STADT ESSEN. Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung Aktuelle Situation und Entwicklungen - Beiträge zur Stadtforschung 61 Mai 2013

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1 Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung 0 - Aktuelle Situation und Entwicklungen - Beiträge zur Stadtforschung Mai 0 Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen STADT ESSEN

2 BezugvonLeistungenzurExistenzsicherung0 -AktuelleSituationundEntwicklungen- StadtEssen DerOberbürgermeister AmtfürStatistik,StadtforschungundWahlen Mai0

3 Herausgeber: StadtEssen DerOberbürgermeister AmtfürStatistik,StadtforschungundWahlen Schriftenreihe: BeiträgezurStadtforschung Umschlag: Druckerei Bildnachweisfürdie Umschlagvorderseite: FotosvonPeterWieler(Aalto-Theater, MenscheninFußgängerzone) undlutzbraun(call-center;it stime! BusinessCommunicationAG;Wohnsiedlung BauträgerAllbauAG Bearbeitung: Text,Grafiken,Tabellen SabineReichertz Telefon:00/88-08 Karten ClaudiaGerhards Nachdruck auchauszugsweise nurmitquellenangabengestattet.

4 Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung 0 - Aktuelle Situation und Entwicklungen - Inhaltsverzeichnis Seite 0 Zusammenfassung... 5 Einleitung... 8 Bedarfsgemeinschaften und Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen im Überblick... 0 Bedarfsgemeinschaften mit Bezug existenzsichernder Leistungen.... Bedarfsgemeinschaften nach Art der Leistung.... Kleinräumige Verteilungsmuster und Entwicklungstrends... Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen.... Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen nach Art der Leistung.... Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen nach Geschlecht und Alter.... Personen mit Bezug von Leistungen gemäß SGB II nach ausgewählten Merkmalen..... Personen mit Bezug von Leistungen gemäß SGB II nach Bedarfsgemeinschaftstyp..... Personen mit Bezug von Arbeitslosengeld II nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Arbeitslosigkeit..... Arbeitslosengeld II und Sozialgeld beziehende Personen nach Altersgruppen Kleinräumige Verteilungsmuster und Entwicklungstrends Verteilung der Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen Verteilung nach Art der Leistung Tabellenanhang... 5

5 BezugvonLeistungenzurExistenzsicherung 0 AktuelleSituationundEntwicklungen 0 Zusammenfassung 9.5Bedarfsgemeinschaftenbeziehenam..0LeistungenzurExistenzsicherung, dassind7 %allerhaushalteinessen. Viervonfünf(8 %bzw..0)derhaushaltesinddabeiinfolgevonarbeitslosigkeitim Leistungsbezug.DieübrigenerhaltenLeistungengemäßSozialgesetzbuchXII,Kapitel(Hilfe zumlebensunterhalt: %)und(grundsicherungimalter/beidauerhaftererwerbsminderung: %)oderasylbewerberleistungsgesetz( %). DieräumlichenKonzentrationensindzumTeilbeträchtlich. o Betroffen sind in den Stadtbezirken zwischen % und %, in den Stadtteilen zwischen % und % aller Haushalte. Dabei sind in der südlichen Hälfte der Stadt die Hilfedichtengering.AusgeprägtistdasAusmaßderBetroffenheitineinigeninnerstädtischenStadtteilenundinAltendorf,wozwischen0 %und %derhaushaltefinanziell unterstützt werden. In den Stadtteilen Südostviertel, Altenessen-Süd, Vogelheim, BergeborbeckundKaternbergistjederVierte(zwischen %und9 %)imleistungsbezug. o IndenStadtbezirkenundStadtteilenmitweitüberdurchschnittlichenDichtewertensind inderregelnichtnurdieanteilederhaushaltemitleistungengemäßsgbiiweitüberdurchschnittlichhoch,sondernauchdiedersonstigeexistenzsicherndeleistungen(gemäßsgbxii,kapitelundkapitelsowiegemäßasylblg)beziehendenhaushalte. o DerAnteilderfinanziellunterstütztenHaushaltehatsichindenletzten5Jahrenkaum verändert(+ 0, Prozentpunkte),dochhatsichdieSituationinderRegelindenohnehin durcharbeitslosigkeitstarkvoneinkommensarmutbelastetenstadtteilenverschlechtert. BeidenBedarfsgemeinschaftenmitLeistungengemäßSGBIIhandeltessichzumehrals der Hälfte(.8 bzw. 5 %) um Single-Haushalte. In einem Drittel der Haushalte leben minderjährigekinder,wobeihaushaltealleinerziehenderüberwiegen.gegenüber00haben sich die Zahlen der Partner-Bedarfsgemeinschaften verringert, auch die mit Kindern. GestiegensinddieZahlenderSingle-undAlleinerziehenden-Haushalte. IndenStadtteilendersüdlichenStadtbezirkeundindenhochverdichteteninnerstädtischen undinnenstadtnahenstadtteilen,woesvielekleinewohnungengibt,beziehenehereinzel- personenleistungengemäßsgbii.indenvongroßsiedlungengeprägtenstadtteilenhan- außerhalbvoneinrichtungen 5

6 deltessichzuüber0 %umbedarfsgemeinschaftenmitkindern(paareundalleinerziehende),wobeipaarhaushalteüberwiegen. DieZahlderLeistungenzurExistenzsicherungbeziehendenPersonenwarEnde009mit über9.00amhöchsten.0istsiemitca.89.00unwesentlichgeringerals00.betroffensind %derbevölkerung. DieZahlderer,dieHilfezumLebensunterhalt(SGBXII,Kapitel)beziehen,hatsichgegenüber00nahezuhalbiert(0:).EbenfallsstarkverringerthatsichdieZahlderauf LeistungengemäßAsylbLGangewiesenenPersonen,steigtaberwiederan(0:.).HilfezumLebensunterhalterhalten%,HilfengemäßAsylbLG%allerLeistungsbeziehenden. Nahezubeständigerhöht(auf7.55)hatsichdieZahlderer,dieLeistungenzurGrundsicherung im Alter/bei dauerhafter Erwerbsminderung erhalten(sgb XII, Kapitel ). Ihr Anteil liegtbei8%.etwasohochwie00istdiezahlderpersonen,dieleistungengemäßsgbii (0:79.9)beziehen.Siewarzwischenzeitlichhöher.IhrAnteilliegtbei89%. ZweiDrittelderLeistungsbeziehenden(5 %,ca personen)sindzwischen8und Jahrealt. %(ca.5.000)sind5jahreoderälter,9 %(ca..00)unter8jahre. NurdieZahlältererPersonenist0höheralsindenVorjahren.IhrDichtewertist ebensowiebeiden8-bis-jährigen( %)-nahezuunverändert( %).DasAusmaßderBetroffenheitMinderjährigeristmit0 %mittlerweile+ Prozentpunkthöherals00. Die größten Veränderungen waren bei den Jüngsten und den Kindern im Grundschulalter auszumachen: Das Ausmaß der Betroffenheit ist in der Altersgruppe der unter -Jährigen um Prozentpunkteauf %zurückgegangenundhatsichbeikindernimgrundschulalterum+ Prozentpunkteauf %erhöht. DieräumlichenKonzentrationenderbetroffenenPersonensindzumTeilbeträchtlich: o IndenStadtbezirkenIundVwirdnahezueinViertelderBevölkerung,indenStadtbezirkenIII,VIundVIIetwaeinFünftelfinanziellunterstützt.ImStadtbezirkIVistdieHilfedichtedurchschnittlich,indenübrigenStadtbezirkenweitausgeringer( %bzw. %). o Über- oder gar weit überdurchschnittlich hoch sind die Dichtewerte in Stadtteilen, wovoneinzusammenhängendesgebietergeben,dassichvomsüdostviertelbiskaternbergimnordostenundbergeborbeckimnordwestenerstreckt.beidenbeidenanderenhandeltessichumkrayundfreisenbruch.amhöchstensinddiedichtewertein denstadtteilenstadtkern,ostviertel,nordviertelundaltendorf. o Auf der Ebene der Stadtteilbereiche sind die Konzentrationen noch ausgeprägter: Extrem sind diedichtewertein denvon Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaus geprägten Stadtteilbereichenin Freisenbruchund Horst, wo ca. die Hälfte der Bewohne- rinnenundbewohnerfinanziellunterstütztwird.hohewertefindensichauchinweni-

