Lösungsversuche zum Wald-Wild-Konflikt im Staatswald Nordrhein-Westfalen

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1 Lösungsversuche zum Wald-Wild-Konflikt im Staatswald Nordrhein-Westfalen Vortrag beim NABU Workshop Der Wald-Wild-Konflikt wie viel Wild verträgt der Wald?, Andreas Wiebe FG Stw

2 Gliederung Der landeseigene Forstbetrieb in Zahlen (Staatswaldfläche, Baumartenverteilung, Jagdfläche, Jagdnutzung) Gesetzliche Vorgaben Betriebliche Ziele Betriebliche Vorgaben für die Jagd Vegetationsmonitoring Erkennen eines Zielkonfliktes Lösungsversuche mit Praxisbeispielen aus drei Forstämtern Resümee / Ausblick 2

3 Forstbetrieb in Zahlen / Fläche ha liegen in Natura 2000 Gebieten (rd. 44 %); davon sind ha als Waldlebensraumtypen kartiert. Insgesamt ha sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen (rd. 48 %); wobei FFH- und NS- Gebiete nicht vollständig deckungsgleich sind. 3

4 Forstbetrieb in Zahlen / Baumarten,-alter 53 % der Staatswaldfläche sind mit Laubholz bestockt, 47 % mit Nadelholz. Der Altersklassenaufbau beim Laubholz ist relativ ausgeglichen, während der Nadelholzanteil durch Nachkriegsaufforstungen und Altbestände geprägt ist. 4 Somit stehen in den nächsten Jahren große Flächen für einen Baumartenwechsel an (Klimaplastizität, Standorteignung,.)

5 Forstbetrieb in Zahlen / Jagdflächen (Stand 2014) Forstämter mit Verwaltungsjagd einschl. NLP Eifel: 11 Forstbetriebsbezirke mit Staatswald: 69 Gesamt-Jagdfläche einschl. Angliederung ha = 100 % verpachtete Fläche einschl. Abgliederung ha = 34 % Pirschbezirke innerhalb der Verwaltungsjagd ha = 17 % Verwaltungsjagdfläche in Regie ha = 48 % Fläche auf der die Jagd ruht ha = 1 % 5

6 Forstbetrieb in Zahlen / Streckenergebnisse Erlegt in 2014 im Durchschnitt: 4,8 Stck. Rehwild/100 ha und 2,0 Stck Rotwild/100 ha in Rotwildgebieten Erlegtes Wild im landeseigenen Forstbetrieb 2006 bis 2014 (ohne verpachtete Jagden) Jahr Muffelwild Rehwild Rotwild Sikawild Sa. erl. Schalenwild Stck. Stck. Stck. Stck. Stck Rd. 57 % der Stücke werden auf der Einzeljagd und rd. 38 % auf Gemeinschaftsjagden erlegt (Fallwild rd. 5 %). 6

7 Forstbetrieb in Zahlen / Beteiligung der Jägerschaft Jahr durch private Jäger durch Verwaltungsangehörige Gesamt erlegte Stücke erlegte Stücke erlegte Stücke Fallwild etc. ca. 65 % ca. 30 % ca. 5 % Rd Jäger, Wildbretkäufer etc. sind bei WuH als Kunden gelistet. 7

8 Gesetzliche Vorgaben Jagdrecht Tierschutzrecht Naturschutzrecht Forstrecht Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere Jagd (VSG 4.4) Wildbret-/Fleischhygienevorschriften Erlass zur Berücksichtigung der Belange des Wildes bei der Waldbewirtschaftung Haushaltsrecht Beamtenrecht Tarifverträge, TVL 8

9 Betriebliche Ziele Übergeordnetes Ziel Schaffung eines multifunktionalen, den standörtlichen Gegebenheiten angepassten, klimaplastischen Waldbestandes mit einem gesunden, artenreichen und in seiner Dichte für den Lebensraum verträglichen Wildbestand. 9

10 Betriebliche Ziele Qualitätsziele Vorbildfunktion in der Jagdbewirt- Schaftung; Kundenzufriedenheit; indikatoren- und kennzahlorientiertes Jagdmanagement; Bewusstseinsbildung für die waldökologische Bedeutung der Jagd. 10

