Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 MUSTER. VdS 2219 : (01)

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1 Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 VdS 2219 : (01)

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3 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 Das vorliegende Betriebsbuch wird geführt für eine Sprinkleranlage Sprühwasserlöschanlage Schaumlöschanlage Feinsprühlöschanlage Sonstige Löschanlage Das Betriebsbuch dient dazu, über den gesamten Zeitraum des Betriebes hinweg sowohl den allgemeinen Zustand als auch alle sonstigen Geschehnisse im Zusammenhang mit der Anlage zu dokumentieren. Während der Errichter die Stammdaten einträgt, obliegt es dem Betreiber bzw. dem Errichter nicht nur die besonderen Ereignisse sondern auch alle Maßnahmen einzutragen, welche die Betriebsbereitschaft der Anlage sichern sollen. Geführt wird das Betriebsbuch von dem Betriebsangehörigen (oder seinem Stellvertreter), der für die Betreuung der Anlage verantwortlich ist. Die Dokumentation der Durchführung des Instandhaltungsprogramms durch den VdS-anerkannten Errichter ist durch den Betreiber zu führen, die Ausführung wird unter der Rubrik Maßnahmen und Ereignisse bestätigt. Zuständige Stellen Feuerwehr / ständig besetzte Stelle Kenn-Nr. 1) Errichter VdS-Anerkennungs-Nr. Anschrift/Telefon/Fax Anschrift/Telefon/Fax E 1) unter der die Löschanlage bei der Feuerwehr aufgeschaltet ist Unternehmen VdS Schadenverhütung Technische Prüfstelle Behörde (z.b. Bauaufsicht) Feuerversicherer/Inhalt Feuerversicherer/Gebäude Geschützte(r) Einrichtung/Bereich Niederlassung Köln Amsterdamer Str. 228, Köln Niederlassung Darmstadt Rheinstraße 29, Darmstadt Niederlassung Hamburg Beim Strohhause 2, Hamburg Niederlassung München Pettenkoferstraße 27a, München Niederlassung Plauen Wartburgstraße 7, Plauen Niederlassung Berlin Paul-Zobel-Str. 8f, Berlin Tel.: (0221) Fax: (0221) Tel.: (06151) Fax: (06151) Tel.: (040) Fax: (040) Tel.: (089) Fax: (089) Tel.: (03741) Fax: (03741) Tel.: (030) Fax: (030) Wasserversorgungsunternehmen Schaummittellieferant Empfangsstelle für die Brandmeldung Verlag und Herausgeber: VdS Schadenverhütung Amsterdamer Str Köln Copyrighty by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten 3

4 Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 VdS 2219 : (01) Beschränkungen für Lagerungen Der wirksame Brandschutz durch eine Wasserlöschanlage hängt nicht nur davon ab, dass die Anlage zuverlässig funktioniert. Mindestens ebenso wichtig ist es, die zu schützende Umgebung so zu gestalten, dass sie der technischen Leistungsfähigkeit der Anlage entspricht. Konkret abhängig von dieser jeweiligen Leistungsfähigkeit als auch von der Art der gelagerten Güter sind bestimmte maximale Lagerhöhen und Grundflächen von Lagerblöcken (Teillagerflächen) unbedingt strikt einzuhalten. Für die einzelnen Bereiche gelten folgende Regelungen (vom Errichter auszufüllen): Bereich Lagerart/Lagergut maximale Lagerhöhe (m) maximale Teillagerfläche (m 2 ) Mindestbreite der Freistreifen (m) 4

