GEMA. Geschäftsbericht

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1 GEMA Geschäftsbericht 2005

2 Auf einen Blick Mio. Mio. Mio. Erträge 813, , ,224 Aufwendungen 119, , ,339 Verteilungssumme 694, , ,885 Kostensatz 14,7 % 14,4 % 14,1 % Zur Ertragsseite: Gliederung nach Rechten Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechte 362, , ,048 Vervielfältigungsrechte 229, , ,092 davon aus Tonträgerlizenzen 135, , ,335 aus anderen Sparten 94,422 95, ,757 Vergütungsansprüche 31,376 39,785 39,876 Inkassomandate 159, , ,275 davon aus der zentralen Lizenzierung von Tonträgern und Bildtonträgern 93,108 89, ,665 für andere Verwertungsgesellschaften 66,407 69,602 75,610 Sonstige Erträge 31,141 30,758 28, , , ,224 Gliederung nach Sparten Lebende Musik 71,373 73,515 77,344 Tonfilm 9,435 10,790 8,631 Mechanische Musik 105, , ,678 Vergütungsansprüche nach 27 UrhG 7,068 6,640 6,749 Tonträger- und Bildtonträgervervielfältigung 245, , ,192 Inkassomandate für andere Verwertungsgesellschaften 36,669 38,611 43,003 Vergütungsansprüche nach 54 UrhG 24,308 33,145 33,127 Rundfunk und Fernsehen 220, , ,533 Ausland 61,984 60,013 60,034 Sonstige Erträge 31,141 30,758 28, , , ,224 Zur Aufwandsseite: Persönliche Kosten 64,644 64,283 65,196 Sachliche Kosten 54,810 51,747 55, , , ,339

3 3 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Erträge nach Rechten Mio , , , Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechte , , ,048 Vervielfältigungsrechte aus Tonträgerlizenzen 500 aus anderen Sparten 400 Vergütungsansprüche Inkassomandate aus zentraler Lizenzierung von Tonträgern und Bildtonträgern ,484 31, ,270 39, ,092 39,876 für andere Verwertungsgesellschaften , , ,275 Sonstige Erträge 0 31,141 30,758 28, Erträge nach Sparten Lebende Musik Tonfilm Mechanische Musik Vergütungsansprüche nach 27 UrhG Tonträger- und Bildtonträgervervielfältigung Inkassomandate für andere Verwertungsgesellschaften Mio ,373 9, ,070 7, ,712 36,669 24, ,617 73,515 10, ,591 6, ,434 38,611 33, ,208 77,344 8, ,678 6, ,192 43,003 33, ,224 Vergütungsansprüche nach 54 UrhG , , ,533 Rundfunk und Fernsehen Ausland Sonstige Erträge ,984 31,141 60,013 30,758 60,034 28,

4 5 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Inhalt Vorwort 6 Verstorbene Mitglieder 10 Ehrenmitglieder 11 Ehrenpräsidenten 11 Vorstand 12 Aufsichtsrat 13 Ausschüsse und Kommissionen 14 GEMA-Sozialkasse 18 Internationale Organisationen 19 Organigramm der GEMA 20 Generaldirektion und Bezirksdirektionen der GEMA 21 Bericht des Vorstands 23 Lagebericht 24 Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur 32 Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte 35 Investitionen 41 Mitarbeiter 42 Jahresabschluss 43 Bilanz 44 Gewinn- und Verlustrechnung 49 Anhang 50 Prüfungsergebnis und Bestätigungsvermerk 53 Bericht des Aufsichtsrats 54

5 6 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Vorwort Gerechtes Verhältnis zwischen Musiknutzung und Entlohnung Prof. Dr. Jürgen Becker Die GEMA hat im Geschäftsjahr 2005 bewiesen, dass sie auch unter schwierigen Rahmenbedingungen erfolgreich die Rechte der Musikautoren und Musikverleger in Deutschland vertreten hat. Die GEMA war im zurückliegenden Jahr in der Lage, auch gegen negative Trends im Musikmarkt und Musikgeschäft gute wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Sie hat eine Ertragssteigerung erzielen und insbesondere auch eine Verbesserung der Verteilungssumme realisieren können. Doch zufrieden kann die GEMA damit nicht sein, denn es besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen der steten Zunahme von Musiknutzungen jeglicher Art und dem virulenten Problem, dafür angemessene Vergütungen für die Autoren durchzusetzen. Weit mehr haben die Musiknutzungen qualitativ und quantitativ zugenommen als die Verteilungssumme der GEMA. Zudem wird der Auftrag der GEMA, für die Musikschöpfer eine angemessene Entlohnung zu sichern, zunehmend auch dadurch erschwert, dass urheberfeindliche Forderungen und Positionen in Deutschland wie auf EU-Ebene die Rechte der Musikurheber bedrohen. So stellt die erfolgreiche Jahresbilanz 2005 nur eine Seite der Situation der Musikurheber in Deutschland dar. Das Bild wird getrübt, weil die geplante Urheberrechtsnovellierung der Bundesregierung zur privaten Vervielfältigung, Vorstellungen der EU-Kommission zum transnationalen Rechte-Management und die Marktdominanz einzelner Lizenznehmer namentlich auf dem Gebiet Online es der GEMA immer schwerer machen, die wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Autoren durchzusetzen. Die wirtschaftliche Lage der GEMA im Geschäftsjahr 2005 Die GEMA kann für das Jahr 2005 zunächst eine grundsätzlich erfreuliche wirtschaftliche Bilanz ziehen: die Gesamterträge liegen bei 852,2 Mio. und damit 46,0 Mio. oder 5,7 % über dem Vorjahr. Gleichzeitig hat die GEMA effizient und kostenbewusst gearbeitet, so dass der Kostensatz auf 14,1 % gesenkt werden konnte (gegenüber 14,4 % in 2004). Aufgrund dieser positiven Entwicklungen der Erträge und der Aufwendungen erhöht sich die Verteilungssumme um 6,0 % auf insgesamt 731,9 Mio.. Damit kann erstmals in der Geschichte der GEMA eine Verteilungssumme von über 700 Mio. an die Rechteinhaber in Deutschland und in aller Welt ausgeschüttet werden. Erfreulich an der Bilanz 2005 ist zudem, dass in allen Hauptinkassobereichen der GEMA Steigerungen erzielt werden konnten. Die Steigerungswerte betragen in den Bereichen Bezirksdirektionen (Aufführungs-, Vorführungs-, Wiedergaberechte) +10,6 Mio. (= 4,2 %), Industrie (Vervielfältigungsrechte) + 32,5 Mio. (=15,8 %) und Rundfunk und Fernsehen + 3,5 Mio. (=1,6 %). Das Gesamtergebnis des Jahres 2005 ist indessen durch periodenfremde und einmalige Erträge in der Größenordnung von 20 Mio. positiv beeinflusst. Grund ist die Auflösung von Rückstellungen im Geschäftsjahr 2005 durch das für die Musikautoren erfolgreich beendete Schiedsstellenverfahren mit der deutschen Landesgruppe der IFPI. Was also so positiv anmutet, nämlich der besonders hohe Zuwachs von 15,8 % oder 32,5 Mio. im Bereich Industrie, sind Vergütungen, die den Komponisten und Textautoren vorenthalten und erst verspätet ausgeschüttet wurden. Bereinigt man die Zahlen für den Tonträgermarkt Inland in den Geschäftsjahren 2004 und 2005 um einmalige Effekte, so ergeben sich für 2004 Lizenzerträge von 105,3 Mio. und für 2005 von 104,8 Mio., also ein Minus von 0,6 Mio. bzw. 0,5 %. Die Stagnation im Bereich des Tonträgermarktes in Deutschland hat sich also auch im vergangenen Geschäftsjahr fortgesetzt. Dennoch

