Sberbank Europe AG Offenlegungsbericht 2015

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1 Sberbank Europe AG Offenlegungsbericht 215 gemäß Art der Verordnung (EU) Nr. 575/214

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Risikomanagementziele und politik gemäß Art. 435 CRR Strategien und Verfahren für die Steuerung der Risiken Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagement-Funktion Umfang und Art der Risikoberichts- und -messsysteme Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung Risikoausschuss Informationsfluss Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Anwendungsbereich gemäß Art. 436 CRR Allgemeine Daten Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen Eigenmittelausstattung Überleitungsrechnung Eigenkapital gemäß Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR Regulatorische Eigenmittel gemäß Art. 437 CRR Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente Vollständige Bedingungen der Kapitalinstrumente Eigenmittelanforderungen Internes Kapital gemäß Art. 438 CRR lit. a) Regulatorische Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 438 CRR lit. c,e,f Risikomanagement einzelner Risikoarten Gegenparteiausfallrisiken gemäß Art. 439 CRR Marktrisiken gemäß Art. 445 CRR Operationelle Risiken gemäß Art. 446 CRR Beteiligungspositionen im Anlagebuch gemäß Art. 447 CRR Wertansätze für Beteiligungsinstrumente gemäß Art. 447 lit. b) und c) CRR Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen gemäß Art. 448 CRR Kapitalpuffer gemäß Art. 44 CRR Kreditrisikoanpassungen gemäß Art. 442 CRR Definitionen und Erläuterungen nach Art. 442 lit a) und b) CRR Quantitative Angaben Kreditrisiko Minderungstechniken gemäß Art. 453 CRR Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken gemäß Art. 453 CRR lit. a) e)

3 9.2. Gesichertes Exposure im Kreditrisiko-Standardansatz gemäß Art. 453 CRR lit. f) g) Unbelastete Vermögenswerte gemäß Art. 443 CRR Wichtigkeit der belasteten Vermögenswerte Vermögenswerte Erhaltene Sicherheiten Belastete Vermögenswerte / Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Inanspruchnahme von ECAI gemäß Art. 444 CRR Qualitative Angaben Forderungswerte vor Kreditrisikominderung Forderungswerte nach Kreditrisikominderung Verschuldung gemäß Art. 451 CRR Vergütungspolitik gemäß Art. 45 CRR Grundsätze der Vergütungspolitik Besondere Vergütungsprinzipien für Identified Staff Vergütungsausschuss Erklärungen Erklärung gemäß Art. 435 Abs.1 lit.e) CRR Erklärung gemäß Art. 435 Abs.1 lit.f) CRR

4 1. Einleitung Die Veröffentlichung des aktuellen Offenlegungsberichts per Berichtsstichtag 31. Dezember 215 erfolgt gemäß den zum 1. Januar 214 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III Regelwerkes, welches durch die Capital Requirements Regulation (EU) Nr. 575/213 (CRR), Art. 431 bis Art. 455 und Capital Requirements Directive IV - EU-Richtlinie 213/36/EU (CRD IV) auf europäischer Ebene umgesetzt wurde. Der Bericht basiert auf der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlage Der vorliegende Bericht gibt ein umfassendes Bild über das aktuelle Risikoprofil und das Risikomanagement der Sberbank Europe AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen SBAG Gruppe oder SBAG ). Er umfasst insbesondere Angaben über die Organisationsstruktur des Risikomanagements, die Risikomanagementziele und politik, die Risikokapitalsituation, das Risikomanagement in Bezug auf einzelne Risikoarten, die Eigenmittelausstattung, die Mindesteigenmittelerfordernisse, sowie Vergütungspolitik und -praktiken. In Übereinstimmung mit Art. 432 CRR unterliegen die in diesem Bericht offen gelegten Informationen dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Informationen, die rechtlich geschützt oder vertraulich sind, sind nicht Gegenstand der Offenlegung. Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Offenlegungspraxis des Instituts muss regelmäßig überprüft werden. Die SBAG hat hierzu Rahmenvorgaben für den Offenlegungsbericht erstellt. Die SBAG erstellt den Offenlegungsbericht in aggregierter Form auf Gruppenebene in ihrer Funktion als übergeordnetes Unternehmen. Der Offenlegungsbericht wird jährlich aktualisiert und zeitnah auf der Internetseite der SBAG neben dem Jahresabschluss und dem Lagerbericht der SBAG als eigenständiger Bericht unter veröffentlicht. 2. Risikomanagementziele und politik gemäß Art. 435 CRR 2.1. Strategien und Verfahren für die Steuerung der Risiken Als aktive Teilnehmerin an den Finanzmärkten berücksichtigt die Sberbank Europe AG (SBAG) alle wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der gegenwärtigen und erwarteten Geschäftstätigkeit in umsichtiger und vorsichtiger Art und Weise und verwendet ein professionelles Risikomanagement, um eine angemessene risikobereinigte Rendite sicherzustellen. Die konzernweite Risikostrategie wird vom Vorstand bewertet und festgelegt, und orientiert sich am aktuellen Geschäftsmodell. Die Risikostrategie des Konzerns zielt darauf ab, einen allgemeinen Rahmen für das umsichtige und kontinuierliche Management aller dem Geschäftsmodell des Konzerns innewohnenden Risiken festzusetzen. Sie beschreibt wesentliche Grundsätze für die Sicherstellung der Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie des entsprechenden Schutzes durch die vollständige Integration des Risikomanagements in die Geschäftsaktivitäten, die strategische Planung innerhalb der Organisation und die konsequente Entwicklung der Geschäftstätigkeit mit der definierten Risikoneigung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process). Die Risikostrategie des Konzerns wird im Tagesgeschäft erfolgreich durch die folgenden vier Säulen umgesetzt: 3

5 Risiko Prinzipien und interne Grundsätze Risikoappetit und Risikoprofil Konzernrisikostrategie Governance und Management Funktionen Risiko adjustierte Performance Messung, Steuerung und Berichterstattung Die Organisation der Risikomanagement-Funktion weist - zusammen mit den Standardaufgaben und Verantwortlichkeiten - eine homogene Struktur innerhalb des Konzerns auf. Durch die Erklärung der Risikoneigung definiert der Konzern seine Bereitschaft, Risiken innerhalb des bestehenden Konzernportfolios einzugehen. Der Konzern managt das Risiko und trifft ebenso Entscheidungen zum Zielprofil (vorausschauender Ansatz). Zu guter Letzt ist ein Kernpunkt der Risikomanagement- Funktion eine effiziente Steuerung, unabhängig von der Geschäftstätigkeit. All diese Elemente stellen sicher, dass die Risikostrategie innerhalb des Konzerns erfolgreich umgesetzt wird. Verbesserungen der Methoden, die bei der Bemessung und Bewältigung von Risiken angewendet werden, werden über den regelmäßigen Aktualisierungsprozess in die Risikostrategie integriert Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagement-Funktion Die Funktion der Risikoüberwachung und Risikokontrolle wurde durch eine umfassende Reorganisation des Risikobereichs im Jahr 212 weitere Feinabstimmungen in 214 und 215 verwirklicht. Es wurden eindeutig definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die jeweiligen Befugnisse bestimmt, damit die Anforderungen an das Risikomanagement in der am besten geeigneten Art und Weise erfüllt werden können. Das Risikomanagement wird unter der Leitung des Chief Risk Officer (CRO) ausgeführt. Dabei werden alle Kernrisiken abgedeckt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Weiter existieren spezielle Ausschüsse für eine kollektive Überwachung und Entscheidungsfindung. Die Organe, Ausschüsse sowie die Organisationsstruktur des Risikobereichs sind zusammen mit den wesentlichen Funktionen und Verantwortlichkeiten, wie folgt, dargestellt: 4

6 Der Verantwortungsbereich des CRO, mit der untenstehenden Organisationsstruktur, spielt im täglichen Risikomanagement sowie bei der Risikokontrolle eine zentrale Rolle. Er besteht aus verschiedenen Abteilungen mit den folgenden Zuständigkeiten: Integriertes Risikomanagement und Marktrisikomanagement Die Abteilung Integriertes Risikomanagement (IRM) und Marktrisikomanagement (MR) ist für die Umsetzung, Verbesserung und Koordination unternehmensweiter strategischer Risikorichtlinien, sowie für das Markt- und Liquiditätsmanagement zuständig. Das IRM ist in enger Zusammenarbeit mit der Sberbank of Russia (SBRF) für die Entwicklung und Aufrechterhaltung entsprechender Methoden, Berichts- und Portfolioanalysen verantwortlich, so dass eine proaktive Überwachung, eine interne Steuerung und die Gesamtleitung des Governance-Rahmenplans für das Kreditrisiko möglich ist. Das Marktrisikomanagement ist für die Einrichtung und den Einsatz umfangreicher Richtlinien zum Risikomanagement verantwortlich, um das effektive Management von Markt- und Liquiditätsrisiken auf 5