7 gensiedlungenodergebieteninungünstigerstädtebaulicherlage.ansonstensindinsellagenselten.eherflächendeckendistiminnerstadtbereichundimumfeldderalten IndustriestandortedieBevölkerunginüber-oderweitüberdurchschnittlichemMaßeauf finanziellehilfenangewiesen. o InStadtteilenmitgeringenDichtewertenhabensichdieAnteileinderRegelverringert. StadtteilemithohenDichtewertenweisenehergeringeZunahmenauf.IndenStadtteilbereichensinddieEntwicklungstrendswenigereindeutig.DabeisindindenmeistenBereichennurgeringeVeränderungenderQuotenauszumachen. o Von den Minderjährigen sind in den Stadtbezirken zwischen 5 % und 7 %, in den Stadtteilenzwischen %und %undindenstadtteilbereichenbiszu7 %imleistungsbezug.vondenerwachsenenimerwerbsfähigenalter(8bisjahre)erhalten indenstadtbezirkenzwischen %und %undindenstadtteilenzwischen %und % Hilfen. Altersarmut ist wenig verbreitet, die Verarmungsquoten im innerstädtischenbereichabersindvergleichsweisehoch(biszu %).Hierhabensichauch das Westviertel ausgenommen - die Hilfedichten am stärksten erhöht (bis zu + 5 Prozentpunkte).VerringerungenderHilfedichtenÄltererwarenseltenundgering. o BeiBetrachtungderaltersstrukturellenZusammensetzungwirddeutlich,dassinallen bzw. in nahezu allen Stadtteilen der Stadtbezirke I, V und VI sowie in Altendorf und FrohnhausendieMehrzahlderBetroffenenunter5Jahrealtist. o BeiBetrachtungdifferenzierteraltersspezifischerEmpfängerdichtenzeigtsich,dassin der50stadtteilediehälfteallerkinderunterjahrenfinanziellunterstütztwird,in Stadtteilensindesüber0 %.Vonden-bis5-JährigensindinStadtteilen 0 % undmehrbetroffen.beiden-bisunter9-jährigenundden0-bisunter-jährigen bezieheninbzw.5stadtteilendiehälfteodermehrderkinderhilfen. BeidifferenzierterBetrachtungnachHilfeartensindfolgendeBesonderheitenhervorzuheben: o DasRisiko,imFallederArbeitslosigkeitauffinanzielleHilfenangewiesenzusein,istfür Nichtdeutsche(5 %;00:8 %)imaltervon8bisjahrenweitaushöheralsfür Deutsche( %;00: %)undhatsichzudembeträchtlicherhöht. o Auf7.55gestiegenistdieZahlderPersonen,dieLeistungengemäßSGBXII,Kapitel beziehen(+.89 bzw. + 0 %). Diese Veränderung verweist auf eine problematische Entwicklung: Da die Zahl der existenzsichernde Leistungen beziehenden älteren Menschennurum+ 57gestiegenist,sinddemnachnichtnurmehrältereMenschenaufUnterstützungangewiesen,sondernauchmehrdauerhafterwerbsgeminderte jüngerepersonen. 7

8 Einleitung In den letzten Wochen rückten diverse Armutsberichte ins Blickfeld der Öffentlichkeit, so der Entwurfdes.Armuts-undReichtumsberichtsderBundesregierung,der.Armuts-undReichtumsberichtdernordrhein-westfälischenLandesregierung,derBerichtzurregionalenArmutsentwicklunginDeutschland0desParitätischenGesamtverbands,derdenTitel Positive Trendsgestoppt,negativebeschleunigt trägt.zuworthatsichauchderdgbmiteinerpressemitteilungzurjugendarmutgemeldet. AnlassvorliegenderUntersuchungwar,dassdieStadtEssenseitdem0.0.0dieArbeitslosen undarbeitsuchendeninalleinigerverantwortungbetreut.siehatdamitdieaufgabenderbundesagentur für Arbeit übernommen. Politik und Verwaltung in Essen hegen die Hoffnung, mit derübernahmederverantwortlichkeitunddemwissenumdiestrukturellengegebenheitenvor OrteinegezieltereArbeitsmarktpolitikbetreibenzukönnen: Das Ausmaßvon HilfebedürftigkeitundErwerbslosigkeit der Bevölkerung beeinflusst die Entwicklung und Problemdichte in anderen kommunalen Politikfeldern wie der Wirtschafts-, Stadtentwicklungs-, Sozial-, Jugend-, Bildungs- und Gesundheitspolitik. Es ist daher ein entscheidendervorteil,diestrategienundschwerpunktederarbeitsmarktförderungentsprechend denanforderungenundverhältnissenvorortsoweitwiemöglichselbstgestaltenzukönnen. DasbetrifftzumeinendieAusrichtungaufbestimmteZielgruppenunddieOrientierunganspezifischensozialräumlichenBedarfen.ZumanderenermöglichtdieeigenverantwortlicheUmsetzungdesSGBIIdieSteuerungdesEinsatzesderarbeitsmarktlichenInstrumenteineinerWeise, dieauchdiespezifischenkommunalenstrukturenundinteressenberücksichtigt. DerganzheitlicheArbeitsansatzmussdieBeschäftigungsfähigkeitderBetroffenenfördern.Der sozialenintegrationkommteineschlüsselbedeutungzu.dieengeverzahnungvonsozialemund beschäftigungsorientiertemauftragläuftgefahr,zukünftigunterdemzunehmendengeschäftspolitischeneinflussderbundesagenturnurunzureichendrealisiertzuwerden.derausbaueiner MinisteriumfürArbeit,Integration,SozialesdesLandesNordrhein-Westfalen(Hrsg.):SozialberichtNRW0. Armuts-undReichtumsbericht,Düsseldorf0 DerParitätischeGesamtverband(Hrsg.):PositiveTrendsgestoppt,negativebeschleunigt.Berichtezurregionalen ArmutsentwicklunginDeutschland0,Berlin0 8

