SCHICHTWECHSEL. Die Betriebszeitung der ver.di-vertrauensleute in der ESA Nr. 01/2013. Inhalt:
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- Sarah Linden
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1 SCHICHTWECHSEL Die Betriebszeitung der ver.di-vertrauensleute in der ESA Nr. 01/2013 Inhalt: Auswertung der ver.di-umfrage zur Kirchenzugehörigkeit in der ESA S Artikel: Nur wer mitmacht wird gehört S. 4 Artikel: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel S. 5 Tarifrunde 2013 /2014 die neuen Entgelttabellen S. 6, Termine im Mai, Impressum S. 9
2 Mitgliedschaft in der Kirche als Bedingung in der Diakonie zu arbeiten ist dies noch zeitgemäß? Eine Umfrage der Vertrauensleute in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf im Frühjahr 2013 Mit mehreren Fragen zur Kirchenzugehörigkeit wandten sich die ver.di Vertrauensleute an die Beschäftigten in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg und Schleswig- Holstein. Die Resonanz war gut, das Ergebnis verblüffend klar. Dieses Ergebnis wollen wir hiermit vorstellen.
3 Zusammenfassung: hochgerechnet bedeutet das Ergebnis, dass der überwiegenden Anzahl der Beschäftigten in der größten Evangelischen Stiftung in Norddeutschland einerseits das diakonisch-kirchliche Profil nicht wichtig ist (63%) und andererseits 86% sagen, das eine Kirchenmitgliedschaft keine Anstellungsvoraussetzung mehr sein dürfte. Darüber hinaus: 1/3 der Beschäftigten sind nur in die Kirche eingetreten, um einen Arbeitsvertrag in Alsterdorf zu bekommen, sie sind sozusagen Zwangsgetauft zumindest empfinden dies viele so. Die letzte Grafik zeigt aber auch, warum hier nicht gehandelt wird. Es besteht vielleicht berechtigt Angst, dass viele, die sich als Zwangsmitglieder in der Kirche (noch) befinden, austreten würden, wenn es hier eine Änderung gäbe. Auf jeden Fall zeigt sich es besteht Handlungsbedarf! Die Regelungen zur Kirchenzugehörigkeit bei Anstellung in einer diakonischen Einrichtung bedarf der Neuregelung. Wir freuen uns auf die weitere Diskussion!
4 Nur wer mitmacht, wird gehört Darum mitmischen Kein Bürger und keine Bürgerin kann damit zufrieden sein, alle vier Jahre ins Wahllokal zu gehen und die Volksvertreter ansonsten machen zu lassen. Demokratie lebt vom Mitmachen und vom Einmischen vieler. Deshalb sind Volksentscheide so wichtig, weil sie direkte Demokratie möglich machen. Nur wer mitmacht, kann Einfluss nehmen. Das gilt in Betrieben und Verwaltungen ebenso wie in einer Gewerkschaft wie ver.di. Und nur wer mitmischt, wird gehört. Der Streik gehört ebenfalls dazu, um Druck auf die Arbeitgeber zu machen, damit sie auf die Forderungen der Gewerkschaft eingehen. Doch er ist nur erfolgreich, wenn sich viele Beschäftigte engagieren. Auch Belegschaften wollen sich nicht immer nur von ihren gewählten Betriebs- und Personalräten vertreten lassen, sondern selbst ihre Ideen einbringen. Das ist gut so. Denn Mitglieder und Beschäftigte sind Experten in Sachen eigener Arbeitsbedingungen, sie wissen am besten, was sich ändern muss. Gewerkschaftliche Politik in Betrieben und Verwaltungen ist auch nur dann erfolgreich, wenn nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg entschieden wird, sondern ihre Meinung gehört wird, sie Einfluss auf die Entscheidungen nehmen können und sie auch gemeinsam durchsetzen. Vor Ort Es gibt viele Möglichkeiten, bei ver.di mitzumischen, vor Ort und in Betrieben und Verwaltungen, in Fachgruppen, in vielen Gremien oder im Netz. ver.di ist eine große Organisation und an vielen Orten der Bundesrepublik präsent. Jede Region, jeder Bezirk und jeder Fachbereich hat seine eigenen Aktionen und Möglichkeiten, sich einzubringen. Der Schwerpunkt der Arbeit von ver.di liegt in den Betrieben und Verwaltungen. In größeren Firmen treffen sich ver.di-mitglieder in Betriebsgruppen. Dort diskutieren sie, welche Probleme anstehen und wie sie am besten gelöst werden können. ver.di-betriebsgruppen begleiten auch die Arbeit von Betriebs- und Personalräten. Und wo es noch keine Betriebsgruppe gibt, steht es jedem Mitglied frei, eine zu gründen. Vertrauensleute sind Gewerkschaftsmitglieder und werden gewählt. Sie sind das Gesicht von ver.di im Betrieb und in der Verwaltung und eine wichtige Verbindung zwischen ver.di und den Beschäftigten. Sie beraten Mitglieder, schieben Aktionen an und erklären die Positionen der Gewerkschaft. In ver.di Weil ver.di eine demokratische Organisation ist, sagen natürlich nicht allein die hauptamtlichen Gewerkschafter, wo es langgeht. Im Gegenteil: Das letzte Wort haben immer die ehrenamtlich Aktiven. Ein Landesfachbereichsvorstand zum Beispiel setzt sich ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die wiederum die Entscheidungen treffen, die hauptamtliche Gewerkschaftsvertreter umsetzen sollen. Und das höchste Gremium zwischen den Bundeskongressen ist der Gewerkschaftsrat. Seine Mitglieder werden vom Kongress gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Der Gewerkschaftsrat hat eine Wächterfunktion. Er hat ein Auge auf die gewerkschaftlichen Grundpositionen und die Satzung. Tarifpolitik ist das Kerngeschäft von ver.di. Die Fachbereiche bilden eigene Tarifkommissionen, die Tarifverträge kündigen, Forderungen aufstellen und über Verhandlungsergebnisse entscheiden. Auch hier ist Beteiligung gefragt. Ob in der großen oder der kleinen Tarifkommission, in der gewerkschaftlichen oder in der betrieblichen die Tarifkommissionsmitglieder sind aktive, ehrenamtliche Gewerkschafter.