7 täglicher Basis sicherzustellen. Das Marktrisikomanagement deckt Zinsrisiken, Währungsrisiken und Credit-Spread-Risiken ab. Es unterscheidet zwischen Marktrisiken, die aus Handels- und aus Nichthandelsaktivitäten entstehen können. Das Marktrisikomanagement ist für die Entwicklung aller relevanten Modelle, Systeme und Hilfsmittel in Bezug auf Markt- und Liquiditätsrisiken unter Einbeziehung einer engen Überwachung dieser Risikoarten verantwortlich. Zusätzlich liegt auch die Methodenverantwortung für Gegenparteiausfallsrisiken im Marktrisikomanagement. Das Liquiditätsrisikomanagement wird in enger Abstimmung mit der Asset- und Liabilitymanagement durchgeführt um eine angemessene Risikokontrolle sicherzustellen Operationelles Risikomanagement Das Operationelle Risikomanagement ist für die Einrichtung und den Einsatz umfassender Richtlinien zum Management von operationellen Risiken verantwortlich, um deren effektives Management sicherzustellen. Zum Management von operationellen Risiken in der SBAG gehören die Erkennung, die Bemessung/Bewertung, die Meldung und die Überwachung von Risiken sowie Risikokontrolle und Risikobegrenzung des Gesamtportfolios und auf Einzeltransaktionsebene. Sowohl quantitative als auch qualitative Methoden werden innerhalb des Managementprozesses für operationelle Risiken angewendet (Erhebung interner Verlustdaten, externe Daten, Risikoselbstbewertungen, Szenarien und Indikatoren). Corporate-Kreditrisikomanagement Das Corporate-Kreditrisikomanagement ist für die Definition und Kontrolle der Richtlinien, Prozesse und erforderlichen Hilfsmittel im Hinblick auf die entsprechenden Standards im Bereich des Corporate- Kreditgeschäfts einschließlich der ex-ante und ex-post zugeordneten operativen Aufgaben in Verbindung mit Einzelfällen und auf Portfolioebene zuständig. Darüber hinaus spielt das Corporate- Kreditrisikomanagement eine wichtige Rolle bei der aktiven Überwachung auf Portfolio- und Einzelfallbasis von Kunden und Sicherheiten. Das Kreditrisiko in Bezug auf Finanzinstitute fällt in den Verantwortungsbereich des Corporate-Kreditrisikomanagements. Retail-Kreditrisikomanagement Das Retail-Kreditrisikomanagement ist für die Definition und Kontrolle der Richtlinien, Prozesse und erforderlichen Hilfsmittel im Hinblick auf Retail-Kredite verantwortlich sowie dafür, eine Überwachungsfunktion für das Portfolio der SBAG Gruppe auszuüben, um einen risiko- und ertragsbasierten Ansatz auf der Grundlage einer Wachstumsstrategie sicherzustellen. Dieser Ansatz beinhaltet zudem die Entwicklung und Überwachung von Early Collections Strategien. Restructuring and Workout & Retail Collections Restructuring and Workout & Retail Collections widmet sich der Verwaltung aller Segmente des Problemportfolios sowie der Steuerung der Einbringungsaktivitäten in den Tochtergesellschaften. Darüber hinaus widmet sich Restrukturierung and Workout & Retail Collections der Einführung und Pflege konzernweiter late collections Standards und Strategien und dem operativen Teil der early collections für die Retail- und Mikrosegmente. Als Ergänzung zur oben beschriebenen direkten Berichterstattung an den CRO existieren in der SBAG Gruppe Underwriting Hubs die indirekt an den CRO berichten. Diese geben ein unabhängiges Underwriting-Urteil für Corporate- und SME-Transaktionen in den EU- (SBE CZ Underwriting ist von Tschechien aus für die Töchter in Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn und Kroatien zuständig) und in den Nicht EU-Ländern (SBE RS Underwriting ist von Serbien aus für die Töchter in Serbien, Bosnien-Herzegowina, und Banja Luka zuständig) ab. Die Underwriting Hubs erfüllen eine Überwachungsfunktion um sicherzustellen, dass abgegebene Underwriting Stellungnahmen im Einklang mit Konzernstandards sind Umfang und Art der Risikoberichts- und -messsysteme Die SBAG unterhält eine Risikosteuerungsfunktion für eine angemessene Risikokontrolle und Begrenzung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit unbeschränkten Zugang zu Informationen, Räumlichkeiten 6

8 und Dokumenten hat und - unabhängig von Geschäftsaktivitäten zur Gewinnerzielung - in die Gesamtorganisation integriert ist. Zu den Aufgaben der Risikokontrolle gehören: Die Ausgestaltung und Realisierung eines geeigneten Systems der Risikoüberwachung und dessen Anpassung an neue Geschäftsfelder und -produkte Die Standardisierung und Anwendung der Prinzipien und Methoden für die Bewertung von Risiken (z.b. Entwicklung der geeignetsten und besten branchenüblichen Quantifizierungsmethoden im Rahmen eines Risikotragfähigkeitsmodells) Die Überwachung eines entsprechenden Systems für die Bewertung der Anforderungen bezüglich der Kapitaladäquanz sowie betreffend großer Kreditengagements und der Einhaltung konzernweiter Risikolimite Die erfolgreiche Durchführung einer Risikokontrolle erfordert die konsequente Einbeziehung der Abteilungen, Ausschüsse und sonstiger Kollektivorgane der Bank Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung Abgesehen von Kreditklauseln, die einen generellen Bestandteil bei der Risikoabsicherung von komplexen Finanzierungsstrukturen bzw. bei großvolumigen Finanzierungen bilden, ist die Hereinahme von Kreditsicherheiten unter Berücksichtigung des Kundenratings ein Kernbestandteil zur Beschränkung des Kreditrisikos bzw. der Reduktion der Verlustquoten im Kreditgeschäft in der SBEU Gruppe. Zur nachhaltigen Kreditrisikominderung und der Begrenzung des möglichen Verlustpotenzials im Falle eines Ausfalls oder einer Restrukturierung wird die Besicherungsstruktur sowohl einer formellen als auch materiellen Bewertung unterzogen. Die Anwendung der Bewertungsmethodik und der entsprechende Prozess für anzusetzende Sicherheiten sind in einem gesonderten Regelwerk abgebildet und stellen einen gruppenweiten Standard dar, wobei dieser nur konservativer durch die lokalen Töchter interpretiert werden kann. Eine Anrechnung erfolgt nur bei Erfüllung definierter Mindestanforderungen, die die Rechtswirksamkeit und die Durchsetzbarkeit gewährleisten müssen. Insbesondere bei der Kreditvergabe an Kreditkunden mit durchschnittlicher oder unterdurchschnittlicher Bonität wird verstärkt auf eine ausreichende Besicherung geachtet. Sollte es zu einer Bonitätsverschlechterung kommen, wird das Ausfallsrisiko durch Erhöhung der Sicherheitendeckung oder Verminderung des Obligos minimiert. Die Berechnung des Besicherungswertes erfolgt nach einheitlichen Standards und bildet einen integrierten Bestandteil bei der Kreditentscheidung. Dennoch ist eine positive Kreditentscheidung nicht alleinig auf Deckung durch Sicherheiten begründet. Der Fokus bei der Kreditvergabe liegt im Wesentlichen auf der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers, die aus dem operativen Geschäft zu erwirtschaften ist. Daher bilden Sicherheiten ungeachtet deren Ausprägung keinen Ersatz für die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen. Kreditrisikominderungstechniken Die operativen Systeme sind auf die Verarbeitung der hauptsächlich verwendeten Kreditsicherheiten ausgerichtet und gewährleisten die laufende Administration. Die Verantwortung hierfür ist im Bereich Marktfolge angesiedelt. Die kontinuierliche Überwachung und Neufeststellung des Besicherungswertes erfolgt einhergehend mit dem fortlaufenden Monitoring des Kreditnehmers und der Transaktion, die seitens Markt und Marktfolge mittels getrennter Verantwortlichkeiten wahrgenommen wird. Die vertragliche Aufbereitung erfolgt durch die Rechtsabteilung und unter Einbeziehung externer Unterstützung im Bedarfsfall. Zu den wesentlichsten Sicherheitenarten, die zur Risikoabsicherung gewährter Kredite akzeptiert werden, zählen dingliche Sicherheiten in Form von Wohnimmobilien als auch gewerbliche Immobilien 7

