ZENTRALE STUDIENBERATUNG

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1 GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG ETHNOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Sozialwissenschaftliche Fakultät Magister Artium / Magistra Artium 9 Semester einschl. Prüfung Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife Das Studium der Inhalte Ziele ist eine kulturvergleichende Wissenschaft mit besonderer Betonung der außereuropäischen Kulturen. Sie befasst sich mit Erkenntnissen über fremde Kulturen im Einzelnen und mit der Kultur als Lebensform des Menschen im Allgemeinen. Diesen Zielen trägt die in Lehre, Grundlagen- und angewandter Forschung Rechnung. Je nach Untersuchungsfrage und -gegenstand gelangen dabei Theorien und Methoden sowohl der Kulturanthropologie deutscher und u.s.- amerikanischer Prägung zur Anwendung als auch solche der Sozialanthropologie, die sich an deutschen, britischen, französischen und je nachdem anderen Richtungen orientiert. Über die Schwerpunkte der Forschung und die Akzentuierungen des Lehrangebots gibt jeweils das kommentierte Vorlesungsverzeichnis Aufschluss. Die regionalen Schwerpunkte des Göttinger Instituts für (engl. Institute of Cultural and Social Anthropology) sind der indopazifische Raum (v.a. Ozeanien und Südostasien), Afrika sowie islamische Kulturen West- und Zentralasiens; außerdem werden ethnologische Fragestellungen in Industriegesellschaften (z. B. Europa, Nordamerika) untersucht. Das Göttinger Institut für versteht sich als eine international ausgerichtete Forschungs- und Lehranstalt. Im weiteren ist den Studierenden eine umfangreiche Sammlung von ca ethnographischen Objekten aus allen Kontinenten, besonders Ozeanien und Afrika, zugänglich (Völkerkundliche Sammlung, Theaterplatz 15). Von grundlegender Bedeutung ist die Auseinandersetzung mit und die detaillierte Aneignung von Kulturtheorien unterschiedlichster internationaler Richtungen sowie der Erwerb eines entsprechenden Instrumentariums. Dazu gehört die Vermittlung von Methoden zur Analyse von Kultur und Kulturen in regional unterschiedlichen Gebieten.

2 2 Die Studienziele werden nicht nur im Rahmen von Vorlesungen und Seminaren, sondern auch in verschiedenen Praktika vermittelt, was den Studierenden eine Spezialisierung im Hinblick auf spätere mögliche Tätigkeitsfelder erlaubt. Das Studium der im Hauptfach soll sie in die Lage versetzen, am Ende des Studiums Forschungen in theoretischen, systematischen und regionalen Bereichen nach eigenen Schwerpunktsetzungen durchführen zu können. Die Vernetzung von kulturellen Bereichen wie Sozial- und Wirtschaftsorganisation, Politik, Religion, materielle Kultur u. v. m. hat dabei besondere Bedeutung. Studienbereiche/ Prüfungsgebiete Fachkompetenz Gliederung Ethnologische Theorien: Grundbegriffe, theoretische Schulen, Konzepte; Wissenschaftsgeschichte Methoden: Feldforschung; Analyse oraler und schriftlicher Quellen; Visuelle Anthropologie; Dokumentation materieller Kulturgüter (Museumsethnologie); Angewandte (einschließlich Entwicklungsethnologie); Komparatistische Methoden; Praktika (unter Anwendung quantitativer und qualitativer Verfahren); Systematische : Sozialethnologie; Wirtschaftsethnologie; Politikethnologie; Religionsethnologie; Ethnolinguistik; Kulturökologie; Gender-Studien; Kunst- und Architekturethnologie Regionale : Indopazifischer Raum (v.a. Ozeanien und Südostasien); Afrika; Nord- und Mesoamerika; Islamische Kulturen West- und Zentralasiens Spezielle Gegenstandsbereiche ethnologischer Analyse: Kurse in außereuropäischen Sprachen (nur Studienbereich); Aktuelle Fragestellungen auch in Industriegesellschaften zu Themen wie: Medizinethnologie, Emotionsforschung, Forschungen über Migration und Minoritäten, Urbanethnologie u.a.m. Um ethnologische Fachkompetenz erwerben zu können, bedarf es eines breit angelegten Studiums der allgemeinen und regionalen und eines über die formalen Studienanforderungen hinausgehenden, außergewöhnlich hohen, persönlichen Einsatzes. Es wird den Studierenden empfohlen, das vielfältige Angebot der Lehrveranstaltungen intensiv zu nutzen und in Übereinstimmung mit den eigenen Interessenschwerpunkten zusätzlich zu den Mindestanforderungen qualifizierte Seminarleistungen zu erbringen. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung abschließt, und in ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit einer Abschlussprüfung endet. Sprachanforderungen Sprachen Sehr gute Englischkenntnisse sind Voraussetzung, da ca. 2/3 der Fachliteratur und die wichtigsten Zeitschriften in dieser Sprache erscheinen. Je nach regionaler Spezialisierung sind zusätzlich gute Kenntnisse in der Sprache notwendig, in der der Großteil der Literatur über diese Region verfasst ist. Bis zur Meldung zur Abschlussprüfung muss ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem an Institut für angebotenen Kurs in einer außereuropäischen Sprache erbracht werden.

