Amtliche Bekanntmachungen

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1 Amtliche Bekanntmachungen DER ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU Jahrgang 40 Nr. 29 Seiten April 2009 Achte Satzung zur Änderung der rüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Aufgrund von 34 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit 19 Absatz 1 Nr. 9 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2007 (GBl. S. 505), hat der Senat der Universität Freiburg in seinen Sitzungen am 12. März, 23. April, 25. Juni, 29. Oktober, 26. November und 17. Dezember 2008 die nachstehende Änderung der rüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) vom 18. August 2005 (Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 36, Nr. 47, Seiten , vom 19. August 2005), zuletzt geändert am 6. Mai 2008 (Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 39, Nr. 49, Seiten , vom 16. Mai 2008), beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 27. Februar 2009 erteilt. Artikel 1 1. Anlage A Fächerkatalog gemäß 8 der rüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) wird wie folgt neu gefasst: I. Hauptfächer mit 1-Fach-Bachelor 1. Hauptfächer mit fachfremden Wahlmodulen Informatik Mathematik 2. Hauptfächer ohne fachfremde Wahlmodule Biologie Chemie Geowissenschaften Mikrosystemtechnik hysik sychologie Volkswirtschaftslehre II. Hauptfächer im 2-Fach-Bachelor Geographie Waldwirtschaft und Umwelt III. Nebenfächer im 2-Fach-Bachelor Forst- und Holzwirtschaft Geographie Internationale Waldwirtschaft Meteorologie und Klimatologie Naturschutz und Landschaftspflege Umweltnaturwissenschaften Waldwirtschaft und Umwelt

2 In Anlage B. I. werden die fachspezifischen Bestimmungen für den Hauptfachteilstudiengang Informatik wie folgt geändert: Informatik 12 Studieninhalte wird wie folgt neu gefasst: Eine Modulprüfung aus dem Bereich Grundlagen der Informatik oder aus dem Bereich Weiterführende Informatik-Veranstaltungen muss mündlich geprüft werden. Im Hauptfach Informatik sind folgende Module zu belegen: Bereich Grundlagen der Informatik Modul ECTS Art flicht () Studienbegleitende rüfungsleistung Empfohlenes Fachsemester Informatik I 8 V+Ü Klausur/mündl. 1 (rogrammierung) rüfung Technische Informatik 8 V+Ü Klausur/mündl. rüfung 1 Systeme I (Betriebssysteme) 4 V+U Klausur/mündl. rüfung 1 Informatik II (Algorithmen und Datenstrukturen) 8 V+Ü Klausur/mündl. rüfung 2 Hardwarepraktikum 6 rotokoll 2 Softwarepraktikum 6 rotokoll/referat 4 Informatik III (Theoretische 8 V+Ü Klausur/mündl. 3 Informatik) rüfung Systeme II (Rechnernetze) 6 V+Ü Klausur/mündl. rüfung 2 Bereich Mathematik Modul Mathematik I für Studierende des Ingenieurwesens und der Informatik ECTS Art 8 V+Ü flicht () -, Wahlpflicht (W) Studienbegleitende rüfungsleistung Klausur/mündl. rüfung Empfohlenes Fachsemester 1 Diskrete Algebraische Strukturen 8 V+Ü Klausur/mündl. rüfung 2 Mathematische Logik für Studierende der Informatik Stochastik für Mikrosystemtechniker und Informatiker 6 V+Ü 6 V+Ü Klausur/mündl. rüfung Klausur/mündl. rüfung 3 4 Bereich Weiterführende Informatik-Veranstaltungen (Kursvorlesung) Die Kursvorlesungen Datenbanken und Informationssysteme sowie Softwaretechnik sind flichtveranstaltungen. 2 weitere der anderen 4 Kursvorlesungen, die jeweils entweder in geraden oder in ungeraden Semestern angeboten werden, sind zu belegen.

3 Modul ECTS Art flicht () / Studienbegleitende Wahlpflicht W) rüfungsleistung Softwaretechnik (SWT) 6 V+Ü Klausur/mündl. rüfung Künstliche Intelligenz (KI) 6 V+Ü W Klausur/mündl. rüfung Rechnerarchitektur (RA) 6 V+Ü W Klausur/mündl. rüfung Algorithmentheorie (AT) 6 V+Ü W Klausur/mündl. rüfung Bildverarbeitung (BV) 6 V+Ü W Klausur/mündl. rüfung Datenbanken und 6 V+Ü Klausur/mündl. Informationssysteme (DBIS) rüfung Empfohlenes Fachsemester Bereich Spezialisierung in der Informatik Es sind 2 Spezialvorlesungen aus dem entsprechenden Angebot der Informatik zu belegen. Diese sollten aus einem der Gebiete Rechnerarchitektur und Betriebssysteme [B], rogrammiersprachen und Softwaretechnik [C], Künstliche Intelligenz und Robotik [D], Algorithmen und Datenstrukturen [A], Graphische und Bildverarbeitende Systeme [E] und Kommunikation und Datenhaltung [F] gewählt werden, in dem auch eine Kursvorlesung belegt wurde. Modul ECTS Art flicht () Studienbegleitende rüfungsleistung Empfohlenes Fachsemester Spezialvorlesung I 6 V+Ü Mündl. rüfung 5 Spezialvorlesung II 6 V+Ü Mündl. rüfung 6 Bereich fachfremde Wahlmodule Fachfremde Wahlmodule können aus den folgenden Fächern gewählt werden: 1. Bioinformatik Modul ECTS Art rofilmodul Systembiolgie 5 V+Ü, flicht () / Wahlpflicht (W) rofilmodul Sequenzanalyse 5 V+Ü W Klausur Zellbiologie und evolutionäre Grundlagen des Lebens Grundlagen der Genetik und Molekularbiologie W 5 V+ Klausur 5 V+ Klausur Studienbegleitende rüfungsleistung Klausur, Vortrag Bioinformatik I 6 V+Ü Klausur/mündl. rüfung Seminar Bioinformatik 3 S Referat 2. Kognitionswissenschaft Modul Art flicht () ECTS Grundlagen der Kognitionswissenschaft Einführung in die Kognitionswissenschaft I Studienbegleitende rüfungsleistung () / Studienleistung (S) V 4 Klausur/mündl. rüfung ()

4 Einführung in die Kognitionswissenschaft II V 4 Klausur/mündl. rüfung () roseminar S 4 Referat/Hausarbeit (S) Methoden der Kognitionswissenschaft Empirische Forschungsmethoden Ü 6 Klausur (S) Kognitive Modellierung V 6 Klausur () 3. Mathematik Im Fach Mathematik kann zwischen zwei verschiedenen Ausrichtungen (algebraisch und analytisch) gewählt werden. In der algebraischen Ausrichtung sind folgende Module zu belegen: Modul Art flicht () ECTS Studienbegleitende rüfungsleistung Lineare Algebra I V+Ü 8 Klausur Lineare Algebra II V+Ü 8 Klausur Wahlvorlesung V+Ü 8 Mündl. rüfung In der analytischen Variante werden die Algebra Vorlesungen durch Analysis Vorlesungen ersetzt. Es sind folgende Module zu belegen: Modul Art flicht () ECTS Studienbegleitende rüfungsleistung Analysis I V+Ü 8 Klausur Analysis II V+Ü 8 Klausur Wahlvorlesung V+Ü 8 Mündl. rüfung Bei den Wahlvorlesungen sollen weiterführende Veranstaltungen gewählt werden. Dabei sind Stochastik und Mathematische Logik nicht möglich. 4. Medizin Modul ECTS Art flicht () / Wahlpflicht (W) Studienbegleitende rüfungsleistung Kurs der medizinischen 3 Ü Klausur Terminologie Struktur, Funktion und 9 V mündl. rüfung Fehlfunktion des menschlichen Organismus Einführung in die Molekulare 3 V Klausur/mündl. rüfung Medizin Einführung in die medizinische 3 V Erfolgreiche Teilnahme Statistik für Studierende der Molekularen Medizin Übungen zur medizinischen 3 Ü Klausur Statistik für Studierende der Molekularen Medizin Themen der medizinischen Informatik 3 S benotetes Referat Es können zudem weitere Veranstaltungen zur Vertiefung besucht werden. Dabei handelt es sich um die Hauptvorlesungen hysiologie, Anatomie, die Vorlesungen Funktionelle Anatomie des Bewegungsapparates für Studierende des Fachs Sport und hysiologie für Fortgeschrittene sowie den Eintageskurs Methoden der Molekularbiologie.

