4-Länder-Cup Mini-Z Reglement
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- Friederike Friedrich
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1 4-Länder-Cup Mini-Z Reglement A Allgemeiner Teil 1. Renndurchführung 1.1 Gruppeneinteilung Der Rennleiter führt die Gruppeneinteilung für die Vorläufe durch, dabei darf es nicht zu Frequenzproblemen kommen. Die maximale Zahl der Fahrer hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei nicht genügend Teilnehmern in den einzelnen Klassen kann er die Klassen zusammenlegen. Dies gilt auch für die Finalgruppeneinteilung. In der Gesamtwertung werden die Klassen getrennt gewertet. 1.2 Technische Abnahme Die im Reglement für die Klassen vorgegebenen technischen Bestimmungen müssen eingehalten und kontrolliert werden. Die von der technischen Abnahme verwendeten Messeinrichtungen müssen den Fahrern bereits bei Veranstaltungsbeginn im freien bzw. kontrollierten Training zur Verfügung stehen. Während des Rennens müssen die gleichen Messeinrichtungen wie während des Trainings verwendet werden. Ein Wechsel der Messeinrichtung ist zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung zulässig; bei evtl. defekten Messeinrichtungen entscheidet die Sportkommission über einen Wechsel. 1.3 Rennleitung Die Rennleitung hat das Recht, jederzeit die Fahrzeuge zu kontrollieren. Jedes Fahrzeug, welches ein Sicherheitsrisiko darstellt oder nicht mehr dem Reglement entspricht, erhält die schwarze Flagge und hat somit das Rennen unverzüglich u beenden. Die Weigerung eines Fahrers, das von ihm gefahrene Fahrzeug einer technischen Untersuchung zur Verfügung zu stellen, ist ein schwerer Verstoß gegen die Pflichten des Fahrers und bedeutet die Disqualifikation und den Ausschluss vom laufenden Wettbewerb. 1.4 Sportstrafen Der Rennleiter, seine Stellvertreter und der haben das Recht, bei Verstößen gegen das technische Reglement oder die sportliche Fairness Strafen gegen den betreffenden Fahrer auszusprechen. Hierzu sind die Sportkommissare bei Bedarf beratend hinzuzuziehen. In jedem Fall muss die Schwere des Verstoßes im Verhältnis zu der ausgesprochenen Strafe stehen.
2 1.4.1 Zeitstrafen Wenn möglich, sollten Zeitstrafen, z.b. für unsportliches Verhalten, Frühstart etc., als Stop-and-Go -Strafen erteilt werden. Über die Erteilung einer solchen Zeitstrafe muss der Rennleiter den betreffenden Fahrer unmittelbar unmissverständlich über das Lautsprechersystem unterrichten. Der Fahrer muss innerhalb der nächsten 3 Runden in die Boxengasse fahren und dort für die Dauer der Zeitstrafe (10 Sek.) anhalten, ohne das sein Fahrzeug gewartet oder repariert werden darf. Kann die Zeitstrafe nicht mehr angetreten werden so erfolgt die Streichung einer Rennrunde Verwarnung Jedes Fahrzeug, welches dauern in andere Fahrzeuge fährt und so deren Fahrt verlangsamt, erhält eine Verwarnung. Im Wiederholungsfall bekommt der Fahrer durch den Rennleiter die schwarze Flagge gezeigt. Der Fahrer des Fahrzeuges hat sofort das Rennen zu beenden Disqualifikation Bei schweren Verstößen gegen das techn. Reglement erfolgt auf jeden Fall eine Disqualifikation für den entsprechenden Wettbewerb. 1.5 Sportkommission Die Sportkommission muss vor jeder Veranstaltung zum 4-Länder-Cup Mini-Z festgelegt werden. Die Sportkommission soll grundsätzlich bestehen aus: - den Sportkommissaren - dem Rennleiter Die Sportkommissare werden vom Rennleiter benannt. B Rennklassen und Rennablauf 1. Rennklassen 2WD/4WD Stock, 2WD/4WD Expert, Gruppe-C, Formel1, (Out of The Box Ootb) 2. Rennablauf 2.1 Teilnehmer Die Teilnehmer (Fahrer) haben sich vor Beginn des Trainings bei Ausrichter zu melden. 2.2 Fahrerbesprechung In der Fahrerbesprechung müssen die Entscheidungen der Rennleitung bekannt gegeben werden. Dies sind im Einzelnen die Anzahl der Fahrer pro Gruppe, die Startprozedur, der Austragungsmodus der Finalläufe und die sonstigen Besonderheiten des Rennablaufs.
