese Reststoffe über die Kanalisation entsorgt werden. Unsere Gemeinde muss öfters im Jahr das Kanalsystem von solchen Fettpfropfen befreien, eine solche Reinigen durch Spezialfirmen ist sehr teuer und wird in Zukunft dem Verursacher verrechnet werden.

4 Grundzusammenlegung die ersten Vorbereitungen In einem Kommassierungsverfahren werden verteilt liegende Grundstücke einzelner Eigentümer zu größeren Bewirtschaftungseinheiten zusammengefasst (Grundzusammenlegung). Am Ende des Verfahrens soll jeder Grundeigentümer wieder Flächen mit gleichem Ertragswert wie zu Beginn besitzen. Wie schon bereits mehrmals angekündigt, startet auch in unserer Gemeinde ein solches Verfahren im Herbst dieses Jahres. Für die Einleitung müssen aber schon jetzt Vorbereitungen getroffen werden. Die Eigentümer der im Zusammenlegungsgebiet gelegenen Grundstücke bilden die Zusammenlegungsgemeinschaft. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wird mit Verordnung begründet. Sie ist mit Verordnung aufzuheben, wenn sie ihre Aufgaben erfüllt hat. Die Mitglieder des Ausschusses und die Ersatzmitglieder sowie die Rechnungsprüfer und ihre Ersatzmänner werden von der Zusammenlegungsgemeinschaft aus ihrer Mitte in geheimer Wahl bestellt. Als erster Schritt ist eine solche Zusammenlegungsgemeinschaft zu gründen. Aufgaben der Zusammenlegungsgemeinschaft: Sie hat die gemeinschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen, die Agrarbehörde bei der Erstellung der Grundzüge für die Neuordnung des Zusammenlegungsgebietes und in wirtschaftlichen Fragen zu beraten sowie im Auftrag und unter Aufsicht der Agrarbehörde die Maßnahmen durchzuführen, die sich aus der Zusammenlegung ergeben. Sie hat insbesondere die hiefür erforderlichen Sach-, Arbeits- und Geldaufwendungen zu leisten und auf ihre Mitglieder im Verhältnis der Werte ihrer Grundabfindungen umzulegen. In einer Vollversammlung wird ein Zusammenlegungsausschuss, der die Vertretung der Grundeigentümer wahrnimmt, gewählt.

5 Die Ausschussmitglieder und die Ersatzmitglieder sowie die Rechnungsprüfer und ihre Ersatzmänner sind nach folgenden Grundsätzen zu wählen: die Wahl ist mit der Verordnung über die Begründung der Zusammenlegungsgemeinschaft auszuschreiben. In der Ausschreibung hat die Agrarbehörde die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ausschusses im Hinblick auf die Größe des Zusammenlegungsgebietes und die Zahl der Grundeigentümer mit mindestens je vier und höchstens je zwölf, die Zahl der Rechnungsprüfer (Ersatzmänner) mit höchstens drei festzusetzen; die Wahl ist von einem Organ der Agrarbehörde zu leiten; jedem Mitglied der Zusammenlegungsgemeinschaft steht eine Stimme zu als gewählt gelten jene Mitglieder (Ersatzmitglieder), die die meisten Stimmen auf sich vereinigen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Aufgaben des Z-Ausschusses: die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die der Zusammenlegungsgemeinschaft zur Besorgung zugewiesen werden; die Beratung der Agrarbehörde bei der Durchführung des Verfahrens in wirtschaftlichen Fragen, insbesondere bei der Bewertung, Neubewertung und Nachbewertung der dem Verfahren unterzogenen Grundstücke, bei der Ausarbeitung der Grundzüge der neuen Flureinteilung und des Planes der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen; die Bestellung der zur Besorgung seiner Aufgaben allenfalls erforderlichen Hilfskräfte (z.b. Kassier, Schriftführer) Alle Grundeigentümer, die im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens mitarbeiten möchten, sind aufgefordert sich bis Freitag, 14. August 2015 im Gemeindeamt zu melden! 1. Jennersdorfer Lesesommer Was ist der Lesesommer? Der Lesesommer ist Teil der Lese- und Sprachförderungsprojekte der Stadtbücherei Jennersdorf. Von jetzt bis zum 08. September 2015 können Kinder und Jugendliche von 6 15 Jahren am Lesesommer teilnehmen. Wer in den Sommerferien mindestens 3 Bücher liest, diese bewertet, erhält eine Urkunde und ein kleines Geschenk. Ebenso nimmt man bei Abgabe des ausgefüllten Bewertungsbogens bei einer Verlosung teil.

