Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte

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1 Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte Fragen und Antworten I Allgemeines 1. Die elektronische Gesundheitskarte was ist das? Die elektronische Gesundheitskarte wird die jetzige Krankenversichertenkarte ersetzen. Im Gegensatz zu ihrer Vorläuferin verfügt die elektronische Gesundheitskarte nicht mehr über einen einfachen Speicherchip, sondern über einen Mikroprozessorchip. Damit bietet die Karte weitaus mehr Speichermöglichkeiten und kann deutlich mehr Funktionen übernehmen als die jetzige Krankenversichertenkarte. So können Versicherte zusätzlich zu ihren administrativen Basisdaten wie etwa Name, Geburtsdatum und Versichertenstatus freiwillig medizinische Daten mittels der Gesundheitskarte speichern lassen: Von persönlichen Notfalldaten über Arzneimitteldokumentationen bis später hin zu einer elektronischen Patientenakte sind dann Patientendaten verfügbar. Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser können dadurch mit Einverständnis des Patienten schnell und unkompliziert Informationen austauschen. Für die Versicherten wird damit die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert, denn Information ist die Grundlage jeder erfolgreichen Therapie. 2. Wer bekommt eine elektronische Gesundheitskarte? Jeder Versicherte bekommt eine eigene Karte mit seinem Foto, Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild. 3. Von wem bekommt der Versicherte die neue Gesundheitskarte? Jeder Versicherte erhält die elektronische Gesundheitskarte wie bisher die Krankenversichertenkarte auch von seiner Krankenkasse. 4. Wann wird das sein? Die Karte wird schrittweise eingeführt werden. Das heißt, nicht alle Kassen und Regionen werden vermutlich zum gleichen Zeitpunkt eine neue Karte benutzen. Zurzeit wird die Karte in verschiedenen Regionen getestet. Nach derzeitigem Stand schätzen Experten, Stand: Januar

2 dass die ersten Kassen mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte an Versicherte ab 2009 beginnen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Tests erfolgreich verlaufen und dass es keine zeitlichen Verzögerungen gibt. 5. Müssen Versicherte selbst aktiv werden? Um eine elektronische Gesundheitskarte zu erhalten, muss der Versicherte lediglich ein Passfoto auf Anforderung an seine Kasse schicken. Die Kassen informieren ihre Versicherten auch darüber, welchen formalen Anforderungen das Foto entsprechen muss, wie etwa das Format, sowie über eventuell bestehende Serviceangebote zur Lichtbilderstellung. 6. Können Versicherte auch die alte Karte behalten? Nein, das geht leider nicht. Die alten Karten werden am Ende des Einführungsprozesses ihre Gültigkeit verlieren. 7. Wer ist für die neue Gesundheitskarte zuständig? Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist gesetzlich geregelt. Danach wird sie gemeinsam von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Kliniken bzw. deren Verbänden umgesetzt. Zu diesem Zweck wurde von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens als Betriebsorganisation die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, die gematik, gegründet. II Inhalte und Funktionen 8. Was kann die neue Gesundheitskarte? Zur Grundausstattung der neuen Karte gehören wichtige administrative Daten, die für alle Versicherten Pflicht sind. Dazu gehören zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum und Krankenkasse des Versicherten sowie sein Versicherungs- und Zuzahlungsstatus. Als zusätzliches Identifizierungsmerkmal kommt ein Foto des Karteninhabers hinzu. Dies soll dem Missbrauch der Karte vorbeugen. Außerdem wird die elektronische Gesundheitskarte die Möglichkeit bieten, die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite mit aufzunehmen, die den bisherigen Auslandskrankenschein ersetzt. Alle Karten werden als Pflichtanwendung das elektronische Rezept besitzen. Es wird das bisherige Papierrezept ersetzen. Darüber hinaus kann der Versicherte medizinische Zusatzinformationen speichern: Notfalldaten (wie beispielsweise vorhandene Allergien, die Unverträglichkeit von Medikamenten) für ein schnelles Reagieren bei einem Unfall, die so genannte Arzneimitteldokumentation und Gesundheitsdaten wie beispielsweise Laborergebnisse in Stand: Januar

