MOTIVATION ZUKUNFT CHANCE BERATUNG BERUFSWAHL. BINNENARBEITSMARKT Bw UNTERSTÜTZUNG BILDUNG ARBEIT. Eingliederungsund Zulassungsschein

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1 START ERFOLG PRAKTIKUM STUDIUM KARRIERE WISSEN WEITERBILDUNG ZUKUNFT MOTIVATION CHANCE BERATUNG BERUFSWAHL BINNENARBEITSMARKT Bw UNTERSTÜTZUNG BILDUNG ARBEIT ZIELE AUSBILDUNG SCHULE BERUFSFÖRDERUNGSDIENST Eingliederungsund Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst

2 Weitere Informationsbroschüren des Berufsförderungsdienstes BF 0 Altes Recht Berufsförderung für SaZ und BO4, deren Dienstverhältnis vor dem begründet wurde BF 02 Neues Recht Berufsförderung für SaZ und BO4, deren Dienstverhältnis nach dem begründet wurde BF 03 SaZ < 4 und FWDL - Berufsförderung für SaZ mit einer Verpflichtungszeit von weniger als 4 Jahren und Freiwillig Wehrdienst Leistende Bundeswehrfachschulen Wege zum Erfolg Flyer Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr (BiAMBw) Die Informationsbroschüren des Berufsförderungsdienstes sind als PDF-Dateien auch im Internet zu finden: Diese Informationsbroschüre soll das Beratungsgespräch mit dem Berufsförderungsdienst ergänzen und nicht ersetzen. Die Eingliederung in den öffentlichen Dienst Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) kann den Weg in den öffentlichen Dienst erleichtern. Für einen bevorzugten Eintritt in den öffentlichen Dienst können Sie einen Zulassungsschein oder Eingliederungsschein erhalten. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet. Was ist ein Zulassungsschein? Der Zulassungsschein ist eine schriftlich erteilte Berechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Einstellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter oder als Beamtin/Beamter zu bewerben. Der Zulassungsschein ermöglicht eine Einstellung bis acht Jahre nach Dienstzeitende. Hinweis zum Zulassungsschein: Der Anspruch auf Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung bleibt unverändert. Was ist ein Eingliederungsschein? Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Berechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Einstellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als Beamtin/Beamter zu bewerben. Der Eingliederungsschein dient dem unmittelbaren Übergang aus dem Wehrdienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit (SaZ) in das Dienstverhältnis als Beamtin/Beamter.

3 Hinweise zum Eingliederungsschein: Ihren Anspruch auf Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung können Sie bis zum Ablauf der Verpflichtungszeit nutzen. Mit der Aushändigung des Eingliederungsscheines bei Dienstzeitende haben Sie keinen Anspruch auf Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung nach 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Wenn Sie am Tag des Ablaufs der festgesetzten Dienstzeit noch nicht zur Beamtin/ zum Beamten ernannt worden sind, wird Ihr Dienstverhältnis als SaZ bis zum Zeitpunkt der Ernennung verlängert, maximal um eineinhalb Jahre. Sollten Sie innerhalb der Dienstzeitverlängerung das Erlöschen des Rechts aus dem Eingliederungsschein beantragen, so endet das Dienstverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem das Erlöschen des Rechts aus dem Eingliederungsschein unanfechtbar festgestellt worden ist. Beispiel: Antragstellung am Ende des Dienstverhältnis am Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, lebt der Anspruch auf den Bezug von Übergangsgebührnissen wie auch der Förderanspruch nach 5 SVG wieder auf. Auf einen Blick: Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederungsschein Zulassungsschein Eintritt in die Beamtenlaufbahn ja ja Übernahme als Tarifbeschäftigte(r) nein ja Verlängerung der Dienstzeit bis zur Ernennung zur Beamtin/zum Beamten max. ½ Jahre ja nein Übergangsbeihilfe wird gekürzt um 75 % 50 % Anspruch auf Übergangsgebührnisse nein ja * 5 5 Gemäß a SVG zahlt die Bundeswehr Inhabern eines Eingliederungsscheins nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses Ausgleichsbezüge an Stelle von Übergangsgebührnissen. Diese werden gewährt beim Bezug von: Anspruch auf Ausgleichsbezüge (bis zu 0 Jahren) ja nein 4. Anwärterbezügen als Beamtin/Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder von Bezügen in einem sonstigen Ausbildungsverhältnis als Beamtin/Beamter auf Widerruf in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen diesen Bezügen und dem Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Monats als SaZ, * Es gilt nach 53 Abs. 9 SVG die sogenannte Ruhensregelung (besondere Höchstgrenzen bei gleichzeitigem Bezug von Übergangsgebührnissen und Einkünften aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst) 2. Dienstbezügen als Beamtin/Beamter in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt dieser Dienstbezüge und dem Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Monats als SaZ, längstens jedoch für die Dauer von zehn Jahren. Der Anspruch auf Ausgleichsbezüge erlischt, wenn das Beamtenverhältnis nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit endet. Einzelheiten zum Zahlungsverfahren erfahren Sie bei Ihrer gebührnisbearbeitenden Stelle.