9 zielgruppenspezifischenstrategieistdringendnotwendig,umzukunftssicherbeschäftigungsangebotemachenzukönnen. DieAnalysebietetInformationenüber die Strukturen der Bedarfsgemeinschaften und der Personen mit Bezug von exis- Dichtewerte,diedieAusmaßederBetroffenheitwiderspiegeln, kleinräumigestrukturgegebenheitenund Entwicklungstrends. tenzsicherndenleistungenaußerhalbvoneinrichtungensowiegemäßso- zialgesetzbuchii, DarausergebensichAnsatzpunkte,Trendszuerkennenundgezielte(gruppenspezifische,räumliche,etc.)HandlungsstrategienfürunterschiedlicheEmpfängergruppenentwickelnzukönnen. GrundlagederAnalysesindTabellen,dieimHandbuchderEssenerStatistikzumThemaSoziales veröffentlichtwerden.dabeihandeltessich soferndiesmöglichist-umlangezeitreihen.ergänztwerdendieseinformationendurchzusätzlichetabellen,dieindieserdifferenziertheitim Handbuchnichtveröffentlichtwerdenkönnen. BeiderAnalysederZeitreihenab987istzuberücksichtigen,dasseszudiversenÄnderungen der gesetzlichen Grundlagen kam:eine grundlegende Reform erfolgte mit dem Vierten Gesetz fürmodernedienstleistungenamarbeitsmarkt,dasam inkrafttratundindensozialgesetzbücherniiundxiifestgelegtist.mitdieserreformwurdediearbeitslosenhilfe,ausgezahltnachprüfungderbedürftigkeitinabhängigkeitvomarbeitsendgeld,abgeschafft,ebenso diesozialhilfefürerwerbsfähigeundderenangehörige. DieGrundsicherungfürArbeitsuchendewurdeimSozialgesetzbuchIIgeregelt.Dieauffinanzielle Unterstützung angewiesenen Erwerbsfähigen(Arbeitslose/Arbeitsuchende) erhalten ArbeitslosengeldII,dieNichterwerbsfähigen,inderRegelKinder,Sozialgeld.DieEinbeziehungder Arbeitslosenhilfeempfänger/-innen und ihrer Angehörigen in den Kreis derleistungsberechtigten existenzsichernder Hilfen erklärt den enormen Anstieg der Zahlen. In einer Zeitreihe lässt sichdiesersachverhaltnichtdarstellen:derfamilienzusammenhangwarfürdenanspruchauf Arbeitslosenhilfe nicht relevant, folglich auch nicht bekannt. Reichte die Arbeitslosenhilfe zur SicherungdesLebensunterhaltesderFamilienichtaus,mussteergänzendSozialhilfebeantragt werden. StadtEssen,Geschäftsbereich5,VorlageNr.5(NeuorganisationderAufgabenwahrnehmungimSGBII),00 zurentscheidungimratderstadtessenam

10 DasSozialgesetzbuchXIIregeltinKapiteldieUnterstützungvorübergehenderwerbsunfähiger und in Kapitel die Unterstützung nicht erwerbsfähiger(älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter)menschen. BeibehaltenwurdedieHilfenachdemAsylbewerberleistungsgesetz. BedarfsgemeinschaftenundPersonenmitBezugexistenzsichernderLeistungen im Überblick Von987biszuBeginnder90erJahrewarendieZahlenderBedarfsgemeinschaften,dieaußerhalbvonEinrichtungenexistenzsicherndeLeistungenbezogen,relativkonstant.EsfolgteeinAnstieg, der 997 einen Höchststand(nahezu 5.500, + 0 % mehr als 987) erreichte. Bis 00 sanken die Zahlen wieder auf das Niveau von 988, um anschließend sehr rapide auf über im Jahr 00 anzusteigen. Damit erreichte die Zahl ihren vorläufigen Höchststand. Sie war+ %höherals987. ÄhnlichverliefdieEntwicklungderZahlbetroffenerPersonen:Siewar %höherals0 Jahre zuvor, sank dann wieder auf das Niveau Ende der 80er Jahre, um dann mit ca (+ %gegenüber987)in00ebenfallseinenvorläufigenhöchststandzuerreichen. DieHilfedichtederHaushaltelag00bei0 %,diehilfedichtederbevölkerungbei9 %. Da 005 ein grundlegender Wechsel im System der sozialen Absicherung erfolgte, sind lange Zeitreihenbetrachtungennurbedingtmöglich: MitderReformerhöhtensichdieZahlenverfahrensbedingt:EskamendieHaushaltederArbeitslosenhilfeBeziehendenundderenFamilienangehörigehinzu,sofernsienichtschonvorherunterstützendSozialhilfeleistungenbezogen.EntsprechendstiegdieZahlderPersonen.Betrachtet mandieentwicklungvon00 bis0(+ %)zeigtsich,dassdiezahlenderbedarfsgemeinschaften seit 009 relativ konstant sind. Die Zahlen der betroffenen Personen sind 0 mit 89.geringfügiggeringerals00.009warensiemitüber9.00amhöchsten. außerhalbvoneinrichtungen vgl.tabelle..undgrafik wegenderungenauigkeitenimjahrdereinführungderreformwirddasjahr00zumvergleichherangezogen 0

11 Grafik : Bedarfsgemeinschaften und Personen außerhalb von Einrichtungen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung am Bedarfsgemeinschaften Personen ) gemäß Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bzw. Sozialgesetzbuch XII, Kapitel, Grundsicherungsgesetz (GSiG) bzw. Sozialgesetzbuch XII, Kapitel, sowie gemäß Asylbewerberleistungsgesetz und gemäß Sozialgesetzbuch II VondenHaushalteninEssensindamJahresende07 %imleistungsbezug,vonderhauptwohnsitzbevölkerung %. Zusammenfassendbleibtfestzuhalten,dassesab00zueinemgravierendenAnstiegder Zahl der Bedarfsgemeinschaften und Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen kam,dersichnachderreformaufweitaushöheremniveauab00stabilisierte. BedarfsgemeinschaftenmitBezugexistenzsichernderLeistungen. BedarfsgemeinschaftennachArtderLeistung In den Jahren 987 bis 99 sicherten ausschließlich Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)dieExistenzgrundlage. AufSozialhilfewarenEnde987ca..00BedarfsgemeinschaftenaußerhalbvonEinrichtungenangewiesenen.Abdem0..99wurdenAsylbewerberinnen und bewerber nicht mehr über das BSHG sondern über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgesichert und ab dem ältere oder dauerhaft erwerbsgeminderte Men- außerhalbvoneinrichtungen vgl.hierzuundimfolgendentabelle..