5 Tarifverträge fallen nicht vom Himmel auch nicht bei der Kirche Stell Dir vor, Du erbst nichts, Du nennst keine Häuser Dein Eigen, hortest kein Vermögen und bist nicht Firmenchef. Also musst Du vom Lohn Deiner Arbeit leben. Stell Dir vor, Du müsstest diesen Lohn selbst mit Deinem Chef aushandeln. Du rechnest ihm vor, was Deine Arbeit wert ist, wie er Deine besondere Qualifikation vergüten und die Belastungen der Schichtarbeit ausgleichen sollte. Klar, das grenzt an Bettelei. Damit es dazu nicht kommt, gibt es Tarifverträge. Die werden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt und geschlossen. Ein schriftlicher Vertrag, rechtlich abgesichert und einklagbar. Damit der Chef nicht plötzlich auf die Idee kommt, weniger zu zahlen oder Urlaubstage zu streichen. Im Tarifvertrag sind neben Lohn und Gehalt auch die Arbeitsbedingungen geregelt, etwa die Dauer der Arbeitszeit oder des Urlaubs. Besser als jedes Gesetz Wer Gesetze mit Tarifverträgen vergleicht, wird schnell feststellen, dass die Regelungen in Tarifverträgen um vieles besser sind. Ein Beispiel: Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Urlaubstage pro Jahr vor, allerdings auf sechs Werktage einer Woche gerechnet. Macht vier Wochen Urlaub. In vielen Tarifbereichen gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aber 30 Tage, und zwar die Woche zu fünf Tagen gerechnet, weil der Samstag ebenfalls durch Tarifvertrag meistens frei ist. Macht sechs Wochen Urlaub. Oder das Urlaubsgeld. Das Extrageld für den Urlaub gibt es nur in Tarifverträgen. Je nach Branche erhalten Beschäftigte in mittleren Lohn- und Gehaltsgruppen zwischen 155 und 2000 Euro. Auch die Jahressonderzahlung ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern tarifvertraglich erstritten. Jedes Jahr etwas mehr Geld bekommen, das ist keineswegs die Regel. Ob es der Gewerkschaft gelingt, eine Tarifverhandlung oder bessere Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeberverband auszuhandeln, hat nicht allein mit Verhandlungsgeschick zu tun, sondern damit, ob genügend Druck gemacht wird. Das können Protestaktionen und Kundgebungen sein, doch am wirkungsvollsten ist die Arbeitsniederlegung. Der Streik ist das wichtigste Mittel im Arbeitskampf, um den Druck auf die Arbeitgeber so zu erhöhen, dass sie am Verhandlungstisch einlenken. Der Druck ist umso mächtiger, je mehr Beschäftigte die Arbeit niederlegen. Ohne Streik verkäme eine Tarifverhandlung zur kollektiven Bettelei, hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt. Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht das Streikrecht auch in Kirche und Diakonie bejaht. Wie stark eine Gewerkschaft ist, hängt von der Zahl ihrer Mitglieder ab. Die Grundformel ist einfach: Je mehr Mitglieder sich engagieren, desto größer ist die Durchsetzungskraft und desto besser ist der Tarifvertrag. Darum: Mitglied werden! Mitglieder werben!
