ZENTRALE STUDIENBERATUNG
|
|
- Pia Schenck
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG ETHNOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Sozialwissenschaftliche Fakultät Magister Artium / Magistra Artium 9 Semester einschl. Prüfung Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife Das Studium der Inhalte Ziele ist eine kulturvergleichende Wissenschaft mit besonderer Betonung der außereuropäischen Kulturen. Sie befasst sich mit Erkenntnissen über fremde Kulturen im Einzelnen und mit der Kultur als Lebensform des Menschen im Allgemeinen. Diesen Zielen trägt die in Lehre, Grundlagen- und angewandter Forschung Rechnung. Je nach Untersuchungsfrage und -gegenstand gelangen dabei Theorien und Methoden sowohl der Kulturanthropologie deutscher und u.s.- amerikanischer Prägung zur Anwendung als auch solche der Sozialanthropologie, die sich an deutschen, britischen, französischen und je nachdem anderen Richtungen orientiert. Über die Schwerpunkte der Forschung und die Akzentuierungen des Lehrangebots gibt jeweils das kommentierte Vorlesungsverzeichnis Aufschluss. Die regionalen Schwerpunkte des Göttinger Instituts für (engl. Institute of Cultural and Social Anthropology) sind der indopazifische Raum (v.a. Ozeanien und Südostasien), Afrika sowie islamische Kulturen West- und Zentralasiens; außerdem werden ethnologische Fragestellungen in Industriegesellschaften (z. B. Europa, Nordamerika) untersucht. Das Göttinger Institut für versteht sich als eine international ausgerichtete Forschungs- und Lehranstalt. Im weiteren ist den Studierenden eine umfangreiche Sammlung von ca ethnographischen Objekten aus allen Kontinenten, besonders Ozeanien und Afrika, zugänglich (Völkerkundliche Sammlung, Theaterplatz 15). Von grundlegender Bedeutung ist die Auseinandersetzung mit und die detaillierte Aneignung von Kulturtheorien unterschiedlichster internationaler Richtungen sowie der Erwerb eines entsprechenden Instrumentariums. Dazu gehört die Vermittlung von Methoden zur Analyse von Kultur und Kulturen in regional unterschiedlichen Gebieten.
2 2 Die Studienziele werden nicht nur im Rahmen von Vorlesungen und Seminaren, sondern auch in verschiedenen Praktika vermittelt, was den Studierenden eine Spezialisierung im Hinblick auf spätere mögliche Tätigkeitsfelder erlaubt. Das Studium der im Hauptfach soll sie in die Lage versetzen, am Ende des Studiums Forschungen in theoretischen, systematischen und regionalen Bereichen nach eigenen Schwerpunktsetzungen durchführen zu können. Die Vernetzung von kulturellen Bereichen wie Sozial- und Wirtschaftsorganisation, Politik, Religion, materielle Kultur u. v. m. hat dabei besondere Bedeutung. Studienbereiche/ Prüfungsgebiete Fachkompetenz Gliederung Ethnologische Theorien: Grundbegriffe, theoretische Schulen, Konzepte; Wissenschaftsgeschichte Methoden: Feldforschung; Analyse oraler und schriftlicher Quellen; Visuelle Anthropologie; Dokumentation materieller Kulturgüter (Museumsethnologie); Angewandte (einschließlich Entwicklungsethnologie); Komparatistische Methoden; Praktika (unter Anwendung quantitativer und qualitativer Verfahren); Systematische : Sozialethnologie; Wirtschaftsethnologie; Politikethnologie; Religionsethnologie; Ethnolinguistik; Kulturökologie; Gender-Studien; Kunst- und Architekturethnologie Regionale : Indopazifischer Raum (v.a. Ozeanien und Südostasien); Afrika; Nord- und Mesoamerika; Islamische Kulturen West- und Zentralasiens Spezielle Gegenstandsbereiche ethnologischer Analyse: Kurse in außereuropäischen Sprachen (nur Studienbereich); Aktuelle Fragestellungen auch in Industriegesellschaften zu Themen wie: Medizinethnologie, Emotionsforschung, Forschungen über Migration und Minoritäten, Urbanethnologie u.a.m. Um ethnologische Fachkompetenz erwerben zu können, bedarf es eines breit angelegten Studiums der allgemeinen und regionalen und eines über die formalen Studienanforderungen hinausgehenden, außergewöhnlich hohen, persönlichen Einsatzes. Es wird den Studierenden empfohlen, das vielfältige Angebot der Lehrveranstaltungen intensiv zu nutzen und in Übereinstimmung mit den eigenen Interessenschwerpunkten zusätzlich zu den Mindestanforderungen qualifizierte Seminarleistungen zu erbringen. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung abschließt, und in ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit einer Abschlussprüfung endet. Sprachanforderungen Sprachen Sehr gute Englischkenntnisse sind Voraussetzung, da ca. 2/3 der Fachliteratur und die wichtigsten Zeitschriften in dieser Sprache erscheinen. Je nach regionaler Spezialisierung sind zusätzlich gute Kenntnisse in der Sprache notwendig, in der der Großteil der Literatur über diese Region verfasst ist. Bis zur Meldung zur Abschlussprüfung muss ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem an Institut für angebotenen Kurs in einer außereuropäischen Sprache erbracht werden.
