Explodierte Wildschweinbestände. Einfluß auf die Schafhaltung
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- Sofie Hertz
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1 Explodierte Wildschweinbestände Einfluß auf die Schafhaltung Ev. Akademie Villigst Wald + Jagd Februar 2013
2 Entwicklung der Schwarzwildbestände in NRW 1959/ bis 50 Stück 201 bis Stück über Stück Quelle: Info-Broschüre 2009 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Größenverhältnisse der Jagdstrecken in den Kreisen Nordrhein-Westfalens für die Jagdjahre 1959/1960
3 Entwicklung der Schwarzwildbestände in NRW 1999/ bis 50 Stück 201 bis Stück über 2000 Stück Quelle: Info-Broschüre 2009 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Größenverhältnisse der Jagdstrecken in den Kreisen Nordrhein-Westfalens für die Jagdjahre 1999/2000
4 Entwicklung der Schwarzwildbestände in NRW 2008/ bis 50 Stück 201 bis Stück über 2000 Stück Quelle: Info-Broschüre 2009 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Größenverhältnisse der Jagdstrecken in den Kreisen Nordrhein-Westfalens für die Jagdjahre 2008/2009 Bestandsexplosion in grünlandgeprägten Regionen Eifel, Bergischem Land, Sauer-und Siegerland, Ostwestfalen
5 Entwicklung der Schwarzwildbestände in NRW 2008/2009 Streckensteigerung gegenüber dem Vorjahr Strecke geringer als im Vorjahr bzw. bis zu 120 % Streckensteigerung Streckensteigerung 121 bis 155 % bzw. Erstmeldungen in 2008/2009 Streckensteigerung 156 bis 530 % Verteilungsschwerpunkte von Biogasanlagen Quelle: Info-Broschüre 2009 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Streckensteigerung im Jagdjahr 2008/2009 gegenüber dem Vorjahr
6 Entwicklung der Schwarzwildbestände abhängig vom Maisanbau? Oberberg Oberberg + Borken im Vergleich (Quelle: Streckenzahlen Wald+Holz NRW) Borken Grünlandanteil an LNF (Quelle: LWK) 90% Jagdfläche in ha Schwarzwildstrecke 1959/1960 Schwarzwildstrecke 1999/2000 Schwarzwildstrecke 2008/ Stck 1002 Stck 2161 Stck Grünlandanteil an LNF (Quelle: LWK) 19 % Jagdfläche in ha Schwarzwildstrecke 1959/1960 Schwarzwildstrecke 1999/2000 Schwarzwildstrecke 2008/ Stck 92 Stck 293 Stck
7 Schwarzwildhege Quelle: Info-Broschüre 2009 LandesbetriebWald und Holz NRW Futtereintrag durch den Menschen ist wesentliche Ursache für Bestandsanstieg. Darum sind Ablenkungsfütterungen die absolute Ausnahme. Gerechte Schwarzwildhege bedeutet auch Vermeidung von Missbrauch. Missbräuchliche Fütterungen, die die Wildschweine in den Hochlagen binden, provozieren leicht winterliche Notsituationen Hohe Futtereinträge kurbeln den ohnehin hohen Zuwachs weiter an. Allein im Oberbergischen Kreis wird an (angemeldeten) Kirrungen der Körnermais einer Erntefläche von ca. 50 ha verfüttert. Wildschweine haben eine Vermehrungsrate von 300 %
8 Ursache übermäßiger Wildschweinschäden sind nicht dem Lebensraum angepasste, zu hohe Bestandsdichten verursacht durch : Klimatische Veränderungen Unsachgemäß verwendete Ablenkfütterungen + Kirrungen Veränderungen in der Landwirtschaft Unzureichende oder falsche Bejagung, u.a. weil Wildschweine nicht mehr (oder noch nicht wieder?) als Schadwild angesehen werden. Kirrautomat mit hohem Unterhaltungswert
9 Wildschweine sind Allesfresser Ihre Nahrungsgrundlage sind : Feld- und Waldfrüchte Kleintiere wie Mäuse, Regenwürmer, Käfer Gelege von Bodenbrütern Aas.
