Die Top 10, die jeder Fondsmanager über Solvency II wissen sollte

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1 Die Top 10, die jeder Fondsmanager über Solvency II wissen sollte Ilka Breuer Pascal di Prima Frankfurt am Main, 13. Februar 2015

2 Übersicht (1) Solvency II Umdenken für Fondsmanager Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht Regulatorische Eigenkapitalanforderungen Kapitalanforderungen der verschiedenen Anlageklassen 1 / L_LIVE_EMEA2: v1

3 Übersicht (2) Besonderheiten bei indirekten Anlagen Durchschau Mandatsansatz Was wenn keine Informationen vorliegen? Übergangsregelung zu Aktien 2 / L_LIVE_EMEA2: v1

4 1. Solvency II Umdenken für Fondsmanager Bestehende Produkte Neue Produkte Übergangsvorschriften Umstrukturierung? Neue Assetklassen? 3 / L_LIVE_EMEA2: v1

5 2. Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen Anlageklassen Kapitalanforderungen Quoten Prudent Person - Prinzip faktische Quoten? 4 / L_LIVE_EMEA2: v1

6 3. Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Art. 132 ff. Solvency II-RL, 124 Abs. 1 VAG-E, EIOPA-LL 25 bis 30) Nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, ist so zu investieren, dass die Risiken der Vermögenswerte exakt identifiziert, gemessen, überwacht, gesteuert und gemeldet werden können. die Vermögenswerte so angelegt sind, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios insgesamt gewährleistet ist. die Verfügbarkeit der Vermögenswerte gewährleistet ist. die Vermögenswerte im wohlverstandenen Interesse der Versicherungsnehmer angelegt werden. das Portfolio diversifiziert angelegt ist, um Risikokonzentrationen zu vermeiden. 5 / L_LIVE_EMEA2: v1

7 3. Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Art. 132 ff. Solvency II-RL, 124 Abs. 1 VAG-E, EIOPA-LL 25 bis 30) Nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, ist so zu investieren, dass Konkretisierung durch BaFin- Verlautbarung vom 15. Oktober 2014 die Risiken der Vermögenswerte exakt identifiziert, gemessen, überwacht, gesteuert und gemeldet werden können. die Vermögenswerte so angelegt sind, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios insgesamt gewährleistet ist. Anlagen die nicht alle qualitativen Merkmale erfüllen, sind auf vorsichtigem Niveau zu halten. die Verfügbarkeit der Vermögenswerte gewährleistet ist. die Vermögenswerte im wohlverstandenen Interesse der Versicherungsnehmer angelegt werden. das Portfolio diversifiziert angelegt ist, um Risikokonzentrationen zu vermeiden. VU muss eigene quantitative Anlagegrenzen aufstellen, die nach Art und Granularität des Portfolios ausreichende Limite vorsehen müssen. Quoten! 6 / L_LIVE_EMEA2: v1

8 4. Regulatorische Eigenkapitalanforderungen Versicherer können ihre erforderliche Solvenzkapitalanforderung (SCR) entweder auf Basis von: der Standardformel berechnen, oder aber sie entwickeln eigene interne Modelle, welche dann jedoch von den nationalen Aufsichtsbehörden geprüft und genehmigt werden müssen. Das Marktrisikomodell der Standardformel bzw. des internen Modells wird dann den Betrag ausweisen, welcher als aufsichtsrechtliches Eigenkapital den Investitionen des Versicherers entgegen gehalten werden muss. 7 / L_LIVE_EMEA2: v1

9 4. Regulatorische Eigenkapitalanforderungen Solva-Bilanz eines Versicherers Kapitalanlagen Eigenkapital Free Surplus Adjusted SCR SCR freies Kapital Aufschlag SCR gebundenes Vermögen (Kapitalanlagen zur Sicherung der Ansprüche der Versicherten im Falle der Insolvenz) zum Zeitwert Versicherungstechnische Rückstellungen (Zeitwert) Eigenkapital Solvenzkapitalanforderung (SCR) MCR Risk Margin Abdeckung Risiken für zwölf Monate Sonstige Aktiva Sonstige Passiva Mindestkapitalanforderung (MCR) Regulatorisches Mindestkapital 8 / L_LIVE_EMEA2: v1

10 4. Regulatorische Eigenkapitalanforderungen SCR: Solvency Capital Requirements Basis-SCR (BSCR) Operationelle Risiken - Verlustausgleich Gegenparteirisiko Nicht- Leben Leben Kranken Immaterielle Vermögen Marktrisiko für Anlagen Verträge zur Risikominderung (Derivate, Verbriefung, Rückversicherungen) Forderungen gegenüber Vermittlern Zinsrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko Spread-Risiko Sonstige Kreditrisiken Währungsrisiko Konzentrationsrisiko 9 / L_LIVE_EMEA2: v1

