Bericht zur Solvenz und Finanzlage NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich

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1 Bericht zur Solvenz und Finanzlage Seite 0 von 62

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis 4 A.1 Geschäftstätigkeit 4 A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis 6 A.3 Anlageergebnis 8 A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten 9 A.5 Sonstige Angaben 9 B. Governance-System 10 B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System 10 B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit 17 B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung 18 B.4 Internes Kontrollsystem 21 B.5 Funktion der Internen Revision 23 B.6 Versicherungsmathematische Funktion 25 B.7 Outsourcing 25 B.8 Sonstige Angaben 26 C. Risikoprofil 27 C.1 Versicherungstechnisches Risiko 27 C.2 Marktrisiko 28 C.3 Kreditrisiko 30 Seite 1 von 62

3 C.4 Liquiditätsrisiko 30 C.5 Operationelles Risiko 31 C.6 Andere wesentliche Risiken 31 C.7 Sonstige Angaben 32 D. Bewertung für Solvabilitätszwecke 33 D.1 Vermögenswerte 33 D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen 39 D.3 Sonstige Verbindlichkeiten 41 D.4 Alternative Bewertungsmethoden 44 D.5 Sonstige Angaben 45 E. Kapitalmanagement 46 E.1 Eigenmittel 46 E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung 49 E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung 51 E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen 51 E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung 51 E.6 Sonstige Angaben 51 F. Anhang - Quantitative Reporting Templates 52 Seite 2 von 62

4 Zusammenfassung Die NÜRNBERGER Versicherung AG ist gemäß den von Solvency II vorgegebenen Kategorien in den folgenden wesentlichen Geschäftsbereichen tätig: Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung und fonds- und indexgebundene Lebensversicherung. Der Bestand der früher betriebenen Unfallversicherung wurde per 1.Jänner 2016 auf die Konzerngesellschaft GARANTA Versicherungs-AG übertragen. Weitere Details zur Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis werden im Kapitel A des vorliegenden Berichts dargestellt. Gegenstand des Kapitels B ist die Umsetzung des Governance Systems nach den Solvency II- Anforderungen in der. Insbesondere werden die Einrichtung der vier Schlüsselfunktionen, die Umsetzung der Anforderung an fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit, das Vergütungssystem, das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem sowie Auslagerungen dargestellt. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurde das Governance System bei der ordnungsgemäß und wirksam umgesetzt. Im Kapitel C wird das Risikoprofil der erläutert. Dabei stellen das versicherungstechnische Risiko und das Marktrisiko die zwei wichtigsten Risikokategorien dar. Darüber hinaus sind das Kreditrisiko, das operationelle Risiko, das strategische Risiko und das Reputationsrisiko von Bedeutung. Im Rahmen der quantitativen Solvenzberichterstattung wird die Solvenzbilanz anhand der dafür maßgeblichen Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die Bewertung erfolgt dabei grundsätzlich auf Zeitwertbasis und unterscheidet sich damit wesentlich von jener nach UGB, bei der das Vorsichtsprinzip Anwendung findet. Die entsprechenden Bewertungsunterschiede (qualitative und quantitative) werden im Kapitel D aufgezeigt. Die weist unter Anwendung des vorübergehenden Abzugs bei versicherungstechnischen Rückstellungen (Übergangsmaßnahme) eine Bedeckungsquote von 236 % auf. Das bedeutet: Die Gesellschaft verfügt über mehr Eigenmittel, als zum Erfüllen der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen notwendig wären. Ohne Anwendung der Übergangsmaßnahme ergibt sich eine Bedeckungsquote von 154 % Seite 3 von 62

5 A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis A.1 Geschäftstätigkeit Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. In der Folge wird für die Gesellschaft die Bezeichnung verwendet. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Gesellschaft ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) Otto-Wagner-Platz 5 A-1090 Wien Telefon: (+43) Fax (+43-1) E- Mail: fma@fma.gv.at Als externer Abschlussprüfer wurde vom Aufsichtsrat die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Porzellangasse Wien Telefon: +43 (1) Fax: +43 (1) beauftragt. Die ist ein 100 %-iges Tochterunternehmen der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG Ostendstraße Nürnberg. Die NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft ist oberstes Mutterunternehmen der NÜRN- BERGER Versicherungsgruppe und hält Beteiligungen an Versicherungs- und anderen Unternehmen. Seite 4 von 62

6 Die zuständige Aufsichtsbehörde für die NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str Bonn Telefon: 0228/ Fax: 0228/ Die Einbindung der in die Gruppenstruktur nach Solvency II ist in folgendem Diagramm (Auswahl Versicherungsunternehmen) dargestellt: Die Kapitalbeteiligungsquoten entsprechen den Stimmrechten. Die betreibt das Geschäft der Lebensversicherung. Sie ist im selbst abgeschlossenen Geschäft ausschließlich am österreichischen Markt tätig. Die Seite 5 von 62

7 wesentlichen Geschäftsbereiche gemäß den von Solvency II vorgegebenen Kategorien sind die Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung und die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung. Die verbundenen Versicherungsunternehmen der sind in der oben angeführten Grafik dargestellt. Aus organisatorischen Gründen haben wir unseren Unfallversicherungsbestand per auf die Konzerngesellschaft GARANTA Versicherungs-AG übertragen, die seither als Risikoträgerin fungiert. Die Unfallpolizzen werden von uns weiterhin unter der Marke NÜRNBERGER angeboten. Die Betreuung der Versicherungsnehmer und Vertriebspartner im Unfallgeschäft wird in gewohnter Weise von Mitarbeitern der wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2016 wurde ausschließlich die Lebensversicherung betrieben. A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis Die nachfolgende Beschreibung der versicherungstechnischen Leistung sowie der Versicherungsbereiche erfolgt an Hand der Zahlen des Einzelabschlusses der NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich gemäß den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung. Gesamtes Versicherungsgeschäft Die gebuchten Bruttoprämien betrugen im Geschäftsjahr TEUR, die Leistungen für Versicherungsfälle (einschließlich der Veränderung der Schadenrückstellungen) TEUR. Für die Regulierung von Versicherungsfällen (einschließlich der Veränderung der Rückstellungen für Schadenregulierung) wurden TEUR aufgewendet. Den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen wurden TEUR zugeführt. Darin enthalten ist eine Zuführung zur Zinszusatzreserve in Höhe von TEUR. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer wurden TEUR zugewiesen. Die Aufwendungen für den Versicherungsabschluss betrugen TEUR. Für die sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind TEUR angefallen. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft zahlten wir im Geschäftsjahr Bruttoprämien von TEUR und erhielten Provisionen und Gewinnanteile von TEUR. Für Versicherungsleistungen (einschließlich der Veränderung der Schadenrückstellungen) erhielten wir Seite 6 von 62

