DEUTSCHE NORM DIN 18320

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1 DEUTSCHE NORM DIN Oktober 2006 D ICS Ersatz für DIN 18320: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Landschaftsbauarbeiten German construction contract procedures Part C: General technical specifications for building works Landscaping works Cahier des charges pour des travaux du bâtiment Partie C: Règlements techniques générales pour d exécution des travaux du bâtiment Travaux de paysage Gesamtumfang 15 Seiten Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.v., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Preisgruppe

2 Vorwort Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt. Änderungen Gegenüber DIN 18320: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Festlegungen wurde das Dokument redaktionell überarbeitet. Hierbei wurden Standardformulierungen angewendet. b) Die Normenverweise wurden aktualisiert. Frühere Ausgaben DIN 1985: DIN 18320: , , , , , , , , , Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 18034, Spielplätze und Freiräume zum Spielen Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb DIN , Sportplätze Teil 4: Rasenflächen DIN , Sportplätze Teil 5: Tennenflächen DIN V , Sportplätze Teil 6: Kunststoffflächen DIN V , Sportplätze Teil 7: Kunststoffrasenflächen DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18300, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten DIN 18310, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen DIN 18915, Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten DIN 18916, Vegetationstechnik im Landschaftsbau Pflanzen und Pflanzarbeiten DIN 18917, Vegetationstechnik im Landschaftsbau Rasen und Saatarbeiten DIN 18918, Vegetationstechnik im Landschaftsbau Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen 2

3 DIN 18919, Vegetationstechnik im Landschaftsbau Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN bis DIN EN , Spielplatzgeräte DIN EN 1177, Stoßdämpfende Spielplatzböden Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren 3

4 Leerseite 4

5 Inhalt Seite 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Geltungsbereich Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile Ausführung Nebenleistungen, Besondere Leistungen Abrechnung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß 9 VOB/A. Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle Ergebnisse von Voruntersuchungen Art und Umfang des vorhandenen Aufwuchses auf den zu bearbeitenden Flächen Art, Beschaffenheit und Zustand der Vegetation und der Vegetationsfläche für Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. 5

6 0.2 Angaben zur Ausführung Art, Menge, Maße, Schichtdicken und Beschaffenheit der zu verwendenden Böden, Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile, gegebenenfalls ihre Kennzeichnung, Gruppierung und Sortierung Anzahl und Art geforderter Proben Voraussetzungen für den Ersatz von Kontrollprüfungen durch Ergebnisse von Eigenüberwachungsprüfungen Zulässige Maßabweichungen sowie Umrechnungsfaktoren von Masse zu Rauminhalt Art, Umfang und Zeitraum der Einzelleistungen zur Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, gegebenenfalls unter Angabe von Zeitpunkt und Abstand der Leistungen Flächenneigungen gestaffelt, soweit die Neigung der zu bearbeitenden Flächen steiler als 1 : 4 ist Anzahl und Maße von Einzelflächen Art, Beschaffenheit und Lage der Förderwege, gegebenenfalls Einschränkungen, sowie Länge der Förderwege über 50 m, gegebenenfalls gestaffelt nach Länge Massenverteilungs- oder Pflanzplan Art und Möglichkeiten der Zwischenlagerung von Boden, Pflanzen und anderen Stoffen Art und Umfang von Schutzmaßnahmen für Vegetationsflächen gegen Wild und Weidevieh oder wenn angrenzende Flächen vor der Abnahme der Vegetationsfläche genutzt werden Art der Verankerung von Bäumen und anderen Gehölzen Abrechnungsverfahren bei Schüttgütern, pflanzlichen Reststoffen, Baureststoffen und dergleichen, deren Menge weder am Entnahme- noch am Auftragsort festgestellt werden kann. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei Abschnitt 2.2, Abschnitt 2.4, wenn Pflanzen und Pflanzenteile nicht aus Anzuchtbeständen stammen müssen, sondern z. B. aus Wildbeständen, wenn bei Bodenarbeiten die Lieferung des Bodens zur Leistung gehören soll, 6

