Landtagswahlen

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1 2014 Landtagswahlen

2 Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik Die Landtagswahl vom 21. September 2014

3 Herausgeber und Hersteller Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik Römerstraße 15 A-6901 Bregenz Internet: Telefon: +43(0)5574/ bzw Telefax: +43(0)5574/ Redaktion DI Egon Rücker Inhalt DI Egon Rücker Telefon: +43(0)5574/ Thomas Mathias Telefon: +43(0)5574/ Bregenz, November 2014

4 Die Landtagswahl vom 21. September 2014 Inhaltsverzeichnis Textteil 5 Allgemeine Informationen 5 Ergebnisse 7 Erläuterungen 22 Tabellenteil Wahlberechtigte und Wahlkartenwähler Abgegebene Stimmen Aufteilung der gültigen Stimmen auf die Parteien Aufteilung der gültigen Stimmen auf die Parteien in Prozent Verteilung der gültigen Stimmen nach Regionen Verteilung der gültigen Stimmen auf die Parteien nach Gemeindegrößenklassen Zu- bzw. Abnahmen der gültigen Stimmen in absoluten Zahlen bei VP, FPÖ, GRÜNE und SPÖ gegenüber den Landtagswahlen Zu- bzw. Abnahmen der prozentuellen Stimmenanteile gegenüber den Landtagswahlen 2009 (Veränderung in Prozentpunkten) Gültige Stimmzettel aller Parteien mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der VP mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der FPÖ mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der GRÜNEN mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der SPÖ mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der NEOS mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der PIRATENPARTEI mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der wahlwerbenden Partei M mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der wahlwerbenden Partei WIR mit und ohne Vorzugsstimmen Gültige Stimmzettel der wahlwerbenden Partei CPÖ mit und ohne 79 Vorzugsstimmen 19. Gewählte Kandidaten mit Vorzugsstimmen sowie Wahlpunkten 82 Anhang: Ränge, Listenplätze, Vorzugsstimmen und Wahlpunkte von Wahlwerbern der Bezirkswahlvorschläge 86

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6 Allgemeine Informationen Wahlwerbende Gruppen Folgende wahlwerbende Gruppen kandidierten bei der Landtagswahl 2014: 1. Landeshauptmann Markus Wallner Vorarlberger Volkspartei (VP) 2. Vorarlberger Freiheitliche FPÖ (FPÖ) 3. Die Grünen Grüne Alternative Vorarlberg (GRÜNE) 4. Michael Ritsch Vorarlberger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (SPÖ) 5. NEOS Vorarlberg (NEOS) 6. Piratenpartei (PIRAT) 7. Männerpartei für ein faires Miteinander (M) 8. WIR Plattform für Familien (WIR) 9. Christliche Partei Österreichs (CPÖ) Alle neun Parteien kandidierten in allen vier Bezirken. Erstmals kandidierten in Vorarlberg die NEOS Vorarlberg, die Piratenpartei, die Männerpartei für ein faires Miteinander, WIR Plattform für Familien und die Christliche Partei Österreichs. Von den zur Landtagswahl 2009 angetretenen Parteien, waren die Listen Kiebitz, BZÖ Vorarlberg, wir-gemeinsam.at (WIR) und die Gsiberger nicht mehr dabei. Die wahlwerbende Gruppierung WIR Plattform für Familien aus der Landtagswahl 2014 ist mit der wahlwerbenden Gruppierung WIR wir-gemeinsam.at aus der Landtagswahl 2009 nicht vergleichbar. Änderungen Auf Grund von gesetzlichen Änderungen ergaben sich im Vergleich zur letzten Landtagswahl für die Wählerinnen und Wähler insbesondere folgende wesentliche Änderungen: - Ein Ausschluss vom Wahlrecht auf Grund einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehr als 5-jährigen unbedingten Freiheitsstrafe oder zu einer mindestens einjährigen unbedingten Freiheitsstrafe wegen bestimmter strafbarer Handlungen (z.b. Hochverrat, staatsfeindliche Verbindungen, Verrat von Staatsgeheimnissen, strafbare Handlungen gegen das Bundesheer, strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren) muss nun vom zuständigen Gericht jeweils als Einzelfallentscheidung explizit im Urteil ausgesprochen werden. Wird kein Ausschluss vom Wahlrecht im Urteil ausgesprochen, so steht der verurteilten Person das Wahlrecht weiterhin zu. 5

7 - Entfall der achttägigen Nachfrist für das Einlangen der Wahlkarte: Der Wähler hat nur mehr die Unterschrift auf der Wahlkarte anzubringen, die Angaben über Datum und Uhrzeit des Verschließens der Wahlkarte sind nicht mehr erforderlich. Die Wahlkarte ist nun so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangt oder in einem Wahllokal während der Wahlzeiten abgegeben wird. - Die Wähler können den Wahlwerbern der von ihnen gewählten Partei - statt bisher drei - insgesamt fünf Vorzugsstimmen geben. Ein Wahlwerber kann dabei höchstens zwei Vorzugsstimmen erhalten. Durch die Anhebung der möglichen zu vergebenden Vorzugsstimmen können die Wähler ihre persönlichen Präferenzen deutlicher zum Ausdruck bringen. Es wird eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts erzielt. - Die Gewichtung der Vorzugsstimmen wurde wesentlich geändert: Während die Listenpunkte nur halb so stark Berücksichtigung finden wie bisher, erhält ein Wahlwerber pro Vorzugsstimme nun doppelt so viele (32 statt bisher 16) Vorzugspunkte. Damit wurde eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts erzielt. Wahlberechtigte Am 21. September 2014 waren bei der Wahl zum Vorarlberger Landtag Personen wahlberechtigt. Das sind um (+2,3%) mehr als bei der Landtagswahl Unter den Wahlberechtigten sind Frauen mit 51,3% stärker vertreten als Männer. Die Zahl der wahlberechtigten Auslandsvorarlbergerinnen und Auslandsvorarlberger betrug 254 Personen, beinahe doppelt so viele als bei der letzten Landtagswahl 2009 (LTW 2009). Zur LTW 2009 waren 129 Auslandsvorarlberger/innen wahlberechtigt. Wahlkarten Die Erleichterung, mittels Briefwahl zu wählen, wurde gerne in Anspruch genommen. Von den ausgestellten Wahlkarten sind 243 an Auslandsvorarlberger/innen und 25 an Gehunfähige ausgestellt worden. Bei der LTW 2014 wurden um Wahlkarten mehr ausgestellt als noch bei der LTW 2009 und über sechsmal so viele als bei der LTW 2004 mit Wahlkarten. Insgesamt wurden gültige Stimmen mittels Briefwahl im Wahlergebnis berücksichtigt. Bei der LTW 2009 waren es gültige Briefwahlkarten. Insgesamt gab es bei der Landtagswahl von den Bezirkswahlbehörden auszuwertende Stimmen. Dazu zählen die Stimmen von Wahlkartenwählern aus fremden Bezirken sowie die im Wahllokal entgegengenommenen Wahlkarten, die zur brieflichen Stimmabgabe verwendet wurden. Von diesen Stimmen waren gültig. Es kam dadurch jedoch zu keiner bedeutenden Verschiebung von prozentuellen Stimmenanteilen (maximal 0,06 Prozentpunkte). Bei der Landtagswahl 2009 gab es noch gültige Stimmen durch bezirksfremde Wahlkarten und nachträglich eingelangte Briefwahlkarten. 6

