MIETERVEREIN SCHWEINFURT UND UMGEBUNG e.v.

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1 MIETERVEREIN SCHWEINFURT UND UMGEBUNG e.v. Geschäftsführender Vorsitzender: RA Bernhard Ackermann Beitrittserklärung Hiermit erkläre(n) ich/wir meinen/unseren Beitritt zum Mieterverein Schweinfurt u.u. e.v., Spitalseeplatz 6, Schweinfurt. Die jeweils gültige Satzung erkenne(n) ich/wir hiermit an. Mir/uns ist bekannt, dass die Mitgliedschaft mindestens zwei volle Kalenderjahre beträgt und dass der freiwillige Austritt aus dem Verein nur durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig ist. MITGLIEDSNUMMER: DMB-RS-Nr.: SEPA-M.: PERSONENDATEN Name/Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Handy: Die Vereinsbeiträge werden jährlich entweder durch Bankeinzug erhoben, wenn Lastschriftmandat erteilt wurde, oder sind bei Abschluss der Mitgliedschaft sowie immer mit Beginn des Kalenderjahres zu begleichen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Aufbewahrungsfrist für uns überlassene Unterlagen nach 5 Jahren endet. In Ihrem eigenen Interesse holen Sie daher nach Beendigung der Angelegenheit Ihre Unterlagen ab. Bitte denken Sie daran, uns Ihre Anschriftenänderung immer mitzuteilen, da dies auch der DMB- Rechtsschutzversicherung mitgeteilt werden muss. Die Kosten einer Anschriftenermittlung gehen sonst zu Ihren Lasten. Datum: Unterschrift: Eine Satzung des Mietervereins Schweinfurt sowie das Merkblatt mit den Informationen zur DMB- Rechtsschutzversicherung habe ich erhalten. Datum: Unterschrift:

2 MIETERVEREIN SCHWEINFURT UND UMGEBUNG e.v. Geschäftsführender Vorsitzender: RA Bernhard Ackermann SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE91ZZZ Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt) Ich ermächtige den Mieterverein Schweinfurt und Umgebung e.v., Spitalseeplatz 6, Schweinfurt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Schweinfurt u.u. e.v. auf mein Konto bezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer PLZ und Ort BIC (8 oder 11 Stellen) D E IBAN Datum, Unterschrift Kontoinhaber Spitalseeplatz 6 Telefon: (09721) IBAN: DE Schweinfurt Telefax: (09721) BIC: BYLADEM1KSW info@mieterverein-schweinfurt.de

3 MIETERVEREIN SCHWEINFURT UND UMGEBUNG e.v. geschäftsführender Vorsitzender: Rechtsanwalt Bernhard Ackermann Mieterverein Schweinfurt * Spitalseeplatz 6 * Schweinfurt Spitalseeplatz Schweinfurt Telefon: Telefax: info@mieterverein-schweinfurt.de Informationsschreiben zum Beitritt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1920 existiert der Mieterverein Schweinfurt e.v. mit derzeit ca Mitgliedern. Unser Verein ist dem Deutschen Mieterbund in Berlin angeschlossen, der politischen Bewegung der Mieter. In Rechtsangelegenheiten mit ihren Vermietern werden die Mitglieder durch den Mieterverein Schweinfurt vertreten. Der Beitrag für eine Mitgliedschaft kostet derzeit jährlich 92,00 EUR zudem wird eine zusätzliche einmalige Eintrittsgebühr von 25,00 EUR erhoben. Der Beitrag wird abgebucht falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilen, oder ist jeweils im Januar eines jeden Jahres bzw. im ersten Jahr mit dem Beitritt und in den Folgejahren am zu bezahlen. Er gilt für das laufende Kalenderjahr. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt zwei Jahre. Mitgliedern bieten wir ab Beitritt unbeschränkte kostenfreie, mündliche und schriftliche Beratung sowie den außergerichtlichen Schriftwechsel bei Streitigkeiten mit dem Vermieter. Im Mitgliedsbeitrag ist weiterhin enthalten eine Gruppenrechtsschutzversicherung beim Deutschen Mieterbund für Prozesskosten bei Rechtsstreiten mit dem Vermieter. Die Rechtsschutzversicherung deckt Prozesskosten für solche Mietstreitigkeiten, die erst nach einer Wartefrist von 3 Monaten ab Beitritt entstehen. Diese Rechtsschutzversicherung gilt nur für private Mietverhältnisse, nicht für gewerbliche! Je nach Ausgang des Prozesses besteht eine Selbstbeteiligung an den anfallenden Kosten in Höhe von 150,00. Sparkasse Schweinfurt, Konto 16543, BLZ IBAN: DE , BIC: BYLADEM1KSW