3 der neuen elektronischen Patientenakte. Diese werden allerdings nicht direkt auf der Karte, sondern auf einem Server, einem externen Netzwerk oder Rechenzentrum mit großer Speicherkapazität, abgelegt. Ob der Versicherte diese zusätzlichen Funktionen der Karte nutzt, entscheidet er selbst. Sie sind optional und nicht verpflichtend. Nicht alle diese Anwendungen werden von Anfang an zur Verfügung stehen, sondern schrittweise eingeführt werden. 9. Was heißt elektronisches Rezept? Das elektronische Rezept (erezept) gehört zu den wichtigsten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, die alle Versicherten später nutzen müssen. Anstelle eines Papierrezeptes stellt der Arzt am Computer ein erezept aus. Ganz praktisch wird es so sein: Die elektronische Gesundheitskarte des Patienten wird in der Arztpraxis eingelesen, parallel dazu auch der elektronische Heilberufsausweis des Arztes. Beide Karten sind wie zwei Schlüssel: Nur wenn beide gesteckt sind, kann der Arzt auf die medizinischen Daten des Versicherten zugreifen, im konkreten Fall also ein Rezept erstellen. Er sucht ein passendes Medikament für den Versicherten aus, füllt am Computer mit Maus und Tastatur ein Formular anstelle des bisherigen Rezepts aus und unterschreibt es mit seiner digitalen Signatur. Diese wird mit Hilfe seines Heilberufsausweises erzeugt. Nun wird das erezept gespeichert entweder auf der Gesundheitskarte direkt oder über eine gesicherte Netzverbindung auf einem erezept- Server, einem externen Speicherplatz, übertragen. Welche dieser Varianten letztendlich angewendet wird, ist derzeit noch in der Diskussion, die letztendliche Entscheidung wird aber für die Versicherten keine Auswirkung haben. Die Erfahrungen aus den Testregionen werden zeigen, welche Methode sinnvoller ist. In der Apotheke ruft der Apotheker das Rezept dann mit seinem Heilberufsausweis ab. Auch hier muss der Versicherte parallel zum Apotheker die elektronische Gesundheitskarte in ein Lesegerät stecken (Zwei-Schlüssel-Prinzip). Nachdem der Apotheker das Medikament ausgehändigt hat, löscht er das erezept auf der Karte oder dem Server. Der Vorteil des neuen digitalisierten Prozesses: weniger Verwaltungsaufwand. Pro Jahr werden in Deutschland 600 bis 700 Millionen Rezepte ausgestellt. Davon sind rund acht Prozent schlecht lesbar, oder die Dosierung geht daraus nicht deutlich hervor. Mit dem erezept ist sowohl die Lesbarkeit des verschriebenen Medikaments als auch die der Dosierung garantiert. Darüber hinaus wird dem Apotheker die Abrechnung der Rezepte mit der Kasse erleichtert. Stand: Januar

4 10. Kann ich ein elektronisches Rezept auch bei einer Versandapotheke einlösen? Ja, das wird auf jeden Fall möglich sein. Wie das wird gegenwärtig noch diskutiert. Nähere Erkenntnisse wird es nach den Tests in den Testregionen geben. 11. Kann auch jemand anderes für mich ein elektronisches Rezept einlösen? Ja, das erezept kann auch von einem Stellvertreter, etwa einem Familienmitglied, eingelöst werden. Wie das konkret aussehen wird, ob zum Einlösen beispielsweise eine Vollmacht notwendig ist, wird sich im Zuge der Tests in den Testregionen zeigen. 12. Wie kann ich die neue Gesundheitskarte im europäischen Ausland benutzen? Die elektronische Gesundheitskarte wird die Möglichkeit bieten, die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) für gesetzlich Versicherte mit aufzunehmen, die dann auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt wird. Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt den bisherigen Auslandskrankenschein und ermöglicht den Versicherten eine unbürokratische medizinische Behandlung in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Die elektronische Gesundheitskarte mit all ihren Funktionen (Notfalldaten, elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte etc.) kann bislang jedoch nur in Deutschland eingesetzt werden. 13. Wie muss das Foto für die Gesundheitskarte aussehen? Auf der Vorderseite der neuen Karte wird ein aktuelles Foto des Versicherten abgebildet sein. Dieses weist eindeutig den Karteninhaber aus und beugt so dem Missbrauch der Karte vor. Wichtig ist daher, dass man den Versicherten zweifelsfrei auf dem Foto erkennen kann. Grundsätzlich gelten für das Foto die gleichen Vorschriften wie beim Foto für den Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild. 14. Wie kommt das Foto auf die Karte? Für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte benötigen die Krankenkassen von jedem Versicherten ab 15 Jahren ein aktuelles Foto. Sie werden ihre Versicherten rechtzeitig anschreiben und über den Ablauf informieren. 15. Bis wann brauchen die Kassen die Fotos der Versicherten? Der Zeitpunkt, wann eine Krankenkasse auf ihre Versicherten zugeht und um ein Foto bittet, wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Eine Krankenkasse, die beispielsweise bereits in einer Testregion an den Tests teilnimmt, hat ihre Versicherten dort eventuell bereits kontaktiert. Krankenkassen, die an den Tests nicht beteiligt sind und Stand: Januar

