Krankenversicherungssysteme. Vertiefung - Heilfürsorge. Stand 01/2016. Ein Unternehmen der AXA Gruppe

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1 Krankenversicherungssysteme Vertiefung - Heilfürsorge Stand 01/2016 Ein Unternehmen der AXA Gruppe

2 Agenda Heilfürsorge Allgemeines Wer erhält Heilfürsorge? Wofür gibt es Heilfürsorge? Wann endet die Heilfürsorge? KV-Versorgung im Überblick Polizei (Heilfürsorge, Beihilfe) Feuerwehr (Heilfürsorge, Beihilfe) Soldaten (Heilfürsorge, Beihilfe) Zusammenfassung/Fazit Ansprechpartner Seite 2

3 Allgemeines (Fürsorgepflicht) In Bereichen des ÖD, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamten/-innen in Form der Heilfürsorge erfüllt. Grundlagen hierfür sind für Bundes-/Landes-/Polizeibeamte 78 Bundesbeamtengesetz (BBG) Länderspezifische Regelungen Für Soldaten der Bundeswehr gilt ein eigenständiges System der Heilfürsorge, die truppenärztliche Versorgung. Grundlage hierfür ist 31 Soldatengesetz: Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie für ihre Familien auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu sorgen. Die Heilfürsorge/truppenärztliche Versorgung wird für die Dauer der aktiven Dienstzeit gewährt. Seite 3

4 Allgemeines (Leistungen, freie Heilfürsorge) Die Leistungen aus der Heilfürsorge ähneln grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sonderleistungen sind abhängig vom Dienstherrn oder von der Verordnung Wegfall der Freien (unentgeltlichen) Heilfürsorge: Seit einigen Jahren wird die Heilfürsorge in einigen Ländern (z. B. Niedersachsen) nur noch gegen einen Eigenanteil von x % (z. B. 1,3 %) des Grundgehaltes gewährt. Somit handelt es sich nicht mehr um eine Freie Heilfürsorge. Seite 4

5 Allgemeines (Heilfürsorgebestimmungen) Die Heilfürsorge ist in den Heilfürsorge-Bestimmungen geregelt. Es gibt vielfache Heilfürsorge- Bestimmungen je Berufsgruppe je Bund/Land/Stadt/Gemeinde Seite 5

6 Allgemeines (truppenärztliche Versorgung) Die Leistungen aus der truppenärztlichen Versorgung werden vom Sanitätsdienst der Bundeswehr erbracht und umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen. Die Leistungen aus der truppenärztlichen Versorgung ähneln grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Seite 6

7 Wer erhält Heilfürsorge? Verteilung nach Heilfürsorge Truppenärztliche Versorgung Polizeivollzugsbeamte bei der Bundespolizei Polizeivollzugsbeamte der Länder (Landesrecht beachten) Beamte der Berufsfeuerwehr (Landesrecht beachten) Berufssoldaten Soldaten auf Zeit Soldaten im freiwilligen Wehrdienst (FWD) Seite 7

8 Wer erhält Heilfürsorge? Familienangehörige von Bundes-/Landes-/Polizeibeamten, Soldaten Die Familienangehörigen von Bundes-/Landes-/ Polizeibeamten mit Heilfürsorgeanspruch erhalten Beihilfe nach Maßgabe der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bzw. der jeweiligen Länderregelungen. Die Familienangehörigen von Soldaten der Bundeswehr erhalten Beihilfe nach Maßgabe der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Das gilt jedoch nicht für Familienangehörige von Soldaten im Freiwilligen Wehrdienst (FWD). Seite 8

9 Wofür gibt es Heilfürsorge*? Heilfürsorge leistet die Aufwendungen für Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlung) Rehabilitation Pflegebedürftigkeit (je nach Verordnung) Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Schwangerschaften, Geburten Es gibt Leistungsbereiche, in denen die Heilfürsorge keine volle Kostendeckung erbringt (z. B. Material- und Laborkosten bei Zahnersatz). * bzw. truppenärztliche Versorgung Seite 9