3 2.3 Fahrer und Helfer Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich sportlich und fair zu verhalten. Dies gilt insbesondere für die Fahrweise der Teilnehmer. Die Helfer dürfen zu keiner Zeit einen Teilnehmer behindern. Jeder Fahrer ist verpflichtet, als Helferposten für den nachfolgenden Lauf oder für einen von der Rennleitung festgelegten Lauf zu fungieren. Mit Genehmigung der Rennleitung kann hierfür Ersatz gestellt werden. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Runde Abzug auf den besten Vorlauf bzw. bei Finalläufen auf den besten Finallauf. Die Strafe kommt erst nach Beendigung aller Voroder Finalläufe zur Geltung Für Fahrer und Helfer besteht auf dem Fahrerstand und an der Strecke Alkohol- und Rauchverbot. 2.4 Freies Training Zu jeder Rennveranstaltung ist mindestens eine Stunde freies Training anzusetzen. Es dürfen nie mehr als 15 Fahrzeuge sich gleichzeitig auf der Strecke befinden. Ist das Teilnehmerfeld größer als 25 Fahrer wird das freie Training organisiert. 2.5 Qualifikation In einer Gruppe fahren maximal 12 Fahrzeuge. Der erste Trainingslauf erfolgt mit Einzelstart von dem nur die beste Rundenzeit gewertet wird. Danach werden mind. 2 Qualifikations-Läufe gefahren. Der Start hierfür erfolgt mit Einzelstart. Die haben eine Dauer von 5 Minuten. Für die Finaleinteilung wird der beste Qualifikationslauf jedes Fahrers herangezogen, aus diesem Ergebnis resultiert die Startaufstellung. 2.6 Finale In einer Gruppe fahren maximal 12 Fahrzeuge. Die Rennleitung entscheidet, ob die Finalgruppen gleichmäßig mit Fahrern gefüllt werden. Es werden drei Finalläufe gefahren, hiervon werden die beiden besten Läufe gewertet. Der Start erfolgt als Gruppenstart. Die Laufdauer beträgt 7 Minuten. 2.7 Wertung Die Wertung erfolgt nach dem DMC-Wertungssystem 121 (Anlage 1) 3. Bestimmungen für die einzelnen Klassen 3.1 Racetrack Der 4-Länder Cup Mini-Z wird auf dem original RCP-Racetrack Modul 50 cm, dem Thundertiger RCP oder dem original Kyosho Urethane-Racetrack ausgetragen. 3.2 Fernsteuerung Fernsteuerungen dürfen nach Wahl des Teilnehmers eingesetzt werden. Werden keine DSM- Anlagen eingesetzt, so muss jeder Teilnehmer mindesten zwei unterschiedliche Känale bereithalten und bei der Nennung angeben.
4 3.3 Akku In allen Rennklassen erfolgt die Stromversorgung durch max. vier AAA-Akkuzellen der Art NiCD oder NiMH. 3.4 Transponder Zum Einsatz kommt regelmäßig der Robitronic - Transponder und der GOgoLap zum Einsatz. Die Transponder sind vom Teilnehmer mitzubringen und einzusetzen. Leihtransponder stehen nicht zur Verfügung. 3.5 Es dürfen grundsätzlich nur n für den ursprünglich vorgesehenen Radstand verwendet werden. Fensterscheiben müssen komplett vorhanden sein (Lexan freigestellt). Zusätzliche Öffnungen im - oder Fensterbereich sind verboten. Nur zu Freigängigkeit der Räder dürfen die n auf der Innenseite bearbeitet werden. Radausschnittsvergrößerungen sind verboten. Die n dürfen auf der Innenseite verstärkt werden. halter und Befestigungspunkte dürfen so verändert werden, dass die sauber und bestimmungsgemäß auf dem Chassis sitzt. Modifikationen die den Fahrzeugcharakter und das ursprüngliche Erscheinungsbild verändert sind nicht erlaubt. In Zweifelsfällen entscheidet die Rennleitung. Filigrane anbauteile die außen an der angebracht werden dürfen entfernt werden, wenn sie abstehen und