Warum wird nur eine Grundgebühr und keine Teilleistungsgebühr erhoben, die die Kosten der Bioabfalltonne vollständig abbildet?

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1 Allgemeines Warum ist im Jahr 2016 eine Gebührenerhöhung erforderlich? Fragen zur Biotonne: Warum gibt es eine Grundgebühr für die Biotonne? Welche Gebühren fallen für die Biotonne an? Warum wird nur eine Grundgebühr und keine Teilleistungsgebühr erhoben, die die Kosten der Bioabfalltonne vollständig abbildet? Muss der Bürger die Biotonne behalten, wenn diese jetzt etwas kostet und in seiner Restmülltonne noch Platz ist? Muss der Bürger eine Biotonne behalten, wenn er selber kompostiert? Muss zu jeder Restmülltonne eine Biotonne angemeldet werden oder reicht eine Biotonne pro Grundstück? Muss jeder Haushalt eine Biotonne haben oder kann ich meine Biotonne mit Nachbarn zusammen nutzen? Müssen Gewerbebetriebe eine Biotonne anmelden? Können die Bioabfälle zum Wertstoffhof gebracht werden? Kann bei einer (Ferien-)Wohnung, die nur zeitweise im Jahr genutzt wird, und bei der die Restmülltonne zeitweise abgemeldet wird, auch die Biotonne abgemeldet werden? Dürfen Gaststätten / gewerbliche Großküchen Speisereste über die Biotonne entsorgen? Bis wann muss der Anschluss- und Benutzungszwang umgesetzt werden? Muss die Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang bzw. die Eigenkompostierung überwachen? Muss die Erklärung zur Eigenkompostierung in regelmäßigen Abständen erneuert werden? Gibt es ein Mindestbehältervolumen für die Biotonne? Wie wird mit dem Anschluss- und Benutzungszwang umgegangen, wenn am Standort (z.b. Großwohnanlagen) die Trennung in Restabfall und Bioabfälle nicht funktioniert? Seite 1

2 Fragen zur Papiertonne: Warum gibt es eine Grundgebühr für die Papiertonne? Welche Gebühren fallen für die Papiertonne an? Kann der Bürger die Gebühr für die Papiertonne sparen und das Papier stattdessen zum Wertstoffhof bringen? Muss jeder Haushalt eine Papiertonne haben oder kann die Papiertonne mit Nachbarn zusammen genutzt werden? Kann bei einer (Ferien-)Wohnung, die nur zeitweise im Jahr genutzt wird, und bei der die Restmülltonne zeitweise abgemeldet wird, auch die Papiertonne abgemeldet werden? Müssen ausschließlich gewerblich genutzte Grundstücke eine Papiertonne haben? Gibt es ein Mindestbehältervolumen für die Papiertonne? Fragen zu den alten runden Restmülltonnen: Bis wann werden die alten runden Restmülltonnen ohne Räder noch geleert? Wie funktioniert der Austausch der alten runden Restmülltonnen? Wann erfolgt der Austausch der alten runden Restmülltonnen? Kostet der Austausch der alten runden Restmülltonnen etwas? Wie kommen bei der Austauschaktion die Gebührenmarken auf die Behälter? Können die Nutzer anlässlich der Austauschaktion für die runden Behälter das Volumen von 120 Liter auf 80 Liter reduzieren? Sonstige Fragen zur Restmülltonne: Warum werden zukünftig Restmüllbehälter vom Abfallwirtschaftsunternehmen zur Verfügung gestellt? Was kostet die Bereitstellung der Behälter durch das Abfallwirtschaftsunternehmen? Ist es verpflichtend, auf eine gemietete Restmülltonne umzusteigen, wenn die eigene Restmülltonne zulässig und noch funktionsfähig ist? Ist es verpflichtend, eine Restmülltonne zu mieten, wenn eine neue Tonne angemeldet wird und der Bürger noch eine zulässige und funktionsfähige Restmülltonne hat? Ist es verpflichtend, eine Restmülltonne zu mieten, wenn eine neue Tonne angemeldet wird und der Bürger noch eine zulässige und funktionsfähige Restmülltonne hat? Seite 2

3 Ist es verpflichtend, eine Restmülltonne zu mieten, wenn eine neue Tonne angemeldet wird, der Bürger aber lieber selbst eine Tonne kaufen möchte? Ab wann können Restabfall-Mietbehälter bereitgestellt werden? Wie kann bei einer (Ferien-)Wohnung, die nur zeitweise im Jahr genutzt wird, die Restmülltonne zeitweise abgemeldet werden? Wer ist zuständig, wenn die Restmülltonne kaputt geht? Was geschieht bei einem Eigentümerwechsel? Fragen zu den (individuellen) Gebührenmarken: Warum werden die alten Gebührenmarken durch neue, individuell zuordenbare Gebührenmarken ersetzt? Welche Informationen sind auf den neuen, individuellen Gebührenmarken enthalten? Welche Eigenschaften haben die individuellen Gebührenmarken? Was ist zu tun, wenn die Gemeinde nicht mehr weiß, an welchen Standorten 80-Liter oder 120-Liter Bioabfallbehälter ausgegeben sind? Wie kommen die individuellen Gebührenmarken auf neu ausgegebene Behälter? Wie kommen die individuellen Gebührenmarken auf die Behälter, die bereits an Anschlusspflichtige ausgegeben sind? Warum haben die Bürger für das Jahr 2016 mit dem Gebührenbescheid keine Gebührenmarke erhalten? Was tun, wenn die Gebührenmarke 2015 nicht mehr lesbar ist oder sich ablöst? Wo sollen die individuellen Gebührenmarken auf dem Behälter aufgebracht werden? Werden auch Papier- und Biotonnen Marken erhalten? Werden auch zukünftig jedes Jahr neue Marken ausgegeben? Muss die Marke weiterhin zurückgeben werden, wenn eine Restmülltonne abgemeldet wird? Muss ich die Marke zurückgeben, wenn grüne oder braune Behälter abgemeldet werden? Muss die individuelle Behälternummer in der Gemeinde-EDV zugeordnet werden? Muss die individuelle Behälternummer auf dem Gebührenbescheid ausgedruckt werden? Müssen verloren gemeldete individuelle Gebührenmarken erfasst werden? Werden bei Verlust oder Verschleiß von individuellen Aufklebern die gleichen Nummern erneut ausgegeben? Seite 3

