Richtlinien des Prüfungsausschusses zur Durchführung von Abschlussprüfungen Mediengestalter/in Bild und Ton
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- Bärbel Meyer
- vor 6 Jahren
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1 Richtlinien des Prüfungsausschusses zur Durchführung von Abschlussprüfungen Mediengestalter/in Bild und Ton Die Abschlussprüfung zum/zur Mediengestalter/in Bild und Ton erstreckt sich über vier Prüfungsbereiche. 1. Prüfungsbereich Produktionsaufgaben 1.1 Produktionsaufgabe 1 Der Prüfling hat eigenständig ein Prüfungsstück zu erstellen. Die Erstellung dieses Produktes ist vom Ausbildungsbetrieb zu genehmigen, wird vom Prüfungsausschuss kontrolliert und muss innerhalb Bayerns erfolgen. Das Prüfungsstück muss spätestens 2 Werktage nach Fertigstellung (wie im Konzept angegeben) bei folgender Adresse vorliegen. IHK München und Oberbayern z. Hd. Frau Wagenbauer Balanstraße München. Abgabe der Produktionsaufgabe mit deutlicher Absenderangabe und Prüflingsnummer auf dem Umschlag. Der Prüfling muss ein Thema aus den Vorgaben auswählen und nach den redaktionellen Vorgaben bearbeiten! Pruefungsunterlagen_fuer_den_Pruefling/Winter-2017_18 1 / 7
2 Konzepterstellung für Produktionsaufgabe 1 Jeder Prüfling, der an der Abschlussprüfung teilnimmt, lädt bis zum genannten Termin ein Konzept für seine Produktion als PDF-Datei auf das Online-Portal der IHK München und Oberbayern zur Genehmigung hoch. Das eingereichte Konzept ist prüfungsrelevanter Teil der Produktionsaufgabe 1 und muss enthalten: Name, aktuelle Wohnadresse, telefonische Kontakte und -Adresse Das ausgewählte Thema Exposé mit Arbeitstitel, aus dem das journalistisch-dramaturgische und gestalterische Konzept des Beitrags hervorgeht Genaue Längenangabe des Beitrages (keine ca. -Angaben) Arbeitsplanung zur Realisation incl. Zeitplan, genaue Uhrzeiten, einschließlich Pausen Beabsichtigtes Abgabemedium Pausen (nur nach zusammenhängenden Arbeitszeiten von mindestens 2 Stunden) Geräte- und Materialliste für die gesamte Produktion Eine tabellarische Kostenkalkulation zu marktgerechten Preisen Beabsichtigtes Archivmaterial Stabliste mit Name, Funktion und Berufsbezeichnung Anfragen für Aufnahmeorte / Drehgenehmigungen Genehmigung des Ausbildungsbetriebes Bei Problemen und Fragen können sich die Ausbildungsbetriebe an die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern wenden: Günther Heinrich, Tel. 089/ Bettina Wagenbauer, Tel. 089/ Der Prüfungsausschuss sichtet und genehmigt die Konzepte. Bei erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen erhalten die Prüflinge Gelegenheit, ihre Arbeit bis zu einem festgelegten Termin nachzubessern. 2 / 7
3 Wichtige Erläuterungen zur Produktionsaufgabe 1 Die maximale Produktionszeit von 18 Stunden darf nicht überschritten werden. Der Ausbildungsbetrieb stellt dem Prüfling die entsprechenden Geräte und Materialien zur Verfügung. Der Titel der Produktion, Name des Prüflings und Prüfungsjahrgang zum Beginn bzw. als Ansage zählen nicht zur Beitragslänge. Fertigen Sie ihr Prüfungsstück ohne Abspann oder Absage an. Das verwendete Archivmaterial muss exakt aufgeführt werden. Die Dreharbeiten und die Postproduktion dürfen ausschließlich im Bundesland Bayern stattfinden Alle gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung einer Medienproduktion müssen eingehalten werden. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist möglich. Bei Bild-/Tonstücken folgt nach dem letzten Bild 5 Sekunden schwarz ohne Audiosignal (zählt nicht zur Gesamtlänge). Ein Prüfungsstück, das nicht dem genehmigten Konzept entspricht kann nicht zur Bewertung zugelassen werden. Somit gilt dieser Prüfungsteil als nicht bestanden: vom Prüfling sind selbständig durchzuführen: o Redaktion/Regie o Kameraaufnahmen (bei Bild-/Tonstück) o Lichtgestaltung o Tonaufnahmen (bei Tonstück) o Schnitt o Tonmischung o Ausspielung o Der Prüfling ist für Qualität aller Aufnahmen und ordnungsgemäße Konfektionierung verantwortlich. o Nicht zur Prüfungszeit zählt: Auf-/Abbau von Set-Dekoration/-Requisite, technischer Grundaufbau Formatieren von Datenträgern, Gerätebeschaffung Renderzeiten, Uploadzeiten Einspielen in das NLE-System (aus der Zeitdisposition muss Zeitpunkt und Dauer des Einspielens ersichtlich sein! Konfektionierung Bei Problemen und Abweichungen vom genehmigten Konzept jeglicher Art muss sich der Prüfling sofort mit dem zuständigen Prüfungs-Betreuer in Verbindung setzen. 3 / 7