5 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen 1 Allgemeines Sprinkler-, Sprühwasser- und Schaumlöschanlagen zeichnen sich durch eine hohe Erfolgsquote beim Löschen von Bränden, auch in Risiken mit hoher Brandbelastung, aus. Zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft dieser Löschanlagen sind regelmäßige und Wartungen erforderlich. Dieses Merkblatt beschreibt, welche Maßnahmen an den Anlagen mindestens ausgeführt werden müssen und wer für die Ausführung verantwortlich ist. Die Vielfalt der verschiedenen Anlagenausführungen lässt es jedoch nicht zu, alle Kontroll- und Wartungsmaßnahmen spezifiziert aufzuführen. Für die Betreuung der Löschanlage ist von der Unternehmensleitung ein verantwortlicher Betriebsangehöriger sowie ein Stellvertreter zu benennen. Sie haben für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen des Errichters und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Von ihnen sind die im Folgenden beschriebenen durchzuführen, erforderliche Reparaturen zu veranlassen und alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im Betriebsbuch (VdS 2219) einzutragen. Anmerkung: Der Inhalt dieses Merkblattes entspricht dem Anhang A6 der Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau, VdS Tägliche Sichtkontrollen Tägliche sind an allen Werktagen durchzuführen. Bei Sonn- und Feiertagen darf der maximale Abstand der drei Tage nicht überschreiten. Bei Anlagen, deren Betriebsbereitschaft nach VdS 2092 (Planung und Einbau von Sprinkleranlagen), Abschnitt 12, selbsttätig überwacht wird, darf auf die täglichen verzichtet werden. Diese Überprüfungen sind jedoch mindestens wöchentlich durchzuführen. Im Einzelnen sind zu prüfen: 2.1 Füllhöhen in den Vorrats-, Zwischen-, Hoch-, Druckluftwasser- und Schaummittelbehältern 2.2 Druck im Druckluftwasserbehälter sowie vor und hinter den Alarmventilen 2.3 Funktionsfähigkeit der Heizeinrichtungen (während der Heizperiode) in der Löschanlagenzentrale, im Bereich von Nassanlagen usw. vor und hinter der, von den Wasserzufuhren zur Löschanlage, vor Alarmventilen, durch die der Wasserfluss unterbrochen werden kann, müssen in offenem Zustand so gesichert sein, dass ein Unbefugter sie nicht verstellen kann. Die Absperrarmaturen in Leitungen, wie der Probierleitung, der Leitung zu den Feuerwehreinspeisungen, der Entleerungsleitung von Behältern, durch die der Wasserfluss vermindert werden kann, müssen im geschlossenen Zustand so gesichert sein, dass ein Unbefugter sie nicht verstellen kann. 3.3 Prüfung der Wasserstände in den nauffüllbehältern. 3.4 Prüfung des Fließdruckes vor dem Alarmventil bei Sprinkleranlagen, die unmittelbar aus öffentlichen Wasserleitungsnetzen gespeist werden; dabei ist das Entleerungsventil (DN 50) am Alarmventil vollständig zu öffnen. 3.5 Prüfung des Druckes im Rohrnetz von Trockenanlagen; der Luftdruck im Sprinklerrohrnetz darf das am Manometer oder im Abnahmezeugnis angegebene Maximum nicht über-, das Minimum nicht unterschreiten; der Druck darf innerhalb einer Woche maximal 0,5 bar fallen. 3.6 Prüfung des Fließdruckes bei Schaumlöschanlagen, die unmittelbar aus dem Betriebswassernetz gespeist werden. 3.7 Funktionsfähigkeit der automatischen und manuellen Startvorrichtungen von n, ausgenommen Schaummittelpumpen; bei en kann ein nprobelauf bis zum Erreichen der Betriebstemperatur des s nötig sein. 4 Monatliche 3 Wöchentliche In jeder Woche sind einmal folgende durchzuführen: an jeder Ventilstation mit Überprüfung der mechanischen und elektrischen Alarmierungseinrichtungen. 3.2 Sichtprüfung auf betriebsbereite Stellung und Sicherung aller Absperrarmaturen. Die Absperrarmaturen in Leitungen, wie Monatlich sind die folgenden durchzuführen: 4.1 Funktionsbereitschaft der n und ihrer Antriebe (außer Schaummittelpumpen). Durchführung: Der Probelauf muss so lange dauern, bis die normalen Betriebskennwerte des Antriebsmotors, wie Stromaufnahme, Öl-, Kühlwassertemperatur, erreicht sind. Bei Elektromotorantrieb werden Stromaufnahme und bei antrieb Drehzahl, Öldruck und Kühlwassertemperatur in der Endphase des Probelaufs gemessen. Dies gilt auch für en von Ersatzstromaggregaten. Wird ein Elektromotor bei Netzausfall von einem Ersatzstromaggregat versorgt, so ist auch die Umschaltautomatik zu prüfen. 5