9 und Garantien von Dritten. Weiter bestehen Absicherungen in Form von finanziellen Sicherheiten, welche im Wesentlichen Barmittel und in geringen Ausmaß Schuldverschreibungen umfassen. Zudem existieren Sicherheiten mit einer geringeren Werthaltigkeit, die Verpfändungen von Sachsicherheiten (Warenpfand) und sonstigen Sicherheiten (fungibler Vermögengegenstände) betreffen. Für die Anerkennung von Sicherheiten zur Risikoabsicherung sind die aktuell gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend dem Ansatz zur Berechnung des regulatorischen Mindestkapitals zu erfüllen. Zudem sind die internen Standards für die Berechnung des Blankoanteils bei der Kreditentscheidung anzuwenden Risikoausschuss Das Group Risk Committee unterstützt den CRO und den Vorstand durch die Bereitstellung umfassender Informationen über das aktuelle und zukünftige Exposure des Konzerns, sowie über die zukünftige Risikostrategie und -performance, einschließlich der Bestimmung von Risikoneigung und - toleranz. Das Group Risk Committee behandelt Risikoregulierung und Richtlinien, Risikomodelle und Methoden sowie das konzernweite Risikomanagement gemäß ICAAP. Das Group Risk Committee tagte in 215 insgesamt 1 mal Informationsfluss Eine transparente Kommunikation der vorhandenen Risikoposition und des bestehenden Risikoprofils des Konzerns ist durch ein umfassendes Berichtswesen sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden die folgenden Ebenen der Risikoberichterstattung unterschieden: Aufsichtsrechtliche Berichte - die Erstellung und Koordinierung erfolgt durch den Bereich 'Regulatorisches Meldewesen'. Es wurde jedoch eine enge Zusammenarbeit mit dem CRO- Ressort eingerichtet, insbesondere in Bezug auf die Berichterstattung und Steuerung großer Kreditengagements und Offenlegung von Risiken, wie dies von den aufsichtsrechtlichen Standards der Säule 3 gefordert wird. Interne Berichte - zielen auf die Abgabe einer umfassenden und realistischen Darstellung der Risikoposition, die Einhaltung der Risikostrategie des Konzerns und das Einhalten von Limiten bzw. Warngrenzen ab. Zeitnahe Informationen zur Risikoentwicklung stellen eine umgehende Reaktion und Ergreifung von Korrekturmaßnahmen sicher. Wichtige Entwicklungen im Risikoprofil werden dem Konzernvorstand sowie dem Group Risk Committee und dem Assetand Liabilitycommittee durch spezielle Berichte auf regelmäßiger Basis vorgestellt Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen Vorstand Anzahl Leitungsfunktionen 1) Anzahl Aufsichtsfunktionen 1) Axel Hummel 1 2 András Hámori 1 2 Christian Kubitschek 1 2 Igor Strehl 1 1 Valentin Mihov 1 2 Alexey Bogatov ) Die Leitungs- und Aufsichtsratsfunktionen der Vorstandsmitglieder der Sberbank Europe AG sind innerhalb derselben Gruppe i.s. des 5 Abs. 1 Z.9a BWG Aufsichtsrat Anzahl Leitungsfunktionen Siegfried Wolf 4 3) Anzahl Aufsichtsfunktionen 8

10 Sergey Gorkov 2 2) 6 2) Gerhard Randa 1 Alexander Morozov 1 2) 5 2) Artem Dovlatov 3 2) Elena Viklova 6 2) Alexander Vedyakhin 6 2) Yulia Chupina 3 2) 2) Die Leitungs- und Aufsichtsratsfunktionen der bezeichneten Aufsichtsratsmitglieder der Sberbank Europe AG sind innerhalb derselben Gruppe i.s. des 28a Abs. 5 Z.5 BWG. 3 ) Angabe nur der anrechenbaren Funktionen, nicht jener, die unter das Gruppenprivileg oder die sonstigen Ausnahmen des 28a Abs 5 Z.5 BWG fallen Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Der Aufsichtsrat der Sberbank Europe AG hat gemäß den Anforderungen des 29 BWG einen Nominierungsausschuss eingerichtet. Hauptaufgabe des Nominierungsausschusses ist die Auswahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie deren Eignungsbeurteilung nach den in der Fit & Proper Policy der Sberbank Europe AG festgelegten Grundsätzen. Weitere Aufgaben des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (und dessen Ausschüsse) geregelt und entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben des 29 BWG. Die Fit and Proper Policy der Sberbank Europe AG legt fest, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen die Mitglieder des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates mindestens verfügen müssen. Die festgelegten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen müssen sowohl bei Antritt der Tätigkeit als auch laufend vorliegen. Um dies festzustellen, wird die Eignung der Vorstandes- bzw. Aufsichtsratsmitglieder sowohl vor Antritt der Tätigkeit als auch regelmäßig danach, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft. Diese Überprüfung erfolgt auf Basis einer standardisierten Selbsteinschätzung der einzelnen Vorstandes- bzw. Aufsichtsratsmitglieder und anschließender Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der Vorstandsmitglieder als auch der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit durch den Nominierungsausschuss Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Gemäß 29 Z 4 BWG hat der Nominierungsausschuss im Rahmen seiner Aufgaben eine Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat festzulegen sowie eine Strategie zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen. In Entsprechung dieser Bestimmungen hat der Nominierungsausschuss gemeinsam für die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der Sberbank Europe AG eine Zielquote von 2% für das unterrepräsentierte Geschlecht (derzeit das weibliche Geschlecht) festgelegt, welche bis zum Geschäftsjahr 218 erreicht werden sollte. Zur Umsetzung dieses Ziels soll bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern bei gleicher Qualifikation Vertretern des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang gegeben werden. Im Auswahlverfahren für Mitglieder des Vorstandes soll die Suche ausdrücklich auf vielversprechende weibliche Topmanager (auch unterhalb der Vorstandsebene) ausgedehnt werden. 3. Anwendungsbereich gemäß Art. 436 CRR 3.1. Allgemeine Daten Sberbank Europe AG 11 Wien Schwarzenbergplatz 3 Diese Offenlegung erfolgt für die Sberbank Europe AG (SBAG) als EWR-Mutterkreditinstitut. 9

11 Name Beschreibung Ländercode Sitz der Gesellschaft Konsolidierung voll Aufsichtsrechtliche Behandlung quote Konsolidierung nach Rechnungslegungsstandards Abzugsmethode Risikogewichtete Beteiligungen KI Sberbank Europe AG AT Wien x - - x KI Sberbank Slovensko, a.s. SK Bratislava x - - x KI Sberbank Magyarország Zrt. HU Budapest x - - x KI Sberbank BH d.d. BA Sarajevo x - - x KI Sberbank CZ, a. s. CZ Praha x - - x KI Sberbank d.d. HR Zagreb x - - x KI Sberbank banka d.d. SI Ljubljana x - - x KI Sberbank Srbija a.d. RS Beograd x - - x KI VS Bank UA Lviv x - - x KI Sberbank a.d. Banja Luka BA Banja Luka x - - x HD Sberbank Nekretnine d.o.o. HR Zagreb x - - x SO BEVO-Holding GmbH AT Wien x - - x SO Egressy 21 Ingatlanformalgazó Kft HU Budapest Nicht konsolidiert no 1% x SO Garay Center Ingatlanforgalmazó és HU Budapest Nicht konsolidiert no 1% x Ingatlanhasznosító Korlátolt Felelosségu Társaság HD Privatinvest d.o.o. SI Ljubljana Nicht konsolidiert no 1% x SO Új Garai tér Ingatlanforgalmi Kft. HU Budapest Nicht konsolidiert no 1% x HD V-Dat Informatikai Szolgáltató és Kereskedlmi Kft. HU Budapest Nicht konsolidiert no 1% x KI = Kreditinstitut HD = Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten SO = Sonstige Unternehmen voll quote