3 3 Fächerkombination Das Magisterstudium besteht entweder aus 2 Hauptfächern oder aus 1 Hauptfach und 2 Nebenfächern. Das Fach kann als Haupt- oder Nebenfach gewählt werden. Das 2. Hauptfach wie auch die beiden Nebenfächer können aus den Fächern der Sozialwissenschaftlichen Fakultät gewählt werden. Die Wahl des 2. Hauptfaches wie auch die der Nebenfächer aus anderen Fakultäten, die nicht in Magister- oder Diplomprüfungsordnungen verankert sind, muss durch das Prüfungsamt der Sozialwissenschaftlichen Fakultät genehmigt werden. Hauptfach Grundstudium Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen (Leistungsnachweis): Die erfolgreiche Teilnahme an der Einführung in die I und II (je eine Klausur) Sozialethnologie (Kurzreferat bzw. Klausur) Wirtschaftsethnologie (Kurzreferat bzw. Klausur) einer Lehrveranstaltung zur Regionalen (ein schriftlich ausformuliertes Referat) einer Lehrveranstaltung wahlweise aus Spezialveranstaltungen im Grundstudium bzw. aus dem Prüfungsgebiet Spezielle Gegenstandsbereiche ethnologischer Analyse (ein Kurzreferat oder ein schriftlich ausformuliertes Referat) Zwischenprüfung Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist bei der Geschäftsführung des Instituts für zu stellen. Die Zwischenprüfung besteht aus einer Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten, die innerhalb von 4 Wochen anzufertigen ist (auf Antrag 6 Wochen), und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung, die sich auf die Themen der Pflichtveranstaltungen im Grundstudium erstreckt. Hauptstudium Bei der Meldung zur schriftlichen Hausarbeit sind nachzuweisen (Leistungsnachweis): die bestandene Zwischenprüfung die erfolgreiche Teilnahme (mit schriftlich ausformulierten Referaten) an zwei Hauptseminaren (einschl. Vorlesung) aus zwei verschiedenen der folgenden drei Bereiche: Ethnologische Theorien, Systematische, Regionale erfolgreiche Teilnahme (mit Klausuren) an einem 2-semestrigen Kurs in einer außereuropäischen Sprache (gemäß Studienbereichen/Prüfungsgebieten) erfolgreiche Teilnahme an einem zwei- bis dreisemestrigen Praktikum zum Bereich Methoden (gemäß Studienbereichen/Prüfungsgebieten); im Fall von Feldforschung und angewandter mit Pflichtexkursion (Abschlussarbeit) erfolgreiche Teilname am Institutskolloquium (über 2 Semester) mit Vorstellung des möglichen Themenbereichs der Magister-Hausarbeit (gilt nur für Studierende im 1. Hauptfach)
4 4 ein ordnungsgemäß durchgeführtes Hauptfachstudium von insgesamt 80 SWS 1 (auf mindestens 8 Semester verteilt), wovon 64 mit Teilnahme- bzw. Leistungsscheinen zu belegen sind. Studienbegleitende Die Fachprüfungen in den Fächern der Sozialwissenschaftlichen Fakultät werden Prüfungen mit Ausnahme des studienabschließenden Vortrags im 2. Hauptfach (vgl. PO 24) -- studienbegleitend abgelegt. Die Abschlussprüfung im 1. Hauptfach besteht aus: einer schriftlichen Hausarbeit, für deren Erstellung ein Zeitraum von 3 Monaten (auf Antrag 6 Monate) vorgesehen ist je einer studienbegleitenden mündlichen Prüfung (30 Minuten) zu den folgenden drei Bereichen: - Ethnologische Theorien und Methoden - Systematische - Regionale Im 2. Hauptfach besteht die Fachprüfung aus: je einer