7 Abschnitt 5.1.3, Abschnitt 5.1.5, Abschnitt 5.1.9, wenn Abtrag nicht an der Entnahmestelle ermittelt werden soll, sondern z. B. nach loser Menge in Transportgefäßen oder nach Masse, wenn Anschüttungen, Andeckungen, Einbau von Schichten nicht im fertigen Zustand an den Auftragstellen ermittelt werden sollen, sondern z. B. an der Entnahmestelle oder Abrechnung nach Transporteinheiten bei Schüttgütern, wenn Hecken nicht nach Flächenmaß abzurechnen sind. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Raummaß (m 3 ), getrennt nach Art und Maßen, für Auf- und Abtrag von Boden, Entfernen von ungeeigneten Bodenarten, Lagern von Boden, Kompost, sonstigen Schüttgütern und Bauholz, Ausbringen von Bodenverbesserungsstoffen, Bewässerung, Säubern der Baustelle von störenden Stoffen Flächenmaß (m 2 ), getrennt nach Art und Maßen, für Säubern der Baustelle von störenden Stoffen, Aufnehmen von pflanzlichen Bodendecken, Sichern von Bodenflächen und Oberflächen von Bodenlagern, Auf- und Abtrag von Boden, Aufnehmen von Flächenbefestigungen, Bodenbearbeitung, z. B. Lockern, Ebnen, Verdichten, Einarbeiten von Dünger und Bodenverbesserungsstoffen, Rasen und wiesenähnliche Flächen, Nass- und Trockenansaaten, Deckbauweisen des Lebendverbaues, Herstellen von Filter-, Drän-, Trag- und Deckschichten, Schutzvorrichtungen für Pflanzflächen, Pflegeleistungen, z. B. Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Heckenschnitt, Beregnen, Bodenlockerung, Pflanzenschutz, Winterschutzmaßnahmen Längenmaß (m), getrennt nach Art und Maßen, für Faschinenverbau, Flechtwerke, Buschlagen, Heckenlagen, Pflanzgräben, Pflanzriefen, Einfriedungen, Einfassungen, Abgrenzungen, lineare Markierungen, 7

8 Dränstränge, Rinnen, Schnitt von Hecken Anzahl (Stück), getrennt nach Art und Maßen, für Roden oder Herausnehmen von Pflanzen, Vegetationsstücken, Einschlagen von Pflanzen, Pflanzarbeiten, Setzen von Steckhölzern und Setzstangen, Verankerungen von Gehölzen, Pflanzgruben, Pflegen von Einzelpflanzen, Pflanzgefäßen, Schutzvorrichtungen für Pflanzen, Ausstattungsgegenstände, z. B. Bänke, Tische, Abfallbehälter, Spiel- und Sportgeräte, Markierungszeichen, Punktmarkierungen, Einläufe, Regner, Schneiden von Gehölzen Masse (kg, t), getrennt nach Art, für Ausbringen von Saatgut für Nass- und Trockenansaaten, Ausbringen von Dünger, Säubern der Baustelle von störenden Stoffen. 1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV DIN Landschaftsbauarbeiten gilt für vegetationstechnische Bau-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten, Rodungsarbeiten, ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen, Bau-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten für Spiel- und Sportanlagen sowie Schutzmaßnahmen für Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen. 1.2 Die ATV DIN gilt nicht für Bodenarbeiten, die anderen als vegetationstechnischen Zwecken dienen, (siehe ATV DIN Erdarbeiten ) sowie Pflanz- und Saatarbeiten zur Sicherung an Gewässern, Deichen und Küstendünen (siehe ATV DIN Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen ). 1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN vor. 8

9 2 Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Für die gebräuchlichsten genormten Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile sind die DIN-Normen nachstehend aufgeführt. DIN DIN Spielplätze und Freiräume zum Spielen Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb Sportplätze Teil 4: Rasenflächen DIN DIN V DIN V DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN EN bis DIN EN Spielplatzgeräte DIN EN 1177 Sportplätze Teil 5: Tennenflächen Sportplätze Teil 6: Kunststoffflächen Sportplätze Teil 7: Kunststoffrasenflächen Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau Pflanzen und Pflanzarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau Rasen und Saatarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen Vegetationstechnik im Landschaftsbau Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen Vegetationstechnik im Landschaftsbau Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Stoßdämpfende Spielplatzböden Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren 2.2 Pflanzen und Pflanzenteile müssen aus Anzuchtbeständen stammen. 2.3 Gelöster Boden geht nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. 2.4 Zu den Leistungen gehört nicht die Lieferung von Boden. 9