6 Während der Aktion werden zusätzlich verschiedene Veranstaltungen angeboten: Lesenacht für Kinder von 7-10 Jahren in der Stadtbücherei mit Büchereileiterin Helene Petz, Freitag, Beginn: 19 Uhr - Samstag um 9 Uhr Buchstabensuppe & Wörter-See - Schreibwerkstatt/Sprachbastelei mit Petra Werkovits, Mittwoch, auf der Bauernmarktbrücke Sagenumwobene Familien - Rätsel - Wanderung auf den "Stoagupf mit dem Team der Stadtbücherei Jennersdorf, Samstag, von Uhr, Start & Ziel Gasthaus zum Breinwirt, Grieselstein Abschlussfest " Spiel, Spaß und Geschicklichkeit" mit Verlosung "Lesesommer" - powered by Opel Club Süd, Mittwoch, von Uhr Rätsel Krimi Abende für jugendliche- und erwachsene Krimifans! (oder die es noch werden wollen) in der Stadtbücherei: um 19 Uhr um 19 Uhr um 19 Uhr Wie funktioniert der Lesesommer? Die Lesepässe wurden Ende Juni in den Schulen von Büchereileiterin Helene Petz ausgeteilt, können aber auch jederzeit in der Stadtbücherei Jennersdorf abgeholt werden Bei Rückgabe der gelesenen Bücher füllen die Kinder und Jugendlichen einen Bewertungsbogen aus und beantworten einer Mitarbeiterin der Stadtbücherei in einem Gespräch kurze Fragen zum Buch. Die Mitarbeiterinnen bestätigen auf dem Lesepass die gelesenen Titel. Die abgegebenen Bewertungsbögen nehmen an einer Verlosung beim Abschlussfest teil. Bei Abgabe des Lesepasses (mindestens 3 gelesene Bücher) in der Stadtbücherei erhalten die Kinder und Jugendlichen ein kleines Geschenk. Ab neue Öffnungszeiten der Stadtbücherei Jennersdorf! Die Bücherei wird ab Juli an drei Tagen in der Woche, jeweils 5 Stunden geöffnet sein. Neue Öffnungszeiten ab : Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Uhr Uhr Uhr

7 Betreubares Wohnen Zur Zeit wird der Rohbau des ersten Wohnblocks für das Betreubare Wohnen in unserer Gemeinde errichtet. Im Erdgeschoss werden 5 kleinere, im Obergeschoss 4 mittlere Wohnungen errichtet. Interessenten sollen sich in der Gemeinde melden denn jetzt kann man sich die Lage noch aussuchen und mitgestalten. Angebot Kurzzeitpflege im Pflege- und Altenwohnheim Auf Grund des Beginns der Urlaubszeit informiert die Mutter Teresa Vereinigung Jennersdorf, dass Gästebetten für eine Kurzzeitpflege sowohl im Pflege- u. Altenwohnheim Jennersdorf als auch in Neuhaus angeboten werden. Da die Urlaubszeit bevorsteht, wäre dies für pflegende Angehörige eventuell von Interesse. Kontaktdaten: Mutter Teresa Haus Jennersdorf Tauchner Sigrid, 03329/ ; 0664/ Mutter Teresa Haus Neuhaus Schmaldienst Sonja, 03329/ ; 0664/ ÄRZTEDIENST: SONN- und FEIERTAGSDIENSTEINTEILUNG Telefon: Dr. LEONHARDT / Dr. FUNOVITS / Dr. STEINER / 4237 Dr. in NIKLES-WIESNER / 2595 Juli 2015 August Dr. Leonhardt Dr. Steiner Dr. in Nikles-Wiesner Dr. Funovits Dr. Leonhardt Dr. Steiner Dr. Funovits Dr. Leonhardt Dr. Funovits Dr. in Nikles-Wiesner

8 September Dr. Steiner Dr. in Nikles-Wiesner Dr. Leonhardt Dr. Funovits Wohnbauförderung Sprechtage 2. Halbjahr 2015 Zeit: Jeweils Mittwoch von 9.00 bis Uhr Um Terminvereinbarung bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft wird gebeten. Wohnbauförderung Sprechtag Jennersdorf am , , Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf, Telefon: Wohnbauförderung Sprechtag Güssing am , , Bezirkshauptmannschaft Güssing, Telefon: Wohnbauförderung Sprechtag Oberwart , , , Bezirkshauptmannschaft Oberwart, Telefon: Veranstaltungen Juli, August, September Buschenschank Waldschenke Knobloch geöffnet Kleinfeldfußballturnier, Spiel- u. Sportclub Königsdorf Röm.kath. Pfarrfest Röm.kath. Pfarre Königsdorf und Kirtag Dämmerschoppen Waldschenke Knobloch Tennisjuxturnier Spiel- u. Sportclub Königsdorf Triathlon Naturbadesee Triathlonverein Fürstenfeld Bauernkirtag FVV Königsdorf Sautanz Gasthof Jaindl Erntedankfest Röm.Kath. Pfarre Königsdorf Die ORF-Sendung Harrys liabste Hüttn wird Ende August in der Region Südburgenland gedreht. U.a. ist auch die Gemeinde Königsdorf mit dem Naturbadesee und dem Buschenschank Knobloch dabei. Bitte vormerken: Sendetermin ist Sonntag, 6. September 2015 um Uhr auf ORF 2

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