4 Ab wann können die individuellen Gebührenmarken bereitgestellt werden? Wie erfolgt die Versorgung der Gemeinden mit den individuellen Aufklebern? Was passiert mit Behältern, die trotz fehlender individueller Gebührenmarke zur Leerung bereitgestellt werden? Warum werden auf den individuellen Gebührenmarken keine Straßenbezeichnungen oder Objektnummern aufgenommen? Fragen zum Lieferservice von Papier- Bio- und Restmülltonnen: Warum wird ein Liefer- und Abholservice eingeführt? Was kostet der Liefer- und Abholservice? Kostet der Austausch einer altersbedingt verschlissenen Tonne etwas? Was ist zu tun, wenn vorhandene Biotonnen oder Papiertonnen überflüssig sind? Was ist zu tun, um zusätzliche Behälter zu erhalten? Welcher Informationen müssen die Gemeinden erfassen und an den Dienstleister weitermelden? Wann werden die Behälter ausgeliefert? Was kann man tun, wenn der Kunde gerade dann einen Behälter beantragt, wenn gerade der letzte Ausliefertermin war und also noch zwei Wochen warten müsste? Muss der Kunde zu Hause sein, wenn die Behälter abgeholt oder ausgeliefert werden? Wer trägt die Kosten für die Behälterabholung oder auslieferung? Kann der Bürger die Tonnen zukünftig selbst abholen oder bringen, um die Lieferkosten zu sparen? Muss die volle Liefergebühr gezahlt, wenn die Tonnen gleichzeitig mit den Nachbarn ausgetauscht werden? Muss der Bürger die Tonnen reinigen? Was passiert, wenn noch Abfälle in der Tonne sind? Wer stellt die Rechnung für den Behälterlieferdienst? Was passiert mit den Reservebeständen bei den Gemeinden? Seite 4

5 Sonstiges Gibt es für 2016 neue Abfuhrkalender? Ist eine Abfuhrkalender-App für das Handy geplant? Sind zukünftig noch Sondervereinbarungen für grüne und braune Behälter erforderlich? Was ändert sich bei der Abrechnung der Abfallgebühren mit dem AWU? Was passiert, wenn bei der Gemeinde als vorhanden gemeldete Behälter tatsächlich nicht mehr vorhanden sind? Seite 5

6 Allgemeines Warum ist im Jahr 2016 eine Gebührenerhöhung erforderlich? Die Gebühren wurden im Landkreis zuletzt im Jahr 1992, also vor 23 Jahren, erhöht. In den Jahren 2002 und 2006 wurden die Gebühren um zusammen etwa 15% gesenkt. Durch positive Marktentwicklungen (sinkende Kosten für Leistungen Dritter, z.b. bei der Restabfallbehandlung, oder steigende Verwertungserlöse, z.b. für Metalle und Papier) konnte eine Gebührenerhöhung lange vermieden werden. Allerdings zeigt die Finanzplanung für die Jahre ab 2016, dass jetzt eine Gebührenanpassung erforderlich wird. Fragen zur Biotonne: Warum gibt es eine Grundgebühr für die Biotonne? Die aktuelle Gebühr der Restabfalltonne, über die nahezu sämtliche abfallwirtschaftliche Leistungen finanziert werden, soll nicht weiter angehoben werden. Diese Systemgebühr behandelt eine Vielzahl verschiedener Sachverhalte gleich und hat daher gerade bei gebührenfreien Leistungen keinen lenkenden Einfluss auf das Verhalten der Bürger. Seit Jahren steigt der Bestand an braunen Tonnen deutlich stärker an, wie der Restabfallbehälterbestand. Gleichzeitig stagniert die Menge der gesammelten Bioabfälle. Das deutet darauf hin, dass viele Behälter gar nicht regelmäßig genutzt werden, sondern nur sehr beschränkt bei Mengenspitzen eingesetzt werden. Die Gebühr auf die Biotonne soll daher einen Finanzierungsbeitrag liefern und gleichzeitig die Bürger dazu anhalten, wirklich nur die erforderliche Anzahl an Biotonnen vorzuhalten. Welche Gebühren fallen für die Biotonne an? Sowohl für die 80-Liter-Bioabfalltonne als auch für die 120-Liter Biotonne fällt eine einheitliche Jahresgrundgebühr in Höhe von 34,20, also monatlich 2,85, an. Warum wird nur eine Grundgebühr und keine Teilleistungsgebühr erhoben, die die Kosten der Bioabfalltonne vollständig abbildet? Bei Erhebung einer Gebühr für die Biotonne, die alle Kosten der Bioabfallverwertung beinhaltet, wäre die Biotonne annähernd so teuer wie die Restabfalltonne. Aus ökologischen Gründen soll aber der Bürger weiter zur Verwendung der Biotonne motiviert werden. Hier besteht ein klassischer Zielkonflikt zwischen ökologischen und ökonomischen Wirkungen der Gebührengestaltung, der durch die bloße Erhebung einer Grundgebühr aufgelöst werden soll. Muss der Bürger die Biotonne behalten, wenn diese jetzt etwas kostet und in seiner Restmülltonne noch Platz ist? Ja, das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt die getrennte Erfassung der biologisch abbaubaren Abfälle. Die Erfassung von Bioabfällen über die Restmülltonne ist ökologisch unerwünscht. Muss der Bürger eine Biotonne behalten, wenn er selber kompostiert? Nein, Eigenkompostierer können vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden (Formular!). Die Eigenkompostierer müssen jedoch bei der Stadt/Gemeinde eine Erklärung unterschreiben und auch mit Kontrollen rechnen. Eigenkompostierer können die Biotonne aber zusätzlich zur Eigenkompostierung weiterhin für solche Bioabfälle nutzen, die nicht selbst kompostiert werden, zum Beispiel für Speisereste, keimfähige Unkräuter oder kranke Pflanzen. Seite 6

