Systematische Leitlinienrecherche. sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP Chronischer Rückenschmerz. Berichtsplan
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- Gretel Sauer
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1 Systematische Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP Chronischer Rückenschmerz Berichtsplan Auftrag: V14-04 Version: 1.0 Stand:
2 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Thema: Systematische Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP Chronischer Rückenschmerz Auftraggeber: Gemeinsamer Bundesausschuss Datum des Auftrags: Interne Auftragsnummer: V14-04 Anschrift des Herausgebers: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Im Mediapark 8 (KölnTurm) Köln Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) berichte@iqwig.de Internet: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - i -
3 Schlagwörter: Rückenschmerzen, Disease-Management-Programm, Methodische Leitlinienbewertung Keywords: Back Pain, Disease Management Program, Methodological Guideline Appraisal Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - ii -
4 Inhaltsverzeichnis Seite Impressum... i Inhaltsverzeichnis... iii Tabellenverzeichnis... iv Abkürzungsverzeichnis... v 1 Hintergrund Ziel der Untersuchung Projektbearbeitung Zeitlicher Verlauf des Projekts Dokumentation der Änderungen im Projektverlauf Methoden Kriterien für den Einschluss von Leitlinien in die Untersuchung Population Versorgungsaspekte Übertragbarkeit Empfehlungskennzeichnung Publikationszeitraum Evidenzbasierung Tabellarische Übersicht über die Kriterien für den Leitlinieneinschluss Informationsbeschaffung Leitlinienrecherche Weitere Suchquellen zur Identifikation von Leitlinien Selektion relevanter Leitlinien Methodische Qualität der Leitlinien AGREE-II-Bewertung Umgang der Leitlinienautoren mit nicht oder nicht vollständig publizierten Daten Methoden für die Synthese der Empfehlungen Literatur Anhang A Mortalitätsstrata zur Übertragbarkeit von Leitlinien Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - iii -
5 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Übersicht über die Kriterien für den Leitlinieneinschluss... 8 Tabelle 2: WHO-Mitglieder, nach Mortalitätsstrata und Regionen sortiert Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - iv -
6 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung AGREE DMP G-BA GoR IOM IQWiG LoE NVL RCT WHO Bedeutung Appraisal of Guidelines for Research & Evaluation Disease-Management-Programm Gemeinsamer Bundesausschuss Grade of Recommendation Institute of Medicine Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Level of Evidence Nationale VersorgungsLeitlinien randomized controlled trial (randomisierte kontrollierte Studie) World Health Organization Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - v -
7 1 Hintergrund Disease-Management-Programme Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen, die auf den Erkenntnissen der evidenzbasierten Medizin beruhen. Im Rahmen der Programme werden vorrangig Behandlungsmethoden eingesetzt, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen [1]. Die Patienten erhalten damit eine Versorgung, die das Risiko von Folgeschäden und akuten Verschlechterungen der Krankheit so weit wie möglich verhindern und die Lebensqualität der Patienten verbessern soll. Das Ziel der DMP ist es unter anderem, die Behandlung zu optimieren, die Zusammenarbeit der Leistungserbringer zu fördern und somit diagnostische und therapeutische Abläufe besser miteinander zu verzahnen [2]. Betreffendes Krankheitsbild Im Allgemeinen werden Rückenschmerzen als unterschiedlich starke Schmerzen des menschlichen Rückens, die ganz verschiedene Ursachen haben können, beschrieben. Der Rückenschmerz, im Sinne von Kreuzschmerz, wird als Schmerz im Rückenbereich unterhalb des Rippenbogens und oberhalb der Gesäßfalten mit oder ohne Ausstrahlung und mögliche weitere Beschwerden verstanden [3,4]. Die Klassifizierung erfolgt nach Ursache, Dauer, Schweregrad und Chronifizierungsstadium. Hinsichtlich der Ursachen lässt sich eine weitere Unterscheidung in nicht spezifisch oder spezifisch vornehmen. Von nicht spezifischem Rückenschmerz wird gesprochen, wenn mit einfachen klinischen Mitteln keine Ursache gefunden werden kann [4]. Spezifische Rückenschmerzen beruhen auf einer bestimmten Ursache wie z. B. Fraktur, Tumor, Infektion, Radikulopathie oder Neuropathie [3]. Auf Basis des Verlaufs erfolgt eine Unterscheidung von akutem, subakutem und chronischem bzw. chronisch rezidivierendem Rückenschmerz. Als chronisch bzw. chronisch rezidivierend werden Rückenschmerzen bezeichnet, wenn sie länger als 3 Monate andauern [4,5]. Die Bestimmung des Schweregrades des chronischen Rückenschmerzes erfolgt in der Regel anhand der Graduierung von Schmerzen nach von Korff et al. [6]. Das Graduierungsschema unterscheidet den Rückenschmerz nach dem Ausmaß der Schmerzintensität und der schmerzbedingten Beeinträchtigung der täglichen Aktivitäten [5]. Ergebnisse aus der deutschen Rückenschmerzstudie 2003 / 2006 zeigen, dass die Prävalenz von Rückenschmerzen zum Zeitpunkt der Studie (ohne Angaben zum Schweregrad der Beschwerden) in verschiedenen Regionen Deutschlands zwischen 32 % und 49 % liegt [4]. Die Angaben zur Lebenszeitprävalenz (mindestens einmal im Leben Rückenschmerzen) liegen zwischen 74 % und 85 %. Das heißt, nur rund 20 % der Studienteilnehmer hatten nach eigenen Angaben noch nie Rückenschmerzen erlebt. Mit den Ergebnissen der Deutschen Rückenschmerzstudie kann auch belegt werden, dass von den befragten Personen 7 % von schweren und 9 % von erheblich behindernden Rückenschmerzen berichteten. Der Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 1 -