3 3 Fächerkombination Das Magisterstudium besteht entweder aus 2 Hauptfächern oder aus 1 Hauptfach und 2 Nebenfächern. Das Fach kann als Haupt- oder Nebenfach gewählt werden. Das 2. Hauptfach wie auch die beiden Nebenfächer können aus den Fächern der Sozialwissenschaftlichen Fakultät gewählt werden. Die Wahl des 2. Hauptfaches wie auch die der Nebenfächer aus anderen Fakultäten, die nicht in Magister- oder Diplomprüfungsordnungen verankert sind, muss durch das Prüfungsamt der Sozialwissenschaftlichen Fakultät genehmigt werden. Hauptfach Grundstudium Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen (Leistungsnachweis): Die erfolgreiche Teilnahme an der Einführung in die I und II (je eine Klausur) Sozialethnologie (Kurzreferat bzw. Klausur) Wirtschaftsethnologie (Kurzreferat bzw. Klausur) einer Lehrveranstaltung zur Regionalen (ein schriftlich ausformuliertes Referat) einer Lehrveranstaltung wahlweise aus Spezialveranstaltungen im Grundstudium bzw. aus dem Prüfungsgebiet Spezielle Gegenstandsbereiche ethnologischer Analyse (ein Kurzreferat oder ein schriftlich ausformuliertes Referat) Zwischenprüfung Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist bei der Geschäftsführung des Instituts für zu stellen. Die Zwischenprüfung besteht aus einer Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten, die innerhalb von 4 Wochen anzufertigen ist (auf Antrag 6 Wochen), und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung, die sich auf die Themen der Pflichtveranstaltungen im Grundstudium erstreckt. Hauptstudium Bei der Meldung zur schriftlichen Hausarbeit sind nachzuweisen (Leistungsnachweis): die bestandene Zwischenprüfung die erfolgreiche Teilnahme (mit schriftlich ausformulierten Referaten) an zwei Hauptseminaren (einschl. Vorlesung) aus zwei verschiedenen der folgenden drei Bereiche: Ethnologische Theorien, Systematische, Regionale erfolgreiche Teilnahme (mit Klausuren) an einem 2-semestrigen Kurs in einer außereuropäischen Sprache (gemäß Studienbereichen/Prüfungsgebieten) erfolgreiche Teilnahme an einem zwei- bis dreisemestrigen Praktikum zum Bereich Methoden (gemäß Studienbereichen/Prüfungsgebieten); im Fall von Feldforschung und angewandter mit Pflichtexkursion (Abschlussarbeit) erfolgreiche Teilname am Institutskolloquium (über 2 Semester) mit Vorstellung des möglichen Themenbereichs der Magister-Hausarbeit (gilt nur für Studierende im 1. Hauptfach)

