Kreislaufwirtschaft. Dr. Susanne Raedeker AGR mbh, Geschäftsbereich Umweltservice

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1 Kreislaufwirtschaft Dr. Susanne Raedeker AGR mbh, Geschäftsbereich Umweltservice AGR GmbH, Geschäftsbereich Umweltservice Universität Duisburg-Essen Hohewardstraße 329, Herten Fachbereich Bauwesen Tel.: / Bereich Abfallwirtschaft und Abfalltechnik Fax: / Sommersemester 2006 E-Post: sraedeker@agr.de Folie 1 Themen im Überblick Kreislaufwirtschaft I II III Von der Müllkippe bis zur Kreislaufwirtschaft I I historische Entwicklung I II Wertstoffe und Restmüll Abfallwirtschaft ist Kreislaufwirtschaft II I Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz II II weitere rechtliche Rahmenbedingungen II III Stoffströme, die im Kreis laufen zukünftige Entwicklungen III I Abfall oder Produkt III II Gelb in Grau (GiG) III III wie machen es die Anderen? Folie 2 1

2 Definition: Kreislaufwirtschaft Abfall Benutzung Sammlung Sortierung Produkt Verbraucher Wirtschaftsgut Verkauf Verwertung Kreislaufwirtschaft Folie 3 historische Entwicklung früher bis Anfang der ordnungsgemäße Beseitigung durch Kommune (Seuchen- 70er Jahre hygiene); Mülldeponien 70er bis 80er Jahre Recycling (umweltpolitischer Aufbruch); Privatwirtschaft steigt ein; getrennte Sammlung von Glas und Papier; ab 1980: MVA ab 1986 Abfallwirtschaftsgesetz; nachhaltiges Wirtschaften und Produktverantwortung der Unternehmen 1990 Sortierung (DSD; grüner Punkt; gelber Sack); Behandlung (Kompostierung; CPB-Anlagen) heute 1996 Kreislaufwirtschaft ( duale Abfallwirtschaft, d.h. entsorgungspflichtige Körperschaft und private Entsorgungsverantwortung) EU-Recht (Verwerten / Beseitigen) Folie 4 2

3 Stand: April 2005 Folie 5 getrennte Sammlung von Einzelfraktionen: - Glas - Papier, Pappe, Kartonagen - Bioabfall ( noch nicht flächendeckend) - DSD (grüner Punkt) - Sonderabfall (z.b. Batterien, Farben etc.) - Elektroaltgeräte (weiße Ware, braune Ware) - Textilien - u. a. Folie 6 3

4 Folie 7 Folie 8 4

5 Folie 9 Abfallwirtschaft ist Kreislaufwirtschaft Primäre Rohstoffe Produkte Abfälle zur Verwertung Sekundäre Rohstoffe Abfälle zur Verwertung Abfälle zur Beseitigung Folie 10 5

6 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG (1994 / 1996) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist das zentrale Gesetz des deutschen Abfallrechts. Es ist an die Stelle des früheren Abfallgesetzes getreten und regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen. Folie 11 Im einzelnen enthält das Gesetz insbesondere Bestimmungen über: den Begriff Abfall die Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft die Anforderungen an die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung die Produktverantwortung von Herstellern die Abfall(wirtschafts)planung die Zulassung von Deponien die Überwachung der Abfallströme Folie 12 6

7 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen Beseitigung Abfall Benutzung Sortierung Sammlung Produkt Verbraucher Wirtschaftsgut Rohstoff natürl. Ressourcen Verkauf Verwertung Kreislaufwirtschaft Folie 13 Geltungsbereich Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für 1. die Vermeidung, 2. die Verwertung und 3. die Beseitigung von Abfällen Ausnahmen: Lebensmittel (Tierkörper) radioaktive Stoffe Bodenschätze Kampfmittel Folie 14 7

8 Der Abfallbegriff des KrW-/AbfG Folie 15 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, in zweiter Linie a) stofflich zu verwerten (Sekundärrohstoffe) oder b) zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung). zu a) Hauptzweck der Maßnahme ist die Nutzung des Abfalls und nicht die Beseitigung des Schadstoffpotentials (z.b. Neutralisation mit Altsäure) zu b) Verwertung (Ersatzbrennstoff) oder Beseitigung (Hausmüll) Folie 16 8