studienbegleitenden mündlichen Prüfung (30 Minuten) zu den o.g. Bereichen und einem Vortrag (15 Min.) mit anschließender 15minütiger Diskussion. Nebenfach Grundstudium Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen: Die erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an: der Einführung in die I und II (je eine Klausur) Sozialethnologie (Kurzreferat bzw. Klausur) Wirtschaftsethnologie (Kurzreferat bzw. Klausur) einer Lehrveranstaltung wahlweise aus dem Bereich Regionale oder aus den Spezialveranstaltungen im Grundstudium bzw. aus dem Prüfungsgebiet Spezielle Gegenstandsbereiche ethnologischer Analyse (mit schriftlich ausformuliertem Referat). Zwischenprüfung Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist bei der Geschäftsführung des Instituts für zu stellen. Die Zwischenprüfung besteht aus einer 30- minütigen mündlichen Prüfung. Sie erstreckt sich auf die Themen der Pflichtveranstaltungen im Grundstudium. Hauptstudium Bei der Meldung zur schriftlichen Hausarbeit im Hauptfach sind nachzuweisen: die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung die erfolgreiche Teilnahme (mit schriftlich ausformulierten Referaten) an zwei Hauptseminaren (einschl. Vorlesung) aus zwei der drei Bereiche: Ethnologische Theorien, Systematische, Regionale ein ordnungsgemäß durchgeführtes Nebenfachstudium von insgesamt 40 SWS1 (auf mindestens 5 Semester verteilt), von denen 32 durch Teilnahme- bzw. Leistungsscheinen zu belegen sind. Abschlussprüfung Die Fachprüfungen in den Fächern der Sozialwissenschaftlichen Fakultät werden studienbegleitend in zwei der o.g. drei Bereiche abgelegt. 1 Semesterwochenstunde (SWS): Eine einstündige Lehrveranstaltung pro Woche in der Vorlesungszeit eines Semesters umfasst 1 Semesterwochenstunde
5 5 Tätigkeitsfelder Tätigkeitsfelder/ Bereiche Das breite Spektrum der Tätigkeitsfelder setzt eine große Eigeninitiative der Studierenden bereits während des Studiums (z.b. zur Teilnahme an zusätzlichen Praktika bei internationalen Organisationen oder Museen während der vorlesungsfreien Zeit) voraus. Ebenso wichtig sind die Wahl der Fächerkombination und sprachliche Kompetenzen. Zu den traditionellen Berufsfeldern von Ethnologen und Ethnologinnen gehören universitäre und außeruniversitäre Forschungs- und Beratungstätigkeiten sowie vielfältige Aufgaben in kulturwissenschaftlichen Bereichen wie etwa in Museen und in der Erwachsenenbildung. Dazu gehören die Vermittlung interkulturellen Lernens und Aufgaben als Mediatoren bei interkulturellen Begegnungen. Weitere Tätigkeitsfelder bestehen in der Übernahme von Aufgaben in internationalen Organisationen, in der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), Menschenrechtsorganisationen, etc. Erfahrungsgemäß sind zahlreiche Ethnologen und Ethnologinnen auch im Bereich der Medien, in Journalismus, Presse, Funk und Fernsehen, in Bibliotheken oder im Buchhandel tätig. Eine zusätzliche Spezialisierung vermitteln Aufbaustudiengänge. Studierenden, die sich von Anfang an auf die angewandte Richtung der spezialisieren möchten, ist der Diplomstudiengang Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt zu empfehlen. Wichtige Hinweise zum Studium Orientierungsphase