6 7 war mit 242,2 Mio. (2004: 208,4 Mio. ) der Lizenzbereich Tonträger- und Bildtonträgervervielfältigungen immer noch die ertragsreichste Sparte der GEMA im Jahr Zukunftsgeschäft Online Gegen welche Widerstände die GEMA ihre Arbeit im Dienste der Musikautoren bewerkstelligen muss, zeigt ein Blick auf den Zukunftsmarkt der Onlinelizenzierungen: Im Licht der wachsenden Akzeptanz der Musikdistribution im Internet wäre zu erwarten, dass die Musikautoren auch an diesem prosperierenden Geschäft teilhaben könnten. Doch sprechen die Ertragszahlen der GEMA im Onlinebereich eine andere Sprache. Im Bereich Music on Demand und Websites hat die GEMA einen Ertrag von 1,4 Mio. erzielt. Nicht ganz so bescheiden, aber vergleichsweise ebenfalls gering ist das Ergebnis bei den Ruftonmelodien mit 4,1 Mio. in Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Dimension, die die digitale Musikdistribution inzwischen in Deutschland erreicht hat, muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass diese Beträge noch weit von einer angemessenen Beteiligung der Musikautoren am wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung ihrer Werke entfernt sind. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass seit Jahren die Anbieter von Musik im Netz, phonographische Wirtschaft und Content-Provider eine faire Vergütungsregelung in den Bereichen Music on Demand, Ruftonmelodien und Abonnementdiensten blockieren. Seitdem im Jahre 2001 die GEMA für diese Nutzungsformen Tarife veröffentlicht hat, wurden von Seiten der Lizenznehmer zahlreiche Schiedsstellenverfahren gegen die GEMA eröffnet mit dem Ziel, in diesen neuen Märkten den Kostenfaktor Urheberrecht zugunsten von Konzerngewinnen so niedrig wie möglich zu halten, Geschäfte also zu Lasten der Urheber zu machen. Die GEMA hat hier also noch viele Auseinandersetzungen zu führen, um endlich im Onlinebereich mit 12 % vom Endverbraucherpreis die von ihr geforderte angemessene Vergütung für die Musikautoren am Markt zu realisieren. Rundfunkmarkt im Wandel Im Jahr 2005 haben die Erträge im Rundfunk/Fernsehen (bereinigt um die Inkassomandate) wieder das Niveau von 2001 erreicht. Das heißt, die Verluste, die die Musikautoren insbesondere aufgrund der rückläufigen Werbeeinnahmen in den zurückliegenden Jahren hinnehmen mussten, konnten abgeschwächt werden. Es ist eine Herausforderung für die GEMA, gemeinsam mit ihren Lizenzpartnern den Wert der musikalischen Kreativität im Rundfunk- und Fernsehbereich immer wieder neu zu überprüfen und die finanzielle Seite dieses Wertes durchzusetzen. Gerade auch im privaten Rundfunk- und Fernsehmarkt muss die GEMA im Interesse ihrer Mitglieder darauf Wert legen, dass grundsätzlich alle Einnahmequellen als Grundlage der Vergütungsberechnung herangezogen werden. Deshalb konzentrierten sich die Verhandlungen im letzten Geschäftsjahr auf die Frage, wie beispielsweise Bannerwerbung, Telefoneinnahmen und Einnahmen aus Gegenseitigkeitsgeschäften und Vermarktungsorganisationen in die Bemessungsgrundlage für die Regelvergütungen aufgenommen werden können. Es ist erfreulich, dass für diese Fragen entsprechende vertragliche Regelungen gefunden wurden, die sicherstellen, dass Musikautoren hier keine Verluste ihrer Einnahmen erleiden. Die Erträge in der Sparte Internetradio haben sich im Berichtszeitraum ebenfalls erfreulich entwickelt: So konnte 2005 gegenüber dem Geschäftsjahr 2004 (175 Tsd. ) eine Steigerung um 30,5 % auf 229 Tsd. realisiert werden. Seit April 2006 bietet die GEMA den Veranstaltern von Webradio die

7 8 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Vorwort Möglichkeit an, die notwendige Lizenz online zu erwerben. Die Herausforderung für die GEMA liegt hier in der erfolgreichen Bewältigung einer massenhaften Musiknutzung in der Online-Welt. Der von der GEMA neu entwickelte Lizenzshop im Internet zeigt beispielhaft, wie die GEMA die neuen technischen Möglichkeiten zur zeitgemäßen und effizienten Rechtewahrnehmung einsetzt. Urheberfeindliche Gesetzesnovelle Mit großer Sorge verfolgt die GEMA die Planungen der Bundesregierung zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes. Der unter Korb 2 bekannte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft sieht im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage erhebliche Verschlechterungen für die Urheber vor, insbesondere im Bereich der Vergütungsansprüche für private Vervielfältigung. Anstatt von dem bewährten System der Vergütung für private Vervielfältigung abzurücken, anstatt die Vergütung der Urheber drastisch zu senken, muss endlich in Deutschland das politische Realität werden, was im Vergütungsbericht der Bundesregierung bereits im Jahr 2000 vorgeschlagen wurde: nämlich eine angemessene Erhöhung der Vergütungssätze im Bereich der privaten Vervielfältigung, die seit 1985 nicht mehr angepasst wurden. Durch diesen Verzug ist es in diesem Bereich bereits seit Jahrzehnten zu einem Lohnstillstand (Herta Däubler- Gmelin) für die Urheber gekommen. Von der gesetzlichen Möglichkeit der privaten Vervielfältigung profitiert der Markt für den Vertrieb von Geräten und Speichermedien erheblich. Dieser Zusammenhang wird von der Bundesregierung übersehen, wenn nunmehr das Interesse der Hersteller an der Erzielung eines wirtschaftlichen Gewinns höher bewertet werden soll als der Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung. Die GEMA weist daher die geplanten Neuregelungen und die drohenden negativen Auswirkungen für die Urheber zurück und fordert die Bundesjustizministerin, die Bundesregierung und den Gesetzgeber mit Nachdruck dazu auf, von der geplanten Benachteiligung der kreativen Menschen abzurücken. Insbesondere kritisiert die GEMA gemeinsam mit ihren Schwestergesellschaften in der ZPÜ neben der 5 %-Regelung, dass es bei der Bestimmung der Vergütungshöhe künftig darauf ankommen soll, ob die Vergütung die Herstellung von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt und dass die Vergütungen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden. Die in der GEMA zusammengeschlossenen Musikautoren und Musikverleger können sich bei der Diskussion um Korb 2 des Eindrucks nicht erwehren, dass die Bundesregierung den Lobbyisten der Herstellerindustrie mehr Gehör geschenkt hat als den musikalisch kreativen Menschen, die mit ihrer Arbeit erst alle weiteren Stufen der Wertschöpfungskette im Musikgeschäft ermöglichen. Auch hier muss die GEMA beklagen, dass die Wirtschaftsmacht von Herstellerfirmen offenkundig mehr Gewicht hat als der Auftrag des Staates, das geistige Eigentum zu schützen. Die GEMA wird während des Gesetzgebungsverfahrens alles daran setzen, um dieser politisch-wirtschaftlichen Koalition gegen den Musikurheber entgegenzutreten und die geplante Enteignung der Autoren zu verhindern. GEMA weist Forderung der EU-Wettbewerbskommission zurück Nicht nur in Deutschland, auch auf europäischer Ebene werden aktuell Argumente des Marktes gegen das kulturelle Gut des Schutzes des geistigen Eigentums ins Feld geführt und damit kulturelle Errungenschaften in allen europäischen Ländern gefährdet. In diesen Kontext gehören die jüngst von der