6 Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 VdS 2219 : (01) 4.2 Prüfung der Batterien, wobei die Wartungsvorschriften des Batterieherstellers zu beachten sind, sowie Funktionsprüfung der Batterieladegeräte. 4.3 Prüfung der Mindestkraftstoffvorratsmenge von en. 4.4 Prüfung der Ölstände von n, Kompressoren und en. 4.5 Sichtprüfung der Zustände des Rohrnetzes, der Sprinkler, der Düsen und der Rohraufhängungen. 6.2 Schaumlöschanlagen Jährlich ist eine Qualitätsprüfung des Schaummittels durch den Hersteller des Schaummittels vornehmen zu lassen. Sofern die ausreichende Qualität nicht in einem Prüfbefund bescheinigt wird, ist das Schaummittel unverzüglich auszutauschen. Die Probenentnahme ist entsprechend den Angaben des Schaumherstellers durchzuführen. Die Entnahmemenge der Probe ist abhängig von der Prüfnorm, nach der das Schaummittel geprüft wird. Anmerkung: In der kalten Jahreszeit ist besonders auf die Frostsicherheit der Sprinkleranlagen zu achten. Bei Trockenanlagen sind die Rohrnetze vor der Frostperiode zu entwässern. Weiteres zum Frostschutz in Sprinkleranlagen: siehe VdS Funktionsprobe der automatischen Auffüll- und Nachspeisevorrichtung für Zwischen-, nauffüll- und Hochbehälter. 4.7 Funktionsprobe der Überwachungsanlage. 4.8 Funktionsprobe der Strömungsmelder. 4.9 Prüfung der zulässigen Lagerhöhen; Prüfung der Mindestabstände zwischen Sprinklersprühteller bzw. Düsen und Oberkante Lagergut Bei Sprinkleranlagen mit Zumischung von Schaummitteln eine Funktionsprobe der Zumischeinrichtung und deren Armaturen ohne Wasser und Schaummittel. 5 Halbjährliche Halbjährlich sind die folgenden durchzuführen: 5.1 Prüfung der Gängigkeit der Schieber. 5.2 Sichtprüfung der Steinfänger. 5.3 Bei Sprinkleranlagen mit Zumischung von Schaummitteln eine Funktionsprobe der Schaummittel-Zumischeinrichtung mit Wasser ohne Verwendung von Schaummittel. Ziel der Kontrolle ist die Überprüfung der Funktion aller mechanischen und elektrischen Komponenten der Schaummittel- Zumischeinrichtung ohne Zumischung von Schaummittelkonzentrat. 6.3 Sprinkleranlagen mit Zumischung von Schaummitteln Bei Sprinkleranlagen mit Zumischung von Schaummitteln ist die Schaummittelqualität durch den Hersteller oder nach Angaben des Herstellers durch eine dafür ausgebildete Fachkraft zu prüfen. Das Vorhandensein spezifizierter Konzentratmengen in betriebsbereiten Schaummittel-Lagereinrichtungen und die Menge der verfügbaren Reserve sollte bezüglich der dafür geltenden Anforderungen überprüft werden. Es ist eine Funktionsprobe der Zumischeinrichtung