8 Wahlbeteiligung Bei der Landtagswahl 2014 war die Wahlbeteiligung mit 64,3% niedriger als bei der LTW 2009 mit 68,4%, aber höher als bei der LTW 2004, die erste Wahl ohne Wahlpflicht, mit 60,6%. Die Wahlbeteiligung war im Bezirk Bludenz mit 67,6% am höchsten. Im Bezirk Bregenz betrug die Wahlbeteiligung 65,3% und im Bezirk Feldkirch 63,7%. In Dornbirn war die Wahlbeteiligung mit 61,1% am niedrigsten. Wahlbeteiligung nach Bezirken Kennzahlen Bludenz Bregenz Dornbirn Feldkirch Vorarlberg Wahlberechtigte abgegebene Stimmen gültige Stimmen ungültige Stimmen Nichtwähler Wahlbeteiligung in % 67,6 65,3 61,1 63,7 64,3 Der Anteil ungültiger Stimmen war mit 0,8% geringfügig höher als bei der letzten LTW mit 0,7%. Im Jahr 1999 mit Wahlpflicht war der Anteil mit 3,6% wesentlich höher. Ergebnisse Verteilung der gültigen Stimmen bei der LTW 2014 Partei absolut in Prozent +/- %-Punkte geg. LTW 2009 VP ,8-9,0 FPÖ ,4-1,7 GRÜNE ,1 6,6 SPÖ ,8-1,2 NEOS 1) ,9 6,9 PIRAT 1) 795 0,5 0,5 M 1) 672 0,4 0,4 WIR 1) ,6 0,6 CPÖ 1) 833 0,5 0,5 1) bei der LTW 2009 nicht angetreten Die VP verlor bei der Landtagswahl 2014 die absolute Stimmen- und Mandatsmehrheit. Erstmals sind mit der VP, FPÖ, GRÜNE, SPÖ und den NEOS fünf Parteien im Vorarlberger Landtag vertreten. Die VP erhielt 41,8%, FPÖ 23,4%, GRÜNE 17,1%, SPÖ 8,8% und die NEOS 6,9% der gültigen Stimmen. Die andere Parteien (PIRAT, M, WIR, CPÖ) erhielten knapp 2% der gültigen Stimmen. 7

9 Mandatsverteilung 8

10 Mandate erzielten - Landeshauptmann Markus Wallner Vorarlberger Volkspartei (VP) - Vorarlberger Freiheitliche FPÖ (FPÖ) - Die Grünen Grüne Alternative Vorarlberg (GRÜNE) - Michael Ritsch Vorarlberger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (SPÖ) - NEOS Vorarlberg (NEOS) Stimmenverteilung auf die wahlwerbenden Gruppen Die VP erhielt die meisten gültigen Stimmen, konnte die absolute Stimmenmehrheit aber nicht mehr verteidigen. Die VP erhielt gültige Stimmen, was einem Stimmanteil von 41,8% (-9,0 Prozentpunkte) entspricht. Bei der LTW im Jahr 2009 waren es noch 50,8%, im Jahr ,9% und bei der LTW ,8%. Die FPÖ erhielt gültige Stimmen. Mit 23,4% (-1,7 Prozentpunkte) konnte die FPÖ hinter der VP die meisten Stimmanteile erreichen. Bei der LTW 2009 waren es 25,1%, im Jahr ,9%. Die GRÜNEN konnten den Stimmenanteil von 10,6% auf 17,1% (+6,6 Prozentpunkte) ausbauen. Insgesamt wurden für die Grünen Stimmen gezählt, das sind über 50% mehr gültige Stimmen als bei der LTW 2009 mit gültigen Stimmen. Die SPÖ erzielte 8,8% (-1,2 Prozentpunkte) der gültigen Stimmen, bei der LTW 2009 waren es noch 10,0%. Das ist der kleinste Anteil, den die SPÖ bei Landtagswahlen seit 1945 jemals erreicht hatte. Im Jahr 2004 waren es 16,9% und bei der LTW ,0%. Insgesamt wurden für die SPÖ gültige Stimmen abgegeben. Die NEOS kandidierten erstmals für den Vorarlberger Landtag. Sie erzielten 6,9% oder gültige Stimmen und ziehen in den Landtag ein. Von den wahlwerbenden Gruppen, die bei der LTW 2014 angetreten sind, aber nicht im Landtag vertreten sind, erzielten WIR Plattform für Familien mit Spitzenkandidat Christoph Alton Stimmen und einen Stimmenanteil von 0,64%. Die CPÖ erreichte mit 833 Stimmen einen Anteil von 0,49%. Die Piraten erzielten 795 gültige Stimmen und 0,47% und die Männerpartei für ein faires Miteinander erzielte 672 gültige Stimmen und 0,39%. Mandate Mit 16 Sitzen (15 Grundmandate und ein Reststimmenmandat) hat die VP im neu gewählten Vorarlberger Landtag die absolute Mandats- und Stimmenmehrheit verloren. Die VP verlor vier Landtagssitze, zwei an die Grünen und zwei an die NEOS. Die FPÖ bleibt bei 9 Mandaten (7 Grundmandate und 2 Reststimmenmandate). Die GRÜNEN haben zwei Mandate dazu gewonnen und erreichten sechs Mandate (5 Grundmandate und ein Reststimmenmandat). Die SPÖ bleibt bei drei Mandaten (ein Grundmandat und zwei Reststimmenmandate). Die NEOS erreichten bei ihrem ersten Antreten bei der Wahl zum Vorarlberger Landtag zwei Mandate (zwei Reststimmenmandate) und verpassten die Klubstärke um ein Mandat. 9

11 Aufgrund der Wahlarithmetik benötigten die NEOS am meisten Stimmen für ein Mandat, die FPÖ am wenigsten. Die VP erhielt ein Restmandat und verfehlte das sechste Grundmandat in Bregenz um Stimmen. Die FPÖ verfehlte im Bezirk Bregenz um 304 gültige Stimmen ein drittes Mandat aus dem ersten Ermittlungsverfahren, bekam aber von den acht Restmandaten zwei dazu. Der SPÖ fehlten im Bezirk Feldkirch 606 gültige Stimmen auf ein Grundmandat in Feldkirch, bekamen aber zwei Restmandate. Die NEOS erreichten kein Grundmandat dafür zwei Restmandate. In Feldkirch hatten die NEOS um 846 Stimmen und in Bregenz um 629 Stimmen zu wenig auf ein Grundmandat. Die GRÜNEN verfehlten das zweite Grundmandat in Dornbirn um 735 Stimmen und bekamen ein Restmandat. Verwaltungsbezirk Mandate VP FPÖ GRÜNE SPÖ NEOS Gesamt Bludenz Bregenz Dornbirn Feldkirch Restmandate Vorarlberg Wählerstimmen pro Mandat Bezirke Im Bezirk Bludenz konnten die VP mit 45,6% und die SPÖ mit 11,0% ihre besten Ergebnisse erzielen. Die FPÖ erreichte 22,6%. Die GRÜNEN erzielten mit 12% ihr schlechtestes Bezirksergebnis. Die CPÖ erreichte im Bezirk Bludenz mit 0,7% ihr bestes Ergebnis. Im Vergleich zur LTW 2009 gewannen die GRÜNEN im Bezirk Bludenz 4,8 Prozentpunkte und die NEOS, die erstmals bei der LTW 2014 in Vorarlberg kandidierten, 6,6 Prozentpunkte. Die VP (-6,4 %- Punkte), die FPÖ (-2,9 %-Punkte) und die SPÖ (-1,2%-Punkte) haben im Wahlbezirk Bludenz gültige Stimmenanteile verloren. Im Bezirk Bregenz erreichte die VP 43,9%, die FPÖ 22,6% die GRÜNEN 16,2%, die SPÖ 9,0% und die NEOS 6,6%. Es gab im Bezirk Bregenz deutliche Verluste gegenüber der LTW 2009 für die VP (-10,6%-Punkte). Die GRÜNEN (+6,4 %-Punkte) und die NEOS (+6,6%-Punkte) haben im Bezirk Bregenz deutlich gewonnen. Im Bezirk Dornbirn erzielte die VP ihr schlechtestes Bezirksergebnis mit 35,8%. Die FPÖ mit 27,3% und die GRÜNEN mit 20,2% konnten in Dornbirn ihre besten Bezirksergebnisse erreichen. Die SPÖ erreichte 7,8% und die NEOS 7,1% der gültigen Wählerstimmen. Hohe Gewinne an gültigen Stimmenanteilen gab es für die GRÜNEN (+8,4 %-Punkte) und die NEOS (+7,1 %-Punkte; erstmalige Kandidatur) und hohe Verluste für die VP (-9,4 Prozentpunkte). Die FPÖ und die SPÖ haben gegenüber der LTW 2009 je knapp zwei Prozentpunkte verloren. 10