12 schenüberdasgrundsicherungsgesetz(gsig).bis00erhöhtesichdiegesamtzahlderleistungen zur Existenzsicherung beanspruchenden Bedarfsgemeinschaften auf ca Vondiesenerhielten7 %LeistungengemäßBSHG,5 %gemäßasylblgund9 %gemäßgsig. MitderZusammenlegungvonArbeitslosen-undSozialhilfeschnelltedieZahlindieHöhe: ImJahr00,dasalssolideAusgangsbasisfürEntwicklungstrendsgilt,beanspruchtennurnoch % der finanziell unterstützten Bedarfsgemeinschaften Sozialhilfeleistungen(ehemals gemäß BSHG,jetztgemäßSGBXII,Kapitel), %bezogenleistungengemäßasylblg, %Leistungen der Grundsicherung im Alter bzw. bei dauerhafter Erwerbsminderung(ehemals gemäß GSiG, jetztgemäßsgbxii,kap.).8 %derbedarfsgemeinschaftenwarenaufleistungendergrundsicherungfürarbeitsuchende(gemäßsgbii)angewiesen.einhöchststandanleistungsbeziehenden Bedarfsgemeinschaften wurde Ende 00 mit fast erreicht. 0 ist die Zahletwasgeringer(9.500).DasVerhältnisderHilfeartenzueinanderistnahezuunverändert. BeidifferenzierterBetrachtung zeigtsich,dassdiezahlderhilfezumlebensunterhaltbeziehendenbedarfsgemeinschaftengesunkenist,wenngleichin0wiedereinegeringezunahme zu verbuchen ist. Die Zahl der auf Leistungen gemäß AsylbLG angewiesenen Bedarfsgemeinschaftenhatsichbis008verringert(auf.099),istseitdemaberbeständigaufüber.00gestiegen.EbenfallsbeständiggestiegenistdieZahlderHaushalte,dieaufLeistungenzurGrundsicherung im Alter/bei dauerhaftererwerbsminderungangewiesen sind. Sie hat sich auf nahezu.700erhöht.keineindeutigertrendisthinsichtlichderentwicklungderbedarfsgemeinschaften mitleistungengemäßsgbiiauszumachen.derenzahlwar009mitüber.900amhöchsten, istseitdemrückläufig.sieliegt0beirund.000. Viervonfünf(8 %)derbedarfsgemeinschaftenmitleistungenzurexistenzsicherungsind demnachinfolgevonarbeitslosigkeitimleistungsbezug. 0handeltessichbeimehralsderHälfte(.8bzw.5 %)derleistungengemäßsgbii beziehendenhaushalteumsingle-haushalte. In %derfälle(.9bedarfsgemeinschaften) beziehen Partnerschaften ohne Kinder die Leistungen. In einem Drittel der BedarfsgemeinschaftenlebenMinderjährige:Sohandeltessichin %(dassind.78)derfälleumpartnerschaftenmitkindern,in7 %(bzw.7.0)umbedarfsgemeinschaftenalleinerziehender.bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender machen mehr als die Hälfte aller BedarfsgemeinschaftenmitKindernaus. vgl.grafik vgl.hierzuundimfolgendentabelle..undgrafik

13 Grafik : Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen mit Leistungen zur Existenzsicherung nach Art der Leistung am SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Asylbewerberleistungsgesetz SGB XII, Kap. (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) SGB XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) Grafik : Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) nach Typ der Bedarfsgemeinschaft am Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern Partnerschaften mit minderjährigen Kindern Partnerschaften ohne minderjährige Kinder Single-Bedarfsgemeinschaften sonstige

14 Gegenüber00zeigtsich,dassdieZahlderBedarfsgemeinschaftenmitLeistungengemäßSGB II um + % gestiegen ist, doch stellt sich die Entwicklung je nach Bedarfsgemeinschaftstyp unterschiedlich dar: Die Zahlen der Partner-Bedarfsgemeinschaften haben sich verringert,sowohldiederpartnerschaftenohnealsauchdiederpartnerschaftenmitkind bzw. Kindern. Gestiegen sind die Zahlen der auf Leistungen gemäß SGB II angewiesenen Single-undAlleinerziehenden-Haushalte,undzwarum+ %bzw.+ %.BeiPartnerschaftenmitKindernliegtderIndexwert0bei9(00=00),waseinRückgangvon- 9 %bedeutet,beipartnerschaftenohnekinderliegterbei9(- %).. KleinräumigeVerteilungsmuster,StrukturgegebenheitenundEntwicklungstrends Die räumliche Verteilung der Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen zur Existenzsicherung ist höchstungleich. AllerdingsgebennichtdieabsolutenZahlen,sonderndieHilfedichtenAuskunftüberdasAusmaßderBetroffenheit.FolgendesBeispielverdeutlichtdies:Amhöchstenist diezahlderleistungenbeziehendenbedarfsgemeinschaftenmit.7imstadtteilaltenessen- Süd.Hiersind9 %allerprivathaushalteimleistungsbezug.einehöheredichteweistmit % daswestviertelauf.hieristdemnachjederdrittehaushaltauffinanzielleunterstützungangewiesen,0.strukturellistdieeinkommensarmutvonhaushaltendemnachhierbedeutsamer,nichtaberquantitativ,daessichumeinenstadtteilmitwenighaushaltenhandelt. DieSpannederWertederexistenzsicherndeLeistungenbeziehendenHaushaltereicht indenstadtbezirken absolutvon.7(stadtbezirkix)bis0.9(stadtbezirkiii) prozentual(dichtewert)von %(StadtbezirkIX)bis %(StadtbezirkV) indenstadtteilen absolutvon8(schuir)bis.7(altenessen-süd), prozentual(dichtewert)von %(Byfang)bis %(Westviertel) Gesamtstädtischsind7 %allerprivathaushalteauffinanzielleunterstützungangewiesen.dabei sind die Stadtbezirke nicht immer homogen: Äußerst unterschiedlich sind die Werte in denstadtteilenderstadtbezirkeiii(zwischen %und %)undiv(zwischen8 %und9%). IndenStadtteilendesStadtbezirksIreichtdieSpannevon5 %bis %.Wenigergroßsinddie Unterschiede zwischen den Stadtteilen in den Stadtbezirken V(zwischen % und 9 %), VI (zwischen9 %und7 %)undvii(zwischen7 %und %),woeinviertelbiseinfünftelaller vgl.hierzuundimfolgendendietabellen.abis.c

15 HaushalteimLeistungsbezugist.Mit %bzw. %liegenindenimstadtbezirkviiigelegenen Stadtteilen Überruhr-Hinsel und Überruhr Holthausen die Werte unter dem Durchschnitt der Gesamtstadt aber über dem Durchschnitt des Stadtbezirks(8 %), wohingegen Byfang mit % dengeringstenwertimstadtbezirkaufweist.imstadtbezirkixliegendieanteilswertebei5 % oderdarunter,indenstadtteilenimstadtbezirkiiinderregeletwasdarüber. Die Karte Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb voneinrichtungenindenstadtteilenam..0 HilfedichteinProzentderPrivathaushalte verdeutlichtdasausmaßderbetroffenheitvonhaushalten. IndenStadtteilenindersüdlichenHälftederStadt liegtdiehilfedichtederhaushaltein der Regel unter bzw. weit unter dem Durchschnitt. Ausnahmen stellen die Stadtteile Überruhr-Hinsel()undÜberuhr-HolthausenHolthausen()dar,wodieHilfedichtedurchschnittlichist.ImübrigenStadtgebietweisennurdieStadtteileSchönebeckundBedingradeunterdurchschnittlicheAnteilswerteauf. Über-odergarweitüberdurchschnittlichhochsinddieDichtewertein0Stadtteilen,die einander begrenzen. Besonders ausgeprägt ist das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit bei HaushalteniminnerstädtischenoderinnenstadtnahenBereich:IndenStadtteilenStadtkern, Ost-,Nord-,WestviertelundAltendorfsindweitüberdurchschnittlichvieleHaushalte(zwischen 9 %und %)auffinanzielleunterstützunggemäßsgbii,sgbxiioderasylblgangewiesen. IndenStadtteilenSüdostviertel,Altenessen-Süd,Vogelheim,BergeborbeckundKaternbergtrifft diesaufetwajedenviertenhaushaltzuunddamitaufüberdurchschnittlichviele. Im übrigen Stadtgebiet sind die Anteilswerte durchschnittlich, was bedeutet, dass zwischen 0,7 %und,8 %derhaushaltefinanziellunterstütztwerden. FürdiekartographischeAufbereitungaufderEbenederStadtteilebzw.Stadtteilbereichewurden,sofernmöglich, gleichgroßeklassengebildet.derenanzahlvariiertmitderspannweitederwerte,wobeibeivereinzeltenausreißer- WertendiesebeiderKlassenbildungaußenvorbleiben. AusgehendvomDurchschnittderGesamtstadtwirdderBereich,derjeweilseineKlassenbreiteunterundeineüber demdurchschnittliegt,alsdurchschnittlichgewertet.erumfasstdemnachdiedoppelteklassenbreite,inderenmitte derdurchschnittswertliegt.dieklassendarüberunddaruntersindeinheitlichgroß,abweichungenvonderenklassenbreitegibtesnurbeidenklassenmitdemhöchstenunddemniedrigstenwert.inabhängigkeitvonderspannweiteergebensichdannklassen,diedurchschnittlich,überdurchschnittlichoderweitüberdurchschnittlichsindoder garextremüberdemdurchschnittliegen.entsprechendesgiltfürklassenunterdemdurchschnitt. UmfasstdieStadtteilederStadtbezirkeII,VIIIundIXsowiedieStadtteileFulerum,HaarzopfundMargarethenhöhe imstadtbezirkiii. 5