10 Wofür gibt es Heilfürsorge*? (Besonderheiten) Zuzahlung bei Verordneten Arznei- und Verbandsmitteln von 10 % des Preises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro Heilmittel von 10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung Hilfsmittel von 10 % Eigenanteil, mind. 5 Euro, max. 10 Euro, keine Brillengestelle Vorsorge und Rehabilitation je 10 Euro/Kalendertag Fahrtkosten von 10 % Eigenanteil, mind. 5 Euro, max. 10 Euro Material- und Laborkosten für Zahnersatz werden nur bis zu 40 % übernommen Stationärer Krankenhausaufenthalt von 10 Euro/Tag für max. 28 Tage/Jahr Heilfürsorgeberechtigte der Besoldungsgruppe A8 und höher haben Anspruch auf wahlärztliche Leistungen und Unterbringung im Zweibettzimmer abzüglich 14,50 Euro/Tag * bzw. truppenärztliche Versorgung Seite 10

11 Wofür gibt es Heilfürsorge*? (Besonderheiten) Truppenärztliche Versorgung Soldaten im Urlaub Bei einer Erkrankung innerhalb eines Urlaubs in Deutschland muss der betroffene Soldat den Sanitätsdienst/Truppenarzt der nächstgelegenen Kaserne aufsuchen. Bei Notfällen hat der Soldat die Möglichkeit, direkt einen Arzt vor Ort aufzusuchen. Bei privaten Auslandsaufenthalten werden die Kosten für eine ärztliche Behandlung nur in dem Umfang erstattet, wie diese bei einer gleichartigen Behandlung im Inland entstehen würden. * bzw. truppenärztliche Versorgung Seite 11

12 Wann endet die Heilfürsorge*? Die Heilfürsorge* endet bzw. entfällt mit dem Ausscheiden aus dem (aktiven) Dienstverhältnis mit Beendigung der (aktiven) Verpflichtung als Soldat Mit Beendigung der Eignungsübung, wenn keine Verpflichtung zum Soldaten auf Zeit erfolgt mit dem Wechsel in die freie Wirtschaft bei Polizeivollzugsbeamten mit Versetzung/Beförderung (je nach Bundes-/Landesrecht) bei Berufsfeuerwehr mit Versetzung/Beförderung (je nach Bundes-/Landesrecht) bei Eintritt der Dienstunfähigkeit bei Ablehnung der Heilfürsorge (je nach Landesrecht) An die Stelle der Heilfürsorge tritt der Anspruch auf Beihilfe**. Somit besteht Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Bei Soldaten auf Zeit ist der Anspruch auf Beihilfe zeitlich begrenzt. * bzw. truppenärztliche Versorgung ** Ausnahme: Freiwillig Wehrdienstleistende (FWD), Eignungsübende, bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft Seite 12

13 Wann endet die Heilfürsorge? (Polizei, Feuerwehr) Besonderheiten Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte erhalten nach Ausscheiden aus dem (aktiven) Dienst Versorgungsbezüge und haben dann für sich und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen Anspruch auf Beihilfe nach dem jeweiligen Bundes-/Landesrecht. Für den ehemaligen Polizei-/Feuerwehrbeamten gilt dann ein Beihilfebemessungssatz von 70 % als Versorgungsempfänger (Ausnahmen: in Hessen, Bremen und für ab dem neu eingestellte Beamte in Baden-Württemberg gelten andere Bemessungssätze). haben ggf. bei Versetzung/Beförderung (je nach Bundes-/ Landesrecht) einen Anspruch auf Beihilfe für sich und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Seite 13