12 Im Bezirk Feldkirch konnte die VP 41,3% der gültigen Wählerstimmen für sich gewinnen. Die FPÖ erreichte 22,0%, die GRÜNEN 19,4%, die SPÖ 7,8% und die NEOS 7,3%. Die NEOS konnten im Wahlbezirk Feldkirch ihr bestes Ergebnis erreichen, ebenso die wahlwerbende Partei WIR mit 0,9%. Ihre schlechtesten Bezirksergebnisse erzielten die FPÖ und die SPÖ im Bezirk Feldkirch. Im Vergleich zur LTW 2009 verlor die VP 8,3 Prozentpunkte, die FPÖ 2,8 Prozentpunkte und die SPÖ 1,4 Prozentpunkte. Die GRÜNEN (+6,5 Prozentpunkte) und die NEOS (+7,3 Prozentpunkte) konnten Stimmenanteile gewinnen. Kennzahlen Bludenz Bregenz Dornbirn Feldkirch Vorarlberg Wahlberechtigte Nichtwähler abgegebene Stimmen gültig ungültig Verteilung der gültigen Stimmen VP FPÖ GRÜNE SPÖ NEOS PIRAT M WIR CPÖ Wahlzahl

13 Kennzahlen Bludenz Bregenz Dornbirn Feldkirch Vorarlberg Wahlberechtigte Nichtwähler in % 32,4 34,7 38,9 36,3 35,7 abgegebene Stimmen in % 67,6 65,3 61,1 63,7 64,3 davon gültig 99,2 99,1 99,3 99,2 99,2 ungültig 0,8 0,9 0,7 0,8 0,8 Verteilung der gültigen Stimmen VP 45,6 43,9 35,8 41,3 41,8 FPÖ 22,6 22,6 27,3 22,0 23,4 GRÜNE 12,0 16,2 20,2 19,4 17,1 SPÖ 11,0 9,0 7,8 7,8 8,8 NEOS 6,6 6,6 7,1 7,3 6,9 PIRAT 0,5 0,4 0,5 0,5 0,5 M 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 WIR 0,7 0,5 0,4 0,9 0,6 CPÖ 0,7 0,4 0,5 0,5 0,5 Regionen Die VP erreichte in den Regionen Arlberg/Klostertal, Brandnertal, Bregenzerwald, Großes Walsertal und im Kleinwalsertal über 50% der gültigen Stimmen. Am höchsten war die Zustimmung im Großen Walsertal mit 72%. Die FPÖ erreichte in allen Regionen den zweithöchsten Stimmenanteil, nur bei den Wahlkarten, die nicht im eigenen Bezirk abgegeben wurden konnten die Grünen einen höheren Anteil als die FPÖ erzielen. Über 20% erreicht die FPÖ in den Regionen Montafon, Rheintal, Walgau, Leiblachtal, Brandnertal und im Kleinwalsertal. Die GRÜNEN konnten 25% erreichen und zwar bei den Wahlkartenwählern und -wählerinnen, die ihre Stimme nicht im eigenen Wahlbezirk abgegeben haben oder die zur brieflichen Stimmabgabe eingelangt sind. Im Rheintal, im Leiblachtal und im Walgau wurden die besten Regionsergebnisse erzielt. Die SPÖ konnte im Walgau mit 12% ihr bestes Ergebnis erzielen. Knapp unter 10% erreichte die SPÖ in den Regionen Arlberg/Klostertal, Leiblachtal, Montafon und im Rheintal. Die NEOS konnten ihre besten Ergebnisse im Kleinwalsertal (14%) und in der Region Arlberg/Klostertal sowie bei den Wahlkartenwählern mit je knapp über 11% erzielen. Von den anderen wahlwerbenden Gruppierungen konnte einzig das CPÖ in der Region Großes Walsertal einen gültigen Stimmenanteil von über 2% erreichen. 12

14 Region Wahlberechtigt Gültig Ungültig Verteilung gültiger Stimmen in Prozent VP FPÖ GRÜNE SPÖ NEOS Andere Arlberg/Klostertal ,9 15,5 8,1 9,6 11,4 1,5 Brandnertal ,2 20,8 7,1 4,5 7,1 2,3 Bregenzerwald ,5 18,8 12,1 2,2 5,9 1,5 Großes Walsertal ,1 11,5 7,2 1,7 4,6 2,8 Kleinwalsertal ,1 20,5 11,6 3,0 13,6 1,2 Leiblachtal ,3 21,2 17,3 8,9 6,7 1,6 Montafon ,3 26,3 8,6 8,3 5,7 1,8 Rheintal ,4 24,7 19,4 9,3 7,1 2,0 Walgau ,0 22,8 14,7 12,0 6,2 2,3 Wahlkarten 1) ,6 16,8 25,0 6,2 11,6 2,7 Gesamtergebnis ,8 23,4 17,1 8,8 6,9 2,0 1) Wahlkarten, die nicht im eigenen Wahlbezirk abgegeben wurden oder die zur brieflichen Stimmabgabe eingelangt sind. Gemeinden Die VP erhielt vor allem in kleinen Gemeinden sehr hohe Stimmanteile. Im Allgemeinen lässt sich ableiten: Je kleiner die Gemeinde ist, desto mehr Stimmenanteile gingen an die VP. So wurden in Gemeinden unter 500 Einwohner zwei Drittel der gültigen Stimmen erreicht. In Gemeinden zwischen 500 und Einwohnern wurden noch knapp 60% erreicht. In mittleren Gemeinden zwischen und Einwohnern wurden rund 45% erzielt. In den größten Gemeinden Dornbirn, Feldkirch, Bregenz und Lustenau mit über Einwohnern wurden von der VP insgesamt 35% der gültigen Stimmen erreicht. Umgekehrt erzielte die FPÖ die höchsten Stimmanteile mit über 25% in Gemeinden zwischen und Bewohnern und die geringsten in den Kleinstgemeinden sowie bei den Wahlkartenwählern. Auch die GRÜNEN erzielten mit 21% in den größten Gemeinden über Einwohner ihre besten Ergebnisse und in den Gemeinden zwischen 500 und Einwohnern mit rund 8% das schwächste Ergebnis. Bei den Wahlkartenwählern konnten die GRÜNEN sogar 25% erzielen. Die SPÖ konnte in Gemeinden über Einwohnern mit rund 11% ihr bestes Ergebnis erreichen. Hingeben waren die schwächsten Ergebnisse mit 3% in Gemeinden unter 500 Einwohnern feststellbar. Die NEOS erreichten in Kleingemeinden unter Einwohner ihre schwächsten Ergebnisse. Ansonsten konnten die NEOS zwischen 6,5% und 7,5% erzielen. Bei den Wahlkartenwählerinnen und -wählern konnten sogar knapp 12% erreicht werden. Keine gültigen Stimmen wurden für die PIRATEN in 19 Gemeinden, für die Männerpartei für ein faires Miteinander in 22 Gemeinden, für WIR in 12 Gemeinden und für die CPÖ in 16 Gemeinden gezählt. 13