5 auf die endgültige Einführung der Karte (Roll-out) warten, werden ihre Versicherten erst später kontaktieren. 16. Was sind Notfalldaten? Warum soll ich sie speichern? Kommen Kranke in eine Notaufnahme, heißt es für den Arzt schnell zu handeln, denn unter Umständen zählt jede Minute. Dabei weiß er von dem Patienten in der Regel sehr wenig. Bei einem Verkehrsunfall können Verletzte oft nur unvollständige Auskünfte geben. Rettungsarzt und Sanitäter haben dann kaum eine Chance, Komplikationen, die beispielsweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten auftreten könnten, abzuklären. Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte können ihm wichtige Informationen liefern: Werden bestimmte Arzneimittel nicht vertragen? Liegen chronische Erkrankungen oder Allergien vor? Trägt der Patient Implantate, zum Beispiel einen Herzschrittmacher? Wer ist der behandelnde Arzt? Wer von den Angehörigen soll im Notfall kontaktiert werden? Auch einen Hinweis auf den hinterlegten Organspendeausweis kann er gegebenenfalls erfassen. All diese Angaben kann der Versicherte mittels elektronischer Gesundheitskarte hinterlegen. Sie sind im Notfall abrufbar. Ob der Versicherte diese Funktion jedoch nutzen will, ist seine individuelle Entscheidung. 17. Was ist eine elektronische Patientenakte und welche Vorteile bietet sie mir? In der elektronischen Patientenakte kann der Versicherte mit Unterstützung seines Arztes seine persönlichen Gesundheitsdaten gebündelt speichern. Dazu gehören zum Beispiel Röntgenbilder, Laborbefunde, Operationsberichte, Medikationen und Arztbriefe. Die Erstellung einer elektronischen Patientenakte ist für alle Versicherten freiwillig. Sie entscheiden, ob sie diese Funktion nutzen wollen, was in ihrer Akte gespeichert wird und wer auf welche Informationen zugreifen darf. Entscheidet sich der Versicherte für eine elektronische Patientenakte, kann sich seine medizinische Behandlung wesentlich verbessern. Beispielsweise sorgt die elektronische Patientenakte für eine umfassende, schnelle Verfügbarkeit von Arztberichten, Röntgenbildern oder Diagnosen. Dies erhöht die Therapiesicherheit der behandelnden Ärzte. Auch unnötige Mehrfachuntersuchungen können durch die elektronische Patientenakte reduziert werden. 18. Was bedeutet Arzneimitteldokumentation? Mittels der Gesundheitskarte kann der Versicherte alle Medikamente, die er einnimmt, dokumentieren sowohl verschreibungspflichtige als auch frei verkäufliche. Diese Funktion der Karte ist freiwillig genauso wie beispielsweise bei Notfalldaten und der elektronischen Patientenakte entscheidet allein der Versicherte, ob er sie nutzt oder nicht. Stand: Januar

