Zentrale Abfallgebührenstelle
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- Irmela Beck
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 ZAG - Zentrale Abfallgebührenstelle Der Landkreis Miltenberg Kommunale Abfallwirtschaft informiert Landkreis Miltenberg Kommunale Abfallwirtschaft Brückenstraße Miltenberg Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen abfallwirtschaftlichen Fragen.
2 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab 1. Januar 2005 erhebt der Landkreis Miltenberg in den Pilotgemeinden Collenberg, Großheubach und Miltenberg die Abfallgebühren unmittelbar. Bisher wurden diese im Auftrag des Landkreises von den Gemeinden erhoben und an den Landkreis abgeführt. Was ändert sich für Sie? Sie erhalten ab 2005 Ihren Abfallgebührenbescheid direkt vom Landkreis Miltenberg und müssen auch Ihre Abfallgebühren an den Landkreis zahlen. Bei Um-, An- oder Abmeldung von Müllgefäßen müssen Sie sich ab 1. Januar 2005 unmittelbar an die Landkreisverwaltung wenden. Was können Sie noch auf dem Rathaus erledigen? Informationsmaterial zum Abfallwirtschaftssystem des Landkreises und Vordrucke zur Um-, An- und Abmeldung von Müllgefäßen, Abbuchungsermächtigungen liegen weiterhin auf den Rathäusern für Sie bereit. Dieses Informationsmaterial können Sie allerdings auch im Internet unter der Adresse abrufen. Im Jahr 2005 geben die Gemeindeverwaltungen in Collenberg, Großheubach und Miltenberg Ihnen Hilfestellung bei der Um-, An- oder Abmeldung von Müllgefäßen. Restmüllsäcke, Grüngutsäcke und Gebührenbanderolen können Sie weiterhin auf den Rathäusern aber auch bei der Landkreisverwaltung in Miltenberg und auf der Kreismülldeponie Guggenberg und der Müllumladestation Erlenbach erwerben.
3 Warum diese Änderung? Bisher erheben die Gemeinden die Abfallgebühren im Namen des Landkreises und erhalten dafür eine prozentuale Beteiligung. Nun wollen Gemeinden dies ändern und auch der Landkreis sieht durchaus Vorteile darin, seine Abfallgebühren selbst zu erheben, so z. B.: - einheitliche Handhabung der Abfallwirtschaftssatzung; - Übersicht und Kontrolle über die Abfallgebühren - zentrale Anlaufstelle für alle Fragen. Wir bitten Sie daher um Verständnis für diese Änderung, die mittelfristig finanzielle Vorteile für den Landkreis und seinen Abfallwirtschaftsbetrieb bringen wird. Mit freundlichen Grüßen Ihr Roland Schwing Landrat Wir sind für Sie da: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:00 16:00 Uhr 08:00 12:00 Uhr 08:00 18:00 Uhr 08:00 13:00 Uhr
4 Welche Tonnenkombinationen gibt es? 1-4 Personen: 60-l-Tonne (grau) für Restmüll; 120-l-Tonne (grün) für Papier, bei Bedarf auch 240-l- Tonne (grün) möglich; gelber Wertstoffsack für Leichtverpackungen; braune Biotonne für Bioabfälle für Nicht-Kompostierer: 90-l-Tonne (braun); Nichtkompostierer: 264,00 /Jahr; 22,00 /Monat Eigenkompostierer: 228,00 /Jahr; 19,00 /Monat 5-6 Personen: 90-l-Tonne (grau) für Restmüll; 120-l-Tonne (grün) für Papier, bei Bedarf auch 240-l- Tonne (grün) möglich; gelber Wertstoffsack für Leichtverpackungen; braune Biotonne für Bioabfälle: für Nicht-Kompostierer: 90-l-Tonne (braun); Nichtkompostierer: 312,00 /Jahr; 26,00 /Monat Eigenkompostierer: 276,00 /Jahr; 23,00 /Monat Mehr Personen? Andere Tonnengröße? Sondervereinbarungen für gewerbliche Anfallstellen? Weitere Infos beim Landratsamt oder im Internet.
5 Wie melde ich mein Abfallgefäß an? Vordrucke für die Änderung von Abfallgefäßen und Abbuchungsermächtigung sowie Infomaterial erhalten Sie bei allen Rathäusern im Landkreis. Darüber hinaus können Sie viele Vordrucke und Merkblätter im Internetangebot des Landratsamtes nachschlagen und sich ausdrucken. sv/sg41/41_sgbl.htm#sb2 Selbstverständlich können Sie auch alle Unterlagen bei uns abholen oder anfordern. Sie erreichen die Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises ZAG über: 1. Telefax: Zentrale Fax-Nr / Telefon: direkte Ansprechpartner (Telefonnummern siehe umseitig) oder Bürgerservice Landratsamt Miltenberg 09371/ Und natürlich können Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich im Landratsamt Miltenberg sprechen. Nach Eingang Ihrer Änderungsmitteilung wird das Abfuhrunternehmen Sita Bormann beauftragt die Veränderung bei Ihren Abfallgefäßen vorzunehmen. Ist die Veränderung gebührenrelevant, erhalten Sie danach vom Landkreis Miltenberg einen neuen Abfallgebührenbescheid.
6 Ihre Ansprechpartner bei der Zentralen Abfallgebührenstelle im Landratsamt Miltenberg: Gebührenfragen, Gebührenbescheide, Sondervereinbarungen, Pflegefälle, Müllgemeinschaften: Frau Eck 09371/ /Zimmer 153 Frau Müller 09371/ /Zimmer 153 Um-, An- und Abmeldung von Abfallgefäßen: Frau Enders 09371/ /Zimmer /Zimmer 152 Zentrale Fax-Nr / Für alle Fragen zu Entsorgungswegen und zur Abfallsortierung: Abfallberater Restmüll, Sperrmüll Herr Gutsch 09371/ /Zimmer 154 Bioabfälle, Eigenkompostierung Herr Fischer 09371/ /Zimmer 154 Geschäftsmüll, Gewerbeabfallberatung Frau Dr. Vieth 09371/ /Zimmer 155 Herr Dr. Kohlmann 09371/ /Zimmer 155 Abbuchungsermächtigung Ihre Abbuchungsermächtigung hilft uns unseren Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Deshalb, ermächtigen Sie uns bitte zur Abbuchung der Abfallgebühren.
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