15 Gemeinden nach der Anzahl Gültig VP FPÖ GRÜNE SPÖ NEOS PIRAT M WIR CPÖ Einwohnerzahl Gem. unter ,0 66,7 14,7 9,5 2,9 4,0 0,2 0,2 1,1 0,6 500 bis unter ,0 59,2 19,9 8,4 4,7 5,9 0,2 0,3 0,6 0, bis unter ,0 55,2 19,6 12,1 4,5 7,0 0,3 0,2 0,7 0, bis unter ,0 45,1 22,6 15,2 8,1 7,0 0,5 0,4 0,7 0, bis unter ,0 40,6 25,9 17,1 8,2 6,4 0,5 0,4 0,6 0, bis unter ,0 36,6 25,4 18,6 11,0 6,5 0,5 0,4 0,5 0, und mehr 4 100,0 35,3 23,9 20,6 10,5 7,5 0,5 0,4 0,7 0,5 Wahlkarten - 100,0 37,6 16,8 25,0 6,2 11,6 0,5 0,3 1,3 0,5 Gesamt ,0 41,8 23,4 17,1 8,8 6,9 0,5 0,4 0,6 0,5 Die Aussagen über die Gemeindegrößen nach der Einwohnerzahl korrelieren sehr stark mit den Gemeindegrößen nach der Zahl der Wahlberechtigten und liefern ähnliche Aussagen. Gemeinden mit... Wahlberechtigten Anzahl Gem. gültig VP FPÖ GRÜNE SPÖ NEOS PIRAT M WIR CPÖ Unter ,0 63,3 18,0 9,0 3,1 4,6 0,2 0,3 0,9 0,5 500 bis unter ,0 59,0 19,3 9,5 4,2 6,2 0,2 0,2 0,6 0, bis unter ,0 51,1 20,7 13,4 6,4 6,6 0,4 0,3 0,6 0, bis unter ,0 42,8 23,7 16,1 8,3 7,0 0,5 0,4 0,7 0, und mehr ,0 36,1 24,8 19,6 10,4 7,0 0,5 0,4 0,6 0,5 Wahlkarten - 100,0 37,6 16,8 25,0 6,2 11,6 0,5 0,3 1,3 0,5 VORARLBERG ,0 41,8 23,4 17,1 8,8 6,9 0,5 0,4 0,6 0,5 Die VP konnte in 53 Gemeinden Stimmenanteile von 50% und mehr erreichen. Im Jahr 2009 waren es noch 71 Gemeinden. In 23 Gemeinden lag der Stimmenanteil zwischen 40% und unter 50%, in 19 Gemeinden zwischen 30% und unter 40%. In Fußach knapp unter 30%. In der Gemeinde Fontanella konnte die ÖVP mit 84% den höchsten Stimmenanteil erzielen. In Eichenberg, Damüls, Sonntag, Sibratsgfäll, Schröcken, Dünserberg, Blons und St. Gerold betrug der Stimmenanteil noch über 70%. Die geringsten Stimmenanteile unter 35% erreichte die ÖVP in den Gemeinden Fußach, Bregenz, Mäder und Hohenems. Die FPÖ konnte den sechs Gemeinden zwischen 30% und 40% der Stimmen erreichen in 50 Gemeinden lag der Stimmenanteil zwischen 20% und 30%. In Hohenems, der Heimatgemeinde von Spitzenkanditat Egger erreichte die FPÖ mit 35% das beste Ergebnis, gefolgt von den Gemeinden Fußach und Nenzing. Über 30% konnten noch in den Gemeinden Gemeinden Mäder, Gaschurn und Vandans erreicht werden. Die geringsten Stimmenanteile unter 10% wurden für die FPÖ in Eichenberg, Fontanella und in Lech festgestellt. Die GRÜNEN erreichten in 10 Gemeinden über 20% der gültigen Stimmen. Die besten Ergebnisse wurden in den Gemeinden Röthis (24%), Düns, Rankweil, Sulz und Dornbirn (zw. 21% und 23%) erzielt. Unter 5% erreichten die Grünen in den Gemeinden Schröcken, Damüls, Klösterle, Fontanella, Silbertal, St. Gallenkirch und Sonntag. Die besten Ergebnisse mit über 15% der gültigen Stimmen erreichte die SPÖ in den Gemeinden Bürs (20%), Bregenz, Bludenz und Innerbraz. In 15 Gemeinden wurden über 10% der 14

16 gültigen Stimmen, in 39 Gemeinden zwischen 5% und unter 10% und in 42 Gemeinden unter 5% erzielt. Unter 1% erzielte die SPÖ in den Gemeinden Fontanella, Sibratsgfäll, Fraxern, Sonntag, Bizau und Eichenberg. Die NEOS erreichten in Mittelberg (14%), Lech (13%) und Dalaas (13%) ihre besten Gemeindeergebnisse. Über 10% der gültigen Stimmenanteile konnten die Neos in sechs Gemeinden erzielen. Zwischen 5% und unter 10% erreichten die Neos in 66 Gemeinden und weniger als 5% in 24 Gemeinden. Die geringsten Stimmenanteile waren in den Gemeinden Düns (1%), Dünserberg, St. Gerold, Röns und Viktorsberg feststellbar. Die PIRATEN erreichten in den Gemeinden Viktorsberg (1,3%), Bludesch, Mäder und Dünserberg über 1% der gültigen Stimmen. Die Männerpartei erreichte in keiner Gemeinde über 1% der gültigen Stimmen. Das beste Ergebnis wurde in Düns mit knapp einem Prozent erzielt. Die wahlwerbende Partei WIR erreichte in der Gemeinde Lorüns mit 8,9% ihr bei Weitem bestes Ergebnis. In Sulzberg konnte noch über 2% erreicht werden. Insgesamt konnte WIR in 20 Gemeinden über 1% der Stimmen erreichen. Die CPÖ konnte in vier Gemeinden über 2% der gültigen Stimmen erreichen. In Sonntag 4,5% in Warth 3,1%, in St. Gerold 2,5% und in Raggal 2,1%. Insgesamt konnte die CPÖ in 10 Gemeinden über 1% der gültigen Stimmen erreichen. Verteilung der Gemeinden nach Parteien und Stimmenanteilen Stimmenanteile Parteien VP FPÖ GRÜNE SPÖ NEOS PIRAT M WIR CPÖ Keine Stimmen Bis unter 10 % % bis unter 20% % bis unter 30% % bis unter 40% % bis unter 50% % und mehr Vorzugsstimmen Jede Wählerin und jeder Wähler hatte die Möglichkeit, bis zu fünf Vorzugsstimmen statt wie bisher drei zu vergeben. Zwei davon können auf denselben Wahlwerber vereint werden. Vorzugsstimmen sind nur für Kandidaten einer Partei gültig und nur für Kandidaten der Partei, die man gewählt hat. Die Vorzugsstimmen wurden bei der Landtagswahl 2014 doppelt so hoch gewichtet wie bisher, während die Listenplätze nur noch halb so viel zählten. Diese stärkere Gewichtung der Vorzugsstimmen bewirkte einige Rangveränderungen in den Bezirkswahlvorschlägen. 15