11 5. Kapitalanforderungen für verschiedene Anlageklassen Solva-Bilanz eines Versicherers Kapitalanlagen Eigenkapital Typ 1: 39% Typ 2: 49% 25% BBB, 15J.: 25% Kein Rating, 20J.: 40% Aktie Immo Bond gebundenes Vermögen (Kapitalanlagen zur Sicherung der Ansprüche der Versicherten im Falle der Insolvenz) zum Zeitwert Versicherungstechnische Rückstellungen (Zeitwert) Sonstige Aktiva Sonstige Passiva 10 / L_LIVE_EMEA2: v1

12 5. Kapitalanforderungen für verschiedene Anlageklassen Anlageklasse Unterlegungsquote Effektive Eigenmittelanforderung bei einem Lebensversicherer nach Berücksichtigung risikomindernder Effekte* Börsennotierte Aktie 39 Prozent 20,3 Prozent Nicht-börsennotierte Aktie 49 Prozent 24,1 Prozent Immobilien 25 Prozent keine Angabe Unternehmens-Darlehen: AA Rating, 10 Jahre Duration Unternehmens-Darlehen: BBB Rating, 15 Jahre Duration Unternehmens-Darlehen: Kein Rating, 20 Jahre Duration Unternehmens-Darlehen: Ohne Rating, 5 Jahre Duration 8,4 Prozent -0,1 Prozent 25 Prozent 5,9 Prozent 40 Prozent 8,5 Prozent 15 Prozent 5,4 Prozent *z.b.: Diversifikationseffekte und Cashflow-Matching Quellen: EIOPA Technical Report on Standard Formula and Calibration for Certain Long-Term Investments dated 19/12/13, BaFin Journal Mai / L_LIVE_EMEA2: v1

13 6. Besonderheiten bei indirekten Anlagen Durchschauprinzip ( look-through ) Mandatsansatz Privilegierte Fonds (39%): Fonds für soziales Unternehmertum isd. Art. 3(1)(b) VO (EU) 346/2013 Venture Capital Fonds isd. Art. 3(b) VO (EU) 345/2013 Geschlossene und nichtgehebelte AIFs Sitz in der EU o. Vertriebserlaubnis nach Art. 35 o. 40 RL 2011/61) VU VU 39% 39% 39% 39% 39% 12 / L_LIVE_EMEA2: v1

14 7. Durchschau Durchschauprinzip ( look-through ) Wo immer möglich, soll eine Durchschau erfolgen, damit jene Risiken beurteilt werden, die mit den dem Anlageinstrument zugrunde liegenden Vermögenswerten verbunden sind. Auch Durchschau durch mehrere Fonds. VU VU Aktie Typ 1 39% Bond AA (10) 8,4% Bond BBB (15) 25% Aktie Typ 2 49% 25% 25% 25% 25% Immobilien 25% 25% 25% 25% 13 / L_LIVE_EMEA2: v1

15 8. Mandatsansatz Ziel-Asset-Allokation Voraussetzung, dass ein Granularitätsgrad verfügbar ist der zur Berechnung des SCR notwendig ist, und die zugrunde liegenden Vermögenswerte gemäß dieser Ziel-Asset-Allokation gemanagt werden. Verwendung von Datengruppierungen möglich (beschränkt auf max. 20 % der gesamten Kapitalanlagen des VU) VU 20% Aktien (notiert) 50% Bonds (AAA; < 5J) 20% Rohstoffe 10% Hedgefonds 49% 39% 0,9% 49% 14 / L_LIVE_EMEA2: v1

16 9. Was wenn keine Informationen vorliegen? Keine Durchschau oder Mandatsansatz möglich Verwendung der Kapitalanforderung für Typ-2-Aktien (49 %) Nachweis für fehlende Durchschau erforderlich VU 49% 15 / L_LIVE_EMEA2: v1

17 10. Übergangsregelung Aktienfonds Anwendbar auf Typ 1 Aktien Phase-in über 7 Jahre (22% bis 39%) Nur anwendbar für Aktien, die vor dem 2. Januar 2016 erworben wurden VU 22% 22% 22% 22% 39% 22% 22% 22% 22% 16 / L_LIVE_EMEA2: v1

18 Ansprechpartner Ilka Breuer, Abteilungsdirektorin +49 (0) Pascal di Prima, Rechtsanwalt, Partner +49 (0) / L_LIVE_EMEA2: v1

19 18 / L_LIVE_EMEA2: v1

20 simmons-simmons.com elexica.com 19 / L_LIVE_EMEA2: v1

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