Eine Orientierungsveranstaltung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät findet an den ersten 3 Vorlesungstagen eines jeden Semesters statt; genaue Ortsund Zeitangaben werden im Oeconomicum (Platz der Göttinger Sieben 3) ausgehängt oder sind bei der Zentralen Studienberatung zu erfragen. Eine Institutsversammlung findet am Mittwoch bzw. Donnerstag in der 1. Vorlesungswoche im Institut statt. Ort und Zeit bitte im Institut für oder bei der Zentralen Studienberatung erfragen. Vorlesungskommentar In jeder örtlichen Buchhandlung. Vorlesungsverzeichnis In jeder örtlichen Buchhandlung; erschienen im Wallsteinverlag; im Internet Prüfungsordnung Neue Prüfungsordnung: Amtliche Mitteilungen des Präsidenten vom erhältlich in der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (s.u.) Übergangsregelung Weitere Studienmöglichkeiten Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten der o.g. neuen Prüfungsordnung begonnen haben, werden auf Antrag nach der bisher geltenden Prüfungsordnung geprüft. Es besteht auch die Möglichkeit der Promotion in sowohl an der Sozialwissenschaftlichen als auch an der Philosophischen Fakultät (Dissertation und Rigorosum/Disputation auch auf Englisch möglich). Zudem kann auch im Rahmen des Studiengangs Diplom- Sozialwissenschaftlichen als eines von zwei sozialwissenschaftlichen Fächern (neben einem wirtschaftswissenschaftlichen und einem rechtswissenschaftlichen Fach) studiert werden.
6 6 Adressen und Institutionen Fach Fakultät Prüfungsamt Institut für Theaterplatz 15, Göttingen 0551/ Fax 0551/ Sozialwissenschaftliche Fakultät Platz der Göttinger Sieben 3, Göttingen 0551/ , -7192, Fax: 0551/ Prüfungsausschuss des Magisterstudiengangs der Sozialwissenschaftlichen Fakultät Platz der Göttinger Sieben 3, Göttingen 0551/ studienberatung Fachstudienberatung Allgemeine Studienberatung Erfolgt durch die Lehrenden des Seminars in ihren Sprechstunden. Allgemeine fachinterne Beratung: Lic. Phil. Hans Reithofer, 0551/ Karin Klenke, M.A., 0551/ Die Zentrale Studienberatung bietet fachübergreifende Informationen und Beratungen, die studienbezogene Entscheidungen und Handlungsabläufe vorbereiten helfen. Darüber hinaus hilft sie bei Entscheidungs- und Motivationsproblemen sowie studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten. Zentrale Studienberatung der Universität Göttingen Wilhelmsplatz 2 Kontakt über Telefonzentrale: 0551/39-113, Fax: 0551/ zentrale.studienberatung@zvw.uni-goettingen.de Weitere Informationsblätter der Zsb alle Studiengangsbeschreibungen: Akademische Abschlussprüfung (Magister Artium/Magistra Artium) (Sozialwissenschaftliche Fakultät) Akademische Abschlussprüfung (Magister Artium/Magistra Artium) (Philosophische Fakultät) Sozialwissenschaften (Diplom-Sozialwirt) andere Fächer, die Haupt- oder Nebenfach sein können Sprachvoraussetzungen und Möglichkeiten des Erwerbs von Fremdsprachen Diese Kurzbeschreibung wurde von der Zentralen Studienberatung auf der Grundlage der o.a. Prüfungsordnung und in Absprache mit dem betreffenden Fach verfasst; sie wird regelmäßig aktualisiert. Zitate aus Prüfungs- und Studienordnungen sind nicht gekennzeichnet. Fassung vom Februar 2005.
