INHALT I. DAS SCHULSYSTEM IN NIEDERSACHSEN II. DIE SCHULFORMEN. Hauptschule. Realschule. Oberschule. Gymnasium. Integrierte Gesamtschule.

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3 INHALT I. DAS SCHULSYSTEM IN NIEDERSACHSEN II. DIE SCHULFORMEN Hauptschule Realschule Oberschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufsbildende Schulen Vollzeitschulformen Teilzeitschulformen III. GANZTAGSSCHULEN IN NIEDERSACHSEN 13 Die offene Ganztagsschule Die gebundene Ganztagsschule Die teilweise offene Ganztagsschule IV. KONTAKT UND QUELLEN 15 3

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5 II. DIE SCHULFORMEN Das Schulsystem in Niedersachsen ist vielfältig. Nach dem Schulgesetz sind in Niedersachsen neben dem klassischen dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und der Förderschule auch weitere Schulformen wie die Oberschule und die Integrierte Gesamtschule möglich. Darüber hinaus gibt es die Berufsbildenden Schulen mit Voll- und Teilzeitangeboten. Auf den folgenden Seiten sollen daher die einzelnen Schulformen dargestellt und ihre Grundzüge erläutert werden. Auf die Kooperative Gesamtschule (KGS) wird im Folgenden nicht eingegangen, da zum einen auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück keine KGS besteht und zum anderen das Schulgesetz mit Einführung der Schulform Oberschule keine Neuerrichtung von KGS en mehr vorsieht. Hauptschule Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig. Die Hauptschule stärkt Grundfertigkeiten, Arbeitshaltungen, elementare Kulturtechniken und selbstständiges Lernen. Im Unterricht wird ein besonderer Schwerpunkt auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt. Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung und eine individuelle Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung bis hin zur Vermittlung der Anforderungen des 1. Ausbildungsjahres einer Berufsausbildung. Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen, haben aber auch Zugang zu studienbezogenen Bildungswegen. Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an werden in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse auf zwei Anforderungsebenen eingerichtet. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Stärkung der beruflichen Orientierung dar. Die Hauptschule vermittelt hierzu praktische Erfahrungen in den Betrieben, im berufsbezogenen Unterricht und ggf. in der praktischen Aus bildung in den berufsbildenden Schulen, die in einem umfassenden Sinne der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit dienen. Für Hauptschülerinnen und -schüler werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt. Die Schwerpunktsetzung erfolgt im 9. und 10. Schuljahrgang. Praxistage kön- 5

6 nen insbesondere in berufsbildenden Schulen, in Betrieben, in anderen geeigneten Einrichtungen oder in der Schule durchgeführt werden. Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden, am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden: - Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt, - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, - Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss. Realschule Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung und eine allgemeine Berufsorientierung. Durch ein breites Fächerangebot bewirkt die Realschule bei den Schülerinnen und Schülern zunehmend ein vertieftes Verständnis für lebensnahe Sachverhalte. Sie führt die Schülerinnen und Schüler zu einer Zusammenschau komplexer Handlungszusammenhänge und befähigt sie, zunehmend Lernprozesse selbstständig zu vollziehen. Die Realschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung in einem der Schwerpunkte (Profile) Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortsetzen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der zweiten Fremdsprache nicht wählen, erhalten Unterricht in zwei jeweils zweistündigen anderen Wahlpflichtkursen. Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder für den Besuch des beruflichen Gymnasiums. Neben der 2. Fremdsprache bietet jede Realschule in den Schuljahrgängen 9 und 10 im Wahlpflichtbereich mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. Das Angebot zur Profilbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule. Berufsorientierende Maßnahmen werden als Praxistage an mindestens insgesamt 30 Schultagen vorrangig in den Schuljahrgängen 8 bis 10 durchgeführt. Im 8. Schul- 6