8 9 EU-Kommission gegen die GEMA und andere europäische Verwertungsgesellschaften erhobenen Vorwürfe zur Praxis der kollektiven Rechtewahrnehmung. Die Europäische Kommission hat der CISAC, dem Weltdachverband der Verwertungsgesellschaften, sowie der GEMA und allen anderen Verwertungsgesellschaften für Musikrechte aus Ländern der EU bzw. des EWR Anfang Februar 2006 eine Mitteilung von Beschwerdepunkten (Statement of Objections) übersandt. Diese Mitteilung richtet sich zum einen gegen Bedingungen für den Abschluss von Berechtigungsverträgen zwischen der GEMA und Wahrnehmungsberechtigten mit Staatsangehörigkeit von EU- bzw. EWR-Staaten. Weiterhin kritisiert die EU-Kommission die Gegenseitigkeitsverträge, die die GEMA mit anderen Verwertungsgesellschaften in EU- bzw. EWR- Staaten geschlossen hat, soweit diese Verträge für die Bereiche der Satellitensendung, der Kabelweiterverbreitung und der Online- Nutzungen eine exklusive und territorial beschränkte Rechteübertragung an andere Verwertungsgesellschaften vorsehen. Die Kommission sieht in den Mitgliedschaftsund Gebietsbeschränkungen Verstöße gegen das europäische Kartellverbot. Als Konsequenzen hat die Kommission angedroht, die Praktizierung der beanstandeten Verhaltensweisen zu untersagen und Geldbußen gegen die betroffenen Verwertungsgesellschaften festzusetzen. Die GEMA weist die Vorwürfe des EU- Papiers als unbegründet zurück. Die von der Kommission kritisierten vermeintlichen Mitgliedschaftsbeschränkungen in den Gegenseitigkeitsverträgen existieren in der Praxis der GEMA nicht. Soweit die Gegenseitigkeitsverträge eine jeweils territorial beschränkte Rechteeinräumung vorsehen jede Gesellschaft räumt der anderen ihr Repertoire jeweils für das Gebiet der anderen Gesellschaft ein ist dies auch in den Bereichen Satellitensendung, Kabelweiterverbreitung und Online weiterhin sachlich begründet und wettbewerbsrechtlich konform. Deshalb ist auch die Bußgeldandrohung vollkommen überraschend und nicht gerechtfertigt. Dies hat die GEMA in ihrer detaillierten Antwort an die Kommission dargelegt. Wert der Kreativität Die vorliegende GEMA-Bilanz 2005 macht deutlich, mit welcher Erfahrung, Verlässlichkeit und Akribie die GEMA für die Rechte der Musikautoren in Deutschland eintritt und dabei auch recht erfolgreich ist. Sie zeigt aber auch, wie schwierig das Geschäft geworden ist, bei einer permanenten Steigerung der Musiknutzungen in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen marktgerechte Tarife zur Lizenzierung für die verstärkt nachgefragte Musik zu realisieren. Überblickt man die Entwicklungen der letzten Jahre, so zeichnet sich immer deutlicher ein für die Urheber beunruhigender und für unser gesamtes Musikleben schädlicher Gegensatz ab: Einerseits massenhafte Nutzungen des geistigen Eigentums insbesondere durch neue Technologien rund um die Uhr, während andererseits der Wert der musikalischen Kreativität dabei in Vergessenheit zu geraten scheint und zusehends von bestimmten interessierten Kreisen in Frage gestellt wird. Vor diesem Hintergrund wird die GEMA mit all ihren Kräften auch in der Zukunft dafür sorgen, dass dem individuellen Musikschöpfer, der etwas Originelles im Bereich der Musik erschafft, auch künftig die gerechte Entlohnung seiner Arbeit garantiert wird. Die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa müssen weiterhin so ausgestaltet werden, dass sie zum Schutz der musikalischen Kreativität und der Rechte der Musikautoren beitragen. Jürgen Becker

9 10 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Wir gedenken unserer verstorbenen Mitglieder Bernhard Achtelik Hartmut Frechen Hans-Jürgen Kanty Kurt Mühlmann Hans-Jürgen Schneider Klaus Ackermann Eike Funck Manfred Kebsch Armin Müller Reinhard Schnuckenack Andreas Allendörfer Caspar Fyson Klaus Kiefer Heinz Münchow Heinz Schreiter Ute Margrit André Lothar Gärtner Dietmar Kivel Peter Nagy Martin Schroeteler Marijan Andrijevic Michael Geisler Wilfried Klöss Max Ness Herbert Schroth Klaus Arnhold Rudolf Gerer Ralf Knappe-Heinbockel Gerhard Neumann Ursula Schubert Hermann Klaus Assmann Rolf Glass Hansgeorg Koch Heinz-Otto Niekrens Tomislav Schukat Ferenc Aszodi Kurt Graunke Henning Köhler Günter Nöschel Ali Schuster Hans Auer-Ansbach Edward Greene-Segal Horst Kopsch Willi Nöther Otto Schütt Anne Bärenz Ingmara Griesinger Wolfgang Kowatsch Jens-Peter Ostendorf Lothar Schydlo Peter Barkow Jens-Peter Groth Marian Krebs Hans Herbert Peifer Horst Seeg Jürgen Bauer Hartmut Grunau Josef Krepela Frank Pempel Torsten Sens George Bishop Francisco Gutierrez Wilhelm Krumbach Manuela Peschel Ronald Alan Simmonds Adam Johann Bitsch Hanno Haag Peter Kschentz Frank Pleyer Donald Verdel Smith jr. Holger F. Bork Uwe Haase Josef Kuhn-Wallbach Bodo Primke Helgard von Spiegel Günter Braun Sheryl Hackett Jutta Kunzfeld Karl-Heinz Reichel Hans Spilker Zita Brecht Hanne Haller Jörg Lambert Wilfried Remme Hermann Sprenger Helmut Brennicke Wilhelm Hammerschlag Marina Lange Kai Renke Gerhard Klaus Steiner Werner Brock Günter Handke Laird Stefan Jan-Gerd Renken Wolfram Steude Rolf Brueschke Franz Hannes Lautenschlager Friedhelm Rentzsch Wolfgang Stryi Ronald Bruza Peter Heilbut Andreas Leifeld Günther Ress Manfred Talarczyk Günter Bust Gerd Heilcke Florian Leis-Bendorff Axel Reuter Rolf Ulrich Kurt Chruscinski Rolf Herberger Hans-Jürgen Lendeckel Michael Ries Erich Kurt Vetter Ulf Dannenberg Dieter Herborg Horst Lindenlauf Karin Robinson Anton Volga Friedrich Eugen Dengler Gerhard Hofmann Gerd Lips Joachim von Roebel Ilse Werner Gregor Dietz Ludwig Holler Markus Löffel Uwe Röhl Ingeborg Wilczek Karl M. Doll Otto Höpfner Kamalesh Maitra Thomas Römer Franz Wilczek Manfred Dulau Helga Hoppe-Dickert Vaclav Maly-Karel Walter Ruff Franz Willibald Alfred Ebert Georg Hufenbach Albert Mangelsdorff Michael Ruge Thomas Windisch Hermann Egner Gerald Humel Rudi Marrenbach Karsten Runge Ralf Wirkus Christoph Eidens Hanns Dieter Hüsch Jürgen Maxim Samuel Velard Russel jr. Johannes Wojciechowski Heimo Erbse Lothar Jensch Tilo Medek Franz Scharfenberger Gerhard Wolf-Schreiber Helmut Fassnacht Wolfgang Jensen Heino-Karl Menze Helmut Schell Erna Woll Johannes Feldges Peter Mico Joachim Rudi Meurer Helmut Schmidt Edward Wright-Armstead Horst Figge Eberhard Jörg Wolfgang Mewes Franz Schmidt-Kaufmann Mark Zenke Johannes Fischer Hans-Herbert Junck Horst Meyer-Selb Ulrich Schmidt-Salm Gerhard Ziessnitz Bernd Flöter Michael Jung Detlev Modrow Robby Schmitz Fulvio Ziglioli Luitger Fräger Klaus Jungk Maria Motjer Milanes Gottfried Schnabel Jakob Zill