8 telefonische Gesundheitssurvey des Robert Koch-Instituts 2003 und 2009 zeigt, dass Frauen zu den untersuchten Zeitpunkten häufiger als Männer angeben, unter mindestens 3 Monate anhaltenden Rückenschmerzen (fast täglich) gelitten zu haben [4]. Es zeigt sich eine annähernd lineare Zunahme der Häufigkeit chronischer Rückenschmerzen mit dem Alter. Auch bei Kindern und Jugendlichen zählen Rückenschmerzen zu den häufigsten Beschwerden [4]. Im internationalen Vergleich weist die deutsche Bevölkerung laut der Gesundheitsberichterstattung des Robert Koch-Instituts eine eher hohe Prävalenz von Rückenschmerzen auf [4]. Leitlinien Für den vorliegenden Berichtsplan wird der Begriff Leitlinien entsprechend der Definition des Institute of Medicine (IOM) verwendet: Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Leistungserbringer sowie Patienten zur angemessenen Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen. Sie haben zum Ziel, die Patientenversorgung zu verbessern. Ihren Empfehlungen liegen eine systematische Überprüfung der Evidenz und eine Bewertung des Nutzens und Schadens der alternativen Behandlungsoptionen zugrunde [7,8]. Häufig werden von den Leitlinienautoren Grade of Recommendation (GoR) und Level of Evidence (LoE) vergeben. Der GoR verleiht der Stärke einer Empfehlung Ausdruck und beruht in der Regel auf einer Abwägung des Nutzens und der Risiken einer Behandlung, dem jeweils spezifischen Versorgungskontext sowie der Stärke der zugrunde gelegten Evidenz beziehungsweise dem LoE. Der LoE stellt eine Bewertung der internen Validität der den Empfehlungen zugrunde gelegten Studien dar, wobei randomisierte klinische Studien mit geringem Verzerrungspotenzial üblicherweise den höchsten LoE erhalten. Leitlinienersteller verwenden jedoch unterschiedliche Systeme zur Evidenzeinstufung und räumen den verschiedenen klinischen und epidemiologischen Studien sowie gegebenenfalls weiteren potenziell verzerrenden Faktoren einen unterschiedlichen Stellenwert innerhalb der LoE ein. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 2 -
9 2 Ziel der Untersuchung Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, aktuelle, thematisch relevante, evidenzbasierte Leitlinien zu identifizieren, deren Empfehlungen zu extrahieren und diejenigen Empfehlungen zu kennzeichnen, die für die Versorgung in einem DMP Chronischer Rückenschmerz relevant sind. Ziel der Untersuchung ist es nicht, Empfehlungen im Sinne einer Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) abzugeben. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 3 -
10 3 Projektbearbeitung 3.1 Zeitlicher Verlauf des Projekts Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Schreiben vom das IQWiG mit einer systematischen Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP Chronischer Rückenschmerz beauftragt. In die Bearbeitung des Projekts werden externe Sachverständige eingebunden. Der vorläufige Berichtsplan in der Version 1.0 vom wurde am auf der Website des IQWiG veröffentlicht und zur Anhörung gestellt. Bis zum konnten schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Die Dokumentation und Würdigung der Anhörung zum Berichtsplan ist auf der Website des IQWiG veröffentlicht. Der vorliegende Berichtsplan beinhaltet die Änderungen, die sich aus der Anhörung ergeben haben. Auf Basis des Berichtsplans werden die vorläufige systematische Leitlinienrecherche und - bewertung sowie die Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP Chronischer Rückenschmerz vorgenommen. Diese werden in einem Vorbericht veröffentlicht, der zur Anhörung gestellt wird. Der Vorbericht wird gegebenenfalls zusätzlich einem externen Review unterzogen. Im Anschluss an die Anhörung zum Vorbericht erstellt das IQWiG einen Abschlussbericht. Dieser Bericht wird an den G-BA übermittelt und 8 Wochen später auf der Website des IQWiG veröffentlicht. An selber Stelle wird auch die Dokumentation und Würdigung der Anhörung zum Vorbericht veröffentlicht. 3.2 Dokumentation der Änderungen im Projektverlauf Berichtsplan im Vergleich zum vorläufigen Berichtsplan Im Vergleich zum vorläufigen Berichtsplan Version 1.0 haben sich folgende Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben: Kapitel 1 Hintergrund : Im Abschnitt Betreffendes Krankheitsbild wurde der Satz Der Rückenschmerz wird als Schmerz im Rückenbereich unterhalb des Rippenbogens und oberhalb der Gesäßfalten mit oder ohne Ausstrahlung und mögliche weitere Beschwerden verstanden folgendermaßen angepasst: Der Rückenschmerz, im Sinne von Kreuzschmerz, [...]. Kapitel 4 Methoden : Im Abschnitt Population wurde der Satz Die Population stellen Patienten mit chronischem Rückenschmerz folgendermaßen angepasst [...] mit chronischem Rückenschmerz, im Sinne von Kreuzschmerz,. Im Abschnitt 4.4 Methoden für die Synthese der Empfehlungen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 4 -
11 - wurde der Satz Finden sich in den Leitlinien Empfehlungen zu weiteren relevanten Versorgungsaspekten, werden diese ebenfalls extrahiert. ergänzt. - wurde der Satz Keine DMP-Relevanz wird bei Empfehlungen zu einem Themenaspekt festgestellt, wenn für die Mehrheit (> 50 %) der Empfehlungen ein GoR oder alternativ ein LoE angegeben ist, aber kein hoher GoR oder alternativ LoE vergeben wurde, folgendermaßen angepasst: [ ] festgestellt, wenn für mindestens die Hälfte ( 50 %) der Empfehlungen [ ]. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 5 -
12 4 Methoden 4.1 Kriterien für den Einschluss von Leitlinien in die Untersuchung Population Die Population stellen Patienten mit chronischem Rückenschmerz, im Sinne von Kreuzschmerz. Dieser definiert sich durch: Schmerzen im Rückenbereich unterhalb des Rippenbogens, oberhalb der Gesäßfalten, mit oder ohne Ausstrahlung, ohne Hinweis auf spezifische Ursachen, chronische bzw. chronisch rezidivierende Verlaufsform (länger als 12 Wochen Dauer) und wechselnde Schmerzintensität Versorgungsaspekte Es werden spezifisch für den chronischen Rückenschmerz entwickelte Leitlinien eingeschlossen, die Empfehlungen zu mindestens einem der folgenden Versorgungsaspekte beinhalten: Diagnostik Therapieziele therapeutische Maßnahmen nichtmedikamentöse Therapie und allgemeine Maßnahmen medikamentöse Therapie interventionelle Therapie Monitoring Rehabilitation Kooperation der Versorgungssektoren Schulungen der Versicherten Übertragbarkeit Es sollen Leitlinien recherchiert und ausgewählt werden, die auf das deutsche Gesundheitssystem übertragbar sind. Die Untersuchung bezieht sich daher auf Leitlinien aus Industrienationen, da davon ausgegangen wird, dass Empfehlungen aus den Leitlinien dieser Nationen am ehesten im deutschen Gesundheitswesen anwendbar sind. Zur Operationalisierung der Übertragbarkeit von Leitlinien auf das deutsche Gesundheitswesen wird die Staateneinteilung des Weltgesundheitsberichts 2003 der World Health Organization (WHO) genutzt [9]. Der WHO-Bericht bildet insgesamt 5 Strata unter Berücksichtigung des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 6 -