10 Auch kleine Säugetiere wie Rehkitze, Lämmer und sogar Kälber werden gefressen
11 Nahrung aus landwirtschaftlicher Nutzfläche: Mais-und Getreidefelder werden abgefressen, sobald die Milchreife einsetzt Rüben + Kartoffeln werden ausgegraben Weinberge werden geplündert Auf der Suche nach tierischem Eiweiß werden Grünlandflächen umgegraben. Mit der Aufnahme von pflanzlichem Eiweiß (Mais aus der Kirrung, Eicheln + Bucheckern aus dem Wald) nimmt der Bedarf an tierischem Eiweiß und somit auch die Wühlschäden im Grünland zu.
12 Wühlschaden im Grünland (Gumersbach-NRW)
13 Wühlschaden im Grünland (Gummersbach-NRW)
14 Wühlschaden im Grünland (Gummersbach-NRW)
15 Wildschaden im Garten (Hagen NRW)
16 Wildschweine sind : Hochintelligent Nachtaktiv und darum schwer zu bejagen
17 Wildschäden lassen sich nicht ganz vermeiden. Wo Wildtiere sind, hinterlassen sie auch ihre Spuren. Das gehört zur Natur und gerade wir Schafhalter leben ja von und mit der Natur. Dazu brauchen wir auch engagierte Jäger die die Wildbestände regulieren
18 Schafhaltung ist die Urform der Landwirtschaft. Naturnah, artgerecht, regional Vorteile und Nutzen der Schafbeweidung : Artenschutz durch extensive Nutzung Geringe Besatzdichte schützt Pflanzenvielfalt Späte Mahd schützt Bodenbrüter und natürlichen Arterhalt der Pflanzen Trippelwalze erhält wasserdurchlässigen Boden und festigt die Grasnarbe Nutzung der Grenzertragsstandorte verhindert Verbuschung und erhält damit Lebensräume für Wild Schafhaltung wirkt somit den Folgen der intensivierten Landwirtschaft entgegen und sollte darum als Partner der Jägerschaft anerkannt werden.
19 Bewirtschaftung von Grünland in der Schäferei unter Einbindung von Vertragsnaturschutzflächen Schäfereien müssen jährlich die Flächenbewirtschaftung so planen, dass der Viehbesatz angepasst ist an die Vegetation den Futterbedarf der Tiere die Bewirtschaftungsauflagen die Beweidungszeiten angepasst sind an Die Bedürfnisse der Tiere (z.b. übersichtliche Flächen während der Lammzeit, guter Aufwuchs für säugende Mutterschafe im Frühjahr und Schlachtlämmer im Spätsommer) Den Bedarf an Ernteflächen für Winterfutter Die Ausfallzeiten nach der Düngung Wetterlage (Heuernte)
20 Auswirkung der Schäden im Grünland Weide- bzw. Winter-Futterverlust Transport der Tiere, oft über weitere Strecken, zu Ersatzflächen Ernte auf Ersatzflächen oder Futterzukauf Neuansaat verwurzelt langsam, keine belastbare Grasnarbe Junge Lämmer werden möglicherweise gefressen, wenn die Mutterschafe in Panik geraten und geflüchtet sind Zäune werden beschädigt / zerstört Nester von schützenswerten Bodenbrütern wie der Feldlerche werden zerstört
21 .und die Folgen Erhöhter Zeitaufwand für die Bewirtschaftung und bürokratischer Aufwand für die Schadensregulierung Schmutzeintrag in das Winterfutter, was zu Nährstoffverlusten und bei Silage zu Fehlgärungen führt Verstöße gegen Bewirtschaftungsauflagen (Neuansaat, Vorzeitiges oder zu spätes Beweiden) Beweidungsplan ist gestört, evtl. keine bedarfsgerechte Versorgung der Tiere möglich Mist, Dünger +Kalk können nicht ausgebracht werden Bei ungünstiger Witterung geht die Nachsaat nicht auf, eine zweite Reparatur wird notwendig Herbstschäden können erst im Frühjahr repariert werden = doppelter Aufwuchsschaden Bis zur Bildung einer belastbaren Grasnarbe (min.3 Monate) kann die gesamte Neuansaatfläche nicht beweidet werden und muss ausgenetzt werden
22 Aber. Die Jagdausübung soll so erfolgen, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen Land-und Forstwirtschaft möglichst vermieden werden. Mit dem Jagdrecht sind keine Mitbestimmungsrechte an der landwirtschaftlichen Flächennutzung verbunden. Auszug aus dem Bundesjaggesetz 1 (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