5 Mikrosystemtechnik Modul Art flicht () ECTS Studienbegleitende rüfungsleistung MST Technologien und rozesse V+Ü 6 Klausur Einführung in die Elektrotechnik V+Ü+ 10 Klausur MST Bauelemente V+Ü 3 Klausur Technische Mechanik V+Ü 5 Klausur 6. sychologie Die Zulassung zum fachfremden Wahlmodul sychologie ist auf 3 Studierende der Informatik pro Jahr beschränkt. Grundlagen der sychologie (16 ECTS-unkte) Im Modul Grundlagen der sychologie sind aus den folgenden Themenbereichen zwei zu wählen: - Allgemeine sychologie - Biologische und Differentielle sychologie - Sozialpsychologie und Entwicklungspsychologie Modul ECTS Art flicht () / Wahlpflicht (W) Studienbegleitende rüfungsleistung Vorlesung Themenbereich 1 5 V Klausur Seminar Themenbereich 1 3 S Referat/ Hausarbeit Vorlesung Themenbereich 2 5 V Klausur Seminar Themenbereich 2 3 S Referat/ Hausarbeit Anwendungsorientierte sychologie (8 ECTS-unkte) Im Modul Anwendungsorientierte sychologie ist aus den folgenden Themenbereichen einer zu wählen: - Arbeits- und Organisationspsychologie - Klinische sychologie - ädagogische sychologie - Rehabilitationspsychologie und Neuropsychologie Modul ECTS Art flicht () / Wahlpflicht (W) Vorlesung Themenbereich 1 5 V Klausur Studienbegleitende rüfungsleistung Seminar Themenbereich 1 3 S Referat/ Hausarbeit 7. hysik Modul Art flicht () ECTS Studienbegleitende rüfungsleistung/ Studienleistung Experimentalphysik I Experimentalphysik I V 6 Klausur Übungen zur Experimentalphysik I Ü 3 Erfolgreiche Teilnahme

6 Experimentalphysik II Experimentalphysik II V 6 Klausur Übungen zur Experimentalphysik II Ü 3 Erfolgreiche Teilnahme hysikalisches Anfängerpraktikum hysikalisches Anfängerpraktikum 6 Erfolgreiche Teilnahme 8. Wirtschaftswissenschaften Es sind insgesamt 24 ECTS-unkte in einem der zwei Fächer Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre zu erwerben. Fach Betriebswirtschaftslehre Es sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren: Modul ECTS Art BWL I (Grundzüge der Unternehmenstheorie) BWL II (Grundzüge der Finanzwirtschaft) BWL III (Grundzüge des roduktions- und Absatzmanagements) BWL IV (Grundzüge der Unternehmensrechnung) Fach Volkswirtschaftslehre: Es sind folgende Module zu belegen: 6 V+Ü W Modul ECTS Art flicht () / Wahlpflicht (W) Studienbegleitende rüfungsleistung Klausur 6 V+Ü W Klausur 4 6 V+Ü W Klausur 5 6 V+Ü W Klausur 6 flicht () / Wahlpflicht (W) empf. Fachsemester Studienbegleitende rüfungsleistung 3 empf. Fachsemester Mikroökonomik I 6 V Klausur 3 (WiSe) Mikroökonomik II 7 V+Ü Klausur 4 (SoSe) Makroökonomik I 4 V Klausur 4 (SoSe) Makroökonomik II 7 V+Ü Klausur 5 (WiSe) Dabei werden in der Mikroökonomik II die Vorkenntnisse aus der Mikroökonomik I benötigt. Ebenso baut die Makroökonomik II auf der Makroökonomik I auf. Ein Beginn mit der Veranstaltung Mikroökonomik I ist empfehlenswert, aber nicht unbedingt notwendig.

7 In Anlage B. II. werden die fachspezifischen Bestimmungen für die Hauptfachteilstudiengänge Chemie, Geowissenschaften, Mikrosystemtechnik und sychologie wie folgt geändert: Chemie 1. In 3 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst: Die Orientierungsprüfung besteht aus den ersten Modul-Teilprüfungen der Vorlesungen Allgemeine und Anorganische Chemie, Rechenmethoden der C I und Organische Chemie I. 2. In 14 Absatz 8 wird die dritte Zeile der Tabelle Studieninhalte wie folgt neu gefasst: 1 Allgemeine und Anorganische Chemie V Klausur vor Weihnachten als Teil der Zulassungsvoraussetzungen für EFK b); 2. Klausur am Ende der LV a) Geowissenschaften 1. 1 Studienumfang wird wie folgt neu gefasst: Das Hauptfach Geowissenschaften hat einen Umfang von 160 ECTS-unkten. Das Nebenfach entfällt Inhalt und Umfang der Orientierungsprüfung wird wie folgt neu gefasst: Für die Orientierungsprüfung müssen drei der vier Modulteilprüfungen Kristalle - Minerale - Gesteine I, Kristalle - Minerale - Gesteine II, Endogene Geologie und Exogene Geologie bestanden werden Dauer von studienbegleitenden rüfungen wird wie folgt neu gefasst: Klausuren haben i.d.r. eine Dauer von 30 Minuten pro ECTS-unkt, mindestens aber 45 Minuten Umfang der Bachelor-Arbeit wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Bachelor-Arbeit ist innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten zu erstellen und hat einen Umfang von 11 ECTS unkten. (2) Die Bachelor Arbeit ist fest gebunden in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Jedem Exemplar muss außerdem eine CD beigefügt werden, welche den gesamten Inhalt der apierversion als pdf- Dokument enthält Wiederholung von rüfungsleistungen wird wie folgt neu gefasst: (1) Studienbegleitende rüfungsleistungen können in der Regel zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. (2) Bei den Teilprüfungen, welche zur Orientierungsprüfung zählen, gibt es nur eine Wiederholungsmöglichkeit. (3) Bestandene rüfungsleistungen können nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden Studieninhalte wird wie folgt neu gefasst: (1) Im Hauptfach Geowissenschaften sind folgende Module zu belegen:

8 Bereich Geowissenschaften Modul Bausteine der Erde Total ECT S Art* flichtmod ul () Wahlpflicht -modul (W) Studienbegleitende rüfungsleistungen Empfohlene s Fachsemest er Kristalle - Minerale - Gesteine I 5 V + Ü Klausur 1 Kristalle - Minerale - Gesteine II 5 V + Ü Klausur 2 rozesse der Erde Endogene Geologie 5 V + Ü Klausur 1 Exogene Geologie 5 V + Ü Klausur 2 Geowissenschaftliche Arbeitsmethoden I Interpretation Geologischer Karten I 3 Ü Klausur 1 Interpretation Geologischer Karten II 3 Ü Klausur 2 Geologisches Gelände- und rotokolle/klaus 4 Laborpraktikum ur 2 Geo-raxis I Exkursionen / Industrieexkursionen 5 Ex rotokolle Kartierkurs 4 rotokoll 2 hysikalisch-chemische Grundlagen hysik und Chemie der Minerale 3 V + Ü Klausur 3 Geochemie 3 V + Ü Klausur 3 olarisationsmikroskopie 4 V + Ü Klausur 4 Disziplinen der Geologie Historische Geologie 1 V Klausur 4 Strukturgeologie und Tektonik 4 V + Ü Klausur 4 Sedimentologie 2 V + Ü Klausur 3 aläontologie 2 V + Ü Klausur 3 Energie und Ressourcen Geothermie und Energierohstoffe 3 V + Ü Klausur 3 Steine und Erden 1 B Klausur 3 (Ende WS) Erzlagerstätten 1 B Klausur 4 (Ende SS) Technische Mineralogie 2 B + Ex Klausur 4 Geo-raxis II Exkursionen / Industrieexkursionen 5 Ex rotokolle Kartierkurs 4 rotokoll 4 Geowissenschaftliche Arbeitsmethoden II Quantitative Methoden in der Geologie 2 V + Ü Hausarbeit 5 Geochemische Methoden 3 V + Ü Klausur 6 etrophysik 2 V + Ü rotokolle 6

9 Kristallingeologie W etrogenese in Kruste und Mantel 3 V + Ü Klausur 5 Spannung und Verformung von Gesteinen 2 V + Ü Klausur 6 Realstruktur der Kristalle 1 V Klausur 6 flichtexkursionen zum Modul 2 Ex rotokolle Sedimentgeologie Faziesanalyse 2 V + Ü Klausur 5 aläobiologie 2 V + Ü Klausur 5 Beckenanalyse 2 V + Ü rotokolle 6 flichtexkursionen zum Modul 2 Ex rotokolle Wasser Hydrogeologie 2 V + Ü Klausur 5 Hydrogeologisches raktikum 3 rotokoll 6 Geochemie natürlicher Wässer 2 V + Ü Klausur 6 flichtexkursionen zum Modul 1 Ex rotokolle Raum und Zeit Regionale Geologie Europas 2 V Hausarbeit 5 Themen der Historischen Geologie 2 V + Ü Klausur 6 Fossilien in der Erdgeschichte 2 V + Ü Klausur 6 flichtexkursionen zum Modul 2 Ex rotokolle Umwelt Geologische Risiken 2 V + Ü Klausur 5 Erneuerbare Energien 2 V + Ü Klausur 5 Abfall 1 V + Ü räsentation 6 Geochemische Stoffkreisläufe 1 V + Ü Klausur 6 flichtexkursionen zum Modul 2 Ex rotokolle Materialwissenschaften Kristallographisches raktikum 4 rotokolle 5 Kristallzüchtung 1 V + Ü Klausur 5 Röntgenographische Untersuchungsmethoden 2 V + Ü Klausur 6 flichtexkursionen zum Modul 1 Ex rotokolle * V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, = raktikum, Ex = Exkursion, B = Blockkurs Bereich Naturwissenschaftliche Grundlagen W W W W W Modul Naturwissenschaften I Allgemeine und Anorganische Chemie Mathematik für NaturwissenschaftlerInnen I Total ECT S Art* flichtmod ul () Wahlpflicht -modul (W) Studienbegleitend e rüfungsleistungen Empfohlene s Fachsemest er 5 V Klausur 1 6 V + Ü Klausur 1

10 Naturwissenschaften II Einführung in die hysik mit Experimenten: Grundlagen raktikum Allgemeine und Anorganische Chemie Naturwissenschaften III hysikalisches raktikum für NaturwissenschaftlerInnen V + Ü Klausur 1 7 Klausur nach 1 4 rotokolle nach 2 Naturwissenschaften IV W aus zusätzlichem Lehrangebot der Chemie, hysik und Mathematik bzw. aus der Biologie, Geographie, Hydrologie, Meteorologie und Bodenkunde 6 Teilnahme 3-5 * V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, = raktikum, Ex = Exkursion, B = Blockkurs (2) Im Bereich Geowissenschaften müssen aus den sechs angebotenen Wahlpflichtmodulen des dritten Studienjahres vier ausgewählt werden. (3) Im Bereich Naturwissenschaften müssen für das Wahlpflichtmodul Naturwissenschaften IV Lehrveranstaltungen aus der Chemie, hysik und Mathematik, die nicht in den Naturwissenschaftlichen Grundlagen I, II und III enthalten sind, und / oder Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Biologie, Geographie, Hydrologie, Meteorologie und Bodenkunde im Umfang von insgesamt 6 ECTS-unkten belegt werden. Mikrosystemtechnik 1. In 11 wird die Zahl 135 durch die Angabe 110 ersetzt. 2. In 15 Absatz 6 wird in der Tabelle in der vorletzten Zeile in der Spalte Vorbedingungen die Zahl 135 durch die Angabe 110 ersetzt. sychologie 1. 1 Studienumfang wird wie folgt neu gefasst: Das Hauptfach sychologie hat einen Umfang von 160 ECTS-unkten. Zusätzlich entfallen auf den Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK) 20 ECTS-unkten. 2. In 3 Berufspraktikum wird in Satz 1 das Wort einzelnen gestrichen Umfang der Bachelor-Arbeit wird wie folgt neu gefasst: Die Bachelor-Arbeit ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten zu erstellen und hat einen Umfang von 12 ECTS-unkten. In Absprache mit dem/r Betreuer/in ist die Erstellung der Bachelor-Arbeit in englischer Sprache möglich, in diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizulegen. Gruppenarbeiten von zwei Studierenden sind auf gesonderten Antrag möglich. Der/die Kandidat/in hat dem rüfungsamt fristgerecht drei gebundene Exemplare der Bachelor-Arbeit einzureichen.

11 Wiederholung von rüfungsleistungen wird wie folgt neu gefasst: (1) Studienbegleitende rüfungsleistungen, die mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden. Davon ausgenommen sind drei rüfungsleistungen, die die Studentin / der Student wählen kann, bei denen eine zweite Wiederholung zugelassen wird. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. 5 Absatz 2 bleibt davon unberührt. (2) Bei einer zweiten Wiederholung nach Absatz 1 dürfen nur höchstens zwei der drei wählbaren rüfungsleistungen entweder aus dem Methodenbereich oder dem Grundlagenbereich gewählt werden. (3) Innerhalb der ersten vier Semester bestandene Teilprüfungen können zur Notenverbesserung jeweils einmal wiederholt werden. Dabei können höchsten drei Teilprüfungen gewählt werden. Die Erstprüfung muss jeweils spätestens in dem im Studienplan vorgesehenen Semester stattgefunden haben. Bewertet wird jeweils die beste bestandene rüfung. Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum nächstmöglichen rüfungstermin stattfinden. Die Bachelor-Arbeit bleibt hiervon ausgeschlossen Studieninhalte wird wie folgt neu gefasst: (1) Im Studiengang sychologie sind die folgenden Module zu belegen: Bereich Grundlagenfächer: Es sind alle Module zu belegen. In den Modulen G1 und G3 sind jeweils zwei Vorlesungen und zwei Seminar zu belegen. Im Modul G2 sind zwei Vorlesungen und ein Seminar zu belegen. Insgesamt umfasst dieser Bereich 48 ECTS. Modul Art ECTS G1 Allgemeine sychologie G2 Biologische- und Differentielle-sychologie G3 Entwicklungs und Sozialpsychologie 2 V + 2 S 16 ( ) 2 / 3 2 V + S 16 (8 V Biol. + 5 V Diff. + 3) Empfohlenes Semester 2 / 3 2 V + 2 S 16 ( ) 1 / 2 Art der studienbegleitenden rüfungsleistungen V: Klausur S: Hausarbeit oder rotokoll V: Klausur S: Hausarbeit oder rotokoll V: Klausur S: Hausarbeit oder rotokoll Bereich Methodenfächer: Alle Module sind zu belegen. Insgesamt umfassen die Methodenmodule 53 ECTS. Modul Art ECTS M1 Einführung in die sychologie und Wissenschaftstheorie Empfohlenes Semester V oder Ü 3 1 Klausur 4 1 Art der studienbegleitenden rüfungsleistungen Hausarbeit oder rotokoll M2 Deskriptive Statistik und V oder Ü 6 1 Klausur Wahrscheinlichkeits-Theorie Inferenzstatistik V oder Ü 6 2 Klausur M3 Computergestützte Datenanalyse Hausarbeit oder 3 2 rotokoll oder Klausur Versuchsplanung V oder Ü 6 2 / 3 Klausur Qualitative Methoden Ü 3 2 / 3 Klausur