7 jahrgang dienen sie u.a. der Vorbereitung auf die Profilwahl im 9. und 10. Schuljahrgang. Die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsverwaltung, den Kammern, Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen und Praxiserfahrungen in Betrieben oder in anderen Einrichtungen sind Teil des fächerübergreifenden schulischen Konzepts zur Durchführung berufsorientierender Maßnahmen. In Realschulen mit wenigstens zwei Zügen kann in den Fächern Mathematik und Englisch oder in einem der Fächer ab dem 9. Schuljahrgang eine Differenzierung nach Fachleistungskursen durchgeführt werden. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden: - Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt, - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, - Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss. Oberschule Die Oberschule umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie kann ohne gymnasiales Angebot oder als Schule mit einem gymnasialen Angebot geführt werden. Der Unterricht kann wie folgt erteilt werden: 1. jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6), 2. jahrgangsbezogen in Verbindung mit einer Leistungsdifferenzierung in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf zwei oder drei Anforderungsebenen oder 3. überwiegend schulzweigbezogen - d.h. leistungsgebundene Gruppen werden gebildet und mehr als 50% des Unterrichts wird schulformbezogen unterrichtet. Das gymnasiale Angebot der Oberschule soll ab Klasse 7 und muss ab Klasse 9 überwiegend schulzweigbezogen geführt werden. Die Schule kann als eine teilweise gebundene Ganztagsschule (an 2 Tagen) mit einem verpflichtenden Ganztagsangebot oder als offene Ganztagsschule mit einem freiwilligen Angebot geführt werden. Ziel der Schule ist es, allen Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Schule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Ler- 7

8 nen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Schule sollen alle die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortsetzen können. Das Unterrichtsangebot der Schule besteht aus dem Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. In den Klassen 6 bis 10 bietet die Schule ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das grundsätzlich 4 Wochenstunden umfasst. Ab der 6. Klasse nehmen alle entweder an einem durchgängigen Wahlpflichtkurs in der 2. Fremdsprache mit 4 Wochenstunden oder an 2 Wahlpflichtkursen in anderen Fächern mit jeweils 2 Wochenstunden teil. Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Angebot nehmen an der 2. Fremdsprache als Pflichtunterricht teil. Die Schule bietet in Klasse 9 und einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, 2. die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales, 3. mit der Einrichtung des Profils Zweite Fremdsprache sowie der Gestaltung der 10. Klasse des Gymnasialzweigs auch als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eine Vorbereitung auf den Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an. Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden: - Erweiterter Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule (10. Klasse) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Klasse), - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, - Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss. Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Schülerinnen und Schüler des Gymnasialzweigs können nach einem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe übergehen und haben die Möglichkeit, das Abitur nach 12 Schuljahren zu erwerben. 8

9 Gymnasium Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 12. Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen. Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 7. bis 9. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung nach zwölf Schuljahren. Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen, in der Qualifikationsphase themenbezogen durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren. Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene Kerncurricula und Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung bestimmt. Integrierte Gesamtschule Die Gesamtschule vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und die Wissenschaft vorbereitendes Arbeiten und sie befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der 9

10 Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler der 5. bis 12. Klasse unterrichtet; die Gesamtschule kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die allgemeine Hochschulreife wird nach 12 Schuljahren erworben. In den Klassen 5 bis 10 unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter und in der gymnasialen Oberstufe im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien. Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden: - Erweiterter Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule (10. Klasse) oder des allgemein bildenden Gymnasiums oder des beruflichen Gymnasiums (11. Klasse), - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, - Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss. Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern und am gemeinsamen Schulleben teilnehmen. Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf 3 Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab der 7., in Deutsch ab der 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab der 9. Klasse durchgeführt. In den Klassen 7 und 8 (ggf. nur 7), kann auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung verzichtet werden. Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht sind durch fachbezogene Kerncurricula bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium. 10