7 Muss zu jeder Restmülltonne eine Biotonne angemeldet werden oder reicht eine Biotonne pro Grundstück? Bei der Beurteilung der Frage, ob der Anschluss- und Benutzungszwang erfüllt ist, richtet sich der Blick auf das Grundstück i.s.v. 1 Abs.5 Abfallwirtschaftssatzung. Eine Biotonne pro Grundstück ist daher zulässig, wenn diese für alle anfallenden Bioabfälle ausreicht. Muss jeder Haushalt eine Biotonne haben oder kann ich meine Biotonne mit Nachbarn zusammen nutzen? Wenn die Nachbarn auf dem gleichen Grundstück wohnen, jederzeit. Die Bürger müssen sich nur mit Ihren Nachbarn einigen, wer die Gebühr bezahlt, sofern nicht sowieso der Eigentümer zur Gebühr veranlagt wird. Wenn die Nachbarn auf dem Nachbargrundstück wohnen, ist es nur dann möglich, wenn auch die Restmülltonnen zulässigerweise gemeinsam genutzt werden (im Fall einer bei der Stadt/Gemeinde angemeldeten Tonnengemeinschaft). Müssen Gewerbebetriebe eine Biotonne anmelden? Gewerbebetriebe sind nach der Gewerbeabfallverordnung zur getrennten Erfassung biologisch abbaubarer Abfälle verpflichtet. Sie können diese Abfälle grundsätzlich wie ein Haushalt selbst kompostieren oder aber auch eine Fremdfirma mit der Verwertung der Bioabfälle beauftragen. In diesem Fall muss bei der Stadt/Gemeinde eine Erklärung unterschrieben werden (Formular!). Liegen hierzu keine Erklärungen vor, müssen auch Gewerbebetriebe eine Biotonne anmelden. Eine Ausnahme können dann allenfalls Grundstücke sein, auf denen regelmäßig keine Abfälle anfallen. Das sind aber absolute Ausnahmefälle, also z.b. ausschließlich gewerblich genutzte Grundstücke, die auch keine regelmäßige Arbeitsstätte sind. Vorstellbar sind hier rein zu Lagerzwecken genutzte Grundstücke ohne feste Arbeitsplätze. Können die Bioabfälle zum Wertstoffhof gebracht werden? Nein, am Wertstoffhof werden nur Gartenabfälle angenommen, da diese in Quarzbichl getrennt von den eigentlichen Bioabfällen kompostiert werden. Kann bei einer (Ferien-)Wohnung, die nur zeitweise im Jahr genutzt wird, und bei der die Restmülltonne zeitweise abgemeldet wird, auch die Biotonne abgemeldet werden? Wenn die Restmülltonne zulässigerweise abgemeldet wird, kann auch die Biotonne abgemeldet werden. Diese wird aber dann kostenpflichtig abgeholt. Solange der Behälter vor Ort bleibt, darf er (für Bioabfälle) genutzt werden und muss die Grundgebühr weiter bezahlt werden. In extremen Fällen, z.b. der Bürger nutzt das Gebäude nur für 4 Wochen im Jahr, kann auf eine Lösung über Restabfallsäcke zurückgegriffen werden und auf den Anschlusszwang für Biotonne und Papiertonne verzichtet werden. Das AWU vertraut hier auf das Fingerspitzengefühl der jeweiligen Gemeinde. Dürfen Gaststätten / gewerbliche Großküchen Speisereste über die Biotonne entsorgen? Speisereste aus Gaststätten und gewerblichen Großküchen müssen nach dem Tierische- Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz gesondert erfasst und einer besonderen Behandlung unterzogen werden. Eine Erfassung über die kommunale Biotonne ist nicht zulässig. Diese Abfälle sind daher vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen ( 4 Abs.2 Nr. 4 Abfallwirtschaftssatzung). Ist sichergestellt, dass die Gaststätte an die Speiseresteentsorgung angeschlossen ist, kann (wie jetzt auch schon) eine Biotonne für biologisch behandelbare Abfälle nicht tierischen Ursprungs ausgegeben werden. Seite 7

