KV-eigene Leistungen und andere Kennzeichnungsleistungen Stand: 2. Quartal 2013

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1 Inhaltsverzeichnis Seite Ambulantes Operieren, Katarakt Ambulantes Operieren, Modellvorhaben Praxisklinik Herderstraße Arztanfrage bei Arbeitslosigkeit Arztanfrage, Facharztanfrage bei Spezialuntersuchung Belegarzttätigkeit, Kostenersatz bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes... 3 Chronische Niereninsuffizienz, IV-Vertrag Chronische Wunden, IV-Vertrag der KV Management-Gesellschaft Diabetiker Betreuung und Schulungen unabhängig von DMP-Teilnahme Diabetiker, Teilnahme am ABC-Programm Diabetisches Fußsyndrom und Hochrisikofuß DMP Asthma/COPD DMP Brustkrebs DMP Diabetes Mellitus Typ I DMP Diabetes Mellitus Typ II DMP KHK EBM-Nrn. die im Rahmen der Früherkennung, Substitution, Immunologischen Untersuchung, Antragsigen Psychotherapie, Künstlichen Befruchtung einer Kennzeichnung durch Anhängen eines Buchstaben an die Gebührenordnungsposition bedürfen... EBM-Nrn. die durch die KV hinzugesetzt werden Einbeziehungsvereinbarungen, prä- und postoperative Leistungen Früherkennungsuntersuchungen Hautvorsorge Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J Gestationsdiabetes, Behandlung, Betreuung und Schulungen Geriatrischer Reha-Komplex Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) Homöopathievereinbarungen Hörsturzvereinbarung Impfungen Kardiologievereinbarung, Verdacht auf Herzinsuffizienz Kennziffer zur Abrechnung von Sachkosten Kennziffer zur Kennzeichnung von ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen gemäß 115 b Kennziffer zur Kennzeichnung Versicherter mit Kostenerstattungsprinzip Lungenemphysem, Substitutionstherapie Neurologische und Psychiatrische Erkrankungen Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) MDK Anforderungen und Anfragen... 3 Onkologievereinbarung * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 1

2 Seite SAPV, Vertrag der KV Management Gesellschaft Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Tonsillitomievereinbarung Trauma first Vereinbarung Wegepauschalen Bitte beachten Sie die Leistungsinhalte entsprechend der veröffentlichten Vereinbarungen: Die Aufstellung hat den Stand 2. Quartal 2013 und wird durch uns regelmäßig überarbeitet. Sollten Sie Anregungen für eine bessere Übersichtshandhabung haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Abteilung Abrechnung. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 2

3 40170 Kostenersatz bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes, je Patient und Pflegetag AOK SA, IKK WOP*, BKK, Sozialämter Sa.-Anh.: 3,07 ; übrige PK: 2,56 alle* * vorbehaltlich der vertraglichen Regelungen Nein nur belegärztliche Abrechnung EK-Bereich: 3,10 Der Kostenersatz ist entsprechend der bundesmantel- und belegarztvertraglichen Regelungen nicht für die durch die Absicherung des eigenen Bereitschaftsdienstes entstehenden Kosten berechnungsfähig. Die Kosten für die Absicherung des Bereitschaftsdienstes durch hinzugezogene Ärzte sind gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. In der Regel entstehen die Kosten für die Nutzung von Krankenhauspersonal, wenn dies z. B. im Vertretungsfall oder aber in Notfällen hinzugezogen werden und das Krankenhaus entsprechende Kosten berechnet. Sollte z. B. das Krankenhaus als Gegenleistung keine finanziellen Mittel sondern z. B. die Teilnahme am Bereitschaftsdienst des Krankenhauses verlangen ist auch dies möglich und müsste entsprechend im Umfang nachgewiesen werden können. Insofern ist zu beachten, dass an Tagen an denen Sie selbstständig den Bereitschaftsdienst abgesichert und für die für den Bereitschaftsdienst hinzugezogenen Ärzte, die Ihnen vom Krankenhaus unentgeltlich überlassen wurden, keine Berechnung der möglich ist Telefonkosten zur stationären Einweisung 0,06 je Einheit Befundanforderung durch den MDK, von pflegerelevanten Befunden zur Pflegebedürftigkeit nach d. Pflegeversicherungsgesetz (gem. Anlage 1 der Vereinbarung) Arztanfrage durch den MDK zur Feststellung d. Pflegebedürftigkeit nach d. Pflegeversicherungsgesetz (gem. Anlage 2 der Vereinbarung) 6,14 15,34 alle MDK (85886) nein nein Abrechnung über extra Schein bei verstorbenen Patienten Selbstaussteller möglich * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 3

4 81110 Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) Grundpauschale für die Koordination der Versorgung des Patienten bei einem Arzt-Patienten-Kontakt, je Behandlungsfall Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) Medikationscheck für einen von der identifizierten Patienten gemäß Anlage 10 des Vertrages Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) Medikationscheck mit Konsil gemäß Anlage 10 des Vertrages (in Abstimmung mit FA und/oder Krankenhaus und mehr als 240 Min. Aufwand) 4,00 80,00 160,00 Teilnahme an der hausarztzentrierte n Versorgung Vertrag: Herr Krüger Genehmigung: Frau Dressler Die unterschriebenen Teilnahmerkklärungen des Patienten sind innerhalb von 14 Tagen an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, Fax: (02 11) Zeitnah nach dem Medi-check ist die Verordnungsliste inkl. dokumentierter Maßnahmen an die Krankenkasse zu übermitteln. Darüber hinaus ist die Verordnungsliste als Abrechnungsbeleg mit der Quartalsabrechnung einzureichen HZV hausärztliche Leistung Information, Beratung und Einschreibung eines Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebenshr, einmalig im ersten Quartal HZV hausärztliche Leistung Steuerungspauschale je Quartal, bei mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal Katalog teilnehmender BKK n der Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost: 11,00 nur teilnehmende BKK n der BKK- Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost (Katalog ) Teilnahme an der hausarztzentrierte n Versorgung Vertrag: Herr Krüger Genehmigung: Frau Dressler VKNR BKK VKNR BKK VKNR BKK VKNR BKK BKK S-H BKK Beiersdorf AG Securvita BKK NOVITAS BKK BKK Shell/LIFE Esso BKK BKK PHOENIX Die Conitnetale BKK ATLAS BKK ahlmann BKK firmus BKK Salzgitter BKK Publik BKK Technoform BKK exklusiv BKK RWE BKK Energie-BKK BKK TUI BKK EWE BKK Achenbach Buschhütten BKK VOR ORT BKK BJB BKK der SIEMAG BKK VDN BKK Diakonie BKK Dürkopp Adler BKK Gildemeister Seidensticker Heimat Krankenkasse BKK Miele BKK Herford Minden Ravensberg BKK Melitta Plus actimonda Krankenkasse BKK EUREGIO BKK Heimbach BKK Deutsche Bank AG BKK VICTORIA D.A.S BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI E.ON BKK Vaillant BKK Salus BKK * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 4