und deren Armaturen mit Schaummittel über die Testleitung vorzunehmen. Die Funktion der Schaummittel-Zumischeinrichtung ist bei einer Wasserrate von 500 zu prüfen. Die prozentuale Zumischung des Schaummittels muss den vom Schaummittelhersteller angegebenen Werten entsprechen bzw. sich in den vom Hersteller angegebenen Toleranzen bewegen. Das Wasser-Schaummittel-Gemisch muss während der Probe über einen Testanschluss in ein entsprechend dimensioniertes Auffangbehältnis eingeleitet werden. Der Betreiber ist für die geordnete Entsorgung des Wasser-Schaummittel-Gemisches verantwortlich. Eine Verunreinigung der Wasserversorgung durch Schaummittel muss verhindert werden. Die Entnahme des Wasser- Schaummittel-Gemisches aus der Testleitung ist unmittelbar nach Ablauf der Zeit, in der die für die Anlage vorgesehene Zumischung erreicht werden muss, vorzunehmen. Die Zeitspanne, in der die für die Anlage vorgesehene Zumischung erfolgt, darf dabei 3 min nicht überschreiten. Die Einsatzkonzentration des Schaummittels muss durch geeignete Mittel (z.b. Refraktometer, Leitfähigkeitsmessgerät) nachgewiesen werden. Die Schaummittel führenden Bauteile, die im Bereitschaftszustand schaummittelfrei sind, sind nach dem Test mit Wasser zu spülen. Bauteile, die ständig mit Schaummittelgemisch gefüllt sind, sind zu entleeren und vor Wiedereinfüllen des Schaummittels bzw. Schaummittelgemisches gründlich mit Wasser zu spülen. 5.4 Schaummittel-Behälter und Bauteile, die dauernd mit Schaummitteln in Berührung stehen, sind auf äußerlich erkennbare Anzeichen eines Defektes, z.b. Undichtigkeit und Verkrustungen an Dichtungen, zu überprüfen. 5.5 Mechanisch zu bewegende Bauteile sind auf Leichtgängigkeit zu prüfen. 6 Jährliche 6.1 Durchschlagsprobe der Trockenalarmventilstationen, der Schnellöffner oder Schnellentlüfter sowie der Ventilstationen von Sprühwasser-Löschanlagen, jedoch nicht während der Frostperiode. 7 Weitere Es ist regelmäßig eine Überprüfung der Druckluftwasserbehälter entsprechend der Druckbehälterverordnung vornehmen zu lassen. Alle fünf Jahre sind die Vorrats-, Zwischen-, Hoch- und Druckluftwasserbehälter zu überprüfen und falls erforderlich eine Reinigung der Behälter und die Erneuerung des Korrosionsschutzes vornehmen zu lassen. Nach 25 Jahren ist eine Kontrolle des gesamten Rohrnetzes vornehmen zu lassen. Das Rohrnetz ist mit einem Druck von mindestens 10 bar abzupressen und ggf. nach der Überprüfung gründlich durchzuspülen. Pro 100 Sprinkler ist ein Strangrohr auf Inkrustierung und Korrosion zu prüfen. 6