16 Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen in den Stadtteilen am..0 Hilfedichte in Prozent der Privathaushalte,5 % -,5 % 0, % - 0, % 0,7 % -,8 %,9 % - 8,9 % 9,0 % -,0 % Stadt:,7 % ) Leistungen gemäß der Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitsuchende; endgültige Zahlen) und XII, Kap. (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) und (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) sowie gemäß Asylbewerberleistungsgesetz Quellen: Einwohner- und Leistungsempfängerdatei sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit Stadtkern Ostviertel Nordviertel Westviertel 5 Südviertel Südostviertel 7 Altendorf 8 Frohnhausen 9 Holsterhausen 0 Rüttenscheid Huttrop Rellinghausen Bergerhausen Stadtwald 5 Fulerum Schönebeck 7 Bedingrade 8 Frintrop 9 Dellwig 0 Gerschede Borbeck-Mitte Bochold Bergeborbeck Altenessen-Nord 5 Altenessen-Süd Bredeney 7 Schuir 8 Haarzopf 9 Werden 0 Heidhausen Heisingen Kupferdreh Byfang Steele 5 Kray Frillendorf 7 Schonnebeck 8 Stoppenberg 9 Katernberg 0 Karnap Margarethenhöhe Fischlaken Überruhr-Hinsel Überruhr-Holthausen 5 Freisenbruch Horst 7 Leithe 8 Burgaltendorf 9 Kettwig 50 Vogelheim

17 Differenzierter ist die Darstellung in Grafik : Hier wird deutlich, dass in allen Stadtteilen mit überdurchschnittlichendichtewertendieanteilebeiüber5 %undindenstadtteilenmitweit überdurchschnittlichendichtewertenbeiüber0 %liegen. Auffallend ist zudem, dass in den Stadtbezirken und Stadtteilen mit weit überdurchschnittlichendichtewerteninderregelnichtnurdieanteilederhaushaltemitleistungen gemäßsgbii,sondernauchdiedersonstigeexistenzsicherndeleistungen(gemäßsgbxii, Kapitel und Kapitel sowie gemäß AsylbLG) beziehenden Haushalte weit überdurchschnittlichhochsind.besondersauffallendistdiesiminnerstädtischenbereichbzw.ininnenstadtnahenstadtteilen.dabeiistimwestviertelderdichtewertderhaushaltemitbezugsonstigerexistenzsichernderhilfenmit %besondershoch(stadt: %). VergleichtmandieEntwicklungindenletzten5Jahren,zeigtsich,dassindenStadtbezirkenII,VundVIdieTrendsindenjeweiligenStadtteilenähnlichwaren. Allerdingshaben sich in den Stadtteilen des Stadtbezirks II die Anteilswerte der Haushalte mit existenzsicherndenleistungendurchwegverringert,währendsiesichindenstadtteilenderbeiden anderenstadtbezirkeerhöhthaben,undzwarum+ bis+ Prozentpunkte.Indenübrigen StadtbezirkensindsowohlZu-alsauchAbnahmenderHilfedichtenzuverbuchen.GesamtstädtischhatsichderAnteilderfinanziellunterstütztenHaushalteanallenPrivathaushaltenkaum verändert(+ 0, Prozentpunkte). Beträchtlich gestiegen sind die Quoten in den Stadtteilen Bergeborbeck (+ 5 Prozentpunkte),Nordviertel(+ Prozentpunkte),Altendorf,KarnapundVogelheim(jeweils+ Prozentpunkte). Hingegen hat sich im Stadtkern, der 00 mit den höchsten Anteilswert ( %)leistungsbeziehenderhaushalteaufwies,diequoteumfast-prozentpunkteverringert.dabeisindhiernunmehrwenigerhaushalteaufsgbiileistungenangewiesen,während diezahldersonstigehilfenbeanspruchendenhaushalteannäherndgleichblieb. Auffallend undaustabelle.cersichtlich-istauch,dasssichindenstadtteilenderstadtbezirkev,viundviidiezahldergrundsicherungfürarbeitslosebeziehendenhaushalte ausgenommenhorst erhöhthat,ebensoindenangrenzendenstadtteilenbergeborbeck,bochold, Borbeck-Mitte,AltendorfundFrohnhausensowiein5der8StadtteileimStadtbezirkI.Diesbedeutet,dasssichinderRegelindenohnehindurchArbeitslosigkeitstarkvonEinkommensarmutbelastetenStadtteilendieSituationverschlechterthat. vgl.nachfolgendegrafik5 7

18 Grafik : Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen in den Stadtbezirken und Stadtteilen am..0 in Prozent der Privathaushalte 0 Stadtkern 0 Ostviertel 0 Nordviertel 0 Westviertel 05 Südviertel 0 Südostviertel Huttrop Frillendorf Stadtbezirk I,,, 8,9, 7,,,7,5,9,,5,0,,7 5,5,8, Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen... gemäß SGB II 0 Rüttenscheid Rellinghausen Bergerhausen Stadtwald Stadtbezirk II 5,9 5,,, 5,,,9,,5 07 Altendorf 08 Frohnhausen 09 Holsterhausen 5 Fulerum 8 Haarzopf Margarethenhöhe Stadtbezirk III Schönebeck 7 Bedingrade 8 Frintrop 9 Dellwig 0 Gerschede Borbeck-Mitte Bochold Bergeborbeck Stadtbezirk IV Altenessen-Nord 5 Altenessen-Süd 0 Karnap 50 Vogelheim Stadtbezirk V 7 Schonnebeck 8 Stoppenberg 9 Katernberg Stadtbezirk VI Steele 5 Kray 5 Freisenbruch Horst 7 Leithe Stadtbezirk VII Heisingen Kupferdreh Byfang Überruhr-Hinsel Überruhr-Holth. 8 Burgaltendorf Stadtbezirk VIII Bredeney 7 Schuir 9 Werden 0 Heidhausen Fischlaken 9 Kettwig Stadtbezirk IX Stadt,,5,0,8, 8,,,8,8 5,8,,,,,,7,,5 7,5,,,8 5,8 8,0, 9,,0 9, 7,,0 5,0,7,8,7 5,9,0,8 7,,,,0 0,, 9,0,5 8,, 8,,,8,0,7 7,,8,,0,,7,7,9,,9,,9,,5,,7, 0 % 5 % 0 % 5 % 0 % 5 % 0 % 5 %,,5,7,,,7,,9 5,,,8 gemäß SGB XII, Kap. und Kap. sowie gemäß AsylbLG ) gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Sozialgesetzbuch XII, Kapitel (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz 8