5 40417 BKK KARL MAYER Vereinigte-BKK BKK Braun-Gillette BKK B. Braun Melsungen Ernst & Young BKK BKK PricewaterhouseCoopers BKK Wirtschaft & Finanzen BKK Herkules BKK Werra-Meissner BKK IHV R+V BKK BKK Linde Debeka BKK BKK KEVAG KOBLENZ BKK ZF & Partner BKK advita pronova BKK BKK VITAL BKK Pfalz BKK PFAFF Südzucker-BKK BKK Aeskulap Schwenninger BKK BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK Rieker.Ricosta.Weisser mhplus BKK BKK MAHLE BKK Scheufelen WMF BKK BKK Würth Daimler BKK BKK Voralb HELLER*LEUZE*TRAUB G&V BKK BKK VerbundPlus HYPOVEREINSBANK BKK AUDI BKK BKK Textilgruppe Hof BKK KBA/West BKK Akzo Nobel Bayern SKD BKK BKK Krones BKK Faber-Castell & Partner BKK VBU Brandenburgische BKK BKK der Thüringer Energievers BKK MEM BKK MEDICUS * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 5

6 Hausarztprogramm Erweiterter Check up ab dem vollendeten 18. Lebenshr gemäß Gesundheitsuntersuchungs- Richtlinien ergänzt um ein EKG, und folgende Werte: obligat BSG (32042), HDL (32061), LDL (32062), Triglyceride (32063), Harnsäure (32064), Kreatinin (32066), GOT (32069), GPT (32070), Gamma-GT (32071), TSH (32101), kl. Blutbild (32120), vollst. Blutstatus (32122) fakultativ GLDH (32076), Zusatzmodule - Sonographie Schilddrüse - Sonographie Oberbauch oder dessen Organe und/oder Retroperitoneums oder dessen Organe einschl. Nieren - Belastungs-Echokardiographie jedes 2. Kalenderhr Hausarztprogramm Überprüfung des Impfstatus einschließlich ausführlicher Beratung und Hinwirken auf das erreichen eines vollständigen, altersgerechten Impfstatus, für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebenshr, jedes 2. Kalenderhr 46,11 8,41 15,60 19,80 IKK BIG gesund direkt (18306) Hausarzt, mit Teilnahmeerkläru ng am HZV der IKK BIG für alle Versicherten der IKK BIG, die das 18. Lebenshr vollendetet haben anstelle der EBM , 32880, 32881, sowie der übrigen Labor-Nrn. Innerhalb von 2 Kalenderhren ist nur eine der Leistungen oder berechnungsfähig. Wird im zeitlichen Zusammenhang mit dem erweiterten Check up die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung durchgeführt, ist anstelle der die zu berechnen. Im Zusammenhang mit dem Check up plus können in demselben Quartal aufgeführte Zusatzmodule erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt über die EBM-Nrn , und/oder Genehmigung/Vertrag: Frau Dressler (0391) ,00 für alle Versicherten der IKK BIG, die das 18. Lebenshr vollendetet haben Genehmigung/Vertrag: Frau Dressler (0391) * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 6

7 99022 Hausarztprogramm Erweiterter Check up mit Empfehlung eines Präventionskurses Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien ergänzt um ein EKG, Beratung zur Einschreibung in ein geeignetes DMP und folgende Werte: obligat BSG (32042), HDL (32061), LDL (32062), Triglyceride (32063), Harnsäure (32064), Kreatinin (32066), GOT (32069), GPT (32070), Gamma-GT (32071), TSH (32101), kl. Blutbild (32120), vollst. Blutstatus (32122) fakultativ GLDH (32076), ab vollendeten 35. Lebenshr, jedes 2. Kalenderhr Hausarztprogramm Erweiterter Check up ohne Empfehlung eines Präventionskurses 46,13 46,13 IKK gesund plus (87301) Hausarzt, mit Teilnahmeerkläru ng am HZV der IKK gesund plus Inanspruchnahme des Patienten der IKK gesund plus nur nach Vorlage des Nachweises Präventions-Scheck Die Beratung zur Einschreibung in ein entsprechendes DMP sollte nur erfolgen sofern die Voraussetzungen vorliegen und der Patient nicht bereits Teilnehmer ist. Anstelle der EBM , 32880, 32881, sowie der übrigen Labor-Nrn. Innerhalb von 2 Kalenderhren ist nur eine der Leistungen 01732, oder berechnungsfähig. Wird im zeitlichen Zusammenhang mit dem erweiterten Check up die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung durchgeführt, ist anstelle der die zu berechnen. Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien ergänzt um ein EKG, Beratung zur Einschreibung in ein geeignetes DMP und folgende Werte: Genehmigung/Vertrag: Frau Dressler (0391) obligat BSG (32042), HDL (32061), LDL (32062), Triglyceride (32063), Harnsäure (32064), Kreatinin (32066), GOT (32069), GPT (32070), Gamma-GT (32071), TSH (32101), kl. Blutbild (32120), vollst. Blutstatus (32122) fakultativ GLDH (32076), ab vollendeten 35. Lebenshr, jedes 2. Kalenderhr * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 7

