An alle Hopfenpflanzer/innen
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- Tobias Weiß
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1 Landratsamt Bodenseekreis Hopfenpflanzerverband Tettnang - Landwirtschaftsamt - HVG Service Albrechtstr. 77 Baden-Württemberg e.v Friedrichshafen Kaltenberger Str. 41 Tel / Tettnang Fax 07541/ Tel / landwirtschaftsamt@bodenseekreis.de Fax 07542/ tt-hops@tettnanger-hopfen.de An alle Hopfenpflanzer/innen Gemeinsames Rundschreiben Nr. 2/2017 Friedrichshafen/Tettnang, den I. Pflanzenstand und Pflegemaßnahmen Nach der sehr zögerlichen Frühjahrsentwicklung haben die Bestände mit Einsetzen warmer Witterung allgemein schnell an Wachstum aufgeholt. Unter diesen Voraussetzungen wirken die hohen Tagestemperaturen seit Pfingsten als weiterer Stressfaktor für die Pflanzen. Vermehrt werden dieses Jahr erhebliche Wachstumsstockungen insbesondere durch die Kräuselkrankheit und ausgeprägtem Virusbefall beobachtet. Früher geschnittene Zuchtsorten erreichen bereits den Längsdraht. Der Blattlauszuflug dauert an, wobei auch ohne Actaravorlage i.d.r. noch keine massive Populationsentwicklung auf den Blättern sichtbar wird. Die Spinnmilbenbesiedlung ist nesterweise relativ fortgeschritten und erfordert bei anhaltend trocken-warmer Witterung ein zeitiges Eingreifen. Die laufende Hitzeperiode begünstigt das Austrocknen der Peronopora-Bubiköpfe. Tageweise haben stramme Windströmungen das Nachleiten erheblich erschwert. Entsprechend dem Entwicklungstand steht Ende Juni, Anfang Juli die abschließende Bodenbearbeitung in Verbindung mit einer weiteren N-Gabe und die Einsaat von Begrünungen an. Behandlungen mit Zinksulfat (0,1 %) oder Chelatdüngern (0,05%) sind bei Bedarf bis etwa 3/4 Gerüsthöhe weiterzuführen. II. Informationsveranstaltung Themen: Anbauhinweise und Empfehlungen zum Pflanzenschutz sowie aktuelle Informationen (Landwirtschaftsamt, LTZ, Verband, Hopfenring) Ort: Hopfenversuchsfeld Strass Termin: Donnerstag, 29. Juni :30 Uhr III. Pflanzenschutz: Export-Spritzfolge (Stand ) Nach derzeitigem Stand können für Exporthopfen folgende Pflanzenschutzmittel verwendet werden: Blattlaus Confidor 70 WG, Warrant 700 WG, Plenum 50 WG, Teppeki Gem. Spinnmilbe Envidor, Kanemite SC, Milbeknock* Ordoval***/**** Erdfloh Karate mit Zeon Technologie, Actara Drahtwurm Actara Peronospora Aliette WG, Profiler**, Aktuan, Bellis, Cuprozin progress, Delan WG 700, Forum, Funguran progress, Ortiva, Orvego*****, Revus, Fonganil Gold***, Ridomil Gold Hopfen*** Echter Mehltau Bayfidan*, Bellis, Flint, Fortress 250, Kumar, Schwefel, Systhane 20 EW, Vivando Herbizide Reglone, Vorox F, Quickdown*, Fusilade Max* Wildrepellent Trico * kein Rückstandshöchstwert für USA ** kein Rückstandshöchstwert für Japan *** Aufbrauchfrist bis **** Notfallzulassung für US-Exporthopfen bis ; Neuformulierung beachten! ***** Nur frühe Anwendung in US-Hopfen wegen niedriger RHM
2 - 2 - IV. Nitratinformationsdienst Hopfen 2017 Cross Compliance Bei der Frühjahrsbeprobung im Rahmen des NID wurde im Jahr 2017 für die Kultur Hopfen im Anbaugebiet Tettnang im Mittel ein anrechenbarer Stickstoffgehalt im Boden von 69 kg/ha festgestellt. Dieser Wert liegt ähnlich wie im Jahr 2014 ca. 25 kg über dem langjährigen Mittel. Der Frühjahrswert an mineralisiertem Stickstoff im Boden ist pauschal bei der N-Bedarfsberechnung zu berücksichtigen. Sofern für die Kultur Hopfen keine betrieblichen Nmin-Untersuchungsergebnisse vorliegen, ist nach Vorgaben von Cross-Compliance (DüngeVO) dieses Schreiben aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen! Abheften! Beachten sie weiterhin, dass der Nährstoffvergleich vom Vorjahr jeweils bis spätestens zum des