Auerbacher Stadtanzeiger

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1 Auerbacher Stadtanzeiger Jahrgang 21 Freitag, den 28. Januar 2011 Nummer 2/2011 Modernisierte Aula wird zum Schmuckstück! Premiere für neuen Festsaal in der Geschwister-Scholl- Mittelschule Amtsblatt der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. mit den Ortschaften Beerheide, Schnarrtanne, Rebesgrün und Reumtengrün Wenige Tage vor der Eröffnung des Festsaales in der Geschwister-Scholl-Mittelschule kontrollierten Fachleute noch einmal das Baugeschehen. (auf dem Foto von links: Thomas Blechschmidt - Statiker, Dietrich Küllig - Planer, Klaus Batsch - Schulleiter, Bettina Groth - Planerin, Dieter Götz - Malermeister, Patrick Zschiesche - Bauamtsleiter). Foto: Hartwig Die Generalsanierung der Auerbacher Mittelschule Geschwister Scholl läuft auf Hochtouren. Ein neuer Anbau an die Schule mit naturwissenschaftlichen Fachkabinetten ist entstanden. Die Turnhalle und die dazugehörigen Sanitäranlagen sind bereits modernisiert. Die Aula wurde streng nach den Vorgaben des Denkmalschutzes restauriert. Der mindestens 200 Plätze fassende Festsaal entspricht jetzt bis ins kleinste Detail dem Original aus dem Jahr 1911, betont Patrick Zschiesche, Bauamtsleiter der Stadt Auerbach. Ihre Premiere nach der Verjüngungskur feiert die Aula am Samstag, dem 29. Januar, zum Tag der offenen Tür. Auerbachs Jugendblasorchester, welches mit der Schule einen Kooperationsvertrag hat, zeigt dann dort sein musikalisches Können (von 9 bis Uhr). Ende Januar ist die Modernisierung der Aula vollendet! - Anzeige - Winter-Schluss-Verkauf

2 2 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses am 17. Januar 2011 Öffentlicher Sitzungsteil: Beschluss-Nummer: BV/0611/11/GLM Vergabe von Bauleistungen: Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung Los 3.14 Betonwerksteinund Fliesenarbeiten Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. vergibt die Bauleistungen zum Los Betonwerkstein- und Fliesenarbeiten zum Bauvorhaben Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung an die Firma: Fliesenlege-Fach-Service Hertel, Alte Mühle 9, Auerbach Die Angebotssumme beträgt ,83 brutto. Beschluss-Nummer: BV/0612/11/GLM Vergabe von Bauleistungen: Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung Los Innentüren Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. vergibt die Bauleistungen zum Los Innentüren zum Bauvorhaben Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung an die Firma Tischlerei Schrader, Klingenthaler Str. 45b, Auerbach Die Angebotssumme beträgt ,68 brutto. Beschluss-Nummer: BV/0613/11/GLM Vergabe von Bauleistungen: Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung Los 3.16 Bodenbeläge und Beschichtungen Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. vergibt die Bauleistungen zum Los Bodenbeläge und Beschichtungen zum Bauvorhaben Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung an die Firma Bodenlegeservice Bernd Hundt Am unteren Bahnhof 1, Auerbach Die Angebotssumme beträgt ,89 brutto. Beschluss-Nummer: BV/0614/11/GLM Vergabe von Bauleistungen: Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung Los 3.17 Maler-, Tapezier- und Anstricharbeiten Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. vergibt die Bauleistungen zum Los Maler-, Tapezier- und Anstricharbeiten zum Bauvorhaben Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung an die Firma: Maler Göltzschtal GmbH Am Alten Krankenhaus 2, Falkenstein Die Angebotssumme beträgt ,85 brutto. Beschluss-Nummer: BV/0615/11/GLM Vergabe von Bauleistungen: Sanierung mit Anbau Mittelschule Geschwister Scholl Los 56 Fliesenarbeiten - Altbau Klassenzimmer und Sanitäranlagen 1. Teil Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. vergibt die Bauleistungen zum Los 56 - Fliesenarbeiten - Altbau Klassenzimmer und Sanitäranlagen 1. Teil zum Bauvorhaben Sanierung mit Anbau Mittelschule Geschwister Scholl an die Firma INAU GmbH Triebes Zeulenrodaer Str. 17, Triebes/Thür. Die Angebotssumme beträgt ,63 brutto. Beschluss-Nummer: BV/0617/11/GLM Entscheidung über die Nutzung von Dachflächen für Fotovoltaik - Kita Mischka Am Rosinenberg 11 Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Dachfläche des Objektes Kita Mischka, Am Rosinenberg 11 für eine Fotovoltaikanlage in Fremderrichtung durch einen Investor zu vermieten. Die Vermietung aller hierfür vorgesehenen Dachflächen ist in einer öffentlichen Ausschreibung zu realisieren. Beschluss-Nummer: BV/0618/11/GLM Entscheidung über die Nutzung von Dachflächen für Fotovoltaik - Mehrzweckgebäude Am Rosinenberg 13 Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Dachfläche des Mehrzweckgebäudes Am Rosinenberg 13 für eine Fotovoltaikanlage in Fremderrichtung durch einen Investor zu vermieten. Die Vermietung aller hierfür vorgesehenen Dachflächen ist in einer öffentlichen Ausschreibung zu realisieren. Beschluss-Nummer: BV/0619/11/GLM Entscheidung über die Nutzung von Dachflächen für Fotovoltaik Eisenbahnstraße 16 Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Dachfläche der Eisenbahnstraße 16 für eine Fotovoltaikanlage in Fremderrichtung durch einen Investor zu vermieten. Die Vermietung aller hierfür vorgesehenen Dachflächen ist in einer öffentlichen Ausschreibung zu realisieren. Beschluss-Nummer: BV/0582/10/GLM Stellungnahme zum Bauantrag für den Anbau an den bestehenden Gewerberaum auf dem Fl.-Stck. 73 der Gemarkung Reumtengrün, Reumtengrüner Hauptstraße 23 Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß 34 BauGB erteilt. Beschluss-Nummer: BV/0581/10/GLM Stellungnahme zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Fl.-Stck. 215/3 und 215/4 der Gemarkung Rebesgrün, Reumtengrüner Hauptstraße 60a Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter folgenden Bedingungen erteilt: - Bei erforderlichen Baumfällungen sind die Bestimmungen des 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. - Die vorhandene Zufahrt ist weiterhin zu nutzen. - Oberflächen- und Regenwässer sind in die Treba abzuleiten. Beschluss-Nummer: BV/0587/10/GLM Stellungnahme zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Reihencarports für 8 Pkw-Stellplätze auf dem Fl.-Stck. 205/1 der Gemarkung Rebesgrün, An der Mühlstraße Der Technische Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Reihencarports für 8 Pkw-Stellplätze auf dem Flurstück 205/1 der Gemarkung Rebesgrün gemäß 35 Abs. 2 BauGB ausnahmsweise, um die ständige Einsatzbereitschaft witterungsunabhängig für die Dienst-Pkw des ansässigen Pflegedienstleisters zu unterstützen. Beschluss-Nummer: BV/0589/10/GLM Stellungnahme zum Bauantrag für die Errichtung eines Schauers sowie 3 Volieren auf den Fl.-Stck. 362, 363, 370, 371 und 374 der Gemarkung Schnarrtanne, Tannenweg 7 Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß 35 Abs. 2 BauGB unter folgender Bedingung erteilt. - Bei erforderlichen Baumfällungen sind die Bestimmungen des 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Beschluss-Nummer: BV/0620/11/GLM Stellungnahme zur Bauvoranfrage für den Neubau einer Sportflugzeughalle lll und Aufstellung von 2 Containern am Verkehrslandeplatz in Auerbach auf den Fl.-Stck. 644 und 645 der Gemarkung Reumtengrün, Zeppelinstraße Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß 35 Abs. 2 BauGB unter folgender Bedingung erteilt: - Die Stellungnahmen der Versorgungsträger, sowie die Zustimmung der Luftverkehrsbehörde sind nachzureichen. Beschluss-Nummer: BV/0621/11/GLM Stellungnahme zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Fl.-Stck. 546/3 der Gemarkung Auerbach, Mozartstraße Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß 34 BauGB unter folgenden Bedingungen erteilt:

3 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 3 - Bei geplanter Fällung der vorhandenen Bäume sind die Bestimmungen des 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. - Die Stellungnahmen der Versorgungsträger sind nachzureichen. - Bei Bordsteinabsenkung und Neuerrichtung einer Einfahrt ist dies separat zu beantragen. Beschluss-Nummer: BV/0622/11/GLM Stellungnahme zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Fl.-Stck. 84/1 der Gemarkung Beerheide, Straße des Friedens 110 Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß 34 BauGB unter folgender Bedingung erteilt: - Bei erforderlichen Baumfällungen sind die Bestimmungen des 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Beschluss-Nummer: BV/0623/11/GLM Stellungnahme zum Bauantrag zur Gebäudeaufstockung auf dem Fl.-Stck. 170/4 der Gemarkung Beerheide, Loheweg 34 Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB erteilt. Beschluss-Nummer: BV/0624/11/GLM Stellungnahme zum Bauantrag für die Errichtung einer Heilpädagogischen Wohnstätte auf dem Fl.-Stck. 612 der Gemarkung Auerbach, gelegen an der Bahnhofstraße Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß 34 BauGB unter folgenden Bedingungen erteilt: - Bei Fällung von Gehölzen sind die Bestimmungen des 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. - Der Zufahrtsbereich ist verstärkt auszubauen, der Bord abzusenken und die alte Einfahrt zurückzubauen. - Das Regenwasser ist auf eigenem Grundstück abzuleiten. Beschluss-Nummer: BV/0630/11/BPL Stellungnahme zum Bauantrag zum Neubau eines Eigenheimes auf dem Fl.-Nr. 266/1 der Gemarkung Sorga mit Hinterhain 1. Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück Nr. 266/1 der Gemarkung Sorga mit Hinterhain zu. Dies schließt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 Wohngebiet Spartakusstraße 1. BA hinsichtlich Abweichung von der festgesetzten Baugrenze (Verschiebung in südwestliche und südöstliche Richtung) und Abweichung von der Dachform Satteldach (geplant Walmdach 22 DN) ein. 2. Die Zustimmung der Grundstücksnachbarn wird vorausgesetzt. Beschluss-Nummer: BV/0595/10/Tb Weihbergweg - Abrechnungsbeschluss zur Baumaßnahme Deckensanierung im ländlichen Raum 2010 OT Beerheide Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Abrechnung der erbrachten Bauleistung: Deckensanierung im ländlichen Raum 2010 OT Beerheide Weihbergweg in Höhe von: ,00 brutto. Beschluss-Nummer: BV/0596/10/Tb Neue Welt - Abrechnungsbeschluss zur Baumaßnahme Deckensanierung im ländlichen Raum 2010 OT Beerheide Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Abrechnung der erbrachten Bauleistung: Deckensanierung im ländlichen Raum 2010 OT Beerheide Neue Welt in Höhe von: ,66 brutto. Beschluss-Nummer: BV/0597/10/Tb Zur Fichtzig - Abrechnungsbeschluss zur Baumaßnahme Deckensanierung im ländlichen Raum 2010 OT Beerheide Der Technische Ausschuss der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Abrechnung der erbrachten Bauleistung: Deckensanierung im ländlichen Raum 2010 OT Beerheide Zur Fichtzig in Höhe von: ,49 brutto. Nichtöffentlicher Sitzungsteil: Beschluss-Nummer: BV/0607/11/GLM Sanierungsrechtliche Genehmigung nach 144 BauGB Beschluss-Nummer: BV/0608/11/GLM Sanierungsrechtliche Genehmigung nach 144 BauGB Beschluss-Nummer: BV/0633/11/GLM Sanierungsrechtliche Genehmigung nach 144 BauGB Beschluss-Nummer: BV/0632/11/GLM Stellungnahme zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Eigenheimes Aus der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 19. Januar 2011 Öffentlicher Sitzungsteil: Beschluss-Nummer: BV/0629/11/GLM Verkauf einer ca m2 großen Teilfläche des Flurstücks Nr. 122/2 der Gemarkung Sorga mit Hinterhain Beschluss-Nummer: BV/0631/11/GLM Vermietung einer Wohnung im Gebäude Gartenstraße 1 (Feuerwehrdepot) Nichtöffentlicher Sitzungsteil: Beschluss-Nummer: BV/0616/11/KÄ Stundung von Gewerbesteuern und Nebenforderungen Beschluss-Nummer: BV/0605/11/KÄ Stundung von rückständigen Bestattungskosten Korrektur Im Auerbacher Stadtanzeiger 1/2011 (Erscheinung am 14. Januar 2011) erfolgte die Veröffentlichung des Beschlusses BV/0553/10/HA (Neuerlass der Hauptsatzung). Aufgrund eines Fehlers im Datenaustausch zwischen der Stadtverwaltung Auerbach und dem Verlag LINUS WITTICH war die Veröffentlichung nicht korrekt und erfolgt daher nachfolgend noch einmal: Aus der Sitzung des Stadtrates am 13. Dezember 2010 Öffentlicher Sitzungsteil: Beschluss BV/0553/10/HA Neuerlass der Hauptsatzung der Stadt Auerbach/Vogtl. Hauptsatzung der Stadt Auerbach/Vogtl. Aufgrund von 4 Abs. 2 i. V. m. 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom März 2003 (GVBI. S. 55, ber. S. 159), geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2002 (GVBI. S. 333), vom 11. Mai 2005 (GVBI. S. 155), vom 1. Juni 2006 (GVBI. S. 151), vom 7. November 2007 (GVBI. S. 478), vom 29. Januar 2008 (GVBI. S. 138), vom 26. Juni 2009 (GVBI. S. 323) hat der Stadtrat der Stadt Auerbach in seiner Sitzung vom mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder den Neuerlass der Hauptsatzung beschlossen. Abschnitt I - Organe der Stadt Auerbach 1 Organe der Stadt Auerbach Organe der Stadt Auerbach sind der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Abschnitt II - Stadtrat 2 Rechtsstellung und Aufgaben Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig

4 4 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Oberbürgermeister. 3 Zusammensetzung des Stadtrats (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. (2) Die Zahl der Stadträte wird gemäß 29 Abs. 2 und 3 i. V. m. 125 SächsGemO auf 22 Stadträte (nächstniedere Größengruppe) festgelegt. Abschnitt III - Ausschüsse des Stadtrats 4 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse auf Grundlage des 41 SächsGemO gebildet: 1. der Verwaltungsausschuss, 2. der Technische Ausschuss, 3. der Petitionsausschuss Nicht berücksichtigt sind beschließende Ausschüsse, die aufgrund von anderen gesetzlichen Bestimmungen gebildet werden müssen und können. (2) Der Verwaltungsausschuss und der Technische Ausschuss bestehen aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 10 weiteren Mitgliedern des Stadtrats. Der Petitionsausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 5 weiteren Mitgliedern. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. Soweit Stellvertreter zu bestellen sind, werden diese als persönliche Stellvertreter gewählt. (3) Die Zusammensetzung der Ausschüsse soll der Mandatsverteilung im Stadtrat entsprechen. (4) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den 5 ff. dieser Satzung bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse zuständig für: 1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 25 T, aber nicht mehr als 200 T beträgt, bei Entscheidungen über die Vergabe von Ingenieurleistungen durch den Technischen Ausschuss, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 10 T, aber nicht mehr als 200 T beträgt, 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 25 T, aber nicht mehr als 40 T im Einzelfall. Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. Alle in der Satzung genannten Beträge sind brutto. (5) Ist zweifelhaft, welcher der beschließenden Ausschüsse zuständig ist, so ist die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses anzunehmen. Widersprechen sich die Beschlüsse der zu beschließenden Ausschüsse, so hat der Oberbürgermeister die Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen. (6) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Stadtrat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss. (7) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat nach 41 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von mindestens 20 vom Hundert aller Mitglieder des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden. 5 Aufgaben des Verwaltungsausschusses (1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten 2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten und Sondervermögen, 3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz, 4. Soziale und kulturelle Angelegenheiten, 5. Gesundheitsangelegenheiten, 6. Marktangelegenheiten, 7. Verwaltung der städtischen Liegenschaften einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide. 8. Vergabeangelegenheiten nach VOL A/B 9. Auerbacher Wohnungsbaugesellschaft m. b. H. 10. Kommunaler Eigenbetrieb Waldbad Brunn 11. Angelegenheiten des Tourismus (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Verwaltungsausschuss über: 1. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9 und des gehobenen Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 11 und die Einstellung und Entlassung von Angestellten der Entgeltgruppen E9/E10 und S9 - S16 TVöD, soweit es sich nicht um Aushilfsangestellte handelt, 2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 5 T, aber nicht mehr als 10 T im Einzelfall, 3. die Stundung von Forderungen von mehr als 2 Monaten bis zu 24 Monaten über 10 T bis zur unbeschränkten Höhe, von mehr als 24 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 65 T, 4. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschlagung solcher Ansprüche und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 10 T, aber nicht mehr als 50 T beträgt, 5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert mehr als 5.000, aber nicht mehr als 50 T im Einzelfall beträgt, 6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 5.000, aber nicht mehr als im Einzelfall, bei der Vermietung stadteigener Wohnungen in unbeschränkter Höhe, 7. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als aber nicht mehr als im Einzelfall. 8. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach 6 Abs. 1 dieser Satzung der Technische Ausschuss zuständig ist. 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), 2. Versorgung und Entsorgung, Beitragserhebung 3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 4. Verkehrswesen, 5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz, 6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, 7. Technische Verwaltung stadteigener Gebäude, 8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen, 9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung 10. Kommunale Wärmeversorgung Auerbach GmbH 11. Vergabeangelegenheiten nach VOB 12. Vergabeangelegenheiten nach VOL A/B entsprechend der Aufgaben des Technischen Ausschusses (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über: 1. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre, b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,

5 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 5 c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes, d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist. 2. die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen, 3. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens der Stadt Auerbach (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe von Planungen, Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) bei Bauleistungen von mehr als 25 T bis 200 T, bei Ingenieurleistungen von mehr als 10 T bis 200 T sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als 200 T im Einzelfall, 4. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen, Bauvoranfragen, Befreiungsanträgen, 5. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem Zweiten Kapitel des Baugesetzbuchs (städtebauliche Sanierungsmaßnahmen). 7 Petitionsausschuss (1) Der Petitionsausschuss bearbeitet die Petitionen der Einwohner der Stadt Auerbach, für die die Zuständigkeit des Stadtrates gemäß 12 Abs. 2 SächsGemO gegeben ist. (2) Der Petitionsausschuss erteilt dem Petenten spätestens 6 Wochen nach Eingang der Petition bei der Stadt Auerbach einen begründeten Bescheid. Ist dies nicht möglich, so ist dem Petenten innerhalb der vorgenannten Frist zumindest ein Zwischenbescheid zu erteilen. 8 Ältestenrat Es wird ein Ältestenrat gebildet, dem der Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen angehören. Der Ältestenrat berät den Oberbürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen. Vorsitzender des Ältestenrates ist der Oberbürgermeister. 9 Beratender Ausschuss und dessen Aufgaben (1) Es wird der Bildungs-, Kultur-, Sozial- und Tourismusausschuss als beratender Ausschuss gebildet. (2) Der beratende Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern des Stadtrats. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. Der beratende Ausschuss wählt den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter aus seiner Mitte. (3) Die Zusammensetzung des Ausschusses soll der Mandatsverteilung im Stadtrat entsprechen. (4) Die Sitzungen des beratenden Ausschusses sind gemäß 43 Abs. 2 SächsGemO nichtöffentlich. (5) Aufgabe des Bildungs-, Kultur-, Sozial- und Tourismusausschusses ist es, Maßnahmen der Stadt auf den Gebieten der Bildung, der Kultur, des Sozialwesens und des Tourismus anzuregen, an ihrer Durchführung mitzuwirken sowie die Kräfte zu fördern, die auf diesen Gebieten tätig sind. (6) Der Oberbürgermeister hat das Recht, an den Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen. Abschnitt IV - Oberbürgermeister und Beigeordnete 10 Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (1) Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt. (2) Der Oberbürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt 7 Jahre. (3) Der Oberbürgermeister ist in den beschließenden Ausschüssen Vorsitzender. 11 Aufgaben des Oberbürgermeisters (1) Der Oberbürgermeister bereitet die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse vor 52 Abs. 1 und 2 SächsGemO, vollzieht ihre Beschlüsse und muss Beschlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind. Er kann Beschlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Stadt nachteilig sind. (2) Der Oberbürgermeister entscheidet anstelle des Stadtrates in dringenden Angelegenheiten nach den Vorschriften des 52 Abs. 3 SächsGemO. (3) Der Oberbürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben. (4) Der Oberbürgermeister hat den Stadtrat über alle wichtigen, die Stadt Auerbach und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten umfassend zu informieren. Dies gilt auch für Planungsabsichten und den laufenden Stand der Planungen. (5) Dem Oberbürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: 1. Die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 25 T im Einzelfall, bei Entscheidungen über die Vergabe von Ingenieurleistungen bis zum Betrag von 10 T im Einzelfall, 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 25 T im Einzelfall, 3. die Ernennung bzw. Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Angestellten der Entgeltgruppen E1 - E8 und S3 - S8 TVöD, Aushilfsangestellten, Arbeitern, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen; 4. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der vom Stadtrat erlassenen Richtlinien, 5. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen bis zu 5 T im Einzelfall, 6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 2 Monaten in unbegrenzter Höhe, bis zu 24 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 10 T, 7. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt Auerbach und die Niederschlagung solcher Ansprüche, und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt Auerbach im Einzelfall nicht mehr als 10 T beträgt, bei Entscheidungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens das Zugeständnis der Stadt Auerbach im Einzelfall nicht mehr als 25 T beträgt, 8. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten im Wert bis zu im Einzelfall, 9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von im Einzelfall, 10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu im Einzelfall, 11. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von nicht übersteigen. 12 Rechtsstellung und Aufgaben des Beigeordneten (1) Der Stadtrat bestellt gemäß 55 Abs. 1 SächsGemO 1 Beigeordneten als hauptamtlichen Beamten auf Zeit. Die Amtszeit beträgt 7 Jahre. (2) Der Beigeordnete vertritt den Oberbürgermeister ständig in seinem Geschäftskreis. Der Geschäftskreis des Beigeordneten wird vom Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat festgelegt. Der Oberbürgermeister kann dem Beigeordneten allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen. (3) Entsprechend 55 (4) Satz 2 der SächsGemO wird dem Beigeordneten die Amtsbezeichnung Bürgermeister verliehen.

6 6 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/ Gleichstellungsbeauftragte/r (1) Der Oberbürgermeister bestellt eine Gleichstellungsbeauftragten/einen Gleichstellungsbeauftragten. Sie/Er erfüllt ihre/seine Aufgaben im Nebenamt. (2) Aufgabe der/des Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der Stadtverwaltung auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken. Dazu gehört insbesondere die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Stadtrats und der Stadtverwaltung sowie die Mitwirkung an Maßnahmen der Stadtverwaltung, die die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die berufliche Lage von Frauen berühren. (3) Die/der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des Stadtrates sowie der für ihren/seinen Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Der Oberbürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte/den Gleichstellungsbeauftragten über geplante Maßnahmen gemäß 13 Abs. 2 dieser Satzung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Abschnitt V - Mitwirkung der Bürgerschaft 14 Einwohnerversammlung Eine Einwohnerversammlung gemäß 22 SächsGemO ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens 10 vom Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. 15 Bürgerbegehren Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach 25 SächsGemO kann schriftlich von Bürgern der Stadt und von nach 16 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigten beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss mindestens von 15 vom Hundert der Bürger der Stadt und der nach 16 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Abschnitt VI - Ortschaftsverfassung 16 Ortschaftsverfassung (1) In den räumlichen Grenzen der am 1. Januar 1994 eingegliederten Gemeinde Schnarrtanne, der am 1. Januar 1999 eingegliederten Gemeinde Beerheide und der am 1. Januar 2003 eingegliederten Einheitsgemeinde Rebesgrün/Reumtengrün ist die Ortschaftsverfassung der Stadt Auerbach für die Ortschaften Schnarrtanne, Beerheide, Rebesgrün und Reumtengrün in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (2) Für die vorgenannten Ortschaften wird je ein Ortschaftsrat gebildet und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher bestellt. Aufgrund 68 SächsGemO sind die gewählten Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten auf Zeit zu bestellen. 9 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bleibt davon unberührt. Die Zahl der Mitglieder der Ortschaftsräte wird auf der Grundlage des 66 SächsGemO in Verbindung mit 29 Abs. 2 SächsGemO für die Ortschaft Schnarrtanne auf 8 Mitglieder, für die Ortschaft Beerheide auf 6 Mitglieder, für die Ortschaft Rebesgrün mit 8 Ortschaftsräten und für die Ortschaft Reumtengrün mit Richardshöhe mit 7 Ortschaftsräten gebildet. (3) Den Ortschaftsräten werden die in 67 Abs. 1 SächsGemO aufgeführten Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen. Weiterhin besteht ein Anhörungsrecht der Ortschaftsräte gemäß 67 Abs. 3 SächsGemO für folgende die Ortschaft Schnarrtanne, die Ortschaft Beerheide, die Ortschaft Rebesgrün und die Ortschaft Reumtengrün betreffende Angelegenheiten; 1. Die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für alle Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. 2. Die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen. 3. Der Ausbau und die Unterhaltung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. 4. Der Bau und die Unterhaltung von Ortsstraßen. 5. Die Aufstellung von Bauleitplänen. 6. Der Erlass, die Aufhebung oder Änderung von Satzungen und Polizeiverordnungen. 7. Die Festsetzung von Abgaben und Tarifen. 8. Maßnahmen der Bodenordnung 9. Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. 10. Alle Dinge des örtlichen Fremdendenverkehrs. (4) Die Ortsvorsteher können, soweit sie nicht Mitglied des Stadtrates sind, an den Sitzungen des Stadtrates einschließlich dessen Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen. (5) Einwohnerversammlungen gemäß 22 SächsGemO sowie Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gemäß 24, 25 SächsGemO können auch in den Ortsteilen, in denen die Ortschaftsverfassung eingeführt ist, durchgeführt werden. Die 14 und 15 sind entsprechend anzuwenden. (6) Es wird je Ortschaftsrat ein Vermittlungsausschuss gebildet. 1. Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden, dem Ortsvorsteher sowie jeweils drei Mitgliedern des Stadtrates und des Ortschaftsrats. Die Vertreter des Stadtrates werden vom Stadtrat, die Vertreter des Ortschaftsrates vom Ortschaftsrat getrennt gewählt. 2. Bestehen über wichtige Fragen bei der Durchführung der Bestimmungen des 16 Abs. 3 dieser Satzung Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Ortschaftsrat und dem Stadtrat während der Legislaturperiode, die sich auf anderem Wege nicht beheben lassen, so ist die Angelegenheit, soweit nicht der Ortschaftsrat zuständig ist, vor der Entscheidung des Stadtrates dem Vermittlungsausschuss zur erneuten Beratung zu überweisen. 17 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Auerbach, den Hinweis nach 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat. 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

7 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 7 Öffentliche Zustellung Stadt Auerbach/V. - Stadtkasse - Nicolaistraße Auerbach Benachrichtigung gem. 15 Abs. 4 Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwZG) i. V. mit 122 Abs. 3 und Abs. 5 Abgabenordnung (AO) Für Herrn Helmut Pittermann letzte bekannte Adresse: Komandantengässchen Amberg liegt in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistraße 51, Auerbach, ein Schriftstück aus. Das Schriftstück kann während der allgemeinen Öffnungszeit dort abgeholt werden. Das Schriftstück gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage des Erscheinens der Benachrichtigung im Auerbacher Stadtanzeiger als Amtsblatt der Stadt Auerbach/V., zwei Wochen verstrichen sind ( 15 Abs. 3 SächsVwZG) und gilt damit gem. 122 Abs. 4 AO als bekannt gegeben. Auerbach, Stadtverwaltung Auerbach - Stadtkasse - Öffentliche Zustellung Stadt Auerbach/V. - Stadtkasse - Nicolaistraße Auerbach Benachrichtigung gem. 15 Abs. 4 Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwZG) i. V. mit 122 Abs. 3 und Abs. 5 Abgabenordnung (AO) Für Frau Renate Barow unbekannt verzogen seit letzte bekannte Adresse: Kaiserstraße 61, Auerbach liegt in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistraße 51, Auerbach, ein Schriftstück aus. Das Schriftstück kann während der allgemeinen Öffnungszeit dort abgeholt werden. Das Schriftstück gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage des Erscheinens der Benachrichtigung im Auerbacher Stadtanzeiger als Amtsblatt der Stadt Auerbach/V., zwei Wochen verstrichen sind ( 15 Abs. 3 SächsVwZG) und gut damit gem. 122 Abs. 4 AO als bekannt gegeben. Auerbach, Stadtverwaltung Auerbach - Stadtkasse - Öffentliche Zahlungsaufforderung Steuerfälligkeit An alle Bürgerinnen und Bürger! Am 15. Februar 2011 werden die Grundsteuerraten I. Quartal 2011, die Hundesteuerraten I. Quartal 2011 und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen l. Quartal 2011 fällig. Alle Steuerzahler, die bisher am Bankeinzugsverfahren (Einzugsermächtigung der Stadtverwaltung Auerbach erteilt) nicht teilnehmen, werden aufgefordert, die fälligen Zahlungen unter Angabe der Steuernummer (Personenkonto) zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Konto-Nr Bankleitzahl Sparkasse Vogtland Stadtverwaltung Auerbach Fachbereich Finanzen Sachgebiet Steuern Öffentliche Zustellung Stadt Auerbach/V. - Stadtkasse - Nicolaistraße Auerbach Benachrichtigung gem. 15 Abs. 4 Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwZG) i. V. mit 122 Abs. 3 und Abs. 5 Abgabenordnung (AO) Für Herrn Josef Michael Gottfried Goldstein nach unbekannt abgemeldet letzte bekannte Adresse: Lipowskystraße München liegt in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistraße 51, Auerbach, ein Schriftstück aus. Das Schriftstück kann während der allgemeinen Öffnungszeit dort abgeholt werden. Das Schriftstück gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage des Erscheinens der Benachrichtigung im Auerbacher Stadtanzeiger als Amtsblatt der Stadt Auerbach/V., zwei Wochen verstrichen sind ( 15 Abs. 3 SächsVwZG) und gilt damit gem. 122 Abs. 4 AO als bekannt gegeben. Auerbach, Stadtverwaltung Auerbach - Stadtkasse - Öffentliche Zustellung Stadt Auerbach/V. - Stadtkasse - Nicolaistraße Auerbach Benachrichtigung gem. 15 Abs. 4 Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwZG) i. V. mit 122 Abs. 3 und Abs. 5 Abgabenordnung (AO) Für Herrn Miltiadis Sarafakis letzte bekannte Adresse Reichenbacher Straße 211, Greiz seit von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet liegt in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistraße 51, Auerbach, ein Schriftstück aus. Das Schriftstück kann während der allgemeinen Öffnungszeit dort abgeholt werden. Das Schriftstück gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage des Erscheinens der Benachrichtigung im Auerbacher Stadtanzeiger als Amtsblatt der Stadt Auerbach/V., zwei Wochen verstrichen sind ( 15 Abs. 3 SächsVwZG) und gilt damit gem. 122 Abs. 4 AO als bekannt gegeben. Auerbach, Stadtverwaltung Auerbach - Stadtkasse - Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Hundesteuerfestsetzung Aufgrund der für das Gebiet der Stadt Auerbach gültigen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Auerbach vom 05. Mai 2003, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2009 (Auerbacher Stadtanzeiger Nr. 2/2009), wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2011 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistraße 51, Auerbach einzulegen.