8 7.383 TEUR und für die Zuführung zur Deckungsrückstellung und den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen TEUR. Wesentliche Geschäftsbereiche In der konventionellen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung wurden im Geschäftsjahr Prämien von TEUR gebucht. Für Versicherungsfälle (einschließlich der Veränderung der Schadenrückstellungen) wurden TEUR aufgewendet, für die Regulierung von Versicherungsfällen (einschließlich der Veränderung der Rückstellungen für Schadenregulierung) 578 TEUR. Den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen wurden TEUR zugeführt. Die Aufwendungen für den Versicherungsabschluss betrugen TEUR. Für die sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind TEUR angefallen. Die gebuchten Prämien in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung betrugen im Geschäftsjahr TEUR. Für Versicherungsfälle (einschließlich der Veränderung der Schadenrückstellungen) mussten TEUR aufgewendet werden. Für die Regulierung von Versicherungsfällen (einschließlich der Veränderung der Rückstellungen für Schadenregulierung) wurden 512 TEUR aufgewendet. Den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen wurden TEUR zugeführt. Die Aufwendungen für den Versicherungsabschluss betrugen TEUR. Für die sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind TEUR angefallen. Wesentliche geografische Gebiete Die ist ausschließlich auf dem österreichischen Markt tätig. Seite 7 von 62

9 A.3 Anlageergebnis In der folgenden Tabelle sind die Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge sowie die Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen dargestellt: Laufende Realisierte Zuschrei- Abschrei- Gesamterträge Erträge Gew inne Verluste bungen bungen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Grundbesitz Beteiligungen Nicht festverzinsliche Werte Festverzinsliche Werte Guthaben bei Kreditinstituten Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Schaden und Unfall Leben Gesamterträge Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen Aufw endungen für die Vermögensverw altung Zinsenaufw endungen Ergebnis der Kapitalveranlagung laut Gew inn- und Verlustrechnung Schaden und Unfall 0 Leben Das nicht realisierte Ergebnis der Fonds- und Indexgebundenen Lebensversicherung betrug saldiert TEUR. Es gibt keine direkt im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste. Die ist nicht in Verbriefungen investiert. Seite 8 von 62

10 A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten Die führt keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten gemäß Artikel 293 Abs. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 aus und hat keine wesentlichen Leasingvereinbarungen. A.5 Sonstige Angaben Es liegen keine Sachverhalte vor, die eine Berichterstattung gemäß Artikel 293 Abs. 5 Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 betreffend sonstige wesentliche Informationen erfordern. Seite 9 von 62

11 B. Governance-System B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan (VMAO) Der Begriff Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan (VMAO) in Artikel 257 Richtlinie 2009/138/EG ist eine begriffliche Schöpfung des europäischen Aufsichtsrechts. Es handelt sich dabei um eine übergreifende Bezeichnung für die in den unterschiedlichen nationalen Jurisdiktionen bestehenden monistischen wie auch dualistischen Organstrukturen. In diesem Bericht werden im Folgenden statt des Begriffs VMAO je nach konkretem Erfordernis unmittelbar der Vorstand, der die Geschäftsleitung innehat, oder der Aufsichtsrat bzw. dessen Gremien als Aufgabenträger genannt. Hauptaufgaben des Vorstands Der Vorstand und jedes Vorstandsmitglied führen die Geschäfte der NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Beschlüsse der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsordnung und ihrer Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte gesamtverantwortlich. Unbeschadet dieser Gesamtverantwortung des Vorstands handelt jedes Vorstandsmitglied in dem ihm zugewiesenen Bereich eigenverantwortlich. Jedes Vorstandsmitglied ist jedoch gehalten, die bereichsbezogenen Interessen stets dem Gesamtwohl der Gesellschaft und des NÜRNBERGER Konzerns unterzuordnen. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands regelt der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Der Vorstand besteht aus den Vorstandsmitgliedern. Eines davon ist der Vorsitzende des Vorstands. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt insbesondere die Federführung im Verkehr mit dem Aufsichtsrat und dessen Mitgliedern sowie die Einholung erforderlicher Zustimmungen bei zustimmungspflichtigen Geschäften. Im Vorstand der sind keine Ausschüsse eingerichtet. Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Vorstands Gemäß der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Seite 10 von 62

12 Im Jahr 2016 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft drei Personen an. Während des Geschäftsjahres 2016 gab es keine personellen Änderungen im Vorstand: Kurt Molterer Vorsitzender des Vorstands Dr. Stefanie Alt Ordentliches Mitglied des Vorstands Dr. Philip Steiner Ordentliches Mitglied des Vorstands Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands regelt der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand in einem Geschäftsverteilungsplan wie folgt: VORSTAND der NVÖ (Zuständigkeit Bereiche) Kurt Molterer Vorsitzender Dr. Philip Steiner ordentliches Mitglied Dr. Stefanie Alt ordentliches Mitglied Aufsichtsrats- und Aktionärsangelegenheiten Personal Öffentlichkeitsarbeit Recht Antragsbearbeitung, Risikoprüfung und -entscheidung Beschwerdemanagement Bestandsverwaltung Leistung Vertrieb Vertriebscontrolling Provisionsabrechnung Produktmanagement / Marktbeobachtung Rückversicherung Kapitalanlagen Versicherungsmathematik*, Produktentwicklung und Finanzmarktaufsicht Interne Revision* Informationstechnologie Produkt- und Vertriebsförderung Risikomanagement* Compliance* Prozessoptimierung / Betriebsorganisation / Datenschutz NVÖ-Akademie Unternehmensplanung / Strategie Vorstandssekretariat Rechnungswesen (inkl. Controlling) Warenwirtschaft Zentraler Dienst Geldwäsche* * Bereiche mit Funktionen, die dem Gesamtvorstand berichten Seite 11 von 62