17 Gültige Stimmzettel mit Vorzugsstimmen nach Parteien und Bezirken Partei Bludenz Bregenz Dornbirn Feldkirch Vorarlberg VP FPÖ GRÜNE SPÖ NEOS PIRAT M WIR CPÖ Gesamt Gültige Stimmzettel nach Parteien und Bezirken Partei Bludenz Bregenz Dornbirn Feldkirch Vorarlberg VP FPÖ GRÜNE SPÖ NEOS PIRAT M WIR CPÖ Gesamt Vorzugsstimmenanteile nach Parteien und Bezirken Partei Bludenz Bregenz Dornbirn Feldkirch Vorarlberg VP 85,0 80,9 81,2 81,9 82,0 FPÖ 75,0 76,2 81,8 76,7 77,5 GRÜNE 62,3 66,2 70,7 64,8 66,4 SPÖ 71,7 75,0 75,0 70,2 73,1 NEOS 53,6 53,3 51,7 54,5 53,4 PIRAT 44,4 34,8 50,0 47,5 43,5 M 44,4 52,4 54,1 55,6 52,2 WIR 62,3 58,2 48,7 65,0 60,3 CPÖ 61,3 52,4 52,2 52,7 54,6 Gesamt 75,8 74,6 76,1 74,0 75,0 75,0% der Wählerinnen und Wähler, die gültig gestimmt haben, haben auch Vorzugsstimmen vergeben. Das ist ein deutlicher Anstieg (+3%-Punkte) gegenüber der letzten Landtagswahl im Jahr Am häufigsten machten Wähler der Volkspartei mit 82% Vorzugsstimmenanteil Gebrauch, gefolgt von FPÖ-Wählern mit 77,5% und den SPÖ-Wählern mit 73,1%. Die geringsten Vorzugsstimmenanteile (unter 55%) wurden bei PIRATEN, der Männerpartei für ein faires Miteinander, den NEOS und der CPÖ festgestellt. Die Gemeinden mit den höchsten Vorzugsstimmenanteilen waren Dünserberg, Fontanella, Brand, Mittelberg, Sonntag und Schnifis. 16

18 Der Kandidat mit den meisten Vorzugsstimmen war Landeshauptmann Mag. Markus Wallner. Er war der einzige Kandidat der VP, der in allen vier Bezirken kandidierte. Er erhielt insgesamt Vorzugsstimmen von VP-Wählern und Wählerinnen. Das ist insofern möglich, dass jeder Wahlberechtigte fünf Vorzugsstimmen vergeben durfte, zwei davon an denselben Kandidaten. Der Anteil der Vorzugsstimmen an den Gesamtstimmen der Partei beträgt 127%. Von der FPÖ kandidierte Dieter Egger als einziger Kandidat der FPÖ in allen vier Bezirken. Er erhielt Vorzugsstimmen von Wählerinnen und Wählern. Der Vorzugsstimmenanteil an den Gesamtstimmen der Partei beträgt 120%. Johannes Rauch, Katharina Wiesflecker, DI Dr. Adi Gross, Mag. Nina Tomaselli, Vahide Aydin und MMag. Daniel Zadra von den GRÜNEN kandidierten in allen vier Bezirken. Johannes Rauch erhielt insgesamt Vorzugsstimmen von Wählerinnen und Wählern. Der Vorzugsstimmenanteil an den Gesamtstimmen der Partei beträgt 72%. Katharina Wiesflecker erreichte 7.876, Vahide Aydin 5.803, DI Dr. Adi Gross 4.762, Nina Tomaselli 3.672, und MMag. Daniel Zadra Vorzugsstimmen. Von der SPÖ kandidierten Michael Ritsch, Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger, Ing. Reinhold Einwallner, Manuela Auer, Olga Pircher, Alexandra König, Werner Posch, Saadet Tuglan, Thomas Hopfner und Dominik Steinwidder in allen vier Bezirken. Michael Ritsch erhielt Vorzugsstimmen von Wählerinnen und Wählern. Der Vorzugsstimmenanteil an den Gesamtstimmen der Partei beträgt 100%. Neben Michael Ritsch erreichten über Vorzugsstimmen: Manuela Auer (5.889), Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger (5.024), Ing. Reinhold Einwallner (1.877) und Olga Pircher (1.136). Mag. (FH) Sabine Scheffknecht von den NEOS erzielte insgesamt Vorzugsstimmen von Wählerinnen und Wählern. Der Vorzugsstimmenanteil an den Gesamtstimmen der Partei beträgt 54%. Des Weiteren kandidierten in allen vier Wahlbezirken Dr. Matthias Scheyer, Mag. Martina Pointner, Mag. Günter Meusburger, Mag. Daniel Matt, MAS Horst Werner Schneider, Mag. Doris Hager-Hämmerle, Rupert Burtscher und DI (FH) Peter Scheffknecht. Neben Mag. (FH) Sabine Scheffknecht erreichten über Vorzugsstimmen: Dr. Scheyer Matthias (1.814), Mag. Martina Pointner (1.523), Mag. Günter Meusburger (1.481) und Mag. Daniel Matt (1.135). Wahlwerber mit besonders vielen Vorzugsstimmen können ein Vorzugsstimmenmandat erhalten, wenn ihre Partei mindestens ein Mandat erreicht hat, sie nicht schon ohnehin ein Mandat erhielten, die Zahl der Vorzugsstimmen größer ist als die der anderen Wahlwerber der eigenen Partei und die Zahl der Vorzugsstimmen mindestens 24% der gültigen Stimmen seiner Partei beträgt. Bei der Landtagswahl 2014 gab es kein Vorzugsstimmenmandat, da alle in Frage kommenden Wahlwerber schon ein Mandat zugewiesen bekamen. 17