8 99027 Hausarztprogramm Zweitmeinungsverfahren zur Steuerung der Vermeidung von stationären Einweisungen - Dringende Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb von 48 Stunden einschl. Anamnese, Befundbericht und Fragestellung, pro Überweisungsfall Hausarztprogramm Zweitmeinungsverfahren zur Steuerung der Vermeidung von stationären Einweisungen - Konsultation des Facharztes innerhalb von 48 Stunden auf dringende Überweisung des Hausarztes (Kennzeichnung -A- im Auftragsfeld durch Hausarzt); pro Überweisungsfall 10,00 Hausarzt, mit Teilnahmeerkläru ng am HZV der IKK gesund plus 10,00 IKK gesund plus Facharzt mit Zulassung bzw. Anstellung im Fachgebiet: Orthopädie Neurologie Psychiatrie Nervenheilkunde SP Kardiologie SP Pneumologie SP Gastroenterologie SP Nephrologie Urologie Genehmigung/Vertrag: Frau Dressler (0391) Nur für Diagnostische Untersuchungen - Neurologische Untersuchungen - erweiterte kardiologische Abklärung zur Vermeidung stationärer Diagnostik - Diagn. Katheterunters. an Herz u. Kreislauf - Pneumologische Funktionsuntersuchungen - Diagnostische Endoskopie der oberen Atemwege - Diagnostische Tracheobronchoskopie - Diagn. Endoskopie oberer Verdauungstrakt - Funktionsuntersuch. Verdauungstrakt - Diagn. Endoskopie unterer Verdauungstrakt - Arteriographie - Endosonographie - Diagnostische Endoskopie der Harnwege Nur für Therapien/Krankheitsbilder - Krankheiten des Rückens und der Wirbelsäule (Diagnoseziffern M50-M54), wie: o Bandscheibenschäden (M50.0, M50.1, M51.0, M51.1) o Zervikozephales Syndrom o Zervikobrachial-Syndrom o Krankheiten der Sakrokokzygealregion o Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens o Radikulopathie o Zervikalneuralgie o Lumboischialgie o Kreuzschmerz o Schmerzen im Bereich Brustwirbelsäule * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 8

9 99700P Hausarztprogramm Screeningmaßnahme für Patienten mit Diabetes mellitus zur frühzeitigen Erkennung einer Fettleber bzw. schwerwiegender Krankheitsstadien der Leber positiver Befund einmal pro Patient 99700N Hausarztprogramm Screeningmaßnahme für Patienten mit Diabetes mellitus zur frühzeitigen Erkennung einer Fettleber bzw. schwerwiegender Krankheitsstadien der Leber negativer Befund einmal pro Patient Hausarztprogramm Weiterbehandlung bei positiven Testergebnis aus der Screeningmaßnahme zur frühzeitigen Erkennung einer Fettleber bzw. schwerwiegender Krankheitsstadien der Leber. einmal pro Patient 15,00 15,00 15,00 AOK SAN (85101) gültig vom bis gültig vom bis Hausarzt mit Teilnahmeerklärung am HZV der AOK SAN Vertrag Herr Krüger (0391) Genehmigung Frau Dressler Bei positiven Befund ist die Angabe des entsprechenden ICD-Codes Voraussetzung. Eine Weiterbehandlung wird im 2., 3. oder 4. Quartal 2013 für Patienten mit positiven Befund angeboten Hausarztprogramm Medikations-Check: Gezielte Beratung des Patienten im Sinne eines umfassenden Medikationsmanagements, 1-mal im Kalenderhr AOK:15,00 IKK: AOK SAN (85101) IKK gesund plus (87301) Hausarzt, mit Teilnahmeerkläru ng am HZV der IKK gesund plus bzw. AOK SAN * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 9

10 99841P 99841N Hausarztprogramm Screeningmaßnahme für Patienten mit Diabetes mellitus zur frühzeitigen Erkennung von diabetischen Neuropathien mit Hilfe eines Neuropad-Pflasters, positiver Befund; einmal pro Patient Hausarztprogramm Screeningmaßnahme für Patienten mit Diabetes mellitus zur frühzeitigen Erkennung von diabetischen Neuopathien mit Hilfe eines Neuropad-Pflasters negativer Befund; einmal pro Patient Hausarztprogramm Nachbetreuung bei positiven Testergebnis aus der Screeningmaßnahme zur frühzeitigen Erkennung von diabetischen Neuropathien mit Inspektion des Fußstatus und ggf. weiteren Pflegehinweisen innerhalb eines Zeitraums von etwa 4 bis 6 Monaten nach Diagnosestellung; einmal pro Patient 15,00 15,00 15,00 AOK SAN (85101) gültig vom bis gültig vom bis Hausarzt mit Teilnahmeerklärung am HZV der AOK SAN Vertrag: Herr Krüger (0391) Genehmigung: Frau Dressler Bei positiven Befund ist die Angabe des entsprechenden ICD-Codes Voraussetzung. Eine Nachbehandlung wird im 2., 3. oder 4. Quartal 2013 für Patienten mit positiven Befund angeboten. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 10

11 - Hausarztprogramm Verdacht auf Herzinsuffizienz Für in das HZV eingeschriebene Patienten - Diagnostik durch Hausarzt - dringlich abzuklärende Fälle die mindest. 2 Kriterien gemäß Zugangsbogen erfüllen - Terminabklärung mit Kardiologen per Fax mittels Zugangsbogen - Ausstellen einer Überweisung und Übermittlung der aktuellen Befunde und Medikationsplan Hausarztprogramm Verdacht auf Herzinsuffizienz - Konsultation des Facharztes innerhalb von 14 Tagen auf dringende Überweisung des Hausarztes - Kardiologische Erstdiagnostik durch ausführliche Anamnese, BNP-Wert, Echokardiographie und ggf. weitere Maßnahmen - Befundbericht an den Hausarzt nach abgeschlossener Diagnostik und Einleitung der Therapie Hausarztprogramm Behandlung von neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen Behandlung eines Patienten mit akutem MS-Schub mit Methylprednisolon; 10-mal im Kalenderhr Hausarztprogramm Behandlung von neurologischen und psychiatrischen Erkrankung Überprüfung des Behandlungsplanes, ggf. Übermittlung der Befunde an den Hausarzt eines Patienten mit Depressionen; 1-mal im Kalenderhr 15, ,00 bei RLV Überschreitung AOK Sachsen-Anhalt gültig vom bis Hausarzt, mit Teilnahmeerkläru ng am HZV der AOK SAN Facharzt mit Zulassung bzw. Anstellung im Fachgebiet SP Kardiologie Vertrag: Herr Krüger (0391) ,00 15,00 AOK Sachsen Anhalt gültig vom bis FÄ für Nervenheilkunde, FÄ für Neurologie und FÄ für Psychiatrie Vertrag: Herr Krüger (0391) Abrechnungsvoraussetzung ist die Angabe des gesicherten ICD: G35.0G, G35.11G oder G35.31G Abrechnungsvoraussetzung ist die Angabe des gesicherten ICD: F oder F Teilnahmeberechtigt am Vertrag sind alle AOK Patienten unabhängig von der Teilnahme am HZV * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 11