9 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft 1. Anforderungen an die Getrennthaltung, Beförderung und Lagerung von Abfällen festlegen 2. Anforderungen an das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln und Einsammeln von Abfällen durch Hol- und Bringsysteme festlegen 3. Kennzeichnungspflicht für Abfälle (Verwertungsmöglichkeit; Stoffdaten) Folie 17 Produktverantwortung 1. Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet oder vertreibt, trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung. Zur Erfüllung der Produktverantwortung sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei deren Herstellung und Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach deren Gebrauch entstandenen Abfälle sichergestellt ist. Produkt(ions) integrierter Umweltschutz (PIUS) 2. Die Produktverantwortung umfasst insbesondere die Entwicklung, Herstellung und das In Verkehr bringen von Erzeugnissen, die mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung geeignet sind, Folie 18 9

10 den vorrangigen Einsatz von verwertbaren Abfällen oder sekundären Rohstoffen bei der Herstellung von Erzeugnissen, die Kennzeichnung von schadstoffhaltigen Erzeugnissen, um die umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der nach Gebrauch verbleibenden Abfälle sicherzustellen, (z.b. Fluorchlorkohlenwasserstoffe als Flammhemmer) den Hinweis auf Rückgabe-, Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten oder pflichten und Pfandregelungen durch Kennzeichnung der Erzeugnisse, (z.b. Grüner Punkt) die Rücknahme der Erzeugnisse und der nach Gebrauch der Erzeugnisse verbleibenden Abfälle sowie deren nachfolgende Verwertung oder Beseitigung. (z.b. Batterien) Folie 19 Rechtliche Rahmenbedingungen EU-Recht Bundesrecht Landesrecht Verordnungen und Richtlinien Gesetze Verordnungen Verwaltungsvorschriften Gesetze und Verordnungen Abfallrahmenrichtlinie Deponierichtlinie. KrW-/AbfG VerpackVO TA Abfall UVPG NachwVO TASI BImSchG UVPVwV ElektroG BImSchV AbfAblV DeponieV Landesabfallgesetze Folie 20 10

11 Das KrW-/AbfG wird u.a. durch folgende Verordnungen ergänzt: die Verpackungsverordnung, die Nachweisverordnung, die Deponieverordnung, die Gewerbeabfallverordnung, die Altholzverordnung, die Abfallverzeichnis-Verordnung, die Transportgenehmigungsverordnung, die Versatzverordnung, die Klärschlammverordnung, die Altautoverordnung, die Batterieverordnung Folie 21 Verpackungsverordnung (Rücknahme von Verpackungen) 1991: Transportverpackungen (Palette für viele Kisten mit Schachteln für Cremetöpfchen) 1992: Umverpackungen (Kiste für viele Schachteln mit Cremetöpfchen) 1993: Verkaufsverpackungen (Schachteln für Cremetöpfchen) Cremetöpfchen? Folie 22 11

12 Schematische Darstellung von Holsystem und Bringsystemen Folie 23 Folie 24 12

13 Altglas ist ein ideales Recyclingprodukt. Es kann beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Gegenüber der Neuglasherstellung trägt das Altglasrecycling zur Schonung von Rohstoffquellen bei. Darüber hinaus verringert sich beim Altglaseinsatz auch noch der Energiebedarf (je Prozentpunkt Scherbenzugabe um ca. 0,2 bis 0,3 %). Die Verwertung von Altglas schont somit die Umwelt: Das Klima wird geschützt, denn es werden weniger CO 2 Emissionen freigesetzt und man spart Deponieraum für Abfälle. Altglas wird meist zu Behälterglas (z.b. Flaschen und Gefäße für Getränke und Lebensmittel) recycelt in Deutschland zur Zeit jährlich über 3 Mio. Tonnen. Seit Beginn der Altglassammlung Anfang der 70er Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert und erreicht heute über 90 %. Folie 25 Zusammensetzung des Inhaltes von Glasdepotcontainern Depotcontainer Glas Inhaltsstoffe Braunglas 13 % Grünglas 25 % Weißglas 29 % Unrat 1 % Dosen 9 % Scherben (gemischt) 23 % Folie 26 13