den Rennbetrieb nicht dauerhaft überstehen. Scharfkantige Frontlippen oder Frontspoiler müssen rund- oder abgeschnitten werden wenn sie durch Beschädigungen entstanden sind. Lexanspoiler erlaubt 4 Klasse 2WD/4WD Stock Nur Kyosho Mini-Z MR-01, MR-015, MR-02, MR-03, MA10 und MA015-Chassis mit 27 MHz oder 2,4 GHz RC-Fernsteuerungsanlage. Änderungen an der Originalplatine und deren Bauteilen sind verboten! Ausnahmen sind in- bzw. externe Turbos, sowie das Verlöten der Spannungsversorgung und der kabel zur Platine. Durchgeführte Reparaturen sind der Rennleitung anzuzeigen und werden von dieser ggf. freigegeben. Externe Leistungssteigerungen sind verboten! In der Stockklasse kommt der PN 70T zum Einsatz (1Stück). Die en werden ausgegeben und dürfen in keiner Weise bearbeitet oder verändert werden. Zuleitungen, ritzel und Hauptzahnrad sind freigestellt. Tuningteile Alle in Serie kommerziell gefertigten Tuningteile für Kyosho Mini-Z sind zugelassen. Felgen bis max. 21,5 mm Durchmesser und 8,5 mm Breite (vorn) sowie 11 mm Breite (hinten). Es sind nur Reifen aus Gummimischungen mit und ohne Profil zugelassen. Reine Silikonreifen und Moosgummireifen sowie V-Pattern sind verboten. Reifen und Felgen für Gruppe C und Formel-Fahrzeuge sind untersagt. Die Reifen dürfen gereinigt werden. Eingesetzte Haftmittel, je nach Veranstalter, dürfen keine Spuren auf
5 der Bahn hinterlassen! Behandelte Reifen, je nach Veranstalter, müssen beim Einsetzen des Fahrzeuges auf die Bahn trocken sein! Es sind ausschließlich original Kyosho und Route 246 Mini-Z Tourenwagen- und GT-n mit Radstand mm sowie TRP-n Mosler und Megane zugelassen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.5 des Reglements. Das Mindestgewicht für das rennfertige Mini-Z-Stock Fahrzeug beträgt incl. Akkus 170 g. 5 Klasse 2WD/4WD Expert Kyosho Mini-Z MR-01, MR-015, MR-02, MR-03,MR-03VE, MA10,MA015 und MA020-Chassis, PN Chassis, auch PN-Platine. mit 2,4 GHz RC-Fernsteuerungsanlage. Änderungen an der Originalplatine und deren Bauteilen sind verboten! Ausnahmen sind in- bzw. externe Turbos, sowie das Verlöten der Spannungsversorgung und der kabel zur Platine. Durchgeführte Reparaturen sind der Rennleitung anzuzeigen und werden von dieser ggf. freigegeben. Externe Leistungssteigerungen sind verboten! Alle kommerziell in Serie gefertigten Gleichstromelektromotoren für Kyosho Mini-Z kommen zum Einsatz (1Stück). Zuleitungen, ritzel und Hauptzahnrad sind freigestellt. Tuningteile Alle in Serie kommerziell gefertigten Tuningteile für Kyosho Mini-Z sind zugelassen. Felgen bis max. 21,5 mm Durchmesser und 8,5 mm Breite (vorn) sowie 11 mm Breite (hinten). Es sind nur Reifen aus Gummimischungen mit und ohne Profil zugelassen. Reine Silikonreifen und Moosgummireifen sowie V-Pattern sind verboten. Reifen und Felgen für Gruppe C und Formel-Fahrzeuge sind untersagt. Die Reifen dürfen gereinigt werden. Eingesetzte Haftmittel, je nach Veranstalter, dürfen keine Spuren auf der Bahn hinterlassen! Behandelte Reifen müssen beim Einsetzen des Fahrzeuges auf die Bahn trocken sein! Es sind ausschließlich original Kyosho und Route 246 Mini-Z Tourenwagen- und GT-n mit Radstand mm sowie TRP-n Mosler und Megane zugelassen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.5 des Reglements. Das Mindestgewicht für das rennfertige Mini-Z-Stock Fahrzeug beträgt incl. Akkus 170 g.