19 Folgende Wahlwerber von Parteien mit mindestens einem Mandat, haben Vorzugsstimmen von mindestens 24% der Parteisummen im jeweiligen Wahlbezirk erreicht: Wahlwerber Fraktion Wahlbezirk %-Anteil Vorzugsstimmesummen Partei- Vorzugsstimmen Mag. Markus Wallner VP Feldkirch 133, Mag. Markus Wallner VP Bludenz 128, Mag. Markus Wallner VP Bregenz 124, Dieter Egger FPÖ Feldkirch 121, Mag. Markus Wallner VP Dornbirn 120, Dieter Egger FPÖ Dornbirn 120, Dieter Egger FPÖ Bludenz 119, Dieter Egger FPÖ Bregenz 117, Michael Ritsch SPÖ Bregenz 109, Michael Ritsch SPÖ Feldkirch 98, Michael Ritsch SPÖ Dornbirn 96, Michael Ritsch SPÖ Bludenz 89, Johannes Rauch GRÜNE Bludenz 79, Johannes Rauch GRÜNE Feldkirch 75, Johannes Rauch GRÜNE Bregenz 69, Johannes Rauch GRÜNE Dornbirn 67, Mag. (FH) Sabine Scheffknecht NEOS Bludenz 66, Manuela Auer SPÖ Bludenz 59, Mag. (FH) Sabine Scheffknecht NEOS Dornbirn 55, Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger SPÖ Dornbirn 54, Mag. (FH) Sabine Scheffknecht NEOS Feldkirch 50, Mag. (FH) Sabine Scheffknecht NEOS Bregenz 50, Christoph Waibel FPÖ Dornbirn 47, Manuela Auer SPÖ Feldkirch 39, Ing. Erich Schwärzler VP Bregenz 37, Dr. Monika Vonier VP Bludenz 34, Vahide Aydin GRÜNE Dornbirn 34, Manuela Auer SPÖ Dornbirn 33, Daniel Allgäuer FPÖ Feldkirch 31, Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger SPÖ Feldkirch 31, Mag. Karl-Heinz Rüdisser VP Bregenz 31, Katharina Wiesflecker GRÜNE Bregenz 30, Manuela Auer SPÖ Bregenz 29, Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger SPÖ Bregenz 29, MMag. Daniel Zadra GRÜNE Dornbirn 28, Dr. Matthias Scheyer NEOS Feldkirch 28, Mag. Günter Meusburger NEOS Bregenz 27, Katharina Wiesflecker GRÜNE Bludenz 27, Josef Türtscher VP Bludenz 27, Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger SPÖ Bludenz 26, Mag. Daniel Matt NEOS Feldkirch 25, Katharina Wiesflecker GRÜNE Feldkirch 25, Ernst Hagen FPÖ Dornbirn 24, Dr. Thomas Winsauer VP Dornbirn 24, Katharina Wiesflecker GRÜNE Dornbirn 24, Joachim Weixlbaumer FPÖ Bludenz 24, Durch die stärkere Gewichtung der Vorzugsstimmen gab es bei den Bezirksergebnissen 234 Rangbewegungen mit mindestens einem Platz Unterschied zum Listenplatz. In Summe kam es zu 340 Rangveränderungen. 18

20 Rangveränderungen Vahide Aydin von den GRÜNEN konnte im Wahlbezirk Bregenz aufgrund von Vorzugsstimmen sechs Plätze aufholen und erreichte dadurch den 9. Rang. Dipl.-Inform. MSc Dominik Bartenstein von den GRÜNEN konnte im Wahlbezirk Bregenz aufgrund von Vorzugsstimmen um fünf Plätze auf Platz 5 vorrücken. Mit 18 Vorzugsstimmen konnte auch Luzia Fink von WIR im Wahlbezirk Dornbirn sich vom 15. Listenplatz auf den 10ten verbessern. Florian Kasseroler von der FPÖ, Mag. Karin Fritz von den GRÜNEN, Dr. Matthias Scheyer von den NEOS, Markus Pocza von der SPÖ und Andrea Schwarzmann von der VP konnten sich gegenüber dem Listenplatz im Wahlbezirk Bludenz um vier Plätze verbessern. Ebenso konnte sich Volkmar Pirker von der FPÖ im Wahlbezirk Feldkirch um vier Plätze verbessern. Um drei Plätze vorrücken konnten Johann Hechenberger (CPÖ, Feldkirch), Andrea Kinz (FPÖ, Bregenz), Nicole Hosp (FPÖ, Dornbirn), Mag. Martina Pointner (NEOS, Dornbirn) und Alexandra König (SPÖ, Bregenz). Insgesamt konnten 29 Wahlwerber zwei Plätze vorrücken und 57 einen Platz. 247-mal gab es aufgrund der Vorzugsstimmen keine Platzveränderung, in 103 Fällen wurde ein Platz und 26-mal zwei Plätze verloren. Karl Grossmann (FPÖ, Bregenz), Christiane Grabher (GRÜNE, Bregenz), Gabriela Harmtodt (GRÜNE, Dornbirn), Peter Ritter (VP, Bludenz) und Carina Gebhart (VP, Bludenz) verloren drei Plätze. Im Wahlbezirk Budenz hatten die Vorzugsstimmen in der VP Auswirkungen auf die Mandate. Christian Ganter, Bürgermeister von Dalaas, konnte auf dem vierten Platz das Mandat von LH Mag. Markus Wallner übernehmen, der das Mandat in Feldkirch annahm. Landtagsvizepräsident Peter Ritter erreichte als zweitgereihter den fünften Platz und erreichte kein Mandat mehr. Durch den dritten Platz erreichte die viertgereihte Dr. Monika Vonier ein Grundmandat der VP in Bludenz. Im Wahlbezirk Bregenz konnte durch den Verzicht der Regierungsmitglieder der Volkspartei Bernhard Feuerstein mit Vorzugsstimmen dem vor ihm in der Liste gereihten Dr. Michael Simma überholen und ein Mandat erzielen. Jürgen Bereuter (FPÖ) fehlten mindestens 23 Vorzugsstimmen für ein Mandat im Wahlbezirk Bregenz, welches Cornelia Michalke durch den Verzicht von Dieter Egger übernahm. Im Wahlbezirk Dornbirn konnte Daniel Steinhofer (VP) mit Vorzugsstimmen als siebtgereihter zwei Plätze vorrücken und errang durch den Verzicht der Regierungsmitglie-der ein Mandat. Arno Gächter (VP) fiel vom fünften Listenplatz zwei Plätze zurück und erreichte kein Mandat. Christoph Waibel (FPÖ) erzielte im Wahlbezirk Dornbirn Vorzugsstimmen und errang damit vom 4ten Listenplatz hinter Dieter Egger den zweiten Rang und ein Grundmandat. Da Dieter Egger in Dornbirn auf sein Mandat verzichtete, erhielt Landtagsvizepräsident Ernst Hagen als Listenzweiter ein Mandat. Bei den GRÜNEN erreichte Aydin Vahide als Listenvierte den zweiten Rang und damit ein Mandat, da der erstgereihte Johannes Rauch auf sein Mandat verzichtete. Im Wahlbezirk Feldkirch konnte sich Bürgermeister Werner Huber als Listenfünfter einen Platz verbessern und erreichte dadurch ein Grundmandat. Durch den Verzicht des Landeshauptmannes auf sein Mandat erreichte Dr. Barbara Schöbi-Fink mit Vorzugsstimmen ein Mandat. Bei den GRÜNEN konnte der Listenvierte Christoph Metzler mit Rang sechs noch ein Mandat erreichen, da die vor ihm platzierten in die Regierung wechselten oder schon ein Mandat erreicht haben. 19