7 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 Schäden, die die Wirksamkeit beeinträchtigen, sind zu beseitigen. Zusätzlich sollte auch eine Untersuchung unterschiedlicher Durchmesser bei Haupt- und Nebenverteilerrohren erfolgen. Bei Nassanlagen kann die Untersuchung der Rohrabschnitte im Regelfall auf die in der Darstellung 1 genannte Anzahl zu überprüfenden Alarmventilstationen beschränkt werden. Anzahl der vorhandenen Alarmventilstationen Nassanlagen Anzahl der zu überwachenden Alarmventilstationen (Rohrnetz) bis 10 1 bis 20 2 bis 30 3 bis 40 4 bis 50 5 usw. Darstellung 1: Stichprobenumfang Rohrnetznachprüfung Ist die Gesamtzahl der Stationen auf mehrere Gebäude verteilt, muss pro Gebäude mindestens das Rohrnetz einer Alarmventilstation untersucht werden. Wird die Untersuchung des Rohrnetzes von mehreren Alarmventilstationen innerhalb eines Gebäudes erforderlich, sollten besonders die Bereiche untersucht werden, bei denen durch betriebsbedingte Einflüsse Schäden an den Rohrleitungen auftreten können. Eine Reduzierung des Umfangs der Untersuchungen ist bei Trockenanlagen nicht zulässig. Die Kenndaten der eingebauten Sprinkler jedes Errichters sind stichprobenartig durch die VdS-Laboratorien nachprüfen zu lassen. Der Umfang der Stichproben ist in Darstellung 2 aufgeführt. Gesamtzahl vorhandener Sprinkler Anzahl einzureichender Sprinkler bis bis bis bis bis Häufiger Wasserwechsel infolge oftmaliger Erweiterungen an der Sprinkleranlage besonders korrosive Umgebungsbedingungen Einfluss des verwendeten Wassers periodischer Wechsel der Einwirkung von Wärme und Kälte Vibrationen Strahlungswärme Sind die Sprinkler auf mehrere Gebäude verteilt, so sind pro Gebäude mindestens 20 Sprinkler einzureichen. Bei mehreren betriebsbedingten Einflüssen innerhalb eines Gebäudes kann die Untersuchung einer größeren Anzahl von Sprinklern erforderlich werden. Die Anzahl wird risikoabhängig vom zuständigen Büro der Technischen Prüfstelle festgelegt. Ist bei den geprüften Sprinklern die Fehlerquote, die zum Versagen führen kann > 2,5 %, zur Beeinträchtigung führen kann > 25 %, die Summe aus beiden > 25 % sind weitere Maßnahmen erforderlich. Zur Absicherung bzw. Überprüfung des Ergebnisses können zwei weitere Stichproben-Untersuchungen durchgeführt werden, wobei die Fehlerquote für alle eingereichten Sprinkler bewertet wird. Liegt die Fehlerquote nach der dritten Stichprobe für alle untersuchten Sprinkler über den aufgeführten Werten, sind Maßnahmen erforderlich, wie z.b. der Austausch der Sprinkler der betroffenen Anlage. Sollten die negativ ausgefallenen Stichproben Teile der Anlage betreffen, die aufgrund der vorliegenden Umgebungsbedingungen nicht für die gesamte Anlage repräsentativ sind, ist eine Beurteilung der Anlage unter Einbeziehung der vorliegenden Umgebungsbedingungen durch VdS notwendig. Hier kann eine neue Stichprobe für einen anderen Teil der Anlage erforderlich werden, bei deren Beurteilung jedoch die negativen Ergebnisse der vorherigen Stichproben außer acht gelassen werden. Anmerkung: Weitere Stichproben sind nur sinnvoll, wenn die oben aufgeführten Fehlerquoten mit der gesamten Stichprobe (Summe der einzelnen Stichproben) unterschritten werden können. Für eine zweite Stichprobe mit gleichem Umfang trifft dies zu, wenn die Fehlerquote der ersten Stichprobe, die zum Versagen führen kann maximal 5 %, zur Beeinträchtigung führen kann maximal 50%, die Summe aus beiden maximal 50 % über Risikoabhängige Festlegung durch VdS Darstellung 2: Stichprobenumfang für Sprinklernachprüfung Bei der Auswahl der Sprinkler sollten besonders aus den Bereichen Sprinkler ausgebaut werden, bei denen durch betriebsbedingte Einflüsse Schäden an den Sprinklern Auftreten können. Solche Einflüsse können z.b. sein: beträgt. Eine dritte Stichprobe mit gleichem Umfang ist nur sinnvoll, wenn die gesamte Fehlerquote der beiden vorherigen Stichproben, die zum Versagen führen kann maximal 3,25 %, zur Beeinträchtigung führen kann max. 37,5 %, die Summe aus beiden maximal 37,5 % beträgt. Es ist unter ökonomischen Gesichtspunkten bezogen auf die Anlagengröße abzuwägen, ob eine zweite bzw. dritte Stichprobe sinnvoll ist. Der minimale Stichprobenum- 7