10 11 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Ehrenmitglieder Prof. Harald Banter Prof. Jürg Baur Prof. Christian Bruhn Klaus Doldinger Dr. Peter Hanser-Strecker Hans Hee Karl-Heinz Klempnow Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Prof. Karl Heinz Wahren Hartmut Westphal Bruno Balz Richard Bars Prof. Werner Egk Dr. Hans Gerig Prof. Dr. Dr. h. c. Joseph Haas Heinz Korn Peter Jona Korn Eduard Künneke Dr. Willy Richartz Prof. Dr. Georg Schumann Günther Schwenn Dr. Hans Sikorski Dr. Dr. h. c. Ludwig Strecker Ehrenpräsidenten Prof. Dr. Reinhold Kreile Prof. Dr. jur. h. c. Erich Schulze

11 12 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Vorstand bis : Vorsitzender des Vorstands und Generaldirektor: Prof. Dr. Reinhold Kreile Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und Chefsyndikus: Prof. Dr. Jürgen Becker Mitglied des Vorstands Finanzen und Wirtschaft: Rainer Hilpert Prof. Dr. Jürgen Becker ab : Sprecher des Vorstands: Prof. Dr. Jürgen Becker Mitglied des Vorstands: Dr. Harald Heker Mitglied des Vorstands Finanzen und Wirtschaft: Rainer Hilpert Dr. Harald Heker Rainer Hilpert

12 13 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Aufsichtsrat Vorsitzender: Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Christian Bruhn Hans Hee Karl-Heinz Klempnow Prof. Christian Bruhn Prof. Gottfried Böttger Klaus Doldinger Frank Dostal Peter Ende Jörg Evers Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Klaus-Michael Karnstedt Rudolf-Günter Loose Prof. Dr. Enjott Schneider Dagmar R. Sikorski Stefan Waggershausen Dr. Ralf Weigand Hans Hee (li.), Karl-Heinz Klempnow (re.) Stellvertreter: Rechtsberater: Burkhard Brozat Egon L. Frauenberger Prof. Dr. h. c. Wolfgang Rihm Prof. Manfred Schoof Peter F. Schulz Gabriele Schulze-Spahr Prof. Dr. Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker

13 14 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Ausschüsse und Kommissionen Wirtschaftsausschuss Prof. Christian Bruhn Frank Dostal Peter Ende Dr. Peter Hanser-Strecker Hans Hee Prof. Dr. Enjott Schneider Tarifausschuss Prof. Christian Bruhn Sachverständiger: Frank Dostal Peter Ende Jörg Evers Karl-Heinz Klempnow Peter F. Schulz Stefan Waggershausen Programmausschuss Unterausschuss E-Musik: Stellvertreter: Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Manfred Schoof Prof. Dr. h. c. Wolfgang Rihm Sachverständige: Prof. Dr. Enjott Schneider Prof. Georg Katzer Dagmar R. Sikorski Peter Tonger Prof. Karl Heinz Wahren Unterausschuss U-Musik: Prof. Christian Bruhn Jörg Evers Hans Hee Prof. Klaus-Michael Karnstedt Gabriele Schulze-Spahr Stefan Waggershausen Sachverständige: Prof. Harald Banter Dr. Gerhard Jussenhoven Satzungskommission Prof. Christian Bruhn Rechtsberater: Frank Dostal Prof. Dr. Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker Peter F. Schulz

14 15 Verteilungsplankommission Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Prof. Christian Bruhn Jörg Evers Prof. Dr. Enjott Schneider Prof. Dr. h. c. Wolfgang Rihm Dr. Ralf Weigand Textdichter: Hans Hee Stefan Waggershausen Verleger: Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Klaus-Michael Karnstedt Stellvertreter Textdichter: Egon L. Frauenberger Stellvertreter Verleger: Peter Ende Dagmar R. Sikorski Sachverständige: Prof. Harald Banter Klaus Doldinger Wertungsausschuss für das Prof. Robert M. Helmschrott Stellvertreter: Wertungsverfahren der Prof. Martin Christoph Redel Prof. Frank Michael Beyer Komponisten in der Sparte E Prof. Manfred Trojahn Werner Heider Für Fälle von Chormusik: Prof. Karl Haus Gerhard Rabe Delegierter der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Johannes K. Hildebrandt Stellvertreter für Fälle von Chormusik: Wolfgang Lüderitz Dr. Rudolf Lukowsky Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Enjott Schneider Wertungsausschuss für das Michael Holm Stellvertreter: Wertungsverfahren der Erich Offierowski Robert Jung Textdichter in der Sparte E Carl J. Schäuble Werner Raschek Hans-Ulrich Weigel Delegierter der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Heiner Tietze Delegierter des Aufsichtsrats: Stefan Waggershausen Wertungsausschuss für das Karl Rarichs Stellvertreter: Wertungsverfahren der Horst Schubert Dr. Reinhold Quandt Verleger in der Sparte E Delegierter des Aufsichtsrats: Dr. Peter Hanser-Strecker

15 16 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 AUSSCHÜSSE UND KOMMISSIONEN Wertungsausschuss für das Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Wertungsverfahren in der Martin Böttcher Heinz Ehme Unterhaltungs- und Dr. Rainer Fabich Peter Finger Tanzmusik Michael Reinecke Ladislav Geisler Textdichter: Stellvertreter Textdichter: Michael Holm Norbert Hammerschmidt (ab ) Erich Offierowski Robert Jung Carl J. Schäuble Hans-Ulrich Weigel Verleger: Stellvertreter Verleger: Suzy Frauenberger (ab ) Wolfgang Borchard-Jacoby Pamela Michel Suzy Frauenberger (bis ) Michael Wewiasinski Rudolf Slezak Delegierte der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Komponisten: Andreas Spieß Textdichter: Heiner Tietze Verleger: Karin Wirthmann Delegierte des Aufsichtsrats: Komponisten: Dr. Ralf Weigand Textdichter: Stefan Waggershausen Verleger: Karl-Heinz Klempnow Schätzungskommission Raimond Erbe Stellvertreter: der Bearbeiter Jo Plée Bertram Gebauer Prof. Wieland Reissmann Ladislav Geisler Joachim Schmeißer Thomas Rebensburg Werner Theisen Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Gottfried Böttger Werkausschuss Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Ernst-August Quelle Prof. Theo Brandmüller Dieter Reith Prof. Martin Christoph Redel Prof. Lothar Voigtländer Alexander von Schlippenbach Prof. Bernd Wefelmeyer Jochen Schmidt-Hambrock Textdichter: Erich Offierowski Carl J. Schäuble Verleger: Karl Rarichs Stellvertreter Textdichter: Robert Jung Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Wolfgang Borchard-Jacoby Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Manfred Schoof