21 Zusammensetzung des Vorarlberger Landtags und der Vorarlberger Landesregierung Die personelle Zusammensetzung des Vorarlberger Landtags hat sich aufgrund der Landtagswahl, Verzichterklärungen und Ausscheiden mehrerer Landtagsabgeordneter verändert. 21 der 36 Abgeordneten sind neu im Vorarlberger Landtag. Mitglieder des XXX. Vorarlberger Landtags zum VP FPÖ GRÜNE Julian Fässler Daniel Allgäuer Vahide Aydin, DSA Bernhard Feuerstein Christof Bitschi DI Dr. Adi Gross Mag. Roland Frühstück Dieter Egger Christoph Metzler Christian Gantner Ernst Hagen Sandra Schoch Beate Gruber Nicole Hosp Mag. Nina Tomaselli Mag. Albert Hofer Dr. Hubert Kinz MMag. Daniel Zadra Werner Huber Cornelia Michalke Mag. Matthias Kucera Christoph Waibel Dr. Gabriele Nußbaumer Joachim Weixlbaumer Martina Rüscher, MBA Dr. Barbara Schöbi-Fink SPÖ NEOS Mag. Harald Sonderegger Ing. Reinhold Einwallner Mag. Martina Pointner Daniel Steinhofer Michael Ritsch Mag. (FH) Sabine Scheffknecht Josef Türtscher Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger Dr. Monika Vonier Dr. Thomas Winsauer Ausgeschiedene Abgeordnete ÖVP FPÖ GRÜNE Erika Burtscher Silvia Benzer Bernd Bösch Dr. Kurt Fischer Ernst Blum Theresia Fröwis Josef Brunner SPÖ Manuela Hack Rudolf Jussel Mirjam Fischer Dr. Thomas Kaufmann Kornelia Spiß Josef Moosbrugger Mag. Alexander Muxel Monika Reis Peter Ritter Dr. Elmar Schallert Gert Wiesenegger Ing. Christoph Winder Landesrätin Dr. Greti Schmid und Landesrat Mag. Harald Sonderegger haben die Landesregierung verlassen. 20

22 In der Landtagssitzung am wurde Mag. Harald Sonderegger (VP) zum Präsidenten des XXX. Vorarlberger Landtags gewählt. Als Vizepräsidenten wurden Ernst Hagen (FPÖ) und die bisherige Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer (VP) gewählt. Landeshauptmann Mag. Markus Wallner (VP) wurde von den Abgeordneten des Vorarlberger Landtags als Landeshauptmann bestätigt. Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser (VP) wurde als Landesstatthalter bestätigt. Ebenso wurden als weitere Mitglieder der Landesregierung bestätigt: - Landesrat Dr. Christian Bernhard (VP) - Landesrätin Dr. Bernadette Mennel (VP) - Landesrat Ing. Erich Schwärzler (VP). Neu gewählt wurden die Regierungsmitglieder: - Landesrat Johannes Rauch (GRÜNE) - Landesrätin Katharina Wiesflecker (GRÜNE). Die bisherigen Landesräte Dr. Greti Schmid und Mag. Harald Sonderegger schieden aus der Landesregierung aus. Als Bundesräte und als Ersatzmitglied wurden gewählt: - Bundesrat Edgar Mayer und als Ersatzmitglied Jutta Gunz, beide VP - Bundesrat Christoph Längle und als Ersatzmitglied Jürgen Bereuter, beide FPÖ - Bundesrat Dr. Magnus Brunner und Ersatzmitglied Veronika Marte, BEd, beide VP 21

23 Erläuterungen Wahlberechtigte Bei der Landtagswahl 2014 waren wahlberechtigt: Österreichische Staatsbürger, die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hatten (jüngster Wähler ist somit am geboren) sowie am Stichtag der Wahl (24. Juni 2014) in einer Gemeinde Vorarlbergs den Hauptwohnsitz hatten oder ehemalige Landesbürgerinnen oder Landesbürger (Auslandsvorarlbergerinnen oder -vorarlberger), die in die Wählerkartei aufgenommen wurden. Nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und -bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, waren bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt. Ihnen kommt ein Wahlrecht nur bei Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sowie bei EU-Wahlen zu. Voraussetzung für das Wahlrecht von Auslandsvorarlbergerinnen und Auslandsvorarlbergern ist, dass am Stichtag ( ) der Hauptwohnsitz nach wie vor im Ausland begründet ist, die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt und direkt vor dem Verzug ein Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Vorarlbergs bestanden hat. Unter diesen Voraussetzungen konnten Auslandsvorarlbergerinnen und Auslandsvorarlberger eine Eintragung in die Wählerkartei bis spätestens 24. Juli 2014 beantragen. Auslandsvorarlbergerinnen und Auslandsvorarlberger wurden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis übernommen, sondern mussten einen Antrag auf Aufnahme in die sogenannte Wählerkartei stellen. Die Wählerkartei bildet die Grundlage für das Wählerverzeichnis bei der Landtagswahl. Wer konnte bei der Landtagswahl 2014 kandidieren? Wählbar war bei der Landtagswahl, wer am Stichtag der Wahl Landesbürgerin oder Landesbürger war und nicht durch ein inländisches ordentliches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist und spätestens am Wahltag (21. September 2014) das 18. Lebensjahr vollendet hatte (also am oder früher geboren wurde). 22

24 Welche Möglichkeiten der Stimmabgabe bestehen? Neben der persönlichen Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal konnte die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte erfolgen. Wahlberechtigten, die im Besitz einer Wahlkarte waren, standen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe offen: Briefwahl im In- und Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt (postalische Übermittlung, Abgabe der Wahlkarte beim Gemeindeamt, Einwerfen der Wahlkarte in den Briefkasten des Gemeindeamtes) bzw. Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag; Wählen am Wahltag in einem Wahllokal für Wahlkartenwähler; Wählen am Wahltag vor der Wahlkommission für Gehunfähige als gehunfähige sowie anwesende nicht gehunfähige Person; Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal. Wahlkarten Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben: Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (z.b. wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland); Wahlberechtige, die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind, die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch nehmen wollen und dies bei der Antragstellung erklären. Mittels Wahlkarte kann auch per Briefwahl gewählt werden. Neben der Briefwahl hat die Wählerin oder der Wähler die Möglichkeit, die Stimme mittels Wahlkarte in einem Wahllokal abzugeben, das zur Entgegennahme der Stimmen von Wahlkartenwählern bestimmt wurde. Wahlkartenwählerinnen und -wähler, die ihre Stimme im zuständigen Wahlbezirk abgegeben haben, können nicht gesondert erfasst werden. Die Auszählung erfolgt gemeinsam mit den anderen Stimmzetteln in jener Gemeinde, in der die Wahlkarten entgegengenommen werden. Briefwahl Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen; es muss nicht bis zum Wahltag zugewartet werden. Der Wähler hat den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte zu legen sowie die Wahlkarte zu verschließen. Sodann hat der Wähler auf der Wahlkarte durch Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. 23