12 81200 Homöopathische Erstanamnese bis zum vollend. 12. Lj. nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftl. Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopath. Behandlung (mind. 40 Min.), einmal pro Patient Homöopathische Erstanamnese ab Beginn des 13. Lj. nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftl. Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopath. Behandlung (mind. 60 Min.), einmal pro Patient Repertorisation, höchstens 2-mal im Kalenderhr Homöopathische Analyse, höchstens 2-mal im Kalenderhr Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 30 Min.), höchstens 1-mal im Behandlungsfall Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 15 Min.) höchstens 2-mal im Behandlungsfall Homöopathische Beratung (Mindestdauer 7 Min.) höchstens 5-mal im Behandlungsfall 60,00 90,00 45,00 22,50 10,00 BKK Securvita (02406) BKK Linde (45411) Daimler BKK (61491) BKK Essanelle (70438) BKK 24 (09416) BKK Pfaff (49417) BKK Herkules (42419) actimonda Krankenkasse (21405) IKK classic (02301, 18333, 61320, 89301, 95301) Die Leistungen 81200, 81202, und sind an demselben Tag nicht berechnungsfähig. Genehmigung: Frau Schönemeyer (0391) Vertrag: Frau Scherbath (0391) Die Leistungen 81200, 81202, und sind an demselben Tag nicht berechnungsfähig Erstanamnese im Rahmen einer Homöopathischen Behandlung 99001A Erweiterung der Anamnese im 1. Folgequartal 99001B Erweiterung der Anamnese im 2. Folgequartal 99001C Erweiterung der Anamnese im Folgequartal 92,03 61,36 40,90 30,68 IKK (WOP*) Frau Schönemeyer (0391) * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 12

13 99001 Homöopathische Erstanamnese nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung, einmal im Krankheitsfall 99001A Homöopathische Folgeanamnese (mindestens Minuten) nach erfolgter Erstanamnese, einmal im Behandlungsfall Homöopathische Fallanalyse/Repertorisation einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall 90,00 40,00 30,00 Barmer GEK und 99001A sind in demselben Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig Genehmigung: Frau Schönemeyer (0391) Vertrag: Frau Scherbath (0391) Behandlung florider Hämoblastosen, 1-mal im Behandlungsfall Behandlung solider Tumore, 1-mal im Behandlungsfall Zuschlag für die intrakavitäre zytostatische Tumortherapie, 1-mal im Behandlungsfall Zuschlag für die intravenös und/oder intraarteriell applizierte zytostatische Tumortherapie, 1-mal im Behandlungsfall Zuschlag für die Palliativversorgung (Versorgung krebskranker Patienten bei progredientem Verlauf des Tumorleidens nach Abschluss einer systemischen Chemotherapie oder Strahlentherapie), 1-mal im Behandlungsfall 37,89 24,36 25,56 175,22 175,22 alle Bei Abrechnung der Leistungen oder ist Angabe des Medikaments und bei Abrechnung der die Angabe der Therapieform erforderlich. Abrechnungsausschluss neben bis im Behandlungsfall: 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, und Genehmigung: Frau Platenau (0391) Vertrag: Frau Jung (0391) * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 13

14 Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß 87 Abs. 2 a SGB V (Beschluss Bewertungsausschuss 266. Sitzung) Abschnitt 87.8 Präambel 1. Voraussetzung für die Berechnung von Leistungen dieses Abschnitts, mit Ausnahme der Laborziffern gemäß den Gebührenordnungspositionen und 86784, ist die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Anforderungen des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß 87 Abs. 2a SGB V erfüllt sind. 2. Die Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen und dürfen nur von Ärzten berechnet werden, denen eine Genehmigung zur Berechnung von Gebührenordnungspositionen des Unterabschnitts erteilt wurde. 3. Die Leistungen dieses Abschnitts sind nur bei Risiko-Patienten für eine/mit einer MRSA-Kolonisation/MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11-13 Monate) nach Abschluss der Eradikationstherapie berechnungsfähig. Ein MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens 4 zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sein und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen: - Patient mit positivem MRSA-Nachweis in der Anamnese und/oder - Patient mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren: - chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1), - Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten, - liegende Katheter (z.b. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde), - Dialyseigkeit, - Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen. 4. Die Sanierungsbehandlung beginnt mit der Eradikationstherapie. Die Eradikationstherapie umfasst die notwendigen medizinischen Maßnahmen zur Eradikation des MRSA. Die weitere Sanierungsbehandlung umfasst den Zeitraum, in dem die Kontrollabstrichentnahmen durchgeführt werden bis zum dritten negativen oder einem positiven Kontrollabstrich. 5. Die Gebührenordnungsposition ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen eine Eradikatonstherapie erfolgt und darf nur einmal je Sanierungsbehandlung berechnet werden. 6. Sofern ein Patient im Laufe der weiteren Sanierungsbehandlung einen positiven Kontrollabstrich aufweist, kann nach Prüfung der medizinischen Erfordernis eine zweite Eradikationstherapie vorgenommen werden, auch wenn der Patient die Voraussetzungen aus 3 Satz 2 dieser Präambel nicht mehr erfüllt. Sofern eine dritte Eradikationstherapie erforderlich ist, kann diese nur nach Vorstellung des Falles in einer Fall- und/oder Netzwerkkonferenz erfolgen, auch wenn der Patient die Voraussetzungen aus 3 Satz 2 dieser Präambel nicht mehr erfüllt. Soweit keine Fall-/Netzwerkkonferenz erreichbar ist, hat der behandelnde Arzt sich bei der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes entsprechend zu informieren. Mehr als drei Eradikationstherapien nach diesen Abschnitt können in der zweijährigen Gültigkeitsphase dieses Beschlusses nicht abgerechnet werden. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 14

15 86770 Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten gemäß 3 der Präambel 87.8 bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Erhebung und Dokumentation der Risikofaktoren gemäß 3 der Präambel, Fakultativer Leistungsinhalt - Erhebung und Dokumentation von sanierungshemmenden Faktoren, - sektorübergreifende (ambulant, stationär) interdisziplinäre Abstimmung und Information, - Indikationsstellung zur Eradikationstherapie, einmal im Behandlungsfall Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten gemäß 3 der Präambel 87.8, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA- Kontaktperson gemäß der Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Durch-/Weiterführung der Eradikationstherapie, ausgenommen der Wundversorgung, - Einleitung, Anleitung bzw. Überwachung der Standardisierung, - Aufklärung und Beratung zu Hygienemaßnahmen, der Eradikationstherapie und der weiteren Sanierungsbehandlung, ggf. unter Einbeziehung der Kontakt-/Bezugsperson(en), - Aushändigung des MRSA-Merkblattes, - Dokumentation, Fakultativer Leistungsinhalt - Bereitstellung von Informationsmaterialien, einmal im Behandlungsfall 100,0 Punkte (3,50 ) 375,0 Punkte (13,14 ) alle Genehmigung: Frau A. Schmidt Vertrag: Abteilung Abrechnung / 7108 Die Gebührenordnungsposition ist nicht im kurativ stationären Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition ist nicht im kurativ stationären Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition ist nur bei Versicherten mit der gesicherten Diagnose ICD-10-GM U80.0! berechnungsfähig. Die Diagnose muss durch eine mikrobiologische Untersuchung gesichert sein, die entweder vom Vertragsarzt veranlasst oder aus dem Krankenhaus übermittelt wurde. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 15