13 Entwicklungsstandes eines Landes, der Mortalität sowie der Weltregion (Anhang A). Da Länder innerhalb eines Stratums am ehesten vergleichbar sind und Deutschland dem Stratum A zugeordnet ist, wird zur Operationalisierung der Übertragbarkeit das Stratum A des WHO-Berichts angewandt. Leitlinien dieses Stratums beziehungsweise deren Organisationen im Gesundheitswesen werden für den Bericht berücksichtigt Empfehlungskennzeichnung In den Bericht werden ausschließlich Leitlinien eingeschlossen, deren Empfehlungen formal eindeutig als Empfehlung gekennzeichnet sind. Die formale Darstellung der Empfehlungen in Leitlinien wird unterschiedlich umgesetzt. Empfehlungen können beispielsweise durch Aufzählungszeichen, Nummerierungen, Umrahmungen, Überschriften oder Absätze vom Fließtext abgehoben werden. Ebenso ist es möglich, dass die Empfehlungen durch unterschiedliche Formatierungen (z. B. Kursivschrift oder Fettdruck) gekennzeichnet sind Publikationszeitraum Da die Gültigkeit von evidenzbasierten Leitlinien circa 5 Jahre beträgt [10,11], werden ausschließlich Leitlinien mit einem Publikationsdatum ab Januar 2009 eingeschlossen Evidenzbasierung Zur Beantwortung von Fragestellungen zum Versorgungsstandard werden evidenzbasierte Leitlinien herangezogen. Unter evidenzbasierten Leitlinien werden im vorliegenden Bericht Leitlinien verstanden, deren Empfehlungen auf einer systematischen Literaturrecherche beruhen, deren Empfehlungen grundsätzlich mit einer Evidenz- und / oder Empfehlungseinstufung (LoE und / oder GoR) versehen und deren Empfehlungen grundsätzlich direkt beziehungsweise indirekt mit den Referenzen der ihnen zugrunde liegenden Primärund / oder Sekundärliteratur verknüpft sind (modifiziert nach AGREE [12]). Eine indirekte Literaturverknüpfung mit einer Empfehlung liegt dann vor, wenn im Hintergrundtext zur Empfehlung zwar themenrelevante Literatur angegeben ist, diese sich aber der jeweiligen Empfehlung nicht eindeutig zuordnen lässt. Die Evidenzbasierung einer Leitlinie setzt nicht voraus, dass jede in ihr enthaltene Einzelempfehlung mit einem hohen Evidenzlevel verknüpft ist. Auch systematisch und transparent erstellte und damit evidenzbasierte Leitlinien enthalten in der Regel Empfehlungen, die auf einer schwachen Evidenzgrundlage beruhen [13]. Von der methodischen Qualität einer Leitlinie lässt sich nicht notwendigerweise auf die inhaltliche Qualität einzelner Empfehlungen schließen [14] Tabellarische Übersicht über die Kriterien für den Leitlinieneinschluss Die folgende Tabelle zeigt die Kriterien für den Einschluss von Leitlinien in die Leitliniensynopse. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 7 -
14 Tabelle 1: Übersicht über die Kriterien für den Leitlinieneinschluss Einschlusskriterien E1 E2 Die Leitlinie wurde spezifisch für Patienten mit chronischem Rückenschmerz entwickelt. Die Leitlinie behandelt Empfehlungen zu mindestens einem der folgenden Versorgungsaspekte (siehe auch Abschnitt 4.1.2): Diagnostik Therapieziele therapeutische Maßnahmen Monitoring Rehabilitation Kooperation der Versorgungssektoren Schulungen der Versicherten E3 Die Leitlinie gibt Empfehlungen für die Versorgung in Deutschland oder in einer anderen Industrienation (siehe auch Abschnitt 4.1.3). E4 Die Empfehlungen sind aufgrund einer formalen Kennzeichnung eindeutig zu identifizieren (siehe auch Abschnitt 4.1.4). E5 Die Publikationssprache ist Deutsch oder Englisch. E6 Es handelt sich um den Publikationstyp Leitlinie (siehe auch Kapitel 1). E7 Publikationszeitpunkt ab Januar 2009 (siehe auch Abschnitt 4.1.5). E8 Die Leitlinie ist aktuell (Überarbeitungsdatum nicht überschritten). E9 Es handelt sich um eine Vollpublikation a der Leitlinie. E10 Es handelt sich um eine evidenzbasierte Leitlinie (siehe auch Abschnitt 4.1.6). Ausschlusskriterium A1 Es handelt sich um eine Mehrfachpublikation ohne Zusatzinformationen. a: Unter Vollpublikation wird eine verfügbare, vollständige und finalisierte Leitlinie verstanden. 4.2 Informationsbeschaffung Leitlinienrecherche Die systematische Recherche nach themenspezifischen Leitlinien erfolgt im Internet in Leitliniendatenbanken, bei fachübergreifenden Leitlinienanbietern, bei fachspezifischen Leitlinienanbietern Weitere Suchquellen zur Identifikation von Leitlinien Zusätzlich zur Suche bei Leitlinienanbietern im Internet sollen folgende Suchquellen zur Identifizierung themenspezifischer Leitlinien herangezogen werden: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 8 -
15 gegebenenfalls Informationen von Autoren einzelner Publikationen, zum Beispiel zur Frage nach nicht publizierten Teilaspekten, im Rahmen der Anhörung zum vorläufigen Berichtsplan und zum Vorbericht eingereichte Informationen Selektion relevanter Leitlinien Das Titel- und Abstractscreening bei Leitlinienanbietern im Internet wird von einem Reviewer durchgeführt; ein zweiter Reviewer überprüft das Screeningergebnis. Die daraus resultierenden potenziell relevanten Leitlinien werden anschließend im Volltext von 2 Reviewern unabhängig voneinander auf ihre Relevanz bewertet. Die im Rahmen der Anhörung zum vorläufigen Berichtsplan und zum Vorbericht gegebenenfalls eingereichten Informationen werden von einem Reviewer gesichtet. Sofern darin Leitlinien enthalten sind, bewertet er diese hinsichtlich ihrer Relevanz; ein zweiter Reviewer überprüft den gesamten Prozess inklusive der Bewertungen. Sofern in einem der genannten Selektionsschritte Diskrepanzen auftreten, werden diese jeweils durch Diskussion zwischen den beiden Reviewern aufgelöst. 4.3 Methodische Qualität der Leitlinien AGREE-II-Bewertung Die strukturierte methodische Bewertung der eingeschlossenen Leitlinien erfolgt mithilfe des Appraisal-of-Guidelines-for-Research-&-Evaluation(AGREE)-II-Instruments [15]. Es wurde von einem Netzwerk von Forschern und Gesundheitspolitikern entwickelt und validiert und ist international am weitesten verbreitet. Das AGREE-II-Instrument dient der Einschätzung der methodischen Qualität von Leitlinien. Es ist auf Leitlinien zu allen Krankheitsbildern anwendbar. Insgesamt enthält das Instrument 23 Beurteilungskriterien. Diese Kriterien sind 6 Domänen zugeordnet, die jeweils eine separate Dimension methodologischer Leitlinienqualität beschreiben: Domäne 1: Geltungsbereich und Zweck (Scope and Purpose) Domäne 2: Beteiligung von Interessengruppen (Stakeholder Involvement) Domäne 3: Genauigkeit der Leitlinienentwicklung (Rigour of Development) Domäne 4: Klarheit und Gestaltung (Clarity and Presentation) Domäne 5: Anwendbarkeit (Applicability) Domäne 6: Redaktionelle Unabhängigkeit (Editorial Independence) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 9 -