23 Situation der Schafhaltung in NRW Erfassung ohne Kleinstbetriebe Quelle: Landesbetrieb IT.NRW Jahr Anzahl Schafe Anzahl Betriebe Schafhaltung wird gesellschaftlich gewünscht und anerkannt. Aber sie droht wegen schlechter wirtschaftlicher Bedingungen auszusterben! Schadenverhütung ist Existenzsicherung! Maßnahmen zur Wildschadensverhütung :
24 durch Jäger : Intensive und gezielte Jagd Geeignete Jagdmethoden Futtereintrag aus Kirrungen und Ablenkfütterungen auf ein notwendiges Mindestmaß reduzieren Kirrmanagement bei ausufernden Wildschäden korrigieren (Abstand und Lage zu den Schadensflächen) Schutz gefährdeter Flächen durch E-Zäune oder Vergrämungsstoffe
25 durch den Schäfer : Information des Jagdpächters über den Beweidungsplan im Frühjahr, damit Beweidungspausen nach dem Weidegang/der Ernte intensiv zur Jagd genutzt werden können. Frühzeitiger Kontakt zum Jagdpächter, sobald Schäden auftreten. Nur dann kann der Jäger rechtzeitig jagdlich eingreifen Teilnahme an den Versammlungen der Jagdgenosssenschaft um Einfluß auf die Auswahl der Jagdpächter nehmen zu können
26 die Jagdgenossenschaft: (Gemeinschaft der Grundstückseigentümer ) Auswahl geeigneter Revierpächter (lieber weniger Jagdpacht, dafür aber einen engagierten, zuverlässigen, ortsansässigen Jagdpächter) Korrekte Ausgestaltung der Jagdpachtverträge Landbewirtschafter, die nicht Eigentümer der Flächen sind, mit einbeziehen Überwachung der Einhaltung des Pachtvertrages Rechtzeitiges Eingreifen und Vermitteln, wenn Spannungen zwischen Jagdpächter und Landbewirtschafter aufkommen
27 Wenn doch Schäden entstanden sind Wir unterscheiden zwischen Wildschäden und Jagdschäden Für beides gilt : Der Geschädigte ist beweispflichtig! Wenn eine gütliche Einigung mit dem Ersatzpflichtigen nicht zustande kommt, muss ein amtliches Vorverfahren (Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde) zur Beweissicherung und dem Versuch der gütlichen Einigung durchgeführt werden, um den Schadenersatz nicht zu verlieren Schadensmeldung innerhalb einer Woche Neue Schäden = neue Meldung Dadurch regelmäßige (evtl. sogar wöchentliche) Flächenkontrollen nötig
28 Wildschäden Regelungen der Schadenersatzpflicht (BJG/LJG/BGB) bei Wildschäden: Die Jagdgenossenschaft ist ersatzpflichtig, hat aber zumeist die Ersatzpflicht auf den Jagdpächter übertragen. Wildschäden sind i.d.r. Aufwuchsschäden an landwirtschaftlicher Nutzfläche und Wiederherstellung der Fläche. Eingeschlossen sind hier Schäden an festen Zäunen (Schafsknotengitter + Eichenpfähle) und Folgeschäden, wie Ernteerschwernisse oder Aberkennung von Ausgleichszahlungen. Nicht ersatzpflichtig sind z.b. Tierverluste und zerstörte Hütenetze
29 Beispielberechnung eines kleineren Schadens 180qm,vereinzelte flache Aufbrüche Reparaturkosten für Handarbeit mit Nachsaat 100,80 EUR Rüst-u. Anfahrtszeit : km-geld 11,20 EUR Kosten Fahrzeit : 11,25 EUR Ertragsausfall: 14,40 EUR Gesamtschaden (ohne Folgeschäden) : 137,65 EUR
30 Beispielberechnung eines größeren Schadens 2000qm großflächig und tief aufgebrochen, Bearbeitungsfläche: 3500 qm Reparaturkosten für Frässaatverfahren 238,00 EUR Rüst-u. Anfahrtszeit : km-geld 225,00 EUR Arbeitszeit-Kosten Fahrer : 56,25 EUR Ertragsausfall: 350,00 EUR Gesamtschaden (ohne Folgeschäden) : 869,25 EUR
31 Beispiel einer kleinen Schäferei : 30 % der Weidefläche waren zerstört
32 Beispiele für große Schäden Kreis Siegen-Wittgenstein Winter 2010/2011 ca EUR Kleine Schäferei in Oberberg ca EUR in 4 Jahren Große Schäferei in Unterfranken steht vor dem Aus. In Bayern keine Regelung der Kirrung, einzelne Obstbäume auf den Weiden lassen Schadenersatz scheitern weil die Flächen juristisch als Obstgarten definiert werden.