14 Wann endet die Heilfürsorge? (Soldaten auf Zeit) Besonderheiten Soldaten auf Zeit* Nach Beendigung der zeitlichen Verpflichtung als Soldat erhalten diese Personen sogenannte Übergangsgebührnisse für einen bestimmten Zeitraum. Für die Dauer des Anspruchs auf Übergangsgebührnisse hat der Übergangsgebührnisempfänger für sich und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen Anspruch auf Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Er selbst hat als Übergangsgebührnisempfänger einen Bemessungssatz von 70% analog Versorgungsempfängern. * Eignungsübende sind keine Soldaten auf Zeit Seite 14

15 Wann endet die Heilfürsorge? (Soldaten auf Zeit) Dauer der Übergangsgebührnisse bei Ernennung von Soldaten auf Zeit (SaZ) bis Dauer der Verpflichtung Weniger als 18 Monaten --- Übergangsgebührnisse (in Höhe von 75% der Dienstbezüge des letzten Monats) für die Dauer von 18 Monaten und weniger als 2 Jahren und weniger als 4 Jahren und weniger als 6 Jahren 7 Monate 6 und weniger als 8 Jahren 1 Jahr 8 und weniger als 12 Jahren 1 Jahr und 9 Monate 12 bis einschließlich 20 Jahren 3 Jahre mehr als 20 Jahren (nur Sanitätsoffiziere) 3 Jahre Seite 15

16 Wann endet die Heilfürsorge? (Soldaten auf Zeit) Dauer der Übergangsgebührnisse bei Ernennung von Soldaten auf Zeit (SaZ) ab Bezeichnung Dauer der Verpflichtung Übergangsgebührnisse (in Höhe von 50% der Dienstbezüge des letzten Monats) für die Dauer von und einmalig in Höhe von SaZ 4 4 Jahre 1 Jahr 4,0-fache SaZ 5 5 Jahre 1 Jahr und 6 Monate 4,5-fache SaZ 6 6 Jahre 2 Jahre 5,0-fache SaZ 7 7 Jahre 2 Jahre und 6 Monate 5,5-fache SaZ 8 8 Jahre 3 Jahre 6,0-fache SaZ 9 9 Jahre 3 Jahre und 6 Monate 6,5-fache SaZ Jahre 4 Jahre 7,0-fache SaZ Jahre 4 Jahre und 6 Monate 7,5-fache SaZ Jahre 5 Jahre 8,0-fache SaZ Jahre 5 Jahre 8,5-fache SaZ Jahre 5 Jahre 9,0-fache SaZ Jahre 5 Jahre 9,5-fache SaZ Jahre 5 Jahre 10,0-fache SaZ Jahre 5 Jahre 10,5-fache SaZ Jahre 5 Jahre 11,0-fache SaZ Jahre 5 Jahre 11,5-fache SaZ Jahre 5 Jahre 12,0-fache Seite 16

17 Wann endet die Heilfürsorge? (Berufssoldaten) Besonderheiten Berufssoldaten Nach dem aktiven Dienst erhalten Berufssoldaten Versorgungsbezüge. Ehemalige Berufssoldaten haben für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen Anspruch auf Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Für ehemalige Berufssoldaten gilt ein Beihilfebemessungssatz von 70% als Versorgungsempfänger. Seite 17

18 KV-Versorgung im Überblick Polizei (Heilfürsorge, Beihilfe) Je nach Tätigkeit und Bundesland erhalten Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge oder Beihilfe. Heilfürsorge Während der Ausbildung: Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (außer gehobener Dienst), Brandenburg, Bremen, Hamburg*, Hessen (nur Bereitschaftspolizei), Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein *, Thüringen Beihilfe Während der Ausbildung: Bund (Bundeskriminalamt), Berlin (gehobener Dienst), Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland Nach der Ausbildung: Bund (größtenteils) und Länder Baden-Württemberg, Brandenburg (mit Einstellung vor ) *, Bremen, Hamburg *, Hessen (nur Bereitschafts-polizei), Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (mit Einstellung vor ) *, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein * * auf Wunsch alternativ Beihilfe Beihilfeberechtigte im Ruhestand (Versorgungsempfänger) haben immer Beihilfe Berücksichtigungsfähige Angehörige haben immer Beihilfe Nach der Ausbildung: Bund (vereinzelt) und Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen Hamburg gewährt Polizeivollzugsbeamten wieder Heilfürsorge ab : Beamte mit z. Z. bestehendem Beihilfeanspruch haben Wahlrecht bis zum Entscheidung gilt immer zum Seite 18