12 3.2. Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis für die Eigenmittelunterlegung wird gemäß 59 und 3 BWG in Verbindung mit Art. 18 ff CRR definiert und entspricht im Wesentlichen dem Rechnungslegungskonsolidierungskreis. Lediglich nicht wesentliche Gesellschaften in Ungarn und Slowenien werden für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis nicht konsolidiert (siehe Tabelle unter 3.1.) Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln Die Verordnung (EU) Nr. 833/214 Artikel 5 des Rates vom 31.Juli 214 untersagt, neues Kapital oder neue Kredite an Beteiligungen in Nicht-EU Staaten zu gewähren, sofern die Kredite nicht benötigt werden, um Refinanzierung im Notfall für die Sberbank Europe AG oder eine andere EU Beteiligung zur Verfügung zu stellen, oder die Solvabilitätserfordernisse von EU Beteiligungen oder der Sberbank Europe AG sicher zu stellen Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen Die SBAG verfügt über keine wesentlichen Tochterunternehmen, die nicht in die Konsolidierung einbezogen werden. 4. Eigenmittelausstattung Eigenmittel sind Mittel, die von den Eigentümern eines Kreditinstituts zu dessen Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Kreditinstitut belassen werden. Es handelt sich dabei um Grundkapital und Rücklagen zuzüglich Bilanzgewinn bzw. abzüglich Bilanzverlust. Ein hoher Eigenkapitalanteil erhöht die Unabhängigkeit und Risikotragfähigkeit des Kreditinstituts Überleitungsrechnung Eigenkapital gemäß Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR IFRS-Schema Eigenkapital Eigenkapital in Mio. IFRS FINREP Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -1-1 Neubewertung von leistungsorientierten Plänen von vollkonsolidierten Unternehmen -1-1 Neubewertungsrücklage Neubewertungsrücklage von vollkonsolidierten Unternehmen Rücklage aus der Absicherung von Zahlungsströmen 4 4 Rücklage aus der Absicherung von Zahlungsströmen von vollkonsolidierten Unternehmen 4 4 Rücklage aus der Währungsumrechnung Rücklage aus der Währungsumrechnung von vollkonsolidierten Unternehmen Nicht beherrschende Anteile 2 2 Konzernergebnis Eigenkapital IFRS Bei Betrachtung der Gruppe ergibt sich zum 31. Dezember 215 folgende Eigenmittelsituation gemäß CRR:

13 in Mio. Eigenmittel konsolidiert Konsolidiertes hartes Kernkapital (CET 1) vor aufsichtsrechtlichen Korrekturposten Gezeichnetes Kapital 278 Kapitalrücklage Sonstiges Ergebnis vergangener Perioden -95 Sonstiges Ergebnis des Geschäftsjahres Haftrücklage (vergangene Perioden) 6 Sonstige Rücklagen vergangener Perioden 65 Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung -1 Einbehaltene Gewinne vergangener Perioden (Gewinnrücklage) 46 Verlustvortrag Konsolidiertes hartes Kernkapital (CET 1) vor aufsichtsrechtlichen Korrekturposten Minderheitsbeteiligungen Zum konsolidierten harten Kernkapital (CET 1) gerechnete Minderheitsbeteiligungen Nicht als Minderheitsbeteiligungen geltende e und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital (CET 1) 1 Minderheitsbeteiligungen gesamt 2 Anpassungen des harten Kernkapitals (CET 1) Aufsichtsrechtlichen Korrekturposten Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen für nicht zeitwertbilanzierte Finanzinstrumente einschließlich erwarteter -4 Zahlungsströme Zeitwertbilanzierte nicht bilanzierte Gewinne/Verluste -7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen Wert aller zeitwertbilanzierter Vermögenswerte -1 Anpassungen des harten Kernkapitals gesamt (CET 1) Aufsichtsrechtlichen Korrekturposten -13 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals (CET 1) Verluste des laufenden Geschäftsjahres -219 Immaterielle Vermögenswerte -66 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche -18 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals gesamt (CET 1) -33 Posten des harten Kernkapitals (CET 1) nach aufsichtsrechtlichen Korrekturposten & Abzügen 1.79 Zusätzliches Kernkapital (Tier 1) 1 Kernkapital (Tier 1) nach aufsichtsrechtlichen Korrekturposten & Abzügen 1.8 Ergänzungskapital (Tier 2) Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen, die zum Ergänzungskapital (Tier 2) gezählt werden 694 Von Tochterunternehmen emittierte e, die zum Ergänzungskapital (Tier 2) gezählt werden 29 Nicht zum Ergänzungskapital (Tier 2) zählende Positionen von Dritten (-) -18 Zusätzliche anrechenbare Minderheitsbeteiligungen (aufgrund von Übergangsbestimmungen) 11 Ergänzungskapital (Tier 2) gesamt 716 Eigenmittel gesamt Regulatorische Eigenmittel gemäß Art. 437 CRR Die Berechnung der Eigenmittel erfolgt gemäß den Bestimmungen der CRR. Gemäß Art. 43 CRR kann es zum Eigenmittelabzug des Beteiligungsansatzes kommen, wenn ein Institut u.a. mehr als 1 % der von dem betreffenden Unternehmen ausgegebenen e des harten Kernkapitals besitzt. Bei Unternehmen, die der Kreditinstitutsgruppe angehören, ist nach Art. 49 CRR kein Eigenmittelabzug vorgesehen. Das regulatorische Kapital ist nach Implementierung der Basel III-Regeln nunmehr in folgende Bestandteile aufgeteilt: 12

14 Kern- oder Tier 1 Kapital Ergänzungs- oder Tier II Kapital Die Eigenmittelquote der SBAG Gruppe basiert folglich auf der Summe der anrechenbaren Kapitalinstrumente aller Unternehmen, welche sich innerhalb des regulatorischen Konsolidierungskreises (CRR-Institutsgruppe) befinden. Die Eigenmittelanforderung für die Gruppe ermittelt sich nach den gegenwärtig anwendbaren Regeln isd. Art 92 CRR und beträgt gegenwärtig für die Gruppe 8% in der Säule 1. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben kommt der Kapitalerhaltungspuffer nach 23 BWG ab 216 ergänzend zur Anwendung. Zum 31. Dezember 215 stellen sich die zusammengefassten Eigenmittel der SBAG Institutsgruppe wie folgt dar: Offenlegung der Eigenmittel in Mio. Betrag Verweis * Beträge ** Hartes Kernkapital (CET1): e und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1), 27, 28, 29 davon: Stammaktien 278 Verzeichnis der EBA gem Art. 26 Abs, 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, 3 26 (1) -7 zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Ansatz 3 zuzüglich 486 (2) des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandschutz bis (2) Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in 2 84, 479, 48 1 konsolidiertem CET1) 5a Minderheitenbeteiligungen (zulässiger Betrag in 26 (2) konsolidiertem CET1) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -1 34, 15 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um (1) (b), 37, 472 entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) (4) 9 In der EU: leeres Feld 1 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente (1) (c), 38, Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) (5) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus (a) zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten 36 (1) (d), 4, Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 159, 472 (6) 32 (1) 13

15 Offenlegung der Eigenmittel in Mio. Betrag Verweis * Beträge ** 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte 33 (b) Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage 36 (1) (e), 41, 472 (negativer Betrag) (7) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 36 (1) (f), 42, 472 en des harten Kernkapitals (negativer Betrag) (8) 17 Positionen in en des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 18 Direkte und indirekte Positionen des Institute in en des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung halt (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In en des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung halt (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (1) 36 (1) (i), 43 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) (3), 79, 47, 472 (11) 2 In der EU: leeres Feld 2a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 25 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 36 (1) (k) 2b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 2c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (I) (b), 258 2d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 36 (1) (c), 38, 48 Steueransprüche, die aus temporären Differenzen (1) (a), 47, 472 resultieren (über dem Schwellenwert von 1 %, verringert (5) um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in en des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 47, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 36 (1) (I) Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Betrage, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 14

16 Offenlegung der Eigenmittel in Mio. Betrag Verweis * Beträge ** 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Art. 467 und davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte 467 Verluste 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte 467 Verluste 2 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte 468 Gewinne 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte 468 Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzöge davon: Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in 36 (1) (j) Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals -97 (CET1) Insgesamt 29 Hartes Kernkapitals (CET1) 1.79 Zusätzliches Kernkapital (AT1): e 3 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Absatz 4 zuzüglich 486 (3) des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis (3) Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 1 85, e des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene e, 486 (3) deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 1 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 52 (1) (b), 56 (a), en des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 57, 475 (2) 38 Positionen in en des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 56 (b), 58, 475 (3) 15