8 Bis wann muss der Anschluss- und Benutzungszwang umgesetzt werden? Die Satzungsänderung tritt zum in Kraft. Aus Sicht des AWU genügt es aber, wenn Gebührenschuldner, die keine Biotonne angemeldet haben im Laufe des Jahres 2016 angeschrieben werden. Muss die Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang bzw. die Eigenkompostierung überwachen? Gibt der Anschlusspflichtige eine Erklärung zur Eigenkompostierung ab, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, die tatsächliche Durchführung der Eigenkompostierung zu überwachen. Muss die Erklärung zur Eigenkompostierung in regelmäßigen Abständen erneuert werden? Die Erklärung muss nicht regelmäßig erneuert werden. Im Falle eines Eigentümerwechsels oder eines Mieterwechsels (sofern die Behälter auf den Mieter angemeldet sind), sollte die Erklärung aber erneuert werden. Gibt es ein Mindestbehältervolumen für die Biotonne? Für die Biotonne gibt es kein Mindestbehältervolumen wie bei der Restmülltonne. Wie wird mit dem Anschluss- und Benutzungszwang umgegangen, wenn am Standort (z.b. Großwohnanlagen) die Trennung in Restabfall und Bioabfälle nicht funktioniert? Grundsätzlich gilt der Anschluss- und Benutzungszwang. Sollte im Extremfall die Trennung an einem Standort nicht funktionieren (z.b. anonyme Wohnanlage mit unwilligen Bewohnern) kann das Abfallwirtschaftsunternehmen vom Anschlusszwang befreien. Die Folge ist aber, dass ausreichend Restabfallvolumen vorgehalten werden muss. Fragen zur Papiertonne: Warum gibt es eine Grundgebühr für die Papiertonne? Die aktuelle Gebühr der Restabfalltonne, über die nahezu sämtliche abfallwirtschaftliche Leistungen finanziert werden, soll nicht weiter angehoben werden. Diese Systemgebühr behandelt eine Vielzahl verschiedener Sachverhalte gleich und hat daher gerade bei gebührenfreien Leistungen keinen lenkenden Einfluss auf das Verhalten der Bürger. Seit Jahren steigt der Bestand an grünen Papiertonnen mindestens genauso stark an, wie der Restabfallbehälterbestand. Gleichzeitig sinkt die gesammelte Papiermenge. Im Vergleich zu anderen Landkreisen sind im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sehr hohe Behälterzahlen aufgestellt. Das deutet darauf hin, dass viele Behälter gar nicht regelmäßig genutzt werden, sondern nur sehr beschränkt bei Mengenspitzen oder zweckfremd eingesetzt werden. Die Gebühr auf die Papiertonne soll daher einen kleinen Finanzierungsbeitrag liefern und gleichzeitig die Bürger dazu anhalten, wirklich nur die erforderliche Anzahl an Papiertonnen vorzuhalten. Welche Gebühren fallen für die Papiertonne an? Sowohl für die 120-Liter-Papiertonne als auch für die 240-Liter Papiertonne fällt eine einheitliche Jahresgrundgebühr in Höhe von 6,00, also monatlich 0,50, an. Für den Liter Papiercontainer wird eine Jahresgrundgebühr in Höhe von 30,00, also monatlich 2,50, zur Zahlung fällig. Seite 8

9 Kann der Bürger die Gebühr für die Papiertonne sparen und das Papier stattdessen zum Wertstoffhof bringen? Nein, es gibt eine satzungsmäßige Anschlusspflicht zur Papiertonne. Wirtschaftlich macht es keinen Sinn ein Holsystem beim Bürger einzurichten und gleichzeitig die Anlieferung am Wertstoffhof zuzulassen. Die Behälter an den Wertstoffhöfen sind ausschließlich für besondere Mengenspitzen oder große Kartonagen gedacht. Muss jeder Haushalt eine Papiertonne haben oder kann die Papiertonne mit Nachbarn zusammen genutzt werden? Wenn die Nachbarn auf dem gleichen Grundstück wohnen, jederzeit. Die Bürger müssen sich nur mit Ihren Nachbarn einigen, wer die Gebühr bezahlt, sofern nicht sowieso der Eigentümer zur Gebühr veranlagt wird. Wenn die Nachbarn auf dem Nachbargrundstück wohnen, ist es nur dann möglich, wenn auch die Restmülltonnen zulässigerweise gemeinsam genutzt werden (im Fall einer bei der Stadt/Gemeinde angemeldeten Tonnengemeinschaft). Kann bei einer (Ferien-)Wohnung, die nur zeitweise im Jahr genutzt wird, und bei der die Restmülltonne zeitweise abgemeldet wird, auch die Papiertonne abgemeldet werden? Wenn die Restmülltonne zulässigerweise abgemeldet wird, kann auch die Papiertonne abgemeldet werden. Diese wird aber dann kostenpflichtig abgeholt. Solange der Behälter vor Ort bleibt, darf er (für Papier) genutzt werden und muss die Grundgebühr weiter bezahlt werden. In extremen Fällen, z.b. der Bürger nutzt das Gebäude nur für 4 Wochen im Jahr, kann auf eine Lösung über Restabfallsäcke zurückgegriffen werden und auf den Anschlusszwang für Biotonne und Papiertonne verzichtet werden. Das AWU vertraut hier auf das Fingerspitzengefühl der jeweiligen Gemeinde. Müssen ausschließlich gewerblich genutzte Grundstücke eine Papiertonne haben? Gewerbebetriebe sind nach der Gewerbeabfallverordnung zur getrennten Erfassung von Papierabfällen verpflichtet. Sie können grundsätzlich eine Fremdfirma mit der Verwertung der Papierabfälle beauftragen. Da die Papierverwertung über Dritte im gewerblichen Bereich geübte Praxis ist, muss dies nicht von den Gemeinden überwacht werden. Gibt es ein Mindestbehältervolumen für die Papiertonne? Für die Papiertonne gibt es kein Mindestbehältervolumen wie bei der Restmülltonne. Fragen zu den alten runden Restmülltonnen: Bis wann werden die alten runden Restmülltonnen ohne Räder noch geleert? Die Behälter werden nur noch bis zum geleert. Wie funktioniert der Austausch der alten runden Restmülltonnen? Siehe beigefügtes Ablaufdiagramm! Das Abfallwirtschaftsunternehmen wird im Laufe des Oktobers/Novembers über Zeitungen, Internet und Klemmzettel die Nutzer runder Tonnen zum Austausch auffordern. Wann erfolgt der Austausch der alten runden Restmülltonnen? Der Austausch wird im Dezember 2015 erfolgen. Ziel ist, dass durch den Austausch im Dezember keine unterjährigen Änderungsbescheide erlassen werden müssen, sondern die Änderungen über den normalen Versand der Jahresgebührenbescheide 2016 abgebildet werden. Seite 9