19 0 Rüttenscheid Rellinghausen Bergerhausen Stadtwald Stadtbezirk II 07 Altendorf 08 Frohnhausen 09 Holsterhausen 5 Fulerum 8 Haarzopf Margarethenhöhe Stadtbezirk III Altenessen-Nord 5 Altenessen-Süd 0 Karnap 50 Vogelheim Stadtbezirk V Heisingen Kupferdreh Byfang Überruhr-Hinsel Überruhr-Holthausen 8 Burgaltendorf Stadtbezirk VIII Grafik 5: Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen in den Stadtbezirken und Stadtteilen am..0 - Veränderung der Anteile an den Privathaushalten im Vergleich zu 00 in Prozentpunkten 0 Stadtkern 0 Ostviertel 0 Nordviertel 0 Westviertel 05 Südviertel 0 Südostviertel Huttrop Frillendorf Stadtbezirk I Schönebeck 7 Bedingrade 8 Frintrop 9 Dellwig 0 Gerschede Borbeck-Mitte Bochold Bergeborbeck Stadtbezirk IV 7 Schonnebeck 8 Stoppenberg 9 Katernberg Stadtbezirk VI Steele 5 Kray 5 Freisenbruch Horst 7 Leithe Stadtbezirk VII Bredeney 7 Schuir 9 Werden 0 Heidhausen Fischlaken 9 Kettwig Stadtbezirk IX Stadt -, -, -,0 -, - 0, - 0, - 0, - 0,9-0,9-0,8 -,0-0, - 0, - 0, - 0, - 0, -, -,0-0,9-0,0-0, - 0,5 + 0,0 + 0, + 0, +, + 0,8 + 0,7 + 0,0 + 0, + 0, + 0,0 + 0, + 0,5 + 0, + 0, + 0, + 0, + 0,5 + 0,5 + 0, + 0,0 + 0, + 0, + 0,9 + 0,8 + 0,7 +, +, +, +,5 +, +, +,9 +,8 +, +,7 +, +,5 + 5, ) gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Sozialgesetzbuch XII, Kapitel (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz 9

20 BeiBetrachtungderkleinräumigenStrukturenderHaushalte,dieinfolgeArbeitslosigkeit aufunterstützung(gemäßsgbii)angewiesensind, zeigtsich,dassdiesesehrunterschiedlich sind, wenngleich sich in Teilbereichen auch auffallende Gemeinsamkeiten zeigen: Die Anteile der Single-Haushalte liegen zwischen einem Drittel(5 %) und dreiviertel(7 %). SiesindinallenStadtteilenderStadtbezirkeIIundIXsowieinfastallenStadtteilendesStadtbezirksVIII dendurcheinegroßsiedlungdessozialenwohnungsbausgeprägtenstadtteilüberruhr-holthausenausgenommen überdurchschnittlich hoch.demnach sind inden südlichen StadtbezirkeneherEinzelpersonenimFallederArbeitslosigkeitauffinanzielleUnterstützungangewiesen.GleichestrifftaberauchinderMehrzahlderStadtteilederStadtbezirke I und III zu. In den hoch verdichteten innerstädtischen und innenstadtnahen Stadtteilen dürftedabeieinerollespielen,dassesdortnochvielekleinewohnungengibt. Inden durch Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaus geprägten Stadtteilen Freisenbruch(5 %), Horst( %)undüberruhr-holthausen(8 %),wowohnraumfürkinderreichegeschaffenwurde,istderanteildersingle-haushalteäußerstgering. AbgesehenvonFulerum,einemStadtteilmitgeringerFallzahl,sind inbergeborbeckundkaternbergsowieindendurchgroßsiedlungengeprägtenstadtteilen(freisenbruch,horstund Überruhr-Holthausen) die Anteile der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern(Paare und Alleinerziehende)andenLeistungengemäßSGBIIbeziehendenBedarfsgemeinschaftenmit über0 %amhöchsten.dabeiwerdenindengroßsiedlungenmehrpaarhaushaltemitkindern als Haushalte Alleinerziehender unterstützt. Hervorzuheben ist Bergeborbeck, wo drei von vier Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die Unterstützung erhalten, Haushalte Alleinerziehender sind. Generell überdurchschnittlich hoch sind die Anteile der Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigenkindernindenstadtteilenderstadtbezirkevundvi. vgl.hierzuundimfolgendentabelle.aundgrafik vgl. 0.pdf 0

21 07 Altendorf 08 Frohnhausen 09 Holsterhausen 5 Fulerum 8 Haarzopf Margarethenhöhe Stadtbezirk III Grafik : Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) nach Typ der Bedarfsgemeinschaft in den Stadtbezirken und Stadtteilen am..0 in Prozent 0 Stadtkern 0 Ostviertel 0 Nordviertel 0 Westviertel 05 Südviertel 0 Südostviertel Huttrop Frillendorf Stadtbezirk I 0 Rüttenscheid Rellinghausen Bergerhausen Stadtwald Stadtbezirk II Schönebeck 7 Bedingrade 8 Frintrop 9 Dellwig 0 Gerschede Borbeck-Mitte Bochold Bergeborbeck Stadtbezirk IV 0,0, 7, 8,0,8,0 5, 8,,,8,5,,0, 0,, 7, 5, 7,,, 7, 5,9,9,5,7,,9 9, 9, 9, 0, 8,,7 7,0,, 0,0 7,5 8,7 8,8,,5,7,5 0, 0, 7,9 9,,5 7,7 8,,8 8, 9, 8,,7,0,,,, 5,,,,7,,0 0,0 5,9 8,5 9, 0,5 0, 9,7 9, 8,, 9,9 5,5 9,5, 0, 9,, 0,,,,,0 7,0, 58,9 5, 7,8,9 58, 5, 5, 57,,0 0, 9, 7,0 7,0 5,7 5,, 5,7 57,8 9, 58,0 5, 5,9 50,8 5,0 5, 5, 0,7 9,7 Alleinerziehende Partnerschaften mit Minderjährigen Partnerschaften ohne Minderjährige Single- Bedarfsgemeinschaft sonstige Altenessen-Nord 5 Altenessen-Süd 0 Karnap 50 Vogelheim Stadtbezirk V 8, 7,0 9,0 0, 8,0, 8, 5,7 9, 8,7,8 0,5,8 9, 0,9 5,8 5, 9, 9,5 50,0 7 Schonnebeck 8 Stoppenberg 9 Katernberg Stadtbezirk VI 9, 8,7, 0, 0, 9,, 0,,,,,7 7,0 7,,0 5,0 Steele 5 Kray 5 Freisenbruch Horst 7 Leithe Stadtbezirk VII,7 7,,,8,7 8,8 5,,9 0,5 9,,,,9 8, 5,,0 8,7, 5, 57, 5, 0, 8,9 8, Heisingen Kupferdreh Byfang Überruhr-Hinsel Überruhr-Holthausen 8 Burgaltendorf Stadtbezirk VIII -, 7,9,, 8,5 8, 5,9,5,9,,5 8,7,,,,5 7,9 5,,9 8, 7, 5,5 55,7 5,8 59,5 5,8 8, Bredeney 7 Schuir 9 Werden 0 Heidhausen Fischlaken 9 Kettwig Stadtbezirk IX, 7, 7,,7 9,8, 0,0 8,,, 8,, 7,8, 9, 5,0,,,9 9,7 0,,, 7,,, 55,7, Stadt Essen 7,, 0, 5, 0 % 0 % 0 % 0 % 80 % 00 %