16 86774 Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten gemäß der 3 der Präambel 87.8, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA- Kontaktperson gemäß der im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Aufklärung und Beratung des Patienten, ggf. unter Einbeziehung der Kontakt-/Bezugsperson(en), oder - Aufklärung und Beratung einer Kontaktperson des Patientengemäß der 86776, - Dauer mindesten 10 Minuten, je vollendete 10 Minuten, höchstens 2-mal je Sanierungsbehandlung Abklärungsdiagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Abklärungsdiagnostik, - Dokumentation, Fakultativer Leistungsinhalt - Bereitstellung von Informationsmaterialien, einmal im Behandlungsfall 255,0 Punkte (8,94 ) 90,0 Punkte (3,15 ) alle Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition ist eine mindestens 10 Minuten längere Arzt- Patienten-Kontaktzeit, als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben, Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen und ist eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 25 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition Die Gebührenordnungsposition ist nur bei Versicherten mit der gesicherten Diagnose ICD-10-GM U80.0! berechnungsfähig. Die Diagnose muss durch eine mikrobiologische Untersuchung gesichert sein, die entweder vom Vertragsarzt veranlasst oder aus dem Krankenhaus übermittelt wurde. Die Gebührenordnungspositionen und sind nicht im kurativ stationären Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Kontaktperson muss in dem in der Präambel 3 genannten Zeitraum mindestens über vier Tage den Schlafraum und/oder die Einrichtung(en) der Körperpflege mit dem MRSA-Träger, bei dem die Eradikationstherapie oder die weitere Sanierungsbehandlung erfolglos verlief, gemeinsam nutzen und/oder genutzt haben. Die Gebührenordnungsposition ist nicht berechnungsfähig für Beschäftigte in Pflegeheimen und/oder in der ambulanten Pflege im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 16

17 86778 Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzkonferenz gemäß Anhang 3 2; einmal im Behandlungsfall 130,0 Punkte (4,56 ) Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig, wenn die Fallkonferenz und/oder regionale Netzkonferenz von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt ist. Die Gebührenordnungsposition ist nur in Behandlungsfällen in Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung der Gebührenordnungsposition berechnungsfähig, in denen der abrechnende Arzt eine Eradikationstherapie durchführt und darf nur einmal je Sanierungsbehandlung berechnet werden. Ärzte, die aus dem Abschnitt 87.8 nur Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen und berechnen, können bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß 3 Abs. 3 des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung für die Teilnahme an der Netzwerk- und/oder Fallkonferenz zusätzlich die Gebührenordnungsposition je Behandlungsfall mit der Erbringung der Gebührenordnungspositionen und/oder berechnen. Dabei gilt ein Höchstwert von Punkten je Praxis und je Netzwerk- und/oder Fallkonferenz. Abweichend davon gilt für den Arzt, der gemäß 3 Abr. 4 b) und c) des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung vorträgt, ein Höchstwert von Punkten je Netzwerkund/oder Fallkonferenz. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 17

18 Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich ** Obligater Leistungsinhalt Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich ** Obligater Leistungsinhalt - Abstrichentnahme (z.b. Nasenvorhöfe, Rachen, Wunde(n)) in Zusammenhang mit den Nrn oder oder - Abstrichentnahme (z.b. Nasenvorhöfe, Rachen, Wunde(n)) zur 1. Verlaufskontrolle frühestens 3 Tage und spätestens 4 Wochen nach abgeschlossener Eradikationstherapie gemäß der Nrn u oder - Abstrichentnahme (z.b. Nasenvorhöfe, Rachen, Wunde(n)) zur 2. Verlaufskontrolle frühestens 3 Mon. und spätestens 6 Monate nach abgeschlossener Eradikationstherapie gemäß der Nrn u oder - Abstrichentnahme (z.b. Nasenvorhöfe, Rachen, Wunde(n)) zur 3. Verlaufskontrolle frühestens 11 Monate und spätestens 13 Monate nach abgeschlossener Eradikationstherapie gemäß der Nrn und 86774; 55,0 Punkte (1,93 ) alle Die Gebührenordnungsposition ist nur bei Versicherten mit der gesicherten Diagnose ICD-10-GM U80.0! berechnungsfähig, wenn das Ergebnis des Abstrichs vorliegt. Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig, wenn die Abstrichuntersuchung keinen Nachweis von MRSA aufweist. 1-mal am Behandlungstag, höchstens 2-mal im Behandlungsfall Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregerindentifikation nur bei positivem Nachweis gemäß der ,20 2,55 Die Gebührenordnungsposition und sind nur um Zusammenhang mit der(n) Gebührenordnungsposition(en) und/oder berechnungsfähig. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 18

19 88115 Kennziffer für Behandlungsscheine, deren Leistungen im Zusammenhang mit ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen gemäß 115 b (AOP- Vertrag) erbracht wurden Kennziffer für Versicherte, die anstelle des Sachleistungsprinzips das Kostenerstattungsprinzip nur für den Bereich der ärztlichen Behandlung gewählt haben Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Sozialpsychiatrische Behandlung eines Patienten bis zum vollendeten 18. Lj. mit mindestens drei Patienten- Kontakten, einmal im Behandlungsfall Kennziffer für die Abrechnung von Sachkosten (außer künstliche Befruchtung) in Euro 90009X Kennziffer für die Abrechnung von Sachkosten im Rahmen der künstlichen Befruchtung in Euro 1. bis 350. Fall: 163,00 alle alle nein nein ab 351. Fall: 122,25 alle alle nein Der Anspruch des Patienten besteht nur, wenn nicht bereits eine laufende Behandlung bei einem anderen Arzt, sozialpsychiatrischen Zentrum etc. wahrgenommen wurde. Der Patient bzw. dessen Eltern sind dahingehend zu befragen und das Ergebnis der Befragung zu dokumentieren. Die SPV kann nach Vollendung des 21. Lebenshres nur mit einer besonderen Begründung fortgesetzt werden. Fallzahlobergrenze: 400 Genehmigung: Frau Rothe (0391) Vertrag: Frau Jung (0391) Benennung der Sachkosten und Nachweis durch Rechnung Die Hälfte der Kosten im Rahmen der künstlichen Befruchtung ist für GKV- Versichertes durch die Patientin zu tragen. Unter der 90009X bitte den entsprechend halbierten Betrag eintragen. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 19