19 KV-Versorgung im Überblick Polizei (Heilfürsorge) Bund/Land Bund Baden-Württemberg Anspruch auf stationäre Wahlleistungen Ja, zu 100% Erstattung der Wahlleistungen im Zweibettzimmer Ja, bei 22 EUR mtl. Gehaltsabzug Tarifangebot Nein, da kein Bedarf BW2 50-UZ bei Verbeamtung vor dem : BW2 50T-UZ oder BW2 30-UZ je nach Anzahl Kinder Während der Heilfürsorge Abzug bei stationärer Heilbehandlung Regelleistungen: 10 EUR lt. SGB V Zweibettzimmer: 14,50 EUR Tarifangebot KHT-U 25 EUR Nein --- Bayern Nein BW2 00-UZ Nein --- Berlin Nein BW2 00-UZ Nein --- Brandenburg Nein BW2 00-UZ Nein --- Nein BW2 00-UZ Nein --- Bremen Nein BW2 00-UZ Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Hamburg Nein BW2 00-UZ Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Hessen Nein BW2 00-UZ Nein --- Mecklenburg-Vorpommern Nein BW2 00-UZ Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Niedersachsen Nein BW2 00-UZ Nein --- Nordrhein-Westfalen Ja BW2 50T-UZ oder BW2 30-UZ je nach Anzahl Kinder Regelleistungen: keine Zweibettzimmer: 15 EUR privatärztliche Behandlung: 10 EUR 25 EUR Sachsen Nein BW2 00-UZ Nein --- Sachsen-Anhalt Nein BW2 00-UZ Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Schleswig-Holstein Nein BW2 00-UZ Nein --- Thüringen Nein BW2 00-UZ Nein --- Seite 19

20 KV-Versorgung im Überblick Polizei (Beihilfe) Bund/Land Bund Bayern Anspruch auf stationäre Wahlleistungen Ja Ja Tarifangebot BW2 50T-U oder BW2 30-U je nach Anzahl Kinder BW2 50T-U oder BW2 30-U Abzug bei stationärer Heilbehandlung Regelleistungen: 10 EUR Zweibettzimmer: 14,50 EUR privatärztliche Behandlung: keine Regelleistungen: keine Zweibettzimmer: 7,50 EUR privatärztliche Behandlung: 25 EUR Tarifangebot KHT-U 25 EUR 33 EUR je nach Anzahl Kinder Berlin Nein BW2 00-U Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Brandenburg Nein BW2 00-U Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Bremen Nein BW2 00-U Nein --- Hamburg Nein BW2 00-U Nein --- Hessen Ja Während dem Anspruch auf Beihilfe BW2 35-U bis BW2 20-U je nach Anzahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen Regelleistungen: keine Zweibettzimmer: 16 EUR privatärztliche Behandlung: keine 16 EUR Niedersachsen Nein BW2 00-U Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Rheinland-Pfalz BW2 50T-U Regelleistungen: keine Ja, bei mtl. 26 EUR oder BW2 30-U Zweibettzimmer: 12 EUR Gehaltsabzug je nach Anzahl Kinder privatärztliche Behandlung: keine 12 EUR Saarland Nein BW2 00-U Nein --- Schleswig-Holstein Nein BW2 00-U Nein --- Thüringen BW2 50T-U Regelleistungen: keine Ja oder BW2 30-U je nach Anzahl Kinder Zweibettzimmer:7,50 EUR privatärztliche Behandlung: 25 EUR 33 EUR Seite 20