22 ImzeitlichenVergleich zeigtsich,dassdiezahlenderbedarfsgemeinschaftenmitleistungengemäßsgbiiindenohnehinschonstarkdurcheinkommensarmutbelastetenstadtteilenzugenommenhaben,währendindenstadtteilenmitehereinkommensstärkererbevölkerungdiezahlenrückläufigsind:indenstadtteilenderstadtbezirkeii,viiiundixgibtes keineodernurvereinzelte,indenstadtbezirkenvundvihingegenflächendeckendezunahmen. IndenStadtteilenderStadtbezirkeIundVIIüberwiegendZunahmen. BeidifferenzierterBetrachtungwirddeutlich,dassdieTrendsfüreinzelneGruppenunterschiedlich verlaufen: So gibt es generell, aber auch in nahezu allen Stadtteilen weniger Partnerbeziehungen mit Kindern, die Hilfen benötigen. Die vereinzelten Zunahmen blieben gering,außerindenstadtteilenfrillendorfundleithe,wosichderanstiegaufüber+ 0 %beläuft. DieZahlenanauffinanzielleUnterstützungangewiesenenSingle-undAlleinerziehenden- Haushaltehabensichhingegenerhöht,insbesondereindenStadtteilendernördlichgelegenen Stadtbezirke V und VI sowie in vielen angrenzenden Stadtteilen, d.h. in ohnehin schonstarkdurcharmutslagenbelastetenstadtteilen.abnahmensindindenstadtteilender StadtbezirkeI,V,VIundVIIeherselten. vgl.dietabellen.bbis.d

23 Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen. Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen nach Art der Leistung Ca Personen wurden Ende 987 außerhalb von Einrichtungen finanziell unterstützt. Bei nahezu beständigem Anstieg erreichte die Zahl Ende 997 einen ersten Höchststand. Damals waren nahezu.00 Personen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf finanzielle Hilfe angewiesen. Bis Ende 00 sank die Zahl wieder auf das Niveau Ende der 80er Jahre. Mit Einführung des GSiG am stieg die Zahl zu unterstützender Personen stark an. Bis Ende 00 erhöhte sich die Gesamtzahl der Leistungen zur Existenzsicherung beanspruchenden Personen auf über % bezogen Leistungen gemäß BSHG, % gemäß AsylbLG und % gemäß GSiG. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war wiederum ein starker Anstieg zu verzeichnen: 00, ein solides Ausgangsjahr zur Betrachtung von Entwicklungstrends, bedurften nahezu Personen finanzieller Unterstützung. Allerdings erhielten nur noch % der unterstützten Personen Sozialhilfeleistungen (ehemals gemäß BSHG, jetzt gemäß SGB XII, Kapitel ), % bezogen Leistungen gemäß AsylbLG, 7 % Leistungen der Grundsicherung im Alter bzw. bei dauerhafter Erwerbsminderung (ehemals gemäß GSiG, jetzt gemäß SGB XII, Kap. ). Mit 89 % waren neun von 0 auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (gemäß SGB II) angewiesen. Der bisherige Höchststand wurde - anders als bei den Bedarfsgemeinschaften - Ende 009 mit über 9.00 Leistungsbeziehenden erreicht. 0 ist die Zahl mit ca unwesentlich geringer als 00. Am Verhältnis der Hilfearten zueinander hat sich, wie die Grafiken 8 und 9 zeigen, wenig verändert. Die Entwicklungen verlaufen allerdings nicht einheitlich: So hat sich die Zahl der Hilfe zum Lebensunterhalt beziehenden Personen gegenüber 00 nahezu halbiert (00:.059, 0: ), wenngleich in 0 wieder eine geringe Zunahme zu verbuchen ist. Die Zahl der auf Leistungen gemäß AsylbLG angewiesenen Personen hat sich bis 009 verringert (00:.0, 009:.98) und ist seitdem wieder, wenngleich nicht beständig, auf. gestiegen. Seit 007 be- außerhalb von Einrichtungen vgl. hierzu und im Folgenden Tabelle.. vgl. Grafik 7

24 ständig gestiegen ist hingegen die Zahl der Personen, die auf Leistungen zur Grundsicherung im Alter/bei dauerhafter Erwerbsminderung angewiesen sind. Sie erhöhte sich auf Uneinheitlich ist die Entwicklung der Zahl der Personen mit Bezug von Leistungen gemäß SGB II. Sie war 009 mit 8.07 am höchsten, ist seitdem rückläufig. 0 sind 79.9 Personen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Grafik 7: Personen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen am bis ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen ) von Ungenauigkeiten im JAhr der Einführung ist auszugehen Grafik 8: Personen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Art der Leistungen am.. 00 bis SGB XII, Kap. SGB XII, Kap. AsylbLG SGB II

25 Grafik 9: Personen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Hilfeart am.. 00 bis 0 - in Prozent 0 8,0 88,8 00 7,5 89, 009 7, 89, ,0 89, 007,8, 89,5 00,,7 88, SGB XII, Kap. AsylbLG SGB XII, Kap. SGB II ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen 9 % der Leistungen gemäß SGB II beziehenden Personen erhalten Sozialgeld, sind also aufgrund ihres Alters (unter 5 Jahren) oder aus sonstigen Gründen nicht erwerbsfähig. 7 %, über 5.00 Personen, beziehen Arbeitslosengeld II, stehen dem Arbeitsmarkt demnach zur Verfügung. Diese Anteilswerte haben sich kaum verändert.. Personen mit Bezug existenzsichernder Leistungen nach Geschlecht und Alter Die Zahlen der Leistungen beziehenden männlichen und weiblichen Personen sind Ende 0 mit ca..000 bzw. ca annähernd gleich hoch, die Geschlechterproportionen - anders als in der Bevölkerung, wo es einen Überhang an Frauen gibt - nahezu ausgeglichen. Grafik 0: Personen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Geschlecht am.. 00 und männlich weiblich ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen vgl. Tabelle.. a in Kapitel..; dort erfolgt eine differenzierte Beschreibung dieser Gruppen vgl. hierzu und im Folgenden die Tabellen.. a bis.. d vgl. Grafik 0 5