6 Eine Arzneimitteldokumentation hat für den Versicherten enorme Vorteile: Viele Komplikationen treten aufgrund von Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten auf. Grund dafür ist in der Regel mangelnde Information über die Arzneien, die der Versicherte einnimmt. Ist die Medikamenteneinnahme mittels der Karte dokumentiert, kann der Arzt dies berücksichtigen, wenn er Medikamente verschreibt. Und der Apotheker kann noch einmal auf mögliche Neben- und Wechselwirkungen aufmerksam machen, wenn der Versicherte das Rezept einlöst. Damit hat der Versicherte ein doppeltes Sicherheitsnetz, wenn er sich für die Arzneimitteldokumentation entscheidet. 19. Wer listet die Medikamente in der Arzneimitteldokumentation auf? Die Arzneimitteldokumentation können Arzt und Apotheker vornehmen. Hat sich der Versicherte beispielsweise für die freiwillige Funktion der Arzneimitteldokumentation entschieden, kann der Arzt beim Verordnen das jeweilige Medikament gleich in der Dokumentation vermerken. Kauft der Versicherte in der Apotheke ein frei verkäufliches Medikament, beispielsweise ein Mittel gegen Halsschmerzen oder gegen Allergie, kann der Apotheker die Medikamente ebenfalls in der Arzneimitteldokumentation vermerken. 20. Kommt das alles auf einmal auf mich zu? Nein, die verschiedenen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte werden den Versicherten schrittweise zur Verfügung stehen. Aktuell steht nun die bundesweite Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte, der so genannte Rollout, zur Debatte. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) eine Organisation von Leistungserbringern und Kostenträgern im Gesundheitswesen hat dazu inzwischen ein Konzept vorgelegt. Danach werden bei der Einführung der neuen Karte wohl erst einmal nur alle administrativen Daten der Versicherten wie etwa Name, Adresse, Geburtsdatum, Zuzahlungsstatus des Versicherten gebündelt zur Verfügung stehen und zwar offline, also ohne Anbindung an die umgebende Infrastruktur von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und Apotheken. Der Zeitpunkt für den Start der Ausgabe der neuen Karte in dieser Form wird auf Herbst 2009 geschätzt. Um die potenzielle Leistungskraft der Karte so schnell wie möglich für die Versicherten zu entfalten, sehen es die Krankenkassen als notwendig an, dass die Online-Anbindung, also die Vernetzung aller Lesegeräte, Konnektoren und Server, parallel zur Ausgabe der egk aufgebaut wird. Die genaue Umsetzung des flächendeckenden Rollouts wird derzeit aber noch diskutiert. 21. Was ist, wenn ich die Karte vergessen habe? Wie bisher auch, behandelt der Arzt in der Regel auch dann und der Versicherte muss die Karte kurzfristig nachreichen. Muss ein Rezept ausgestellt werden, kann in dringenden Fällen auf ein Papierrezept ausgewichen werden. Stand: Januar

7 22. Was ist, wenn die Technik versagt oder der Strom ausfällt, werde ich dann trotzdem behandelt? Die Behandlung durch den Arzt wird in der Regel trotzdem erfolgen. Denn er wird versuchen, den Patienten optimal zu versorgen ob mit Geräten und Technik oder ohne. 23. Welche Vorteile hat die neue Gesundheitskarte für mich als Versicherten? Mit der elektronischen Gesundheitskarte kann die medizinische Versorgung der Versicherten verbessert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherte die freiwilligen Anwendungen nutzt von persönlichen Notfalldaten über Arzneimitteldokumentationen bis hin zu der elektronischen Patientenakte, die Arztbriefe, Laborbefunde, Operationsberichte, Röntgenbilder und digitale Daten von Untersuchungen enthalten kann. Denn eine gute Diagnose und Therapie basiert immer darauf, dass der behandelnde Arzt über die relevanten Informationen verfügt. Häufig fehlen zum Beispiel wichtige Informationen, weil der betreffende Arzt nicht erreichbar ist und die Behandlung verzögert sich. Da der Versicherte alle Informationen mittels der neuen Karte speichern kann, stehen sie dem jeweiligen Arzt auch sofort zur Verfügung, wenn der Versicherte das will. Mit der neuen Gesundheitskarte kann der Versicherte selbst über die Informationen, die ihn betreffen, bestimmen. Er entscheidet gemeinsam mit dem behandelnden Arzt, welche Daten gespeichert werden und wem sie zugänglich sind. Der Versicherte kennt dadurch auch die Dokumente, Befunde und Diagnosen, die seine Gesundheit betreffen. Er verfügt über die gleichen Informationen wie der Arzt. Damit werden die Patientenrechte gestärkt. 24. Welche Vorteile hat die neue Gesundheitskarte für den Arzt oder das Krankenhaus? Der behandelnde Arzt hat in Zukunft alle relevanten Informationen über den Versicherten umgehend zur Hand wenn der Versicherte die freiwilligen Zusatzanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte wie elektronische Patientenakte oder Arzneimitteldokumentation nutzt. Das kann sowohl Diagnose als auch Therapie vereinfachen und die Qualität der medizinischen Versorgung erheblich verbessern. Darüber hinaus werden die Arbeitsprozesse in Praxen und Krankenhäusern optimiert. 25. Welche Vorteile hat die neue Gesundheitskarte für den Apotheker? Jeder Versicherte kennt die Situation sicherlich: Man bekommt vom behandelnden Arzt ein Rezept in die Hand gedrückt und kann rein gar nichts lesen. So geht es auch den Apothekern in acht Prozent aller Fälle. Mit dem elektronischen Rezept ist sowohl die Lesbarkeit des verschriebenen Medikaments als auch die richtige Dosierung garantiert. Stand: Januar