GRIECHISCHE PHILOLOGIE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
MehrZENTRALE STUDIENBERATUNG
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG MUSIKWISSENSCHAFT Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
MehrGESCHLECHTERFORSCHUNG
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GESCHLECHTERFORSCHUNG (ALS NEBENFACH IM MAGISTER-STUDIENGANG) Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Sozialwissenschaftliche
MehrCHRISTLICHE ARCHÄOLOGIE UND BYZANTINISCHE KUNSTGESCHICHTE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG CHRISTLICHE ARCHÄOLOGIE UND BYZANTINISCHE KUNSTGESCHICHTE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät
MehrMITTLERE UND NEUERE GESCHICHTE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG MITTLERE UND NEUERE GESCHICHTE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium
MehrStudienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007
MehrZENTRALE STUDIENBERATUNG
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG PÄDAGOGIK Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Sozialwissenschaftliche Fakultät Magister Artium/Magistra Artium (M.A.)
MehrZENTRALE STUDIENBERATUNG
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG ÄGYPTOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester einschl.
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
MehrZENTRALE STUDIENBERATUNG
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG MATHEMATIK Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: en: Studienbeginn: Mathematische Fakultät Diplom-Mathematiker/Diplom-Mathematikerin
MehrStudienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung
Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007
MehrGeorg-August-Universität Göttingen Sozialwissenschaftliche Fakultät
- 1 - Georg-August-Universität Göttingen Sozialwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Teilstudiengang Politikwissenschaft im Magister-Studiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in der
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH
MehrStudienordnung für das Studium der Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 14. Mai 1986
Studienordnung für das Studium der Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 14. Mai 1986 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 22, S. 592] Ermächtigungsgrundlage Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr.
MehrSOZIALWISSENSCHAFTEN
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG SOZIALWISSENSCHAFTEN Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Sozialwissenschaftliche Fakultät Diplom-Sozialwirt/ Diplom-Sozialwirtin
MehrStudienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2
Mehr- 41/1 - Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Ethnologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.
- 41/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Institut für Ethnologie Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Ethnologie im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrZENTRALE STUDIENBERATUNG
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG KOMPARATISTIK ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATUR- UND KULTURWISSENSCHAFT Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU
Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999
Mehr3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund
MehrStudienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.
Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Definition des Faches
148 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 16.5 Islamische Kunstgeschichte und Archäologie (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
Mehrfür den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen
1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn
Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 06.12.2001 Aufgrund von
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft. Vom 17. Mai 2001
Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr.
MehrStudienplan. Magister Erziehungswissenschaft UNIVERSITÄT TÜBINGEN
Magister Erziehungswissenschaft UNIVERSITÄT TÜBINGEN Studienplan für den Studiengang Erziehungswissenschaft Magister (Haupt- und Nebenfach) an der Universität Tübingen zur Prüfungsordnung der Universität
MehrStudienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien
1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"
Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.
MehrDer Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus.
Studienordnung für das Studium im Studiengang "Sprachen und Kulturen des südostasiatischen Festlandes" (SOAF) Aufgrund der 49 und 97, Abs. 2 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 22.05.1978 erläßt
MehrFACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I
Seite 2 FU-Mitteilungen 24/1997 FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Bearbeiterinnrn: Prof. Dr. Erika Fischer-Lichte Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Tel.: 82400 140 Dr.
MehrSTUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
08-01-7 Codiernummer 08.03.04 letzte Änderung 01-1 Auflage - Seitenzahl STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE vom 8. März 2004 I. Ziele und Aufbau des
MehrStudienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident
MehrStudienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die
MehrStudienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001*
Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 200* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 5. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,
Mehr2 Studienabschlüsse Das Fach Buchwesen kann als Haupt- und Nebenfach gewählt werden:
Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Buchwesen mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion Vom
MehrAnhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)
Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele: Das Studium des Faches Philosophie/Praktische Philosophie soll den Studierenden Fähigkeiten
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre -
02-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - vom 3. Mai 2000 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung Soziologie Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund von 21
MehrStudienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 22.
Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 22. Juni 1999 Aufgrund der 2. Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten
MehrScheine (Leistungsnachweise) und Prüfungsanforderungen in Studiengängen mit dem Fach Philosophie:
Scheine (Leistungsnachweise) und Prüfungsanforderungen in Studiengängen mit dem Fach Philosophie: A. Lehramtsstudium B. Magisterstudium C. Bachelor-Studium D. Master-Studium Unter Scheinen sind alle von
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung
Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997 Interdisziplinäres Nebenfach im Studiengang Magister Artium am Frankreich- Zentrum im Zentrum für Höhere Studien
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht
Mehr- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.
- 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach 1 Geltungsbereich (1) Auf der Grundlage der 24 und 71 des Gesetzes
Mehrfür den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen
STUDIENORDNUNG für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen Vom 12. Juni 2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs.
Mehr- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
- 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität
Mehr- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.
- 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Alte Geschichte im Studiengang Magister Artium. der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau geregelt.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Alte Geschichte im Studiengang Magister Artium der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau Vom 29. Mai 1997 Aufgrund von 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999 Aufgrund
MehrStudienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).
UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GY Studienplan Unterrichtsfach
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( F R A N Z Ö S I S C H ) Hauptfach Philosophische
Mehrvom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Studienordnung für den postgradualen Studiengang Vergleichende Mitteleuropastudien Comparative Central European Studies - Master für Vergleichende Mitteleuropastudien - - Master of Central European Studies
Mehr- 21/20 - Studienordnung für das Nebenfach Afrikanistik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 6. August 1998
- 21/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Afrikanistik Studienordnung für das Nebenfach Afrikanistik im Studiengang Magister Artium der Universität
Mehr- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.
- 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT (KOMPARATISTIK)
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT
Mehr- 3/1 - Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Ethnologie. im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
- 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Ethnologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Aufgrund
MehrStudienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrSTUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanportugies] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach Philosophische
Mehr- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im
Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes
MehrUniversität Freiburg
Universität Freiburg Studienplan Gender Studies / Geschlechterforschung Magister Artium (M.A.)/Promotion Nebenfach 1. Gegenstand des Studiums Gender Studies bezeichnen interdisziplinär ausgerichtete Forschungsansätze,
MehrInhaltsübersicht. Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.
Studienordnung für das Hauptfach und das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. Juni 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über
Mehr- 22/10 - Vom 28. Juni 2001
- 22/10 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Theaterwissenschaft Änderungssatzung zur Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Theaterwissenschaft
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Lateinische Philologie des Mittelalters für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( I T A L I E N I S C H ) Hauptfach Philosophische
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung für den Magisterteilstudiengang MTSG Politikwissenschaft als Nebenfach (NF) Teil II
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Berufs- und Wirtschaftspädagogik (BWP) im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz vom 9. Mai 00 Aufgrund von 1 Abs. 1 des Gesetzes über die
MehrKontakt. Fachstudienberaterin 2. Hauptfach BWL (WiWi) Daniela Menzel
Kontakt Fachstudienberaterin 2. Hauptfach BWL (WiWi) Daniela Menzel Besuchsadresse: Reichenhainer Strasse 41 / 013 Telefon: (0371) 5 31-49 39 Telefax: (0371) 5 31-43 42 Email: daniela.menzel@wirtschaft.tu-chemnitz.de
MehrGeorg-August-Universität Göttingen Sozialwissenschaftliche Fakultät
- 1 - Georg-August-Universität Göttingen Sozialwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Teilstudiengang Pädagogik im Magister-Studiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in der von der Kommission
Mehr- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999
- 15/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
Mehr- 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08. Oktober 1999
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Institut für Informatik - 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 08. Oktober
MehrStudienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 NEUERE DEUTSCHE LITERATURWISSENSCHAFT (MAGISTER)
MehrD I E N S T B L A T T
24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...
Mehr- 38/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Indologie und Zentralasienwissenschaften
- 38/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Indologie und Zentralasienwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Zentralasienwissenschaften im
Mehr- 30/1 - Studienordnung für das Nebenfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
- 30/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Orientalisches Institut Studienordnung für das Nebenfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als WEITERES UNTERRICHTSFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom 16. September 1997 Aufgrund
MehrVom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 771]
Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Musikwissenschaft mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR
AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft
Mehr- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 15/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Hauptfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität
Mehr