10 Kostet der Austausch der alten runden Restmülltonnen etwas? Der Austausch der alten Behälter wird im Jahr 2015 noch ohne Erhebung einer Gebühr für die Auslieferung erfolgen. Wie kommen bei der Austauschaktion die Gebührenmarken auf die Behälter? Die Behälter werden bereits bei der Auslieferung mit den neuen individuellen Aufklebern versehen werden. Die Gemeinden erhalten vom beauftragten Dienstleister eine Rückmeldung, welche Behälternummern wo ausgeliefert wurden. Können die Nutzer anlässlich der Austauschaktion für die runden Behälter das Volumen von 120 Liter auf 80 Liter reduzieren? Ja, das ist möglich, wenn das Mindestvolumen laut Satzung eingehalten wird. Das wäre auch bisher schon jederzeit möglich gewesen. Sonstige Fragen zur Restmülltonne: Warum werden zukünftig Restmüllbehälter vom Abfallwirtschaftsunternehmen zur Verfügung gestellt? Anlass war der erforderliche Austausch der runden Restabfallbehälter. Hier hat sich das AWU für ein Mietmodell entschieden. Die Zusatzkosten für die gemieteten Behälter werden durch den zentralen Einkauf so niedrig sein, dass im Regelfall die Behältermiete die wirtschaftlichere Lösung für den Bürger sein wird. Durch die Behältermiete können die Bürger flexibel auf Veränderungen der am Grundstück gemeldeten Personenzahlen reagieren. Auch können keine Streitigkeiten mehr über angeblich bei der Leerung beschädigte Behälter zwischen Bürgern und Abfuhrunternehmen mehr entstehen. Ziel der Behälterbereitstellung durch das AWU ist es, zukünftig eine einheitliche Behälterverwaltung mit einer klaren individuellen Behälterzuordnung zu erreichen. Die gemieteten Behälter werden bereits bei der Auslieferung mit den neuen Aufklebern versehen. Was kostet die Bereitstellung der Behälter durch das Abfallwirtschaftsunternehmen? Für die im Mietmodell bereitgestellten Behälter fallen derzeit jährliche Mehrgebühren von 3 für Behälter mit 80 Liter, 120 Liter oder 240 Liter Fassungsvermögen an. Für die Bereitstellung von 1100 Liter Großbehältern fallen jährliche Mehrgebühren in Höhe 30 an. Die Mietgebühr für Großbehälter ist unabhängig davon, ob der Behälter 14-tägig oder wöchentlich geleert wird. Ist es verpflichtend, auf eine gemietete Restmülltonne umzusteigen, wenn die eigene Restmülltonne zulässig und noch funktionsfähig ist? Nein, die vorhandenen Tonnen können weiter genutzt werden. Ist es verpflichtend, eine Restmülltonne zu mieten, wenn eine neue Tonne angemeldet wird und der Bürger noch eine zulässige und funktionsfähige Restmülltonne hat? Nein, die vorhandenen Tonnen können weiter genutzt werden. Grundsätzlich sollen zwar bei Neuanmeldungen Behälter nur noch im Mietmodell ausgegeben werden, bei einem Umzug innerhalb des Landkreises werden wir es den Bürgern aber nicht verweigern können, vorhandene und zugelassene Behälter wieder anzumelden. Ist es verpflichtend, eine Restmülltonne zu mieten, wenn eine neue Tonne angemeldet wird, der Bürger aber lieber selbst eine Tonne kaufen möchte? Ziel ist es, auf lange Sicht nur noch gemietete Behälter im Landkreis aufzustellen. Bei Neuanmeldungen ist der Bürger daher verpflichtet, eine Miettonne zu nutzen. Seite 10