16 17 Aufnahmeausschüsse Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Prof. Dietrich Erdmann Heinrich Riethmüller Prof. Bernd Wefelmeyer Textdichter: Robert Jung Erich Offierowski Verleger: Andreas Meurer Michael Wewiasinski Stellvertreter Textdichter: Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Peter Tonger Ausschuss Kirchenmusik Prof. Helmut Barbe Sachverständiger: Prof. Robert M. Helmschrott Friedemann Strube Wolfgang Matthei Dieter Spahn Multimedia-Ausschuss Prof. Gottfried Böttger Frank Dostal Peter Ende Dr. Ralf Weigand Beschwerdeausschuss Vorsitzender: Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Fritz Traub Dieter Jalowietzki (Vorsitzender Richter a. D. am (Vorsitzender Richter a. D. am Oberlandesgericht Frankfurt) Kammergericht) Vertreter der Berufsgruppen: Komponisten: Hartmut Westphal Textdichter: Hans-Ulrich Weigel Verleger: Heinz Kremer Stellvertreter Komponisten: Martin Böttcher Stellvertreter Textdichter: Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Volker Landtag Sachverständiger: Wolfgang Brandenstein

17 18 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 GEMA-Sozialkasse Abteilung Komponisten: Hartmut Westphal Ralf Hoyer Wilhelm Dieter Siebert Geschäftsführender Kurator Abteilung Textdichter: Erich Offierowski Wolfgang Brandenstein Werner Raschek Geschäftsführender Kurator Abteilung Verleger: Andreas Meurer Gabriele Schulze-Spahr Thomas Tietze Geschäftsführender Kurator

18 19 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Internationale Organisationen CISAC Präsident des Verwaltungsrats: Prof. Christian Bruhn Confédération Internationale des Sociétés d Auteurs Deutsches Mitglied des Verwaltungsrats: Prof. Dr. Reinhold Kreile et Compositeurs, Paris Deutsches Mitglied des Exekutivbüros: Prof. Dr. Reinhold Kreile Deutsche Mitglieder des Internationalen Rates der Autoren und Komponisten und des Internationalen Rates der Autoren dramatischer, literarischer und audiovisueller Werke: Deutsches Mitglied der Juristischen Kommission: Prof. Christian Bruhn Hans Hee Prof. Dr. Jürgen Becker Mitglied des Common Information System Supervisory Board (CSB): Prof. Dr. Michael Karbaum BIEM Ehrenpräsidenten: Prof. Dr. jur. h. c. Erich Schulze Bureau International des Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Sociétés gérant les Droits d Enregistrement et de Präsident des Vorstands: Prof. Dr. Reinhold Kreile (bis ) Reproduction Mécanique, Prof. Dr. Jürgen Becker (ab ) Paris Deutsche Delegierte für die Generalversammlung: Prof. Christian Bruhn Hans Hee Vizepräsident der Generalversammlung: Karl-Heinz Klempnow GESAC Präsident: Prof. Dr. Reinhold Kreile (bis ) Groupement Européen des Sociétés d Auteurs et Vizepräsident: Prof. Dr. Jürgen Becker (ab ) Compositeurs, Brüssel Deutsches Mitglied der Groupe de Madrid: Prof. Dr. Jürgen Becker

19 20 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Organigramm der GEMA Stand: Aufsichtsrat Vorstand und Generaldirektor GEMA-Sozialkasse Kuratorium Mitgliederversammlung Mitgliederausschüsse Stellvertreter des Generaldirektors Direktion Organisation und Informatik Chefsyndikus Beauftragter des Vorstands für europäische Tarifharmonisierung im Aufführungsrecht Personaldirektion München Berlin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Revision Unternehmensplanung Datenschutzbeauftragter IT-Prozessmanagement Geschäftsbereich Lizenzen und Inkasso Geschäftsbereich Verteilung Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft Geschäftsbereich Mitglieder und Dokumentation

20 21 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Generaldirektion und Bezirksdirektionen der GEMA Hamburg Hannover Berlin Dortmund Dresden Wiesbaden Nürnberg Stuttgart Augsburg München Generaldirektion in Berlin Bayreuther Straße Berlin Postfach Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) Internet: gema@gema.de Generaldirektion in München Rosenheimer Straße München Postfach München Tel.: (0 89) Fax: (0 89) Internet: gema@gema.de Direktion Musikprogramme in Köln Im Mediapark Köln Tel.: (02 21) Fax: (02 21) musikprogramme@gema.de Bezirksdirektion Augsburg Stettenstraße 6/ Augsburg Postfach Augsburg Tel.: (08 21) Fax: (08 21) bd-a@gema.de Bezirksdirektion Berlin Keithstraße Berlin Postfach Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) bd-b@gema.de Bezirksdirektion Dresden Zittauer Straße Dresden Tel.: (03 51) Fax: (03 51) bd-dd@gema.de Bezirksdirektion Hamburg Schierenberg Hamburg Postfach Hamburg Tel.: (0 40) Fax: (0 40) bd-hh@gema.de Bezirksdirektion Hannover Blücherstraße Hannover Postfach Hannover Tel.: (05 11) Fax: (05 11) bd-h@gema.de Bezirksdirektion München Rosenheimer Straße München Postfach München Tel.: (0 89) Fax: (0 89) bd-m@gema.de Bezirksdirektion Nordrhein-Westfalen Südwall Dortmund Postfach Dortmund Tel.: (02 31) Fax: (02 31) bd-nrw@gema.de Bezirksdirektion Nürnberg Johannisstraße Nürnberg Postfach Nürnberg Tel.: (09 11) Fax: (09 11) bd-n@gema.de Bezirksdirektion Stuttgart Herdweg Stuttgart Postfach Stuttgart Tel.: (07 11) Fax: (07 11) bd-s@gema.de Bezirksdirektion Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße Wiesbaden Postfach Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) bd-wi@gema.de

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22 Bericht des Vorstands Lagebericht Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte Investitionen Mitarbeiter