8 Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 VdS 2219 : (01) fang hat Darstellung 2 zu entsprechen. Eine Erhöhung des Stichprobenumfangs ist mit VdS abzustimmen. Innerhalb eines Stichprobenumfanges sollen möglichst Sprinkler gleicher Bauart aus anlagentypischen Bereichen eingereicht werden. Sollten in der Anlage unterschiedliche Sprinkler unterschiedlicher Bauart installiert sein, soll möglichst eine repräsentative Stichprobe für jede Bauart eingereicht werden. Anmerkung: Ein Versagen einzelner Sprinkler wird unterstellt, wenn der Sprinkler nicht öffnet, der k-faktor um 30 % reduziert ist oder das Wasser nicht verteilt wird. Eine Beeinträchtigung wird angenommen bei um mehr als 10 % reduziertem k-faktor oder Sprühbehinderung. Für die Sprinkleranlage ist ein Installationsattest bezogen auf die ausgeführten Tätigkeiten anzufertigen und VdS einzureichen. 8 Außerbetriebsetzung Soll die Löschanlage im ganzen oder in einzelnen Teilen vorübergehend außer Betrieb gesetzt werden, so ist der zuständige Versicherer vom Betreiber mindestens drei Tage vorher darüber zu unterrichten. Wird eine Außerbetriebsetzung unvorhergesehen notwendig, so ist dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Unter die Anzeigepflicht fallen u.a.: Ausfall der elektrischen Energie für den Antrieb von n und Kompressoren Störungen aller Art an mechanischen Einrichtungen sowie am Rohrnetz und an den Sprinklern bzw. Düsen Während der Außerbetriebsetzung der Löschanlage sind besondere Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen müssen sicherstellen, dass ein Brand frühzeitig entdeckt und mit bereitgestellten Löschgeräten rasch und wirksam bekämpft werden kann. Die Wiederinbetriebnahme ist in jedem Falle dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. 9 Wartung Die Wartung umfasst Maßnahmen zur Bewahrung des Soll- Zustandes der Wasserlöschanlage, insbesondere solche zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit. Es empfiehlt sich, Sprinkleranlagen mindestens einmal jährlich warten zu lassen. Wartungen von Sprinkler-, Sprühwasser- und Schaumlöschanlagen dürfen nur von anerkannten Errichtern durchgeführt werden. 10 Änderungen Werden innerhalb der gesprinklerten Räume Änderungen vorgenommen, z.b. Errichten von Zwischenwänden, Einziehen von Zwischendecken, Aufstellen von neuen Maschinen oder Änderungen an der betrieblichen Einrichtung, so muss auch der Sprinklerschutz den neuen Verhältnissen angepasst werden. Änderungen an der Anlage dürfen nur von einer dafür VdS-anerkannten Errichterfirma ausgeführt werden. 11 Anerkannte Errichterfirmen Arbeiten an Wasserlöschanlagen, wie Reparaturen, Wartungen (Abschnitt 9) und Änderungen (Abschnitt 10) dürfen nur von Errichtern ausgeführt werden, die für die jeweilige Anlagenart anerkannt sind. Sie müssen über die anlagenspezifischen Ersatzteile, die Rohrnetzpläne und die hydraulischen Daten der jeweiligen Anlage verfügen. Die VdS-anerkannten Errichter für Wasserlöschanlagen sind im Verzeichnis VdS 2490 aufgeführt. 8