6 6 Klasse Gruppe C Nur Kyosho Mini-Z MR-01, MR-015, MR-02, MR-03,MR03VE-Chassis und PN-Chassis,PN Platine mit 27 MHz oder 2,4 GHz RC-Fernsteuerungsanlage. Änderungen an der Originalplatine und deren Bauteilen sind verboten! Ausnahmen sind in- bzw. externe Turbos, sowie das Verlöten der Spannungsversorgung und der kabel zur Platine. Durchgeführte Reparaturen sind der Rennleitung anzuzeigen und werden von dieser ggf. freigegeben. Externe Leistungssteigerungen sind verboten! Alle kommerziell in Serie gefertigten Gleichstromelektromotoren für Kyosho Mini-Z kommen zum Einsatz (1Stück). Zuleitungen, ritzel und Hauptzahnrad sind freigestellt. Tuningteile Alle in Serie kommerziell gefertigten Tuningteile für Kyosho Mini-Z sind zugelassen. Felgen bis max. 21,5 mm Durchmesser und 8,5 mm Breite (vorn) sowie 11 mm Breite (hinten). Es sind nur Reifen aus Gummimischungen mit und ohne Profil zugelassen. Reine Silikonreifen und Moosgummireifen sowie V-Pattern sind verboten. Reifen und Felgen Formel-Fahrzeuge sind untersagt. Die Reifen dürfen gereinigt werden. Eingesetzte Haftmittel dürfen keine Spuren auf der Bahn hinterlassen! Behandelte Reifen müssen beim Einsetzen des Fahrzeuges auf die Bahn trocken sein! Es sind ausschließlich original Kyosho Mini-Z Gruppe-C-n (Porsche 962 KH/LH, Mazda 787B, Sauber Mercedes C9) mit Radstand 102 zugelassen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.5 des Reglements. Das Mindestgewicht für das rennfertige Mini-Z-Stock Fahrzeug beträgt incl. Akkus 170 g. 7 Klasse Formel Nur F1-Mini-Z Chassis mit 27 MHz oder 2,4 GHz RC-Fernsteuerungsanlage sind zugelassen. Jede Modifikation ist zugelassen, Gyro ist verboten! Durchgeführte Reparaturen sind der Rennleitung anzuzeigen und werden von dieser ggf. freigegeben. Externe Leistungssteigerungen sind verboten!, Zuleitungen, ritzel und Hauptzahnrad sind freigestellt.
7 Tuningteile Alle in Serie kommerziell gefertigten Tuningteile und Kugellager für Kyosho Mini-Z sind zugelassen. Als Felgen sind nur Original Kyosho F1-Felgen zugelassen. Es sind nur Reifen aus Gummimischungen zugelassen, der Hersteller ist freigestellt. Reine Silikonreifen und Moosgummireifen sowie V- Pattern sind verboten. Die Reifen dürfen gereinigt werden. Eingesetzte Haftmittel, je nach Veranstalter, dürfen keine Spuren auf der Bahn hinterlassen! Behandelte Reifen müssen beim Einsetzen des Fahrzeuges auf die Bahn trocken sein! Es sind ausschließlich originale Kyosho Mini-Z F1-n zugelassen. Selbst hergestellte Flügel sind erlaubt wenn sie folgende Vorgaben erfüllen: Front Bumper: max. Breite: 84 mm und kein Teil Höhe wie die Nase, Heck Bumper max. Breite 84 mm und max. Höhe 50 mm, Gesamtlänge max. 200 mm. Frontbumper der Fimren MantisWorx, UID und RC Orange sind offiziell zugelassen. Die Rennleitung hat das Recht jedes Tuningteil und jede änderung zu untersagen, welches aus Gründen der Fairness und möglichen Beeinträchtigungen ungeeignet ist. Das Mindestgewicht für das rennfertige Mini-Z-Stock Fahrzeug beträgt incl. Akkus 175 g. 5 Klasse Out of The Box (Ootb) Nur Kyosho Mini-Z MR-01, MR-015, MR-02, MR-03, mit 27 MHz oder 2,4 GHz RC- Fernsteuerungsanlage nur Kyosho Orginal. Darf auf Prüfstand Mini 4WD Speed Checker von Tamiya, oder ähnlicher nicht mehr als 28KmH anzeigen. Tuningteile erlaubt sind nur T-Bar, Kugelllager, Reifen, Felgen und Fernsteuerung. Es sind ausschließlich originale Kyosho Mini z n erlaubt. Kein Lexan oder anderweitig selbst hergestellte n. Das Mindestgewicht für alle 172g.
8 Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer die in der letzten Saison in der Rangliste nicht unter den ersten 10 Platziert war. Auch Gesamtsieger eines Wertungslaufes, außer in Ootb sind ebenfalls nicht berechtigt. Diese Klasse soll den Einsteigern sowie gelegentlichen Hobbyfahrern überlassen werden.
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