11 Ab wann können Restabfall-Mietbehälter bereitgestellt werden? Voraussichtlich ab Dezember 2015 stehen die Mietbehälter zur Verfügung. Wie kann bei einer (Ferien-)Wohnung, die nur zeitweise im Jahr genutzt wird, die Restmülltonne zeitweise abgemeldet werden? Wenn ein eigener Behälter genutzt wird, kann der Behälter wie bisher unter Vorlage der Gebührenmarke abgemeldet werden. Wird ein Mietbehälter genutzt, muss der Behälter bei der Gemeinde abgemeldet werden und wird dann gebührenpflichtig abgeholt und ggf. wieder angeliefert Wer ist zuständig, wenn die Restmülltonne kaputt geht? Bei einem Behälter im Bürgereigentum muss der Bürger einen neuen Behälter im Mietmodell anmelden. Bei gemieteten Behältern erhält der Bürger eine Ersatztonne. Liegt ein Eigenverschulden des Bürgers vor, wie z.b. Befüllung mit Bauschutt oder heißer Asche, ist für den defekte Behälter Schadensersatz zu leisten. Bei normalem Verschleiß des Behälters ist kein Schadensersatz zu leisten und auch der Austausch des Behälters erfolgt gebührenfrei. Was geschieht bei einem Eigentümerwechsel? Die Restmülltonnen, die dem bisherigen Eigentümer gehören, gehören entweder zur Kaufsache oder werden vom Alteigentümer mitgenommen. Bleiben die Behälter auf dem Grundstück werden sie auf den neuen Eigentümer umgeschrieben. Werden Restmülltonnen sowie Papier- und Biotonnen abgemeldet, gelten die üblichen Regelungen. Die Gebühr für die Abholung / Auslieferung von Behältern trägt derjenige, der die Abholung / Auslieferung veranlasst. Fragen zu den (individuellen) Gebührenmarken: Warum werden die alten Gebührenmarken durch neue, individuell zuordenbare Gebührenmarken ersetzt? Über die Jahre sind große Unterschiede zwischen der Zahl der angemieteten grünen und braunen Behälter und den tatsächlich von den Gemeinden als Bestand gemeldeten Behältern entstanden. Insgesamt sind fast 5000 Behälter verschwunden. Über die individuellen Gebührenmarken soll über die Zeit eine klare Zuordnung bereitgestellter Behälter ermöglicht werden und diese Differenz aufgeklärt werden. Durch die individuelle Identifizierung kann der eventuelle Missbrauch von Gebührenmarken vermieden werden. Durch die Identifizierung kann auf die jährliche Ausgabe neuer Gebührenmarken verzichtet werden. Bei unveränderten Gebühren wird daher zukünftig kein jährlicher Versand der Gebührenmarken mehr erforderlich sein. Welche Informationen sind auf den neuen, individuellen Gebührenmarken enthalten? Die Gebührenmarken enthalten in Klarschrift die Behälterklasse, die Gemeinde in der der Behälter gemeldet ist, und eine fortlaufende Nummer. Der fortlaufenden Nummer wird ein Buchstabe vorausgestellt, der klarstellt, ob es sich um einen gemieteten Behälter oder einen Behälter im Bürgereigentum handelt. Je nach Behälterart werden die Behälter in den Farben grau (Restabfall), grün (Papier) und braun (Bioabfall) ausgegeben. Seite 11

12 Welche Eigenschaften haben die individuellen Gebührenmarken? Die individuellen Gebührenmarken sind größer als die bisherigen Marken, langlebig, UVbeständig und gut klebend. Sie werden bei der Ablösung vom Behälter nicht wieder selbstklebend auf einem anderen Behälter angebracht werden können. Die Behälternummer wird bei der Ablösung aber lesbar bleiben- Was ist zu tun, wenn die Gemeinde nicht mehr weiß, an welchen Standorten 80-Liter oder 120-Liter Bioabfallbehälter ausgegeben sind? Diese Frage wird geklärt, wenn auch geklärt ist, ob für den Altbestand die Verteilung der Aufkleber einfach durch Versand erfolgt. Wie kommen die individuellen Gebührenmarken auf neu ausgegebene Behälter? Neue Behälter werden ausschließlich im Mietmodell zur Verfügung gestellt. Bei der Auslieferung der Behälter sind diese Behälter bereits mit der Marke versehen. Die individuelle Nummer wird durch den Dienstleister der Gemeinde gemeldet. Wie kommen die individuellen Gebührenmarken auf die Behälter, die bereits an Anschlusspflichtige ausgegeben sind? Diese Frage ist derzeit noch offen. Bei der Informationsveranstaltung schien eine Mehrheit der Gemeindemitarbeiter für das bisherige Vorgehen, also den Versand an die Bürger per Post, zu sein. Der Versand wird aber noch nicht zum Jahresbeginn 2016 erfolgen können, weil der Arbeitsaufwand für die individuelle Erfassung bis zum Jahreswechsel nicht geleistet werden kann. Warum haben die Bürger für das Jahr 2016 mit dem Gebührenbescheid keine Gebührenmarke erhalten? Die Gebührenmarke 2015 gilt für das Jahr 2016 weiter. Es ist nichts zu veranlassen. Was tun, wenn die Gebührenmarke 2015 nicht mehr lesbar ist oder sich ablöst? An die Bürger soll bereits eine neue, individuelle Gebührenmarke ausgegeben werden. Diese muss dann natürlich auch in der EDV erfasst werden. Wo sollen die individuellen Gebührenmarken auf dem Behälter aufgebracht werden? Die Gebührenmarken sollen auf der Rückseite des Behälters unter dem Griff aufgeklebt werden. Dort sind sie bei der Leerung gut sichtbar. Die Behälter werden aber auch dann geleert, wenn die Marke wie bisher üblich auf dem Deckel aufgebracht wird. Werden auch Papier- und Biotonnen Marken erhalten? Ja, alle Behälter sollen mit individuellen Gebührenmarken versehen werden. Werden auch zukünftig jedes Jahr neue Marken ausgegeben? Nein, die Marken bleiben gültig, solange die Tonne angemeldet bleibt. Muss die Marke weiterhin zurückgeben werden, wenn eine Restmülltonne abgemeldet wird? Wenn ein eigener Behälter genutzt wird, muss die Marke wie bisher zurückgegeben werden. Wenn Sie einen Mietbehälter nutzen, bleibt die Marke auf dem Behälter, der dann abgeholt wird. Muss ich die Marke zurückgeben, wenn grüne oder braune Behälter abgemeldet werden? Die Marke bleibt auf den Behältern, die dann abgeholt werden. Seite 12