23 24 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Bericht des Vorstands Lagebericht 1. Geschäftsverlauf in Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Laufe des Jahres 2005 durch Faktoren wie hohe Arbeitslosigkeit, erhebliche Defizite der öffentlichen Haushalte und hohe Energiepreise gekennzeichnet. Das reale volkswirtschaftliche Wachstum im Jahr 2005 lag im Vorjahresvergleich bei 0,9 %. Auch im Jahr 2005 wurde das Wachstum durch Exporterlöse getragen. Die Binnenkonjunktur sowie die private Konsumnachfrage entwickelten sich hingegen aufgrund hoher Energiepreise und skeptischer Zukunftserwartungen schwach. Die erfreuliche Steigerung der Erträge im Geschäftsjahr 2005 wurde von mehreren Inkassobereichen getragen. Die Industrie konnte erstmals nach mehrjährigen Rückgängen einen Zuwachs der Gesamterträge im Vorjahresvergleich erwirtschaften. Dieses Wachstum ist im erheblichen Umfang von Einmaleffekten wie der Auflösung von 2004 gebildeten Rückstellungen für das zwischenzeitlich erfolgreich beendete Schiedsstellenverfahren mit der IFPI sowie zusätzlicher Zentrallizenzierungserträge erreicht worden. Die Bezirksdirektionen konnten insgesamt erneut einen Zuwachs von 10,6 Mio. = 4,2 % erzielen; die Direktion Rundfunk und Fernsehen verzeichnete Mehrerlöse von 3,5 Mio. = 1,5 % im Vergleich zu Die Direktionen Ausland und Inkassomandate erzielten im Vorjahresvergleich stabile Erträge. Personal- und Sachaufwand sind im Vergleich zu den Erträgen unterproportional gestiegen, so dass der durchschnittliche Kostensatz bei 14,1 % gegenüber 14,4 % im Jahr 2004 lag Erträge aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten und aus Vergütungsansprüchen Die Gesamterträge aus der Verwertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und aus Vergütungsansprüchen haben im Berichtsjahr 823,291 Mio. betragen, worin 5,150 Mio. lizenzersetzender Schadenersatz enthalten ist. Der kostenersetzende Teil des Schadenersatzes in Höhe von 5,150 Mio. ist unter den Sonstigen Erträgen ausgewiesen. Die Erträge 2005 mit 823,291 Mio. sind gegenüber dem Vorjahresbetrag von 775,450 Mio. (davon 5,767 Mio. lizenzersetzender Schadenersatz) um 47,841 Mio. höher. Die Erträge im Einzelnen:

24 25 Erträge aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten und aus Vergütungsansprüchen Veränderung Mio. Mio. Mio. a) Erträge aus der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten 377, , ,073 darin enthaltener lizenzersetzender Schadenersatz 5,767 5,150-0,617 b) Erträge aus der Wahrnehmung von Vervielfältigungsrechten 198, , ,822 c) Erträge aus Vergütungsansprüchen 39,785 39, ,091 davon nach 27 UrhG (Vermietungs- und Verleihrechte) 6,640 6, ,109 nach 54 UrhG (Private Vervielfältigung) 33,145 33,127-0,018 d) Erträge aus der Wahrnehmung von Inkassomandaten 159, , ,855 davon für andere Verwertungsgesellschaften 69,602 75, ,008 aus der zentralen Lizenzierung von Ton- und Bildtonträgern (Verkaufsgebiet Ausland) 89, , ,847 diesem Zweck vorab entsprechend mandatiert hatten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Verwertungsgesellschaften VG WORT, GVL, VG Bild-Kunst, AGICOA GmbH, VFF, VGF und GÜFA. Die Vergütungen für diese Rechteeinräumungen beliefen sich insgesamt auf 29,950 Mio. (Vorjahr: 27,136 Mio.) Zins- und Wertpapiererträge Die Erträge haben sich von 14,563 Mio. um 1,778 Mio. auf 12,785 Mio. vermindert Aufwendungen Der Personal- und Sachaufwand hat sich in den letzten beiden Jahren wie folgt entwickelt: Aufwendungen Mio. Mio. Personalaufwand 64,283 65,196 Sachaufwand 51,747 55, , , ,841 Gesamt 116, ,339 In den Erträgen aus der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten in Höhe von 385,048 Mio. (Vorjahr: 377,975 Mio.) sind die Vergütungen der Nachfolgegesellschaften der Deutschen TELEKOM (KDG, ish, iesy, Kabel Baden-Württemberg) für die Nutzung der musikalischen Kabelweitersenderechte für das Jahr 2005 in Höhe von 10,314 Mio. (Vorjahr: 10,314 Mio.) enthalten. Die GEMA hat den Nachfolgegesellschaften der Deutschen TELEKOM für die genannten Zeiträume ebenfalls die Rechte zur Kabelweitersendung anderer Rechteinhaber eingeräumt, welche die GEMA zu In den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der Mitarbeiter von auf (minus 14 %) verringert. Im gleichen Zeitraum konnten die Erträge der GEMA von 700,750 Mio. auf 852,224 Mio. (plus 22 %) gesteigert werden. Die Anzahl ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten ist in diesen 10 Jahren um 41 % gestiegen, nämlich von Mitgliedern und Berechtigten am 31. Dezember 1996 auf Mitglieder und Berechtigte am 31. Dezember Im Kalenderjahr 2005 hat sich die Anzahl der unbefristet beschäftigten Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr von auf 1.049, also um 12, erhöht.

25 26 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Bericht des Vorstands Lagebericht Das Berichtsjahr war geprägt durch vielfältige Projekttätigkeiten. Für das geplante EDV-System des Außendienstes (Projekt AS/AIDA) konnte die Konzeptionsphase (Feinkonzeption) abgeschlossen werden. Das Ergebnis ist ein abgestimmtes Pflichtenheft, für dessen Realisierung ab November 2005 eine Ausschreibung durchgeführt wurde. Die Vertragsverhandlungen konnten allerdings bis Jahresende noch nicht abgeschlossen werden. Im Bereich der Mitgliederbuchhaltung wurde im August 2005 termingerecht nach 18 Monaten Projektlaufzeit das bestehende EDV-System abgelöst. Dieses basierte noch auf der proprietären XANADU/DYLAN- Technologie, für das es am Markt keine Wartungsunterstützung mehr gibt. Das neue System mit dem Namen MIKOS basiert auf den GEMA-Standardtechnologien UNIX/ Solaris und Oracle-Datenbanksystem. Im Jahr 2004 wurde mit der Neukonzeption des Abrechnungssystems der Nutzungen von GEMA-Werken im Ausland begonnen. In diesem EDV-System mit dem Namen SCALA werden die von den Schwestergesellschaften der GEMA abgerechneten GEMA-Anteile plausibilisiert, strukturiert und in normierter Form gegen die in DIDAS gespeicherten Rechteverhältnisse (Gebiet, Recht, Zeit) geprüft und evtl. reklamiert. Das System konnte termingerecht Ende Dezember 2005 in Produktion genommen werden. EDV-technisch ist SCALA eine browserbasierte JAVA-Anwendung auf der Basis von Oracle-Datenbanken. Ein Teil der GEMA-Kernanwendungen, darunter die maschinellen Nutzungszuordnungen (MAD-Systeme) der Sparten U, E, R, das Tonträgerinformations- (TONIS) und Tonträgerabrechnungssystem (TAS), sind wegen der Verwendung der ADABAS/ Natural-Technologie auf den Großrechner BS2000 angewiesen. In einem Pilotprojekt im Jahre 2004 wurde die Machbarkeit einer technischen Portierung der Anwendung MADR auf UNIX/Solaris, Natural und Oracle-Datenbanken nachgewiesen. TONIS, TAS wurden im Oktober 2005, die restlichen MAD-Systeme im Dezember 2005 portiert. Damit wird der Großrechner für die GEMA- Anwendungen nicht mehr benötigt. Diese EDV-technische Konsolidierung ist ein notwendiger Bestandteil der weiteren Reduzierung der EDV-Betriebskosten. Im Bereich der EDV-Infrastruktur wurden der Backbone, die Firewalls, der Mail- und Internetapplicationserver erfolgreich in einen angemieteten RZ-Sicherheitsbereich verlagert und damit den erhöhten Anforderungen an die Sicherheit Rechnung getragen (IT- Grundschutz). 2. Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden im Jahr 2006 mit prognostizierten Wachstumsraten von 1,5 bis 2,0 % etwas besser sein als in Aufgrund der angekündigten Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte zum wird jedoch kein größerer Aufschwung für die Folgejahre erwartet. Von daher wird eine Stabilisierung der Erträge der GEMA im Jahr 2006 vor dem Hintergrund der wegfallenden Einmaleffekte des Vorjahres geplant. Auch die vorläufigen Aufwandsplanungen im Personal- und Sachkostenbereich lassen wiederum einen durchschnittlichen Kostensatz von unter 15 % erwarten. Hierzu bedarf es auch im laufenden Jahr der Fortführung des aktiven Kostenmanagements. Die Investitionen, insbesondere im Bereich DOD angesiedelt, werden auf dem gleichen Niveau wie im