4 4 ein ordnungsgemäß durchgeführtes Hauptfachstudium von insgesamt 80 SWS 1 (auf mindestens 8 Semester verteilt), wovon 64 mit Teilnahme- bzw. Leistungsscheinen zu belegen sind. Studienbegleitende Die Fachprüfungen in den Fächern der Sozialwissenschaftlichen Fakultät werden Prüfungen mit Ausnahme des studienabschließenden Vortrags im 2. Hauptfach (vgl. PO 24) -- studienbegleitend abgelegt. Die Abschlussprüfung im 1. Hauptfach besteht aus: einer schriftlichen Hausarbeit, für deren Erstellung ein Zeitraum von 3 Monaten (auf Antrag 6 Monate) vorgesehen ist je einer studienbegleitenden mündlichen Prüfung (30 Minuten) zu den folgenden drei Bereichen: - Ethnologische Theorien und Methoden - Systematische - Regionale Im 2. Hauptfach besteht die Fachprüfung aus: je einer studienbegleitenden mündlichen Prüfung (30 Minuten) zu den o.g. Bereichen und einem Vortrag (15 Min.) mit anschließender 15minütiger Diskussion. Nebenfach Grundstudium Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen: Die erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an: der Einführung in die I und II (je eine Klausur) Sozialethnologie (Kurzreferat bzw. Klausur) Wirtschaftsethnologie (Kurzreferat bzw. Klausur) einer Lehrveranstaltung wahlweise aus dem Bereich Regionale oder aus den Spezialveranstaltungen im Grundstudium bzw. aus dem Prüfungsgebiet Spezielle Gegenstandsbereiche ethnologischer Analyse (mit schriftlich ausformuliertem Referat). Zwischenprüfung Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist bei der Geschäftsführung des Instituts für zu stellen. Die Zwischenprüfung besteht aus einer 30- minütigen mündlichen Prüfung. Sie erstreckt sich auf die Themen der Pflichtveranstaltungen im Grundstudium. Hauptstudium Bei der Meldung zur schriftlichen Hausarbeit im Hauptfach sind nachzuweisen: die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung die erfolgreiche Teilnahme (mit schriftlich ausformulierten Referaten) an zwei Hauptseminaren (einschl. Vorlesung) aus zwei der drei Bereiche: Ethnologische Theorien, Systematische, Regionale ein ordnungsgemäß durchgeführtes Nebenfachstudium von insgesamt 40 SWS1 (auf mindestens 5 Semester verteilt), von denen 32 durch Teilnahme- bzw. Leistungsscheinen zu belegen sind. Abschlussprüfung Die Fachprüfungen in den Fächern der Sozialwissenschaftlichen Fakultät werden studienbegleitend in zwei der o.g. drei Bereiche abgelegt. 1 Semesterwochenstunde (SWS): Eine einstündige Lehrveranstaltung pro Woche in der Vorlesungszeit eines Semesters umfasst 1 Semesterwochenstunde