13 Muss die individuelle Behälternummer in der Gemeinde-EDV zugeordnet werden? Ja, die individuelle Nummer muss in der EDV erfasst werden. Muss die individuelle Behälternummer auf dem Gebührenbescheid ausgedruckt werden? Das wäre wünschenswert, damit auch der Bürger erkennen kann, welche Behälter-Nummer ihm zugeordnet ist und die Übereinstimmung überprüfen kann. Falls dies edv-technisch nicht möglich ist, kann diese Angabe im Gebührenbescheid auch entfallen. Müssen verloren gemeldete individuelle Gebührenmarken erfasst werden? Das AWU bittet die Gemeinden, verloren gegangene Marken-Nummern auf einer Liste zu erfassen und bei Bedarf dem AWU zur Verfügung zu stellen. Damit können eventuelle Missbrauchsfälle aufgedeckt werden. Werden bei Verlust oder Verschleiß von individuellen Aufklebern die gleichen Nummern erneut ausgegeben? Ersatzmarken werden nicht mit der gleichen Nummer ausgegeben. Die ersetzten Marken sollen in einer Liste erfasst werden (siehe oben) Ab wann können die individuellen Gebührenmarken bereitgestellt werden? Die individuellen Aufkleber können voraussichtlich ab November zur Verfügung gestellt werden. Wie erfolgt die Versorgung der Gemeinden mit den individuellen Aufklebern? Das AWU wird den Gemeinden eine erste Grundausstattung von Aufklebern für alle Behälterklassen im Bürgereigentum zur Verfügung stellen. Behälter, die über den Lieferservice ausgegeben werden, sind bereits mit einem Aufkleber versehen. Für den Ersatz verschlissener Aufkleber bei Mietbehältern werden auch eine begrenzte Anzahl dieser Aufkleber an die Gemeinden ausgegeben. Die vollständige Ausstattung mit Aufklebern erfolgt in Abhängigkeit davon, wie der vorhandene Bestand mit Aufklebern versehen werden sollen. Was passiert mit Behältern, die trotz fehlender individueller Gebührenmarke zur Leerung bereitgestellt werden? Nachdem die Ausgabe der individuellen Marken abgeschlossen ist, wird das AWU anlässlich der Leerung der grünen und braunen Behälter die Behälter ohne Aufkleber einziehen. Aufgrund der großen Differenz zwischen gemieteten und angemeldeten Behältern geht das AWU davon aus, dass dies eine erhebliche Anzahl sein wird. Restmülltonnen ohne Marke werden wie bisher nicht mehr geleert. Warum werden auf den individuellen Gebührenmarken keine Straßenbezeichnungen oder Objektnummern aufgenommen? Das ist wohl nur bei einer zentralen Gebührenverwaltung mit vernünftigem Aufwand möglich. Der Ausdruck der Gebührenmarken erfolgt zentral bei der WGV. Um auch die Straßenkennzeichnung oder Objekt-Nummern zu erfassen, müsste ein regelmäßiger Datentransfer zwischen den Gemeinden und dem AWU erfolgen. Die Gebührenmarken müssten bei Änderungen von Hand zum Ausdruck eingegeben werden oder eine entsprechende Software zur Auswertung der übertragenen Daten entwickelt werden. Seite 13

14 Fragen zum Lieferservice von Papier- Bio- und Restmülltonnen: Warum wird ein Liefer- und Abholservice eingeführt? Der Liefer- und Abholservice bietet den Bürgern den Service, - dass sie Restabfallbehälter nicht mehr selbst erwerben müssen, - dass sie grüne und braune Behälter nicht mehr selbst abholen oder abgeben müssen, - dass bereits bei der Auslieferung der Behälter die individuellen Gebührenmarken aufgebracht sind. Weitere Vorteile sind - die Minderung der Lagerbestände durch die Auflösung der 21 Zwischenlager bei den Gemeinden, - die Entlastung der Gemeinden von der Behälterausgabe und -rücknahme, - die Begrenzung nutzloser Bestände durch die sofortige Abholung bei Abmeldung der Behälter, - die Reduktion der Kosten der Behälterverwaltung durch eine klar strukturierte und überblickbare Behälterausgabe. Was kostet der Liefer- und Abholservice? Für die Auslieferung / die Abholung / den Austausch eines Behälters fällt eine Gebühr von 10 an. Für jeden weiteren Vorgang auf dem gleichen Grundstück fällt eine weitere Gebühr von 5 an ( 4 Abs.9 Gebührensatzung). Kostet der Austausch einer altersbedingt verschlissenen Tonne etwas? Behälter, die trotz bestimmungsgemäßem Gebrauch verschlissen sind, werden ohne Berechnung einer Gebühr ausgetauscht. Was ist zu tun, wenn vorhandene Biotonnen oder Papiertonnen überflüssig sind? Die Behälter sind bei der zuständigen Gemeindeverwaltung abzumelden. Diese erfasst die notwendigen Daten, gibt den Termin der Abholung bekannt und veranlasst die Abholung. Die Behälter müssen am Tag der Abholung restentleert am Grundstück bereitgestellt werden. Was ist zu tun, um zusätzliche Behälter zu erhalten? Die Behälter sind bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese erfasst die notwendigen Daten, gibt den Termin der Auslieferung bekannt und veranlasst die Auslieferung. Welcher Informationen müssen die Gemeinden erfassen und an den Dienstleister weitermelden? Der Dienstleister benötigt Name des Gebührenschuldners, Straße, Hausnummer und Ort der Abholung, die Telefonnummer des Gebührenschuldners für Rückfragen, sowie Angaben über die abzuholenden oder auszuliefernden Behälter. Wann werden die Behälter ausgeliefert? Die Termine der Behälterauslieferung/-abholung werden im Voraus für das Kalenderjahr in 14-tätigem Rhythmus festgelegt. Der Landkreis wird dabei in zwei Gebiete aufgeteilt, so dass der Dienstleister wöchentlich im Landkreis unterwegs ist. Die Gemeinden erhalten die entsprechenden Terminpläne. Seite 14