26 27 Vorjahr budgetiert. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte der EG-Kommission an die CISAC, an die GEMA sowie an die Schwestergesellschaften im EWR-Raum kann bezüglich ihrer strategischen und wirtschaftlichen Auswirkungen derzeit objektiv noch nicht abschließend beurteilt werden. 3. Rechtsentwicklung Mit der bereits im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004 behandelten Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom (Durchsetzungsrichtlinie) werden wichtige Instrumente zur Bekämpfung der Produkt- und Internetpiraterie bereitgestellt. Die Rechteinhaber können danach z. B. die Zerstörung illegaler Waren sowie eine finanzielle Entschädigung, Unterlassungsanordnungen und Schadenersatz verlangen. Die Durchsetzungsrichtlinie soll bis Ende April 2006 in nationales Recht umgesetzt werden. In Ergänzung der Durchsetzungsrichtlinie, die keine strafrechtlichen Vorschriften enthält, hat die Europäische Kommission am Vorschläge für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorgelegt (siehe unter 3.1.). Bereits im Jahr 2004 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgelegt. Diese ist auch im Jahr 2005 nicht verabschiedet worden (siehe unter 3.2.). Des Weiteren hat die Europäische Kommission am eine Empfehlung für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online- Musikdienste benötigt werden verabschiedet (siehe unter 3.3.). Am hat die Kommission einen Entwurf für die Novellierung der EU-Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen von 1989 vorgelegt (siehe unter 3.4.). Der so genannte Zweite Korb, mit dem die nicht zwingenden Bestandteile der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vom umgesetzt werden sollen, ist weiterhin in der Diskussion. Ein zweiter Referentenentwurf wurde am vorgelegt. Änderungen sowohl des Urheberrechts- als auch des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen (siehe unter 3.5.). Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom ist die Sonderregelung des 30 GWB über die Bildung von Verwertungsgesellschaften weggefallen (siehe unter 3.6.). Ein Überblick über die im Berichtszeitraum ergangene Rechtsprechung erfolgt unter Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Zwar sind in den einzelnen Mitgliedsländern der EU strafrechtliche Verfahren und Sanktionen zur Durchsetzung der Schutzrechte vorgesehen, doch weist die Rechtslage in der Gemeinschaft erhebliche Unterschiede auf, insbesondere im Hinblick auf das Strafmaß. Mit der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, jede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums zu ahnden, sofern die Verletzungen in

27 28 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Bericht des Vorstands Lagebericht gewerbsmäßigem Umfang begangen werden. Gleichzeitig soll eine Angleichung bei der Höhe der Strafen erfolgen. Im Übrigen sollen die Mitgliedstaaten gemäß Art. 4 des Richtlinienvorschlags in ihren nationalen Gesetzen bestimmte Sanktionen vorsehen, die sowohl gegen natürliche als auch gegen juristische Personen verhängt werden können: Geldstrafen, Einziehung von Gegenständen, die dem Verurteilten gehören, u.a. rechtsverletzende Waren sowie Material, Werkzeuge und Vorrichtungen, die überwiegend zur Herstellung oder zum Vertrieb der betreffenden Waren verwendet werden. In geeigneten Fällen sollen weitere Sanktionen in Betracht kommen, wie etwa Schließung des Betriebs, in dem die Rechtsverletzung überwiegend begangen wurde, sowie eine dauerhafte oder zeitweilige Gewerbeuntersagung Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt Die Richtlinie stellt allgemeine Bestimmungen auf, die die Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit durch Dienstleistungserbringer sowie den freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union erleichtern sollen. Dabei sollen nach Art. 16 des Richtlinienvorschlags Dienstleistungserbringer grundsätzlich den Bestimmungen ihres Herkunftsmitgliedsstaates unterfallen (Herkunftslandprinzip). Dagegen soll die Richtlinie unter anderem auf Urheberrechte und verwandte Schutzrechte keine Anwendung finden. Umstritten ist, ob auch die Dienste von Verwertungsgesellschaften für die Wahrnehmung der Rechte an geistigem Eigentum vom Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst sind. Der Bericht des in dieser Sache federführenden Ausschusses des Europäischen Parlaments, des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, vom sieht hierzu noch keine eindeutige Regelung vor Empfehlung der EU-Kommission über die Lizenzierung von Musik für Online-Musikdienste In der Empfehlung vom zur Wahrnehmung von Online-Musikrechten schlägt die EU-Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der EU-weiten Lizenzierung vor. Es soll dafür gesorgt werden, dass legale Online-Musikdienste leichter EU-weite Lizenzen erhalten können. Die Kommission empfiehlt hierzu unter anderem, dass Rechteinhaber das Recht haben sollen, die Wahrnehmung aller Online-Rechte, die zum Betrieb legaler Online-Musikdienste notwendig sind, in einem territorialen Umfang ihrer Wahl einer Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl anzuvertrauen. Unter Online- Rechten werden dabei folgende Rechte verstanden: das ausschließliche Recht der Vervielfältigung in der Form von unkörperlichen Kopien, die im Zuge der Online-Verbreitung von Musikwerken vorgenommen werden; das Recht der öffentlichen Wiedergabe eines Musikwerkes, entweder in der Form eines Rechts zu erlauben oder zu verbieten oder eines Rechts auf angemessene Vergütung. Diese Rechte erstrecken sich auf Webcasting, Internet-Radio und Simulcasting oder Near-on-Demand -Dienste, die entweder auf einem PC oder auf einem Mobiltelefon empfangen werden; das ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eines Musikwerkes, das On-demand oder andere interaktive Dienste umfasst. Die Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte an Musikwerken hatten bereits in