21 KV-Versorgung im Überblick Feuerwehr (Heilfürsorge, Beihilfe) Je nach Bundesland und Stadt/Kommune erhalten Feuerwehrbeamte im (technischen) Einsatzdienst Heilfürsorge oder Beihilfe. Im Zweifelsfall muss die zutreffende KV-Versorgung über die jeweils zuständige Personalstelle geklärt werden. Heilfürsorge Während der Ausbildung: Hamburg *, Mecklenburg-Vorpommern und wenn die Beamten im Einsatzdienst beschäftigt sind Baden- Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein * Nach der Ausbildung: Hamburg *, Mecklenburg-Vorpommern und wenn die Beamten im Einsatzdienst beschäftigt sind Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein * Beihilfe Während der Ausbildung: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen Nach der Ausbildung: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und wenn die Beamten NICHT im Einsatzdienst beschäftigt sind Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein * auf Wunsch alternativ Beihilfe Beihilfeberechtigte im Ruhestand (Versorgungsempfänger) haben immer Beihilfe Berücksichtigungsfähige Angehörige haben immer Beihilfe Hamburg gewährt Feuerwehrbeamten wieder Heilfürsorge ab : Beamte mit z. Z. bestehendem Beihilfe-anspruch haben Wahlrecht bis zum Entscheidung gilt immer zum Seite 21

22 KV-Versorgung im Überblick Feuerwehr (Heilfürsorge) Bund/Land Baden-Württemberg Anspruch auf stationäre Wahlleistungen Ja, bei 22 EUR mtl. Gehaltsabzug Während der Heilfürsorge Tarifangebot BW2 50-UZ oder BW2 30-UZ je nach Anzahl Kinder Abzug bei stationärer Heilbehandlung Tarifangebot KHT-U Nein --- Bremen Nein BW2 00-UZ Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Hamburg Nein BW2 00-UZ Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Mecklenburg-Vorpommern Nein BW2 00-UZ Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Niedersachsen Nein BW2 00-UZ Nein --- Sachsen Nein BW2 00-UZ Nein --- Sachsen-Anhalt Nein BW2 00-UZ Regelleistungen: 9 EUR 10 EUR Schleswig-Holstein Nein BW2 00-UZ Nein --- Seite 22

23 KV-Versorgung im Überblick Feuerwehr (Beihilfe) Bund/Land Baden-Württemberg Bayern Anspruch auf stationäre Wahlleistungen Ja, bei 22 EUR mtl. Gehaltsabzug Ja Tarifangebot BW2 50-U bei Verbeamtung vor dem : BW2 50T-U oder BW2 30-U je nach Anzahl Kinder BW2 50T-U oder BW2 30-U je nach Anzahl Kinder Abzug bei stationärer Heilbehandlung Tarifangebot KHT-U Nein --- Regelleistungen: keine Zweibettzimmer: 7,50 EUR privatärztliche Behandlung: 25 EUR Berlin Nein BW2 00-U Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Brandenburg Nein BW2 00-U Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Bremen Nein BW2 00-U Nein --- Hamburg Nein BW2 00-U Nein --- Hessen Ja Während dem Anspruch auf Beihilfe BW2 35-U bis BW2 20-U je nach Anzahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen Regelleistungen: keine Zweibettzimmer: 16 EUR privatärztliche Behandlung: keine Niedersachsen Nein BW2 00-U Regelleistungen: 10 EUR 10 EUR Nordrhein-Westfalen Regelleistungen: keine BW2 50T-U oder BW2 30-U Ja Zweibettzimmer: 15 EUR je nach Anzahl Kinder privatärztliche Behandlung: 10 EUR 25 EUR Rheinland-Pfalz Regelleistungen: keine Ja, bei 26 EUR BW2 50T-U oder BW2 30-U Zweibettzimmer: 12 EUR Gehaltsabzug mtl. je nach Anzahl Kinder privatärztliche Behandlung: keine 12 EUR Saarland bis : Regellleistungen 9 EUR bis : 10 EUR Nein BW2 00-U ab : keine ab : --- Sachsen Regelleistungen: keine BW2 50T-U oder BW2 30-U Ja Zweibettzimmer: 14,50 EUR je nach Anzahl Kinder privatärztliche Behandlung: keine 15 EUR Sachsen-Anhalt Regelleistungen: 10 EUR BW2 50T-U oder BW2 30-U Ja Zweibettzimmer: 14,50 EUR je nach Anzahl Kinder privatärztliche Behandlung: keine 25 EUR Schleswig-Holstein Nein BW2 00-U Nein --- Thüringen Regelleistungen: 10 EUR BW2 50T-U oder BW2 30-U Ja Zweibettzimmer:14,50 EUR je nach Anzahl Kinder privatärztliche Behandlung: keine 25 EUR Seite EUR 16 EUR