13 Hauptaufgaben des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Geschäftsführung der Gesellschaft und berät ihn in Fragen der Unternehmensleitung. Der Aufsichtsrat und jedes Aufsichtsratsmitglied sind verpflichtet, unter Einhaltung der bestehenden Gesetze und der Satzung sowie der Geschäftsordnung in Zusammenarbeit mit dem Vorstand zum Wohle und im Interesse der Gesellschaft zu arbeiten. Der Aufsichtsratsvorsitzende unterrichtet den Aufsichtsrat unverzüglich über wichtige Ereignisse, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, soweit erforderlich auch im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung. Darüber hinaus erfüllt der Vorsitzende alle Aufgaben, die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragen sind. Bei Verhinderung nimmt soweit gesetzlich zulässig ein Stellvertreter die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden wahr. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern, und zwar aus drei Mitgliedern der Anteilseignerin, deren Wahl sich nach den Vorschriften des Aktiengesetzes richtet, und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer, die vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsendet werden. Der Aufsichtsrat setzt sich zum aus folgenden Mitgliedern zusammen: Peter Meier, Vorsitzender Dr. Jürgen Voß Stellv. Vorsitzender Mag. (FH) Dietmar Aigner* Andreas Kuenz* Christian Barton * Arbeitnehmervertreter Ausschüsse des Aufsichtsrats Nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bestehen zwei Ausschüsse: der Personalausschuss und der Ausschuss für Vermögensanlagen. Über die Arbeit der Ausschüsse wird der Aufsichtsrat regelmäßig unterrichtet. Die Ausschüsse bereiten die Beratungen und gegebenenfalls die Seite 12 von 62

14 Beschlüsse im Plenum vor. Darüber hinaus sind ihnen für festgelegte Geschäftsvorgänge auch eigene Beschlusszuständigkeiten übertragen worden. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Dies umfasst im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands die Vorbereitung einer langfristigen Nachfolgeplanung gemeinsam mit dem Vorstand. Für die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie über das Vergütungssystem für den Vorstand unterbreitet der Personalausschuss einen entsprechenden Vorschlag. Im Berichtszeitraum 2016 gehörten dem Personalausschuss folgende Personen an: Herr ARV Dir. Peter Meier Herr ARV-Stv. Dir. Dr. Jürgen Voß Herr AR Andreas Kuenz (AN-Vertreter) Der Ausschuss für Vermögensanlagen erteilt zu jenen Geschäftsvorfällen - anstelle des Plenums des Aufsichtsrats - die Zustimmung, die in der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt sind. Im Berichtszeitraum 2016 gehörten dem Ausschuss für Vermögensanlagen folgende Personen an: Herr ARV Dir. Peter Meier, Herr ARV-Stv. Dir. Dr. Jürgen Voß, Herr AR Mag.(FH) Dietmar Aigner (AN-Vertreter) Ein Prüfungsausschuss wurde nicht bestellt, da dessen Aufgaben vom Aufsichtsrat wahrgenommen werden. Hauptaufgaben und verantwortlichkeiten von Schlüsselfunktionen In der NÜRNBERGER sind die folgenden vier Schlüsselfunktionen etabliert: Risikomanagement-Funktion (RMF) Versicherungsmathematische Funktion (VMF) Interne Revisions-Funktion (IRF) Compliance-Funktion (CF) Seite 13 von 62

15 Die vier Schlüsselfunktionen ermöglichen mit ihren Kompetenzen sowie insbesondere mit ihren jeweiligen Überwachungsaufgaben in der Summe ein effektives und effizientes Überwachungssystem, das den Rahmen für eine angemessene Unternehmensführung und -steuerung schafft. Ferner implementierte die Geschäftsleitung diese Funktionen, um sicherzustellen, dass die operativen Bereiche einschließlich des Managements ordnungsgemäß aufgebaut sind und effektiv funktionieren. Die Überwachungsaufgaben haben jeweils übergreifenden Charakter und sind für die NÜRNBER- GER von zentraler Bedeutung. Insbesondere sind die Schlüsselfunktionen in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Die Schlüsselfunktionen arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren einander über relevante Entwicklungen und Sachverhalte. Außerdem findet ein regelmäßiger Austausch aller Schlüsselfunktionen statt. Zudem berichtet jede Schlüsselfunktion periodisch und anlassbezogen über wesentliche Themen an den Vorstand. Die Schlüsselfunktionen haben uneingeschränkten Zugang zu relevanten Informationen. Darüber hinaus ist für jede der vier Schlüsselfunktionen eine Stellvertretung eingerichtet, die der fortlaufenden Sicherstellung der jeweiligen Aufgaben dient. In der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe ist die Funktion der Internen Revision konzernweit einheitlich organisiert. Für die wird die Funktion der Internen Revision als Dienstleistung von der Konzern-Revision der NÜRNBERGER Beteiligungs- Aktiengesellschaft erbracht (vgl. auch Kapitel B.7). Eine detaillierte Aufgaben- und Kompetenzzuweisung der einzelnen Schlüsselfunktionen ist in den Kapiteln B.3 bis B.6 beschrieben. Vergütungspolitik Die Festlegung der allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik der NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich sowie deren Überwachung und Umsetzung erfolgt durch den Gesamtvorstand der. Ziel der zukunftsorientierten und nachhaltigen Vergütungspolitik der NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich ist es, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, das Engagement und die Kompetenz der Mitarbeiter und des Vorstands zu erhalten und somit eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit der sicherzustellen. Seite 14 von 62