8 8 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Die Hundesteuer für das Jahr 2011 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuer-Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November ( 10 Abs. 2 der Hundesteuersatzung) fällig. Für Jahreszahler wird die Hundesteuer für das Jahr 2011 am 01. Juli 2011 fällig ( 10 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Hundesteuersatzung). Sollten sich die Besteuerungssätze ändern, werden neue Bescheide erteilt. Auerbach, den 01. Januar 2011 Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Grundsteuerfestsetzung Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1976 (BGBl. S. 3341), durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 i. V. mit dem Gesetz vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 986), durch Gesetze vom 13. September 1993 (BGBl. I S. 1569), vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), vom 14. September 1994 (BGBl. I. S. 2325), vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2590), vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836), vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601), vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790), vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), vom 01. September 2005 (BGBl. I S. 2676) und vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistraße 51, Auerbach einzulegen. Die Grundsteuer für das Jahr 2011 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuer-Abgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November ( 28 Abs. 1 GrStG) fällig. Kleinbeträge werden wie folgt fällig: 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt ( 28 Abs. 2 GrStG). Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer für das Jahr 2011 in einem Betrag am 1. Juli 2011 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden, oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge), werden gem. 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für Grundsteuern, die im Grundsteuer-Anmeldeverfahren erhoben werden. (Hinweis: Steueranmeldungen haben die gleiche Rechtswirkung wie Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.) Auf die Abgabe von erneuten Steueranmeldungen für die Grundsteuer wird nur verzichtet, soweit in den Besteuerungsgrundlagen seit der letzten Abgabe der Steueranmeldung keine Änderung eingetreten ist. Auf die Verpflichtung, jede Änderung bezüglich der Wohnfläche oder der Ausstattung, die sich auch auf die Steuer auswirkt, der Gemeinde mitzuteilen, wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Auerbach, den 01. Januar 2011 Ortsübliche Bekanntmachung gemäß 6 Abs. 5 BauGB der Genehmigung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes Göltzschtal Der Gemeinsame Flächennutzungsplan des Mittelzentralen Städteverbundes Göltschtal, bestehend aus dem Gesamtplan im Maßstab 1 : vom März 2003 und weiteren vier Teilplänen (Maßstab 1 : bzw. 1 : ) vom November 2002, Februar 2003 bzw. März 2003 mit den dazu gehörenden Erläuterungsberichten wurde in folgenden Gremien in öffentlichen Sitzungen festgestellt: - vom Stadtrat der Stadt Auerbach am 24. Juni 2002, 5. Mai 2003 und 3. November 2003, - vom Gemeinschaftsausschuss der (ehem.) Verwaltungsgemeinschaft Auerbach/Rebesgrün am 20. Juni 2002, - vom Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld am 5. März 2003 und 12. November 2003, - vom Stadtrat der Stadt Falkenstein am 5. Dezember 2002 und 13. November 2003, - vom Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein/Grünbach/Neustadt am 9. Dezember 2002 und 25. November 2003 sowie - vom Stadtrat der Stadt Rodewisch am 20. November 2003 Mit Erlass vom , nachgebessert am , AZ.: /03.004/78-01, wurde der Gemeinsame Flächennutzungsplan vom Regierungspräsidium Chemnitz unter Ausnehmen von Planteilen mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen gemäß 6 Abs. 1 und 3 BauGB genehmigt. Zum Erfüllen der Maßgaben bedurfte es der Durchführung eines Änderungsverfahrens, die Auflagen waren durch redaktionelle Änderungen erfüllbar. Der überarbeitete Gemeinsame Flächennutzungsplan, Planstand 02/2004, lag in der Zeit vom 5. bis 21. April 2004 während der gesamten Dienststunden in den Stadtverwaltungen Auerbach, Falkenstein, und Rodewisch und in der Gemeindeverwaltung Ellefeld öffentlich aus. Der danach erforderliche Beitrittsbeschluss wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Auerbach am , des Gemeinderates der Gemeinde Ellefeld am , des Stadtrates der Stadt Falkenstein am , des Gemeinschaftsausschusses der VG Falkenstein/Grünbach/Neustadt am des Stadtrates der Stadt Rodewisch am gefasst. Das Erfüllen der Maßgaben und Auflagen wurde vom Regierungspräsidium Chemnitz mit Schreiben vom bestätigt. Somit sind die Voraussetzungen erfüllt, um den Gemeinsamen Flächennutzungsplan des Mittelzentralen Städteverbundes Göltzschtal, Planstand 02/2004, entsprechend 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß 214 Abs. 4 BauGB wird der Flächennutzungsplan rückwirkend zum 1. Oktober 2004 wirksam. Jedermann kann Teil A: das genehmigte Planblatt des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes Göltzschtal im Maßstab 1 : i. d. F. 02/2004 und den dazu gehörenden Erläuterungsbericht, Teil B: Planblatt Stadt Auerbach, M 1 : mit Erläuterungsbericht i. d. F. von 02/2004, Teil C: den Erläuterungsbericht zum Planblatt der Gemeinde Ellefeld, den Erläuterungsbericht zum Planblatt der Stadt Falkenstein in Verwaltungsgemeinschaft mit Grünbach und Neustadt und den Erläuterungsbericht zum Planblatt der Stadt Rodewisch, alle i. d. F. von 02/2004 ab sofort gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB während der gesamten Dienststunden im Planungsamt der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistraße 51, Auerbach, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser

9 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 9 Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistraße 51. Planungsamt, Zimmer 3.4., geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Hinweis auf 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung des Flächennutzungsplans nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplan verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Auerbach, den 28. Januar Anzeige - Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadtverwaltung Auerbach schreibt die Stelle einer/eines Auszubildende/n zur/zum Fachangestellten Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek aus. Voraussetzungen sind ein guter Realschulabschluss, Einsatzbereitschaft, gute Umgangsformen und Aufgeschlossenheit für die Belange des Öffentlichen Dienstes. Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Gutenbergschule des Beruflichen Schulzentrums der Stadt Leipzig, die praktische Ausbildung in der Bibliothek der Stadt Auerbach. Die Ausbildungszeit beginnt am und beträgt 3 Jahre, die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem TVöD. Bewerbungen bitten wir unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes, eines Lichtbildes sowie der Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses bis spätestens an den Fachbereich 1/Personalverwaltung der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistr. 51, Auerbach, zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. - Anzeige - Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadtverwaltung Auerbach schreibt die Stelle einer/eines Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten aus. Voraussetzungen sind ein guter Realschulabschluss, Einsatzbereitschaft, gute Umgangsformen und Aufgeschlossenheit für die Belange des öffentlichen Dienstes. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Beruflichen Schulzentrum Zwickau, die praktische Ausbildung in den Fachbereichen der Stadtverwaltung Auerbach. Die Ausbildungszeit beginnt am und beträgt 3 Jahre, die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem TVöD. Bewerbungen bitten wir unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes, eines Lichtbildes sowie der Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses bis spätestens an den Fachbereich 1/Personalverwaltung der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistr. 51, Auerbach, zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. - Anzeige - Stellenausschreibung Die Stadt Auerbach/Vogtland sucht zum 1. März 2011 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in Arbeitszeit 30 Stunden/Woche; Entgeltgruppe S 6 TVöD-SuE Wir bieten: ein entwicklungs- und abwechslungsreiches Arbeitsfeld erfahrene, unterstützende Kolleginnen selbstständiges Arbeiten mit Kindern von 1-10 Jahre Wesentliche Aufgaben der Stelle sind: ein respektvoller und liebevoller Umgang mit Kindern Eigenverantwortliches Führen einer Kindergruppe qualitative Orientierung an der Konzeption der jeweiligen Einrichtung Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes, zielorientiertes Arbeiten Beteiligung am Qualitätsmanagement, Bereitschaft zu kontinuierlicher Fortbildung Arbeitszeiten in der Regel zwischen 6.00 und Uhr in einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet der Stadt Auerbach, bei Bedarf Erhöhung der Wochenarbeitszeit bis 36 Stunden und geteilte Dienste Voraussetzungen für die Einstellung sind: Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in (oder ein vergleichbarer Abschluss gemäß Sächsischer Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte) ggf. absolviertes Curriculum zum Bildungsauftrag Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach 30a BZRG (kann nachgereicht werden) Führerschein Klasse B Reisekosten für Vorstellungsgespräche werden von der Stadtverwaltung Auerbach nicht übernommen. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum an die Stadtverwaltung Auerbach Fachbereich 1 Herr Lehner Nicolaistraße Auerbach

10 10 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Hydranten frei räumen und Parkverbote beachten! Auerbachs Feuerwehr appelliert an Grundstückseigentümer und Fahrzeugführer Foto: Hartwig Auch wenn der Winter in diesen Tagen eine Pause einlegt, wir haben große Probleme mit den Auswirkungen von Schnee und Eis, so Gerd Hummel, der stellvertretende Leiter der Auerbacher Feuerwehr. Vor allem machen nicht zugängige Wasseranschluss-Stellen und das Nichtbeachten von winterbedingt ausgewiesenen Parkverboten den Feuerwehrleuten zu schaffen. Wir beobachten verstärkt, dass Hydranten auf Privatgrundstücken von Schneebergen bedeckt und daher schwer zu finden sind. Halte- oder Parkverbote im gesamten Auerbacher Straßennetz werden vielfach missachtet. Im Ernstfall kommen wir dort mit unseren Einsatzfahrzeugen nicht mehr durch, berichtet Kamerad Hummet (auf dem Foto). Hydranten sind prinzipiell vom jeweiligen Grundstücks-Eigentumer freizuhalten Gerd Hummel: Sollte es zu einem Brandfall kommen, haben wir zwar einen gefüllten Wassertank an Bord unserer Löschfahrzeuge, doch lange reicht die Menge nicht zum Löschen. Wir sind dann dringend auf den schnellen Anschluss an einen Hydranten angewiesen. Hummel appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die Parkverbote strikt zu beachten und kündigt in diesem Zusammenhang verstärkte Kontrollen durch die Polizei und Ordnungskräfte an. Streng kontrolliert wird ab sofort auch die Zufahrt und der Vorplatz des Feuerwehr-Depots an der Gartenstraße. Uneinsichtige Bürger stellen auf den dort stets gut geräumten Flächen ihre Autos ab und blockieren so die Rettungsfahrzeuge. Das erschwert unsere Arbeit und gefährdet Hab und Gut der Bürger, stellt Hummel fest. Im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen im Stadtgebiet gibt Kamerad Hummel noch folgenden Hinweis: Ob am Tag oder in der Nacht, bei Einsätzen sind wir immer verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn an unseren Fahrzeugen zu verwenden Wir bitten die Bürger dafür um Verständnis! (HH) - Anzeigen - Das Stadtmuseum informiert Märchenszenen und Bergwerke gehen in die Verlängerung Lohnsteuerhilfeverein Roßner Knoll Die Sonderausstellung Märchenweihnacht im Museum Auerbach wird bis zum Ende der sächsischen Winterferien am 27. Februar 2011 verlängert. Damit möchte Museumsleiterin Simona Jungmann potenziellen Besuchern, die sich wegen der problematischen Wetterverhältnisse in den letzten Wochen nicht aus dem Haus trauten, die Möglichkeit geben, diese Schau zu sehen. Aufgebaut sind Szenen vorwiegende aus den Märchen der Gebrüder Grimm. Mit der Ausstellung wird das Jahrzehnte währende Wirken der Theatermutter Renate Weigert (Auerbach u. Rodewisch) gewürdigt. Für Kinder ist ein lustiges Märchenquiz zu den einzelnen Bildern vorbereitet. Natürlich wird auch mit der Auslosung der Gewinner bis zum Ende der Ausstellung noch gewartet. Ein historischer Weihnachtsberg, Transmissionen, Puppenstuben und Kaufmannsläden bereichern neben großen Pyramiden die sehenswerte Präsentation. Weiterer Teil der Schau ist eine umfangreiche Präsentation bergmännischer Geduldflaschen (Flaschenbergwerke) die so noch nie in Deutschland zu sehen war. Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: und Uhr Samstag und Sonntag: Uhr Telefon / Schulklassen und Kindergarten aus Auerbach haben freien Eintritt.