8 Nutzt der Versicherte die freiwillige Zusatzfunktion der Arzneimitteldokumentation, kann der Apotheker die Medikation und Dosierung überprüfen und z. B. wichtige Hinweise zu möglichen Nebenwirkungen oder unüblichen Dosierungen geben. Damit wird die Beratungskompetenz der Apotheken gestärkt und gleichzeitig die Versorgungsqualität für den Versicherten erhöht. 26. Welche Vorteile hat die neue Gesundheitskarte für die Krankenkassen? Auf der neuen Gesundheitskarte befindet sich auch ein Foto des Versicherten, mit dem er zweifelsfrei identifiziert werden kann. Das vermindert unter anderem den Missbrauch von Krankenkassenleistungen, der die Kassen jährlich hohe Summen kostet. Dadurch, dass die administrativen Daten der Versicherten jederzeit bei Arztbesuchen online aktualisiert werden können (z. B. Versichertenstatus, Zuzahlungsstatus und Adressänderungen), sind die Krankenkassen nicht nur zeitnah auf dem aktuellen Stand, sondern es entfällt auch die kostenintensive Anfertigung neuer Karten. Zum Teil aufwändige und mehrfach wiederholte Prozesse in Verwaltung und Abrechnung werden zudem beschleunigt und vereinfacht. III Datenschutz und Zugriffsrechte 27. Datenschutz wer hat Zugriff auf meine Daten? Die freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sind klar von den Pflichtanwendungen getrennt. Zum Einlesen einiger administrativer Daten wie etwa Name und Adresse sind keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Der Zugriff auf sensible Daten wie zum Beispiel Zuzahlungsstatus und das elektronische Rezept ist jedoch durch ein strenges Sicherheitssystem das Zwei-Schlüssel-Prinzip geschützt. Dieses gewährleistet, dass ohne Einwilligung des Versicherten niemand auf die medizinischen Daten seiner Gesundheitskarte zugreifen kann. Seine Einwilligung für den Datenzugriff auf die freiwilligen Anwendungen gibt der Versicherte mit der Gesundheitskarte und einer Geheimnummer (PIN) sie macht die Karte zum persönlichen Schlüssel der Versicherten. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssen sich ebenfalls gegenüber dem System identifizieren: mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Er enthält ihre elektronische Unterschrift (Signatur) und ist damit der zweite zentrale Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Erst wenn die Gesundheitskarte des Versicherten und der Heilberufsausweis des Arztes oder Apothekers in das Kartenlesegerät eingegeben werden, kann der Versicherte dem jeweiligen Leistungserbringer durch Eingabe der PIN Einsicht in seine Gesundheitsdaten geben. Stand: Januar

9 28. Was ist ein Heilberufsausweis? Das ist ebenfalls eine elektronische Karte, die Heilberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Therapeuten bekommen. Die Gesundheitsdaten des Versicherten können nur eingesehen werden, wenn sich der behandelnde Heilberufler mittels dieser Karte ausweist. Das hat zwei Gründe: Erstens wird verhindert, dass sich Unbefugte die Daten des Versicherten ansehen nur wenn Heilberufsausweis und Versichertenkarte zusammen vorliegen, sind die Gesundheitsdaten zugänglich. Zweitens kann der Versicherte von Dritten wie beispielsweise einem Arbeitgeber nicht unter Druck gesetzt werden, seine Daten zugänglich zu machen. 29. Haben auch Krankenschwestern oder Praxismitarbeiter einen Ausweis? Neben dem Heilberufsausweis wird es auch eine Karte für die medizinischen Mitarbeiter geben. Auch hier gelten hohe Sicherheitsanforderungen, die jedoch zum Teil abweichend sind. Dies liegt unter anderem daran, dass diese Karten nicht personenbezogen sondern institutionsbezogen sind, also für eine Arztpraxis oder eine Krankenhausabteilung gelten. 30. Wer kann meine freiwilligen Zusatzangaben einsehen? Grundsätzlich kann keiner, der nicht vom Versicherten dazu berechtigt wurde, die freiwilligen Zusatzangaben (z. B. elektronische Patientenakte, Arzneimitteldokumentation) einsehen. Sie sind über das Zwei-Schlüssel-Prinzip hinaus aus Datenschutzgründen mit einer geheimen Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) geschützt, die nur der Versicherte hat. Er kann mit der PIN an einem Versichertenterminal, dem so genannten ekiosk, Zugriffsrechte vergeben. So können einzelne Informationen ausgeblendet oder nur ausgewählten Ärzten zugänglich gemacht werden. 31. Wie bin ich gegen Datenmissbrauch geschützt? Zusätzlich zu den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen die neue Gesundheitskarte unterliegt, werden die Zugriffe protokolliert. Jeweils die letzten 50 Zugriffe auf die Daten des Versicherten werden gespeichert. Damit ist auch jeder (unwahrscheinliche) Missbrauch dokumentiert und kann strafrechtlich verfolgt werden. Für die Karte gelten modernste Verschlüsselungstechniken. Sie verhindern, dass Unberechtigte in die sensiblen Gesundheitsinformationen eindringen. Die Daten des Versicherten werden des Weiteren durch das Zwei-Schlüssel-Prinzip und die Geheimnummer (PIN) des Versicherten gut geschützt. 32. Kann ich mir meine Daten auch selbst ansehen? Der Versicherte kann sich seine Daten immer beim Arzt, Apotheker oder in den Räumlichkeiten seiner Krankenkasse ansehen und dort auf Wunsch auch ausdrucken lassen. Geplant ist eine Ansicht der Daten an Versicherungsterminals, so genannten Stand: Januar