17 in Mio. Offenlegung der Eigenmittel Betrag Direkte und indirekte Positionen des Instituts in en des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 4 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in en des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d. h. CAR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbettage in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 41b 41c davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.b. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbetrage in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.b. Überkreuzbeteiligungen an en des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzuge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes Verweis * Beträge ** 56 (c), 59, 6, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) (3), 477 (4) (a) 467, 468, davon: Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts Überschreitet (negativer Betrag) 56 (e) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) Insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 1.8 Ergänzungskapital (T2): e und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio , Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 486 (4) 16

18 Offenlegung der Eigenmittel in Mio. Betrag Verweis * Beträge ** Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis (4) Januar Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende 11 87, 88, qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-lnstrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene e, (4) deren Anrechnung ausläuft 5 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 716 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 63 (b) (i), 66 (a), en des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 67, 477 (2) 53 Positionen in en des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen 66 (b), 68, 477 (3) Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts in en des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 213 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in en des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung halt (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d. h. CRR-Restbetrage) 56a 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.b. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbetrage in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (c), 69, 7, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 472, 472(3)(a), 472(a), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 17

19 Offenlegung der Eigenmittel in Mio. Betrag Verweis * Beträge ** davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.b. Überkreuzbeteiligungen an en des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder 467, 468, 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht 467 realisierte Verluste davon möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht 468 realisierte Gewinne davon: Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T 2) Eigenkapital insgesamt (TC = T 1 + T 2) a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Betrage, die der Vor- 34 CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslautregelungen gemä6 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (a. h. CRR-Restbetrage) davon:.. nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/213, Restbetrage) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen en des harten Kernkapitals usw.) , 472 (5), 472 (8) (b), 472 (1) (b), 472(11) (b) davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 213, Restbetrage) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an en des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/213, Restbetrage) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in en des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 6 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1,6% 92 (2) (a) 1,7% 92 (2) (b) 17,7% 92 (2) (c) 18

20 in Mio. Offenlegung der Eigenmittel Betrag Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die hatte Kernkapitalquote nach Art. 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffet 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in der EU nicht relevant) 7 (in der EU nicht relevant) 71 (in der EU nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen} 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in en des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen} 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 1 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Absatz 3 erfüllt sind) 456 CRD 128, 129, 13 CRD 131 CRD 128 Verweis * Beträge ** (1) (h), 46, 45, 56 (c), 59, 6, 66 (c), 69, 7 36 (1) (i), 45, 48,47, 472 (11) 36 (1)(c), 38, 48,47, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes,% Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 214 bis 1. Januar 222) 8 Derzeitige Obergrenze für CET 1-e, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und(5) 81 Wegen Obergrenze aus CET 1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (3), 486 (2) und(5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT 1-e, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (4), 486 (3) und(5) 19

21 Offenlegung der Eigenmittel in Mio. Betrag Verweis * Beträge ** 83 Wegen Obergrenze aus AT 1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (4), 486 (3) und(5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-e, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (5), 486 (4) und(5) 85 Wegen Obergrenze aus T 2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (5), 486 (4) und(5) * Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ** Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/ Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente Die Eigenmittel setzen sich aus dem Kernkapital Tier 1 und dem Ergänzungskapital Tier 2 zusammen. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus dem Gezeichneten Kapital sowie den Rücklagen (Core Tier 1). Das Ergänzungskapital (Tier 2) besteht aus von Muttergesellschaft und von Tochterunternehmen begebene Kapitalinstrumente in Form von Nachrangdarlehen Kernkapital Das Kernkapital Tier 1 (T1) gemäß Art. 25 CRR besteht aus dem Common Equity Tier 1 (CET 1) gemäß Art. 26 ff. CRR und dem Additional Tier 1 (AT 1) gemäß Art. 51 ff. CRR. Das CET 1 beinhaltet zunächst das gezeichnete Kapital der SBEU in Höhe von 1.66 Mio., das in Stück auf Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag eingeteilt ist. Als Eigenkapital werden von der SBAG Gruppe emittierte Finanzinstrumente ausgewiesen, die keine vertragliche Verpflichtung beinhalten, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen Vermögenswert zu liefern oder mit einem anderen Unternehmen finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten zu potentiell nachteiligen Bedingungen für den Emittenten auszutauschen Ergänzungskapital Das Ergänzungskapital (T2) der SBEU gemäß Art. 62 CRR setzt sich aus nachrangigen Darlehen in Höhe von 716 Mio. zusammen. Abzugsposten vom Ergänzungskapital gemäß Art. 66 CRR bestehen per 31. Dezember 215 nicht. Weitere e des Ergänzungskapitals sind zusätzlich anerkannte T2 Minderheitsbeteiligungen in Höhe von 11 Mio. (Übergangsbestimmung) sowie zum Ergänzungskapital zählende von Tochterunternehmen begebene Kapitalinstrumente in Höhe von 29 Mio. Das ergibt somit in Summe ein totales Ergänzungskapital von 716 Mio. 2

22 Tabelle Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente Merkmal 1 1 Emittent European Investment Fund 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, SBSI / 8,75 ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das geltendes Recht Law of 13 February 27 on specialized investment funds and existing under the laws of the Grand Duchy of Luxembour g; Amendment governed by English 2 Sberbank Russia SBRS / 4 Laws and regulations of the Republic of Serbia; Amendment governed by laws of Germany 3 Sberbank Russia SBHU / 42,5 CHF Laws and regulations of Hungary 4 Sberbank Russia SBAG / 25 5 Sberbank Russia SBAG / Sberbank Russia SBAG / 1 7 Sberbank Russia SBAG / 5 8 Sberbank Russia SBAG / 9 9 Sberbank Russia SBAG / 3 Austrian law Austrian law Austrian law Austrian law Austrian law Austrian law Law. Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern- /Solo und Konzernebene 7 typ (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Tier 2 Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt Solo and (Sub-) Consolidated Subordinated debt

23 Merkmal 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des s 1 8,71 mln. 8,75 mln. 2 15,74 mln. 4, mln. 3 2,25 mln. 42,5 mln. CHF (35, 35 mln. ) 4 25, mln. 25, mln , mln. 175, mln. 6 1, mln. 1, mln. 7 5, mln. 5, mln. 8 9, mln. 9, mln. 9a Ausgabepreis N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 9b Tilgungspreis N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 1 Rechnungslegungsklassifikation Liability amortised cost Liability amortised cost Liability amortised cost Liability amortised cost Liability amortised cost Liability amortised cost Liability amortised cost Liability amortised cost 9 3, mln. 3, mln. Liability amortised cost 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfalltermin Dated Dated Dated Dated Dated Dated Dated Dated Dated 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines Dividenden- Stopps" 2a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) yes no yes yes yes yes yes yes yes Regulatory call (at par) no no Tax call (at par) Regulatory call (at par) Tax call (at par) Regulatory call (at par) Tax call (at par) Regulatory call (at par) Tax call (at par) Regulatory call (at par) Tax call (at par) Regulatory call (at par) N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A Fixed interest rate 6,7% p.a. Floating interest rate IBOR + 1% p.a. Floating interest rate CHF Libor 3M + 2,33 % p.a. Floating interest rate IBOR 3M + 2,45% p.a. Floating interest rate IBOR 3M + 3,4% p.a. Floating interest rate IBOR 3M + 3,8% p.a. Floating interest rate IBOR 3M + 4,95% p.a. Floating interest rate IBOR 3M + 6,12% p.a. N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A Tax call (at par) Regulatory call (at par) Floating interest rate IBOR 3M + 4,59% p.a. Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory Mandatory 22

24 Merkmal 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes no no no no no no no no no 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten e 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Unsubordin ated and unsecured obligations Unsubordin ated and unsecured obligations Unsubordin ated and unsecured obligations Unsubordin ated and unsecured obligations Unsubordin ated and unsecured obligations Unsubordin ated and unsecured obligations Unsubordin ated and unsecured obligations Unsubordin ated and unsecured obligations No No No No No No No No No N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 9 22 Nicht kumulativ oder kumulativ N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nonconvertible Nonconvertible Nonconvertible Nonconvertible Nonconvertible Nonconvertible Nonconvertible Nonconvertible 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 28 Wenn wandelbar: Typ des s, in das gewandelt wird N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 29 Wenn wandelbar: Emittent des s, in das gewandelt wird N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 3 Herabschreibungsmerkmale no no no no no no no no no 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A Wiederzuschreibung Nonconvertible Unsubordin ated and unsecured obligations 23