33 Probleme der Schäfer im Bezug auf die Schäden: Durch überwiegende Weidehaltung ist der Futterverlust nicht auszugleichen. Silage, Heu + Getreide stehen als Handelsware zur Verfügung, Weidefläche nicht. Vom Wildschadenschätzer erfasste, ersatzpflichtige Schäden umfassen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Schäden Schäden werden dadurch von den Behörden und Jägern als Bagatelle-Schäden wahrgenommen
34 Probleme der Schäfer im Bezug auf den Schadenersatz: Die Schadenshöhen erreichen wegen der Folgeschäden sehr schnell existenzbedrohende Dimensionen Je kleiner der Schaden, umso größer ist im Verhältnis der Anteil an Reparaturkosten, die häufig Streitpunkt sind. Bei Schäden auf Extensiv-bzw. Pflegeflächen werden die Ausgleichzahlungen (EU-Prämien) häufig als ausreichende Entlohnung angesehen, so dass von Jägern und Behörden Schadenersatzforderungen für den Futterverlust und seine Folgen schnell als Versuch des Schäfers, sich bereichern zu wollen, ausgelegt werden. Die Jagdpächter verfügen über ausreichende finanzielle Mittel um langwierige Schadenersatz-Klageverfahren vor Gericht auszusitzen und haben daher in einigen Fällen gar kein Interesse an der Wildschadenverhütung
35 Black-Box Jagdrecht (Ergebnis einer Arbeitsbesprechung zur Jagdrechtsnovelle in NRW, Wochenblatt 2012) Zuständige regionale Behörden sind mit dem komplizierten Jagdrecht überfordert Betroffene Landwirte müssen sich oft in wahren Odysseen an übergeordnete Behörden wenden Lehrbuch für Jäger in NRW weist auf Klagemöglichkeit wg. behördlicher Formfehler gegen berechtigten Wildschadenersatz hin. Wildschadensverhütung findet oft in der Anwaltskanzlei statt. Erst wenn man sich intensiv mit Wildschäden beschäftigt, versteht man die gesetzlichen Regelungen Keine Regelungs- sondern Vollzugsdefizite Nur auf Fachkunde basierendes Verständnis der Regelungen hilft hier wirklich weiter
36 Die Herausforderung : Den Wildschweinen in ihrer natürlichen Umgebung einen angemessenen Lebensraum erhalten Den Jägern die Ausübung ihrer für die Wildhege so wichtigen Tätigkeit ermöglichen Die Kulturlandschaft erhalten Den Landwirten die Existenz sichern Die Bevölkerung vor Wildunfällen schützen Die Ausbreitung der Schweinepest verhindern
37 Darum ist vertrauensvolle Zusammenarbeit nötig zwischen Jägern und Landwirten, Jagdgenossenschaften und Behörden und den Interessenverbänden Lasst uns miteinander reden Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
38 Karin Viesteg Krähenbergstraße Marienheide Tel.: / heidschnuckenhof@t-online.de Wildschadensbeauftragte des Landesschafzuchtverbandes NRW Zweite Vorsitzende des Bundesverbandes Berufsschäfer
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