10 ekiosks. Dahinter verbirgt sich ein Computerterminal mit eingebautem Lesegerät ähnlich einem Bankautomaten. Hier kann der Versicherte seine elektronische Gesundheitskarte einlesen und seine Daten bearbeiten. Ob der Versicherte seine Daten auch einmal am heimischen PC einsehen und bearbeiten kann, wird zurzeit noch geklärt. 33. Wo und wie kann ich meine Zugriffsrechte zuteilen? Die Zugriffsrechte auf die freiwilligen Zusatzanwendungen legt der Versicherte fest. Dazu benötigt er seine persönliche Geheimnummer (PIN). Diese Nummer erhält er ebenso wie die elektronische Gesundheitskarte von seiner Krankenkasse. Mithilfe eines Versichertenterminals, dem ekiosk, oder beim Arzt hat der Versicherte dann auch die Möglichkeit, Zugriffsrechte zu ändern. 34. Was ist, wenn der Versicherte die Geheimnummer vergisst? Sollte der Versicherte seine Geheimnummer (PIN) vergessen, müsste er seine PUK, also seinen persönlichen Entsperrungsschlüssel, verwenden oder sich umgehend an seine Krankenkasse wenden. Die Daten bleiben auf jeden Fall gesichert. 35. Was ist, wenn ich die Karte verliere? Wenn der Versicherte seine Karte verliert, bedeutet das für den Versicherten wie beim Verlust anderer Dokumente auch natürlich einigen Aufwand. Positiv ist dabei jedoch: Ein Fremder, der die Karte findet, hat keinen Zugriff auf die sensiblen Daten des Versicherten. Denn die Daten sind mit der Geheimzahl (PIN) des Versicherten geschützt. Zudem weist das Foto den Besitzer der Karte eindeutig aus, einem Missbrauch sind also auch insofern Grenzen gesetzt. Sobald der Versicherte bei seiner Krankenkasse den Verlust der Karte meldet, wird sie die Karte sofort sperren. Der Versicherte erhält kurzfristig eine neue Karte. 36. Kann ich Daten löschen? Mittels der persönlichen Geheimzahl (PIN) kann der Versicherte sowohl Daten hinzufügen als auch löschen. Der Versicherte kann darüber hinaus bestimmte Daten verbergen, sodass sie für andere nicht sichtbar sind. 37. Kann ich Einträge verhindern? Auf die Pflichtangaben zur Identität, Krankenkasse und Versicherungsstatus kann der Versicherte keinen Einfluss nehmen. Darüber hinaus ist der Versicherte uneingeschränkt Herr über seine Daten: Freiwillige Anwendungen wie Notfalldaten oder eine Arzneimitteldokumentation werden ohnehin nur auf Wunsch des Versicherten genutzt. Sollte die Situation eintreten, dass beispielsweise ein Arzt eine Information speichern will, nicht aber der Versicherte, dann kann der Versicherte dies verhindern. Denn freiwillige Stand: Januar