11 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 11 Stadtbibliothek Auerbach Schlossstrasse Auerbach Tel Fax mail@bibliothek-auerbach.de Homapage: Spiele Callisto Das Haus Anubis Das grosse Pentago : das geniale Verdrehspiel Hotel Checkout : der schnellste Page kassiert das meiste Geld Just 4 Fun colours : einfach bunt! Odysseas Adventure Könne Schweine fliegen? : Tiere und ihre Merkmale entdecken Schatz der Kobolde Schweinebande Kraken-Alarm : Kipp, kipp, Hurra! Wer kentert da? Belletristik in der Erwachsenenabteilung Cormac McCarthy Die Straße Stefan Schwarz Hüftkreisen mit Nancy Charles Chadwick Brief an Sally Lee Child Trouble : Jack-Reacher-Roman Michael Connelly So wahr uns Gott helfe Jeffery Daever Allwissend Äke Edwardson Toter Mann Lukas Erler Ölspur Monika Felten Kristall der Macht Astrid Fritz Die Bettelprophetin Michael Gantenberg Zwischen allen Wolken Lisa Genova Mein Leben ohne Gestern Stefanie Gercke Schwarzes Herz John Hart Das letzte Kind Markus Heitz Collector Ralf Husmann Vorsicht vor Leuten Arnaldur Indridason - Frevelopfer Peter James Und morgen bist du tot Jörg Juretzka Rotzig & Rotzig Kajsa Ingemarsson Das große Glück kommt nie allein Käthe Lachmann Draußen nur Männchen Chris Mooney Enemy Marie-Aude Murail Über kurz oder lang Andrew Nicoll Die Liebeslotterie Norman Ollestad Süchtig nach dem Sturm James Patterson Das 8. Geständnis James Patterson Letzter Gruß Kathy Reichs Blut vergisst nicht Marie-Sabine Roger Das Labyrinth der Wörter Jenny Valentine Kaputte Suppe Martin Walker Grand Cru : Bruno, Chef de police Bert Walter Vogelkäfig Kirsten Boie Monis Jahr Sebastian Fitzek Der Seelenbrecher Anne Frasier Das Herz des bleichen Mörders Dora Heldt Urlaub mit Papa Jo Nesbo Headhunter Peter Van Olmen Odessa und die geheime Welt der Bücher Jane Porter Schlaflos an Waikiki Michael Peinkofer Die Zauberer - Das dunkle Feuer Karen Rose Nie wirst du entkommen Ines Thorn Die Pelzhändlerin Jan Weiler In einem kleinen Land Margaret Wilcox Nur mit dir, mein Kind Brendan Halpin Song about you Paul Robert Smith Gespräch mit Igel Elke Ahlswede Home Paola Calvetti Eine geheime Liebe John S. Cooper Zero Bernhard Cornwell Das brennende Land Andreas Franz Letale Dosis Petra Hammesfahr Ein fast perfekter Plan Christine Kruttschnitt Strange! : allein unter Amerikanern Gaby Hauptmann Ticket ins Paradies Inge Jens Auf der Suche nach dem verlorenen Sohn

12 12 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Elizabeth Hay Nachtradio A. Prinz Auf der Schwelle zum Glück : die Yannik Mahr Auf die Knie Lebensgeschichte des Franz Kafka Uri Orlev Der Mann von der anderen Seite A. Prinz Und jedem Tag wohnt ein Zauber inne : Leif G.W. Persson Zweifel die Lebensgeschichte des Hermann Hesse Jeanne M. Peterson Der Himmel über Tibet R. Rehm-Schweppe - Beckenboden-Quickies Jodi Picoult Das Herz ihrer Tochter A. Schwarz Autogenes Training Mirjam Pressler Golem stiller Bruder D. Strauch Alles ist relativ : die Lebensgeschichte T. de Rosnay Das Geheimnis der Wände des Albert Einstein Alexandra Sokoloff Der Seelenfänger Su Busson Entschieden zum Nichtraucher Friedman Werner Vorwärts Ostdeutscher A. Dionisio PinkBride s beliebtesten SPIEGEL-BESTSELLER Hochzeitsspiele I. Falcones Die Pfeiler des Glaubens U. Gerhard Frauenbewegung und Feminismus Ken Follett Sturz der Titanen Th. Schirmer Windows 7 für Späteinsteiger Jeaniene Frost Nachtjägerin K. Soyez Weniger Abfall, mehr Wert : Ian McEwan Solar Müllvermeidung, Recycling, Secound Hand & co. Kai Meyer Arkadien brennt Armin Täubner Kreative Faltideen Cordula Stratmann Sie da oben, er da unten G. Deegener Kindesmissbrauch : erkennen Don Winslow Tage der Toten helfen - vorbeugen S. Leibner Heuilschnäpse, Krätertees & mehr Sachliteratur in der Erwachsenenabteilung R. Lüder Grundkurs Pflanzenbestimmung U. Nedebock Babys brauchen Musik W. Miessner Yoga Schritt für Schritt M. Pantelouris Werde das, was zu dir passt : vom U. Nuber Lass die Kindheit hinter dir Traum zum Beruf N.M. Spreng Straßenverkehrsrecht Th. Schauer Der BLV Pflanzenführer f. unterwegs M. Bunke Zauberhafte Gartendeko Helma Spona Stockfotografie : mit eigenen Fotos Geld verdienen M. Dollmann Deko & Kerzenschein Bo Hanus Das große Solar- und Windenergie- Werkbuch R. Warnstädt Recht so : 80 originelle Strafurteile A. Bopp Bluthochdruck senken J. Knoblauch So behalten Sie Ihren Job M. Borré Warum Frauen schneller frieren : S. Martin 15 Min. Streching für jeden Tag Alltagsphänomene wissenschaftlich erklärt P. Treffry Das etwas andere Nähbuch S. Hoffmann Das große Buch der Mottopartys D. Bielenstein FAQ : keine Show ist härter als das Leben A. Länger Das Lebenslust-Prinzip : praktische Strategien für Frauen mit Krebs GEO Spezial 2010/06 Himalaya Privatrenten und Lebensversicherungen T. Köhler Ruhrgebiet - Kulturhaupstadt 2010 L. Bermann Aufgeklärt! : mit Kindern über Liebe Das große Buch vom Filzen und Sexualität sprechen Mirjam Pressler Ich sehne mich so : die Lebensgeschichte der Anne Frank H. Boetius Geschichte der Elektrizität W. Denne Mein Kräutergarten M. Dolzer Heilende Salben und Tinkturen selbst gemacht Taxman 2011 Einkommensteuererklärung SPIEGEL-BESTSELLER F. Hetmann Dichter leben : 35 Portraits von Grimmelhausen bis Grass J. Käppner Berthold Beitz J. Todenhöfer Teile dein Glück und du veränderst die Welt F.J. Netzer Das Venenbuch A. Pieper Filzen wie ein Künstler Benedikt XVI Licht der Welt M. Rahner Filzen Das Amt und die Vergangenheit : deutsche Th. Schirmer Internet für Späteinsteiger Ch. Meyer Mein Mann hat eine Jüngere : wenn Männer außer Kontrolle geraten Diplomaten im Dritten Reich u. d. Bundesrepublik Loki Schmidt Auf dem Teppich und fest auf der Erde Die Stadtbibliothek Auerbach wird durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau als regional bedeutsame Einrichtung gefördert.

13 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 13 Mit der Eisenbahn von und nach Auerbach/Vogtland Günter Feustel hat sich mit der Geschichte der Auerbacher Bahnhöfe beschäftigt. Nachfolgend seine umfangreiche Dokumentation: Die Bahnhöfe Oberer Bahnhof Geschichte, Gleisplan Bahnhofsgebäude im Wandel der Zeiten Unterer Bahnhof Haltepunkt Geschichte, Gleisplan Bahnhofsgebäude im Wandel der Zeiten Geschichte, Gleisplan Bahnhofsgebäude im Wandel der Zeiten Die Bahnhöfe Bahnhof Auerbach / Oberer Bahnhof - Geschichte, Gleispläne, Bahnhofsgebäude Bei seiner Eröffnung hatte der Bahnhof Auerbach 5 Bahngleise und besaß 13 Weichen. Ab No-vember 1875, mit der Eröffnung der Bahnstrecke ZWICKAU-FALKENSTEIN, reduzierte sich das Beförderungsaufkommen. Gleichzeitig wurde der Bahnhof zur Unterscheidung mit Oberer. Bahnhof bezeichnet. So reduzierte das Sächsische Finanzministerium ab 1880 durch die Umstufung in eine Sekun-därbahn die Gleisanlagen periodisch. Weitere Abmagerungskuren folgten und auch der Verlust des Status einer Station. So hieß er nur noch Haltestelle Auerbach Ob. Bahnhof. Erst 1905 wurde entsprechend der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung die Bezeichnung Auerbach Ob. Bahnhof wieder eingeführt klassifizierte man den Bahnhof als einen Bahnhof 3. Klasse.

14 14 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Oberer Bahnhof Auerbach, Gleisplan um 1874 aus Die Voigtländische Staatseisenbahn G. Parzyk/W. Rettig Oberer Bahnhof Auerbach, Gleisplan um 1925 Zeichnung W. Rettig

15 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 15 Doppel AK Oberer Bahnhof / Unterer Bahnhof Auerbach um 1910 Oberer Bahnhof mit einer Güterzug-Lok der Gattung sä. V V Unterer Bahnhof mit einer Personenzug-Lok der Gattung sä VII V 2 AUERBACH Oberer Bahnhof Auerbach um ca aus Auerbach(Vogtl.) - Ein historischer Stadtrundgang H. Martin Inzwischen wurde durch das erhöhte Beförderungsaufkommen an Passagieren ein Anbau an das Gebäude errichtet. Später kam noch eine Überdachung für das Kurbelwerk und zum Schutz gegen Regen hinzu.

16 16 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Oberer Bahnhof Auerbach um 1980 aus Die Voigtländische Staatseisenbahn G. Parzyk/W. Rettig Der Zahn der Zeit nagte an der Bausubstanz, aber die Deutsche Reichsbahn der DDR versuchte schon mit der Modernisierung der Fassade durch Einbau größerer Fenster zu beginnen. Leider ging dabei das historische Aussehen verloren. Oberer Bahnhof Auerbach März 2002 Ansicht Gleisseite um 2007 Ab April 2002 wurde das alte nicht mehr von der Deutschen Bahn AG genutzte Bahnhofs-gebäude zum Abriss durch die Stadt Auerbach freigegeben und an dessen Stelle eine in der Ansicht umstrittene Stahl/Glaskonstruktion als so genannte Schnittstelle von VOGTLANDBAHN und Nahverkehr Ende 2002 übergeben.

17 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 17 Die Ansicht der heutigen nicht mehr genutzten Nebengleisanlagen um 2007 Die Bahnhöfe Unterer Bahnhof - Geschichte, Gleispläne, Bahnhofsgebäude...durch Beschluss des Sächsischen Finanzministeriums vom 28. April1873 wurde bestimmt, dass der Bahnhof Lengenfeld linksseitig der Göltzsch gebaut wird. Dieser Beschluss hatte auch Auswirkung auf die Lage des Auerbacher Bahnhofes. Am 11. November 1863 war die Grundsteinlegung für das Bahnhofsgebäude in Auerbach. Die Anlagen des Bahnhofes zur Eröffnungszeit bestanden aus den zwei Bahnsteiggleisen mit nicht überdachten Bahnsteigen. Ein Empfangsgebäude, ein Güterschuppen und ein Wirtschaftsgebäude vervollständigten die Anlagen. Den ständig steigenden Beförderungszahlen bei Bahnreisenden und des Frachtaufkommens wurde durch viele Erweiterungen der Bahnanlagen und G-bäude Rechnung getragen. Im Jahr 1886 erweiterte man das Empfangsgebäude mit einem Anbau um Platz für die Fahrkartenausgabe, Gepäckabfertigung und die Telegrafenstation zu bekommen bis 1898 folgten die Erweiterung des Güterschuppens, der Bau des Zollschuppens und eines Stellwerkes in Richtung Falkenstein zur Bedienung der Weichen, sowie eine erneute Erweiterung der Gleisanlagen auf nunmehr 9 Gleise und mehrere Stumpfgleise als Anschlussgleise für neue Firmen, die sich wegen der Eisenbahn hier angesiedelt haben. Die Gleisanlagen der Fa. G. F. Agst & Sohn nutzte später auch die Post, als ein eigener Bahnpostwagen in Auerbach stationiert wurde. Ab September 1999 wurde durch die Deutsche Bahn AG das nicht mehr genutzte Bahnhofsgebäude zum Abriss durch die Stadt frei gegeben. Im Zuge der Übernahme durch die VOGTLANDBAHN erfolgte der rigorose Rückbau der Gleisanlagen, der Schranken und des Stellwerkes. Seitdem besteht nur noch ein Gleis. Reste der bisherigen Gleise kann man nur noch erahnen. Absenderstempel der Firma Gebrüder Röber noch vor der Eröffnung der Bahnlinie 1874 befördert mit Bahnpost der Voigtländischen- Staatseisenbahn (Postkurs Nr. 5 REICHENBACH-EGER)

18 18 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Anzeige der Firma Gebrüder Röber im Adressbuch von Auerbach von 1896 So hat die Firma Gebrüder Röber ihre Niederlassung schon vor Beginn der Bauarbeiten der Bahnhofsanlagen unter der Option mit Gleisanschluss am Unteren Bahnhof betrieben. Unterer Bahnhof Auerbach, Gleisplan um 1926 aus Die Bahnlinien von Herlasgrün und Zwickau nach Falkenstein G. Parzyk/W. Rettig Gleisplan im Jahr 1968 (basierend auf dem Planungstand von 1944) Zeichnung W. Rettig Das Empfangsgebäude A ist auf dem Plan nicht der Wirklichkeit entsprechend dargestellt (maßstäblich verzerrt). Außerdem fehlen die beiden seitlichen Anbauten!!!!

19 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 19 Ansicht des Bahnhofsgebäudes um 1880 Foto des Bahnhofsgebäudes mit Bahnpersonal um 1907 Doppel Ansichtskarte Oberer und Unterer Bahnhof Auerbach um 1910 Auf der unteren Abbildung der Ansichtskarte ist rechts am Empfangsgebäude der Erweiterungsbau aus dem Jahr 1886 für die Fahrkartenausgabe, die Gepäckabfertigung und die Telegrafenstation zu sehen.

20 20 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Ansichtskarte mit Ansicht der Straßenseite um 1920 Ansichtskarte mit Ansicht der Straßenseite um 1950 Ansichtskarte mit Ansicht der Straßenseite um 1960 In den 60er Jahren modernisierte die Deutsche Reichsbahn als Eigentümer, das Gebäude, umzusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Der Erfolg war ein verschandeltes historisches Bauwerk!!!

21 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 21 Ausschnitt einer 5-Bilder Ansichtskarte um 1965 Zwischenzeitlich modernisierte die Deutsche Reichsbahn das Gebäude erneut. Dieses Aussehen des Empfangsgebäudes hielt sich bis zum September Im September 1999 übergab die Deutsche Bahn AG das Empfangsgebäude an die Stadt, welche dann den Abriss vornahm. Ansicht der Gleisseite aus Süden um 1987 Im September 2000 wurde die neu geschaffene Schnittstelle des öffentlichen Nahverkehrs Göltzschtal-Verkehr) mit der VOGTLAND-BAHN zur Nutzung übergeben.

22 22 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Ansicht der Straßenseite um 2007 Ansicht der Gleisseite um 2007 Die Bahnhöfe Haltepunkt Auerbach - Geschichte, Gleispläne, Bahnhofsgebäude Mit der Vollendung des Wohnungsbauprogramms in Auerbach, in der Mitte der 80er Jahre, kamen 1984 Forderungen von Bürgern auf, das Gebiet um die Reumtengrüner Straße verkehrsmäßig besser an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden. Die auf der Flurgrenze zu Reumtengrün vorbei führende Eisenbahnstrecke HERLASGRÜN-AUERBACH-FALKENSTEIN schien sehr gut geeignet für die Schaffung eines Haltepunktes. Nach der Genehmigung des Standortes an der Reumtengrüner Straße wurde mit dem Bau eines 150 m langen Bahnsteiges mit einer Betonwartehalle begonnen. Die Inbetriebnahme des neuen Haltepunkt Auerbach erfolgte am 08. Dezember Im Rahmen der Übernahme des Bahnbetriebes durch die VOGTLANDBAHN modernisierte die DB AG Mitte des Jahres 2003 den Haltepunkt. Man ersetzte die Betonwartehalle durch eine Glas/Stahlkonstruktion und baute eine automatische Halbschrankenanlage als Ersatz für die Lichtsignalanlage auf. Bei der Planung und Bebauung des Gewerbegebietes Rebesgrün/Auerbach Anfang der 90er Jahre wurde durch die DB eine Ladestelle mit Abzweiggleis von der Bahnlinie (ca. 300 m nach dem Haltepunkt in Richtung Oberer Bahnhof) gebaut. Diese mit 2 Gleisen, mit Gleissperre und Schutzweiche versehene Gleisverbindung wurde aber nicht oft genutzt. Am Ende des Gleises zur Kopframpe ist mittig auf Pufferhöhe eine Hakenöse eingelassen. Damit sollten mittels Winde auch Waggonverschiebungen ohne Lok getätigt werden können. Mit der Übernahme der Beförderungsleistungen durch die VOGTLANDBHAN wurde seitens der Deutschen Bahn AG die Einstellung des Güterverkehrs vollzogen. Nur bei Festveranstaltungen nutzte manch Eisenbahnverein diese Gleise für Sonderhalte bei Sonderzugfahrten.