4 2 Die Beratung und sonstige Tätigkeit für die Mitglieder erfolgt in der Geschäftsstelle Schweinfurt, Spitalseeplatz 6. Besprechungstermine bitten wir vorher telefonisch zu vereinbaren. Die Mieterzeitung, die alle zwei Monate erscheint, steht kostenlos zum Abholen in der Geschäftsstelle bereit. Weiteres können Sie auch im Internet unter unserer Homepage erfahren. Mit freundlichen Grüßen Mieterverein Schweinfurt geschäftsführender Vorsitzender: RA Bernhard Ackermann Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Anlagen Beitrittserklärung SEPA-Lastschriftmandat Satzung Merkblatt DMB-Rechtsschutzversicherung

5 Satzung des Mieterverein Schweinfurt und Umgebung e.v.

6 Satzung des Mieterverein Schweinfurt und Umgebung e.v. 1 Der Verein führt den Namen Mieterverein Schweinfurt und Umgebung e.v.. Er hat seinen Sitz in Schweinfurt und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Schweinfurt eingetragen. 2 Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss aller Mieter und Untermieter, um Ihre Interessen in Miet- und Wohnungsangelegenheiten zu wahren. Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch neutral. Der Verein ist für seine Mitglieder im Sinne der Gemeinnützigkeit tätig. Er gehört dem Landesverband Bayerischer Mietervereine und dem Deutschen Mieterbund an. 3 Mitglied des Vereins kann jeder Mieter oder Untermieter werden, der die Satzung anerkennt, volljährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand nach schriftlicher Anmeldung des Mitglieds. Das Mitglied erhält mit der Aufnahme die Vereinssatzung. 2. Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch Tod. b) durch Austritt. Dieser erfolgt durch Kündigung. Die Kündigung muss schriftlich dem Vorstand vor dem zum des jeweiligen Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden. Der Jahresbeitrag für das laufende Mitgliedsjahr muss voll bezahlt werden. Der Austritt aus dem Verein ist frühestens nach zwei Jahren der Mitgliedschaft möglich. c) durch Ausschluss. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit Beiträgen in Höhe eines halben Jahresbeitrages im Rückstand ist, oder wenn sein Verhalten sich mit den Zwecken und Zielen des Mietervereins nicht vereinbaren lassen. Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft. Das Mitglied wird von dem Ausschluss verständigt. Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht der Beschwerde an die nächste Mitgliederversammlung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 3. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedsrechte oder sonstigen Ansprüche an den Verein. 5 Den Mitgliedern wird in allen Fragen, die Miet- und Wohnungsangelegenheiten betreffen, im Sinne der Gemeinnützigkeit des Vereins Rechtsauskunft und Rechtsberatung kostenlos erteilt. Rechtsauskunft und Rechtsberatung werden nur dann gewährt, wenn das Mitglied seiner Beitragspflicht nachweislich nachgekommen ist.

7 6 Jedes Mitglied hat eine Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr zu bezahlen. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung. Sie kann mit Wirkung für das nächste Kalenderjahr Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag ändern. Jedes Mitglied ist verpflichtet, genaue Angaben über Person, Stand, Beruf und Wohnort zu machen und jeden Wohnungswechsel umgehend im eigenen Interesse der Geschäftsstelle des Mietervereins zu melden. 7 Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, spätestens bis des Jahres. Die Mitgliederversammlung sind vom Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen durch Anschlag in der Geschäftstelle des Vereins und durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen Schweinfurter Tagblatt, Mainpost und Saalezeitung einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. 8 I. Der Beschlussfassung der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegen: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes 2. Kassenbericht 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahl der Vorstandschaft 5. Festsetzung der Aufnahmegebühren und der Mitgliedsbeiträge 6. Satzungsänderungen 7. Anträge II. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Änderung des Vereinszweckes und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 9/10 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Auf Verlangen eines Drittels der erschienen Mitglieder muss die Abstimmung jedoch schriftlich durchgeführt werden. 9 Die Beschlüsse sind für den Vorstand verbindlich. Sie werden durch den Schriftführer in den Versammlungsprotokollen beurkundet. Die Protokolle sind vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmergebnis festgehalten werden. 10 I. Der Vorstand besteht aus: 1. dem geschäftsführenden Vorsitzenden 2. dem Geschäftsführer 3. dem ehrenamtlichen Vorsitzenden 4. dem Schriftführer 5. dem Kassier Der geschäftliche Vorsitzende, der Geschäftsführer und der ehrenamtliche Vorsitzende sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die weiteren

8 Vorstandsmitglieder sind nur zusammen mit den drei vorgenannten Vorstandsmitgliedern jeweils vertretungsberechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder Sein. II. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins im Sinne 26 BG. Er erledigt alle laufenden Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung ausdrücklich vorbehalten sind. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er bleibt jedoch auch noch nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist, jedoch nicht länger als sechst Monate nach Ablauf der Amtszeit. 11 Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Kassenrevisoren haben sich durch unvermutete Prüfungen, deren Anzahl in ihrem Belieben liegt, von der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu überzeugen. Im Kalenderjahr haben mindestens zwei Prüfungen zu erfolgen. 12 Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen dem Verein und den Mitgliedern ist der Sitz des Vereins. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Schweinfurt, den

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