15 Was kann man tun, wenn der Kunde gerade dann einen Behälter beantragt, wenn gerade der letzte Ausliefertermin war und also noch zwei Wochen warten müsste? Zur Überbrückung kann ein Restmüllsack kostenfrei abgegeben werden. Papierabfälle können übergangsweise zum Wertstoffhof gebracht werden. Bioabfälle können bis zur Auslieferung des Behälters ausnahmsweise zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden. Je nach Auslieferungstermin oder Zeitpunkt der Abgabe eines Restmüllsacks soll der Beginn der Gebührenschuld für die angemeldeten Behälter fixiert werden. Muss der Kunde zu Hause sein, wenn die Behälter abgeholt oder ausgeliefert werden? Nein, der Behälter soll wie bei der Leerung am Grundstück bereitgestellt werden. Der Anwesenheit des Kunden bedarf es nicht. Für Rückfragen soll aber eine Telefonnummer angegeben sein. Wer trägt die Kosten für die Behälterabholung oder auslieferung? Die Gebühr für die Abholung / Auslieferung von Behältern trägt derjenige, der die Abholung / Auslieferung veranlasst. Kann der Bürger die Tonnen zukünftig selbst abholen oder bringen, um die Lieferkosten zu sparen? Nein, das zentrale Lager befindet sich außerhalb des Landkreises und ist nicht regelmäßig personell besetzt. Muss die volle Liefergebühr gezahlt, wenn die Tonnen gleichzeitig mit den Nachbarn ausgetauscht werden? Die Gebührenschuld richtet sich nach dem Grundstücksbegriff der Satzung. Fällt die Leistung auf unterschiedlichen Grundstücken an, ist auch die volle Liefergebühr zu zahlen. Muss der Bürger die Tonnen reinigen? Die Behälter müssen zur Abholung nicht gereinigt werden. Dies geschieht durch den Dienstleister bevor der Behälter zur weiteren Benutzung eingelagert wird. Der Behälter soll aber restentleert sein. Was passiert, wenn noch Abfälle in der Tonne sind? Der Dienstleister wird den Behälter trotzdem abholen. Dies soll aber nicht nach außen bekanntgemacht werden, um nicht zu einem entsprechenden Verhalten zu motivieren. Wer stellt die Rechnung für den Behälterlieferdienst? Die Behälterlogistik wird mit dem gemeindlichen Gebührenbescheid abgerechnet. Was passiert mit den Reservebeständen bei den Gemeinden? Die Bestände werden im Dezember 2015 eingezogen. Sonstiges Gibt es für 2016 neue Abfuhrkalender? Für das Jahr 2016 werden letztmals gedruckte Abfuhrkalender ausgegeben. Ab 2017 werden die Abfuhrpläne nur noch im Internet bereitgestellt und können als pdf-datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Gemeinden werden gebeten für Benutzer, die keinen Internetanschluss haben, begrenzt ausgedruckte Abfuhrkalender in den Gemeinden auszulegen. Seite 15

16 Ist eine Abfuhrkalender-App für das Handy geplant? Für das Jahr 2016 noch nicht. Mittelfristig soll aber eine entsprechende Lösung zur Verfügung gestellt werden. Sind zukünftig noch Sondervereinbarungen für grüne und braune Behälter erforderlich? Durch die Erhebung von Grundgebühren für grüne und braune Behälter sind zukünftig keine Sondervereinbarung mehr erforderlich. Das AWU wird den Gemeinden gemeindebezogene Listen der Sondervereinbarung bereitstellen, um die bei den Gemeinden gemeldeten Bestände mit den Sondervereinbarungen abzugleichen. Die Vertragspartner werden über den Wegfall der Sondervereinbarung vom AWU informiert. Sondervereinbarungen bleiben nur noch in absolut atypischen Fällen bestehen, so gibt es z.b. im Landkreis aus historischen Entwicklungen einzelne 1100-Liter-Bioabfällbehälter. Diese Sondervereinbarungen werden weiterhin vom AWU verwaltet. Was ändert sich bei der Abrechnung der Abfallgebühren mit dem AWU Für die Abrechnung der gemieteten Restabfallbehälter sind fünf neue Behälterklassen erforderlich (80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 1100 Liter und 1100 Liter mit Doppelleerung). Bei den grünen und braunen Behältern müssen die Grundgebühren zusätzlich abgerechnet werden. Gleiches gilt für die Abrechnung der Behälterlogistik. Hier muss nicht jeder Fall einzeln belegt werden. Das AWU wird annehmen, dass die Gemeindeabrechnung richtig ist. Die Verwaltungsgebühr von 3,5% darf auf sämtliche abgerechneten Gebühren (Leistungs-, Grund- und Behälterlogistikgebühren) angewandt werden. Was passiert, wenn bei der Gemeinde als vorhanden gemeldete Behälter tatsächlich nicht mehr vorhanden sind? Wenn in den gemeindlichen Unterlagen keine Nachweise über die Ausgabe des Behälters vorhanden sind, wird man den Bürgern glauben müssen, dass der Behälter tatsächlich nicht ausgegeben wurde. Der Behälter soll dann aus dem Bestand genommen werden. Liegt ein Nachweis über die Auslieferung vor, ist wie bisher auch, die Frage des Kostenersatzes für den Verlust des Behälters zu klären. Sollte die individuelle Gebührenmarke bereits ausgegeben sein, ist diese zurückzufordern. Seite 16

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