23 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 23 Auerbach Haltepunkt von Gleisseite um 2007 Sonderzug zum IFA-Fahrzeug-Festival 2005

24 24 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Bürgersprechstunden der Landtagsabgeordneten Jürgen Petzold (CDU): Am Dienstag, dem 15. März 2011 von Uhr bis Uhr in Auerbach, Albert-Schweitzer-Straße 30 Anmeldung und Terminabsprache unter / erbeten. Andrea Roth (Die Linke) Keine aktuellen Termine gemeldet. Anmeldungen und Terminabsprachen unter / Stellenanzeige Waldbad Brunn Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir: - Meister/in oder Fachangestellte/r für Bäderbetriebe in VZ - Mitarbeiter/innen Gastronomie in TZ oder auf Minijobbasis - Mitarbeiter/innen Reinigung in TZ oder auf Minijobbasis - Rettungsschwimmer/ innen als Ferienjob/ Minijob Die Einstellung erfolgt ab April/Mai 2011 vorerst für die Sommersaison Bei Eignung nachher unbefristeter Vertrag möglich. Ihre Bewerbungen mit den entsprechenden Nachweisen senden Sie bitte an: Waldbad Brunn, Badstr. 1a, Auerbach/Vogtl. oder jobs@waldbad-brunn.de Ihr Ansprechpartner ist Herr Spensberger / Nähere Informationen siehe Internet: www. waldbad-brunn.de Markttermine für Monat Februar 2011 auf dem Neumarkt Di., Do., Di., Do., Di., Do., Di., Do., Erweiterte Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt Schulstraße 1/08209 Auerbach Wochenmarkt Wochenmarkt mit erweitertem Angebot Wochenmarkt Wochenmarkt mit erweitertem Angebot Wochenmarkt Wochenmarkt mit erweitertem Angebot Wochenmarkt Wochenmarkt mit erweitertem Angebot Öffnungszeiten: Montag: bis Uhr Dienstag: bis Uhr und bis Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminabsprache Donnerstag: bis Uhr und bis Uhr Freitag: bis Uhr Zusätzlich haben das Einwohnermeldeamt und das Gewerbeamt wie folgt geöffnet: Jeden Freitag in der geraden Kalenderwoche von bis Uhr Sparkasse startet Fotowettbewerb für Vogtlandkalender 2012 Vogtländische Landschaftsaufnahmen, Sehenswürdigkeiten oder Stimmungen der Natur im Wandel der Jahreszeiten gesucht Die Sparkasse Vogtland ruft alle vogtländischen Hobby-, Freizeitund Profifotografen auf, sich am Fotowettbewerb für den Vogtlandkalender 2012 zu beteiligen. Gesucht werden die schönsten Landschaftsaufnahmen, beeindruckende Sehenswürdigkeiten des Vogtlandes oder Stimmungen der Natur im Wandel der Jahreszeiten. Seit vielen Jahren erstellt das Kreditinstitut einen Fotokalender mit vogtländischen Motiven, der sich größter Beliebtheit erfreut. In einer Auflage von Exemplaren wird der Kalender jährlich an die vogtländischen Kunden als Dankeschön für die Treue verteilt und findet sich dann das ganze Jahr über in Haushalten, kommunalen Einrichtungen, vogtländischen Unternehmen, Büros und Werkstätten wieder. Der Fotowettbewerb zum Vogtlandkalender 2012 läuft bis zum 30. Juni Jeder Teilnehmer kann bis zu vier Aufnahmen einreichen. Die Fotos (in Querformat) müssen als Datei in einer druckfähigen Größe existieren. Genauere Informationen und Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb sind im Internet unter zu erfahren. Hier können auch eingereichte Aufnahmen bewundert und vom 1. Juli bis 31. Juli bewertet werden. Die Bilder mit den meisten Stimmen kommen in eine Vorauswahl, die abschließend eine Jury aus erfahrenen Mitgliedern des Fotoclubs Vogtland begutachtet und bewertet. Die dreizehn besten Fotomotive werden für den Vogtlandkalender 2012 ausgewählt. Die Sparkasse Vogtland präsentiert nach Abschluss des Fotowettbewerbs die schönsten einhundert eingereichten Aufnahmen als Würdigung im Rahmen einer öffentlichen Fotoausstellung. ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN:

25 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 25 Neujahrskonzert des Jugendblasorchesters der Stadt Auerbach Am Samstag, dem 5. Februar 2011 um 15:00 Uhr in der St. Laurentiuskirche Auerbach Es erklingen neben Melodien von Richard Wagner unter anderem auch Werke von Franz List, Wolfgang Amadeus Mozart und Johann Strauß. Wir, die Musiker des Jugendblasorchesters der Stadt Auerbach, wünschen Ihnen für das Jahr 2011 von Herzen nur das Beste, Glück in der Liebe und der Familie, Erfolg im alltäglichen Schaffen sowie Kraft und Durchhaltevermögen, die zum Jahreswechsel gefassten guten Vorsätze auch zu verwirklichen. In unserem Neujahrskonzert möchten wir von unseren Plänen im neuen Jahr berichten. Wir werden Ihnen klassische Titel aus dem Repertoire des Orchesters vorstellen. Natürlich haben wir für dieses Konzert auch wieder neue Literatur einstudiert: So hören Sie zwei bekannte Werke aus Tannhäuser von Richard Wagner und die bekannte Leichte Kavallerie von dem Komponisten Franz von Suppè. Zu diesem Konzert möchten wir Sie sehr herzlich einladen. Es findet am Samstag, dem 5. Februar 2011 um Uhr in der St. Laurentiuskirche Auerbach statt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Die Musiker unseres Orchesters Der Förderverein Eintritt: Erwachsene 5,- EUR - Kinder frei! Existenzgründerveranstaltung in Auerbach im Vogtland Selbstbestimmung in der eigenen Existenz, raus aus der Arbeitslosigkeit! Die Stadt Auerbach und die Existenzgründerberatung David Ruppert bieten allen Gründungswilligen oder Selbständigen Seminare zum Thema Existenzgründungen und Existenzfestigung an. Das nächste Seminar ist vom bis geplant. Der Semmarplan beinhaltet Markterkundung, Unternehmensbesteuerung. Buchführung, Gewinnermittlung, Marketing Absicherung des Unternehmens und der Person, Rechtsformen und vieles mehr. Eingehend behandelt werden die Themen Unternehmensfinanzierung, Bankverhandlung, Einstellungszuschüsse und Fördermittel. Der Bund und das Land Sachsen können Grundern mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen unterstutzen. Alle Informationen mit ausführlichen Antragsverfahren zum Gründungszuschuss nach 57 SGB III und zur freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit werden erläutert Das Einstiegsgeld für ALG-Il-Empfänger nach 29 SGB II, sowie mögliche Landesfördermittel (SAB) werden ausführlich besprochen. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro pro Seminar. Kostenlos erhalten alle Teilnehmer unterrichtsbegleitendes Material des BMWi, sowie ein Softwarepaket zur Existenzgründung und Unternehmensführung. Der Unterricht erfolgt an allen Tagen von bis Uhr im Rathaussaal. Anmeldungen und Informationen ab sofort unter Tel.: / bis Uhr). Mobil: 01 70/ oder an: ruppert@existenzgruenderberatung.net Durchführung Motorsägenkurse durch den Staatsbetrieb Sachsenforst Was? Wo? Grundlehrgang I: Arbeiten mit der Motorkettensäge am liegenden und stehenden Holz Staatsbetrieb Sachsenforst Forstliche Ausbildungsstätte Morgenröthe Markersbachstr Muldenhammer Wann? bis Wer? Privatpersonen, Mitarbeiter von Betrieben und Einrichtungen, welche ständig Motorkettensägen bei der Arbeit einsetzen Kontakt? Interessenten melden sich bitte bis zum an der Forstlichen Ausbildungsstätte Morgenröthe, bei Herrn Putz, Telefon: / AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN BROSCHÜREN PROSPEKTE Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Christina Schönfelder berät Sie gern. Telefon: /31 08 Telefax: / Funk: 01 72/ christina.schoenfelder@wittich-herzberg.de

26 26 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011

27 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 27 Schule ist mehr als nur ein Ort des Lernens Am 29. Januar ist Tag der offenen Tür in Auerbachs Mittelschule Seminar-Mittelschule - Samstag, 29. Januar von 9.30 bis Uhr Seminarstraße 11, Auerbach Geschwister-Scholl-Mittelschule - Samstag, 29. Januar von 9.30 bis Uhr Bertolt-Brecht-Straße 17, Auerbach Wie jedes Jahr einmal stehen in der Seminar-Mittelschule wieder einmal alle Türen offen, um dem zahlreich erschienenen Publikum zu zeigen, was die Kids alles so drauf haben. Ein abwechslungsreiches Programm in der Aula ab Uhr (Theaterspiel, Talenteshow, Cheerleader, Judokämpfer und Nachwuchsband) wird den Rundgang durch liebevoll ausgestaltete Klassen- und Fachzimmer bereichern Für die kleinen Gäste der 4. Klassen gilt das Motto: Lauf und hol - Anzeigen - Brandt dir einen Stempel. Gut erkennbar an farbigen Basecaps können die Grundschüler mit ihren Eltern von Station zu Station laufen, um möglichst viele Stempel auf einem Laufzettel zu sammeln. Diese werden dann ausgelost und wer Glück hat, dem flattert ein kleiner Preis ins Haus. Ab Uhr gibt es einen Vortrag zur vertieften sportlichen Ausbildung an der Schule. Elternvertreter stehen den Gästen zur Verfügung, um Fragen zur Schule aus ihrer Sicht zu beantworten. Eingeladen sind besonders die Schüler der jetzigen 4. Klassen mit ihren Eltern. Aber auch ehemaligen Schüler und alle anderen interessierten Bürger sind gern gesehene Gäste. Alle Unterrichtsfächer werden wieder mit umfangreichen Informationen und vielfältigen Schülerarbeiten vorgestellt. Selbstverständlich werden auch die zukünftigen Mittelschüler selbst zu verschiedenen Aktivitäten animiert. Im Mittelpunkt des Interesses wird sicher die gegenwärtig laufende Sanierung stehen. Dabei werden die Naturwissenschaftskabinette im neuen Anbau ein besonderer Anziehungspunkt sein. Lehrer und Schüler demonstrieren hier die Arbeit mit neuester Technik, beispielsweise mit interaktiven Tafeln. Auch die Turnhalle und die dazu gehörenden Sanitäranlagen sind bereits saniert. Ein sportlicher Wettkampf Hochsprung mit Musik zeigt, dass auch der Sport an der Scholl-Mittelschule groß geschrieben wird. Ein Blick in die Aula wird bestimmt ein Höhepunkt des Rundgangs. Nicht nur weil dort das Jugendblasorchester der Stadt Auerbach sein Können zeigt, sondern weil diese auch komplett renoviert wurde. Hier ist ein wahrhaftiger Festsaal entstanden. Im neuen Mehrzweckraum stellt die Schule vielfältigen Ganztagsangebote vor. In diesem Schuljahr können die Schüler eine Auswahl aus 57 Maßnahmen treffen. Wer spezielle Anfragen zur LRS (Lese- und Rechtschreibschwäche) oder Dyskalkulie (Rechenschwäche) hat, kann sich dazu an speziell ausgebildete Lehrkräfte wenden. Mitarbeiter Verlag

28 28 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Mo Di Mi Do Fr Sa Mo Di Mi Do Fr Sa Woche :00 19:00 CT Fußball Turnhalle 18:00 20:00 HL Homepagegestaltung 14:00 18:30 SFZ Let s Play Games 18:00 19:00 CT Teamberatung 18:00 20:00 HL Ballsport in der Diesterwegturnhalle 14:00 18:30 SFZ Lesewerkstatt 18:00 20:00 CT Wellnesday 16:00 17:00 HL Jugendberufshilfe der Kompetenzagentur 14:00 18:30 SFZ Wir malen uns selber 18:00 20:00 CT Krafttraining 14:00 19:00 HL HL Kreativ: Ganggestaltung 14:00 18:30 SFZ Klecks und Kleckerwerkstatt Acrylmalerei 18:00 20:00 CT Clubabend Igluabend 18:00 22:00 HL Teenyparty Wochenendstimmung garantiert! 14:00 16:00 SFZ Sport und Spiel in der Diesterweg Turnhalle CT geschlossen 15:00 21:00 HL Samstagstreff SFZ geschlossen Woche :00 19:00 CT Volleyball Turnhalle 17:00 20:00 HL Wii Party 14:00 18:30 SFZ Gesellschaftsspielnachmittag 15:00 17:00 CT Vorbereitung Volleyballturnier 16:00 18:00 HL Herstellung Partydeko 14:00 18:30 SFZ Wir malen uns selber 15:00 18:00 CT Schneeballschlacht 16:00 19:00 HL HL Kreativ Filzen 14:00 18:30 SFZ Lesewerkstatt 18:00 20:00 CT Kochclub Pizza für Alle! 17:00 19:00 HL Dekoration und Vorbereitung Hollywoodparty 14:00 18:30 SFZ Offener Treff 18:00 20:00 CT Clubabend Igluabend 18:00 22:00 HL Hollywoodparty Stars erwünscht! 14:00 16:00 SFZ Kinder Koch Klub Kartoffeln und Quark 18:00 21:00 CT ICE Party (der Party Bus fährt) HL geschlossen SFZ geschlossen HL SFZ offener Treff = OT (Tischtennis, Billard, PC, Konsolen, TV, Spiel und Spaß und vielem mehr ) CT info@drk citytreff.de 14:00 20:00 high life@awoauerbach.de sfz@awoauerbach.de 15:00 20:00 FR bis 22:00 SA bis 21:00 12:00 18:30