10 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: 3.1 Allgemeines Bei Maßnahmen zum Schutz der Bauwerke, Leitungen, Kabel, Kanäle, Dräne, Wege, Gleisanlagen und dergleichen im Bereich des Baugeländes sind die Vorschriften der Eigentümer oder anderer Weisungsberechtigter zu beachten In unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Leitungen, Kabeln, Dränen und Kanälen sowie von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen müssen die Arbeiten mit besonderer Vorsicht ausgeführt werden. Gefährdete Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen sind zu schützen. Solche Schutzmaßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Wenn die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger baulicher Anlagen vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, ist diese zu erkunden. Die zu treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, Vermarkungen, angetroffen, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten. Die zu treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Während der Ausführung von Pflegearbeitsgängen sind die Vegetation und die ausgeführten Leistungen auf Gefährdung durch Trockenheit oder Nässe, Hitze oder Frost, Krankheiten, Schädlinge, unerwünschten Aufwuchs, Wild- oder Weidevieh zu überwachen; über Gefährdung ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Die zu treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Während der Ausführung von Boden-, Pflanz- und Saatarbeiten ist die Bearbeitbarkeit des Bodens zu überwachen und der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn zur Abwendung von irreversiblen Schäden des Bodens Terminverschiebungen notwendig sind Die Wahl des Bauverfahrens und Bauablaufes, der Förderwege sowie die Wahl und der Einsatz der Baugeräte sind Sache des Auftragnehmers Beim Lösen und Laden von Boden sowie beim Herausnehmen von Pflanzen, Vegetationsstücken und Rasensoden gehört das Fördern bis 50 m zur Leistung Ergänzend zu 3 Nr. 4 VOB/B ist vor Beginn der Arbeiten, soweit notwendig, der Zustand der Vegetation und der Vegetationsfläche in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer anzuerkennen ist. 10

11 Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe 4 Nr. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei Abweichungen des Bestandes gegenüber den Planunterlagen, störenden, gefährdenden oder gefährdeten Verkehrs- und Versorgungsanlagen, ungeeigneten Bauzeitplanungen, z. B. für Bodenarbeiten, für Saat- und Pflanzarbeiten, ungeeigneten Standortverhältnissen, z. B. Boden, Klima, Wasser, Immissionen, verunreinigtem Gelände, z. B. durch Chemikalien, Mineralöle, Bauschutt, Bauwerksreste, durch Baubetrieb gefährdete Pflanzen und Flächen, zum Wiederverwenden nicht geeignetem Aufwuchs und Rasen, vorhandenen Wurzeln, Aufwuchs oder sonstigen Gegebenheiten, die die vorgesehene Vegetation oder eine sonstige Nutzung der Fläche gefährden, unzureichend oder unzweckmäßig vorgeschriebener Düngung oder Bodenverbesserung, Mängeln an vom Auftraggeber beigestellten oder vorgeschriebenen Böden, Pflanzen oder Pflanzenteilen, unzureichend vorgeschriebenen Maßnahmen zur Bodenpflege und zum Schutz der Vegetationsflächen bis zur Ansaat oder Pflanzung, unzureichendem Umfang oder unzweckmäßiger Art der vorgeschriebenen Leistungen zur Herstellung sowie zu Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. 3.2 Bodenarbeiten Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke und Oberflächenschutz durch Schichtenaufbau für Dachbegrünungen sind nach DIN auszuführen. 3.3 Pflanzarbeiten Pflanzarbeiten sind nach DIN auszuführen. 3.4 Rasen- und Saatarbeiten im Landschaftsbau Rasen- und Saatarbeiten im Landschaftsbau sind nach DIN auszuführen. 3.5 Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen sind nach DIN auszuführen. 11

12 3.6 Sportplatzbauarbeiten Sportplatzbauarbeiten sind nach DIN Sportplätze Teil 4: Rasenflächen und DIN Sportplätze Teil 5: Tennenflächen sowie DIN V Sportplätze Teil 6: Kunststoffflächen und DIN V Sportplätze Teil 7: Kunststoffrasenflächen auszuführen. 3.7 Fertigstellungspflegearbeiten Fertigstellungspflegearbeiten für die Leistungen nach den Abschnitten 3.3 bis 3.6 sind nach den dort genannten DIN-Normen auszuführen. 3.8 Entwicklungs- und Unterhaltungspflegearbeiten Entwicklungs- und Unterhaltungspflegearbeiten sind nach DIN 18919, DIN und DIN sowie DIN V und DIN V auszuführen. 3.9 Spielplatzbauarbeiten Arbeiten für Spielplätze und Freiflächen zum Spielen sind nach DIN sowie nach DIN EN bis DIN EN , für stoßgedämpfte Spielplatzböden nach DIN EN 1177 auszuführen Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Maßnahmen zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sind nach DIN auszuführen. 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Feststellen des Zustandes der Straßen, der Geländeoberfläche, der Vorfluter und dergleichen nach 3 Nr. 4 VOB/B Herstellen der werkgerechten Anschlüsse an angrenzende Bauteile Anwässern nach dem Pflanzen und nach dem Verlegen von Fertigrasen Beseitigen einzelner Sträucher bis 2 m Höhe und einzelner Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser, gemessen 1 m über dem Erdboden, der dazugehörigen Baumstümpfe und Wurzeln. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als Durchmesser die Summe der Durchmesser der einzelnen Stämme. 12