5 5 Tätigkeitsfelder Tätigkeitsfelder/ Bereiche Das breite Spektrum der Tätigkeitsfelder setzt eine große Eigeninitiative der Studierenden bereits während des Studiums (z.b. zur Teilnahme an zusätzlichen Praktika bei internationalen Organisationen oder Museen während der vorlesungsfreien Zeit) voraus. Ebenso wichtig sind die Wahl der Fächerkombination und sprachliche Kompetenzen. Zu den traditionellen Berufsfeldern von Ethnologen und Ethnologinnen gehören universitäre und außeruniversitäre Forschungs- und Beratungstätigkeiten sowie vielfältige Aufgaben in kulturwissenschaftlichen Bereichen wie etwa in Museen und in der Erwachsenenbildung. Dazu gehören die Vermittlung interkulturellen Lernens und Aufgaben als Mediatoren bei interkulturellen Begegnungen. Weitere Tätigkeitsfelder bestehen in der Übernahme von Aufgaben in internationalen Organisationen, in der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), Menschenrechtsorganisationen, etc. Erfahrungsgemäß sind zahlreiche Ethnologen und Ethnologinnen auch im Bereich der Medien, in Journalismus, Presse, Funk und Fernsehen, in Bibliotheken oder im Buchhandel tätig. Eine zusätzliche Spezialisierung vermitteln Aufbaustudiengänge. Studierenden, die sich von Anfang an auf die angewandte Richtung der spezialisieren möchten, ist der Diplomstudiengang Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt zu empfehlen. Wichtige Hinweise zum Studium Orientierungsphase Eine Orientierungsveranstaltung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät findet an den ersten 3 Vorlesungstagen eines jeden Semesters statt; genaue Ortsund Zeitangaben werden im Oeconomicum (Platz der Göttinger Sieben 3) ausgehängt oder sind bei der Zentralen Studienberatung zu erfragen. Eine Institutsversammlung findet am Mittwoch bzw. Donnerstag in der 1. Vorlesungswoche im Institut statt. Ort und Zeit bitte im Institut für oder bei der Zentralen Studienberatung erfragen. Vorlesungskommentar In jeder örtlichen Buchhandlung. Vorlesungsverzeichnis In jeder örtlichen Buchhandlung; erschienen im Wallsteinverlag; im Internet Prüfungsordnung Neue Prüfungsordnung: Amtliche Mitteilungen des Präsidenten vom erhältlich in der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (s.u.) Übergangsregelung Weitere Studienmöglichkeiten Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten der o.g. neuen Prüfungsordnung begonnen haben, werden auf Antrag nach der bisher geltenden Prüfungsordnung geprüft. Es besteht auch die Möglichkeit der Promotion in sowohl an der Sozialwissenschaftlichen als auch an der Philosophischen Fakultät (Dissertation und Rigorosum/Disputation auch auf Englisch möglich). Zudem kann auch im Rahmen des Studiengangs Diplom- Sozialwissenschaftlichen als eines von zwei sozialwissenschaftlichen Fächern (neben einem wirtschaftswissenschaftlichen und einem rechtswissenschaftlichen Fach) studiert werden.

6 6 Adressen und Institutionen Fach Fakultät Prüfungsamt Institut für Theaterplatz 15, Göttingen 0551/ Fax 0551/ Sozialwissenschaftliche Fakultät Platz der Göttinger Sieben 3, Göttingen 0551/ , -7192, Fax: 0551/ Prüfungsausschuss des Magisterstudiengangs der Sozialwissenschaftlichen Fakultät Platz der Göttinger Sieben 3, Göttingen 0551/ studienberatung Fachstudienberatung Allgemeine Studienberatung Erfolgt durch die Lehrenden des Seminars in ihren Sprechstunden. Allgemeine fachinterne Beratung: Lic. Phil. Hans Reithofer, 0551/ Karin Klenke, M.A., 0551/ Die Zentrale Studienberatung bietet fachübergreifende Informationen und Beratungen, die studienbezogene Entscheidungen und Handlungsabläufe vorbereiten helfen. Darüber hinaus hilft sie bei Entscheidungs- und Motivationsproblemen sowie studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten. Zentrale Studienberatung der Universität Göttingen Wilhelmsplatz 2 Kontakt über Telefonzentrale: 0551/39-113, Fax: 0551/ zentrale.studienberatung@zvw.uni-goettingen.de Weitere Informationsblätter der Zsb alle Studiengangsbeschreibungen: Akademische Abschlussprüfung (Magister Artium/Magistra Artium) (Sozialwissenschaftliche Fakultät) Akademische Abschlussprüfung (Magister Artium/Magistra Artium) (Philosophische Fakultät) Sozialwissenschaften (Diplom-Sozialwirt) andere Fächer, die Haupt- oder Nebenfach sein können Sprachvoraussetzungen und Möglichkeiten des Erwerbs von Fremdsprachen Diese Kurzbeschreibung wurde von der Zentralen Studienberatung auf der Grundlage der o.a. Prüfungsordnung und in Absprache mit dem betreffenden Fach verfasst; sie wird regelmäßig aktualisiert. Zitate aus Prüfungs- und Studienordnungen sind nicht gekennzeichnet. Fassung vom Februar 2005.

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