16 Jedes Beurteilungskriterium innerhalb der einzelnen Domänen wird auf einer 7-Punkte-Skala bewertet. Die Skala gibt an, inwieweit ein Kriterium in der zu bewertenden Leitlinie erfüllt ist. Jede Leitlinienbewertung wird von 2 Reviewern unabhängig voneinander durchgeführt. Bei stark unterschiedlichen Einschätzungen (mehr als 2 Punkte auf der 7-Punkte-Skala) werden die Fragen diskutiert und so weit konsentiert, dass die Reviewer in ihren abschließenden Bewertungen höchstens 2 Punkte voneinander abweichen. Die 6 AGREE-II-Domänen sind voneinander unabhängig. Zur besseren Vergleichbarkeit der Domänen sowie der Leitlinien untereinander erfolgt, wie im Instrument vorgegeben, eine Standardisierung durch die Darstellung der erreichten Gesamtpunktzahl als Anteil der maximal möglichen Punktzahl dieser Domäne (standardisierter Domänenwert) in Prozent: standardisierter Domänenwert = erreichte Punktzahl minimale Punktzahl maximale Punktzahl minimale Punktzahl Die standardisierten Domänenwerte können einen Wert zwischen 0 % und 100 % erreichen. Werte nahe 0 % oder nahe 100 % können als niedrige (0 %) beziehungsweise hohe (100 %) methodische Qualität angesehen werden. Abschließend erfolgt durch die beiden Reviewer entsprechend dem AGREE-II-Instrument eine Bewertung der Gesamtqualität der Leitlinien unter Beachtung der vorab berechneten standardisierten Domänenwerte auf einer 7-Punkte-Skala. Dargestellt wird der Mittelwert der beiden Bewertungen. Um zu verdeutlichen, wie die Qualität der Leitlinien in den einzelnen Domänen und in der Gesamtbewertung zueinander einzuordnen ist, wird innerhalb einer Domäne und für die Gesamtbewertung für jede Leitlinie zusätzlich ein Rang vergeben. Hierfür werden die standardisierten Domänenwerte beziehungsweise die Mittelwerte der Gesamtbewertungen der einzelnen Leitlinien der Größe nach sortiert und nummeriert, wobei der niedrigste Domänenwert beziehungsweise Mittelwert den Rang 1 bekommt. Bei gleichen Domänenwerten beziehungsweise Mittelwerten werden mittlere Ränge vergeben. Der niedrigste und der höchste Domänenwert beziehungsweise Mittelwert und Rang werden gekennzeichnet. Die Ergebnisse der AGREE-II-Bewertung sind kein Kriterium für den Einschluss von Leitlinien in die Untersuchung. Mithilfe des AGREE-II-Instruments soll transparent dargestellt werden, ob und in welchen Domänen des Instruments die eingeschlossenen evidenzbasierten Leitlinien besondere methodische Stärken oder Schwächen aufweisen Umgang der Leitlinienautoren mit nicht oder nicht vollständig publizierten Daten Im Bericht wird dargestellt, ob in den eingeschlossenen Leitlinien oder in einem Methodenreport zur Leitlinie der Umgang mit nicht oder nicht vollständig publizierten Daten von den Leitlinienautoren angesprochen wurde. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
17 4.4 Methoden für die Synthese der Empfehlungen Für die Synthese werden die von den Leitlinienautoren formal gekennzeichneten Empfehlungen zu den in Abschnitt genannten Versorgungsaspekten in Tabellen extrahiert. Finden sich in den Leitlinien Empfehlungen zu weiteren relevanten Versorgungsaspekten, werden diese ebenfalls extrahiert. Für jede extrahierte Empfehlung werden der dazugehörige GoR und LoE dargestellt, sofern diese in der Leitlinie oder in einem Leitlinienreport dokumentiert sind und der Empfehlung eindeutig zugeordnet werden können. Ebenso wird dokumentiert, wenn in den Leitlinien GoR, LoE oder Literatur angegeben sind, diese aber nicht eindeutig einer Empfehlung zugeordnet werden können. Ergänzend zu den Empfehlungen werden die jeweiligen Definitionen des Erkrankungsbildes aus den eingeschlossenen Leitlinien extrahiert. Anschließend erfolgt in einer strukturierten Informationssynthese eine inhaltliche Zusammenfassung der Leitlinienempfehlungen und der Definitionen des Erkrankungsbildes. Empfehlungen, die für ein DMP Chronischer Rückenschmerz relevant sind, werden besonders gekennzeichnet. Bei der Feststellung der DMP-Relevanz wird berücksichtigt, dass in den Anforderungen an die DMP vorwiegend Eckpunkte für die Diagnose und Therapie einer Erkrankung festgelegt werden, während Leitlinien oftmals einen deutlich höheren Detaillierungsgrad aufweisen. In der Leitliniensynopse wird daher regelhaft auf die Leitlinienempfehlungen hingewiesen, die aufgrund ihres Differenzierungsgrads nicht für die Feststellung einer DMP-Relevanz herangezogen werden. Zur Feststellung der Relevanz der Empfehlung für ein DMP wird der GoR herangezogen. Wird zur Empfehlung nur ein LoE angegeben, wird dieser alternativ zur Feststellung der DMP-Relevanz verwendet. Dabei werden Empfehlungen mit hohem und niedrigem GoR oder alternativ hohem und niedrigem LoE unterschieden. Ein hoher GoR liegt dann vor, wenn er der Empfehlungsstärke A (hoch) aus dem Verfahren der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) entspricht [16]. Alle anderen von den Leitlinienautoren zugewiesene GoR werden der Kategorie niedriger GoR zugeordnet. Ein von den Leitlinienautoren zugewiesener LoE wird als hoch eingestuft, wenn der LoE mindestens auf einer randomisierten kontrollierten Studie (RCT) beruht. Dies entspricht den Evidenzstufen Ia und Ib der vom G-BA verwendeten Evidenzklassifizierung [17]. Alle weiteren von den Leitlinienautoren zugewiesenen LoE werden der Kategorie niedriger LoE zugeordnet. Keine Aussage zur DMP-Relevanz kann gemacht werden, wenn zu einem Themenaspekt für die Mehrheit (> 50 %) der Empfehlungen kein GoR und LoE angegeben sind oder sich diese nicht eindeutig den Empfehlungen zuordnen lassen. In allen anderen Fällen werden anhand der folgenden Kriterien Aussagen zur DMP-Relevanz gemacht. Inhaltlich konsistente und mehrheitlich (> 50 %) mit einem hohen GoR oder alternativ einem hohen LoE versehene Empfehlungen zu einem Themenaspekt werden als DMP-relevant gekennzeichnet. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