25 4.4. Vollständige Bedingungen der Kapitalinstrumente Die vollständigen Bedingungen der Eigenmittelinstrumente stellen sich wie folgt dar: Kapitalkategorie Bedingungen Verweis * Verzeichnis der EBA gemäß Artikel Stimmrecht nach 12 AktG Art. 28 CRR ja (CET1) Stammaktie 26 Absatz 3 voll eingezahlt mit Zustimmung des Eigentümers (HV) direkt ausgegeben Ausschüttungen (Dividende) erfolgen aus Bilanzgewinn nach HV-Beschluss Im Falle der Liquidation haben Aktionäre Anspruch auf das nach Befriedigung oder Sicherstellung der Gläubiger verbleibende Vermögen Agio (zu Stammaktie) Gem. 224 (3) UGB und 229 (2) Z1 UGB als Kapitalrücklage auszuweisen; steht dauerhaft zur Verfügung Ergänzungskapital (T2) 62, 63 * Verweis auf Artikel in der Verordnung Nr. 575/ (1), 27, 28, 29,Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 24

26 5. Eigenmittelanforderungen 5.1. Internes Kapital gemäß Art. 438 CRR lit. a) Die ICAAP Richtlinien stellen die Basis einer entsprechenden Steuerung aller wesentlichen Risiken dar, mit dem Ziel der Sicherstellung der Risk Bearing Capacity (RBC, Risikotragfähigkeit). Innerhalb des RBC-Prozesses werden alle Risikoarten und Risikoportfolios in einer umfassenden Art und Weise abgedeckt. Der RBC Prozess ist eng mit den strategischen Geschäftszielen, der Risikoneigung und dem Risikoprofil der Bank verbunden Die Schlüsselelemente des RBC-Prozesses bei der SBAG Die Bank wendet den RBC-Prozess als einen Ansatz für die Identifikation, Quantifizierung, das Management und die Überwachung aller wesentlichen Risiken an. Der Prozess besteht aus folgenden, voneinander abhängigen Elementen: Risikoidentifikation Risikosteuerung und Monitoring Risikoaggregatio n Planung Risikodeckungskapital Limitsystem e Stresstests RBC Berechnung Risikoidentifikation und Bewertung der Wesentlichkeit Auf der Grundlage von Risikobewertungen, die im gesamten Konzern durchgeführt werden, ermittelt die SBAG regelmäßig, welche Risiken bei den fortlaufenden Bankgeschäften innerhalb des Konzerns bestehen sowie deren Signifikanz und potentielle Gefahr. Dieser Prozess zieht eine quantitative Bewertung der einzelnen Risikoarten und eine Bewertung der bestehenden Methoden und Systeme für die Überwachung und das Management von Risiken (qualitative Bewertung) nach sich. Alle als signifikant identifizierten Risiken werden unter Verwendung der dafür vorgesehenen Richtlinien, Verfahren und Leitlinien, wie sie vom Vorstand oder dem entsprechenden Ausschuss genehmigt wurden, gemanagt. Die Bewertungsmethode für die Quantifizierung signifikanter Risiken wird auf der Grundlage der Risikoart einzeln ermittelt. Für Kernrisiken wendet der Konzern sowohl quantitative als auch qualitative

27 Methoden (auch unter Einbeziehung von Stresstests) an, die in speziellen Verfahren und Handbüchern dokumentiert werden Risikoquantifizierung und Risikoaggregation nach ICAAP Die Quantifizierung des Risikos stellt einen wesentlichen Bestandteil des Managementprozesses einzelner Risiken dar. Die folgende Tabelle führt die für die Quantifizierung wesentlicher Risiken verwendeten Modelle näher aus: Art des Risikos Kreditrisiko Marktrisiko Unterart des Risikos Kreditrisiko Handelsbuch Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen + Fremdwährungsrisiko aus Beteiligungen) Zinsrisiko im Bankbuch Credit-Spread-Risiko im Bankbuch Aufsichtsrechtliches Kapital Standardansatz RWA*8 % Standardansatz Aufsichtsrechtliches ODP*8 % Darstellung im 'Going Concern'- Ansatz IRB-Ansatz mit 95 % Konfidenzniveau und Haltezeit von 1 Jahr 'Gone Concern' Modell 'Gone Concern'- Modell skaliert auf 95 % 'Gone Concern'- Modell skaliert auf 95 % 'Gone Concern'- Modell skaliert auf 95 % Internes Kapital Darstellung im 'Gone Concern'- (Liquidations-) Ansatz IRB-Ansatz mit einem 99,9 % Konfidenzniveau und Haltezeit von 1 Jahr Standardansatz, regelmäßig validiert mit internem VaR-Modell mit 99,9% Konfidenzniveau und Haltezeit von 1 Jahr VaR-Modell mit 99,9 % Konfidenzniveau und Haltezeit von 1 Jahr. Historische Simulation des VaR-Modells mit 99,9 % Konfidenzniveau und Haltezeit von 1 Jahr. Simulation der Veränderungen im NAV des Anleiheportfolios aufgrund der Veränderungen der Credit-Spreads im Verlauf eines Jahres mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % Operationelles Risiko Standardansatz Standardansatz Sonstige Risiken N/A Kapitalaufschlag Kapitalaufschlag Liquiditätsrisiko: Funding Cost Risk N/A Internes Modell, welches die erhöhten Fundingkosten (und dadurch geringeres Zinsergebnis) im Stressfall simuliert Im RBC-Management verwendet die SBAG den 'Gone Concern'-Ansatz für die Steuerung innerhalb einer angemessenen Limit-Struktur, wobei das 'Going Concern'-Szenario als zusätzliche Information berücksichtigt wird. Gemäß der Leitlinien zu Risikostrategie und Risikoerkennung ist bezüglich Komplexitätsniveau und Umfang des Berechnungsansatzes den jeweiligen Marktstandards zu folgen. Dabei sind insbesondere Ausmaß, Volatilität und Wesentlichkeit des zugrundeliegenden Risikos zu berücksichtigen. Die Bank verwendet Value-at-Risk (VaR) Modelle für das Kreditrisiko (IRB-Ansatz) und die Marktrisiken. Für das 26

28 Handelsbuch wird wegen der geringen eingegangenen Risiken der regulatorische Standardansatz angewendet, der regelmäßig mit dem internen VaR Modell validiert wird Regulatorische Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 438 CRR lit. c,e,f Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, jederzeit anrechenbare Eigenmittel zur Absicherung für die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangenen Risiken zu halten. Die aufsichtsrechtliche Mindesteigenmittelerfordernisse werden in Art. 92 CRR geregelt und umfassen die Eigenmittelerfordernisse für das Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelle Risiko. Die Gesamtkapitalquote bzw. Kernkapitalquote gibt das Verhältnis der anrechenbaren totalen Eigenmittel bzw. Kernkapital zu dem Gesamtforderungsbetrag, d.h. zu den risikogewichteten Aktiva (Risk-Weighted Assets - RWA) von Kredit-, Markt- und operationellen Risiken an. Sie ist ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit des Kreditinstituts. RWA sind mit Kredit-, Markt- und operationellen Risiken behaftete Positionen, die entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gewichtet wurden. Die regulatorischen Eigenmittelerfordernisse ergeben sich aus den RWAs (risikogewichtete Positionsbeträge), die mit dem Faktor 8% multipliziert werden. Die Portfolio-Eigenmittelanforderung für das CVA-Risiko wird gemäß Artikel 384 CRR (Standardmethode) ermittelt. Danach wird die Portfolio Eigenmittelanforderung mit 12,5 multipliziert um auf den entsprechenden Gesamtrisikobetrag (RWA) zu kommen. Die SBAG Gruppe weist zum eine Gesamtkapitalquote von 17,7% auf; die Kernkapitalquote der Bank beträgt 1,7%. Die Gesamtkapitalquote belief sich im Geschäftsjahr 215 durchgehend über der gesetzlichen Mindesteigenmittelquote von 8%. Die SBAG Gruppe ermittelt ihre Eigenmittelerfordernisse zur Unterlegung des Kreditrisikos durch den Standardansatz gemäß Art CRR. Für Kreditrisikominderungszwecke nach Teil 4 Titel 2 Kapitel 4 Abschnitt 1 CRR wird die umfassende Methode gemäß Art CRR zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten verwendet. in Tsd. Forderungsklasse Eigenmittelanforderungen Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA) Summe Kreditrisiko-Standardansatz Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber Unternehmen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Positionen, die Verbriefungspositionen darstellen 27