25 Die Wahlkarte ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangt. Die Wahlkarte kann auch in jedem Wahllokal im Land während der Wahlzeiten abgegeben werden. Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten werden nicht ausgestellt. Die Wahlkarte sollte daher bis zum Zeitpunkt der Stimmabgabe sicher verwahrt werden. Kundmachung der wahlwerbenden Gruppen Die Landes- und Bezirkswahlvorschläge wurden im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundgemacht. Weiters wurde veranlasst, dass die Landeswahlvorschläge durch Anschlag an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden sowie die Bezirkswahlvorschläge in den jeweiligen Wahlbezirken durch Anschlag an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeinden kundgemacht wurden. Endgültiges Wahlergebnis Auf Grund des Umstandes, dass die in Wahllokalen abgegeben Wahlkarten, mit welchen brieflich abgestimmt wurde, und die Stimmen der Wahlkartenwähler aus fremden Wahlbezirken, welche in der Wahlzelle wählten, erst am Dienstag nach der Wahl von den Bezirkswahlbehörden ausgewertet wurden, stand das endgültige Wahlergebnis erst zu einem späteren Zeitpunkt fest. Die Stimmenergebnisse aufgrund der Auswertung der Bezirkswahlbehörden wurden mit den Stimmenergebnissen des Wahltages zu einem endgültigen Stimmenergebnis für das gesamte Land zusammengerechnet. Die Verteilung der im jeweiligen Wahlbezirk zu vergebenden Mandate auf die Parteien sowie die Wahlwerber erfolgte am Dienstag 23. September bzw. Mittwoch, 24. September durch die Bezirkswahlbehörden im Rahmen des ersten Ermittlungsverfahrens. Die Namen der im ersten Ermittlungsverfahren gewählten Abgeordneten und Ersatzmitglieder, die Zahl der verbliebenen Restmandate sowie die Zahl der auf die einzelnen Parteien entfallenden Reststimmen wurden noch am selben Tag an der Amtstafel der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft und schnellstmöglich im Amtsblattes für das Land Vorarlberg kundgemacht. Die nach dem ersten Ermittlungsverfahren verbliebenen Restmandate wurden von der Landeswahlbehörde auf Grund der Anzahl der Reststimmen am 26. September 2014 im zweiten Ermittlungsverfahren vergeben. Das endgültige Stimmenergebnis sowie die Verteilung der Restmandate auf die Abgeordneten der einzelnen Parteien standen zu diesem Zeitpunkt fest und wurde von der Landeswahlbehörde an der Amtstafel des Amtes der Landesregierung und im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundgemacht. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das ziffernmäßige Wahlergebnis und der Erklärung mehrfach gewählter Personen darüber, für welche Wahl sie sich entschieden haben, erfolgten am 6. Oktober 2014 durch die Landeswahlbehörde sowie durch die Bezirkswahlbehörden die Kundmachungen über die Änderungen, die sich auf Grund des Mehrfachgewählten- Verfahrens ergaben. Diese Kundmachungen wurden auf den jeweiligen Amtstafeln der Be- 24

26 zirkswahlbehörden bzw. der Landeswahlbehörde und darüber hinaus auch im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundgemacht. Mandate, Restmandate Insgesamt werden für den Vorarlberger Landtag 36 Landtagssitze verteilt. Im sogenannten ersten Ermittlungsverfahren werden die Mandate in den Bezirken vergeben, ausschlaggebend dafür ist die Wahlzahl: Sie wird errechnet, indem die Gesamtsumme der im Bezirk abgegebenen gültigen Stimmen durch die um eins vermehrte Zahl der dem Wahlbezirk zufallenden Mandate geteilt und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Jede Partei erhält nun so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme der gültigen Stimmen enthalten ist. Die im ersten Ermittlungsverfahren nicht zu vergebenden Mandate, sogenannte Restmandate und Reststimmen, die für das Zuteilen eines oder eines weiteren Mandates nicht ausreichen, wandern ins zweite Ermittlungsverfahren auf Landesebene. Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten haben nur jene Parteien, die einen Landeswahlvorschlag eingebracht und a) wenigstens in einem der Wahlbezirke ein Mandat (Grundmandat) oder b) mindestens 5% der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Die Restmandate werden nach dem d Hondt schen Verfahren gemäß 59 Abs. 5 bis 7 Gesetz über das Verfahren bei Wahlen zum Landtag, LGBl.Nr. 60/1988 idgf, errechnet. Die Mandate sind den Wahlwerbern der jeweiligen Partei in der Reihenfolge der erzielten Wahlpunkte zuzuweisen. Dabei ist wie folgt vorzugehen: Der auf dem Wahlvorschlag an erster Stelle angeführte Wahlwerber erhält für jede gültige Stimme der Partei so viele Listenpunkte, wie Mandate im betreffenden Wahlbezirk zu vergeben sind. Der auf dem Wahlvorschlag an zweiter Stelle angeführte Wahlwerber erhält einen halben Punkt weniger, der an dritter Stelle angeführte erhält einen Punkte weniger und so fort. Für jede Vorzugsstimme erhält der Wahlwerber 32 Vorzugspunkte. Die Zahl der Wahlpunkte ist durch Zusammenzählen der Listenpunkte und der Vorzugspunkte zu ermitteln. Die auf eine Partei entfallenden Restmandate sind den Wahlwerbern dieser Partei in der Reihenfolge des kundgemachten Landeswahlvorschlages zuzuweisen. Zahl der den Wahlbezirken zufallenden Mandate Bei der Landtagswahl ist das Landesgebiet in Wahlbezirke eingeteilt. Diese sind ident mit den vier bestehenden Verwaltungsbezirken. Auf der Grundlage der bei der Registerzählung 2011 ermittelten Zahl der Landesbürger werden die insgesamt 36 Mandate auf die Bezirke aufgeteilt. Nach 3 des Landtagswahlgesetzes, LGBl. Nr. 60/1988, wurde die Zahl der auf die Wahlbezirke entfallenden Mandate verordnet (LGBl. Nr. 2/2014): Bludenz 6 Abgeordnete, Bregenz 12 Abgeordnete, Dornbirn 8 Abgeordnete und Feldkirch 10 Abgeordnete. Da in der Regel bei Landtagswahlen nicht alle Mandate im ersten Ermittlungsverfahren (Grundmandate) vergeben werden können, verändert das zweite Ermittlungsverfahren (Reststimmenmandate) die Verteilung der Abgeordneten auf die Bezirke. 25

27 Rangveränderungen und Rangbewegungen Durch die Vergabe von Vorzugsstimmen kann es zu Rangveränderungen in den Bezirkswahlvorschlägen kommen. Dafür sind die erzielten Wahlpunkte entscheidend. Diese setzen sich zusammen aus der Summe der Listenpunkte und der Vorzugspunkte. Bei den Rangveränderungen wird jede Veränderung gegenüber dem Listenrang gezählt. Bei einer Rangbewegung wird jede Veränderung gegenüber dem Listenrang als eins gezählt. Beispiel: Kandidat A rückt durch die Vorzugsstimmen vom fünften Listenrang auf den dritten Platz vor. Kandidat B rutscht vom dritten auf den vierten Rang und Kandidat C vom vierten auf den fünften Rang zurück. Insgesamt waren es vier Rangveränderungen und drei Rangbewegungen. Klubstärke In 6 Abs 2 des Landtagsbeschlusses über eine Geschäftsordnung für den Vorarlberger Landtag heißt es: Landtagsfraktionen mit wenigstens drei Mitgliedern haben das Recht, einen Landtagsklub zu bilden. Jeder Landtagsklub hat aus seiner Mitte einen Obmann und einen Obmannstellvertreter zu wählen. Das Ergebnis der Konstituierung ist dem Präsidenten schriftlich oder in jeder technisch möglichen Form anzuzeigen. 26

28 TABELLENTEIL 1. Die Wahlberechtigten und Wahlkartenwähler 1.1 Verwaltungsbezirk Bludenz Gemeinden Sexual- Gemeindewohnsitz dav. Aus- Ausgestellte Wahlkarten pro- portion landsvor- arlberger Männl. Weibl. Gesamt Männl. Weibl. Gesamt m/w Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch St. Gerold Schruns Silbertal Sonntag Stallehr Thüringen Thüringerberg Tschagguns Vandans Bezirk Bludenz

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