11 Zusatzinformationen können nur mit seiner Zustimmung und mittels seiner Geheimzahl (PIN) gespeichert werden. 38. Wo sind meine Daten genau gespeichert? Ein Teil der Daten ist direkt auf der Karte gespeichert: die Angaben zur Identität der Person, Versicherungsnummer und gegebenenfalls die Notfalldaten, wenn der Versicherte diese speichern lassen will. Die übrigen Daten sind mittels der Karte über verschiedene Rechenzentren und Dienste abrufbar. Die umfangreichen freiwilligen Gesundheitsdaten werden mithilfe der Karte in Rechenzentren gespeichert, denn dort können große Datenmengen auch entsprechend gesichert werden. Würde man die Daten allein auf der Karte speichern, wären sie zwangsläufig verloren, wenn die Karte verloren geht. Außerdem lassen sich auf externen Speichern, wie sie in Rechenzentren aufgestellt sind, wesentlich größere Datenmengen lagern. Es ist kein Problem, dort Röntgenbilder oder Computer-Tomographieergebnisse zu speichern und gleichzeitig schnell und sicher auf diese Informationen zuzugreifen. Ein Zugriff auf diese medizinischen Daten ist allerdings nur mit Einwilligung des Versicherten mittels elektronischer Gesundheitskarte und PIN möglich. 39. Muss ich jetzt immer meine Geheimzahl mit dabei haben? Der Versicherte muss immer dann seine Geheimzahl (PIN) eingeben, wenn medizinische Daten (z. B. Arzneimitteldokumentation, elektronische Patientenakte) eingesehen werden sollen, wenn Daten mit der Karte gespeichert werden oder wenn er Zugriffsrechte ändern will. 40. Was passiert bei einem Krankenkassenwechsel mit meinen Daten? Wechselt der Versicherte die Krankenkasse, so erhält er auch eine neue elektronische Gesundheitskarte und eine neue Geheimzahl (PIN). Die gespeicherten Daten und Informationen des Versicherten gehen nicht verloren. Sie können auf die neue Karte übertragen werden. Zudem behält der Versicherte ein Leben lang dieselbe Versichertennummer. IV Kosten 41. Muss ich als Versicherter die Karte bezahlen? Wie bisher auch erhält der Versicherte die elektronische Gesundheitskarte von seiner Krankenkasse kostenfrei zugesandt. Ihm entstehen lediglich Kosten für ein Foto, das auf die Karte aufgebracht wird. Stand: Januar

12 42. Muss ich bei Verlust die Ersatzkarte bezahlen? Verschuldet der Versicherte den Verlust seiner Karte grob fahrlässig selbst, kann eine Gebühr erhoben werden, die gegebenenfalls auch von Familienversicherten bezahlt werden muss. Die Regelungen trifft jede Krankenkasse selbst. 43. Was kostet die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte insgesamt und steht diesen Kosten auch ein entsprechender Nutzen gegenüber? Nach einer europaweiten Ausschreibung beauftragte die gematik Ende 2005 die Unternehmensberatung Booz, Allen, Hamilton in Gemeinschaft mit der ESG Elektronik System- und Logistik-GmbH mit der Ausarbeitung einer Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) über den Aufbau und den Betrieb der für die elektronische Gesundheitskarte erforderlichen Telematikinfrastruktur. Das Gutachten analysiert Kosten und Nutzen nach unterschiedlichen Sichtweisen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Nutzen die Kosten grundsätzlich nach 9 Jahren übersteigt. In den ersten 9 Jahren der Nutzung der Karte laufen Kosten in Höhe von ca. 14,1 Mrd. Euro auf, in denen die Erstinvestition für die Bereitstellung der Telematikinfrastruktur enthalten ist. Der Nutzen der Karte wird im selben Zeitraum auf etwa 14,3 Mrd. Euro angesetzt damit übersteigt der Nutzen die Kosten um 200 Mio. Euro. Im darauf folgenden Jahr wären es dann bereits schon 700 Millionen Euro. Weiterhin zeigt die Analyse, dass ein Hauptnutzen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Anwendungen wie Versichertenstammdaten, Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung, elektronischer Arztbrief sowie die elektronische Patientenakte resultiert. Speziell diese Anwendungen bringen auch den Ärzten, Krankenhäusern und Apothekern langfristig einen Nutzen. Zukünftig können sich zudem durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zusätzliche, nutzbringende Mehrwertdienste, wie beispielsweise die Telemedizin, das Telemonitoring oder auch die Bereitstellung von Informationen für die integrierte Versorgung ergeben. Insofern ist die Entwicklung einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen eine notwendige und wirtschaftlich erfolgsversprechende Investition in die Zukunft, die die Gesundheitsversorgung in Richtung Effektivität, Effizienz und Transparenz kontinuierlich weiterentwickelt. V Zeitplanung 44. Wann wird die neue Gesundheitskarte eingeführt? Nach den aktuellen Rollout-Plänen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) eine Organisation von Leistungserbringern und Kostenträgern im Gesundheitswesen wird der bundesweite Start der Ausgabe der Stand: Januar