Folgejahres vorliegen muss und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren ist (Anwender, Datum, Flurstück, Kulturart, Mittel, Menge, zu bekämpfender Schaderreger). Die Aufschriebe sind mehrjährig aufzubewahren! Das bewährte IP-Heft zur Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen kann unter dem Internet-Link html abgerufen werden. V. Pflanzenschutztechnik: Abdriftarme Sprühtechnik; Gewässerabstände Insbesondere bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Sprühgeräten kann unkontrollierbare Abdrift entstehen. Verfrachtungen auf und damit Belastungen von Nachbarkulturen, Gewässern, kanalisierte Straßen und Saumstrukturen sind die Folge. Folglich sind zur Abdriftminderung bei Raumkulturen entsprechend der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz folgende Regeln zu beachten: Verwendung verlustmindernder Geräte unter Verwendung von Injektordüsen mit einheitlichem, gröberem Tropfenspektrum Einseitige Behandlung im Randbereich bei gleichzeitiger Abschaltung bzw. Abdeckung des Gebläses auf der windabgewandten Seite Begrenzung des Luftstroms bzw. der Düsen-Sprühstrahlen nach oben auf die Höhe der zu behandelnden Kultur incl. Berücksichtigung des Vegetationsstadiums bzw. der Laubwandoberfläche Bedarfsangepasste Einstellung der Gebläseluftmenge Keine Behandlungen bei dauerhaften Windgeschwindigkeiten von > 3 m/s (Sprühen) bzw. > 5 m/s (Spritzen), Temperaturen > 25 C oder relativen Luftfeuchten < 30% Fazit: Abdriftmindernde Technik = flächendeckende Standardforderung! Im Umfeld von Gewässern kann mit Sprühgeräten ohne anerkannte abdriftmindernde Technik bezüglich der im Hopfen zugelassenen Pflanzenschutzmittel kein ordnungsgemäßer Pflanzenschutz betrieben werden! Generell ist der landesspezifische Mindestabstand von 5 m incl. ½ Fahrgassenbreite = 6,5 m immer einzuhalten. Darüber hinaus fordern die Anwendungsbestimmungen einiger Mittel die Verwendung bester abdriftmindernder Technik und gleichzeitig Abstände die deutlich über die Generaldistanz von 6,5 m hinaus gehen. Detaillierte Erläuterungen hierzu sind der Grünen Beratungsbroschüre 2017 auf Seite 53 zu entnehmen. Auch bei Verwendung bester abdriftmindernder Technik entfallen für die Kultur Hopfen an Gewässern mehr als 50% der Mittel. Indikationsbezogen können deshalb im Nahbereich bis 6,5 m zu Gewässern nur folgende Produkte eingesetzt werden: Blattlaus: Teppeki, Confidor Spinnmilbe: Kanemite, Ordoval Peronospora: Aliette, Profiler, Forum, Orvego, Revus Echter Mehltau: Kumar, Systhane, Schwefel, Vivando VI. Pflanzenschutzhinweise Hopfenblattlaus und Gemeine Spinnmilbe Grundsätzlich ist die Notwendigkeit einer Blattlausbehandlung insbesondere bei Actara-Vorlage zu prüfen! Bei der Entscheidungsfindung ob behandelt wird, sollte so lange wie möglich zugewartet werden um späteren Zuflug mit abzudecken. Andererseits sind Behandlung so rechtzeitig durchführen bevor die Blätter sich beginnen einzurollen! Ab Beginn Blüte müssen die Bestände grundsätzlich lausfrei sein. Aufgrund der geringen Blattmasse ist bei Junghopfen und entsprechender Besiedlung frühzeitiger einzugreifen. Anwendungsvorgaben für Teppeki: 180 g/ha; Plenum 50 WG: 0,8 kg/ha; jeweils max. 2 Anwendungen/Jahr und 21 Tage Wartezeit. Verfügbare Mittel zur Regulierung der Spinnmilbe mit Importtoleranzen in USA und Japan sind Envidor und Kanemite SC. Envidor hat eine vergleichsweise kurze Wartezeit von 14 Tagen, sollte aber frühzeitig eingesetzt werden. Milbeknock hat keinen Rückstandshöchstwert für Exporthopfen nach Japan. Für Ordoval gilt generell eine Aufbrauchfrist bis Das Mittel hat aber zwischenzeitlich eine Notzulassung, singulär für US- Exporthopfen bis 05. September, erhalten.
