Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit. Informationsveranstaltung November 2017

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1 Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit Informationsveranstaltung November 2017

2 Warum eine Vereinbarung mit dem Landkreis? Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe Sensibilisierung zur Kultur des Hinschauens Qualitätskriterium für Verein/ Verband

3 Wozu verpflichte ich mich? Sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung thematisieren Über Notfallregelungen und Qualitätsstandards informieren Verhaltensrichtlinien zum Umgang mit Nähe und Distanz Themenkomplex sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung in eigene Fort- oder Ausbildungen integrieren Führungszeugnisse vorlegen lassen

4 Erweitertes Führungszeugnis Wer sollte es vorlegen? Niedriges Gefährdungspotential Hohes Gefährdungspotential Es besteht zwischen Betreuer/-in und Teilnehmenden keinerlei Macht- bzw. Abhängigkeitsverhältnis. Die konkrete Tätigkeit wird immer gemeinsam mit anderen Betreuer/- innen wahrgenommen. Art des Verhältnisses Intensität des Angebots Zwischen der oder dem Betreuer/-in und den Teilnehmenden besteht ein Macht- bzw. Abhängigkeitsverhältnis. Die Tätigkeit wird alleine wahrgenommen. Die Tätigkeit geschieht mit/in einer Gruppe. Die Tätigkeit bezieht sich nur auf ein einzelnes Kind oder einen bzw. eine einzelne/-n Jugendliche/-n.

5 Erweitertes Führungszeugnis Wer sollte es vorlegen? Der Ort der Tätigkeit ist von außen einsehbar und/oder für viele zugänglich. Intensität des Angebots Der Ort der Tätigkeit ist vor öffentlichen Einblicken geschützt und ein abgeschlossener Bereich. Die Tätigkeit hat einen geringen Grad an Intimität und wirkt nicht in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen. Die Tätigkeit hat einen hohen Grad an Intimität und/oder wirkt in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen.

6 Erweitertes Führungszeugnis Wer sollte es vorlegen? Die Tätigkeit ist einmalig, punktuell oder nur gelegentlich. Dauer des Angebots Die Tätigkeit dauert länger, über einen längeren Zeitraum regelmäßig oder innerhalb einer gewissen Zeit häufig. Die Tätigkeit führt nicht zu regelmäßigen Kontakten mit denselben Kindern und Jugendlichen. Zumindest für eine gewisse Dauer führt die Tätigkeit immer wieder zum Kontakt mit denselben Kindern und Jugendlichen.

7 Erweitertes Führungszeugnis Führungszeugnisse Datenschutz und Praxis sind persönlich von einer zu bestimmenden Person einzusehen dürfen nicht einbehalten werden Name, Datum und die Information kein Eintrag vorhanden dürfen notiert werden sind mit Bescheinigung des Vereins für Ehrenamtliche kostenlos Daten müssen 6 Monate nach Tätigkeit gelöscht werden sollten alle 5 Jahre erneut eingesehen werden

8 Allgemeine Hinweise Unterzeichnung der 72a-Vereinbarung durch Vertretungsberechtigte(n) des Vereins/ der Einrichtung Voraussetzung für Zuschüsse des Landkreises Emsland Vereinbarung wird alle 3 Jahre erneuert Alle Vorlagen im Internet unter:

9 Praxisbeispiele Kreisjugendring

10 Ansprechpersonen Ort Einrichtung/Organisation Adresse Telefon Emsland Nord Landkreis Emsland, Fachbereich Jugend, Frau Jansen Große Str. 32, Aschendorf bzw Emsland Mitte Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung Hauptkanal rechts 75a, Papenburg Nebenstelle Sögel Bahnhofstr. 10, Sögel Landkreis Emsland, Fachbereich Ordeniederung 1, Jugend, Herr Musekamp Meppen Deutscher Kinderschutzbund e.v. Ortsverband Emsland-Mitte Emsstraße 1-3, Meppen bzw Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung Versener Straße 30, Meppen Emsland Süd Landkreis Emsland, Fachbereich Jugend, Herr Biernat Am Wall-Süd 21, Lingen (Ems) bzw Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Lingen e.v. Wilhelmstr. 40a, Lingen Psychologisches Beratungszentrum für Eltern, Kinder und Jugendliche Ehe-, Familien- und Lebensberatung Bernd-Rosemeyer- Str.5, Lingen (Ems)

11 Maßnahmenpaket zur Elternansprache Normal, dass ich so unsicher bin?

12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit und eine gute Heimfahrt!

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