4 1.1.3 Abgabeformat Bild- und Tonproduktion: Der Prüfungsfilm muss vollständig gemischt und technisch sendefähig sein. - Dauer: 2:30 bis 4:00 Minuten - Fernsehnorm: PAL - Bildauflösung: HD, 1920x Framerate: 25p, 50p oder 25i (i50) - Container: MOV oder MP4 - Videocodec: H.264, 16 MBit/s - Audiokanäle: Stereo - Zwei identische SD-Karten, auf jeder SD-Karte jeweils der Film und zusätzlich: o elektronische MAZ-Karte (pdf) o elektronische GEMA-Meldung (pdf) o Dokumentation (pdf) o Medienbegleitdaten (pdf) o Abrechnung (pdf) o Aktuelles Konzept mit genehmigten Änderungen (pdf) - Der Dateiname besteht ausschließlich aus: Nachname_Vorname_Sommer_20XX (bzw. Winter_20XX) - Beschriftung der SD-Karten mit Namen und Prüflingsnummer - Technischer Vorspann (Ausführung in MAZ Karte vermerkt) - Abrechnung und Dokumentation Reine Tonproduktion: Dauer 3:00 bis 5:00 Minuten Vor Programmstart muss eine Ansage mit Titel des Prüfungsstücks, Namen des Prüflings und Prüfungsjahrgang aufgesprochen werden. Vom Prüfling sind selbstständig durchzuführen: - Redaktion / Regie - Tonaufnahmen - Schnitt und Mischung - Endkonfektionierung Stereoproduktion Abgabeformat: zwei Audio-CDs Track 1 3 der CD beinhalten Referenz-Pegeltöne T1 = links Vollaussteuerung T2 = rechts Vollaussteuerung T3 = links und rechts Vollaussteuerung 4 / 7
5 Bewertung der Produktionsaufgabe 1 Bewertet werden unter technischen und gestalterischen Aspekten Bei Bild und Tonprodukten: Konzept, Kamera und Licht, Bildschnitt, Tonaufnahme, -schnitt und -mischung, Dramaturgie, Gesamteindruck, Konfektionierung, Erstellung der Medienbegleitdaten.. Bei Tonprodukten: Konzept, Tonaufnahmetechnik, Schnitt, Mischung und Gesamteindruck, Konfektionierung, Erstellung der Medienbegleitdaten. 1.2 Produktionsaufgabe 2 Der Auszubildende muss im Rahmen der Abschlussprüfung eine Arbeitsprobe von höchstens 45 Minuten ablegen. Dafür kommen laut Ausbildungsordnung insbesondere in Betracht: Realisierung eines Produktionsauftrages, der insbesondere eine Interview-, Gesprächs- oder Moderationssituation umfassen soll, mit einer mobilen Bildund Tonaufnahmeeinrichtung. Einrichten eines Tonmischplatzes, Erstellen eines Mischplanes, Mischen von zwei bildsynchronen Tonspuren, Durchführen einer Sprachaufnahme mit anschließender Endmischung. Einleuchten einer Szene, optisches Auflösen der Szene mit mindestens zwei Kameras, Aufzeichnung der Bildquellen über Mischpult einschließlich Überblendung und Schrifteinblendung. Montieren einer Bild- und Tonproduktion nach einem vorgegebenen Konzept. 5 / 7
6 2. Prüfungsbereich Produktionsorganisation, -technik und Gestaltung Im Prüfungsbereich Produktionsorganisation, -technik und Gestaltung wird die Vorbereitung von Produktionen geprüft. Die Prüfungsteilnehmer/innen sollen nachweisen, dass sie 1. Unterlagen auswerten, 2. Lösungsvarianten unter technischen, gestalterischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten und auswählen, 3. Arbeitstechniken und Arbeitsabläufe planen und abstimmen sowie 4. Geräte und Material auswählen können. Zum Nachweis der Qualifikationen sollen die Prüfungsteilnehmer/ innen in höchstens 180 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben schriftlich beantworten. 3. Prüfungsbereich Medienwirtschaft Im Prüfungsbereich Medienwirtschaft werden die rechtlichen, wirtschaftlichen und ethischen Rahmenbedingungen der Medienproduktion geprüft. Die Prüfungsteilnehmer/innen sollen nachweisen, dass sie 1. die gesellschaftliche Bedeutung, die gesellschaftsrechtliche Stellung sowie die wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben von Medienbetrieben beschreiben, 2. die Zusammenhänge von Medienordnung, Programmauftrag und Programmformen darstellen sowie 3. die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der Medienproduktion unter Berücksichtigung des Spannungsfeldes von Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsschutz, Wettbewerbssituation und Konsumentenwünschen analysieren und beurteilen können. Zum Nachweis der Qualifikationen sollen die Prüfungsteilnehmer/ innen in höchstens 45 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben schriftlich beantworten. 4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sollen die Prüfungsteilnehmer/innen nachweisen, dass sie allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen können. Zum Nachweis der Qualifikationen sollen die Prüfungsteilnehmer/ innen in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben schriftlich beantworten. 6 / 7
7 5._Mündliche Ergänzungsprüfung Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in den weiteren schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das Ergebnis der schriftlichen Arbeit und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten. Die Mündliche Prüfung wird in diesem Fall vor dem Prüfungsausschuss an einem noch festzulegendem Termin abgelegt. 6._Bestehen der Prüfung Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis, 2. im Prüfungsbereich Produktionsaufgaben sowie 3. im Prüfungsbereich Produktionsorganisation, -technik und Gestaltung mit mindestens ausreichend bewertet worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. 7._Abholung der eingereichten Produktionen. Die eingereichten Produktionen können nur zum genannten Termin (siehe Zeitplan der IHK) unter Angabe der Prüflingsnummer bei der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern abgeholt werden. An diesem Termin nicht abgeholte Prüfungsstücke werden vernichtet! 7 / 7
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