11 Betriebliche Ziele Umweltziele Entwicklung und Erhaltung seltener heimischer Tierarten; vorbildliche Umsetzung geforderter Umweltnormen und Schutzgebietsvorgaben; Jagd der kurzen Wege. Arbeits- und Gesundheitsschutzziele Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4); Wildbrethygiene; Unterstützung von wissenschaftlichen Untersuchungen. 11

12 Betriebliche Vorgaben für die Jagd Die Jagd auf den Staatswaldflächen orientiert sich an den waldökologischen Zielen. Die jagdliche Nutzung und hier speziell die Höhe der Abschüsse hat sich an dem vom Eigentümer gewünschten Zustand der Waldvegetation auszurichten. Im Sinne von Nachhaltigkeit sind hierbei langfristige Kosteneinsparungen gegenüber kurzfristigen Einnahmen vorrangig. Auf Grund der vielerorts überhöhten Schalenwildbestände liegt der Schwerpunkt der Bejagung beim reproduzierenden, wiederkäuenden Schalenwild. 12

13 Betriebliche Vorgaben für die Jagd Die Vorgaben zum Tierschutz und für ein tier-/wildgerechtes Handeln geben den Rahmen für die Jagdausübung. Die tatsächlichen Jagdzeiten werden auf möglichst kurze Zeiträume beschränkt (Intervalljagd). Die Jagd auf Prädatoren wird weitgehend unterlassen. Auf die Ausbringung von Futter- u. Kirrmitteln wird weitgehend verzichtet. Die Vorgaben zur Fleischhygiene und zur Unfallverhütung werden in besonderer Weise umgesetzt. Jedes Forstamt erstellt ein sog. Regionales Jagdbetriebskonzept, dass auf die jeweils örtlichen Besonderheiten und Gegebenheiten eingeht. 13

14 Vegetationsmonitoring Der aktuelle Zustand und die Entwicklung der Wald- und hier insbesondere der Baumvegetation auf allen Waldflächen des landeseigenen Forstbetriebes werden im Hinblick auf den Einfluss des Schalenwildes durch geeignete Verfahren wie Verbissmonitoring Schälschadensmonitoring Weiserflächenpaare erhoben und dargestellt. Hieraus Ableitung eines Gutachtens zum Einfluss des Schalenwildes auf den Zustand und die Verjüngung der Wälder. Dieses entspricht dem Verbissgutachten gem. 22 (5) Jagdgesetz. Das Ergebnis des Verbissgutachtens ist bei der Abschussplanung zu berücksichtigen; die Abschusszahlen sind daran auszurichten (vgl. 22 (4 u. 6) LJG). 14

15 Vegetationsmonitoring / Weiserflächenpaare In 2012 wurden 71 Weiserflächenpaare über alle RFÄ und Staatswald-FBB angelegt und die Baum- und die Strauchvegetation erhoben. Sie dienen vorrangig als örtliche Anschauungsobjekte. Außerdem wird der Vegetationszustand in regelmäßigen Abständen (zuletzt 2015) aufgenommen und so auf örtlicher Ebene Erkenntnisse zum Gefährdungszustand einzelner Baumarten ermittelt. 15

16 Vegetationsmonitoring / Schälschadenmonitoring (Fotos u. Darstellungen J. Hevendehl) In allen Schalenwildverbreitungsgebieten wurde erstmals in 2014 eine Schälschadensinventur sowie in 2015 eine Folgeinventur im Sechs Baum- Satteliten-Stichprobenverfahren in den schälfähigen Beständen durchgeführt. 16

17 Vegetationsmonitoring / Schäle Ergebnisse Land Schälintensität (Bäume mit frischer Schäle) im Zeitfenster 08/14 08/15: 1,75 % - Altschäden (Bäume mit Scha.b.08/14:) 22,63 % - Schälquote (Sa. Bäume mit Schaden): 24,38 % - Bäume ohne Schälschäden: 75,62 % Schälintensität 2015 bei den Baumarten: - Fichte 2,82 % - Buche 1,0 % - Sonstige BA 1,47 % und in den Regionen sehr unterschiedlich: 17