12 M4 Empirisch-experimentelles raktikum Hausarbeit oder rotokoll M5 Grundlagen psychologischer Diagnostik V 5 3 / 4 Klausur Grundlagen der Testtheorie V 5 4 / 5 Klausur M6 Diagnostische Verfahren: Leistungs- und ersönlichkeits S 3 4 / 5 messung Diagnostische Verfahren: Interview und Beobachtung S 3 4 / 5 Hausarbeit oder rotokoll Hausarbeit oder rotokoll Darüber hinaus verpflichtende Studienleistung ist die Ablegung von 30 Versuchspersonenstunden, die 1 ECTS-unkt entsprechen. Die Versuchspersonenstunden sind Voraussetzung für die Ablegung von Modul M4 aus den Methodenfächern. Bereich Anwendungsfächer: Alle Grundlagenmodule und entweder das Aufbaumodul im Fach Klinische-, Rehabilitations-, und Neuropsychologie (KRN) oder im Fach Lernen & Arbeiten (L&A) (nach Wahl) sind zu belegen Dieser Bereich umfasst 40 ECTS. Modul Art ECTS A1 Klinische und Neuropsychologie (Grundlagenmodul I KRN) A2 Rehabilitations- und Neuropsychologie (Grundlagenmodul II KRN) A3 Arbeits- und Organisationspsychologie (Grundlagenmodul I L&A ) A4 ädagogische sychologie (Grundlagenmodul II L&A) A5 Aufbaumodul KRN oder Aufbaumodul L&A V + S 8 (5 + 3) 3 / 4 V + S 8 (5 + 3) 3 / 4 V + S 8 (5 + 3) 4 / 5 V + S 8 (5 + 3) 4 / 5 V + S S + S 8 (5 + 3) 8 (4 + 4) Empfohlenes Semester 5 / 6 6 Art der studienbegleitenden rüfungsleistungen V: Klausur S: Hausarbeit oder rotokoll V: Klausur S: Hausarbeit oder rotokoll V: Klausur S: Hausarbeit oder rotokoll V: Klausur S: Hausarbeit oder rotokoll V: Klausur S: Hausarbeit oder rotokoll (2) Des weiteren sind 6 ECTS-unkte in einem Wahlpflichtmodul mit mündlicher oder schriftlicher rüfungsleistung zu absolvieren. Dieses Modul darf nicht aus den in 17 Absatz 1 genannten Fächern stammen. Folgende Bereiche sind im Rahmen des Wahlpflichtmoduls wählbar: Biologie, Erziehungswissenschaft, Informatik, Kognitionswissenschaft, Kriminologie, Neurolinguistik, hilosophie, sychopathologie, Soziologie, Sportwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften. Über die Genehmigung weiterer Bereiche entscheidet der rüfungsausschuss nach Rücksprache mit dem jeweiligen Fach. (3) Es müssen Veranstaltungen im Umfang von mindestens 8 ECTS-unkten am Zentrum für Schlüsselqualifikation absolviert werden. (4) Bestimmte Module dürfen erst nach erfolgreicher Erfüllung der Vorbedingungen besucht werden: Das Modul A5 KRN hat den erfolgreich abgeschlossenen Besuch der Module A1 KRN und A2 KRN zur Voraussetzung. Das Modul A5 L&A hat den erfolgreich abgeschlossenen Besuch der Module A3 L&A und A4 L&A zur Voraussetzung. Das Modul M4 hat den erfolgreich abgeschlossenen Besuch der Module M1, M2 und M3 zur Voraussetzung.

13 In Anlage B. I. werden die fachspezifischen Bestimmungen für den Hauptfachteilstudiengang Mathematik neu aufgenommen: Mathematik 1 Studienumfang Das Hauptfach Mathematik hat einen Umfang von mindestens 152 ECTS-unkten, davon entfallen mindestens 120 ECTS-unkte auf den Bereich Mathematik, mindestens 12 und höchstens 22 ECTS-unkte auf den Bereich Anwendungsfächer und höchstens 18 ECTS-unkte auf den Bereich fachfremde Wahlmodule. Im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK) werden mindestens 20 und höchstens 28 ECTS- unkte absolviert. 2 Lehrveranstaltungen und rüfungen in Fremdsprachen Ergänzend zu 5 der rüfungsordnung können Lehrveranstaltungen und rüfungen im Rahmen von EUCOR oder vergleichbaren rogrammen auch ganz oder teilweise auf Französisch abgehalten werden. 3 Inhalt und Umfang der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung besteht aus den Modulteilprüfungen Lineare Algebra I und Analysis I. 4 Zwischenprüfung Eine Zwischenprüfung wird für den Bachelorstudiengang Mathematik nicht verlangt. 5 Studienleistungen (1) In jedem Modul können Studienleistungen gefordert werden, deren erfolgreiche Absolvierung als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung gilt. Umfang und Art der Studienleistungen werden den Studierenden in der Regel zu Beginn der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen mitgeteilt. (2) Wird zu Beginn der zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltung keine Regelung gemäß Absatz 1 mitgeteilt, gilt die folgende Regelung: Bei Seminaren und roseminaren besteht die Studienleistung aus der regelmäßigen Teilnahme bei höchstens zweimaligem Fehlen, bei Übungen bestehen die Studienleistungen aus der regelmäßigen Teilnahme bei höchstens zweimaligem Fehlen sowie aus dem regelmäßigen Bearbeiten der Übungsaufgaben und dem Erreichen von mindestens 50% der für die Übungsaufgaben zu vergebenden unkte. 6 rüfungsleistungen (1) Jedes Modul wird nach Maßgabe des 14 Studieninhalte studienbegleitend geprüft. rüfungsleistungen werden mündlich oder schriftlich erbracht. Die Art der rüfungsleistungen wird den Studierenden zu Beginn der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltung mitgeteilt. (2) Mündliche rüfungsleistungen sind Vorträge und mündliche rüfungen und werden in der Regel als Einzelprüfungen abgelegt. Mündliche Modulteilprüfungen können höchstens 30 Minuten dauern. Mündliche rüfungen können auch in anderen als den in 18 Absatz 7 genannten Sprachen abgelegt werden, sofern sich alle unmittelbar Beteiligten damit einverstanden erklären. (3) Schriftliche rüfungsleistungen sind Klausuren und Ausarbeitungen von Vorträgen. Die Dauer der Klausuren wird den Studierenden zu Beginn der zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltung mitgeteilt und beträgt mindestens 60 Minuten und höchstens 180 Minuten. (4) Abweichend von 10 Absatz 5 der rüfungsordnung werden die mündlichen Modulteilprüfungen der Module Lineare Algebra und Analysis von sämtlichen rofessorinnen/rofessoren des Mathematischen Instituts abgenommen. Die Verteilung der rüferinnen/rüfer auf die Studierenden erfolgt durch das rüfungsamt.