29 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 29 Goethe-Gymnasium Auerbach freut sich auf Besucher Am 5. Februar ist Tag der offenen Tür Am Sonnabend, dem 5. Februar 2011, laden Schüler und Lehrer zum Tag der offenen Tür am Goethe-Gymnasium Auerbach ein. Zwischen 9 Uhr und 13 Uhr Foto: Hartwig wird das Auerbacher Gymnasium die Öffentlichkeit über seine hervorragenden Lehr- und Lernbedingungen sowie die vielseitigen außerunterrichtlichen und außer- schulischen Aktivitäten informieren. Die Mitwirkenden präsentieren interessante Arbeiten sowohl aus dem Unterricht als auch aus dem vielfältigen Ganztagsangebot. Ein großes Anliegen des Goethe- Gymnasiums ist es jeden Schüler individuell zu fördern - ein Angebot für Lernende mit besonderer Begabung als auch für Schüler mit Förderbedarf. Neben der Ausbildung in verschiedenen Fremdsprachen bietet die gymnasiale Einrichtung Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit sich für das sprachliche, das naturwissenschaftliche oder das künstlerische Profil zu entscheiden. So präsentieren sich an diesem Tag natürlich alle Sprachen und Profile den Gästen in ihren Besonderheiten. Die Besucher können neben allen Unterrichtsräumen auch den Mehrzweckraum, die Sporthallen und die attraktive Aula besichtigen. Die gut ausgestattete und von Schülern gestaltete und betreute Leseecke wartet auf interessierte Gäste. Besonders die Schüler der fünften Klassen freuen sich auf Besucher aus den Grundschulen der Region. Sie wollen ihnen über die ersten eigenen Erfahrungen beim Lernen an einem Gymnasium berichten. Dazu haben sie Aufführungen und Präsentationen vorbereitet. Natürlich werden den Gästen auch Gelegenheiten zum Musizieren, Experimentieren, Basteln und Knobeln geboten. Traditionell haben viele Vertreter von Universitäten, Hochschulen und weiterer Ausbildungseinrichtungen sowie der Arbeitsagentur ihre Teilnahme zugesagt. Für Schüler der Klassenstufe 10 und der Sekundarstufe II bietet sich damit eine besonders günstige Gelegenheit zur Information und persönlichen Beratung über weiterführende Bildungswege. - Anzeigen - Reichenbacher Media Reichenbacher Media

30 30 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Geburtstage des Monats Februar 2011 (1. bis 15. Februar 2011) 97. Geburtstag Frau Liesbeth Kaiser am Geburtstag Frau Helene Luderer am Geburtstag Frau Johanne Seidel am Frau Ilse Müller am Geburtstag Frau Marianne Lippert am Geburtstag Frau Magdalene Balmes am Frau Lieselotte Ehrhardt am Frau Hilde Roy am Geburtstag Frau Ingeburg Minder am Herrn Dieter Hüttner am Geburtstag Frau Gerda Weidlich am Herrn Reiner Winklmann am Herrn Werner Tümpner am Frau Liane Schädlich am Frau Christa Gerhardt am Frau Regina Künzel am Frau Rosemarie Eberlein am Frau Inge Prosch am Frau Brigitta Malz am Geburtstag Herrn Klaus Gottberg am Frau Helga Seidel am Herrn Bernd Zierold am Frau Renate Breiter am Herrn Dieter Eismann am Frau Ute Scharff am Frau Brigitte Brendel am Frau Christa Adler am Frau Sieglinde Schulz am GÖLTZSCHTALGALERIE NICOLAIKIRCHE AUERBACH Einrichtung der Vogtland Kultur GmbH, Alte Rodewischer Str. 2, Auerbach, VERANSTALTUNGEN FEBRUAR 2011 Kartentelefon (03744) AUSSTELLUNGEN bis Lineare Verknüpfung von Matthias Strugalla VERANSTALTUNGEN Fr., VICENTE PATÍZ Uhr Die Gitarre ist sein Instrument Er gilt als Entertainer und als Ausnahme-Gitarrist: Vicente Patiz begeistert sein Publikum mit herausragender Technik und unglaublicher Virtuosität. Seine Musik ist ein Mix aus atemberaubenden Emotionen. Darin verschmelzen Elemente aus Jazz, Flamenco, Funk. Durch exotische Instrumente wie das Didgeridoo und gekonnte Perkussions Parts erweitert er die Bandbreite seines Könnens. In seinem aktuellen Konzertprogramm Das Leben ist schön holt der 34-jährige den Sommer zurück. Dabei entführt er sein Publikum an die Traumstrände Portugals und Spaniens oder beschreibt schöne Momente und Abenteuer in Australien und Kanada. Sa., VORLESEWETTBEWERB Uhr Kreisausscheid Zum 52. Male initiiert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. den bundesweiten Ausscheid im Vorlesen. Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassenstufe haben sich hierfür bereits in den Mittelschulen und Gymnasien qualifiziert. Die Sieger des heutigen Kreisausscheides reisen zum Bezirksausscheid. Die Veranstaltung wird von der Göltzschtalgalerie Nicolaikirche und der Stadtbibliothek Auerbach gemeinsam durchgeführt. Mi., AIRBRUSH-WORKSHOP Uhr Winterferienangebot auf Anmeldung Uhr Luftsprüher aufgepasst! Der Künstler Joachim Heller bietet wieder Airbrush-Workshops an. Farbe, Fingerfertigkeit und Uhr Feingefühl fantasievoll fusioniert! Fantastisch! Achtung: max. 7 TN pro Durchgang Do., AIRBRUSH-WORKSHOP Uhr Winterferienangebot auf Anmeldung Uhr Luftsprüher aufgepasst! Der Künstler Joachim Heller bietet wieder Airbrush-Workshops an. Farbe, Fingerfertigkeit und Uhr Feingefühl fantasievoll fusioniert! Fantastisch! Achtung: max. 7 TN pro Durchgang Fr., MÄUSEJAGD Uhr Kinderfilm, USA 1997, 98 Min. FSK ab 6 Jahre Sa., DANCE PARTY Uhr Für Singles, für Paare, für alle Aufrüschen, treffen, nett unterhalten und abtanzen zu den Highlights der 80er und 90er sowie den aktuellen Charts. Die Disco TRANSIT freut sich auf die Erfüllung aller Musikwunschlisten. Di., KINDERTANZREISE Uhr Winterferienangebot auf Anmeldung! Mit W.W., Musik und Tanz holen wir die große weite Welt ins Haus. Mi., BILDERHALTER Uhr Winterferienangebot auf Anmeldung! Festhalten - das ist seine vorrangigste Aufgabe. Was? Fotos, Notizen, Fundstückchen, Eintrittskarten oder am besten den aktuellen Veranstaltungsplan der huschel-, kuschelwarmen Göltzschtalgalerie Nicolaikirche... Do., VASE Uhr Winterferienangebot auf Voranmeldung! Sieht nicht aus wie eine Vase, steht nicht wie eine Vase und soll euch trotzdem als Vase dienen. Wer s probiert, entscheidet sich für eine Bastelarbeit mit Schnüren, Heißleim und Pfiff. Fr., WELCOME CAT STEVENS Uhr Eine Musikbiografie Mit seinen sensiblen, bewegenden und sehr persönlichen Songs gelangte Cat Stevens zu Weltruhm, bis er sich ganz plötzlich vom Showgeschäft zurückzog und erst 30 Jahre später wiederkam. Mit Akustikversionen seiner Welthits, neu arrangiert für Gitarre und Gesang, sowie mit Texten und Lyrics zeichnet WOLKEN&BRÜCKEN seine ungewöhnliche Biografie nach, von den Anfängen bis zu seinem Comeback im Jahre So entsteht ein spannender und vielschichtiger Mix aus Musik und Poesie.

31 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 31 Vogtländisches Seniorenkolleg Reichenbach e. V. Begegnungsstätte Nordhorner Platz 3, Reichenbach Telefon: / (nur während der Sprechzeit) Telefax: / Sprechzeiten: Jeden Mittwoch von 12:00 bis 14:00 Uhr Internet: info@seniorenkolleg-vogtland.de Veranstaltungen Februar , 15:00 Uhr Zirkel Weltanschauung/Religion Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, Reichenbach Thema: Sinn und Wert menschlichen Lebens Referent: Herr Prof. Dr. Werling , 15:30 Uhr Zirkel Musik Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, Reichenbach Thema: Geschichte der Ouvertüre - die barocken Ouvertüren J. S. Bach Matthäus Passion - Einleitung: Bauernkantate - Ouvertüre, 1. Brandenburgische Konzert, Orchestersuiten , 14:00 Uhr Zirkel Schreibende Senioren Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, Reichenbach , 09:15 Uhr Zirkel Ganzheitliches Gedächtnistraining Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, Reichenbach , 15:00 Uhr Zirkel Geschichte Ort: Gaststätte Neuberinhaus, Weinholdstr. 7, Reichenbach Die Geschichte der Habsburger Teil II :00-18:00 Uhr Bowling Ort: Bowlingcenter, Albertistr. 43, Reichenbach Teilnahme nur mit Turnschuhen , Uhr Vortag Ort: WHZ, HT Reichenbach, Hörsaal 306, Klinkhardtstr. 30, Reichenbach Thema: Die Demokratie und ich Referent: Herr Henry Krause Sächs. Landeszentrale für politische Bildung , 09:15 Uhr Zirkel Ganzheitliches Gedächtnistraining Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, Reichenbach Februar Zirkel Literatur (Der genaue Termin wird von der Zirkelleitung festgelegt und von dieser in der Freien Presse veröffentlicht bzw. über den Telefonrundruf bekannt gegeben.) Ort: Goethe-Gymnasium, Ackermannstr. 7, Reichenbach 14:30 Uhr Thema: Antigene von Sophokes bis Brecht, Referentin: Frau Porst SOZIALFORUM Göltzschtal Jüngste Erfahrungen und Probleme mit geänderten Inhalten des SGB II - bei Leistungen für Unterkunft und Heizung - bei der Umsetzung des Schulpakets - bei der Einkommensanrechnung - bei Sanktionen, Überprüfungsansprüchen u. a. Wir laden Sie für den 14. Februar 2011 von Uhr bis Uhr in den Klubraum der Auerbacher AWG, Eisenbahnstraße 32 (Wohnblock hinter der Geschäftsstelle: der AWG im Auerbacher Neubaugebiet) zum Bürgerforum ein. Es informieren Vertreter des Sozialforums Göltzschtal. Alle betroffenen und sozial engagierten Bürger sind herzlich eingeladen. V. i. S. d. P: Dr. Dorothea Wolff, Sprecherrat des Sozialforums Göltzschtal Verbraucherzentrale Sachsen Beratungsstelle Auerbach Am Graben 12, Auerbach Internet. VZS.AUBA@t-online.de Strom- und Heizkosten: Wie viel ist zu viel? Die Energieexperten der Verbraucherzentrale in Auerbach helfen bei der Einschätzung des Energieverbrauchs Sobald die Jahresabrechnungen der Energieversorger ins Haus flattern, ist die Ratlosigkeit der Verbraucher oft groß. Ob der eigene Verbrauch eigentlich hoch, normal oder niedrig ist, können die Wenigsten selbst einschätzen. In der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Auerbach können Energielecks aufgespürt werden. Stromverbrauch: Als energetisch vorbildlich kann ein Haushalt gelten, der (ohne elektrische Warmwasserbereitung) jährlich höchstens 500 Kilowattstunden (kwh) als Grundmenge für den Haushalt zuzüglich je 500 kwh pro Person verbraucht. Das bedeutet für einen 3-Personen-Haushalt maximal kwh. Das mag ehrgeizig erscheinen, ist aber mithilfe effizienter Geräte, sparsamer Leuchtmittel und einem überlegten Nutzerverhalten machbar. Wer deutlich mehr verbraucht, hat möglicherweise viele Sparpotenziale noch nicht ausgeschöpft. Verbrauch von Gas, Fernwärme und Öl: Um einen Vergleichswert zu ermitteln, wird der Jahresverbrauch, der auf der Rechnung in Kilowattstunden angegeben ist, durch die Quadratmeterzahl der Wohnfläche geteilt. Bei Öl kann der Jahresverbrauch ebenfalls in KWh umgerechnet werden. Die in der Rechnung erscheinende Mengenangabe in Literzahl muss mit dem Faktor 10 multipliziert werden, um ebenfalls auf KWh zu kommen. In typischen Einfamilienhäusern sind bei den aktuellen Preisen von Gas, Öl und Fernwärme durchschnittliche Werte von 100 bis 150 kwh/qm im Jahr noch hinnehmbar für Geldbeutel und Umwelt. Ziel sollte es sein, den Verbrauch auf deutlich unter 100 kwh/qm im Jahr zu senken. Gerade in älteren Gebäuden werden aber sogar Werte über 180 kwh/qm erreicht. Dies belastet den Geldbeutel enorm und sollte Anlass sein, sich zu Einsparmöglichkeiten beraten zu lassen. Für Mieter in Mehrfamilienhäusern stellt sich der Energieverbrauch für Heizung in der Heizkostenabrechnung dar. Wie effizient die Gebäudeheizung ist, kann man aus dem in der Rechnung aufgeführten Brennstoffverbrauch abgeleitet werden. Die Durchschnittswerte sind von Typ und Größe des Gebäudes und von der Art der Beheizung abhängig. Hinzu kommt, dass der eigene Verbrauch von der Lage der Wohnung und dem individuellen Nutzerverhalten abhängig ist und daher sehr unterschiedlich sein kann. Welche Einsparpotenziale sich in der Wohnung verbergen, kann am besten in einem persönlichen Gespräch mit dem Energieberater aufgedeckt werden. Teldafax - Fragen ohne Ende Verbraucherzentrale in Auerbach informiert über Umstellung der Zahlweise Die Teldafax Services GmbH (Troisdorf) hat als Energielieferant in den letzten Wochen vogtländische Kunden mit dem Ziel angeschrieben, Stromrechnungen künftig per Überweisung bezahlt zu bekommen. Der Verbraucherzentrale in Auerbach sind aufgrund von Verbraucherbeschwerden dazu unterschiedliche Anschreiben bekannt geworden. Während einige Kunden lediglich um einen Wechsel von einer Lastschrift zur Überweisung gebeten wurden, stellte der Stromanbieter andere Verbraucher vor vollendete Tatsachen. Bei diesen wurde das Lastschriftverfahren zu einem bestimmten Termin einfach für beendet erklärt. Seither häufen sich die Fragen danach, ob diese Vorgehensweise zulässig ist und wie sich Betroffene verhalten sollen. Ein Wechsel der vereinbarten Zahlweise oder die Beendigung des Einzugsermächtigungsverfahrens ist mittels einer solchen einseitigen Erklärung von Teldafax nicht möglich, darauf weist die Beratungsstelle in Auerbach hin. Während der Verbraucher die seinerseits erteilte Einzugsermächtigung gegenüber seinem Vertragspartner jederzeit widerrufen kann, kann der Anbieter eine generelle Änderung der Zahlweise grundsätzlich nur über eine wirksame