18 Eine potenzielle DMP-Relevanz wird bei Empfehlungen zu einem Themenaspekt festgestellt, wenn diese in verschiedenen Leitlinien inhaltlich konsistent, aber nur teilweise ( 50 %) mit einem hohen GoR oder alternativ einem hohen LoE hinterlegt sind. Dies gilt auch bei Empfehlungen zu Aspekten, die nur in einer Leitlinie dargelegt und mit einem hohen GoR oder alternativ einem hohen LoE versehen sind. Keine DMP-Relevanz wird bei Empfehlungen zu einem Themenaspekt festgestellt, wenn für mindestens die Hälfte ( 50 %) der Empfehlungen ein GoR oder alternativ ein LoE angegeben ist, aber kein hoher GoR oder alternativ LoE vergeben wurde. Eine weitere Überprüfung der DMP-Relevanz wird vorgeschlagen, wenn von verschiedenen Leitlinien inhaltlich inkonsistente Empfehlungen zu einem Themenaspekt gegeben werden, die mindestens zu 50 % mit einem GoR oder alternativ mit einem LoE versehen sind und von denen mindestens einer Empfehlung ein hoher GoR oder alternativ LoE zugewiesen wurde. Bei allen möglicherweise DMP-relevanten Empfehlungen wird geprüft, ob dazu anderslautende IQWiG-Berichte existieren. Für diese Prüfung werden nur diejenigen IQWiG- Berichte herangezogen, deren finale Version ab Januar 2009 veröffentlicht wurde. Entsprechende IQWiG-Berichte werden dann bei der abschließenden Feststellung der DMP- Relevanz berücksichtigt. Bei DMP-relevanten Empfehlungen zu Medikamenten werden zudem die indikationsspezifische Verordnungsfähigkeit in Deutschland sowie der Zulassungsstatus überprüft. Bei Diskrepanzen zwischen Leitlinienempfehlungen zu Medikamenten und dem deutschen Zulassungsstatus sowie der indikationsspezifischen Verordnungsfähigkeit werden diese abschließend in der Synthese dargestellt. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
19 5 Literatur 1. Bundesministerium der Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V): Gesetzliche Krankenversicherung; (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) [online] [Zugriff: ]. URL: 2. Bundesversicherungsamt. Zulassung der Disease Management Programme (DMP) durch das Bundesversicherungsamt (BVA) [online] [Zugriff: ]. URL: 3. Berufsverband Deutscher Nervenärzte. Antrag DMP Chronischer Rückenschmerz [unveröffentlicht] Robert Koch-Institut. Rückenschmerzen. Berlin: RKI; (Gesundheitsberichterstattung des Bundes; Band 53). URL: wnloadst/rueckenschmerzen.pdf? blob=publicationfile. 5. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz: Langfassung; Version 4 [online] [Zugriff: ]. URL: 6. Von Korff M, Ormel J, Keefe FJ, Dworkin SF. Grading the severity of chronic pain. Pain 1992; 50(2): Field MJ, Lohr KN (Ed). Clinical practice guidelines: directions for a new program. Washington: National Academy Press; Graham RM, Mancher M, Miller-Wolman D, Greenfield S, Steinberg E (Ed). Clinical practice guidelines we can trust. Washington: National Academies Press; World Health Organization. The world health report 2003: shaping the future. Genf: WHO; URL: Shekelle PG, Ortiz E, Rhodes S, Morton SC, Eccles MP, Grimshaw JM et al. Validity of the Agency for Healthcare Research and Quality clinical practice guidelines: how quickly do guidelines become outdated? JAMA 2001; 286(12): Shojania KG, Sampson M, Ansari MT, Ji J, Doucette S, Moher D. How quickly do systematic reviews go out of date? A survival analysis. Ann Intern Med 2007; 147(4): AGREE Collaboration. The appraisal of guidelines for research & evaluation (AGREE) instrument. London: AGREE Research Trust; Ketola E, Kaila M, Honkanen M. Guidelines in context of evidence. Qual Saf Health Care 2007; 16(4): Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
20 14. Watine J, Friedberg B, Nagy E, Onody R, Oosterhuis W, Bunting PS et al. Conflict between guideline methodologic quality and recommendation validity: a potential problem for practitioners. Clinical Chemistry 2006; 52(1): AGREE Next Steps Consortium. Appraisal of guidelines for research & evaluation II: AGREE II instrument [online] [Zugriff: ]. URL: item-instrument_2009_update_2013.pdf. 16. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Methoden-Report: Version 1.0 [online] [Zugriff: ]. URL: Gemeinsamer Bundesausschuss. Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesauschusses [online] [Zugriff: ]. URL: 938/VerfO_ _iK pdf. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
21 Anhang A Mortalitätsstrata zur Übertragbarkeit von Leitlinien Tabelle 2: WHO-Mitglieder, nach Mortalitätsstrata und Regionen sortiert [9] Region and mortality stratum Description Broad grouping Member states Americas Amr-A Amr-B Amr-D Americas with very low child and very low adult mortality Americas with low child and low adult mortality Americas with high child and high adult mortality Developed Low-mortality developing High-mortality developing Canada, Cuba, United States of America Antigua and Barbuda, Argentina, Bahamas, Barbados, Belize, Brazil, Chile, Colombia, Costa Rica, Dominica, Dominican Republic, El Salvador, Grenada, Guyana, Honduras, Jamaica, Mexico, Panama, Paraguay, Saint Kitts and Navis, Saint Lucia, Saint Vincent and the Grenadines, Suriname, Trinidad and Tobago, Uruguay, Venezuela (Bolivarian Republic of) Bolivia, Ecuador, Guatemala, Haiti, Nicaragua, Peru Europe Eur-A Eur-B Eur-C Europe with very low child and very low adult mortality Europe with low child and low adult mortality Europe with low child and high adult mortality Developed Developed Developed Andorra, Austria, Belgium, Croatia, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Finland, France, Germany, Greece, Iceland, Ireland, Israel, Italy, Luxembourg, Malta, Monaco, Netherlands, Norway, Portugal, San Marino, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland, United Kingdom Albania, Armenia, Azerbaijan, Bosnia and Herzegovina, Bulgaria, Georgia, Kyrgyzstan, Poland, Romania, Slovakia, Tajikistan, The former Yugoslav Republic of Macedonia, Serbia and Montenegro, Turkey, Turkmenistan, Uzbekistan Belarus, Estonia, Hungary, Kazakhstan, Latvia, Lithuania, Republic of Moldova, Russian Federation, Ukraine Western Pacific Wpr-A Wpr-B Western Pacific with very low child and very low adult mortality Western Pacific with low child and low adult mortality Developed Low-mortality developing Australia, Brunei Darussalam, Japan, New Zealand, Singapore Cambodia, China, Cook Island, Fiji, Kiribati, Lao People s Democratic Republic, Malaysia, Marshall Island, Micronesia (Federated States of), Mongolia, Nauru, Niue, Palau, Papua New Guinea, Philippines, Republic of Korea, Samoa, Solomon Islands, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Viet Nam (Fortsetzung) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