16 Das Vergütungssystem sieht spezifische Vereinbarungen für den Vorstand, für Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder Schlüsselfunktionen innehaben, sowie für weitere Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeiten das Risikoprofil des Unternehmens maßgeblich beeinflussen, vor. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen Grundbezügen, inklusive Nebenleistungen, und erfolgsbezogenen variablen Bezügen zusammen. Diese werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Die festen Grundbezüge werden als monatliches Gehalt ausgezahlt. Eine Überprüfung findet jährlich in Anbetracht der Entwicklung des Unternehmens und der allgemeinen Gehaltsentwicklung in der Versicherungswirtschaft statt. Als Grundbezüge werden auch Nebenleistungen betrachtet. Diese sind im Wesentlichen: Bereitstellung eines Dienstwagens mit individueller Versteuerung des geldwerten Vorteils, sowie Vereinbarungen hinsichtlich der Altersversorgung. Die erfolgsbezogenen Vergütungen beinhalten eine Jahrestantieme und eine Langfristtantieme. Der Grad der Zielerreichung für die Jahrestantieme wird nach einem Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Jahresziele bemessen, die in der schriftlichen Zielvereinbarung definiert wurden. Sie umfassen unternehmens- und bereichsbezogene Ertrags- und Wachstumsziele sowie Individualziele. Die jährlich einzustellende Tantieme wird ebenso nach einem Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der in der schriftlichen Zielvereinbarung definierten Jahresziele bemessen. Es existiert ein Bonus- und ein Malusbereich. Die Langfristtantieme wird grundsätzlich nach einem Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Drei-Jahres- Ziele bemessen, die in der schriftlichen Zielvereinbarung definiert wurden. Die Ziele für die Langfristtantieme umfassen unternehmens- und bereichsbezogene Ertrags-, Wachstums- und Substanzziele sowie Individualziele. Die erfolgsbezogene Vergütung ist im Umfang begrenzt. Die betriebliche Altersversorgung wird als beitragsabhängige Zusage gewährt, wobei hier zu einem Teil eine Berufsunfähigkeitskomponente, sowie eine Hinterbliebenenversorgung integriert sind. Die Auswahl des Tarifs obliegt dem Vorstandsmitglied. Seite 15 von 62

17 Die Aufsichtsratsvergütung wird durch die Hauptversammlung der NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich in der Satzung festgelegt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt über eine reine Fixvergütung. Bestellte Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat erhalten keine Aufsichtsratsvergütung, da deren Tätigkeit im Aufsichtsrat mit dem jeweiligen entsprechenden Gehalt abgegolten ist. Die Inhaber von Schlüsselfunktionen unterliegen grundsätzlich den im VAG angegebenen Anforderungen. Die hat sich zur Vermeidung von Interessenskonflikten dazu entschieden, für die Inhaber von Schlüsselfunktionen eine reine Fixvergütung vorzunehmen. Die Vergütung von Prokuristen und Führungskräften erfolgt nach Bestimmungen der Kollektivverträge für Angestellte des Innendienstes und Außendienstes sowie individualvertraglichen Vereinbarungen, abhängig von den jeweiligen Verträgen mit oder ohne variablen Gehaltsbestandteil. Variable Gehaltsbestandteile setzen sich zusammen aus Unternehmens-, Kosten- und individuell mit dem Vorstand zu vereinbarenden persönlichen Zielen. Prokuristen erhalten zudem Pensionszusagen. Diese umfassen Pensionszahlungen im Fall der Berufsunfähigkeit, Alterspension sowie Witwen- und Waisenpension. Die Vergütungspolitik aller Mitarbeiter ist so ausgestaltet, dass sie hinreichend flexibel und einfach zu verwalten, aber gleichzeitig motivierend ist. Transparenz und Akzeptanz sind wesentliche Pfeiler der Vergütungsgrundsätze. Die Entgeltstrukturen der setzen sich aus den Bestimmungen der Kollektivverträge für Angestellte des Innendienstes und Außendienstes der Versicherungsunternehmen, Betriebsvereinbarungen, gesetzlichen Bestimmungen sowie individualvertraglichen Vereinbarungen zusammen. Kollektivvertragliche und gesetzliche Bestimmungen werden regelmäßig angepasst und müssen auch in der berücksichtig werden. Bereits im Rahmen der Kollektivvertraglichen Verhandlungen ist sichergestellt, dass eine ausgleichende, für alle Mitarbeiter und Unternehmen zufriedenstellende, und inhaltlich transparente und gerechte Vergütungsstruktur geschaffen wird. Sonderleistungen werden über Betriebsvereinbarungen geregelt, die einheitlich für die gesamte Mitarbeiterschaft Gültigkeit haben. Seite 16 von 62

18 Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstandes, Aufsichtsrates und Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben. Angemessenheit des Governance-Systems Das Governance-System der ist der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit des Unternehmens angemessen eingerichtet und gewährleistet eine solide und vorsichtige Unternehmensleitung. Es wird regelmäßig überprüft. B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit Die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit sind ein wichtiger Bestandteil der Personalpolitik der. Hierzu wurden insbesondere für die Inhaber der vier Schlüsselfunktionen und für Vorstandsmitglieder Kriterien festgelegt, um einen einheitlichen Rahmen für die Beurteilung, Sicherstellung und Weiterentwicklung der fachlichen Qualifizierung und persönlichen Zuverlässigkeit sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind im Folgenden die entsprechenden Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten sowie an die Inhaber der Schlüsselfunktionen dargestellt. Bei Vorstandsmitgliedern werden, zusätzlich zur fachlichen Qualifikation, berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausgesetzt, die eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens gewährleisten. Dies erfordert angemessene theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften. Der Vorstand verfügt über Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die insbesondere die Bereiche Versicherungs- und Finanzmärkte, Geschäftsstrategie und -modell, Governance System, finanz- und versicherungsmathematische Analyse sowie regulatorische Rahmenbedingungen und regulatorische Anforderungen umfassen. Unabhängig von dem Erfordernis der fachlichen Eignung müssen Vorstände zuverlässig sein. Diese persönliche Zuverlässigkeit ist nicht gegeben, wenn persönliche Umstände nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Annahme rechtfertigen, dass diese die sorgfältige und ordnungsgemäße Wahrnehmung des Vorstandsmandats beeinträchtigen können. Seite 17 von 62

