Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II

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1 Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II Dr. Stephan Korinek AL, BL-Stv Universität Düsseldorf, Oktober 2017

2 Ziele Solvency II Quelle: Impact Assesment Report {COM(2007) 361 final}

3 Agenda 1. Beispiele Säule 1 a) Best Estimate b) Interne Modelle Überblick c) SCR-Quoten 2. Beispiel Governance-System Schwerpunkte 3. Funktionsweise von Guidelines am Beispiel LL zur Beschwerdebearbeitung 4. Schlussbemerkungen Korinek, FMA 3

4 Best Estimate Solvenzbilanz ist zu erstellen dabei gilt 157 Abs. 2 VAG 2016: VU haben ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wie folgt zu bewerten: 1. die Vermögenswerte werden mit dem Betrag bewertet, zu dem sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnten; 2. die Verbindlichkeiten werden mit dem Betrag bewertet, zu dem sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern übertragen oder beglichen werden könnten. Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen über besten Schätzwert ( 160) und Risikomarge ( 161) Korinek, FMA 4

5 Organigramm FMA die Verbindlichkeiten werden mit dem Betrag bewertet, zu dem sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern übertragen oder beglichen werden könnten Korinek, FMA 5

6 Konvergenz-Bestrebungen 1. Beispiele Säule 1 a) Best Estimate b) Interne Modelle c) SCR-Quoten Guidelines Leitfaden Q & A Networks Dialog- Veranstaltungen Peer Review Colleges Korinek, FMA 6

7 Agenda 1. Beispiele Säule 1 2. Beispiel Governance-System 3. Funktionsweise von Guidelines am Beispiel LL zur Beschwerdebearbeitung 4. Schlussbemerkungen Korinek, FMA 7

8 Grundidee Funktionen Allgemeine Governance Anforderungen Internes Kontrollsystem Compliance Funktion Risikomanagement Funktion Aktuarielle Funktion Funktion Interne Revision Korinek, FMA 8

9 Verhältnis der Kontroll-Funktionen zueinander Verschiedene Perspektiven Gegenseitiges Wechselspiel Keine Unter-/ Überordnung Organisations-Vorgaben (statt Ergebnis-Vorgaben) zur Risikominimierung (auch Kontroll-) Aufgaben auf mehrere Schultern verteilen Korinek, FMA 9

10 Fit & proper Governance-Funktionen Fachliche Qualifikation: Einschlägiges Studium Erfahrung Zuverlässigkeit Es geht um persönliche Verantwortung! Im Unternehmen und als Ansprechpartner FMA Korinek, FMA 10

11 Unabhängigkeit der Governance-Funktionen Unabhängigkeit = Weisungsunabhängigkeit? Interessenskonflikte vermeiden Direkte Berichtspflicht Keine Unterordnung Korinek, FMA 11

12 Proportionalität 107 Abs. 1 VAG 2016: VU haben ein wirksames Governance-System einzurichten, das eine solide und vorsichtige Unternehmensleitung gewährleistet und das der Wesenart, dem Umfang und der Komplexität Geschäftstätigkeit angemessen ist. 268 Abs. 3 VAG 2016: Die FMA hat bei Ausübung ihrer Befugnisse die Wesenart, den Umfang und die Komplexität der Risken, die mit der Geschäftstätigkeit der VU einhergeht, angemessen zu berücksichtigen & europäische Konvergenz Korinek, FMA 12

13 Proportionalität izm Gov.-Funktionen Ausgangspunkt für Leitung der Governance-Funktion o Jede Funktion eine Einheit mit einem Leiter o Kombinationen mehr als eine Funktion o ein Leiter pro Funktion o Kombination bei Interner Revision o Vorstandsmitglied als Leiter einer Gov.-Funktion o Kombination Leiter Gov.-Funktion mit op. Tätigkeit o Auslagerung Beauftragter im VU Korinek, FMA 13

14 Proportionalität - PR on Key Functions Peer review on the Supervisory Practices for the Application of the Proportionality Principle in Governance Requirements regard. Key Functions Ähnlicher Ansatz in den Mitgliedsstaaten Einzelfall Ideen der VU hinterfragen Lösung über Gespräche Mitigating measures im Falle von Kombinationen Sicherstellung direkter Berichtslinien in den Vorstand Ähnlich agieren und voneinander lernen In der Praxisvorgefundene sog. Best Practices Recommended Actions (an die MS) Korinek, FMA 14

15 Agenda 1. Beispiele Säule 1 2. Beispiel Governance-System 3. Funktionsweise von Guidelines am Beispiel LL zur Beschwerdebearbeitung 4. Schlussbemerkungen Korinek, FMA 15

16 Beschwerdeleitlinien 1. Die FMA sieht eine den Leitlinien entsprechende Beschwerdebearbeitung als notwendig für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb isv 275 Abs. 1 Z 3 VAG 2016 an. 2. Nun EIOPA-Guidelines 3. Bei der Gesetzesauslegung zu berücksichtigen 4. Nichteinhaltung kann zu Anordnungen führen Abs. 1 VAG 2016: FMA kann von VU jederzeit Auskunft über Angelegenheiten der Geschäftsgebarung u. die Vorlage entsprechender Unterlagen verlangen. Korinek, FMA 16

17 Artikel 16 EIOPA-Verordnung (EU) Nr 1094/2010 Art 16 Leitlinien und Empfehlungen (1) Um innerhalb des ESFS kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen und eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, gibt die Behörde Leitlinien und Empfehlungen für die zuständigen Behörden und die Finanzinstitute heraus... (3) Die zuständigen Behörden und Finanzinstitute unternehmen alle erforderlichen Anstrengungen, um diesen Leitlinien und Empfehlungen nachzukommen. Korinek, FMA 17

18 267 Abs 3 VAG (3): Die FMA hat bei der Vollziehung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, einschließlich der Erlassung und Vollziehung der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, bei der Vollziehung der Durchführungsverordnung (EU) und der technischen Standards (EU) der europäischen Konvergenz der Aufsichtsinstrumente und Aufsichtsverfahren Rechnung zu tragen. Zu diesem Zweck hat sich die FMA an den Tätigkeiten der EIOPA zu beteiligen, mit dem ESRB zusammenzuarbeiten, die Leitlinien (EIOPA) und die Empfehlungen (EIOPA) und andere von der EIOPA beschlossenen Maßnahmen anzuwenden sowie den vom ESRB gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 ausgesprochenen Warnungen und Empfehlungen nachzukommen. Die FMA kann von den Leitlinien (EIOPA) und Empfehlungen (EIOPA) abweichen, sofern dafür berechtigte Gründe, insbesondere Widerspruch zu bundesgesetzlichen Vorschriften, vorliegen. Funktionsweise: Verpflichtende Auslegung nationalen Rechts Korinek, FMA 18

19 Jährliche Beschwerdeberichte FMA: Lösung mit VVO Meldung der övu bis Ende Jänner Konnex zur Governance Sitzlandaufsicht Meldungen an EIOPA Aber BaFin. VG Frankfurt am Main, K 3088/16.F Proportionalität & sinnvolle europäische Konvergenz Korinek, FMA 19

20 Agenda 1. Beispiele Säule 1 2. Beispiel Governance-System 3. Funktionsweise von Guidelines am Beispiel LL zur Beschwerdebearbeitung 4. Schlussbemerkungen Korinek, FMA 20

21

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