29 in Tsd. Forderungsklasse Eigenmittelanforderungen Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA) Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA), Beteiligungspositionen Sonstige Posten Summe Marktpreisrisiken Standardverfahren davon: Handelsbuch-Risikopositionen davon: Zinsrisiken davon: Allgemeines und besonderes Kursrisiko (Zinsnettoposition) Besonderes Kursrisiko für Verbriefungspositionen im Handelsbuch Besonderes Kursrisiko im Correlation Trading Portfolio Aktienkursrisiken Währungsrisiken Risiken aus Rohwarenpositionen Anpassungen der Kreditbewertung (CVA) Sonstige Risiken Internes Modell-Ansatz Operationelle Risiken Operationelle Risiken gemäß Standardansatz Summe Eigenmittelanforderungen Risikomanagement einzelner Risikoarten 6.1. Gegenparteiausfallrisiken gemäß Art. 439 CRR Qualitative Angaben nach Art. 439 lit. a-d CRR Die SBAG verwendet zur Quantifizierung der Gegenparteiausfallsrisiken die Marktbewertungsmethode gemäß Art. 274 CRR. Zur Festlegung von Obergrenzen je Gegenpartei wurde ein Limitsystem etabliert, welches neben den regulatorischen Anforderungen (Aufschläge bzw. Add-ons zum Marktwert gemäß CRR) auch eine ökonomische Betrachtung des zukünftigen möglichen Forderungsbetrags abbildet. Die SBAG Gruppe sichert das Gegenparteiausfallsrisiko aus Derivaten weitgehend durch Besicherungsverträge (ISDA/CSA Agreements oder lokale Vereinbarungen) ab. Vereinzelt sind darin Abhängigkeiten von Sicherheitenhinterlegung und Bonität der Sberbank Europe AG, beziehungsweise deren Tochterbanken, vertraglich geregelt. Insgesamt sind aber keine wesentlichen Auswirkungen auf den zu leistenden Besicherungsbetrag im Falle einer Ratingverschlechterung für die SBAG Gruppe zu erwarten. Korrelationsrisiken sind für die SBAG derzeit auf Grund des geringen Exposures in Derivaten nicht relevant. 28

30 Quantitative Angaben: Werte nach Art. 439 lit. e) CRR in Tsd. Positive Wiederbeschaffungs werte vor Aufrechnung und Sicherheiten Aufrechnungsmöglichkeiten Anrechenbare Sicherheiten Positive Wiederbeschaffungswerte nach Aufrechnung und Sicherheiten Zinsderivate Währungsderivate Warenbezogene Kontrakte Summe Angaben nach Art 439 lit. f) CRR in Tsd. Kontrahentenausfallrisikoposition zum Exposure nach Laufzeit-methode Exposure nach Standard-methode Angaben nach Art. 439 lit g-h) CRR Die SBAG verwendet keine Kreditderivate zur Absicherung der derivativen Ausfallrisikopositionen Marktrisiken gemäß Art. 445 CRR Die folgende Tabelle soll einen Überblick über die Marktrisiken geben: Exposure nach Markt-bewertungsmethode Marktrisiken (in Tsd. ) Eigenmittelanforderung Handelsbuch-Positionsrisiko Fremdwährungsrisiko Warenrisikoposition 563 Abwicklungsrisiko CVA-Risiko Summe Operationelle Risiken gemäß Art. 446 CRR Nach Maßgabe von Basel III wendet die SBAG den Standardansatz auf Grundlage der Bruttoerträge in jedem Geschäftssegment an Beteiligungspositionen im Anlagebuch gemäß Art. 447 CRR Der Konzern erwirbt Beteiligungen aus strategischen Gründen und als Finanzbeteiligungen. Bei den strategischen Beteiligungen handelt es sich um Gesellschaften, welche die Geschäftsfelder des Konzerns abdecken und um Gesellschaften, die geschäftsunterstützend wirken. Alle Beteiligungen werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Beteiligungen, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt, und deren beizulegender Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Im Falle von Wertminderungen werden entsprechende Abwertungen vorgenommen. 29

31 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente gemäß Art. 447 lit. b) und c) CRR in Tsd. Kreditrisiko Fair value Market value Finanzinstrumente Available for Sale - Equity Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere börsenotiert nicht börsenotiert 9 9 Anteile und Beteiligungen Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht börsenotiert nicht börsenotiert Sonstige Beteiligungen börsenotiert nicht börsenotiert Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten gemäß Art. 447 lit. d) und e) CRR in Tsd. Summe Realisierte Gewinne/Verluste Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1 Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Unrealisierte Gewinne/Verluste (618) Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (618) Available for sale Rücklage Available for sale Rücklage davon: im CET1 berücksichtigte Beträge Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen gemäß Art. 448 CRR Das Zinsrisiko im Bankbuch ist das Risiko möglicher Verluste aus Veränderungen der Nettovermögenswerte (Net Asset Value) und der zukünftigen Entwicklung des Nettozinsüberschusses (Net Interest Income) aufgrund nachteiliger Veränderungen der Marktzinssätze. Zinssatzrisiken zu unterliegen ist ein zentraler Bestandteil des Bankgeschäftes und eine wichtige Einnahmequelle. Jedoch stellen überhöhte Zinsrisiken eine signifikante Bedrohung der Ertrags- und Kapitalsituation dar. Dementsprechend ist ein wirksames Risikomanagementsystem, dass das Zinsrisiko im Einklang mit dem Umfang der Geschäftstätigkeit überwacht und begrenzt, entscheidend für die Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit der Bank. Das erklärte Ziel des Zinssatzrisikomanagements ist es, alle wesentlichen Zinsrisiken im Zusammenhang mit Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Positionen im Bankbuch auszuweisen. Positionen mit unbestimmten Zinsbindungen, insbesondere Produkte, wie zum Beispiel Spareinlagen und Girokonten, aber auch Kredite ohne eine definierte Zinsbindung, werden bei der Risikobemessung durch Annahmen berücksichtigt. Diese Annahmen beruhen auf statistischen Analysen historischer Daten. Alle getroffenen Annahmen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft. Die monatliche Berichterstattung zum Zinsrisiko beinhaltet die Auswirkung der aufsichtsrechtlich vorgeschriebene 2 Basispunkte Parallelverschiebung der Nettovermögenswerte, den Überblick über 3

32 Sensitivitäten (Basispunktwerte) für jede Währung und jedes Laufzeitenband sowie eine Simulation des Nettozinssatzes. Ergänzend wird monatlich die Auswirkung einer Reihe von Szenarien auf die Nettovermögenswerte durchgespielt, unter anderem: Shift-long end up Shift-short end up Shift-long end down Shift-short end down Butterfly-up/up Butterfly-down/down Twist-steepening Twist-flattening Neben dem von der Aufsichtsbehörde definierten Grenzwert von 2% der anrechnungsfähigen Eigenmittel bei einer standardisierten Verschiebung der Zinskurve um 2 Basispunkte auf Grundlage der aufsichtsrechtlichen Risikostatistik, werden interne Limite definiert und überwacht. Die Zinsrisikoexposures waren laut den aufsichtsrechtlichen Statistiken wie folgt: IRR-Sensitivität bei Zinssatzveränderung in Tsd.: Veränderung von 2 BP - NAV 131, % der Eigenmittel 7,27% 4,37% Wie obiger Tabelle zu entnehmen, ist das Gesamtniveau des Zinsrisikos relativ niedrig, der Anstieg in 215 ist auf hauptsächlich auf das Wachstum der Einlagen mit fixer Laufzeit in der Filiale in Deutschland (Sberbank Direct) zurückzuführen. Zudem berechnet die SBAG monatlich die Auswirkung der Veränderungen in den Zinskurven auf die Nettozinserträge. Die folgende Tabelle stellt eine angenommene Verschiebung in den Zinskurven für alle Währungen um 1 BP dar: Tabelle: Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen 1 Basispunkte-Verschiebung der Kurven, Auswirkungen auf NII Einjahreshorizont in Tsd. : Währung G+V Simulation G+V Simulation (2.836) USD CHF (43) 1.64 HUF BAM HRK (32) 416 RSD (158) (175) Verbleibende Währungen Gesamt Kapitalpuffer gemäß Art. 44 CRR Die nationale Aufsichtsbehörde hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Offenlegung noch keine Kapitalpuffer gemäß Art. 44 CRR festgelegt. 31