14 Verwandte Fächer Verwandte Fächer sind Fächer aus mathematischen Studiengängen, insbesondere Finanzmathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik und Wissenschaftliches Rechnen. 8 Ausnahmeregelung zu 17 Absatz 3 der rüfungsordnung Abweichend von 17 Absatz 3 der rüfungsordnung kann der Fachprüfungsausschuss auch Kandidatinnen/Kandidaten zulassen, die den rüfungsanspruch in Mathematik verloren haben aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Fach- oder Teilfachprüfung, die außerhalb der rüfungsgebiete dieses Studiengangs liegt. 9 Bildung der Modulnote (1) Sind in einem Modul Modulteilprüfungen abzulegen, so bildet in der Regel die nach ECTS-unkten gewichtet gemittelte Note aller Modulteilprüfungsnoten die Note für dieses Modul. (2) Die Modulnote für das Modul Lineare Algebra wird aus dem gewichteten Mittel der Modulteilprüfungsnoten gebildet. In die Modulnote geht die Klausur Lineare Algebra I mit einem Drittel, die mündliche Modulteilprüfung Lineare Algebra mit zwei Dritteln gewichtet ein. (3) Die Modulnote für das Modul Analysis wird aus dem gewichteten Mittel der Modulteilprüfungsnoten gebildet. In die Modulnote gehen die Klausuren Analysis I und II mit je einem Viertel, die mündliche Modulteilprüfung Analysis mit zwei Vierteln gewichtet ein. 10 Zulassung zur Bachelorarbeit Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer im flicht- und Wahlpflichtbereich Mathematik mindestens 80 ECTS-unkte erworben hat. 11 Umfang der Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten zu erstellen und hat einen Umfang von 12 ECTS-unkten. (2) Die Bachelorarbeit wird ergänzt durch eine räsentation des Themas der Bachelorarbeit in einem Bachelorseminar, für das 3 ECTS-unkte vergeben werden. (3) Gruppenarbeiten sind nicht zulässig. (4) Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung beim Fachprüfungsausschuss einzureichen. 12 Gesamtnotenbildung Die Gesamtnote errechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel der Einzelnoten für die Module und der Bachelorarbeit. Dabei entspricht der Gewichtungsfaktor jeweils der Anzahl der ECTS-unkte, mit Ausnahme des Moduls Analysis, dessen Note mit dem Faktor 24 gewichtet wird, und des roseminars und des Bachelorseminars, deren Noten jeweils mit dem Faktor 6 gewichtet werden. 13 Wiederholung von rüfungsleistungen (1) Studienbegleitende rüfungsleistungen, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden. Davon ausgenommen sind die Modulteilprüfungsleistungen Lineare Algebra I und Analysis I und eine weitere rüfungsleistung, die zweimal wiederholt werden können. Wiederholungsprüfungen müssen zum nächstmöglichen rüfungstermin stattfinden. Die Frist für die Orientierungsprüfung bleibt hiervon unberührt. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. (2) Die Möglichkeit zur Wiederholung bestandener studienbegleitender rüfungen zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.

15 Studieninhalte (1) Im Bereich Mathematik sind folgende Module zu belegen: Modul / W LV-Art ECTS Empf. FS Art der rüfungsleistung/ Studienleistung flichtbereich Mathematik Lineare Algebra - Lineare Algebra I - Lineare Algebra II Analysis - Analysis I - Analysis II - Analysis III V+Ü V+Ü V+Ü V+Ü V+Ü Mündliche rüfung Klausur Studienleistung Mündliche rüfung Klausur Klausur Studienleistung Stochastik V+Ü Klausur/mündl. rüfung raktikum Stochastik r 3, gleichz. Begleitend zur Studienleistung interne BOK Vorlesung Stochastik Numerik V+Ü Klausur/mündl. rüfung raktikum Numerik r 3, gleichz. Begleitend zur Studienleistung interne BOK Vorlesung Numerik Reine Mathematik / V+Ü 9 4 Klausur/mündl. rüfung Mathematische Logik roseminar S 3, gleichz. 3/4 Vortrag interne BOK Bachelorseminar S 3, gleichz. 6 Vortrag interne BOK Bachelorarbeit 12 6 Bachelorarbeit Wahlpflichtbereich Mathematik weiterführende Vorlesung W V+Ü 9 5 Klausur/mündl. rüfung weiterführende Vorlesung W V+Ü 9 5 Klausur/mündl. rüfung weiterführende Vorlesung W V+Ü 9 6 Klausur/mündl. rüfung Weitere Module Mathematik W V u./o. Mind. 9 Klausur/mündl. rüfung V+Ü u./o. S flicht, W Wahlpflicht, LV Lehrveranstaltung, FS Fachsemester, V Vorlesung, Ü Übung, r raktikum, S Seminar Im Wahlpflichtbereich Mathematik dürfen kein weiteres roseminar und keine Module aus der Mathematik, die für Studierende anderer Fächer angeboten werden, gewählt werden. (2) Im Bereich Anwendungsfächer sind Module aus einem der folgenden Fächer im Umfang von mindestens 12 ECTS-unkten und höchstens 22 ECTS-unkten zu belegen, die in der Regel als studienbegleitende rüfungsleistungen in die Gesamtnote eingehen. Die/Der Studierende legt das Anwendungsfach durch Anmeldung beim rüfungsamt im Laufe des ersten Studienjahres fest. Module in den Anwendungsfächern werden wie in den exportierenden Fakultäten üblich geprüft.

16 Anwendungsfach hysik Experimentalphysik I W V+Ü 8 1 Experimentalphysik II W V+Ü 8 2 raktikum für Naturwissenschaftler W r 4 3 oder Anfängerpraktikum I Anwendungsfach VWL Aus dem folgenden Angebot müssen 3 Module belegt werden: Mikroökonomik I W V+Ü 6 1 Mikroökonomik II W V+Ü 6 2 Makroökonomik I W V+Ü 6 3 Makroökonomik II W V+Ü 6 4 Anwendungsfach BWL Aus dem folgenden Angebot müssen 3 Module belegt werden: Grundzüge der Unternehmenstheorie W V+Ü 6 1 Grundzüge der Finanzwirtschaft W V+Ü 6 2 Grundzüge des roduktions- und W V+Ü 6 3 Absatzmanagements Grundzüge der W V+Ü 6 4 Unternehmensrechnung Anwendungsfach Informatik rogrammierung W V+Ü 8 1 Betriebssysteme W V+Ü 4 3 Softwarepraktikum W r 6 2/4 Anwendungsfach Biologie Zellbiologie und evolutionäre Grundlagen des Lebens W V+r 6 1 Zusätzlich müssen aus dem folgenden Angebot 2 Module belegt werden: Grundlagen der Genetik und W V+r 6 3 Molekularbiologie Grundlagen der Botanik W V+r 8 2/4 Grundlagen der Zoologie W V+r 8 3 hysiologie W V+r 8 3 Biochemie, Mikrobiologie und W V+r 8 2/4 Immunbiologie Entwicklungsbiologie W V+r 8 2/4 Ökologie W V+r 8 2/4 W Wahlpflicht, V Vorlesung, Ü Übung, r raktikum Auf Antrag einer/eines Studierenden kann der Fachprüfungsausschuss in Absprache mit dem Fachprüfungsausschuss der exportierenden Fakultät auch andere als die genannten Anwendungsfächer zulassen, sofern ein geeignetes Studienprogramm im Umfang von mindestens 12 und höchstens 22 ECTS-unkten vorgelegt wird. (3) Über Absatz 2 hinaus können fachfremde Wahlmodule als Studienleistungen im Umfang von höchstens 18 ECTS-unkten aus den folgenden Fächern frei belegt werden: hysik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, mit folgenden Einschränkungen: Es dürfen keine Seminare belegt werden und weiterführende Vorlesungen nur dann, wenn mindestens drei der vier im Anwendungsbereich vorgeschriebenen Module absolviert wurden. Biologie, mit folgender Einschränkung: Es dürfen keine rofil- und keine Vertiefungsmodule belegt werden.