11 Förderschule In Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgängen unterrichtet, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemein bildenden Schule gefördert werden können. An den Förderschulen können Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden. Förderschulen können geführt werden als: - Förderschule Schwerpunkt Lernen - Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung - Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung - Förderschule Schwerpunkt Sprache - Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung - Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose) - Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde) - Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde) Berufsbildende Schulen Vollzeitschulformen An den Berufsbildenden Schulen gibt es verschiedene Vollzeitbildungsformen: Berufseinstiegsschule Diese neue Schulform umfasst das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und die Berufseinstiegsklasse (BEK). Im BVJ steht die individuelle Förderung mit einzelfallbezogener Zielsetzung im Vordergrund, in der BEK ist das gemeinsame Ziel der Hauptschulabschluss bzw. die Verbesserung der Ausbildungsreife. Berufsfachschule Neben der Ausbildung im dualen System kann ein Beruf teilweise oder auch vollständig in einer beruflichen Vollzeitschule, der Berufsfachschule, erlernt werden. Fachoberschule Die Fachoberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung werden die Fachhochschulreife und damit die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule erworben. Die FOS wird mit den Klassen 11 und 12 angeboten. 11

12 Berufsoberschule Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Beide Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Die Berufsoberschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine fachliche Schwerpunktbildung und befähigt sie, ihren Bildungsweg in entsprechenden Studiengängen an einer Hochschule fortzusetzen. In Niedersachsen ist die Berufsoberschule als Aufbauschulform konstruiert worden, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird. Berufliches Gymnasium Berufliche Gymnasien sind dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Schuljahrgänge 11-13), die - unabhängig von der besuchten Fachrichtung - zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife ist bundesweit anerkannt. Durch die Festlegung von mindestens zwei der fünf Prüfungsfächer auf berufsbezogene Profilfächer je nach Fachrichtung wird eine deutliche berufliche Orientierung erreicht. Das Berufliche Gymnasium bereitet die Schülerinnen und Schüler auf das Studium an einer Hochschule oder anspruchsvolle Berufsausbildungen vor. Schülerinnen und Schülern, die vor dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife den Bildungsgang verlassen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife bescheinigt werden. Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann von der Schule vergeben werden, nachdem ein ergänzender berufsbezogener Teil nachgewiesen wird: a. durch eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung, b. durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder c. durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes. Fachschule Die Fachschule ist eine wesentliche Säule der beruflichen Weiterbildung. Die Ausbildungsgänge und Abschlüsse sind auf den beruflichen Aufstieg ausgerichtet. Ihre bundesweite Anerkennung beruht auf Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz. Die Fachschule ist eine Schulform, die grundsätzlich eine berufliche Erstausbildung und in der Regel eine entsprechende praktische Berufserfahrung voraussetzt. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung und führt in erster Linie zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. 12

13 Die Abschlüsse sind mit der Wirtschaft und Dienstleistungseinrichtungen, die die Weiterqualifikationen nachfragen, abgestimmt. Die Fachschule soll die Absolventinnen und Absolventen befähigen, Funktionen zu übernehmen, die allein berufserfahrene Praktikerinnen und Praktiker nicht mehr erfüllen können und die noch nicht den Einsatz von Fachhochschul- oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen erfordern. Daneben vermitteln die mindestens zweijährigen Fachschulen im Regelfall die Fachhochschulreife. Teilzeitschulformen In den Berufsbildenden Schulen werden Schüler/innen unterrichtet, die sich in einer Berufsausbildung befinden. In der Berufsschule werden die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Ausbildungsberufe in der Regel in eigenen Fachklassen unterrichtet. Verwandte Berufe können auch zusammen unterrichtet werden. Die Berufsschule wird in Form von Teilzeitunterricht oder von Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) geführt. In Teilzeitform begleitet sie ein- bis zweimal wöchentlich die betriebliche Ausbildung. Auszubildende in Berufen mit nur geringen Schülerzahlen (sog. Splitterberufe) können in überregionalen Fachklassen zusammengefasst werden, oder sie können eine entsprechende Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen. Der Unterricht wird in diesen Fällen in zeitlich zusammenhängenden Abschnitten ("Blockunterricht") erteilt, was bedeutet, dass die betriebliche Ausbildung für einen gewissen Zeitraum unterbrochen wird. Daneben können in verschiedenen Vollzeitbildungsgängen an den Berufsbildenden Schulen allgemeine Schulabschlüsse erworben werden. III. GANZTAGSSCHULEN IN NIEDERSACHSEN Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Ganztagsangebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener, teilweise offener oder gebundener Form organisiert sind. Es gibt auch Ganztagsschulen, die das Angebot an drei Tagen vorhalten. Neben ganztagsspezifischem Unterricht (Förderstunden, Arbeitsund Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften, Verfügungsstunden) sind außerunterrichtliche Angebote (Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften) vorgesehen. Erreicht werden soll eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen und emotionalen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig soll aber auch ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit der Eltern geleistet werden. 13