20 Der Vertragsarzt erhält für jeden Besuch nach den EBM-Nrn , 01411, 01412, oder bzw. dringende Visite nach sowie für die erste Visite/Anästhesie nach den bzw einmal je Visitentag/Anästhesietag eine Wegepauschale. Der Vorstand der KVSA hat in seiner Sitzung vom folgende Regelungen zur Berechnung der nachfolgend aufgeführten Wegepauschalen getroffen: - Die Wegepauschalen sind vom Vertragsarztsitz aus zu berechnen. - Die Bereiche für die Wegepauschalen sind vom Vertragsarzt selbst ausgehend vom Praxissitz als Zentrum auf einer Karte mit dem Maßstab 1: zu bestimmen. - Die Wegepauschalen sind je Besuch berechnungsfähig, unabhängig davon ob und wie Besuchsfahrten ggf. miteinander verbunden werden. Die tatsächlich zurückgelegte Entfernung wird bei der Ermittlung der jeweiligen Wegepauschale nicht berücksichtigt. Ausschlaggebend ist allein die Lage der Besuchsstelle innerhalb eines der Wegebereiche. - Für die Berechnung der Wegepauschale ist es unerheblich, auf welche Weise bzw. mit welchem Verkehrsmittel und mit welchem Zeitaufwand die Besuchsstelle erreicht worden ist. - Die Rückfahrten sind mit den Wegepauschalen abgegolten Wegepauschale für Besuche im Bereich bis 2 km Radius IKK, LKK: 4,50 Übrige: 3, Wegepauschale für Besuche im Bereich bei mehr als 2 km bis zu 5 km Radius Wegepauschale für Besuche im Bereich bei mehr als 5 km bis zu 10 km Radius Zuschlag zu für Besuche im Bereich von mehr als 10 km Radius, pro angefangene 5 km; jedoch höchstens 6-mal Nachtzuschlag zu den Nrn , oder zwischen 19:00 und 07:00 Uhr ausgeführt IKK, LKK: 8,50 KN: 7,50 Übrige: 7,45 IKK, LKK: 12,00 Übrige: 10,80 1,50 5,50 alle Kassen nein * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 20

21 Vertrag der KV Management-Gesellschaft IV-Vertrag Chronische Wunde Grunddiagnostik durch den zuweisenden Arzt IV-Vertrag Chronische Wunde Grunddiagnostik durch den zuweisenden Arzt 52,00 52,00 AOK SAN AOK SAN berechnungs -fähig, nach Bestätigung des Patienten durch das Paul- Gerhardt- Diakonie KH berechnungs -fähig, nach Bestätigung des Patienten durch das MVZ Herderstr. Neben der ist die taggleiche Abrechnung der EBM-Nrn , 02311, und ausgeschlossen. Neben der ist die taggleiche Abrechnung der EBM-Nrn , 02311, und ausgeschlossen * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 21

22 Vertrag der KV Management-Gesellschaft SAPV-Vereinbarung: Vergütung der additiven Teilversorgung Überleitungskonsil einschl. Erstellung des SAPV- Behandlungsplans in der Häuslichkeit des Patienten (zusätzlich zum Hausbesuch nach EBM , 01411, 01412, oder 01415): - Abstimmung und Festlegung der individuellen SAPV- Versorgungsinhalte und des Betreuungsaufwandes mit allen Leistungserbringern - Dokumentation - besondere Praxisorganisation - Absicherung der Medikation und notwendiger weiterer Verordnungen - Organisation einer Rund-um-die-Uhr haus- /fachärztlichen Rufbereitschaft - Austausch patientenbezogener Befunderhebungen und Diagnostik (auch bereichsübergreifend); einmal pro Patient Zusatzpauschale für die SAPV zum Hausbesuch nach EBM , 01411, 01412, oder notwendige haus-/fachärztliche Symptomkontrolle - Prüfung/Anpassung der Medikation der Verordnungen etc Zuschlag zum Hausbesuch nach EBM , 01411, 01412, oder für die SAPV- Notfallversorgung (außerhalb des organisierten Notfalldienstes) 67,50 25,00 25,00 alle Primärkassen Ersatzkassenbereich nein Grundlage ist die Verordnung mittels des Musters 63 durch den Haus-/Facharzt * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 22

23 SAPV-Vereinbarung: SAPV-Versorgung durch qualifizierte Haus- und Fachärzte als verantwortliche Ärzte des Palliativ-Care-Teams des PZ s (Dienstleistung) bezogen auf den einzelnen SAPV-Patienten 91035A Überleitungskonsil in der Häuslichkeit des Patienten 100,00 gemeinsam mit dem den Patienten behandelnden Haus- Zusatzbezeichnung PA /Facharzt als ärztlich verantwortliches Mitglied des P-C-T des PZ 91035B - Abstimmung der individuellen SAPV- 90,00 Versorgungsinhalte mit dem Haus-/Facharzt sowie verantwortliche Versorgungsplanerstellung für alle 91035C Leistungserbringer der SAPV für den genehmigten Zeitraum; einmalig in der ersten Woche 60, A Koordinierungs-/Bereitschafts-pausc. 150,00 - verantwortliche Koordination des individuellen SAPV- Versorgungsplanes, Prüfung auf Aktualität der med. und pflegerischen Festlegungen in der SAPV zwischen 91036B jeweiligen Haus-/Facharzt und PZ sowie allen SAPV- Leistungserbringern - ggf. auch umfasendes weiteres Konsil in der Häuslichkeit mit dem jeweiligen Haus-/Facharzt/SAPV C Leistungserbringer 100,00 Kalenderwochenpauschale, ab der zweiten Woche 91037A 91037B 91037C SAPV-Notfall oder SAPV-Hausbesuch der durch den Vertragsarzt als PZ-Palliativ-Arzt des P-C-T und nicht durch Haus-/Facharzt des SAPV-Patienten erbracht werden kann - Vor-Ort-SAPV-Realisierung einer Bereitschaft durch spezialisierten Palliativarzt des PZ aufgrund - notwendiger spezialisierter SAPV-Systemkontrollen oder - Anpassung/Prüfung der Medikation der Verordn. etc. 70,00 60,00 50,00 alle Primärkassen Ersatzkassenbereich Basiskurs BA Internes Curriculum Zusatzbezeichnung PA Basiskurs BA Internes Curriculum Zusatzbezeichnung PA Basiskurs BA Internes Curriculum Grundlage ist die Verordnung mittels des Musters 63 durch den Haus-/Facharzt * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 23