22 Tabelle 2: WHO-Mitglieder, nach Mortalitätsstrata und Regionen sortiert (Fortsetzung) Region and mortality stratum Africa Afr-D Afr-E South-East Asia Sear-B Sear-D Description Africa with high child and high adult mortality Africa with high child and very high adult mortality South-East Asia with low child and low adult mortality South-East Asia with high child and high adult mortality Eastern Mediterranean Emr-B Eastern Mediterranean with low child and low adult mortality Emr-D Eastern Mediterranean with high child and high adult mortality Broad grouping High-mortality developing High-mortality developing Low-mortality developing High-mortality developing Low-mortality developing High-mortality developing Member states Algeria, Angola, Benin, Burkina Faso, Cameroon, Cape Verde, Chad, Comoros, Equatorial Guinea, Gabon, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Madagascar, Mali, Mauritania, Mauritius, Niger, Nigeria, Sao Tome and Principe, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Togo Botswana, Burundi, Central African Republic, Congo, Côte d Ivoire, Democratic Republic of the Congo, Eritrea, Ethiopia, Kenya, Lesotho, Malawi, Mozambique, Namibia, Rwanda, South Africa, Swaziland, Uganda, United Republic of Tanzania, Zambia, Zimbabwe Indonesia, Sri Lanka, Thailand Bangladesh, Bhutan, Democratic People s Republic of Korea, India, Maldives, Myanmar, Nepal, Timor-Leste Bahrain, Iran (Islamic Republic of), Jordan, Kuwait, Lebanon, Libyan Arab Jamahiriya, Oman, Qatar, Saudia Arabia, Syrian Arab Republic, Tunesia, United Arab Emirates Afghanistan, Djibouti, Egypt, Iraq, Morocco, Pakistan, Somalia, Sudan, Yemen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
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Entgeltbestimmungen für die MRS Calling Card ECO+ (EB MRS Calling Card ECO+)
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Global CO2 emissions from fossil fuel use and cement production 19
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INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION
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Warum funktioniert meine Maestro-Karte nur noch in der Schweiz und in Europa?
Warum funktioniert meine Maestro-Karte nur noch in der Schweiz und in Europa? In der Schweiz ist es in den vergangenen Monaten zunehmend zu Betrugsfällen an Bancomaten gekommen, zum sogenannten "Skimming".
Übereinkunft vom 22. November 1928 über die internationalen Ausstellungen
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FLATRATE ABONNEMENTS BASIS PRO PREMIUM
DIE COMBRIDGE FLATRATE ANGEBOTE FLATRATE ABONNEMENTS BASIS PRO PREMIUM Monatliche Kosten pro Kanal 6.00 28.00 48.00 Monatliche Kosten pro Rufnummer 0.65 0.65 0.65 Kostenloses telefonieren im Verbund Kostenloses
Länder welche im Marken-, Design- und Patentrecht das Prioritätsrecht gewähren 1
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Erklärung zur telle Die tatsächlichen errechnen sich wie folgt: Multiplizieren Sie den Wert des "Versandgewicht" des Artikels (*) mit dem Wert in der Spalte " Gewicht ". Liegt der errechnete Wert unter
Unterzeichnerstaaten und Ratifiziererstaaten des Römischen Statuts zur Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshof
Themenbericht Unterzeichnerstaaten und Ratifiziererstaaten des Römischen Statuts zur Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshof Derzeit haben 139 Staaten das Römische Statut des Internationalen
Tarifnummer 78. Mindestvertragslaufzeit
ProFlat Tarifnummer 78 Preselection Monatliche Gesamtkosten 6,95 3 Monate Tarifgrundgebühr (regulär) 9,95 Mindestumsatz Tarifinformation Freiminuten Inland - Frei-SMS - Freiminuten Ausland Freiminuten
Anmeldbar als Option zu jedem Produkt ** Ortsunabhängige Rufnummer
LEISTUNGSBESCHREIBUNG FAX TO MAIL Umweltschonend einfach günstig faxen Ihre Vorteile - Versand an mehrere Empfänger gleichzeitig - Faxe bequem am PC versenden und empfangen - Faxverwaltung mit einfacher
Das Democracy Ranking 2011 of the Quality of Democracy : Erstveröffentlichung Konzept und Kontext
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2-20 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Bewilligungsart am
Bestand ständige ausländische nach Nationalität und Bewilligungsart am 31.10.2016 Gesamttotal 386'118 181'211 204'907 266'741 121'152 145'589 119'377 60'059 59'318 EU-28/EFTA 263'001 117'833 145'168 258'062
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Stand/update: 14.06.2016 Gültig ab/valid up from 01.11.2017 Reisekostenpauschalen (in Euro) von/nach Deutschland im Programm great!ipid4all Travel allowances (in EUR) from/to Germany within the funding
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Grundsätzlich ist zur Einreise in einen Drittstaat ein noch zumindest 3 Monate gültiger Reisepass erforderlich, sofern nicht anders angegeben. Jene Staaten, in die eine Einreise auch mit dem Personalausweis
An die Mitglieder der Familienausgleichskasse Banken
Mitteilung Nr. 4 An die Mitglieder der Familienausgleichskasse Banken Zürich, im Dezember 2008 Beitragssätze / Familienzulagen 2009 / Zulagenexport ins Ausland An der Delegiertenversammlung vom 5. Dezember
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Deutsche ins Ausland Pauschalen REISEKOSTEN für Hin- und Rückreise Studierende/ Promovierende, Aufenthalt bis zu 3 Monate
zu 3 6 Afghanistan 825,00 900,00 1.100,00 1.150,00 Ägypten 425,00 450,00 550,00 600,00 Albanien 300,00 325,00 400,00 425,00 Algerien 425,00 475,00 575,00 600,00 Andorra 400,00 425,00 525,00 550,00 Angola
Die verschiedenen Arten von Domains
Die verschiedenen Arten von Domains Auf dieser Seite haben wir einige Informationen zum Bereich "Domainarten" zusammengestellt. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten
Reisekostenzuschüsse für ausländische Stipendiaten Gültig ab
Hin- und bis zusammen mit der 811 Afghanistan 925,00 675,00 775,00 795 Ägypten 500,00 350,00 450,00 101 Albanien 325,00 250,00 250,00 791 Algerien 475,00 350,00 375,00 1 Andorra 300,00 300,00 150,00 701
Promovierende, Hochschuladministratoren, Wissenschaftler (Promovierte, Professoren), Aufenthalt 3 bis 6 Monate
Afghanistan 825,00 900,00 Ägypten 425,00 450,00 Albanien 300,00 325,00 Algerien 425,00 475,00 Andorra 400,00 425,00 Angola 1.050,00 1.125,00 Anguilla (brit.) 1.350,00 1.475,00 Antiguilla und Barbuda 1.350,00
EASY HKL-Liste nach AS
Berlin Stand: 27.08.2013 287 Ägypten 122 Bosnien und Herzegowina 142 Litauen* 145 Malta* 146 Moldau* 461 Pakistan 474 Singapur* 299 Sonstige afrikanische Staaten 499 Sonstige asiatische Staaten 370 St.