14 Ziel ist es auch, mit außerschulischen Trägern zu kooperieren und deren Angebote in die Schule einzubeziehen. Die offene Ganztagsschule In einer offenen Ganztagsschule findet der Pflichtunterricht zu den in der Halbtagsschule üblichen Zeiten statt. Die zusätzlichen Bildungsangebote und die Freizeitangebote werden außerhalb der für den Pflichtunterricht reservierten Zeiten in den Stundenplan eingeordnet. In diesen Ganztagsschulen können sich die Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres oder eines Schulhalbjahres für die Teilnahme an einer Veranstaltung der charakteristischen Ganztagsangebote entscheiden. Sie sind dann in der Folge verpflichtet, für die vorher von der Schule angegebene Laufzeit teilzunehmen. Das Angebot wird in der Regel ein Schuljahr oder ein Schulhalbjahr geplant sein; es können aber auch Veranstaltungen für kürzere Zeiträume angeboten werden. Die gebundene Ganztagsschule In der gebundenen Ganztagsschule sind der Kernunterricht und die charakteristischen Angebote der Ganztagsschule über den Tag verteilt; für alle Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme an den Veranstaltungen der Ganztagsschule verbindlich. Diese Ganztagsschule bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten für einen nach pädagogischen, lernpsychologischen und physiologischen Gesichtspunkten rhythmisierten Schultag. Phasen unterschiedlicher Arbeitsformen von Schülerinnen und Schülern können einander abwechseln; auf Inhalte aus dem Pflichtkanon der Schulen können Arbeits- und Übungsstunden folgen, in denen die Vertiefung in individualisierten Lernformen erfolgen kann. Die teilweise offene Ganztagsschule Die teilweise offene Ganztagsschule beinhaltet Bestandteile der beiden oben beschriebenen Formen. Es gibt für die Schülerinnen und Schüler Tage mit verpflichtenden Unterrichtsveranstaltungen am Nachmittag und es gibt Tage, an denen die Eltern und die Kinder und Jugendlichen über die Teilnahme entscheiden können. Die Tage mit den verpflichtenden Veranstaltungen werden von der Schule festgelegt. Diese Form der Ganztagsschule hat verpflichtende Anteile und somit muss diese Form eher der gebundenen Ganztagsschule mit zeitlich eingeschränkter Bindung zugeordnet werden. 14

15 IV. KONTAKT UND QUELLEN Für inhaltliche Fragen zu den einzelnen Schulformen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Niedersächsischen Landesschulbehörde gerne zur Verfügung: Niedersächsische Landesschulbehörde Servicestelle Regionalabteilung Osnabrück Mühleneschweg Osnabrück Telefon: 0541 / Fax: 0541 / service-os@nlschb.niedersachsen.de Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen entstammen im Wesentlichen dem Internetauftritt des Niedersächsischen Kultusministeriums ( 15

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