24 92000 Vereinbarung Diabetisches Fußsyndrom und Hochrisikofuß Erstbesuch (Anamnese, Ausführlicher Fußstatus, Fotodokumentation, Wundbehandlung, Schuh- und. Einlagenbegutachtung,...), einmal im Krankheitsfall Vereinbarung Diabetisches Fußsyndrom und Hochrisikofuß Kontrolluntersuchung (Fußinspektion, Wundkontrolle, BZ- Werte, Dokumentation des Verlaufs, Beratung...), pro Fuß einmal im Behandlungsfall Vereinbarung Diabetisches Fußsyndrom und Hochrisikofuß Rezidiv (Anamnese zur Ursachenverfolgung, Labor, Schuh- u. Einlagenbegutachtung, Wundbehandlung, Fußstatus,...), pro Fuß einmal im Behandlungsfall 70,00 100,00 50,00 alle AOK en alle IKK en alle BKK en Ersatzkassen (EK) Frau Hahne (0391) Die Leistungen nach den Nrn und sind in demselben Behandlungsfall für denselben Fuß nicht nebeneinander berechnungsfähig. AOK: maximale Obergrenze je Quartal 280 Patienten/Arzt IKK n: maximale Obergrenze je Quartal 20 Patienten/Arzt BKK: maximale Obergrenze je Quartal 280 Patienten/Arzt EK: maximale Obergrenze je Quartal 280 Patienten/Arzt * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 24

25 93070 Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Parazentese mit Paukendrainage, einseitiger Eingriff Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Parazentese ohne Paukendrainage, einseitiger Eingriff Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Parazentese mit Paukendrainage, beidseitiger Eingriff Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Parazentese ohne Paukendrainage, beidseitiger Eingriff Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie und einer Prazentese mit Paukendrainage, einseitiger Eingriff Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie und einer Prazentese ohne Paukendrainage, einseitiger Eingriff Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie und einer Prazentese mit Paukendrainage, beidseitiger Eingriff 292, ,00 344,00 327,00 402, ,00 454,00 Bahn-BKK (40401) DAK (..602) KKH (..603) (..701) Novitas BKK (02407) Ja Genehmigung: Frau A. Schmidt (0391) Vertrag: Frau Jung (0391) Vereinbarung gilt nur für Patienten die zum Zeitpunkt des Eingriffs das 7. Lebenshr noch nicht vollendet haben und bei denen der Eingriff ambulant durchgeführt wird. Teilnahmeerklärung des Patienten erforderlich. Der Operateur ist veret die Teilnahmeerklärung innerhalb eines Monats an die jeweilige Kasse zu übermitteln: Bahn BKK per Post (KompetenzCenter Ambulante Versorgung, Franklinstraße 54, Frankfurt am Main) oder per Fax ( ) DAK per Post (DAK-Vertragsgebiet, Gr. Diesdorfer Str. 228/229, Magdeburg) KKH per Post (Regionalzentrum Halle, Bereich Sonstige Leistungen, PF , Halle) oder per Fax ( ) per Post (Dezernat VIII.3.1, sstr. 1, Bochum) oder per Fax ( ) Novitas BKK per Post: (Novitas BKK, Schifferstr , Duisburg) oder per Fax ( ) Die Durchführung der ersten postoperativen Nachbehandlung ein bis zwei Tage nach der Operation ist mit der Vergütung der OP- Leistung abgegolten. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 25

26 93079 Tonsillotomievereinbarung Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie und einer Prazentese ohne Paukendrainage, einseitiger Eingriff Tonsillotomievereinbarung Durchführung der Anästhesie zu den Operationsleist. Entsprechend der Nrn , Tonsillotomievereinbarung Durchführung der Anästhesie zu den Operationsleist. Entsprechend der Nrn , 93072, 93073, 93074, 93076, 93077, 93078, Tonsillotomievereinbarung Durchführung der 2. postoperativen Nachbehandlung eine Woche nach erfolgter Operation Tonsillotomievereinbarung Durchführung der 3. postoperativen Nachbehandlung vier bis sechs Wochen nach erfolgter Operation Tonsillotomievereinbarung Postoperative Überwachung (Aufwachraum) durch den Operateur oder dem Anästhesisten Vereinbarung Akuter Hörsturz Behandlungskomplex I: Indikationsstellung, Infusionstherapie vom Tag, Infusionstherapie und audiologische Untersuchung am 10. Tag sowie Abschlusskontrolle nach 3 Monaten, durch den HNO- Arzt Vereinbarung Akuter Hörsturz Behandlungskomplex II: Infusionstherapie vom 4. bis 9. Tag, bei nicht ausreichender Besserung nach Behandlungskomplex I, durch den HNO-Arzt oder Hausarzt 437,00 213,00 246,00 10,00 10,00 Bahn-BKK (40401) DAK (..602) KKH (..603) (..701) Novitas BKK (02407) Ja FÄ für Anästhesie mit Vertragsarztsitz in Sachsen- Anhalt FÄ für HNO- Heilkunde 85,00 Teiln. HNO-Arzt od. Anästhesist mit Vertragsarztsitz in SAN 270,00 90,00 IKK (WOP*) Abrechnungsausschlüsse neben bis im Behandlungsfall: 31231, 31232, 31233, 31238, 31502, 31503, 31504, 31656, 31657, 31658, 31659, 36231, 36232, 36233, 36238, 36502, 36503, Die Nrn. beinhalten für den konservativ tätigen HNO-Arzt neben den Leistungen der Nachbehandlung ebenfalls den Aufwand für das Ausfüllen der Dokumentation und Rückübersendung an den Operateur. Vertrag: Frau Jung (0391) Genehmigung: Frau Frau Schönemeyer (0391) Mit den Komplexleistungen sind sämtliche obligaten Leistungs-inhalte nach dem Vertrag abgegolten. Die gleichzeitige Abrechnung der obligaten Leistungsinhalte nach EBM ist somit ausgeschlossen. * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 26