17 Eine Studierende/Ein Studierender kann fachfremde Wahlmodule als Studienleistungen aus anderen als den genannten Fächern belegen, sofern sich die exportierende Fakultät dazu bereit erklärt. Ausgeschlossen sind im Bereich fachfremde Wahlmodule Module aus der Mathematik für Studierende anderer Fächer und Module mit ausschließlich mathematischem oder formal-logischem Inhalt und das Informatik-Modul Theoretische Informatik. Ferner sind im Bereich fachfremde Wahlmodule diejenigen Module ausgeschlossen, die von der exportierenden Fakultät speziell für Studierende dritter Fakultäten angeboten werden, sofern die fachfremden Wahlmodule in einem Fach belegt werden, das zugleich als Anwendungsfach gemäß Absatz 2 gewählt wurde. 5. In Anlage B. II. werden die fachspezifischen Bestimmungen für die Hauptfachteilstudiengänge Biologie, hysik und Volkswirtschaftslehre neu aufgenommen: Biologie 1 Studienumfang Das Hauptfach Biologie hat einen Umfang von 160 ECTS-unkten. Davon sind fachfremde Wahlmodule im Umfang von mindestens 6 ECTS-unkten zu belegen. Der Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK) umfasst insgesamt 20 ECTS-unkte. 2 Inhalt und Umfang der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung besteht aus drei Modulprüfungen in den ersten zwei Semestern: Zellbiologie u. Evolutionäre Grundlagen des Lebens, Grundlagen der Genetik und Molekularbiologie und Grundlagen der Botanik. Die Orientierungsprüfung gilt als bestanden, wenn die drei Modulprüfungen bestanden wurden. 3 Zwischenprüfung Eine Zwischenprüfung wird für den Bachelor-Studiengang Biologie nicht verlangt. 4 Studienleistungen In jedem Modul können Studienleistungen gefordert werden, deren erfolgreiche Absolvierung als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung gilt. Diese Studienleistungen können z.b. aus der regelmäßigen Teilnahme, aus Übungsblättern oder rotokollen bestehen. Der Umfang und die Art der Studienleistungen werden den Studierenden zu Beginn der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen mitgeteilt. 5 rüfungsleistungen / Dauer der studienbegleitenden rüfungsleistungen (1) Jedes Modul wird nach Maßgabe des 13 Studieninhalte studienbegleitend geprüft. Schriftliche rüfungsleistungen sind entweder rotokolle, Hausarbeiten, Testate oder Klausuren. Mündliche rüfungsleistungen sind entweder mündliche rüfungen oder Referate. (2) Schriftliche Klausuren haben eine maximale Dauer von 30 Minuten pro ECTS-unkt. Mündliche rüfungen haben eine maximale Dauer von 10 Minuten pro ECTS-unkt. 6 Verwandte Fächer Verwandte Fächer sind Fächer aus Biologie-Studiengängen.

18 Ausnahmeregelung zu 17 Absatz 3 der rüfungsordnung Abweichend von 17 Absatz 3 der rüfungsordnung kann der Fachprüfungsausschuss auch Kandidaten/Kandidatinnen zulassen, die den rüfungsanspruch in Biologie verloren haben aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Fach- oder Teilprüfung, die außerhalb der rüfungsgebiete dieses Studiengangs liegt. 8 Bildung der Modulnote Sind in einem Modul mehrere Modulteilprüfungen zu absolvieren, so errechnet sich die Modulnote aus dem nach ECTS-unkten gewichteten Mittel der Modulteilprüfungsnoten. 9 Zulassung zur Bachelor-Arbeit Zur Bachelor-Arbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 135 ECTS-unkte erworben hat. 10 Umfang der Bachelor-Arbeit und Abschlusskolloquium (1) Die Bachelor-Arbeit ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten zu erstellen und wird mit 12 ECTS-unkten bewertet. (2) Die Bachelor-Arbeit ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Ist die Arbeit in englischer Sprache verfasst, muss sie eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten. (3) Die Bachelor-Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung im rüfungsamt einzureichen. (4) Die Bachelor-Arbeit wird ergänzt durch ein Abschlusskolloquium, für das 3 ECTS-unkte vergeben werden. (5) Die Zulassung zum Abschlusskolloquium erfolgt nur, wenn die Bachelor-Arbeit bestanden ist. (6) Das Abschlusskolloquium erfolgt vor zwei rüfern/rüferinnen gemäß 10 Absatz 2 der rüfungsordnung und in Gegenwart eines Beisitzers/einer Beisitzerin gemäß 10 Absatz 3 der rüfungsordnung als Einzelprüfung. (7) Das Abschlusskolloquium der Bachelor-Arbeit ist in der Regel hochschulöffentlich, Ausnahmen genehmigt der Fachprüfungsausschuss. An der Beratung und Bekanntgabe der rüfungsergebnisse nehmen Gäste nicht teil. (8) Für die Bewertung des Abschlusskolloquiums der Bachelor-Arbeit gilt 20 der rüfungsordnung entsprechend. (9) Für die Bachelor-Arbeit und das Abschlusskolloquium wird eine Gesamtnote gebildet. Die Bachelor-Arbeit wird mit 4/5, das Abschlusskolloquium mit 1/5 gewichtet. 11 Gesamtnotenbildung Die Gesamtnote errechnet sich aus dem nach ECTS-unkten einfach gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Einzelnoten für die Modulprüfungen und der Bachelor-Arbeit und des Abschlusskolloquiums. Sind die Noten für die Bachelor-Arbeit und für alle Fachprüfungen jeweils 1,3 oder besser, so wird das Gesamturteil mit Auszeichnung bestanden erteilt. 12 Wiederholung von rüfungsleistungen (1) Studienbegleitende rüfungsleistungen, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden, des Weiteren ist eine zweite Wiederholung von maximal drei rüfungsleistungen zulässig.