33 8. Kreditrisikoanpassungen gemäß Art. 442 CRR 8.1. Definitionen und Erläuterungen nach Art. 442 lit a) und b) CRR Als überfällige Forderungen werden jene Forderungen verstanden, bei welchen das vertraglich vereinbarte Zahlungsdatum oder das vertraglich vereinbarte Kreditlimit überzogen wurde. Als Kredite unter Beobachtung werden jene Forderungen bezeichnet, die gemäß interner Methodologie als red zone -Kunden kategorisiert und somit im Vergleich zu anderen Ratingklassen einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Ein impairment liegt vor, wenn nach der Zugangserfassung des Finanzinstruments objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, die Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument haben. Verluste aus künftig erwarteten Ereignissen dürfen ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht erfasst werden. Das Unternehmen muss zu jedem Bilanzstichtag prüfen, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung (impairment) von finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Nach der anfänglichen Erfassung, was normalerweise dem ausbezahlten Betrag inklusive der Transaktionskosten und -erträge entspricht, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des Finanzvermögenswertes zuzuordnen sind (auch wenn nicht bezahlt), wird ein Kredit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, wobei Wertanpassungen gebildet oder aufgelöst werden, wenn diese im Rahmen einer Neubewertung erforderlich werden. Sollten nach der Erfassung eines Vermögenswertes objektive Hinweise identifiziert werden, so ist zu überprüfen, ob der Vermögenswert einer Neubewertung zu unterziehen ist. Folgende Liste beinhaltet einige Beispiele für objektive Hinweise (bezogen vor allem auf das Bonitätsrisiko): Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder Schuldners (Ratingverschlechterung) Vertragsbruch (z.b. Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, spätestens mit Überziehungen von mehr als 9 Tagen) Insolvenzverfahren oder sonstige Sanierungsmaßnahmen des Schuldners Verschwinden eines aktiven Markts für einen finanziellen Vermögenswert aufgrund finanzieller Schwierigkeiten Negativ auswirkende Änderungen der Zahlungsgewohnheiten der Schuldner - wobei auch volkswirtschaftliche oder regionale wirtschaftliche Bedingungen zu berücksichtigen sind Bei einer Finanzinvestition in ein Eigenkapitalinstrument führen zusätzlich folgende Umstände zu einem impairment: Signifikant negative Veränderungen in dem technologischen, ökonomischen, rechtlichen Umfeld oder im Marktumfeld, in welchem das Unternehmen tätig ist, die darauf hindeuten, dass die Anschaffungskosten des Eigenkapitalinstrumentes nicht mehr erzielt werden können, oder ein wesentlicher oder anhaltender Rückgang des fair values unter die Anschaffungskosten. Im SBAG Konzern wird als wesentlich ein Betrag, der 2 % der Anschaffungskosten übersteigt, angesehen. Anhaltend ist ein Rückgang, wenn er mehr als 6 Monate (in begründeten Ausnahmefällen mehr als 9 Monate) andauert. Wird bei einer Überprüfung eines Vermögenswertes zumindest ein objektiver Hinweis identifiziert, der die Werthaltigkeit dieses in Frage stellt, so ist der Vermögenswert auf seine Wertminderung zu untersuchen. Hierbei wird zwischen Einzel- und pauschaler Einzelwertberichtigung unterschieden. Vermögenswerte, die als wesentlich eingestuft werden und somit zuerst überprüft werden müssen, werden einzeln betrachtet. Für die Feststellung der Wertminderung wird die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten Cash-flows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz, berechnet. Der zukünftige Cash-flow basiert auf Vereinbarungen, die mit dem Kreditnehmer getroffen worden sind, auf einem Geschäftsplan oder auf Erfahrungswerten, die für 32

34 ähnliche Kreditklassen beobachtet wurden. Etwaige Änderungen gegenüber den ursprünglichen Erwartungen der für die Wertminderung herangezogenen Cash-flows bewirken eine Anpassung der ermittelten Wertminderung. Für finanzielle Vermögenswerte, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, kann die Bewertung einzeln oder gemeinsam vorgenommen werden. Bei einer gemeinsamen Bewertung werden Vermögensgegenstände, bei denen es objektive Hinweise auf Wertminderung gibt, in Gruppen mit vergleichbaren Risikoprofilen zusammengefasst und auf Grund dieser Risikoprofile wird die Wertberichtigung ermittelt (pauschale Einzelwertberichtigung). Fällt zu einem späteren Zeitpunkt der Grund der Wertminderung weg, wird der wertgeminderte Betrag, maximal bis zu dem Betrag zu fortgeführten Anschaffungskosten, über die Gewinn- und Verlustrechnung wieder zugeschrieben. Somit wird der Vermögenswert wieder der Portfoliowertberichtigung zugeführt. Wird bei der Bewertung kein objektiver Hinweis auf Wertminderung entdeckt, wird der Vermögenswert in eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten mit vergleichbaren Ausfallsrisikoprofilen aufgenommen und gemeinsam auf Wertminderung untersucht. Die für Gruppen von finanziellen Vermögenswerten ermittelte Wertberichtigung stellt eine Zwischenstufe bis zur Identifizierung von Wertminderungsaufwendungen für einzelne Vermögenswerte dar und ist ident mit der so genannten Portfoliowertberichtigung. Sobald Informationen zur Verfügung stehen, die ausdrücklich den Nachweis über Verluste bei einzelnen Vermögenswerten innerhalb der Gruppe erbringen, sind diese Vermögenswerte aus der Gruppe zu entfernen und einzeln wertzuberichtigen. Die Berechnung der pauschalen Einzel- und Portfoliowertberichtigung erfolgt für homogene Portfolios. Für die Identifikation solcher homogenen Portfolios werden Vermögenswerte zu Gruppen zusammengefasst, die ähnliche Risikocharakteristika aufweisen. Solche Risikocharakteristika sind z.b.: Kundenart Produktart Sicherheitenstatus Bonität des Kreditnehmers 8.2. Quantitative Angaben Anforderungen des Art. 442 lit. c) CRR in Mio. Kreditvolumen Forderungsklasse Gesamtbetrag Durchschnitt Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften 8 8 Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber Unternehmen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen 12 9 Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Positionen, die Verbriefungspositionen darstellen 33

35 in Mio. Kreditvolumen Forderungsklasse Gesamtbetrag Durchschnitt Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungspositionen 24 3 Sonstige Posten Summe Kreditvolumen nach Ländergruppen gemäß Art. 442 lit.d) CRR in Mio. Forderungsklasse Zentralund Osteuropa Russland Österreich Nordamerika & Karibik Übrige Summe Unternehmen Mengengeschäft Zentralstaaten oder Zentralbanken Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Institute Ausgefallene Risikopositionen Sonstige Posten Multilaterale Entwicklungsbanken Öffentliche Stellen Regionale oder lokale 8 8 Gebietskörperschaften Gedeckte Schuldverschreibungen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Beteiligungspositionen Total

36 Kreditvolumen nach Branchen gemäß Art. 442 lit.e) CRR in Mio. Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwick lungsbanken (MDB) Institute Unternehmen Hievon gegenüber KMUs Mengengeschäft Hievon gegenüber KMUs Durch Immobil ien besiche rte Risikoposition en Hievon gegenüber KMUs Ausgefallene Risikopositionen Hievon gegenüber KMUs Bau Hotel und Gastronomie Bergbau Energie Finanz- und Versicherung Freiberufl., wissenschaftl und techn. Dienstleistungen Sonstige Dienstleistungen Sonstige wirt Dienstleistungen Bildung Exterritoriale Unternehmen Gesundheits- und Sozialwesen Immobilien Handel Produktion IT und Kommunikation Kunst und Freizeit Land- und Forstwirtschaft Öffentl. Verwaltung Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschre ibungen Beteiligung s-positionen Sonstige Posten Summe

37 in Mio. Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwick lungsbanken (MDB) Institute Unternehmen Hievon gegenüber KMUs Mengengeschäft Hievon gegenüber KMUs Durch Immobil ien besiche rte Risikoposition en Hievon gegenüber KMUs Ausgefallene Risikopositionen Hievon gegenüber KMUs Private Haushalte Transport und Logistik Wasser- und Abwasserversorgung Summe Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschre ibungen Beteiligung s-positionen Sonstige Posten Summe 36

38 Kreditvolumen nach Restlaufzeiten gemäß Art. 442 lit.f) CRR in Mio. 1 Jahr 5 Ohne Täglich fällig < 1 Jahr > 5 Jahre Forderungsklasse Jahre Fälligkeit Summe Sonstige Posten Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Beteiligungspositionen Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber Unternehmen Summe

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