18 Vegetationsmonitoring / Verbissmonitoring - Erstmalig im Jahr 2015 (danach im 3-Jahres-Rhythmus) wurde in allen Staatswald-FBB eine Erhebung des Verbisses nach einer erprobten und bereits in RLP angewandten Erhebungsanleitung durchgeführt. - Die Erhebungsflächen werden am LWI- Raster (500 x 500 m) ausgerichtet. Entlang festgelegter Taxationslinien erfolgt die Aufnahme bestimmter Probekreise. - Eine Auswertung der erhobenen Daten läuft derzeit. Auf regionaler Ebene wurden bereits Schadensschwerpunkte ausgemacht. 18 (Einzelbeispiele aus dem Pilotprojekt im RFA Si-Wi.)

19 Vegetationsmonitoring / Verbissgutachten Die Erkenntnisse aus den Weiserflächenpaaren, der Schälschadenserhebung und dem Verbissmonitoring werden zusammengeführt und mit örtlichem Fachwissen interpretiert. Der Daten- und Statistikteil wird automatisiert erstellt und ist vielseitig auswertbar. Als Vergleichsgröße wird das Waldbauliche Betriebsziel definiert. Die Auswirkungen der Wildschäden auf die Entwicklung der Baumarten und somit auf dieses Betriebsziel werden dargestellt. Zusammenfassende Beurteilung der Gefährdung des waldbaulichen Betriebszieles und Ableitung entsprechender Konsequenzen. Auf Forstamtsebene im Regionalen Jagdkonzept Auf Jagdbezirksebene in der Abschussplanung unter Mitwirkung von Grundeigentümern und Pächtern 19

20 Verbissgutachten (Darstellung M. Gertz) angepasste Wildstände Biotopkapazität Zielformulierung Pächter/Verpächter Verbissgutachten Besucherlenkung Störungsvermeidung Bejagungsschwerpunkte 20 kritische Waldbereiche Jagdstrategien Ruhezonen

21 Zielkonflikt Insbesondere über das Vegetationsmonitoring wurde festgestellt, dass auch im Staatswald regional Schadensschwerpunkte vorhanden sind, die ein Erreichen der ökologischen und ökonomischen Ziele stark gefährden bzw. in Frage stellen. 21

22 Lösungsversuche - Ansätze Möglichkeiten der Forstämter (beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung): Trotz einheitlicher, landesweiter Grundvorgaben individuelle, regionale Vorgehensweisen über Begründungen in regionalen Jagdbetriebskonzepten möglich. (z. B. bei Beteiligung Dritter, bei den Abschussentgelten, für die erfolgsorientierte Jagdausübung, etc.) Regelmäßig Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Bei Neuverpachtungen i. d. R. Verzicht auf Wildschadensersatz sofern der Pächter die vorgegebenen Mindestabschüsse erfüllt. Bei den Pirschbezirken i. d. R. keine Abschussbegrenzung sondern Mindestabschüsse. 22

23 Lösungsversuche - Praxisbeispiele Wildbestandsregulierung im Nationalparkforstamt Eifel Rotwildreduktion im Regionalforstamt Hochstift Sikawildreduktion im Lehr- und Versuchsforstamt Arnsberger Wald 23

24 Wildbestandsregulierung Nationalparkforstamt Eifel Aus der Genehmigung des Plans zur Jagdausübung im Nationalpark Eifel für das Jagdjahr 2014/15: Mindestabschusses beim Rotwild von 400 Stück. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Gebietsmonitorings stellt die Nationalparkverwaltung jährlich den Plan über Umfang und Art der Jagdausübung aus. Die Verbissbelastung, die aus dem Bejagungsplan hervorgeht, ist mit dem Schutzzweck nach 3 NP-VO Eifel nicht zu vereinbaren. Grundsätze zur Optimierung der Wildbestandsregulierung im NP: Lange Ruhephasen und wenige intensive Eingriffe Im Schnitt 10 Bewegungsjagden im Jahr 2,5 bis 3 Stunden pro Bewegungsjagd (25-30 Stunden pro Jahr) 50% des Gesamtabschusses bei Bewegungsjagden ( Tiere im Jahr) 2-3 Gemeinschaftsansitze pro Woche und Revierteil, danach mehrere Tage Ruhe 24