19 Die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds beginnt mit einem Vorschlag des Aufsichtsrats bzw. Personalausschusses. Im Ausschuss erfolgt eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung des Kandidaten anhand von Unterlagen. Der Inhaber einer Schlüsselfunktion muss Nachweise über die fachliche Eignung sowie persönliche Zuverlässigkeit erbringen. Diese werden bei Bedarf überprüft und neu eingeschätzt. Die fachliche Eignung setzt berufliche Qualifikationen, in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse sowie geeignete Erfahrungen voraus, die eine solide und umsichtige Ausübung der Funktion gewährleisten. Die Anforderungen an die fachliche Eignung der verantwortlichen Inhaber der Schlüsselfunktionen ergeben sich aus den inhaltlichen Anforderungen an ihren Tätigkeitsbereich. Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit ist insbesondere ein ausführlicher Lebenslauf und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter regelmäßig geschult. Dieser Qualifizierungsprozess reicht von der Erstausbildung (Grundschulung) über Spezialtrainings in den Fachabteilungen bis hin zu anlassfallbezogenen Intensivtrainings und Coachings für Mitarbeiter und Führungskräfte. Basis hierfür bilden das NÜRNBERGER Leitbild und die Führungsgrundsätze. Die Aus- und Weiterbildung orientiert sich an den Erfordernissen der übertragenen Aufgaben. Aus den bislang durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und dem aktuellen wie auch perspektivischen Praxisbedarf ergeben sich die jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten. Damit wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter über das erforderliche Wissen, das Können und die Fertigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können. B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risikound Solvabilitätsbeurteilung Um Chancen wahrnehmen zu können, sind wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit auch Risiken ausgesetzt. Aufbauend auf langjähriger Erfahrung besitzt die NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich ein Risikomanagementsystem zum bewussten und kalkulierten Umgang mit Risiken. Der kontrollierte Umgang mit Risiken soll dazu beitragen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen, um geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Dies beinhaltet Maßnahmen, die dazu dienen, die Einhaltung wesentlicher aufsichtsrechtlicher Anforderungen, etwa zur Solvabilität, auch für die Zukunft sicherzustellen. Darauf aufbauend können Chancen er- Seite 18 von 62

20 kannt und wahrgenommen werden. Damit trägt das Risikomanagement dazu bei, die Erreichung unserer Unternehmensziele zu gewährleisten. In der Risikostrategie der NÜRNBERGER werden die Grundsätze für das Risikomanagementsystem der NÜRNBERGER im Hinblick auf die Geschäftsstrategie festgelegt. Die Risikostrategie definiert dazu die grundlegenden Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen, mit denen die sich aus der Umsetzung der Geschäftsstrategie erwachsenden Risiken erkannt, gemessen, gesteuert und überwacht werden bzw. mit denen über solche eingegangenen oder potentiellen Risiken berichtet wird. Den Unternehmenszielen und -tätigkeiten wird mit unterschiedlichen Perspektiven von Risikotragfähigkeit Rechnung getragen. Unter Risikotragfähigkeit verstehen wir dabei die Fähigkeit, die aus eingegangenen Risiken resultierenden Verluste abdecken zu können, ohne dass daraus eine Existenzgefährdung für die Gesellschaft resultiert. In erster Linie erfolgt die Beurteilung der Risikotragfähigkeit aus der ökonomischen Perspektive (nach Risikoebene und -kategorie). Sie basiert auf Bewertungen, wie sie durch Solvency II vorgegeben sind. Dabei sind insbesondere Ziele der Unternehmensplanung und das Ziel aufsichtsrechtliche Vorgaben einzuhalten, zu berücksichtigen. Ausgangspunkt für den Risikomanagementprozess ist das Risikotragfähigkeitskonzept, auf dessen Basis werden die vorhandenen Risiken identifiziert und bewertet sowie geeignete Kennzahlen abgeleitet und mit adäquaten Schwellenwerten versehen. Insbesondere über dieses sogenannte Limitsystem messen, überwachen und steuern wir die Risiken, denen wir ausgesetzt sind. Im Risikotragfähigkeitskonzept wird geregelt, wie die Risikotragfähigkeit berechnet, überwacht und gesteuert wird. Zur Berechnung der ökonomischen Risikotragfähigkeit wird ein Risikomodell in enger Anlehnung an das Solvency II-Standardmodell verwendet. Auf Basis dieser Berechnungen werden geeignete Kennzahlen abgeleitet und mit adäquaten Schwellenwerten versehen, um so die ökonomische Risikotragfähigkeit überwachen und steuern zu können. Ebenso wird bei den Risiken, die selbst gesetzten Wachstums- und Ertragsziele nicht zu erreichen, verfahren. Hier werden Kennzahlen und Schwellenwerte aus der Unternehmensplanung, also aus der operationalisierten Geschäftsstrategie, abgeleitet. Auch für die weiteren Perspektiven der Risikotragfähigkeit sind entsprechende Kennzahlen eingerichtet. Die operative Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim zentralen Risikomanagement und bei den dezentralen Risikoverantwortlichen in den Fachbereichen. Sie identifizieren, bewerten und steuern alle wesentlichen Risiken und berichten regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat. Die Risikosituation wird bei allen wesentlichen Entscheidungen berücksichtigt. Seite 19 von 62