19 (2) Abweichend von den Bestimmungen von 26 Absatz 2 der rüfungsordnung ist eine Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung aus studienorganisatorischen Gründen auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. 13 Studieninhalte (1) Im Studiengang Biologie sind folgende Module zu belegen: Bereich Biologie (Grundlagen) Modul ECTS Art Zellbiologie & Evolutionäre Grundlagen des Lebens Grundlagen der Genetik & flicht () Wahlpflicht (W) rüfungsleistung 6 V + Klausur 1 V + Ü + 6 Molekularbiologie Klausur 1 Grundlagen der Botanik 8 V + Klausur 2 Grundlagen der Zoologie 8 V + Klausur 3 hysiologie 8 V + Klausur 3 Wissenschaftstheorie und 2 V Hausarbeit 3 Ethik Mikrobiologie, Immunbiologie & Biochemie 8 V + Klausur 4 Entwicklungsbiologie 8 V + Klausur 4 Ökologie 8 V + Klausur 4 Bereich Naturwissenschaftliche Grundlagen Semester Modul ECTS Art flicht () rüfungsleistung Semester Wahlpflicht (W) Allgemeine & Anorganische 6 V + Klausur 1 Chemie Organische Chemie 6 V + Klausur 2 hysikalische Chemie 6 V + Klausur 3 hysik I 8 V + Ü Klausur 1 hysik II 4 rotokolle 2 Mathematik I 6 V + Ü Klausur 1 Mathematik II 6 V + Ü Klausur 2 Bereich Biologie (Vertiefung) Es sind mindestens 3 Vertiefungsmodule, ein rojektmodul und ein Literaturseminar aus dem entsprechenden Fächerangebot der Biologie zu belegen, wobei ein Vertiefungsmodul, das rojektmodul und das Literaturseminar aus dem Fach absolviert werden muss, in dem die Bachelor-Arbeit angefertigt wird. Modul ECTS Art flicht () rüfungsleistung Semester Wahlpflicht (W) Vertiefungsmodul I 8 V + + S W rotokolle und/oder Testate und/oder Klausur 5 und/oder mündl. rüfung

20 Vertiefungsmodul II 8 V + + S W rotokolle und/oder Testate und/oder Klausur 5 und/oder mündl. rüfung Vertiefungsmodul III 8 V + + S W rotokolle und/oder Testate und/oder Klausur 5 und/oder mündl. rüfung rojektmodul 6 W rotokolle und/oder Testate und/oder Klausur 6 und/oder mündl. rüfung Literaturseminar 2 S W Referat 6 Bereich rofilmodule (biologisch / fachfremd) Es sind 3 rofilmodule im Umfang von insgesamt 18 ECTS als Studienleistung zu belegen. Dabei sind biologische rofilmodule im Umfang von mindestens 6 und höchstens 12 ECTS zu absolvieren. Fachfremde rofilmodule sind im Umfang von mindestens 6 und höchstens 12 ECTS zu belegen und können aus folgenden Bereichen gewählt werden: - Anthropologie - Forstwissenschaft - Geologie - Informatik - Mathematik - Neuropathologie - harmakologie u. Toxikologie - hysik - sychologie - Virologie - Wirtschaftswissenschaften Weitere Bereiche können auf Antrag eines/r Studierenden bewilligt werden, sofern ein geeignetes Studienprogramm vorgelegt wird. Über den Antrag entscheidet der Fachprüfungsausschuss in Absprache mit der exportierenden Fakultät. Die zu den jeweiligen rofilmodulen gehörigen Lehrveranstaltungen können als Vorlesung und/oder Seminar und/oder Übung und/oder raktikum und/oder Exkursion organisiert sein. Modul ECTS flicht () Semester Wahlpflicht (W) rofilmodul I 6 W 3 rofilmodul II 6 W 4 rofilmodul III 6 W 5 (2) Es müssen Veranstaltungen im Umfang von mindestens 11 ECTS-unkten am Zentrum für Schlüsselqualifikationen absolviert werden, wie in Anlage C geregelt. (3) Jedes Modul mit Ausnahme der biologischen und fachfremden rofilmodule und der Module im Bereich BOK, die am Zentrum für Schlüsselqualifikationen absolviert werden, wird mit einer Modulabschlussprüfung oder mehreren Modulteilprüfungen abgeschlossen. hysik 1 Studienumfang Das Hauptfach hysik hat einen Umfang von 160 ECTS-unkten, davon entfallen mindestens 8 und höchstens 13 ECTS-unkte auf fachfremde Wahlmodule. Zusätzlich werden 20 ECTS-unkte im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK) absolviert.

21 Inhalt und Umfang der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung besteht aus jeweils einer bestandenen Modulprüfung aus den Modulen der Experimentalphysik, der Theoretischen hysik und dem Bereich Mathematik. 3 Zwischenprüfung Eine Zwischenprüfung wird für den Bachelorstudiengang hysik nicht verlangt. 4 Studienleistungen In jedem Modul können Studienleistungen gefordert werden, deren erfolgreiche Absolvierung als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung gelten. Umfang und Art der Studienleistungen werden den Studierenden zu Beginn der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen mitgeteilt. 5 rüfungsleistungen (1) Jedes Modul aus den Bereichen A, B, C und D gemäß 11 wird studienbegleitend geprüft. rüfungsleistungen werden mündlich oder schriftlich erbracht. (2) Schriftliche rüfungsleistungen sind Klausuren, schriftliche Ausarbeitungen von rotokollen und Vorträgen sowie Übungsaufgaben. Klausuren haben eine maximale Dauer von 30 Minuten pro ECTS-unkt. Bewertete Übungsaufgaben können mit bis zu 20% als Modulteilprüfungsleistung in die Modulnote einfließen. Die Modulnote in den hysikalischen raktika wird aus den bewerteten rotokollausarbeitungen und der Note der Abschlussklausur gebildet. Im Übrigen gilt 6. (3) Mündliche rüfungsleistungen sind Vorträge und mündliche rüfungen. Mündliche rüfungen haben eine maximale Dauer von 10 Minuten pro ECTS-unkt. 6 Bildung der Modulnote Sind in einem Modul Modulteilprüfungen abzulegen, so bildet die nach ECTS-unkten gewichtet gemittelte Note aller Modulteilprüfungsnoten die Modulnote für dieses Modul. 7 Zulassung zur Bachelorarbeit Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher flichtmodule der hysik und der Mathematik. 8 Umfang der Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten zu erstellen und hat einen Umfang von 10 ECTS-unkten. (2) Die Arbeit ist in vierfacher Ausfertigung beim Fachprüfungsausschuss einzureichen. (3) Gruppenarbeiten sind nicht zulässig. (4) Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Ist die Arbeit auf Englisch abgefasst, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten. (5) Die Bachelorarbeit wird ergänzt durch eine räsentation der Ergebnisse der Bachelorarbeit und eine Diskussion allgemeiner physikalischer Inhalte in einem Kolloquium von mindestens 45 Minuten Dauer, an dem zwei Dozenten / Dozentinnen des hysikalischen Instituts, davon ein hauptamtlicher rofessor / eine hauptamtliche rofessorin oder dem Fach hysik zugeordneter rofessor / zugeordnete rofessorin, teilnehmen. Für die Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums werden 2 ECTS-unkte vergeben. (6) Aus der Bewertung der Bachelorarbeit und des Kolloquiums durch die beiden Dozenten / Dozentinnen wird eine Gesamtnote gebildet. In die Gesamtnote geht die Bachelorarbeit mit zwei Dritteln, das Kolloquium mit einem Drittel gewichtet ein. 9 Gesamtnotenbildung der Bachelorprüfung Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem nach ECTS-unkten gewichteten Durchschnitt der Noten für die Module der Bereiche A, B, C und D. Dabei werden die drei schlechtesten Modulnoten, davon höchstens zwei aus einem Bereich, gestrichen. Von einer Streichung ausgenommen ist die Note des Bereichs Bachelorarbeit. Bei gleichen Resultaten wird/werden die Note/Noten des/der Modul s/module gestrichen, für das/die mehr ECTS-unkte vergeben werden.