Systematische Leitlinienrecherche. sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP Rheumatoide Arthritis. Berichtsplan
Systematische Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP Rheumatoide Arthritis Berichtsplan Auftrag: V14-02 Version: 1.0 Stand: 06.05.2015 Impressum Herausgeber:
Leitliniensynopse für ein DMP Depressionen
Leitliniensynopse für ein DMP Depressionen Vorläufiger Berichtsplan Auftrag: V15-02 Version: 1.0 Stand: 31.08.2015 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Bayerisches Landesamt für Steuern. ESt-Kartei Datum: 18.11.2009 Karte 1.4 S 2285.1.1-1/14 St32/St33. 33a
Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2010 In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung mit Wirkung ab 1. Januar
Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer
C A L L W O R L D W I D E Tarife 2012 Auch online unter: http://www.happyhandy.at Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Anguilla Antigua
EASY HKL-Liste nach AS
Berlin Stand: 01.05.2014 287 Ägypten 122 Bosnien und Herzegowina 142 Litauen* 145 Malta* 146 Moldau* 461 Pakistan 474 Singapur* 299 Sonstige afrikanische Staaten 499 Sonstige asiatische Staaten 370 St.
Leitliniensynopse für ein DMP Depressionen
Leitliniensynopse für ein DMP Depressionen Berichtsplan Auftrag: V15-02 Version: 1.0 Stand: 11.12.2015 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Thema: Leitliniensynopse
Einreisevoraussetzungen für Österreichische Staatsbürger
In der Regel ist zur Einreise in einen anderen Staat ein noch zumindest 3 Monate gültiger Reisepass erforderlich. Für die Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und der Schweiz genügt ein gültiger Reisepass
Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2014
BMF v. 18.11.2013 IV C 4 - S 2285/07/0005: 013 BStBl 2013 I S. 1462 Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2014 Bezug: BMF, Schreiben v. 4. 10. 2011 (BStBl 2011
BtM-Nummern der Einfuhr- und Ausfuhrländer gemäß 18 Betäubungsmittel-Aussenhandelsverordnung Stand: 15.02.2007
Seite 1/5 Afghanistan Afghanistan 301 70 01 Arabische Republik Ägypten Ägypten 301 73 95 Republik Albanien Albanien 301 70 18 Demokratische Volksrepublik Algerien Algerien 301 70 24 Fürstentum Andorra
Staaten nach Klimazonen. Kalte Zone
Staaten nach Klimazonen Mehrfachnennungen sind möglich, da viele Staaten in mehrere Klimazonen aufgeteilt sind. Kalte Zone Eisregion Tundra Nördliche Nadelwälder (Taiga) kein Staat vorhanden Kanada Schweden
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Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz Hinweis: Eine Gewähr dafür, welche Form der Beglaubigung zur Vorlage deutscher Führungszeugnisse im Ausland erforderlich ist, wird nicht übernommen.
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Teilstipendienrate und Studiengebühren für diesen Fall nicht relevant. Studienebührenhöchstsatz. Reisekostenpauschale. Teilstipendienrate
Masterförderung - Fördersätze 2016 Die von der AKB-Stiftung bereitgestellten Mittel können von Masterstudierenden aller Fakultäten der Universität Göttingen, deren Vorhaben den genannten Kriterien entsprechen,
Reisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan 925 1.500 1.800. Ägypten 500 1.500 1.800. Albanien 325 1.500 1.800. Algerien 475 1.500 1.
Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 500 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475
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Rangliste der Pressefreiheit 2017
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Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland
001 FRANKREICH 48 200,1 FRANKREICH 68 720,8 002 NIEDERLANDE 40 751,1 VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA 68 263,1 003 VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA 40 375,8 VEREINIGTES KÖNIGREICH 53 760,9 004 ITALIEN 33 482,1
BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/7 Albanien 121 54.762 53.805 98,3% 957 1,7% 35.721 - - 7 0,0% 33 0,1% 36 0,1% 76 0,2% 31.150 87,2% 4.495 12,6% Bosnien und Herzegowina 122 7.473 4.634 62,0% 2.839 38,0% 6.500 - - 1 0,0% - - 12
Rangliste der Pressefreiheit 2016
Rangliste der Pressefreiheit 2016 Rang Land 1 Finnland 0 1 8,59 8,59-1,07 7,52 2 Niederlande +2 4 8,76 8,76 0,46 9,22 3 Norwegen -1 2 8,79 8,79-1,04 7,75 4 Dänemark -1 3 8,89 8,89-0,65 8,24 5 Neuseeland
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Globale Wirkung von Biotech- Pflanzen: Ökonomie- & Umwelteffekte 1996-2011 Graham Brookes PG Economics Ltd UK Hintergrund 8. jährliche Review der globalen Wirkung von Biotech- Pflanzen Artikel von 15 Autoren
abgehende Verbindungen /min 1) ankommende Verbindungen /min
Seite 1 von 6 A1 Mobil Weltweit Aland Inseln 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Belgien 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Bulgarien 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Dänemark 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Deutschland 1
A1 Mobil Weltweit 2013
Seite 1 von 6 A1 Mobil Weltweit 2013 Afghanistan 4 3,74 1,66 0,38 0,83 1,24 Ägypten 3 2,91 1,66 0,33 0,83 1,08 Aland Inseln 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Albanien 2 1,24 0,83 0,29 0,83 0,83 Algerien 4 3,74
Preis/min Land. Preissmodel_KFN_ xls / Tarifblatt Ausland Seite 1 von 9
Afghanistan 1.00 Afghanistan Mobile 1.00 Ägypten 0.50 Ägypten Mobile 0.70 Alaska 0.10 Albanien 0.50 Albanien Mobile 0.70 Algerien 0.50 Algerien Mobile 0.70 Andorra 0.20 Andorra Mobile 0.70 Angola 0.50
Land Vorwahl Aufbaukosten in CHF
Länderübersicht Set-up-Gebühren sind Verbindungsaufbaugebühren, die bei jedem Gespräch einmal entstehen. Der Preis für ein Gespräch setzt sich aus der einmaligen Setupgebühr sowie dem wiederholenden Minutentarif
Kongressreiseprogramm Zuschuss zu den Aufenthaltskosten 2015 (Tagespauschale) Land Region Pauschale protag
Kongressreiseprogramm Zuschuss zu den Aufenthaltskosten 2015 (Tagespauschale) Afghanistan Afghanistan 50,00 Ägypten Ägypten 56,00 Albanien Albanien 45,00 Algerien Algerien 61,00 Andorra Andorra 51,00 Angola
A1 Mobil Weltweit für Tarifanmeldungen ab
Seite 1 von 6 A1 Mobil Weltweit für Tarifanmeldungen ab 18.11.2013 Aland Inseln 1 0,288 0,084 0,096 0,54 0,053 Belgien 1 0,288 0,084 0,096 0,54 0,053 Bulgarien 1 0,288 0,084 0,096 0,54 0,053 Dänemark 1
Preisliste "0180 Callthrough"
Deutschland Festnetz 01801110086 0,0390 Deutschland Mobilfunk 01805110086 0,1400 INTERNATIONAL Ägypten 01805110086 0,1400 Ägypten (Mobilfunk) 01803110086 0,0900 Albanien 01803110086 0,0900 Algerien 01803110086
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Statistisches Bundesamt Außenhandel folge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland 2016 Erschienen am 28.02.2017 Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon:
Entgeltbestimmungen für Business Access Pro (EB Business Access Pro)
Entgeltbestimmungen für Business Access Pro (EB Business Access Pro) Diese Entgeltbestimmungen gelten ab 30. November 2009 für neue Bestellungen. Die auf Grundlage bisheriger veröffentlichter EB Business
Versandkosten / Shipping Rates
/ s Name Afghanistan Afghanistan AFG 40,00 5,00 Ägypten Egypt EG 30,00 5,00 Åland Inseln Åland Islands 12,50 0,50 Albanien Albania AL 30,00 5,00 Algerien Algeria DZ 30,00 5,00 Amerikanisch Samoa American
Übersicht über die ab 1. Januar 2017 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland
bei Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea 36 24 166 Albanien 29 20 113 Algerien 51 34 173 Andorra 34 23 45 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien
Deutsche ins Ausland AUFENTHALTSKOSTEN Studierende und Promovierende bei Workshops und bei der Teilnahme an
EU-* bis zu 6 e, pro Afghanistan 800,00 71,00 19,00 Ägypten 800,00 38,00 19,00 Albanien 800,00 68,00 19,00 Algerien 800,00 60,00 30,00 Andorra 62,00 20,00 Angola 1025,00 83,00 26,00 Argentinien 800,00
PROMOS Fachkurse PROMOS Sprachkurse im Ausland
[Stand: 03.11.2015] PROMOS Fachkurse PROMOS Sprachkurse im Ausland Voraussetzungen Immatrikulierte deutsche Studierende und Doktoranden der Universität Leipzig oder diesen gemäß BAföG Gleichgestellte sowie
Österreichs Außenhandel von Waren Quartal Regionen (vorläufige Werte)
Belgien 1.228.839.371 1.478.817.226-249.977.855 1.260.047.720 1.449.417.436-189.369.716-2,48% 2,03% 1,26% 1,48% 1,29% 1,46% Dänemark 549.655.257 398.003.806 151.651.451 532.278.713 383.879.677 148.399.036
Auslandsreise: Pauschbeträge für Verpflegungs- und Übernachtungskosten
Auslandsreise: Pauschbeträge für Verpflegungs- und Auslandsreise: Pauschbeträge für Verpflegungs- und Übersicht über die ab 1. Januar 2005 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Ägypten
BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2016-30.11.2016 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 16.484 14.303 2.181
Industrial Piping Service GmbH & Co. KG Gewerbepark Lindach D7a Burghausen Preise incl. MwSt.
Industrial Piping Service GmbH & Co. KG Gewerbepark Lindach D7a 84489 Burghausen Preise incl. MwSt. EURO pro Paket Land Deutschland Paket Deutschland KG DHL Paket Standard Sonderleistungen Paketpreis +
Übersicht über die ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
Übersicht über die ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und (Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2012 - BStBl 2011 I S. 1259 - in Fettdruck) Land Afghanistan
Übersicht über die ab 1. Januar 2014 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland
bei 8 Stunden Afghanistan 30 20 Ägypten 40 27 Äthiopien 30 20 Äquatorialguinea 50 33 Albanien 23 16 Algerien 39 26 Andorra 32 21 Angola 77 52 Antigua und Barbuda 53 36 Argentinien 36 24 Armenien 24 16
Übersicht über die ab 01. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
Afghanistan Ägypten Äthiopien Äquatorialguinea Albanien Algerien Andorra Angola Antigua und Barbuda Argentinien Armenien Aserbaidschan Übersicht über die ab 01. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge 25 95
Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel, abgeschlossen am 30. März 1961
Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel, abgeschlossen am 30. März 1961 SR 0.812.121.0; AS 1970 803 Geltungsbereich des Übereinkommens am 15. März 2004, Nachtrag 1 Afghanistan 19. März
Übersicht über die ab 1. Januar 2015 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland
bei Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea 50 33 226 Albanien 23 16 110 Algerien 39 26 190 Andorra 32 21 82 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien
Statistiken über den Außenhandel Deutschlands mit Textilien und Bekleidung. Zeitraum Januar bis März 2016/2017
Statistiken über den Außenhandel Deutschlands mit Textilien und Bekleidung Zeitraum Januar bis März 2016/2017 BAFA 423-Stat Außenhandel Textilien und Bekleidung der Bundesrepublik Deutschland nach Ursprungs-/Bestimmungsländern