21 Die Risikomanagementfunktion der NÜRNBERGER wird vom zentralen Risikomanagement wahrgenommen. Der Leiter der Risikomanagementfunktion und sein Stellvertreter werden vom Gesamtvorstand auf unbestimmte Zeit bestellt und sind beide direkt dem Fachvorstand des Bereichs Risikomanagement unterstellt. Wesentliche Verfügungen in Bezug auf die Ausübung der Risikomanagementfunktion können nur von mindestens zwei Mitgliedern des Gesamtvorstands erteilt werden ( 108 (2) VAG 2016). Der Risikomanagementprozess der NÜRNBERGER beinhaltet auch den sogenannten jährlich durchzuführenden ORSA-Prozess (Own Risk and Solvency Assessment bzw. unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung), welcher eine gesamthafte Beurteilung der aktuellen und zukünftigen Risikosituation inkl. Berichterstattung darstellt. Im Sinne der aufsichtsrechtlichen Vorgaben aus Solvency II steht hierbei die ökonomische Perspektive, d. h. die ökonomische Risikotragfähigkeit, im Vordergrund. Zielsetzung ist es, die Ergebnisse des ORSA in der Unternehmensplanung und in strategischen Entscheidungen des Managements zu berücksichtigen. Der ORSA-Prozess ist als ganzjähriger Prozess konzipiert und vollständig in den Risikomanagementprozess und den Prozess der operativen Unternehmensplanung integriert. So werden etablierte Risikomanagement-Instrumente sowohl methodisch als auch prozessual weitmöglichst genutzt und es findet eine enge Abstimmung und gegenseitige Reflektion der Ergebnisse aus Planung und ORSA statt. Die Berechnung der aktuellen ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt mittels eines Risikomodells, das auf das Risikoprofil des Unternehmens abgestimmt ist. Das Risikomodell basiert auf dem Standardmodell nach Solvency II und stellt die unternehmensspezifische Methodik zur ökonomischen Bewertung der Risikotragfähigkeit für die Säule 2 von Solvency II dar. Zur Beurteilung der ökonomischen Risikotragfähigkeit wird mindestens jährlich analysiert, ob das Risikomodell ein dafür geeignetes Modell darstellt. Insbesondere wird dazu die Abweichung des Risikoprofils von den Annahmen, die der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung in der Säule 1 zugrunde liegen, beurteilt. In einem weiteren Schritt wird im Rahmen der Risikomodellberechnung ermittelt, ob die ökonomischen Eigenmittel ausreichen, um den Solvabilitätsbedarf zu bedecken. Zusätzlich wird der Einfluss von adversen Szenarien auf die ökonomische Risikotragfähigkeit untersucht, indem eine ergänzende quantitative und qualitative Analyse in Form von Variationsrech- Seite 20 von 62

22 nungen durchgeführt wird. Zielsetzung ist dabei das Verständnis von Veränderungen der Risikotragfähigkeit aufgrund negativ veränderter Rahmenbedingungen. Bei der abschließenden Beurteilung der Risikotragfähigkeit werden neben den genannten Berechnungen auch weitere nicht quantifizierbare Risiken qualitativ berücksichtigt. Dazu kann auf Erkenntnisse aus der regelmäßigen unterjährigen Risikoüberwachung zurückgegriffen werden. Zudem werden auch die weiteren Perspektiven der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Neben der Beurteilung der aktuellen Risikotragfähigkeit ist im Rahmen von ORSA auch eine vorausschauende Perspektive einzunehmen und somit eine Beurteilung der zukünftigen ökonomischen Risikotragfähigkeit vorzunehmen. Dazu wird über den Planungszeitraum von drei Jahren eine zur Unternehmensplanung konsistente Projektion von Gesamtsolvabilitätsbedarf und ökonomischen Eigenmitteln durchgeführt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Beurteilung der Einhaltung der gesetzlichen Kapitalanforderungen in den Jahren des Planungshorizonts. Der Vorstand ist kontinuierlich und aktiv in die Ausgestaltung sowie in die Beurteilung im Rahmen von ORSA eingebunden. Mittels der an ihn gerichteten Berichterstattung erhält der Vorstand Informationen zur Risikosituation. Auf dieser Basis kann er über weitere wesentliche Grundlagen des ORSA entscheiden. Neben der Beurteilung der aktuellen Risikotragfähigkeit sind die ORSA-Projektionen mit den Entscheidungsprozessen zur Unternehmensplanung eng verzahnt. Die Ergebnisse und Beurteilungen des ORSA werden im ORSA-Bericht zusammengefasst und nach Freigabe durch den Gesamtvorstand an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Darüber hinaus finden die Ergebnisse der ORSA-Berechnungen auch im Rahmen des Kapitalmanagements Berücksichtigung, indem relevante Erkenntnisse in die Aufstellung bzw. Aktualisierung der mittelfristigen Kapitalmanagementpläne einfließen. B.4 Internes Kontrollsystem Internes Kontrollsystem (IKS) Versicherungsunternehmen müssen nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben gemäß 117 VAG ein wirksames IKS einrichten, das mindestens die Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, einen internen Kontrollrahmen und ein angemessenes Melde- und Berichtswesen auf allen Unternehmensebenen umfasst. Seite 21 von 62

23 Das IKS stellt die Zusammenfassung aller prozessintegrierten und prozessunabhängigen Kontrollmaßnahmen dar, die sicherstellen sollen, dass die (Prozess-) Ziele der Geschäftsprozesse der hinreichend zuverlässig und effizient erreicht werden. Die Kontrollmaßnahmen der wesentlichen Prozesse sind in Prozessbeschreibungen dokumentiert und ihre Wirksamkeit wird regelmäßig überprüft. Das IKS der ist dezentral organisiert, d.h. grundsätzlich ist jede Abteilung für die Kontrollen und die Dokumentation in ihrem Bereich verantwortlich. Für die effiziente Behandlung von Schnittstellen werden Gesamtprozessverantwortliche im Rahmen der IKS-Beschreibungen bestimmt. Für die Koordination und das Management des IKS ist ein IKS- Komitee unter der Verantwortung des Gesamtvorstandes eingerichtet. Als eine wesentliche Grundlage eines funktionsfähigen IKS wird in der NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Kontrollen auf allen Ebenen gefördert. Die trägt dafür Sorge, dass sich alle Mitarbeiter ihren Aufgaben und Verantwortungen im IKS bewusst sind. Die Kontrolltätigkeiten sind den aus den zu kontrollierenden Tätigkeiten und Prozessen resultierenden Risiken angemessen. Compliance-Funktion Compliance bedeutet übersetzt so viel wie "Übereinstimmung mit Regeln" - oder anders ausgedrückt: "Anständiges Verhalten". Für ein Unternehmen und so auch für die NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich bedeutet es, dass im Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie den Regeln und Grundsätzen des Unternehmens gehandelt wird. Die Compliance-Politik der ist darauf ausgerichtet, dass durch genau definierte Vorkehrungen die NÜRNBERGER und deren Organe und Mitarbeiter vor zivilrechtlichen Ansprüchen und Strafen, die durch Compliance-Verstöße entstehen können, geschützt werden. Durch die Einrichtung einer Compliance-Funktion, den damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen und definierten Aufgaben und Verpflichtungen wird gewährleistet, dass die Mitarbeiter der laufend über Compliance und das für ihren eigenen Bereich geltende Recht sowie wesentliche Änderungen und Entwicklungen informiert und hinsichtlich der damit verbundenen Risiken, die aus ihrem Handeln entstehen können, sensibilisiert sind. Seite 22 von 62