22 Wiederholung von rüfungsleistungen (1) Studienbegleitende rüfungsleistungen, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss zum nächstmöglichen rüfungstermin stattfinden. Für drei rüfungsleistungen wird eine zweite Wiederholung zugelassen; davon ausgenommen ist das Modul Bachelorarbeit, das höchstens einmal wiederholt werden kann. Für die zweite Wiederholungsprüfung besteht eine Frist von höchstens einem Jahr nach Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung. Die Frist für die Orientierungsprüfung bleibt hiervon unberührt. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. (2) Die Möglichkeit zur Wiederholung bereits bestandener studienbegleitender rüfungen zur Notenverbesserung ist nicht gegeben. 11 Studieninhalte (1) Im Studiengang hysik sind folgende Module zu belegen: Modul / W /W LV-Art ECTS unkte Empfohle nes Fachsem ester Art der rüfungsleistung oder Studienleistung A. Bereich hysik 100 Experimentalphysik I V+Ü 8 1 K/M + Üa Experimentalphysik II V+Ü 8 2 K/M + Üa Experimentalphysik III V+Ü 8 3 K/M + Üa Experimentalphysik IV V+Ü 8 4 K/M + Üa Experimentalphysik V V+Ü 8 5 K/M + Üa Theoretische hysik I V+Ü 7 1 K/M + Üa Theoretische hysik II V+Ü 7 2 K/M + Üa Theoretische hysik III V+Ü 8 3 K/M + Üa Theoretische hysik IV V+Ü 8 4 K/M + Üa Theoretische hysik V V+Ü 8 5 K/M + Üa Anfängerpraktikum I Anfängerpraktikum II Anfängerpraktikum III Fortgeschrittenen-raktikum I Fortgeschrittenen-raktikum II raktikum (10 Versuche) raktikum (10 Versuche) raktikum (10 Versuche) raktikum (10 Versuche) raktikum (10 Versuche) 4 (davon 2 interne BOK) 3 (davon 1 interne BOK) 3 (davon 1 interne BOK) 6 (davon 1 interne BOK) 6 (davon 1 interne BOK) 1 r. 2 r. 3 r. 4 K+r. und M+r. 5 K+r. und M+r. B. Bereich Mathematik 27 Analysis I V+Ü 9 1 K/M Analysis II V+Ü 9 2 K/M Lineare Algebra I V+Ü 9 1 K/M C. Bereich Bachelorarbeit 12 (davon 2 interne BOK) Bachelorarbeit Bachelorarbeit 10 6 Bachelorarbeit räsentation Kolloquium 2 6 Kolloquium (M) D. Bereich Wahlpflichtmodule W und Wahlmodule hysik W hysikalisches Seminar S 4 (davon 2 interne BOK) 4-6 Vortrag + Schriftliche Ausarbeitung

23 Spezialvorlesung I W V+Ü K/M+Üa Spezialvorlesung II W V+Ü K/M+Üa Spezialvorlesung III W V+Ü max Studienleistung E. Bereich fachfremde 8-13 Wahlmodule Fachfremde Wahlmodule W Gemäß O der entsprechenden Fakultäten Studienleistung Abkürzungen: -flicht W-Wahlpflicht W-Wahl V-Vorlesung Ü-Übung S-Seminar K- Klausur M- mündliche rüfung Üa-Übungsausarbeitung r.-rotokolle (2) Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulen Experimentalphysik IV und V ist der erfolgreiche Abschluss von mindestens zwei der Module der Experimentalphysik I bis III. Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulen Theoretische hysik IV und V ist der erfolgreiche Abschluss von mindestens zwei der Module der Theoretischen hysik I bis III. Voraussetzung für die Zulassung zu den Fortgeschrittenen-raktika ist der erfolgreiche Abschluss der Anfängerpraktika. (3) Die fachfremden Wahlmodule werden mit Studienleistungen abgeschlossen und können aus dem gesamten Angebot der Lehrveranstaltungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gewählt werden, falls die betreffende Fakultät ihre Bereitschaft zum Lehrexport erklärt hat. Eine aktualisierte Liste der zur Verfügung stehenden fachfremden Wahlmodule findet sich im Modulhandbuch. Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden Wahlmodulen gemäß 4 Absatz 2 der rüfungsordnung. Das Fach Volkswirtschaftslehre hat einen Umfang von 158 ECTS unkten. Zusätzlich entfallen auf den Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK) 22 ECTS unkte. 2 Sprache Wenn im Vorlesungsverzeichnis nicht anders angekündigt, werden die Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache abgehalten. Einzelne Lehrveranstaltungen können in englischer Sprache abgehalten werden. 3 Inhalt und Umfang der Orientierungsprüfung Als Orientierungsprüfung sind insgesamt 36 ECTS unkte aus den Modulen T1, OL1, BW1, BW2, Q1, Q2 und WI1 zu erbringen. Dabei müssen mindestens eine Modulteilprüfung aus dem Modul T1 und mindestens entweder Modul Q1 oder Modul Q2 bestanden sein. 4 Zwischenprüfung Eine Zwischenprüfung wird für den Bachelor-Studiengang Volkswirtschaftslehre nicht verlangt.

24 Studienleistungen In jedem Modul können Studienleistungen gefordert werden, deren erfolgreiche Absolvierung als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung gilt. Diese Studienleistungen können z.b. aus Übungsblättern, Hausaufgaben, Kurzvorträgen oder rotokollen bestehen. Der Umfang und die Art der Studienleistungen werden den Studierenden zu Beginn der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen mitgeteilt. 6 rüfungsleistungen (1) Jedes Modul wird nach Maßgabe des 14 Studieninhalte studienbegleitend geprüft. Art und Umfang der rüfungsleistung wird im Modulhandbauch geregelt und den Studierenden zu Beginn der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen mitgeteilt. (2) Schriftliche rüfungsleistungen werden als Klausur, als Hausaufgaben, praktische Übungen und/oder Hausarbeit erbracht. Multiple Choice rüfungen sind zulässig. (3) Klausuren haben eine maximale Dauer von 30 Minuten pro ECTS unkt. (4) Mündliche rüfungen werden in Seminaren in der Regel als Referat erbracht. Über weitere mündliche rüfungsleistungen in besonders begründeten Ausnahmefällen entscheidet der rüfungsausschuss auf Antrag der rüferin/ des rüfers. (5) Hausaufgaben und praktische Übungen können als Modulteilprüfungen erbracht werden. Ihr Anteil an der Modulnote darf 40 v.h. nicht überschreiten. Im Falle einer Wiederholungsprüfung kann die rüferin/ der rüfer diese Form der Teilleistung durch eine andere Form der Teilleistung ersetzen. (6) Für fachfremde Module gelten die Regelungen zu rüfungsleistungen der entsprechenden Fakultät. 13 bleibt davon unberührt. 7 Verwandte Fächer gem. 17 Absatz 2 der rüfungsordnung Verwandte Fächer gemäß 17 Absatz 2 der rüfungsordnung sind Fächer aus wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Magister-, Bachelor- und Masterstudiengängen an einer Universität, Fachhochschule oder gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes sowie äquivalenten ausländischen Studiengängen. 8 Ausnahmeregelungen zu 17 Absatz 3 der rüfungsordnung Abweichend von 17 Absatz 3 der rüfungsordnung kann der Fachprüfungsausschuss auch Kandidatinnen/ Kandidaten zulassen, die den rüfungsanspruch in Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspädagogik und vergleichbaren Studiengängen aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Fach- oder Teilprüfung, die außerhalb der rüfungsgebiete dieses Studiengangs liegt, verloren haben. 9 Bildung der Modulnote Ist in einem Modul eine Modulabschlussprüfung abzulegen, so bildet die Note der Modulabschlussprüfung die Note für dieses Modul. Sind in einem Modul mehrere Modulteilprüfungen abzulegen, so ergibt sich die Modulnote aus dem anhand der ECTS unkte gewichteten Mittel aller Modulteilprüfungsnoten. 10 Zulassung zur Bachelor-Arbeit Zur Bachelor-Arbeit kann nur zugelassen werden, wer die Orientierungsprüfung bestanden und mindestens 120 ECTS unkte erworben hat.

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