4 6 Wer hat Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein? SaZ, deren Dienstverhältnis wegen Ablaufs einer festgesetzten Dienstzeit von 2 oder mehr Jahren endet. SaZ, deren Entlassung wegen Dienstunfähigkeit verfügt wird, nachdem ihre Dienstzeit auf 2 oder mehr Jahre festgesetzt worden ist und sie mindestens vier Jahre ihrer Dienstzeit abgeleistet haben oder sie sich für 2 oder mehr Jahre verpflichtet haben, ihre Dienstzeit aber im Hinblick auf eine besondere Ausbildung zunächst für einen kürzeren Zeitraum festgesetzt wurde und sie mindestens vier Jahre ihrer Dienstzeit abgeleistet haben. Wiedereingestellte SaZ können einen Eingliederungsschein nur dann erhalten, wenn Ihnen nach Beendigung des früheren Dienstverhältnisses Übergangsgebührnisse nicht zugestanden haben oder das letzte Dienstverhältnis nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 2 oder mehr Jahren geendet hat. Wer hat ausschließlich Anspruch auf einen Zulassungsschein? Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis vor dem vollendeten 40. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit infolge einer Wehrdienstbeschädigung endet. Der Zulassungsschein kann auch erteilt werden, wenn die Dienstunfähigkeit nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht. Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 4). Was sind vorbehaltene Stellen? Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben eine bestimmte Anzahl von Stellen für die Einstellung von Soldatinnen und Soldaten mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein vorzubehalten (einfacher/mittlerer Dienst jede 6., gehobener Dienst jede 9. und Tarifbeschäftigte jede 0. Stelle). Es gibt aber Ausnahmen. Beispielsweise gibt es keine vorbehaltenen Stellen im höheren Dienst und im Polizeivollzugsdienst. Vorbehaltene Stellen auf Bundesebene werden bei der Vormerkstelle des Bundes (Bundesverwaltungsamt), auf Ebene der Länder und Gemeinden bei der Vormerkstelle des jeweiligen Landes erfasst. Die Anschriften der Vormerkstelle des Bundes und die der Länder finden Sie auf Seite 0 dieser Broschüre und unter in der Rubrik Broschüren/Links. Wie ist das Antragsverfahren? Sie beantragen den Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein bei Ihrem BFD. Da Ihnen der Eingliederungs- oder Zulassungsschein nur bis Dienstzeitende erteilt werden kann, muss Ihr Antrag rechtzeitig beim BFD vorliegen. Der BFD stellt Ihnen im Regelfall zunächst eine schriftliche Bestätigung über Ihren Anspruch aus. Damit können Sie sich bereits auf vorbehaltene Stellen bewerben. Der jeweilige Originalschein wird Ihnen spätestens am letzten Tag Ihrer festgesetzten Dienstzeit ausgehändigt. Rückgabe oder besser Tausch? Bis zum Ende der Dienstzeit können Sie die Originalbestätigung an den zuständigen BFD zurückgeben oder tauschen. Nach Dienstzeitende können die Originalscheine zurückgegeben werden, wenn sie nicht zur Eingliederung in den öffentlichen Dienst genutzt wurden. Hier ist beim Zulassungsschein eine Frist von acht Jahren zu beachten. 7 7

5 Bewerbungsverfahren Bewerbungen erfolgen über Ihren BFD bei den Vormerkstellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie eine Einstellung anstreben. Im Hinblick auf die Bewerbungsschlusstermine sollte dies möglichst 8 Monate vor Ihrem geplanten Einstellungstermin erfolgen, damit Sie an den im öffentlichen Dienst üblichen Auswahlverfahren teilnehmen können. Jede Vormerkstelle hat für ihren Bereich Informationen zum Verfahren zusammengestellt sowie Anträge bzw. Bewerbungsvordrucke erstellt. Diese erhalten Sie bei den Vormerkstellen oder bei Ihrem BFD. Einstellungsbehörden, Einstellungstermine sowie weitere nützliche Informationen finden Sie u.a. in den Broschüren der Vormerkstellen oder im Internet (s. Seite 0). Über das weitere Verfahren werden Sie von der Vormerkstelle informiert. Einstellungsverfahren Zunächst müssen Sie die für die jeweilige Stelle vorgeschriebenen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Dies können beispielsweise sein: ein bestimmter Schulabschluss, berufliche Erfahrungen oder fachliche Qualifikationen, charakterliche Eignung (u.a. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Vorstrafen, anhängige Strafverfahren, Disziplinarverfahren). Weiterhin müssen Sie ein Auswahlverfahren bestehen. Erst wenn die Einstellungsbehörde Ihre Eignung festgestellt hat, weist die Vormerkstelle Sie dieser Behörde zu. BFD und Vormerkstelle haben keinen Einfluss auf die Entscheidung der Einstellungsbehörde. Was geschieht nach einer Einstellungszusage? 9 9 Nach Ihrer erfolgreichen Einstellung wird der Eingliederungs- oder Zulassungsschein bei Ihrer Dienststelle zu Ihrer Personalakte genommen. 8 Sind Sie als Inhaber/in des Eingliederungsscheins auf eine andere als eine vorbehaltene Stelle eingestellt worden, können Sie auf Antrag den Eingliederungsschein zu Ihrer Personalakte nehmen lassen, um Ausgleichsbezüge zu erhalten. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen BFD.