32 32 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewirken. Im Hinblick auf die mit den bisher geltenden Geschäftsbedingungen vereinbarte zusätzliche Kostenpflicht für andere Zahlungsarten bringt dem Verbraucher ein Wechsel der Zahlungsart keine finanziellen Vorteile. Außerdem kann eine Überweisung praktisch nicht widerrufen werden, während bei einer Einzugsermächtigung die Möglichkeit besteht, missbräuchliche Abbuchungen rückgängig zu machen. Dafür muss sich der Verbraucher dann innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss an seine Bank oder Sparkasse wenden. Angst oder Verunsicherung sind dafür allerdings kein zulässiger Grund. Betroffene können dem Energieunternehmen also mitteilen, dass sie die Stromrechnung auch künftig unverändert per Einzugsermächtigung begleichen möchten. Wenn das Unternehmen den fälligen Betrag dann nicht einzieht, verletzt der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung nicht. Der Anbieter darf daher daraus auch keine Rechte, wie eine fristlose Vertragskündigung, Schadenersatz oder gar eine Stromsperre ableiten. Verbraucher sollten in einem solchen Fall das Geld jedoch vorhalten, das heißt, zwischenzeitlich nicht für andere Dinge ausgeben. Elementarschäden können jeden treffen Schäden durch Naturgewalten versichern - Faltblatt und Musterbrief bei Verbraucherzentrale in Auerbach erhältlich Privatpersonen können künftig kaum noch darauf hoffen, bei Schäden durch Überschwemmungen Gelder aus staatlichen Fördertöpfen zu erhalten. Das sächsische Innenministerium hat kurz vor Weihnachten angekündigt, diesbezüglich an einer entsprechenden Richtlinie zu arbeiten. Deshalb ist es spätestens jetzt wichtig, dass sich Verbraucher um den entsprechenden Versicherungsschutz kümmern. Das erste Hochwasser im Jahr 2011 ist bereits da und mit Sicherheit werden künftig weitere Überschwemmungen folgen. Schneedruck oder Erdrutsche werden früher oder später ebenso zu Schäden führen. Im Gegensatz zu Sturm und Hagel sind diese Naturgefahren grundsätzlich weder in der verbundenen Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung gedeckt. Nur eine Elementarschadenversicherung schützt Betroffene, die ohne diesen privaten Versicherungsschutz oft vor dem finanziellen Ruin stehen. Zur Einholung eines solchen Versicherungsangebotes hält die Verbraucherzentrale in Auerbach im Rahmen der persönlichen Beratung einen Musterbrief parat. Außerdem informiert der kostenlose Flyer Unwetterschäden richtig versichern, wie man sein Hab und Gut ausreichend schützt. Eine Verbraucherinformation zum Thema kann auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter Downloads heruntergeladen werden. Nach Aussagen der Versicherungswirtschaft sind in Sachsen 98,3 Prozent aller Gebäude versicherbar. Die restlichen 1,7 Prozent - was ungefähr Häuser sein sollen - liegen in der höchsten Gefährdungszone 4 und sind deshalb ein Problem. Diese Hauseigentümer müssen damit rechnen, vom Versicherer abgelehnt zu werden. Allerdings hat beispielsweise die Sparkassenversicherung Sachsen erklärt, die Versicherbarkeit in besagter Zone 4 weiter erhöhen zu wollen. Anlieger in dieser Zone verbessern ihre Chance auf Versicherungsschutz, wenn sie nachweisen können, individuell bauliche Hochwasservorsorge betrieben zu haben. Sollte die Gemeinde ganz aktuell einen Deich gebaut haben, erhöht dies ebenfalls die Aussicht auf einen Vertrag und sollte deshalb dem Versicherer im Zusammenhang mit dem Antrag gemeldet werden. Möglicherweise sind solche aktuellen Baumaßnahmen in dem von den Versicherungsgesellschaften genutzten geographischen Informationssystem zur Einschätzung der Überschwemmungsgefahr noch nicht enthalten, da die Aktualisierung jährlich erfolgt. Privatpersonen, die sich trotz aller Versuche nicht gegen Elementarschäden versichern können, sollten dies entsprechend dokumentieren und auch der Verbraucherzentrale Sachsen melden. Diese wird sich bei dem angekündigten nächsten sächsischen Versicherungsgipfel für eine Härtefallregelung einsetzen. Für Beratungen steht die Verbraucherzentrale in Auerbach, Am Graben 12 gerne zur Verfügung. Apfelgräfin kommt nach Auerbach Herzliche Einladung zu einer Lesung mit der Apfelgräfin Daisy von Arnim Freitag, 11. Februar 2011 ab Uhr in der ALPHA-Buchhandlung Bebelstr Auerbach Telefon / (Anmeldung erbeten) - Anzeige - Kohlehandel Schönfeld

33 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 33 AOK-Plus-Kurse 2011 im Sportstudio! 1. Halbjahr -> Schritt für Schritt ab 50 J Kurseinheiten bis jeweils dienstags von 9.00 bis Uhr -> Schritt für Schritt ab 50 J Kurseinheiten bis jeweils donnerstags von bis Uhr -> Aktiv und fit bis 50 J Kurseinheiten vom bis jeweils dienstags von 9.00 bis Uhr -> Aktiv und fit bis 50 J Kurseinheiten vom bis jeweils donnerstags von bis Uhr 2. Halbjahr -> Schritt für Schritt ab 50 J Kurseinheiten vom bis jeweils dienstags von 9.00 bis Uhr -> Schritt für Schritt - 10 Kurseinheiten vom bis jeweils donnerstags von bis Uhr Wer ist die Plauener Tafel und was macht eine Tafel? -> Aktiv und fit bis 50 J Kurseinheiten vom bis jeweils dienstags von 9.00 bis Uhr -> Aktiv und fit bis 50 J Kurseinheiten vom bis jeweils donnerstags von bis Uhr -> Für alle AOK-Versicherten kostenfrei! -> Einfach Gutschein bei der AOK anfordern und im Diafit einreichen! -> Kurs läuft ab 5 Anmeldungen (Kursteilnehmer) -> pro Versicherter ein Kurs im Jahr Bis bald in Ihrem Diafit Sportstudio, Falkensteiner Str. 18, Auerbach, Tel / immer wieder bekommen wir diese Fragen gestellt. Heute möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns in Ihrer regionalen Zeitung vorzustellen. Die Plauener Tafel befindet sich in Trägerschaft der Arbeitsloseninitiative Sachsen e. V. und blickt auf eine 10jährige Tätigkeit im Vogtland zurück. Während dieser Zeit wurden Tonnen Lebensmittel gesammelt und an Bedürftige verteilt. Die Haupttafel befindet sich in Plauen; Klopstockstr. 15 (Endhaltestelle Preißelpöhl) Tel / Ansprechpartner Dirk Gottschling und hat folgende Öffnungszeiten: Montag: Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch: Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag: Uhr bis Uhr Zu den gleichen Zeiten kann auch die im Objekt befindliche Kleiderkammer genutzt werden. Unweit der Ausgabestelle befindet sich unser Tagestreff mit Suppenküche in der Schumannstr. 2 (Eingang Jößnitzer Str.) und hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis Uhr Freitag: 7.00 Uhr bis Uhr. Ihr Ansprechpartner ist hier Frau Annerose Söll Tel.: / Wer kann mit welchem Einkommen diese Einrichtungen nutzen? Die Tafel kann von allen Vogtländern genutzt werden, die entsprechend der Armutsgrenze des EU-Standardes (hierzu sind alle Tafeln verpflichtet) höchstens über folgende Einkommen verfügen: 1-Personen-Haushalt: 938 Euro 2-Personen-Haushalt: Euro 3-Personen-Haushalt: Euro und folgend. Als Nachweis der Bedürftigkeit sind ALG II-Bescheid, Bescheid der Grundsicherung, Plauen-Pass oder Einkommensnachweise vorzulegen. Entsprechend der Nachweisführung wird Ihnen ein Tafel- Pass ausgestellt, welcher jährlich überprüft wird. Welche Lebensmittel kommen zur Ausgabe? Waren, welche am Mindesthaltbarkeitsdatum sich befinden, bzw. mit gültigem Zertifikat, die wir von Märkten der Region erhalten oder aus dem Großlager der Tafeln in Dresden. Die Waren werden entsprechend transportiert und gelagert (Einhaltung der Kühlkette). Ein Einfluss auf die Warenvielfalt bzw. die Verpflichtung, dass Märkte an uns abgeben müssen, besteht leider nicht. Wie oft kann die Tafel in der Woche genutzt werden? Die Tafel kann an zwei Ausgabetagen genutzt werden, die Prüfung erfolgt über die Registrierung auf den Tafelausweis. Welche Kosten hat der Tafelnutzer zu tragen? Der Warenkorb wird für 3 Euro (Aufwand der Lebensmittelbeschaffung) abgegeben. Wo gibt es noch Ausgabestellen? Montag: Auerbach, Rathenaustr. 6, bis Uhr Tel.: / Markneukirchen, Joh.-Seb.-Bach-Str. 13, bis Uhr Tel.: / Dienstag: Oelsnitz, Lutherstr. 17, bis Uhr Tel.: / Weischlitz, SAW Taltitzer Str. 52, bis Uhr Tel.: / Mittwoch: Elsterberg, Burgkeller, K.-Marx-Str. 25, bis Uhr Tel.: / Bergen, ehem. Schule, Falkensteiner Str. 9, bis Uhr, Tel.: / Donnerstag: Mühltroff, Pfarramt, Bahnhofstr. 4, bis Uhr Tel.: / Pausa, Gartenstr. 2, bis Uhr Tel.: /77 65 Mehltheuer, Stephanuskapelle Schleizer Str bis Uhr, Tel.: / Wie kann man die Tafel unterstützen? Lebensmittelspenden und deren Abholung können täglich mit den Mitarbeitern in Plauen abgesprochen werden, auch Kleiderspenden werden täglich angenommen. Geldspenden zum Betreiben der Tafel können gegen Spendenquittung mit Zweckbindung an den Verein überwiesen werden. Haben Sie noch Fragen zur Tafelarbeit? Gerne beantworten wir diese: Frau Schumann, Elias oder Schubert /77 65 Familienanzeigen online buchen

34 34 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Vogtlandblick 26 DRK-Seniorentreff Bendelstein Beratung - Begegnung - Versorgung Alle Seniorinnen und Senioren sind recht herzlich eingeladen, uns zu besuchen. Februar: , um Uhr: Kaffeekränzchen Vortrag Gesunde Ernährung Auf Wunsch können auch weitere Veranstaltungen organisiert werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Veranstaltungen ein kleiner Unkostenbeitrag anfällt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Feste und Veranstaltungen AWO Seniorenzentrum Panoramablick Auerbach / Eisenbahnstraße Uhr im Festsaal Seniorencafé mit einem Vortrag einer Mundartautorin Uhr im Festsaal Faschingsfeier mit musikalischer Begleitung durch Die Bendelsteiner Uhr im Festsaal Frühlingsfest mit Herrn Schubert 13. und Uhr im Festsaal Osterbäckerei mit der Kita Mischka Uhr im Foyer Osterkonzert mit Musikschule Fröhlich Uhr im Festsaal musikalischer Nachmittag mit Herrn Gruner Ambulant Betreutes Wohnen dankt allen Spendern Wir möchten uns auf diesem Weg recht herzlich für die zahlreichen Spenden und Unterstützung für unsere Einrichtung bedanken. Dadurch war es auch in diesem Jahr 2010 wieder möglich, unseren Bewohnern ein schönes Weihnachtsfest mit einem gemeinsamen gemütlichen Abendessen und kleinen persönlichen Geschenken auszurichten. Wir danken hiermit allen Spendern: Stadtverwaltung Auerbach; AWO - Auerbacher Wohnbau GmbH; Discounter LiDL Auerbach; EP: R & C Media Center Auerbach; Malerwerkstatt Stöhr Ellefeld; Schuh- Mayer Auerbach; Team der VfB Betreuungsverein berät Clubgaststätte Auerbach, Frau Hella Kunert und Frau Dorothea Barnowski; Getränkemarkt Behrsing Auerbach; Hähnchenbraterei Fuchs Treuen und dem Bauernhof Gruschwitz Rützengrün Besonders danken möchten wir allen Bürgern des Vogtlandkreises, die im Jahr 2010 mit ihren zahlreichen Kleider- und Möbelspenden, die Bewohner des Ambulant Betreuten Wohnens unterstützten. Danke schön sagen im Namen der Bewohner: Kersten Wober Leiter der Einrichtung- DRK Auerbach sowie Sozialamt der S tadtverwaltung Auerbach Der Betreuungsverein Vogtland e. V. führt am Montag, dem 7. Februar 2011, in der Zeit von bis Uhr im Rathaus der Stadt Auerbach, Nicolaistraße 51, im Speisesaal, seine öffentliche Beratung durch. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Aspekte der gesetzlichen Betreuung von Personen durch ehrenamtliche Betreuer, wenn deren Betreute in sozialen Einrichtungen leben. Angebote des Familientreffs Februar 2011 Herzlich willkommen in unserem renovierten Familienverband Dienstag, Uhr Eltern-Kind-Kreis mit gemeinsamen Frühstück Muttis oder Vatis treffen sich mit ihren Sprösslingen, um gemeinsam einen Vormittag zu verbringen Mittwoch, Uhr Kreativer Nachmittag bei Kaffee und Kuchen Dienstag, Uhr Eltern-Kind-Kreis mit gemeinsamen Frühstück Mittwoch, Uhr Kreativer Nachmittag bei Kaffee und Kuchen Dienstag, Uhr Eltern-Kind-Kreis mit gemeinsamen Frühstück Mittwoch, Uhr Kreativer Nachmittag bei Kaffee und Kuchen Dienstag, Uhr Eltern-Kind-Kreis mit gemeinsamen Frühstück Mittwoch, Uhr Frauentreff in geselliger Runde Donnerstag, Uhr Spätaussiedlertreff - Beratungstag Hilfe bei Antragstellung Vermittlungen zu Beratungsstellen Hilfe bei finanziellen Zuschüssen Hilfsangebote für Familien Kindergeburtstage: Alle Geburtstagskinder bis 10 Jahre können mit ihren Freunden einen Nachmittag bei Spiel und Spaß in unseren Räumlichkeiten verbringen. Terminvereinbarung: Frau Markgraf Tel.: / oder Familienverband Deutscher Familienverband Kreisverband Vogtland e. V. Andreas-Schubert-Str. 19, Auerbach Tel.: / , Ideen in Druck. Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.

