Curriculum. für den Universitätslehrgang. Aufbaustudium International Strategic Management

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1 / Curriculum für den Universitätslehrgang Aufbaustudium International Strategic Management 27. Senatssitzung Mitteilungsblatt vom , 49.Stk. Pkt.402 Version II.1 1_UL_ISM_Curriculum_MTB49_ Seite 1 von 8 In-Kraft-Treten:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung Studiendauer und Gliederung Zulassung Pflichtfächer und Prüfungen Lehrveranstaltungen Master Thesis Prüfungsordnung Zeugnis und Akademischer Grad Qualitätssicherung Akkreditierung In-Kraft-Treten Senatssitzung Mitteilungsblatt vom , 49.Stk. Pkt.402 Version II.1 1_UL_ISM_Curriculum_MTB49_ Seite 2 von 8 In-Kraft-Treten:

3 1 Zielsetzung (1) Dieser Lehrgang soll der Vermittlung neuester wissenschaftlicher und berufspraktischer Erkenntnisse und Qualifikationen auf vertieftem Niveau im Themenbereich Internationales Strategisches Management (in der Folge als ISM bezeichnet) dienen. (2) Unternehmen werden in Zukunft stärker gefordert sein, sich in globalisierten Märkten und Branchen mit hoher Dynamik und immer größer werdenden Wettbewerb zu positionieren. Aktuelles und einschlägiges state-of-the art Wissen über Konzepte, Theorien, Methoden und Instrumente im international orientierten Strategischen Management sowie eine Verzahnung dieses Wissens mit entsprechender kulturübergreifender Management- und Führungskompetenz sind zentrale Erfolgsfaktoren, die in diesem Programm vermittelt werden. (3) Der wissenschaftlich fundierte praxisorientierte Transfer steht im Mittelpunkt des Lehrgangs. (4) Ein weiteres wesentliches Ziel ist die Entwicklung und Integration jener Kompetenzdimensionen, die für die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Unternehmensebene als auch individueller (Führungs-)ebene zentrale Erfolgsfaktoren sind: Wissenskompetenz Soziale Kompetenz Persönliche Kompetenz Interkulturelle Kompetenz (5) Die Abhaltung des gesamten Lehrganges in Englischer Sprache zielt darauf ab, die Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Sprechen und Verhandeln zu entwickeln. (6) Aus der Verknüpfung dieser Kompetenzfelder mit gleichzeitigem Fokus auf Strategischem Management resultiert ein weiterer Nutzen des Lehrgangs. 2 Studiendauer und Gliederung (1) Die Studiendauer beträgt vier Semester. Während dieser Zeit sind die Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 50,5 Semesterstunden (im Folgenden als SSt abgekürzt) sowie die Anfertigung und Verteidigung einer Master-Thesis vorgeschrieben. (2) Die Einteilung in Semester kann unabhängig von den Fristen gemäß 52 UG 2002 bzw. der Festlegung des Studienjahres durch den Senat erfolgen; durch die Einbeziehung von nach dem Gesetz lehrveranstaltungsfreien Zeiten kann somit die Zeitdauer für das Erreichen des Abschlusses verkürzt werden. (3) Der Lehrgang ist berufsbegleitend konzipiert, umfasst 72 Präsenztage und erfordert eine Arbeitslast von 80 ECTS-Anrechnungspunkten (im Folgenden als ECTS abgekürzt). 3 Zulassung (1) Für die Zulassung zum Universitätslehrgang sind der Abschluss eines facheinschlägigen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums 1_UL_ISM_Curriculum_MTB49_ Seite 3 von 8 In-Kraft-Treten:

4 sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung erforderlich. (2) Die jeweils höher bzw. facheinschlägiger qualifizierten Personen werden dabei bevorzugt aufgenommen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch den Vizerektor/die Vizerektorin für Lehre auf Vorschlag der Akademischen Leitung. (3) Nach Maßgabe freier Studienplätze können in begründeten Ausnahmefällen auch solche Personen zum Lehrgang zugelassen werden, die die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, aber mindestens 7 Jahre Berufserfahrung und fünf Jahre Führungserfahrung nachweisen können und aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer Erfahrungen und Leistungen (einschließlich nicht abgeschlossener Studien bzw. Weiterbildungsveranstaltungen geringerer Dauer) über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. (4) Der Start eines neuen Lehrgangs erfordert eine ökonomisch relevante Mindestzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Zulassung wird erst nach Erreichung dieser Mindestzahl rechtswirksam. 4 Pflichtfächer und Prüfungen (1) Der Lehrgang umfasst 8 Fächer. Jedes Fach wird im Folgenden als Modul bzw. in den englischen Fach- bzw. Lehrveranstaltungsbezeichnungen als Module bezeichnet. Dazu kommt ein Modul zur Begleitung und Anfertigung der Master-Thesis. Module SSt ECTS 1. Module 1: Cross-cultural Leadership 3, Module 2: International Strategy 7, Module 3: Business Value Management 7, Module 4: Multi-Cultural Organization and Human Resource Management 7, Module 5: International Stakeholder Value Management 3, Module 6: International Innovation Management 3, Module 7: Management-Training USA* 7, Module 8: Management-Training Russia* 3, Module 9: Master Thesis - Project Workshop 4,50 18 SUMME (ohne Gesamtprüfungen) 50,5 76,0 (2) Weiters ist eine kommissionelle Abschlussprüfung zu absolvieren: Nr. Übertrag 50,5 76 Kommissionelle Abschlussprüfung 4 Lehrgang Gesamt 50, Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Blockveranstaltungen abgehalten. 1_UL_ISM_Curriculum_MTB49_ Seite 4 von 8 In-Kraft-Treten:

5 Die zeitliche Planung der Veranstaltungen berücksichtigt in der Durchführung die Teilnahmemöglichkeiten berufstätiger Personen. (2) Alle Lehrveranstaltungen werden ausschließlich in Englischer Sprache abgehalten. (3) In den einzelnen Modulen sind folgende Lehrveranstaltungen im jeweils angeführten Semester zu belegen: Lehrveranstaltungen SSt ECTS Sem. Module 1: Cross-cultural Leadership 3, Enhancing Self Competence and Learning Capabilities 1, Leading and Cooperating in Culturally Diverse Teams 2, Module 2: International Strategy 7, International Strategic Business Management 3, International Strategic Marketing 1, Multi-cultural Branding 1, Legal Aspects of International Management 1, Module 3: Business Value Management 7, Self-coaching in turbulent and culturally diverse Environments 1, International Controlling 3, International Corporate Finance 3, Module 4: Multi-Cultural Organization and Human Resource Management 7, Social Processes and Leadership in Organizations 0, Human Resource Management in Multi-cultural 2, Organizations 12. Organizational Design and Change Management 3, Pre- and Post-Merger & Acquisition Management 1, Module 5: International Stakeholder Value Management 3, Cross-cultural Communication and Negotiations 0, Global Supply Chain Management 1, International Investor Relations 0, Customer Relationship Management 0, Public and Government Relations 0, _UL_ISM_Curriculum_MTB49_ Seite 5 von 8 In-Kraft-Treten:

6 Module 6: International Innovation Management 3, Cross-cultural Knowledge Management 0, Cross-cultural Project Management 0, New Product/Services Development in Culturally Diverse Environments 2, Module 7: Management-Training USA* 7, Strategic Management: Selected topics from a USperspective 7, Module 8: Management-Training Russia* 3, Strategic Management: Selected topics from a Russian perspective 3, Module 9: Master Thesis - Project Workshop 4, Project Workshop 0, Balance of Individual Competences 1, Project Presentations 2, *: In den Lehrveranstaltungen 22 und 23 werden ausgewählte Inhalte des Lehrgangs erweitert und vertieft sowie aus der jeweiligen kulturellen Perspektive behandelt. (4) In den Lehrveranstaltungen wird das aktuelle Fachwissen sowohl wissenschaftlich fundiert als auch praxisorientiert vermittelt und vertieft. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden dabei ausreichend Möglichkeiten für Fragen und Diskussionen eingeräumt. In den Lehrveranstaltungen werden neben den Inputs durch die Vortragenden weitere Methoden eingesetzt. Insbesondere sind dies: Case Studies, Erfahrungsaustausch und Diskussion im Plenum, Transferaufgaben, Projektarbeiten, Planspiel, Rollenspiele, Reflexionen, Präsenz von Praktikern für Diskussionsrunden und weitere geeignete Konzepte zur praktischen Anwendung und Vertiefung der Lehrinhalte (z.b. Unternehmensbesuche). (5) Als genderrelevante Lehrveranstaltungen lt. 25 des Frauenförderungsplans der JKU sind folgende aus in 5 Abs 1 genannten vorgesehen: 2. Leading and Cooperating in Culturally Diverse Teams 6. Legal Aspects of International Management 10. Social Processes and Leadership in Organizations 11. Human Resource Management in Multi-cultural Organizations 14. Cross-cultural Communication and Negotiations 1_UL_ISM_Curriculum_MTB49_ Seite 6 von 8 In-Kraft-Treten:

7 21. New Product/Services Development in Culturally Diverse Environments (6) Jede Lehrveranstaltung wird durch eine schriftliche und/oder mündliche Lehrveranstaltungsprüfung beurteilt. 6 Master Thesis (1) Frühestens nach erfolgreicher Absolvierung der in 4 Abs 1 genannten Module 1 bis 3 kann mit der Arbeit an der Master-Thesis (schriftliche Abschlussarbeit, 15 ECTS) begonnen werden. Die Master-Thesis ist in Englischer Sprache zu verfassen. (2) Die Master-Thesis ist eine theoretisch fundierte, transferorientierte Arbeit, in der eine komplexe Problemstellung aus der Unternehmenspraxis in Zusammenhang mit ausgewählten Themen des International Strategic Management bearbeitet wird. In der Master Thesis werden entsprechende Instrumente und Methoden der Disziplin eingesetzt und auf der Grundlage einer Analyse der Problemstellung Lösungsalternativen und Empfehlungen zur Umsetzung einer Lösung entwickelt. (3) Die Beurteilung der Master-Thesis erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Arbeit. 7 Prüfungsordnung (1) In jedem Modul wird eine Fachnote vergeben. Diese ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten aller Lehrveranstaltungen im Modul gewichtet nach deren ECTS-Punkten. (2) Alle Prüfungen einschließlich der Verteidigung der Master-Thesis werden, wie auch die Lehrveranstaltungen (siehe 5 Abs. 2), in Englischer Sprache abgehalten. (3) Voraussetzung für den Antritt zur Abschlussprüfung ist die positive Beurteilung aller Lehrveranstaltungen sowie der Master-Thesis. (4) Die Abschlussprüfung besteht in der Präsentation und Verteidigung der Master- Thesis und ist eine kommissionelle mündliche Gesamtprüfung über alle jene Inhalte, die thematisch in einem Zusammenhang zur Master-Thesis stehen. (5) Die Beurteilung der Abschlussprüfung erfolgt durch eine Gesamtbeurteilung bestanden (wenn jedes Fach positiv beurteilt wurde) oder nicht bestanden. Die Gesamtbeurteilung hat mit Auszeichnung bestanden zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als gut und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung sehr gut vergeben wurde. (6) Für die Durchführung von Prüfungen gelten die Bestimmungen der UG 2002 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Satzungsteils Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz. (7) Die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen kann gemäß den Bestimmungen über die Anerkennung von Prüfungen ( 78 UG) durch den Nachweis gleichwertiger Kenntnisse ersetzt werden, wenn diese durch Prüfungszeugnisse anderer universitärer oder außeruniversitärer Einrichtungen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Über entsprechende Anträge von Studierenden, denen eine Stellungnahme der Lehrgangsleitung beigefügt sein muss, ist durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zustän- 1_UL_ISM_Curriculum_MTB49_ Seite 7 von 8 In-Kraft-Treten:

8 dige Organ durch Bescheid zu entscheiden. 8 Zeugnis und Akademischer Grad (1) Über die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs wird gem. 75 UG 2002 von der zuständigen akademischen Behörde ein Zeugnis ausgestellt, in dem sämtliche absolvierten Lehrveranstaltungen und deren Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten sowie die Beurteilung der Leistungen in den Lehrveranstaltungen, die Fachnoten der Module, das Thema und die Beurteilung der Master-Thesis sowie die Gesamtbeurteilung der Abschlussprüfung verzeichnet sind. (2) Den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs Aufbaustudium International Strategic Management wird bei Bestehen aller Prüfungen der akademische Grad Master of Business Administration (International Strategic Management), abgekürzt MBA verliehen. 9 Qualitätssicherung (1) Gemäß 18 des Satzungsteils Studienrecht ist die Lehrgangsleitung verpflichtet, eine regelmäßige Evaluierung des Lehrgangs durchzuführen. (2) Soweit nicht nach anderen Regelungen die Evaluierung in kürzeren Perioden vorgeschrieben ist, ist die Evaluierung jedenfalls jeweils im Laufe des letzten Semesters des Lehrgangs durchzuführen. (3) Die Ergebnisse der Evaluierung sind dem Senat und der/m Vizerektor/in für Lehre vorzulegen. 10 Akkreditierung (1) Das Aufbaustudium ist gemäß 17 des Satzungsteils Studienrecht von einer international anerkannten Institution zu akkreditieren. (2) Das Akkreditierungsverfahren muss spätestens bis Ende des Studienjahres 2008/2009 eingeleitet werden. Die Akkreditierung ist mindestens alle 6 Jahre zu erneuern. (3) Erfolgt innerhalb von drei Jahren nach Einleitung des Akkreditierungsverfahrens keine Akkreditierung, läuft das Aufbaustudium aus. 11 In-Kraft-Treten Dieses Curriculum tritt gemäß 15 Abs. 5 des Satzungsteils Studienrecht am 1. Oktober 2008 in Kraft. 1_UL_ISM_Curriculum_MTB49_ Seite 8 von 8 In-Kraft-Treten:

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