6 Vormerkstellen Vormerkstelle des Bundes Bundesverwaltungsamt Vormerkstelle des Bundes Husarenstraße Bonn Tel.: 0228 / / Vormerkstellen der Länder Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen Baden-Württemberg Konrad-Adenauer-Straße Tübingen Tel.: 0707 / /306 Bayern Bayer. Landesamt für Steuern Vormerkstelle des Freistaates Bayern Krelingstraße Nürnberg Tel.: 09 / Berlin Verwaltungsakademie Berlin Berlin Turmstraße Berlin Tel.: 030 / / Brandenburg Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Referat IV/3 (Vormerkstelle) Henning-von-Tresckow-Straße Potsdam Tel.: 033 / Bremen Die Senatorin für Finanzen Bremen Doventorcontrescarpe 72 / Block C 2895 Bremen Tel.: 042 / Hamburg Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt/Vormerkstelle - P 323 Steckelhörn Hamburg Tel.: 040 / / Hessen Regierungspräsidium Gießen Hessen Landgraf-Phillipp-Platz Gießen Tel.: 064 / Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Vormerkstelle Zentrales Personalmanagement 9048 Schwerin Tel.: 0385 / / Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Referat 35 / Vormerkstelle Postfach Hannover Tel.: 05 / Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Köln Vormerkstelle NRW Zeughausstr Köln Tel.: 022 / Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz Willy-Brandt-Platz Trier Tel.: 065 / Saarland Ministerium für Inneres und Sport Vormerkstelle Franz-Josef-Röder-Str Saarbrücken Tel.: 068 / _inneres_sport.htm Herausgeber: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr II 2.3 Brühler Str Köln Sachsen Landesdirektion Sachsen Referat 25 (Vormerkstelle) Braustraße Leipzig Tel.: 034 / Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat 05 Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung Ernst-Kamieth-Straße Halle/Saale Tel.: 0345 / Schleswig-Holstein Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Vormerkstelle - IV 327 Postfach Kiel Tel.: 043 / Thüringen Thüringer Landesverwaltung Referat 20 - Vormerkstelle Weimarplatz Weimar Tel.: 036 / Entwurf, Layout und Druck: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr DL I 4 Zentraldruckerei BAIUDBw Stand: August 207

7 Anschriften der Berufsförderungsdienste Karrierecenter der Bundes wehr Berlin Oberspreestraße 6 L 2439 Berlin Tel.: +49 (0) FspNBw: Dresden August-Bebel-Straße Dresden Tel.: +49 (0) FspNBw: Düsseldorf - Berufsförderungsdienst Köln - Brühler Straße Köln Tel.: +49 (0) FspNBw: Düsseldorf - Berufsförderungsdienst Münster - Nieberdingstraße Münster Tel.: +49 (0) FspNBw: Erfurt Zeppelinstraße Erfurt Tel.: +49 (0) FspNBw: Hannover Alter Flughafen 2 A 3079 Hannover Tel.: +49 (0) FspNBw: Kassel Ludwig-Mond-Straße Kassel Tel.: +49 (0) FspNBw: Kiel Rostocker Straße Kiel Tel.: +49 (0) FspNBw: Magdeburg Am Buckauer Tor Magdeburg Tel.: +49 (0) FspNBw: Mainz - Berufsförderungsdienst Koblenz - Ellingshohl Koblenz Tel.: +49 (0) FspNBw: München Dachauer Straße München Tel.: +49 (0) FspNBw: Nürnberg Allersberger Straße Nürnberg Tel: +49 (0) FspNBw: Saarlouis Wallerfanger Straße Saarlouis Tel.: +49 (0) FspNBw: Schwerin Schlossgartenallee Schwerin Tel.: +49 (0) FspNBw: Stuttgart Heilbronner Straße Stuttgart Tel.: +49 (0) FspNBw: Wilhelmshaven Ebertstraße Wilhelmshaven Tel.: +49 (0) FspNBw:

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