24 KV-Versorgung im Überblick Soldaten (Heilfürsorge) Berufssoldaten im Ruhestand (Versorgungsempfänger) haben immer Beihilfe. Soldaten auf Zeit nach Beendigung ihrer Dienstzeit (Übergangsgebührnisempfänger) für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Beihilfe. Berücksichchtigungsfähige Angehörige haben immer Beihilfe. Seite 24

25 KV-Versorgung im Überblick Soldaten (Beihilfe) KV-Versorgung Während dem Anspruch auf Beihilfe Bund Berufsgruppe Berufssoldat nach Ende des aktiven Dienstes Beihilfe Anspruch auf stationäre Wahlleistungen Tarifangebot Ja BW2 30-U Abzug bei stationärer Heilbehandlung Regelleistungen: 10 EUR Zweibettzimmer: 14,50 EUR privatärztliche Behandlung: keine Tarifangebot KHT-U 25 EUR Ja BW2 30-U Regelleistungen: 10 EUR Zweibettzimmer: 14,50 EUR privatärztliche Behandlung: keine 25 EUR Soldat auf Zeit Beihilfe für einen begrenzten Zeitraum (Übergangsgebührnisse) Ja BW2 30-U Regelleistungen: 10 EUR Zweibettzimmer: 14,50 EUR privatärztliche Behandlung: keine 25 EUR Seite 25

26 Zusammenfassung/Fazit Heilfürsorgeberechtigt sind Polizeivollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehrbeamte. Truppenärztliche Versorgung bekommen Soldaten der Bundeswehr. Zeitliche Begrenzung Der Anspruch auf Beihilfe ist zeitlich begrenzt. Anspruch auf Beihilfe Tritt in der Regel an die Stelle des Anspruchs auf Heilfürsorge. Eine Anwartschaftsversicherung ist bereits während der aktiven Dienstzeit erforderlich! Seite 26

27 Ansprechpartner Regionale Unterstützung: EVT: Erster Ansprechpartner zu allen produkt-/ fachspezifischen Themen ÖD ist der Ihnen zugeordnete Fachberater Personen. Makler: Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Makler ÖD-Spezialisten. Zentrale Unterstützung EVT: Bei fachspezifischen Themen oder speziellen Fachfragen ÖD (Produkt- und Akquiseunterstützung im Neugeschäft) steht der Produktservice KISS (Kranken- Informations-Spezial-Service) zur Verfügung. Zur Risikoprüfung und bei Fragen zur Antragsbearbeitung hilft Ihnen die Hotline unter folgender Telefonnummer weiter: Risiko-Hotline (Taste 2) und Antrags-Hotline (Taste 3). Zentrale Unterstützung Makler: Bei fachspezifischen Themen oder speziellen Fachfragen ÖD (Produkt- und Akquiseunterstützung im Neugeschäft) sowie Bearbeitung von telefonischen Risikovorabfragen steht der Maklerservice Krankenversicherung unter der Telefonnummer zur Verfügung. Seite 27

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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