3 - 3 - VII. Pflanzenschutzhinweise - Pilzkrankheiten a. Peronospora: Spätestens bis zur Blüte sind Befallsnester mit systemischen Infektionen zu beseitigen. Durchtreibende Bubiköpfe am besten von Hand entfernen. Bifänge über deckendes Anackern, Ausreißen von Bodentrieben evtl. in Kombination mit Herbizidanwendung sauber halten! Zur Spritzbehandlung während des Längenwachstums bis einschließlich Blühbeginn empfehlen sich vorrangig systemisch bzw. teilsystemisch wirkende Fungizide (Aktuan, Aliette, Forum). In kritischen Situationen Kontaktmittel (Delan, Kupfermittel) in ca. ½ Aufwandmenge zumischen! Bei Anwendung von Aliette muss laut Herstellerangaben für eine ausreichende Wirkung über 2-3 Spritzungen ein Wirkstoffdepot in der Pflanze aufgebaut werden. Gleiches gilt bei der Anwendung von Phosphonaten. Generellle Empfehlungen zur Mittelwahl für Peronospora-Spritzfolgen: (max. Anzahl Anwendungen / ca. Empfehlungskonzentration in %) bis Gerüsthöhe bis Doldenbildung Ausdoldung, schlussphase Aktuan (5 / 0,15) Aktuan (s.v.) Bellis (2 / 0,08) Aktuan (s.v.) Delan WG (s.v.) Aliette WG (8 / 0,35) Delan WG (10 / 0,08) Forum (s.v.) Forum (6 / 0,15) Forum (s.v.) Funguran progress (2 / 0,2)* Ortiva (2 / 0,06) Cuprozin progress (3 / 0,2)* Orvego (2 / 0,1)** Revus (2 / 0,06) Profiler (1 / 0,3); max. 2,25 kg/ha bis 5. Laubblattpaar * Splittinganwendung möglich; insgesamt darf im Hopfen maximal 4,0 kg Kupfer / ha und Jahr ausgebracht werden ** keine Spätanwendung wegen niedrigem US-Rückstandshöchstwert für den Wirkstoff Ametoctradin Beachten Sie mögliche Schadwirkungen bei Spritzungen mit Ortiva durch Abdrift auf benachbarte Obstbestände! b. Echter Mehltau: Vor allem Zuchtsortenbestände sind regelmäßig bezüglich dem Auftreten von ersten Symptomen und Blattpusteln zu kontrollieren. An den jungen Blättern entstehen zunächst lokale, blasenartige Auftreibungen, die kurze Zeit später von einem weißlichen, lockeren Pilzmyzel überzogen werden. Auf älteren Blättern entwickeln sich mehlige, weiße, später bräunlich gefärbte Pusteln auf beiden Blattseiten, vornehmlich aber auf der Blattoberseite. Erscheint weißes Myzel auf Blüten bzw. Dolden, so verkrüppeln diese. Späte Infektionen auf der Dolde führen zu einer blass-rötlichen Verfärbung und zu Notreife. In Abhängigkeit von betriebsindividuellen Erfahrungswerten bzgl. Sorte, Lage, Witterung und den Befallsverläufen in den Vorjahren sind präventive Maßnahmen, vorzugsweise mit Kumar oder Schwefel, einzuplanen. VIII. Pflanzenpass Vermehrungsmaterial für 2018 Hopfenvermehrungsmaterial darf nur mit gültigem Pflanzenpass in Verkehr gebracht werden. Der Tettnanger Pflanzerverband hat eine Sammelregistriernummer. Betriebe die im Frühjahr 2018 Fechser abgeben wollen, müssen sich spätestens bis 07. Juli beim Pflanzerverband melden (per Fax) mit Angabe der Sorte, Flurstücksnummer und Hektargröße. Die Kontrolle der Vermehrungsbestände auf Krankheiten (insbesondere Verticillium) erfolgt im Juli/August durch den Pflanzenbeschaudienst des RP Tübingen. Die Kosten trägt der Verband. Bei zu vielen Meldungen einer Sorte müssen ggf. einzelne Standorte reduziert werden. IX. Wildhopfen Vorhandener Besatz an Wildhopfen in der Nachbarschaft ihrer Gärten ist spätestens vor der Blüte des Hopfens rigoros schadlos zu machen. Insbesondere Betriebe, bei denen in den Vorjahren bei der Neutralen Qualitätsfeststellung der Vermerk Samenanteil angekreuzt