25 Wildbestandsregulierung Nationalparkforstamt Eifel Tierart NLP Bezirk April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Jan Feb März Wochen Jagdzeit Wahlerscheid Dedenborn 16 (+4) Kalender zur Wildbestandsregulierung für 2015 im Vergleich zu den gesetzlichen Jagdzeiten Rothirsch Reh Dreiborner Hochfläche Gemünd Hetzingen Wolfgarten Mariawald Gesetzl. Jagdzeit 32 Wahlerscheid Dedenborn Dreiborner Hochfläche Gemünd Hetzingen Wolfgarten Mariawald Gesetzl. Jagdzeit 36 Dreiborner Hochfläche (+4) Mufflon Wolfgarten Mariawald (West) 20 Gesetzl. Jagdzeit 24 Legende: = = Zeitraum, in dem Gemeinschaftsansitze und / oder Bewegungsjagden mit und ohne Hunde stattfinden können Maßnahmen mit besonders ortskundigen Jägern/Innen an ausgewählten Tagen / keine Bewegungsjagden mit Hunden = Zeiten ohne Wildbestandsregulierung ( Jagdruhe ) = Maßnahmen mit besonders ortskundigen Jägern/Innen an ausgewählten Tagen / keine Bewegungsjagd mit Hunden -> bei Notwendigkeit der Planerfüllung -> unter entsprechenden Witterungsbedingungen -> nach Abstimmung mit der FJW NRW *Mufflons Dreiborner Hochfläche bis Teilbereich nördlich der B266 25

26 Wildbestandsregulierung Nationalparkforstamt Eifel Weitere Maßnahmen zur Optimierung der Wildbestandsregulierung: Verzicht auf Pirschjagd Verzicht auf Nacht- und Lockjagd jeglicher Art (Kirrungen) Verzicht auf Trophäenjagd Konsequente Kontrolle jedes Schusses (auch vermeintliche Fehlschüsse) Konsequente Sanktionen bei Fehlverhalten von Jägern Ausschließlicher Einsatz von spurlaut jagenden Stöberhunden Durchführung von Bewegungsjagden ohne Hunde. Treiber verhalten sich ruhig Pilzsucher Wild bewegt sich langsamer Muttertiere und Kälber trennen sich nicht, so dass einzeln ziehende Muttertiere bei Rotwild relativ sicher, nach sauberer Ansprache als nicht führende Tiere erlegt werden können Nachteil: Wildschweine sind schwieriger in Bewegung zu bringen, Rotwild und Rehe verlassen große Einstände bei wenig Druck ungerne 26

27 Wildbestandsregulierung Nationalparkforstamt Eifel Ständige Veränderungen beim jagdlichen Handeln bringen den Erfolg vor allem beim sehr lernfähigen Rothirsch - Position von jagdlichen Einrichtungen öfter verändern/verbessern ( ha Rotwildfläche; 2015: 4 Stck./100 ha) - Abwechseln zwischen Hundeeinsatz, Treiberjagden und Mischungen aus beidem - Alternativen zur klassischen Jagd gegenüber offen bleiben und Möglichkeiten nach allen notwenigen Kriterien (rechtlichen sowie ethischen) prüfen 27

28 Rotwildreduktion im Regionalforstamt Hochstift Ausgangssituation: In der Egge beklagen sich Land- und Forstwirte seit langem über einen zu hohen Rotwildbestand. Jetzt wurden die Tiere gezählt: Dabei kam heraus, dass die Hegegemeinschaft jahrelang von zu geringen Zahlen ausging und zu wenig schießen ließ. (C. Heute, Ökojagd 3 / 2015) Lösungsansätze im neuen Regionalen Jagdbetriebskonzeptes des RFA Hochstift: 28

29 Rotwildreduktion im Regionalforstamt Hochstift Wesentliches Instrument bei der Umsetzung: Reh- u. Schmalwildjagd im Mai Jagdruhe in der Setz + Aufzuchtzeit keine Blattjagd im Rotwildkernbereich Einzeljagd auf Kalb + Alttier unter strenger Beachtung d.mutterschutzes Gemeinschafts- + kleine Drückjagden Schwerpunkt der Bejagung Rotspießer zur Vermeidung von Feisthirschgroßrudeln entgeltfrei Insgesamt immer wieder und sehr 29 lange Jagdruhe!