6 Tarifergebnis erzielt: + 3% ab und + 2,1% ab Liebe ver.di Mitglieder im Tarifbereich des KTD, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der vierten und letzten Verhandlungsrunde hat der Arbeitgeberverband vkda ein Angebot vorgelegt, welches von der ver.di Tarifkommission trotz einiger Bedenken angenommen wurde. Zur Erinnerung: was konnte von ver.di verhindert werden? Die Arbeitgeber boten zuerst deutlich weniger als das jetzt erreichte. Darüber hinaus sollte die ambulante Pflege in den unteren Entgeltgruppen um 6% abgesenkt werden! Es war eine Abwehrschlacht gegen die Absenkungswünsche der Arbeitgeber. Daher unser Fazit: gerade die Wertschätzung der Arbeitgeber für die Arbeit der Beschäftigten ist deutlich verbesserungswürdig. Doch nun zum Ergebnis. Dies ist wie folgt: Es gibt eine Entgelterhöhung im KTD (außer ambulante Pflege Hamburg) von 3% zum und weiteren 2,1% zum Für die ambulante Pflege im vkda in Hamburg wird eine eigene Tabelle geschaffen. Die dort Beschäftigten erhalten zum ,5% und zum ,5%. Die Jahressonderentgelte in der ambulanten Pflege werden von derzeit 20% auf 23% zum und 26% zum erhöht. Dies bewerten wir als unsozial von den Arbeitgebern. Diese Abkoppelung ist nicht gerecht, war unseres Erachtens aber nicht verhinderbar. Denn: die Alternative wäre einerseits die Tarifflucht der ambulanten diakonischen Sozialstationen gewesen und andererseits sahen wir nicht, dass wir in einer Schlichtung dieses Jahr ein besseres Ergebnis erzielt hätten. Daher wurde das Ergebnis akzeptiert. Im Namen Eurer Tarifkommission Arnold Rekittke
7 Entgelttabelle zu 14 Anlage 1 a zum KTD (gültig vom bis ) (monatlich in Euro) Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe nach 3 Jahren 3. Stufe nach 7 Jahren 4. Stufe nach 12 Jahren E E E E E E E E E E E E E
8 Entgelttabelle zu 14 Anlage 1 a zum KTD (gültig ab ) (monatlich in Euro) Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe nach 3 Jahren 3. Stufe nach 7 Jahren 4. Stufe nach 12 Jahren E E E E E E E E E E E E E da die Tarifverträge zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht unterschrieben wurden, stehen die Tabellen noch unter Vorbehalt. Allerdings: wer nachrechnen mag: es sind die jeweiligen Erhöhungen von 3% und 2,1%.
9 Termine: 1. Mai 11:00 Uhr Demonstration Gute Arbeit. Sichere Rente. Soziales Europa Spielbudenplatz / St.Pauli 12:00 Uhr Kundgebung auf dem Fischmarkt mit Uwe Grund (Vorsitzender DGB Hamburg) Michael Vassiliadis (Vorsitzender IG Bergbau, Chemie, Energie) Marion Popken (DGB-Jugend Hamburg) 13:00 Uhr Brückenveranstaltung Kirchentag Politik und Kultur Soviel Gerechtigkeit du brauchst 3. Mai 18:00 Uhr Diakonie im neoliberalen Umfeld. Dritter Weg oder Tarifvertrag? Podium mit: Frank Bsirske (Bundesvorsitzender ver.di) OKR Johannes Stockmeier (Präsident des Diakonischen Werkes der EKD) Prof. Dr. Franz Segbers (Universität Marburg) Sigrun Rose (Diakonisches Werk Neu-Ulm) Moderation: Dr. Wolfgang Kessler im Evangelisch-reformierten Gemeindezentrum, Palmaille 2, Hamburg 4. Mai 10:30 Uhr Kirche und Diakonie als Arbeitgeber Ein Streitgespräch Podium mit: Frank Bsirske (Bundesvorsitzender ver.di) Prof. Dr. Gerhard Robbers (Jurist, Kirchentagspräsident) Moderation: Uli Röhm, Wirtschaftsjournalist in der St. Georgskirche, St. Georgs Kirchhof ab 12:30 gleicher Ort: Buchvorstellung Streiks in Gottes Häusern mit den Herausgebern Frank Bsirske, Ellen Paschke und Berno Schuckart-Witsch vom Mai ver.di-stand auf dem Markt der Möglichkeiten, jeweils von 10:30 18:30 Uhr auf dem Messegelände A Hallen Aktive Kolleginnen und Kollegen von ver.di stehen zur Verfügung, Infos zur Gewerkschaftsarbeit in kirchlichen Einrichtungen und vieles mehr. 15. Mai 14:30 Uhr Sitzung der ESA-Vertrauensleute im Gewerkschaftshaus, Besenbinderhof 60, Fachbereich 03, Fahrstuhlebene 6, Raum St.Pauli Redaktion des Schichtwechsels: ver.di-vertrauensleute in der ESA V.i.S.d.P.: ver.di Hamburg, FB03, Dr. Arnold Rekittke, Besenbinderhof 60, Hamburg Druck: D.I.Y. :)
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