13 elektronischen Gesundheitskarte auf Herbst 2009 geschätzt. Allerdings werden bei der Einführung der neuen Karte danach wohl erst einmal nur alle administrativen Daten der Versicherten wie etwa Name, Adresse, Geburtsdatum, Zuzahlungsstatus des Versicherten gebündelt zur Verfügung stehen und zwar offline, also ohne Anbindung an die umgebende Infrastruktur von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und Apotheken. Die genaue Umsetzung des flächendeckenden Rollouts wird derzeit aber noch diskutiert. Später werden dann die weiteren Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nach und nach hinzukommen: die Notfalldaten, also lebenswichtige Angaben wie z. B. Informationen über Arzneimittelunverträglichkeiten, Angaben zu Allergien und/oder chronischen Krankheiten, zu wichtigen operativen Eingriffen, Kontaktpersonen wie Angehörige oder behandelnder Arzt, das erezept, die Arzneimitteldokumentation, eine Übersicht über alle Medikamente, die der Versicherte einnimmt, und verbunden damit die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung. Im weiteren Verlauf sollen auch Arztbriefe gespeichert werden können, um den Informationsaustausch der behandelnden Ärzte zu optimieren. Die elektronische Patientenakte wird langfristig die letzte Ausbaustufe der Gesundheitskarte sein. Sie bündelt sämtliche freiwilligen medizinischen Daten der Versicherten, zum Beispiel die individuelle Krankengeschichte, Laborbefunde, Operationsberichte, Röntgenbilder und digitale Untersuchungsdaten. 45. Wo wird die neue Karte zuerst getestet? Die elektronische Gesundheitskarte wird derzeit in mehreren Regionen von Versicherten, Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und Krankenkassen getestet. Sieben Regionen wurden ausgewählt, in denen sich die Karte unter realen Einsatzbedingungen bewähren muss. In Schleswig-Holstein und in Sachsen laufen seit Dezember 2006 die ersten Testphasen, seit Juni 2007 in Nordrhein-Westfalen, seit Herbst 2007 auch in Baden- Württemberg, Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Die Tests in diesen Regionen werden wie geplant weitergeführt, auch wenn die elektronische Gesundheitskarte dann eventuell schon flächendeckend verfügbar sein sollte. Denn bevor die einzelnen weiteren Anwendungen der Karte hinzukommen, ist es nötig, diese umfassend zu testen. Denn nur durch solche sorgfältigen Tests und deren Auswertung können mögliche Mängel der neuen Karte frühzeitig erkannt und behoben werden. Stand: Januar

14 46. Warum ist es immer wieder zu Zeitverzögerungen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gekommen? Die Einführung der egk ist eines der bedeutendsten Projekte der Informationstechnologie im Gesundheitswesen, das weltweit in Angriff genommen worden ist. Sie ist ein Kernelement in Richtung Aufbau einer einheitlichen Telematikinfrastruktur: Weg von Insellösungen hin zu einheitlichen Standards und zur Zusammenarbeit von verschiedenen Systemen und Techniken. Der Grundstein zur Schaffung einer solchen Telematikinfrastruktur wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 gelegt. Hier ist im 291 a SGB V geregelt, dass die bisherige Krankenversichertenkarte spätestens zum zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert werden soll. Aufgrund der hohen Komplexität der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau der Telematikinfrastruktur ist es in den vergangenen Jahren allerdings immer wieder zu Verzögerungen gekommen. Gründe hierfür liegen unter anderem in der wiederholten Neuausrichtung des Projektes, beispielsweise durch Rechtsverordnungen der Politik, Verschiebungen bei der Entwicklung und Produktion der notwendigen technischen Komponenten sowie auch in Problemen beim organisatorischen Zusammenspiel von Ärzten, Krankenkassen, Apothekern, Politik und Industrie. Stand: Januar

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