war (das entspricht 10 Samen und mehr je Untersuchungsmuster), sollten an Waldrändern und Hecken Ausschau halten und bei Bedarf die Pollenspender entfernen. X. Integrierte Produktion (IP) und Nachhaltigkeitskonzept Das Anbaugebiet Tettnang produziert seit der Saison 2014 nicht mehr unter dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg. Das bisherige IP-Heft kann aber weiter wie unter Pkt. IV beschrieben auf der Homepage www. tettnanger-hopfen.de (unter dem Menüpunkt Downloads) als Dokumentation für den Betrieb heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Betriebe die sich dieses Jahr noch nicht beim Hopfenring für die Nachhaltige Produktion registriert haben, können dies erstmalig für die Saison 2018 (Anmeldeschluss 15. Mai) tun. XI. Tettnanger Hopfen gga Seit der Ernte 2014 erfolgt die Kennzeichnung von in Tettnang produziertem Hopfen (nur Aromasorten) nun auch auf der zweiten Vermarktungsstufe. D.h. nach der Verarbeitung in den Verarbeitungswerken werden die
4 - 4 - entsprechenden Partien auf den Begleiturkunden zum Kunden hin mit dem EU-Label Tettnanger Hopfen gga gekennzeichnet. Wir sind weiterhin bestrebt, dass ALLE Betriebe in Tettnang unter dem Markenschutz produzieren. Nur ganz wenige Betriebe in Tettnang haben bisher die Erzeugererklärung noch nicht unterschrieben und abgegeben. XII. Flächenentwicklung, Vorvertragsmengen und Markt 1. Flächenentwicklung USA und Deutschland: In den USA erhöht sich die Hopfenfläche 2017 abermals um knapp 10% auf dann ca ha. Damit hat sich die US-Hopfenfläche seit 2011 verdoppelt. In Deutschland gesamt erhöht sich die Fläche 2017 um knapp ha auf dann ha. Hier hat sich die Gesamtfläche seit 2011 um ca. 50% erhöht. Stärkste Zunahmen 2017 sehen wir beim Herkules (+913 ha) sowie beim Amarillo (+280 ha). In der Fläche abgenommen haben der Magnum (-185 ha), die Perle (-127 ha) sowie die Tradition (- 123 ha). Die Gesamtbetriebszahl reduziert sich um 22 Betriebe auf Flächenentwicklung Tettnang: Die Anbaufläche steigt um 72 ha (+5,6%) auf 1.353,47 ha. Stärkere Zunahmen finden sich beim Herkules (+35 ha) sowie beim Tettnanger (+15 ha). Neue Sorten wie Amarillo, Callista, Ariana oder Monroe kommen in den Anbau. Detaillierte Zahlen zu Tettnang auf Seite 5 dieses Rundschreibens. 3. Marktentwicklung: Wie Sie der Veröffentlichung in der Hopfenrundschau (Ausgabe Mai) entnehmen können geht die Dt. Hopfenwirtschaft mit sehr hohen Vorvertragsmengen in die Erntejahre Weitere Vertragsangebote, auch darüber hinaus, werden vom Handel angeboten. XIII. Eintägige Hopfenlehrfahrt am 14. August in die Schweiz Wie bereits angekündigt findet am 14. August 2017 eine eintägige Fahrt zu unseren Pflanzerkollegen in die Schweiz statt. Geplanter, voraussichtlicher Programmablauf: Ca Uhr Ankunft St. Gallen mit ca. 1 stündiger Besichtigung Brauerei Schützengarten, Uhr Abfahrt St. Gallen nach Unterstammheim, Uhr Ankunft Betrieb Reutimann in Unterstammheim (Aufenthalt mit Mittagessen bis ca Uhr), Uhr Ankunft Rheinfall mit Kaffeepause, Uhr Ankunft in Singen- Beuren mit Besichtigung Paprika-Gewächshäuser der Reichenau-Gemüse e.g. Ca Uhr Abfahrt Singen-Beuren in Richtung Tettnang mit Abendessen an der Strecke Für die Buskosten fallen je nach Teilnehmerzahl ca. (+/-) 20 /Person an. Die Verpflegung mit Essen und Getränken wird selbstständig bestritten. Anmeldung auf letzter Seite dieses Rundschreibens bis 15. Juli an die Geschäftsstelle XIV. Angebote des Hopfenring e.v. Nutzen Sie weiterhin die Angebote des Hopfenrings. Wie bereits mehrfach kommuniziert, übernimmt der Verband bei Anmeldung auch für 2017 die Mitgliedschaft beim Hopfenring. Weiter stehen 3 spezielle Beratungsmodule (Grundmodul Qualitätssicherung, Spezialmodul Ackerbau sowie Spezialmodul Energieeffizienz) für Ihre betriebliche Entwicklung im Angebot. Bei Fragen gerne Rücksprache beim Hopfenring (08442/957300) XV. Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Captanrückständen Durch die Allgemeinverfügung der Landratsämter Ravensburg und Bodenseekreis ist die Ausbringung von Captan ab dem 01. Juni 2017 nur noch mit Tunnelsprühgeräten erlaubt. Um Abdriftschäden und damit die Nicht- Verkehrsfähigkeit von Tettnanger Hopfen aus Ernte 2017 zu vermeiden sind die Vorgaben von allen Obstbaubetrieben ausnahmslos einzuhalten. Bitte sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn. XVI. Ball der Tettnanger Hopfenkönigin mit Neuwahlen am 21. Oktober 2017 Für den 21. Oktober ist die 12. Wahl der Tettnanger Hopfenkönigin vorgesehen. Einzelne Bewerbungen liegen vor. Wir dürfen Sie dennoch bitten, Ihre Töchter zu motivieren an der Wahl teilzunehmen. Zwei erlebnisreiche Jahre mit interessanten Terminen, Reisen und Treffen begleiten die Damen. Information und Anmeldung auf der Geschäftsstelle. XVII. Veranstaltungstermine Juni Hopfeninfotreff in Strass (19:30 Uhr, Versuchsstation) Int. IHB Kongress in Yakima/USA 14. August Eintägige Hopfenlehrfahrt in die Schweiz (Anmeldung letzte Seite dieses RS) 18. August Ernteschätzung im Anbaugebiet Tettnang 21. Oktober Ball der Tettnanger Hopfenkönigin mit Neuwahl in der Stadthalle Tettnang
5 - 5 - Sortenstatistik 2017 Anbaugebiet Tettnang Sorte Fläche 2016 Fläche 2017 %gesamt Jungfläche Altfläche Diff. 16/17 Amarillo 7,31 0,54 7,31 0,00 7,31 Ariana 6,83 0,50 0,59 6,24 6,83 Callista 8,84 0,65 0,69 8,15 8,84 Cascade 6,00 4,95 0,37 0,00 4,95-1,05 Hallertau Blanc 8,90 13,28 0,98 3,52 9,76 4,38 Huell Melon 12,30 13,11 0,97 0,00 13,11 0,81 Mandarina Bavaria 15,20 14,16 1,05 0,00 14,16-1,04 Hallert. mfr. 141,80 146,75 10,84 3,13 143,62 4,95 Spalter Hersbr. spät 0,32 0,32 0,02 0,00 0,32 0,00 Tettnanger 731,90 746,60 55,16 26,59 720,01 14,70 Perle 60,80 56,31 4,16 0,86 55,45-4,49 Spalt. Select 8,80 9,31 0,69 0,55 8,76 0,51 Hallert. Tradition 58,00 50,07 3,70 0,00 50,07-7,93 Saphir 30,50 37,30 2,76 5,88 31,42 6,80 Opal 1,21 1,17 0,09 0,00 1,17-0,04 Smaragd 11,40 16,57 1,22 3,84 12,73 5,17 Hersbr. Pure Saazer Rottenburger 0,51 0,32 0,02 0,00 0,32-0,19 Northern Brewer Brewers Gold Nugget Hallert. Magnum Hallert. Taurus 0,30 0,32 0,02 0,00 0,32 0,02 Hallert. Merkur Herkules 172,90 208,19 15,38 35,39 172,80 35,29 Record Zeus Comet Polaris 3,90 5,23 0,39 1,41 3,82 1,33 Monroe 1,90 3,63 0,27 1,74 1,89 1,73 Zuchtstämme 14,98 2,90 0,21 0,98 1,92-12,08 0 Gesamt 1.281, ,47 100,00 92, ,99 71,85 Betriebe
6 - 6 - Anmeldung Hopfenlehrfahrt am 14. August 2017 in die Schweiz Anmeldeschluss: 15. Juli 2017, Mindestteilnehmerzahl 25 Personen Verbindliche Anmeldung zur Hopfenlehrfahrt in die Schweiz Anmeldung per Fax (07542/52160), Brief oder bis spätestens Samstag, den 15. Juli 2017 Vorname: Name: Straße: PLZ/Wohnort: Tel.-Nr. Ich nehme an der Fahrt in die Schweiz teil: alleine mit gesamt Personen Datum: Verbindliche Unterschrift:
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