24 Zentraler Bestandteil des Compliance-Management-Systems ist eine systematische und umfassende Analyse der Compliance-Risiken. Anhand der identifizierten Risiken werden etwaige Handlungsfelder frühzeitig erkannt und durch eingeleitete Maßnahmen die Risiken deutlich reduziert oder gar ausgeschlossen. Die Compliance-Funktion der wird von dem dezentralen Compliance-Komitee in der ersten Ebene und der zentralen Compliance-Funktion in der zweiten Ebene wahrgenommen. Die mit der Compliance verbundenen Tätigkeiten und Aufgaben werden auf sämtliche Abteilungen bzw. Funktionsträger der aufgeteilt. Die Leiter dieser Abteilungen und Funktionsträger (z.b. Datenschutz-, Geldwäsche-, FATCA- oder Insiderbeauftragter) bilden gemeinsam das Compliance-Komitee. Die Leitung des Compliance-Komitees erfolgt durch den Compliance-Verantwortlichen. Die Komitee-Teilnehmer stimmen sich untereinander und mit der Zentralen Compliance-Funktion ab. Bei Compliance-Verstößen sind entsprechende Meldungen zu erstatten und Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Verstößen zu entwickeln. Der Compliance-Verantwortliche berichtet einmal jährlich an den Gesamtvorstand über die Compliance. Dieser Bericht umfasst insbesondere etwaige Änderungen in der Compliance- Organisation, wesentliche Compliance-Themen und Compliance-Vorfälle im Berichtszeitraum. Die Compliance-Funktion der wurde erstmals im Jahr 2016 auf Ihre ordnungsgemäße Einrichtung und Umsetzung der Vorgaben gemäß der Leitlinie Compliance-Funktion von der internen Revision kontrolliert. Mängel wurden keine festgestellt. Im Berichtszeitraum 2016 sind keine Änderungen bei der Compliance-Politik und im Revisionsprozess erfolgt bzw. geplant. Die Leitlinie Compliance-Funktion wurde hinsichtlich der Präzisierung der Schnittstellen zur Internen-Revision aktualisiert. B.5 Funktion der Internen Revision Die hat die Interne Revisions-Funktion an die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG (NLV) mit Sitz in Nürnberg ausgelagert. Die NLV hat die Interne Revisions-Funktion wiederum an die Konzern-Revision der NÜRNBERGER Beteiligungs- Aktiengesellschaft (NBG) ausgelagert. Seite 23 von 62

25 Die Übernahme der Revisionsfunktion bei der durch die NLV (bzw. NBG) ist durch einen entsprechenden Auslagerungsvertrag ( Vertrag über die Auslagerung der Internen Revisions-Funktion ), der der Finanzmarktaufsicht angezeigt wurde, geregelt. Auslagerungsbeauftragter ist Herr Kurt Molterer, Vorsitzender des Vorstands der NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich. Die Interne Revision prüft mit einem systematischen, zielgerichteten und risikoorientierten Ansatz das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem (IKS) sowie die Führungs- und Überwachungsprozesse und unterstützt durch ihre Einschätzungen und Empfehlungen die Geschäftsleitung bei der Einrichtung und dem Betrieb eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollund Governance-Systems. Die Tätigkeit der Internen Revision basiert insbesondere auf den Grundsätzen Unabhängigkeit, Objektivität und Funktionstrennung. Dies beinhaltet, dass die Prüfungen selbständig, unparteiisch, unvoreingenommen sowie frei von Interessenkonflikten durchgeführt werden. Die Funktion der Internen Revision ist bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie bei der regelmäßigen prüfungsbezogenen Berichterstattung und der Wertung von Prüfungsergebnissen keinen Weisungen von anderen Schlüsselfunktionen, Mitarbeitern, Führungskräften, Vorständen oder Aufsichtsräten unterworfen. Die Interne Revision erstellt jährlich nach Abschluss ihrer Prüfung einen Revisionsbericht an den Vorstand, der Prüfungsfeststellungen und Maßnahmenempfehlungen enthält. Die Interne Revision teilt die Inhalte des Prüfplans und wesentliche Feststellungen und Empfehlungen auf Grund durchgeführter Prüfungen sowie den Stand der Maßnahmenverfolgungen quartalsweise dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit. Die Interne Revision bearbeitet keine operativen Geschäftsvorgänge und führt keine laufenden Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems durch. Sie übernimmt keine Aufgaben, die mit der Prüfungstätigkeit nicht im Einklang stehen. Außerdem besitzt sie grundsätzlich keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Stellen. Die Mitarbeiter der Internen Revision verfügen über die Fähigkeiten und Kenntnisse, die erforderlich sind, um qualitativ hochwertige Prüfungsleistungen zu erbringen. Seite 24 von 62

26 Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt die Interne Revision über ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht. Der Internen Revision werden im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit unverzüglich alle erforderlichen Informationen und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Internen Revision wird Einblick in sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe sowie Zutritt zu allen betrieblichen Einrichtungen gewährt. Hierbei werden gesetzliche Vorschriften (z. B. Datenschutz) angemessen berücksichtigt. Es besteht beim Erkennen wesentlicher Mängel oder im Falle des Auftretens eines wesentlichen Schadens eine Informationspflicht gegenüber der Internen Revision. B.6 Versicherungsmathematische Funktion Die versicherungsmathematische Funktion (VMF) koordiniert und überwacht die Berechnung der in der Solvenzbilanz ausgewiesenen versicherungstechnischen Rückstellungen, gewährleistet die Angemessenheit der verwendeten Methoden und der zugrundeliegenden Annahmen und bewertet die Hinlänglichkeit und Qualität der verwendeten Daten. Sie nimmt zur Zeichnungs- und Annahmepolitik und zur Angemessenheit der Rückversicherung Stellung. Sie leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Risikomanagements und zur unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung. Die VMF berichtet dem Vorstand mindestens einmal jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Durch den direkten Berichtsweg der VMF zum Gesamtvorstand der Gesellschaft wird gewährleistet, dass die Tätigkeiten der VMF aus einer unabhängigen Perspektive durchgeführt werden. B.7 Outsourcing Für die Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten wurde festgelegt, welche Kriterien für die Klassifizierung der Ausgliederungsvorhaben als kritisch oder wichtig heranzuziehen sind. Darüber hinaus bestehen Anforderungen, die im Entscheidungsprozess sowie bei der Vertragsgestaltung je nach Kategorie des Ausgliederungsvorhabens zu berücksichtigen sind sowie die Zuständigkeitsregelung für die jeweiligen Aufgaben. Es wurde die Schlüsselfunktion Interne Revisions-Funktion an die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG (NLV) mit Sitz in Nürnberg ausgelagert. Die NLV hat die Interne Revisions-Funktion wiederum an die Konzern-Revision der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NBG), mit Sitz in Nürnberg ausgelagert. Seite 25 von 62