30 Rotwildreduktion im Regionalforstamt Hochstift Außerdem gelten folgende Regeln: keine Kirrung, keine Nachtjagd, keine Schüsse in große Rudelverbände, Schießen nach Möglichkeit nur auf den Wechseln und nicht auf den Äsungsflächen, bei Drückjagden eher wenige, geeignete Jagdhunde. Flankierend zur praktischen Umsetzung der Jagd erfolgen Wildzählungen (Scheinwerfertaxation) Vegetationsmonitoring (Schäle und Verbiss). 30

31 Rotwildreduktion im Regionalforstamt Hochstift (2015: 2,5 Stck./100 ha) 31

32 Rot- und Sikawildreduktion allgemein Die Alttierproblematik Die Anzahl der jeweils erlegten Alttiere bestimmt, ob der Bestand reduziert, lediglich der Zuwachs abgeschöpft oder der Bestand sogar aufgebaut wird. In den Hinweisen zur Hege und Bejagung des Rotwildes in NRW wird als Zielquote schon immer die Zahl von 45 Prozent genannt, damit die Struktur (wenn man gut 40 Prozent erreicht) insgesamt stimmt. (Dr. Petrak im RWJ 2/2016) Aber wie Erreichen unter Beachtung des Muttertierschutzes? Ansatz LB: Jungwildbejagung im Mai Konsequenter frühzeitiger Beginn der Kahlwildbejagung ab 1.8. in Jagdintervallen bis zur herbstlichen Drückjagdsaison Organisation der Waldschutzjagden unter Beachtung der Verhaltensweisen des Rotwildes. Bei Jagden ohne Hundeeinsatz und zurückhaltender Beunruhigung können ohne Kalb anwechselnde Alttiere in der Regel als nichtführend angesehen werden. 32

33 Sikawildreduktion im LVFoA Arnsberger Wald Aus der Begründung zum neuen ökologischen Jagdgesetz NRW: Ein Verbreitungsgebiet für Sikawild wird aufgehoben. Sikawild sorgt im Arnsberger Wald seit Jahrzehnten für erhebliche Probleme. Nachteile der Bestände auf den Waldbau und die Naturverjüngung sind mit den bisherigen Regelungen nicht zu lösen. Grundsätze des LVFoA zur Optimierung der jagdlichen Erfolge: Intervalljagdzeiten mit lange Ruhephasen in den Intervallen eine an die jeweils örtlichen Gegebenheiten angepasste Mischung aus Einzeljagd (überwiegend Gemeinschaftsansitze) und dann im Herbst Gemeinschaftsjagden Starker Eingriff auch in die Zuwachsträger unter Beachtung des Muttertierschutzes Eingriff auch in die Gruppe der Hirsche bei niedrigeren Entgelten Geplant: August-Jagdzeit für Sikawild gleichzeitig mit Rotwild 33

34 Sikawildreduktion im LVFoA Arnsberger Wald (Rd ha im Sikagebiet; 5,6 Stck./100 ha) 34

35 Resümee / Ausblick Die Basis für die Reduktion von Wildbeständen ist gelegt: Vegetationsmonitoring Regionale Jagdbetriebskonzepte Priorisierung von Wertsteigerungen in den Beständen gegenüber Einnahmen aus Jagd Aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht: regionale Kooperationen sind erforderlich gemeinschaftliches, zielgerichtetes Handeln und Zusammenarbeiten von Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten konsequente Bejagung von Zuwachsträgern 35

36 Herzlichen Dank und kräftig Waidmannsheil für die Lösung des Wald-Wild-Konfliktes! 36 (Fotos/Darstellungen: Dr. Noppeney, Fa. Hevendehl, M. Gertz, J. Mauerhof, D. Kreienmeier u. a.)

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