27 94001 Ambul. Geriatrischer Reha-Komplex Ambulante geriatrische Komplexbehandlung in der geriatrischen Schwerpunktpraxis Schönebeck, geminderte Tagespauschale Ambul. Geriatrischer Reha-Komplex Ambulante geriatrische Komplexbehandlung in der geriatrischen Schwerpunktpraxis Schönebeck, Tagespauschale 94001A Ambul. Geriatrischer Reha-Komplex Ambulante geriatrische Komplexbehandlung in der geriatrischen Schwerpunktpraxis Klötze, geminderte Tagespauschale 94002A Ambul. Geriatrischer Reha-Komplex Ambulante geriatrische Komplexbehandlung in der geriatrischen Schwerpunktpraxis Klötze, Tagespauschale Vertrag der KV Management-Gesellschaft Ambul. Geriatrischer Reha-Komplex Ambulante geriatrische Komplexbehandlung in der geriatrischen Schwerpunktpraxis Schönebeck, geminderte Tagespauschale Ambul. Geriatrischer Reha-Komplex Ambulante geriatrische Komplexbehandlung in der geriatrischen Schwerpunktpraxis Schönebeck, Tagespauschale Katalog teilnehmender BKK n: AOK, IKK: 101,60 KN: 98,00 AOK SAN (85101) AOK, IKK: 111,60 KN: 108,00 98,00 108,00 Barmer: 101,60 Übrige: 98,00 Barmer: 111,60 Übrige: 108,00 IKK gesund plus (87301) (18701) AOK SAN (85101) Barmer EK Sachsen-Anhalt (88601) BKK mhplus (61421) teilnehmende BKKn der Vertrags-arbeitsgemeinschaft Ost (Katalog ) Vertrag: Frau Scherbath (0391) IKK: maximale Obergrenze von jährlich 30 Patienten KN: maximale Obergrenze von jährlich 50 Patienten AOK: maximale Obergrenze von jährlich 120 Patienten Barmer: maximale Obergrenze von jährlich 40 Patienten BKK: maximale Obergrenze von jährlich 55 Patienten Kasse VKNR Kasse VKNR Kasse VKNR Kasse VKNR BKK BKK advita BKK AESCULAP BKK Akzo Nobel Bayern actimonda Krankenkasse Atlas BKK BKK Basell BKK Beiersdorf AG Brandenburgische BKK BKK B. Braun Melsungen AG BKK Braun-Gillette Debeka BKK BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI BKK Deutsche Bank BKK Diakonie Die Continentale BKK BKK Daimler Heimat Krankenkasse BKK Dürkopp Adler Energie-BKK Ernst & Young BKK ESSO BKK BKK EUREGIO BKK exclusiv BKK Faber-Castell & Partner * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 27

28 BKK firmus BKK Freudenberg BKK Gaenslen & Völter BKK Gildemeister Seidensticker BKK Herford Minden Ravensberg BKK IHV BKK Karl Mayer BKK KBA BKK Linde BKK MAHLE BKK Melitta Plus BKK MEM mhplus BKK BKK Miele Vereinigte-BKK BKK Pfaff BKK Pfalz BKK PHOENIX BKK PricewaterhouseCoopers BKK Publik BKK R+V BKK Rieker.Ricosta.Weisser BKK RWE BKK Salus BKK Salzgitter BKK Scheufelen BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK der SIEMAG BKK Shell/LIFE SKD BKK Südzucker-BKK BKK der Thüringer Energieversorgung BKK Technoform BKK Textilgruppe Hof BKK TUI Vaillant BKK BKK VBU BKK VDN BKK VerbundPlus BKK VICTORIA D.A.S BKK Vital BKK Voralb HELLER*LEUZE*TRAUB BKK Werra-Meissner BKK Wirtschaft und Finanzen WMF BKK BKK Würth BKK ZF & Partner * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 28

29 81103 Beratung, Durchführung Infektionsscreening [K.I.S.S] zwischen der 16. bis 24. SSW, (Abstrichentnahme, Versand, ggf. Einleitung der Therapie inkl. Nachkontrolle) 26,00 IKK BIG direkt gesund Niedergelassene FÄ für Gynäkologie und Geburtshilfe Versicherte erklären Teilnahme mit Anforderung der Unterlagen, IKK BIG händigt Informationsblatt (Anlage 1) und Versandunterlagen für Übermittlung an das benannte Labor aus Vereinbarung Frühzeitige Diagnostik von Gestationsdiabetes Information, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation des Screenings auf Gestationsdiabetes mit oralem Glukosetoleranztest (75g ogtt 2 Stunden Blutzuckerscreening) zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche, einmal pro Schwangerschaft 23,00 IKK BIG direkt gesund Niedergelassene und Angestellte FÄ für Gynäkologie und Geburtshilfe Vertrag: Frau Scherbath (0391) Vereinbarung Hallo Baby Betreuung der Schwangeren gemäß 9 des Vertrages; einmal pro Schwangerschaft Vereinbarung Hallo Baby Sonographische Diagnostik, einmal pro Schwangerschaft, bei Mehrlingen entsprechend der Anzahl Katalog teilnehmender BKK n: 26,50 33,50 nur teilnehmende BKK n (Katalog ) nur teilnehmende BKK n die in der Spalte Beitritt Sonographie mit (+) gekennzeichnet sind (Katalog ) Teilnahmeerklärung Teilnahmeerklär. + Ultraschallgen. Geburtshilfliche Basisdiagnostik oder Ultraschallscreening in der MuVo Teilnahme der schwangeren BKK-Versicherten bis zur 30. SSW nach Teilnahmeerklärung der Versicherten möglich, die Teilnahmeerklärung senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen an: Spektrum K GmbH Hallo Baby Spittelmarkt Berlin Tel: 0180/ / Fax: 030/ Genehmigung: Frau A. Schmidt (0391) Vertrag: Frau Scherbath (0391) Teilnehmende BKK BKK 24 BKK AESCULAP BKK advita BKK Akzo Nobel Bayernactimonda Krankenkasse BKK A. T. U VKNR Beitritt Sonografie Teilnehmende BKK VKNR (+) Atlas BKK ahlmann Audi BKK BKK Basell BKK Beiersdorf AG Bertelsmann BKK BKK BJB Beitritt Sonografie Teilnehmende BKK VKNR BKK BMW Brandenburgische BKK BKK B. Braun Melsungen AG BKK Braun-Gillette BKK exklusiv (+) Debeka BKK * WOP: Wohnortprinzip, gilt für Patienten die in Sachsen-Anhalt wohnen und in teilnehmenden Kassen versichert sind 29 Beitritt Sonografie (+)

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