14 Zusammensetzung des Inhaltes von Papierdepotcontainern Depotcontainer Papier Inhaltsstoffe Kartonagen 15 % Illustrierte 26 % Tageszeitungen 34 % Unrat 2 % Restpapier 23 % Folie 27 Sortierung gelber Sack Aus der Gesamtanlieferung (z.b. gelbe Säcke, Inhalt der gelben Tonnen) werden die Fraktionen gemäß der DSD Produktspezifikationen aussortiert. Sortierqualitäten Weißblech (FE)* 17,0 % Aluminium (NE) 2,3 % Tetrapak (Getränkeverbunde) 5,0 % Mischkunststoffe (PE Polyethylen) 16,3 % Folien (PE Polyethylen) 5,0 % Hohlkörper (PO Polyolefin) 1,2 % PET Flaschen* 1,5 % Sonstige Verbunde 2,0 % Reststoffe 50,0 % * Mengenreduzierung durch Einführung der Pfandpflicht Folie 28 14

15 DSD-Sortieranlage Folie 29 Folie 30 15

16 Deponieverordnung Bodenbedarf für Deponierekultivierung Verwertung / Beseitigung von belasteten Böden Altholzverordnung (2003) Aufbereitung (z.b. Aktivkohle) Ablagerungsverbot auf Deponien (2005) Verwertung in Biomassekraftwerken Klärschlammverordnung Verwertung durch Aufbringen auf Felder (aber: Beachten der DüngemittelV) Alternativ: Verbrennung Folie 31 Bioabfall Getrennte Bioabfallsammlung (noch nicht flächendeckend) Kompostierung / Vergärung Energieeinspeisegesetz (EEG): - Ressourcenschonung - Klimaschutz Speisereste Verfütterungsverbot für Speisereste (BSE) Folie 32 16

17 Absatz für Kompost Hobbygartenbau 9% Öffentliche Hand Rekultivierung 2% 4% Sonstige 6% Landw irtschaft 39% Erdenw erke (Substratherstellung) 10% Sonderkulturen (insbes. Obst-, Wein- und Spargelanbau) 13% Garten- und Landschaftsbau 17% Folie 33 ElektroG- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das Gesetz ist am 24. März 2005 in Kraft getreten. Folie 34 17

18 Folie 35 Folie 36 18

19 Folie 37 Volkswirtschaftliche Auswirkungen Kommune Daseinsvorsorge (Pflicht zur Beseitigung, technische Standards) Bevölkerungsentwicklung (Kostenverteilung) Anschluss- und Benutzungszwang (Gewerbeabfall nach TASI) Privatwirtschaft Produktverantwortung (KrW-/AbfG, PIUS) neue Märkte (Verwertung von Abfallstoffströmen) innovative Techniken (Sortierung; Wiederaufbereitung) Folie 38 19

20 zukünftige Entwicklungen 1. Abfalleigenschaft - wie weit geht der Abfallbegriff? (z.b. Papier) - wer hat Zugriff auf den Abfall bzw. auf das Produkt? - (Andienungszwang?) - Sekundärrohstoffe (Abfall oder Produkt?) Kommune Produzierendes Gewerbe Abfall Produkt Entsorgungswirtschaft Folie Getrennte Sammlung - was ist zumutbar für den Verbraucher? - was ist volkswirtschaftlich sinnvoll? - zurück zur gemeinsamen Sammlung? G I G: Gelb in Grau Privatwirtschaft Kommune Folie 40 20

21 (BMU) Die fünf Stufen der allgemeinen Abfallhierarchie (EU) 1. Abfall vermeiden 2. Wiederverwerten 3. Recycling / Kompostieren 4. Energetische Verwertung / Verbrennen 5. Deponieren Nachhaltiges Materialmanagement (Sustainable Materials Management SMM (OECD) SMM ist ein Ansatz zur Förderung der nachhaltigen Nutzung von Materialien, bei dem Aktivitäten mit dem Ziel der Verringerung der negativen Umweltauswirkungen und des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen über den gesamten Lebenszyklus von Materialien einbezogen werden; dabei werden okönomische Effizienz und soziale Gerechtigkeit berücksichtigt. Materialien bezieht solche ein, die aus natürlichen Ressourcen entnommen oder gewonnen werden, an allen Stellen im gesamten Lebenszyklus; diese können organische oder anorganische Stoffe sein. Folie 41 21

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