28 29 den von ihnen entwickelten Santiago-/ Barcelona-Abkommen aus dem Jahr 2000 bzw den Lizenznehmern Möglichkeiten eröffnet, über ihre jeweiligen Verwaltungsgebiete hinaus Lizenzen zur Nutzung im Internet zu erwerben. Gegen diese Abkommen hatte die EU-Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken erhoben, worauf die Verwertungsgesellschaften die beiden Abkommen zum Ende der Laufzeit ( ) haben auslaufen lassen Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen Die Richtlinie 89/552/EWG diente der Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit. In Anbetracht der neuen Übertragungstechniken für audiovisuelle Mediendienste erachtet die Kommission es als notwendig, den geltenden Rechtsrahmen anzupassen. Damit soll den Auswirkungen des Strukturwandels und der technologischen Entwicklungen auf die Geschäftsmodelle und insbesondere auf die Finanzierung des gewerblichen Rundfunks Rechnung getragen werden. Zur Erreichung dieser Ziele schlägt die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor. So dürfen z. B. die Mitgliedstaaten aufgrund der Einführung einheitlicher Mindestbestimmungen in den Artikeln 3c bis 3h in den durch diese Richtlinie harmonisierten Bereichen nicht mehr aus Gründen des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Aufstachelung zum Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Glauben oder Nationalität, der Verletzung der Menschenwürde einzelner Personen oder des Verbraucherschutzes vom Herkunftslandprinzip abweichen. Ein nicht unerheblicher Teil des Vorschlags befasst sich mit Art und Umfang der durch die Mitgliedstaaten zu erlaubenden Werbemaßnahmen der Mediendienstanbieter. Hierfür wird auch der umfassendere Begriff der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation eingeführt Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Zweiter Korb Der erste Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wurde im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004 vorgestellt. Die Diskussionen hierüber haben inzwischen zu einem Entwurf für einen (zweiten) Referentenentwurf geführt, der im Januar 2006 der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) In 30 GWB a. F. war geregelt, dass bestimmte Paragraphen des GWB für die Bildung von Verwertungsgesellschaften, die der Aufsicht über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten unterliegen, nicht galten, insbesondere Vorschriften über Kartellvereinbarungen und Kartellbeschlüsse. Mit dem Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde diese Vorschrift aufgehoben. In der Sache selbst führte dies aber zu keiner Änderung. Die Aufhebung war lediglich eine Folge des Vorrangs des europäischen Rechts. Rechtlich bleibt es dabei, dass Bildung und Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften, soweit dies zur Wahr-

29 30 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Bericht des Vorstands Lagebericht nehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist, wie bisher nicht dem Kartellverbot unterliegen Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht Der mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom neu eingeführte 95a UrhG verbietet die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen. Durch solche Schutzmaßnahmen soll es zum Beispiel unmöglich gemacht werden, eigene Vervielfältigungsstücke von käuflich erworbenen Originaltonträgern herzustellen. Gegen die Vorschrift war mit der Begründung, dass damit ein vermeintliches Recht auf Privatkopie verletzt werde, Verfassungsbeschwerde erhoben worden. Mit Beschluss vom , Az. 1 BvR 2182/04, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Beschwerde gegen 95a UrhG nicht zur Entscheidung angenommen, da der ordentliche Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft sei und das BVerfG gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nicht über die Sache selbst entscheiden könne. Dem Beschluss vom kann aber entnommen werden, dass das BVerfG durch den neuen 95a UrhG keine Verletzung eines Grundrechts sieht: Es kann mithin dahinstehen, ob mit einem strafbewehrten gesetzlichen Verbot der digitalen Privatkopie eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts verbunden sein könnte, oder ob damit nicht wofür vieles spricht lediglich eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorgenommen wäre Bundesgerichtshof a) In der Sache PRO-Verfahren der GEMA hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom , Az. I ZR 299/02, festgestellt, dass die im Jahre 1998 durch Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats erfolgte Einführung des PRO-Verfahrens zur Hochrechnung der Aufführungen bei Unterhaltungsmusikveranstaltungen wirksam war. Der BGH hat damit die Rechtsprechung der Vorinstanzen bestätigt. b) Ebenfalls mit Urteil vom , Az. I ZR 285/02, hat der BGH am Beispiel des Films Der Zauberberg entschieden, dass es sich bei der Vermarktung eines auf einer Digital Versatile Disc (DVD) aufgenommenen Films zum Abspielen auf einem eigenen Wiedergabegerät nicht um eine gegenüber der herkömmlichen Vermarktung mittels Videokassetten neue Nutzungsart im Sinne des 31 Abs. 4 UrhG handelt. Um die Vertriebsart als neue Nutzungsart nach 31 Abs. 4 UrhG qualifizieren zu können, müsste zusätzlich eine wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform daneben hinzutreten. An einer solchen würde es aber bei der DVD- Zweitauswertung fehlen. Denn durch die DVD würden trotz des gesteigerten Absatzes letztlich keine neuen Absatzmärkte erschlossen und dem Urheber würden durch die Einbeziehung dieser Nutzungsart keine Erträgnisse vorenthalten Kammergericht Berlin Mit Beschluss vom , Az. 5 U 95/04, hat das Kammergericht einen Fall der Werbung für das kostenpflichtige Herunter-

30 31 laden von Klingeltönen bzw. Ruftonmelodien auf Mobiltelefone in Jugendzeitschriften als unlauter im Sinne der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ( 1 UWG a.f. bzw. 3 UWG n.f.) beanstandet und damit verboten Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt a) Mit Einigungsvorschlag vom hat die Schiedsstelle über das bereits im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004 behandelte Verfahren zwischen der IFPI und der GEMA entschieden. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, welche Vergütung für die Vervielfältigung von Werken auf CDs und deren Verbreitung angemessen ist. Die IFPI hatte eine prozentuale Vergütung vom Händlerabgabepreis (PPD) von 6,6 % sowie weitere Abzüge von medienbeworbenen Tonträgern und eine zusätzliche Reduzierung von 1 % für die Piraterieverfolgung beantragt. Die Schiedsstelle hat dem Vortrag der GEMA folgend wie folgt entschieden: Angemessen ist der generelle Tarifsatz von 9,009 %. Berechnungsgrundlage ist der PPD und nicht der so genannte actual realized price (ARP). Ein Abzug für medienbeworbene Tonträger ist unzulässig. Ein zusätzlicher Abschlag von 1 % für die Piraterie darf den Tarif nicht belasten. Im Übrigen hat die Schiedsstelle die Berechtigung der GEMA zur Geltendmachung einer Mindestvergütung bestätigt. Der Einigungsvorschlag ist bestandskräftig. b) Des Weiteren ist die seit langem geführte Auseinandersetzung über die Höhe der Vergütung für Musikvideo-DVDs durch die Entscheidung der Schiedsstelle vom beigelegt worden. Nach Auffassung der Schiedsstelle beträgt die angemessene Vergütung für DVDs 6,99 % des PPD. Zusätzlich hat die Schiedsstelle erneut bekräftigt, dass Mindestvergütungen berechnet werden können. Bei der Ermittlung des Vergütungssatzes von 6,99 % ist die Schiedsstelle von der vorstehend unter lit. a behandelten Entscheidung ausgegangen, hat den Prozentsatz jedoch aufgrund folgender Überlegung vermindert: Der Musikurheber soll an der Verwertung seiner Rechte bei der Herstellung und Verbreitung von DVDs betragsmäßig genauso beteiligt werden wie bei den CDs. Da nach den Feststellungen der Schiedsstelle der PPD bei der DVD höher liegt als bei der CD, war um auf den gleichen EURO-Betrag zu kommen bei der Vergütung für die DVD eine entsprechende Reduzierung des Prozentsatzes angezeigt.

31 32 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2005 Bericht des Vorstands Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur Aufteilung der Erträge in Aufwendungen und Verteilungssumme Erträge Aufwendungen Mio. 800 Verteilungssumme ,3% 86,7% 14,8% 14,6% 13,5% 13,8% 86,5% 86,2% 85,2% 85,4% 14,5% 85,5% 14,6% 85,4% 14,7% 85,3% 14,4% 85,6% 14,1% 85,9% Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Erträge 700,7 729,5 748,9 774,4 801,4 810,5 812,5 813,6 806,2 852,2 Aufwendungen 93,4 98,5 103,4 114,9 116,9 117,9 118,7 119,4 116,0 120,3 Verteilungssumme 607,3 631,0 645,5 659,5 684,5 692,6 693,8 694,2 690,2 731,9 Kostensatz 13,3 % 13,5 % 13,8 % 14,8 % 14,6 % 14,5 % 14,6 % 14,7 % 14,4 % 14,1 %

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