26 Ins Verhältnis gesetzt zur jeweiligen Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zeigt sich, dass die Empfängerdichte der weiblichen Bevölkerung bei 5 % liegt, die der männlichen bei %. Gegenüber 00 hat sich die Zahl der Leistungen beziehenden männlichen und weiblichen Personen kaum verändert. Gleiches gilt für die Dichten. Zwei Drittel der Leistungsbezieherinnen und -bezieher (5 %) sind zwischen 8 und Jahre alt, fast Personen. Weitere %, das sind über Personen, sind 5 Jahre oder älter. Demnach sind 9 %, über.00, unter 8 Jahre. Grafik : Personen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen am.. 00 bis unter 8 Jahre 8 bis Jahre 5 Jahre und älter ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen Kinder haben einen weit höheren Anteil an der Gruppe der Leistungsempfängerinnen und Empfänger, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht, ältere Menschen ab 5 Jahren einen weitaus geringeren. Der zeitliche Vergleich zeigt, dass die Zahlen der Minderjährigen in 007 und die Zahlen der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter 009 ihren Höchststand hatten. Anders hat sich die Zahl älterer Personen im Leistungsbezug entwickelt: Sie hat 0 ihren Höchststand und ist gegenüber 00, als die Zahl bei knapp unter.500 lag, um + % gestiegen, wobei der Anstieg nicht beständig war. Inzwischen beläuft sich deren Anzahl auf über In der Gesamtbevölkerung ist die Zahl der 5-Jährigen und Älteren im gleichen Zeitraum gesunken. Es gibt demnach absolut eine Zunahme der Altersarmut außerhalb von Einrichtungen, die sich allerdings strukturell noch nicht auswirkt: Die Anteilswerte sind nahezu unverändert, ebenso die vgl. hierzu und im Folgenden die Tabellen.. a bis.. d und Grafik vgl. Grafik

27 Dichtewerte : Das Ausmaß der Betroffenheit Minderjähriger ist mit 0 % + Prozentpunkt höher als 00, das der Erwachsenen ist mit % bei den 8- bis -Jährigen und mit % bei den Älteren unverändert. Grafik : Bevölkerung sowie Personen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Alter am.. 0 in Prozent Bevölkerung 5,,8,0 Personen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung 9, 0% 0% 0% 0% 0% 50% 0% 70% 80% 90% 00% 5,0 unter 8 Jahre 8 bis Jahre 5 Jahre und älter 5,7 ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen Grafik : Personen mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen am.. 00 bis 0 - in Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung 0, 0,,0 0,8 00,5,8 0, 009,7,7 0, 008,,7 9,7 007,, 9, 00,0,5 0 % 5 % 0 % 5 % 0 % 5 % 0 % 5 % unter 8 Jahre 8 bis Jahre 5 und mehr Jahre ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen vgl. Grafik 7

28 Die Betrachtung der Dichtewerte nach Altersjahren zeigt, dass es ausgeprägte Unterscheide im Ausmaß der Betroffenheit nicht nur nach Alter sondern auch nach Geschlecht gibt. Deutlich wird, dass Kinder wesentlich stärker betroffen sind als Erwachsene. Für Letztere ist das Risiko der Betroffenheit am höchsten, wenn sie Mitte 0 sind: Kleinstkinder außenvorgelassen wird deutlich, dass für Minderjährige das Risiko, unter Armutsbedingungen aufzuwachsen, umso höher ist, je jünger diese sind. Von den Zweijährigen ist mehr als ein Drittel (8 % der Mädchen, % der Jungen) im Leistungsbezug, von den 7-Jährigen noch mehr als ein Fünftel ( % der Mädchen, % der Jungen). Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt es - anders als bei den Erwachsenen - kaum. 0 % Grafik : Weibliche und männliche Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Altersjahren am..0 - in Prozent der jeweiligen gleichaltrigen Bevölkerung (Hilfedichte) 5 % männlich weiblich 0 % 5 % 0 % 5 % 0 % 5 % 0 % Altersjahr ) gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, revidierte Zahlen), Sozialgesetzbuch XII, Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter/ bei dauerhafter Erwerbsminderung) und gemäß Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen 90 und älter Für junge Erwachsene ist das Risiko, auf finanzielle Unterstützung angewiesen zu sein, im Alter von 0 bis Jahren am geringsten. Frauen dieser Altersgruppe sind allerdings zu ca. % im Leistungsbezug, Männer hingegen nur zu %. vgl. Tabelle.. und Grafik 8

29 Bis zum Alter von Jahren erhöht sich das Risiko bei Frauen nahezu beständig auf bis zu %. Dies bedeutet, dass mehr als ein Fünftel der Frauen dieser Altersgruppe auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Ab dann sinkt die Quote mehr oder weniger beständig bis zum Alter von 5 Jahren. Männer haben bis zum Alter von Jahren ein geringeres Armutsrisiko als Frauen, ab dann bis zum Rentenalter ein höheres. Mit ca. 0 % ist bei Männern, die etwa Mitte 0 sind, das Ausmaß der Betroffenheit am höchsten. Mit dem Eintritt ins Rentenalter halbieren sich die Quoten rapide: Auch haben Frauen im Alter wieder ein höheres Risiko als Männer. Dies ändert sich erst wieder bei Hochbetagten. Bei Betrachtung der Entwicklungstrends nach Altersgruppen zeigt sich, dass bei Minderjährigen der Altersgruppen bis Jahre die Zahlen der Leistungsbeziehenden relativ stabil sind. Dennoch hat sich das Ausmaß der Betroffenheit erhöht: In der Gruppe der - bis 9-Jährigen, d.h. bei Kindern im Grundschulalter, ist die Quote um + Prozentpunkte von 9 % (00) auf % (0) und bei den 0- bis -Jährigen um + Prozentpunkte von % auf 8 % gestiegen. Bei den unter -Jährigen haben sich Zahl und Quote stark verringert. Gegenüber 00 (5.) sank die Zahl um - % auf.577 und die Quote von 8 % auf %. Verringert hat sich auch die Zahl der 5- bis 7-Jährigen im Leistungsbezug, doch erhöhte sich deren Quote leicht (von % auf %). Bei den - bis 5-Jährigen sind - nach Stagnation bzw. leichtem Anstieg - Zahl (.8) und Quoten ( %) wieder ähnlich hoch wie 00. Bei Erwachsenen sind unterschiedliche Trends auszumachen. Die Zahl der Leistungsempfängerinnen und Empfänger der Altersgruppen 8 bis und 5 bis Jahre waren im Vergleich zu 00 relativ stabil, haben sich im letzten Jahr aber verringert. Bei den 5- bis -Jährigen sind die Zahlen rückläufig, bei allen älteren hingegen ansteigend, und zwar nicht unbeträchtlich: vgl. hierzu und im Folgenden die Tabellen.. a und.. b sowie die Grafiken 5 a und b sowie a und b 9

30 Grafik 5 a: Minderjährige mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen am.. 00 bis unter Jahre bis 5 Jahre bis 9 Jahre 0 bis Jahre 5 bis 7 Jahre ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen Grafik 5 b: Minderjährige mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen am.. 00 bis 0 - in Prozent der jeweiligen gleichaltrigen Bevölkerung (Hauptwohnsitz) 50 % 5 % 0 % % % 5 % 0 % 5 % % 5 % 0 % unter Jahre bis 5 Jahre bis 9 Jahre 0 bis Jahre 5 bis 7 Jahre ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen 0

31 Grafik a: Erwachsene mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen am.. 00 bis bis Jahre 5 bis Jahre 5 bis Jahre 5 bis 5 Jahre 55 bis Jahre 5 Jahre oder mehr ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen 50 % Grafik b: Erwachsene mit Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen am.. 00 bis 0 - in Prozent der jeweiligen gleichaltrigen Bevölkerung (Hauptwohnsitz) 5 % 0 % % 0 % % 0 % 5 % % 5 % 0 % 8 bis Jahre 5 bis Jahre 5 bis Jahre 5 bis 5 Jahre 55 bis Jahre 5 Jahre oder mehr ) mit Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), XII, Kap. (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Kapitel (Grundsicherung im Alter, bei dauerhafter Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen

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