35 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 35 Katholische Gemeinde Zum Heiligen Kreuz Auerbach Kath. Kirche Zum Hl. Kreuz Auerbach, Rempesgrüner Weg 9 Pfarrer Klaus-Michael Tschöpe, Tel / Kapelle Rodewisch; Rodewisch, Str. des Friedens (neben dem Gymnasium) Kapelle Treuen: Treuen, Friedrich-Engels-Str. 10 Freitag, 28. Januar Uhr Heilige Messe (Hl.-Kreuz-Kirche Auerbach) Uhr Jugendtreff (Auerbach) Samstag, 29. Januar Uhr Heilige Messe (Kath. Kapelle Treuen) Sonntag, 30. Januar Uhr Heilige Messe (Kath. Kapelle Rodewisch) Uhr Heilige Messe (Hl.-Kreuz-Kirche Auerbach) Dienstag, 1. Februar Uhr Heilige Messe (Kath. Kapelle Treuen) Mittwoch, 2. Februar Uhr Heilige Messe (Kath. Kapelle Treuen ) Uhr Heilige Messe (Hl.-Kreuz-Kirche Auerbach) Uhr Heilige Messe (Kath. Kapelle Rodewisch) Freitag, 4. Februar Uhr Heilige Messe (Hl.-Kreuz-Kirche Auerbach) Uhr Weltgebetstag der Frauen (Kath. Kapelle Rodewisch) Uhr Jugendtreff (Auerbach) Samstag, 5. Februar Uhr Heilige Messe (Kath. Kapelle Treuen) Sonntag, 6. Februar Uhr Heilige Messe (Kath. Kapelle Rodewisch) Uhr Heilige Messe (Hl.-Kreuz-Kirche Auerbach) Dienstag, 8. Februar Uhr Heilige Messe (Kath. Kapelle Treuen) Mittwoch, 10. Februar Uhr Heilige Messe (Hl.-Kreuz-Kirche Auerbach) Freitag, 12. Februar Uhr Heilige Messe (Hl.-Kreuz-Kirche Auerbach) Uhr Jugendtreff (Auerbach) Goethestraße 7 / Auerbach/Vogtl. Dienstag, :30 Uhr Treff für Menschen mit Problemen Freitag, :30 Uhr Gebetskreis Samstag, :00 Uhr Jugendstunde Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst mit Herrnmahlfeier Freitag, :30 Uhr Gebetskreis Samstag, :00 Uhr Jugendstunde Sonntag, :00 Uhr Familien-Gottesdienst mit Besichtigung der Lego-Stadt Dienstag, :30 Uhr Treff für Menschen mit Problemen Donnerstag, :00 Uhr Wir über 50 Freitag, :30 Uhr Gebetskreis Samstag, :00 Uhr Jugendstunde Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Mittwoch, Uhr Frauenkreis Freitag, :30 Uhr Gebetskreis Samstag, :00 Uhr Jugendstunde Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst BAU-TAGE FÜR MÄDCHEN UND JUNGEN VON 8 BIS 12 JAHREN BIS , TÄGLICH BIS UHR Cafè Nebenan im Bürgerhaus der Freien evangelischen Gemeinde Öffnungszeiten: Dienstag ab Uhr Mittwoch ab Uhr Donnerstag ab Uhr Regelmäßige Angebote: Gemeinsames Kochen (nur Dienstag ab Uhr), Krabbeltreff, Hausaufgabenhilfe, Spiel und Spaß, Basteln, Gesprächsmöglichkeit Besondere Angebote: bis täglich von bis Uhr LEGO-Bau- Tage Wir wollen eine LEGO-Stadt errichten. Kinder von 8-12 Jahren sind herzlich eingeladen , 9.00 bis Uhr Kinderartikelbasar Voranmeldung erwünscht bis Standgebühr 1,- EUR Ferienangebot: Dienstag, ab Uhr lasst euch überraschen Mittwoch, ab Uhr Spaß und Spiel ab Uhr wir stellen unsere eigene Seife her Donnerstag, ab Uhr heute backen wir eine Pizza im Anschluss kann noch gespielt werden Dienstag, ab Uhr Billard-Tischtennis-Turnier Anmeldung erwünscht Mittwoch, ab Uhr DVD-Nachmittag und wer lieber kreativ sein möchte kann basteln Donnerstag, ab Uhr wir besuchen die Bibliothek Änderungen vorbehalten Kontakt: Telefon: / cafenebenan@hotmail.de

36 36 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Veranstaltungen Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde St. Laurentius Auerbach Februar 2011 St. Laurentiuskirche Auerbach Mittwoch, 2. Februar - Mariae Lichtmess Uhr Gregorianische Vesper 6.Februar Sonntag n. Epiphanias 9.30 Uhr Gottesdienst zur Einstimmung auf den Kirchentag 2011 (Pf. Weinhold) 13. Februar letzter Sonntag n. Epiphanias 9.30Uhr Sakramentsgottesdienst (Sup. Hesse) (Fahrdienst Gemeindebus) 20. Februar Septuagesimä 9.30 Uhr Gottesdienst anschl. Kirchenkaffee) (Pf. Weinhold) 27. Februar Sexagesimä 9.30 Uhr Gottesdienst mit den Kurrenden des Musicalteams Mönsch Martin (Pfrn. Klabunde) Montag, 28. Februar Uhr & Uhr Schulaufführungen des Kindermusicals Mönsch Martin Gemeindetreff Albert-Schweitzer Sonnabend, 5. Februar Uhr Sakramentsgottesdienst (Sup. Hesse) Johanniskapelle Rempesgrün (Lassallestraße 43) 6. Februar Sonntag n. Epiph Uhr Gottesdienst zur Einstimmung auf den Kirchentag 2011 (Sup. Hesse) 13. Februar Herzliche Einladung nach Auerbach 20. Februar Septuagesimä 8.30 Uhr Gottesdienst 27. Februar Sexagesimä Herzliche Einladung nach Auerbach Kirche Beerheide (Rempesgrüner Straße) 6. Februar Sonnt. n. Epiphanias 8.30 Uhr Gottesdienst zur Einstimmung auf den Kirchentag 2011 (Sup. Hesse) 13. Februar Herzliche Einladung nach Auerbach 20. Februar Septuagesimä Uhr Gottesdienst 27. Februar Sexagesimä Herzliche Einladung nach Auerbach Kirchsaal Brunn (Alte Straße 24) 6. Februar Sonntag n. Epiphanias 9.00 Uhr Gottesdienst zur Einstimmung auf den Kirchentag (Pf. Vorwergk) 13. Februar Herzliche Einladung nach Auerbach 20. Februar Septuagesimä 9.00 Uhr Sakramentsgottesdienst (Pf. Vorwergk) 27. Februar Sexagesimä Herzliche Einladung nach Auerbach Besondere Veranstaltungen: Mittwoch, 2. Februar Uhr St. Laurentiuskirche Auerbach Gregorianische Vesper zu Mariae Lichtmess Schola des Gregorianikseminares Leitung KMD Ulrich Meier Samstag, 5. Februar Uhr St. Laurentiuskirche Auerbach Neujahrskonzert des Auerbacher Jugendblasorchesters Freitag, 11. Februar Uhr Jugendabend Hauptgewinn Montag, 28. Februar Uhr und Uhr St. Laurentiuskirche Auerbach Schulaufführungen des Kindermusicals Mönsch Martin Kindermusik-Theater-Projekt über das Leben und Wirken des Reformators Martin Luther mit den Kurrenden des Musicalteams Auerbach-Ehrenfriedersdorf-Zwickau Vorankündigung: Jubelkonfirmation in Auerbach St. Laurentiuskirche Sie wurden vor 25,50, 55, 60, 65, Jahren konfirmiert? Wir laden auch in diesem Jahr wieder herzlich zum Festgottesdienst am 15. Mai 2011, um 9.30 Uhr, ein. Info im Pfarramt! Neuapostolische Kirche Sachsen/ Thüringen K.d.ö.R. Kirchenbezirk Plauen - Gemeindezentrum der Kirchengemeinde Auerbach Auerbach, Neumarkt 1 Gemeindevorsteher: Evangelist Volkmar Fohlert, Tel /27 73 Sonntag, 30. Januar :30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 2. Februar :30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 6. Februar :30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 9. Februar :30 Uhr Gottesdienst Landeskirchliche Gemeinschaft Zillestr. 6 Ansprechpartner Andreas Bach / So., Uhr Kindertreff Uhr Gemeinschaftsstunde Die., Uhr Bibelstunde Fr., Uhr Jugendtreff So., Uhr Kindertreff Uhr Gemeinschaftsstunde Die., Uhr Bibelstunde Fr., Uhr Generation 55 PLUS Thema: Du bist wertvoll - jeder ist einzigartig Uhr Jugendtreff So., Uhr Kindertreff Uhr Gemeinschaftsstunde Evang.-methodistische Kirche Rathenaustraße 5, Auerbach Gemeinde Auerbach Freitag, 28. Januar Uhr J ugendkreis in der EmK Rodewisch Sonntag, 30. Januar Uhr Predigtgottesdienst mit Taufe, parallel Kindergottesdienst Dienstag, 1. Februar Uhr Frauenkreis Mittwoch, 2. Februar Uhr Kirchlicher Unterricht (Klassen 2-5) in der EmK Rodewisch Uhr Übungsstunde Gemischter Chor

37 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 37 Donnerstag, 3. Februar Uhr Gemeindenachmittag mit einem Spiel durch die Kita der Diakonie und Kaffeetrinken Uhr Kirchlicher Unterricht (Klassen 6-8) Sonntag, 6. Februar Uhr Bezirksgottesdienst, parallel Kindergottesdienst, anschließend Kirchenkaffee Zwischen 7. und 11. Februar 2011 Gemeindegruppen nach Absprache Donnerstag, 10. Februar Uhr Kirchlicher Unterricht (Klassen 6-8) Sonntag, 13. Februar Uhr Predigtgottesdienst, parallel Kindergottesdienst Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 11. Februar 2011 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Freitag, der 4. Februar 2011 Adventgemeinde Auerbach, Pfarrgasse 2 Gottesdienste und Veranstaltungen im Februar 2011 Samstag, Uhr Bibelgespräch und Predigt Dienstag, Uhr Seniorentreff Samstag, Uhr Bibelgespräch und Predigt Samstag, Uhr Bibelgespräch und Adventgottesdienst Samstag, Uhr Bibelgespräch und Predigt Beerheide im Internet Schauen Sie mal rein! Wir gratulieren 94. Geburtstag Frau Johanna Gamnitzer am Die Stadtverwaltung Auerbach gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute, Gesundheit und noch viele schöne Jahre. Impressum Auerbacher Stadtanzeiger Amtsblatt der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. mit den Ortschaften Beerheide, Schnarrtanne, Rebesgrün und Reumtengrün Der Auerbacher Stadtanzeiger erscheint 14-täglich jeweils in den geraden Wochen, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt und kann in der Pressestelle der Stadtverwaltung Auerbach eingesehen werden. Herausgeber: Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. mit den Ortschaften Beerheide, Schnarrtanne, Rebesgrün und Reumtengrün, Nicolaistraße 51, Auerbach Tel.: ( ) , Fax: (0 3744) , Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinen den 10, Herzberg, Tel: ( ) , Fax: ( ) , Fax: ( ) (Redaktion) Geschäftsführer: Marco Müller Aufruf zur Anmeldung zum Partnerschaftstreffen in Ballrechten-Dottingen anlässlich des 20-jährigen Jubiläums vom 9. bis 11. September 2011 Werte Bürgerinnen und Bürger von Beerheide und Hohengrün! In diesem Jahr jährt sich unsere Partnerschaft mit der Gemeinde Ballrechten/Dottingen zum 20. Mal. Aus diesem Anlass wurden wir im vergangen Sommer zur Verabschiedung unserer Gäste aus der Partnergemeinde von Bürgermeister Bernd Gassenschmidt recht herzlich zum Feiern dieses Ereignisses zum Weinfest nach Ballrechten/Dottingen eingeladen. Der Ortschaftsrat bitte alle Interessenten sich erstmals verbindlich anzumelden, um die Bestellung eines Busses oder einer anderen Beförderungsmöglichkeit besser planen zu können (bei Krankheit besteht natürlich keine Verpflichtung der Teilnahme). Der Termin für die Anmeldung endet am 31. März Die Anmeldungen nehmen Frau Neupert unter der Tel.-Nr.: und Frau Pohl unter der Tel.- Nr.: (geschäftlich: ) entgegen. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie ein Quartier benötigen oder Ihre Unterbringung privat klären wollen. Der Ortschaftsrat würde sich über Ihre Teilnahme zur Fahrt zum 20-jährigen Jubiläum der Partnerschaft mit Ballrechten-Dottingen sehr freuen. Ortsvorsteherin Katrin Pohl Verantwortlich für den amtlichen Teil der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl.: Oberbürgermeister Manfred Deckert, Redaktion: Hagen Hartwig, Tel. ( ) 82 50, Fax: ( ) , Nicolaistraße 51, Auerbach presse@stadt-auerbach.de Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Frau Schönfelder, Tel.: ( ) 31 08, Fax: ( ) , Funk: (01 72) christina.schoenfelder@wittich-herzberg.de Im Bedarfsfall Einzelexemplare in der Stadtverwaltung oder durch den Verlag gegen Kostenerstattung. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

38 38 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 2/2011 Sonntag, Uhr Gottesdienst anschl. Gemeindekaffee Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Konfirmation (+ Kindergd.) Karfreitag, Uhr Gottesdienst zur Sterbestunde Jesu Ostersonntag, Uhr Gottesd. zur Feier der Auferstehung Jesu (mit Abendmahl und Kindergottesdienst) Ostermontag, Uhr Gottesdienst anschl. Osterspaziergang Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendm. + Kindergd. Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Familiengottesdienst u. Taufgedächtnis 1. Halbjahr Haus des Gastes Schnarrtanne mit neuen Öffnungszeiten Ab sofort gelten folgende veränderte Öffnungszeiten: Montag geschlossen Dienstag bis Uhr Mittwoch bis Uhr Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr Ev.-Luth. Paul-Gerhardt-Kirchgemeinde Schnarrtanne -Vogelsgrün Schönheider Str Schnarrtanne Tel.: / Gottesdienste in Schnarrtanne Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Taufe u. Kindergd. Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen Aschermittwoch, Beginn der Passionszeit - Frühjahrsbußtag Uhr Sakramentsgottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Mittwoch, Uhr Kirchgemeindeversammlung Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl u. Kindergd. Sonntag, Uhr Gottesdienst Evang.-methodistische Kirche Rathenaustraße 5, Auerbach Gemeinde Schnarrtanne Sonntag, 30. Januar Uhr Predigtgottesdienst Donnerstag, 3. Februar Uhr Gemeindenachmittag in Auerbach mit einem Spiel durch die Kita der Diakonie und Kaffeetrinken Uhr Kirchlicher Unterricht (Klassen 6-8) in Auerbach Sonntag, 6. Februar Uhr Bezirksgottesdienst in Auerbach, parallel Kindergottesdienst, anschließend Kirchenkaffee Mittwoch, 9. Februar Uhr G emeindegruppe Schnarrtanne Donnerstag, 10. Februar Uhr Kirchlicher Unterricht (Klassen 6-8) in Auerbach Sonntag, 13. Februar Uhr Predigtgottesdienst Besuchen Sie uns im Internet

39 Nr. 2/2011, Auerbacher Stadtanzeiger 39 Rebesgrün im Internet Der schnellste Weg zu Neuigkeiten Wir gratulieren 75. Geburtstag Frau Judith Heibig am Geburtstag Herrn Siegfried Seidel am Die Stadtverwaltung Auerbach gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute, Gesundheit und noch viele schöne Jahre. Kirchgemeinde Rebesgrün - Reumtengrün Unsere Gottesdienste Rebesgrün 6. Februar Uhr Familiengottesdienst mit anschließender Winterwanderung 20. Februar Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Wir gratulieren 75. Geburtstag Frau Erika Gottschald am Die Stadtverwaltung Auerbach gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute, Gesundheit und noch viele schöne Jahre. Kirchgemeinde Rebesgrün - Reumtengrün Unsere Gottesdienste Reumtengrün 13. Februar Uhr Gottesdienst mit Kantor Krauthöfer mit Kindergottesdienst 27. Februar Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 5. März Uhr Gottesdienst mit Lutz Scheufler und Kindergottesdienst Einladung zur Jahreshauptversammlung des FF-Vereins und der FF Reumtengrün Der Vereinsvorstand und die Wehrleitung laden ihre Mitglieder recht herzlich zur Jahreshauptversammlung in der FFw Reumtengrün, am Samstag, dem 5. Februar 2011, ein. Die Vereinsversammlung beginnt Uhr! Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Diskussion 5. Schlusswort Im Anschluss findet die Jahreshauptversammlung der freiwilligen Feuerwehr statt. Dazu laden wir alle Kameraden und geladenen Gäste recht herzlich ein. Der Auftakt bildet ein gemeinsames Abendessen. Beginn: Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht Wehrleiter 3. Bericht Jugendwart 4. Grußworte der Gäste 5. Neuaufnahmen von Kameraden 6. Beförderungen/Auszeichnungen 7. Diskussion 8. Schlusswort Vorstand/Wehrleitung Ideen in Druck. Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.

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