27 Auslagerungsbeauftragter ist Herr Kurt Molterer, Vorsitzender des Vorstands. Ferner hat die die Datenspeicherung im SAP (Finanzbuchhaltung inkl. Anlagenbuchhaltung) und SCD-System (Kapitalanlageverwaltung) an die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG (NLV) mit Sitz in Nürnberg ausgelagert. Die NLV hat die Datenspeicherung im Zusammenhang mit dem SAP-System wiederum an T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main, ausgelagert. Alle genannten Dienstleister haben ihren Sitz in Deutschland und unterliegen deutschem Recht. B.8 Sonstige Angaben Keine sonstigen Angaben. Seite 26 von 62

28 C. Risikoprofil C.1 Versicherungstechnisches Risiko Die Übernahme versicherungstechnischer Risiken stellt das Kerngeschäft eines Versicherungsunternehmens dar. Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet dabei das Risiko eines Verlustes bzw. eines Ergebnisrückgangs aufgrund einer für das Unternehmen negativen Entwicklung der Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Ursachen hierfür können natürliche Schwankungen im Schadenverlauf sein, aber auch ungeeignete oder falsche Annahmen bei der Kalkulation der Prämien, nicht angemessene Rückstellungsprognosen oder Veränderungen in der Risikocharakteristik. Bei den versicherungstechnischen Risiken in der Lebensversicherung sind in erster Linie zu betrachten: Todesfallrisiko Berufsunfähigkeits- und Pflegefallrisiko Langlebigkeitsrisiko Stornorisiko Kostenrisiko Da in der seit vielen Jahren ein Produktschwerpunkt auf nicht bzw. wenig zinssensitives Geschäft (Fondsgebundene Versicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen) gelegt wird, ist zwar eine vergleichsweise gute Diversifikation zwischen den einzelnen versicherungstechnischen Risiken, aber andererseits auch eine erhöhte Exponierung gegenüber dem Invaliditätsrisiko gegeben. Das versicherungstechnische Risiko zählt zu den in einem ökonomischen Modell quantifizierbaren Risiken. Die Quantifizierung erfolgt im Rahmen des ORSA-Prozesses bei der Beurteilung der ökonomischen Risikotragfähigkeit (vgl. Kapitel B.3). Aktuell beträgt der Anteil des versicherungstechnischen Risikos am Solvabilitätsbedarf 37,5 %. Zur Beurteilung der ökonomischen Risikotragfähigkeit werden auch Variationsrechnungen durchgeführt. Diese stellen Stresse im Sinne der regulatorischen ORSA-Anforderungen dar. Ziel der Variationsrechnungen ist es, das Verständnis für Sensitivitäten der Modellberechnungen zu vertiefen und insbesondere zu ermitteln, welche Auswirkungen negativ veränderte Rahmenbedingungen Seite 27 von 62

29 auf die ökonomische Risikotragfähigkeit haben. Die Variationsrechnungen haben gezeigt, dass das größte versicherungstechnische Risiko in einer negativen Entwicklung des Schadenverlaufs der Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt. Die verfügt über Rückversicherungsschutz, der die versicherungstechnischen Risiken wirksam und in angemessenem Maße reduziert. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wird die Rückversicherung regelmäßig überwacht. Die versicherungsmathematische Funktion hat in ihrem Bericht aus 2016 die Angemessenheit der vorhandenen Rückversicherung bestätigt. C.2 Marktrisiko Zur Erfüllung der eingegangenen Leistungsversprechen in der Zukunft ist es für Versicherungsunternehmen erforderlich, Kapital in Vermögensgegenstände verschiedener Art anzulegen. Für die stellt deswegen das Marktrisiko neben dem versicherungstechnischen Risiko eines der beiden größten Risiken dar. Darunter wird das Risiko eines Verlustes bzw. eines Ergebnisrückgangs aufgrund von Veränderungen der Finanzlage verstanden, die sich aus Schwankungen der Marktpreise für die Vermögenswerte, ergeben. Unter den Marktrisiken ist vor allem das Zinsänderungsrisiko infolge der unterschiedlichen Laufzeitstruktur zwischen Kapitalanlagen und versicherungstechnischen Verpflichtungen von hoher Bedeutung. Zinsrisiken bestehen für alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren Marktwert auf eine Änderung der risikofreien Zinskurve reagiert. Eine erhöhte Exponierung ist außerdem gegenüber dem Spreadrisiko sowie gegenüber dem Risiko aus nicht festverzinslichen Kapitalanlagen gegeben. Darüber hinaus umfasst das Marktrisiko auch das Immobilien-, Währungs- und Konzentrationsrisiko. Das Marktrisiko zählt zu den in einem ökonomischen Modell quantifizierbaren Risiken. Die Quantifizierung erfolgt im Rahmen des ORSA-Prozesses bei der Beurteilung der ökonomischen Risikotragfähigkeit (vgl. Kapitel B.3). Aktuell beträgt der Anteil des Marktrisikos am Solvabilitätsbedarf 53,8 %. Da die weitere Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten als das dominierende Risiko unter den Marktrisiken angesehen wird und da die Zinsen insbesondere auch einen maßgeblichen Einfluss auf die ökonomische Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Risiken haben, wurde eine Variationsrechnung mit einer abgesenkten Zinsstrukturkurve durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass sich die unterstellte Entwicklung deutlich nachteilig auf die Risikotragfähigkeit auswirkt. Seite 28 von 62

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