13 4.1.5 Beseitigen von einzelnen Steinen und Mauerresten bis zu 0,01 m 3 Rauminhalt *) Herstellen des nötigen Gefälles bei der Oberflächenausbildung von Vegetationsflächen, Belägen und Sicherungsbauwerken zur Wasserableitung. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: Maßnahmen nach den Abschnitten bis Boden-, Wasser- und Wasserstandsuntersuchungen sowie besondere Prüfverfahren Eignungsprüfungen einschließlich Probenahmen von Stoffen, Bauteilen, Pflanzen und Pflanzenteilen, die vom Auftraggeber beigestellt werden oder deren Herkunft von ihm vorgeschrieben ist Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt Maßnahmen zum Ableiten von Wasser aus angrenzenden Flächen Abladen und Lagern bauseitig gelieferter Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile Schutzmaßnahmen für Pflanzen nach Ablauf der Lagerungszeit auf der Baustelle sowie Leistungen zum Einschlagen oder Aufschulen von Pflanzen und Pflanzenteilen, die vom Auftraggeber verlangt werden, oder wenn diese aus Gründen erforderlich werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat Liefern von Wasser bei Pflegeleistungen Maßnahmen zur Beseitigung von vorzeitigem Aufwuchs, wenn diese aus Gründen erforderlich werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat Lockern des Baugrundes vor dem Aufbringen von Oberboden Schutzmaßnahmen für Vegetationsflächen gegen Wild und Weidevieh oder wenn angrenzende Flächen vor der Abnahme der Vegetationsflächen genutzt werden Kontrollprüfungen einschließlich Probenahme Besondere Messungen über ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1.3, hinaus, z. B. Messungen für Zeugnisse nach den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände. *) 0,01 m 3 Rauminhalt entspricht einer Kugel mit einem Durchmesser von 0,3 m. 13

14 Herstellen von Bestandszeichnungen. 5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt sind zugrunde zu legen: die tatsächlichen Maße, dabei werden die Maße in der Abwicklung der Flächen ermittelt, bei der Pflege von Dachbegrünungen die tatsächliche Vegetationsfläche einschließlich eventueller Randstreifen Flächen werden getrennt nach Flächenneigungen abgerechnet, wenn ihre Neigung steiler als 1 : 4 ist Abtrag wird an der Entnahmestelle ermittelt Bodenlager werden jeweils im Einzelnen nach ihrer Fertigstellung ermittelt Anschüttungen, Andeckungen, Einbau von Schichten werden im fertigen, Vegetationstragschichten im gesetzten Zustand zur Zeit der Abnahme an den Auftragstellen ermittelt Boden wird, getrennt nach Bodengruppen, nach DIN und, soweit 50 m Förderweg überschritten werden, auch gestaffelt nach Länge der Förderwege abgerechnet Ist nach Masse abzurechnen, so ist diese durch Wiegen, bei Schiffsladungen durch Schiffseiche festzustellen Zu rodende Pflanzen werden vor dem Roden ermittelt, dabei Sträucher getrennt nach Höhe, Bäume getrennt nach Stammdurchmesser, der in 1 m Höhe über dem Gelände ermittelt wird. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als Durchmesser die Summe der Durchmesser der einzelnen Stämme Schnitt von Hecken wird nach der bearbeiteten Fläche ermittelt Bei der Auszählung von Flächenpflanzungen, z. B. aus bodendeckenden Stauden und Gehölzen, leichten Sträuchern und Heistern, werden Ausfälle bis zu 5 % der Gesamtstückzahl nicht berücksichtigt, wenn trotz Ausfall einzelner Pflanzen ein geschlossener Eindruck entsteht. 5.2 Es werden abgezogen: Bei der Abrechnung nach Flächenmaß: 14

15 bei Nass- und Trockenansaaten nach DIN 18918, Aussparungen über 100 m 2 Einzelfläche, z. B. Felsflächen, Bauwerke; bei sonstigen Flächen, Aussparungen über 2,5 m 2 Einzelfläche, z. B. Bäume, Baumscheiben, Stützen, Einläufe, Felsnasen, Schrittplatten Bei der Abrechnung nach Längenmaß: Unterbrechungen über 1 m Länge. 15

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