9 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS

10 Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 VdS 2219 : (01) 10

11 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS

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31 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 Im Brief oder per Fax ( ) an VdS Schadenverhütung senden VdS Schadenverhütung Verlag Amsterdamer Str Köln Bestellung Bitte senden Sie mir vorab unverbindlich Ihre Preisliste. Kunden-Nr. (falls bekannt) Firma Abteilung/ z. Händen Straße PLZ, Ort Datum, Firmenstempel, Unterschrift Bitte liefern Sie gegen Berechnung Stück VdS 2219, Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen n. VdS

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35 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS

36 Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 VdS 2219 : (01) Maßnahmen und Ereignisse 1 Instandhaltungen durch Errichter oder Betreiber Datum Name 2 Prüfungen der Funktionsfähigkeit des Alarmsystems Datum Name 3 Revisionen durch VdS Schadenverhütung, Technische Prüfstelle Datum Name 4 Auslösungen der Anlage Datum Ursache 36

37 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS Außerbetriebsetzungen (Störungen) der Anlage Datum Grund Datum der erneuten Inbetriebsetzung 6 Änderungen oder Erweiterungen der Anlage Datum Änderung/Erweiterung 7 Schaummittellieferungen Datum Menge Datum Menge 8 Schaummittelprüfungen Datum Name 9 Sonstiges 37

38 Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 VdS 2219 : (01) Wartungen durch Errichter Datum Maßnahmen VdS-Anerkennungs-Nr. Name 38

39 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 Anzeige an den Feuerversicherer (Außerbetriebsetzung/Störung der Wasserlöschanlage) Firma Verantwortlicher Betriebsangehöriger Straße PLZ, Ort Vers.-Nr. Hiermit zeigen wir an, dass die Sprinkleranlage Sprühwasserlöschanlage Schaumlöschanlage Feinsprühlöschanlage Bereich/Gebäude/ Einrichtung Sonstige Löschanlage am für die Dauer von voraussichtlich Stunden/Tagen wegen Reparatur Änderung Erweiterung außer Berieb gesetzt werden soll. seit Die Störung wird voraussichtlich in Datum, Firmenstempel, Unterschrift wegen Störung außer Betrieb ist. Stunden/Tagen behoben sein. Anzeige an den Feuerversicherer (Wiederinbetriebnahme der Wasserlöschanlage) Firma Verantwortlicher Betriebsangehöriger Straße PLZ, Ort Vers.-Nr. Hiermit zeigen wir an, dass die Sprinkleranlage Feinsprühlöschanlage Bereich/Gebäude/ Einrichtung am Sprühwasserlöschanlage Sonstige Löschanlage wieder in Betrieb gesetzt wurde. Schaumlöschanlage Datum, Firmenstempel, Unterschrift 39

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41 VdS 2219 : (01) Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen nach VdS 2092 Anzeige an den Feuerversicherer (Außerbetriebsetzung/Störung der Wasserlöschanlage) Firma Verantwortlicher Betriebsangehöriger Straße PLZ, Ort Vers.-Nr. Hiermit zeigen wir an, dass die Sprinkleranlage Sprühwasserlöschanlage Schaumlöschanlage Feinsprühlöschanlage Bereich/Gebäude/ Einrichtung Sonstige Löschanlage am für die Dauer von voraussichtlich Stunden/Tagen wegen Reparatur Änderung Erweiterung außer Berieb gesetzt werden soll. seit Die Störung wird voraussichtlich in Datum, Firmenstempel, Unterschrift wegen Störung außer Betrieb ist. Stunden/Tagen behoben sein. Anzeige an den Feuerversicherer (Wiederinbetriebnahme der Wasserlöschanlage) Firma Verantwortlicher Betriebsangehöriger Straße PLZ, Ort Vers.-Nr. Hiermit zeigen wir an, dass die Sprinkleranlage Feinsprühlöschanlage Bereich/Gebäude/ Einrichtung am Sprühwasserlöschanlage Sonstige Löschanlage wieder in Betrieb gesetzt wurde. Schaumlöschanlage Datum, Firmenstempel, Unterschrift 41

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44 Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

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