Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

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1 Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät Teil B Haupt- und Nebenfachprogramme der Institute und Seminare

2 Philosophische Fakultät Romanisches Seminar Studienprogramme - Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (60 ECTS ) - Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) - Französisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (60 ECTS ) - Französisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (60 ECTS ) - Französische Sprachwissenschaft (0 ECTS ) - Französische Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) - Italienisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (60 ECTS ) - Italienisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (60 ECTS ) - Italienische Sprachwissenschaft (0 ECTS ) - Italienische Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Portugiesische Sprach- und Literaturwissenschaft (60 ECTS ) - Portugiesische Sprach- und Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Rätoromanische Sprache und Literatur (60 ECTS ) - Rätoromanische Sprache und Literatur (0 ECTS ) - Rumänische Sprach- und Literaturwissenschaft (60 ECTS ) - Rumänische Sprach- und Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Spanische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) - Spanisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (60 ECTS ) - Spanisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (60 ECTS ) - Spanische Sprachwissenschaft (0 ECTS ) - Spanische Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft (10 ECTS ) - Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft (60 ECTS )

3 Philosophische Fakultät Romanisches Seminar Masterstudium - Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (15 ECTS ) - Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (75 ECTS ) - Französisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (0 ECTS ) - Französisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Französische Sprachwissenschaft (15 ECTS ) - Französische Literaturwissenschaft (15 ECTS ) - Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) - Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft (75 ECTS ) - Italienisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (0 ECTS ) - Italienisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Italienische Sprachwissenschaft (15 ECTS ) - Italienische Literaturwissenschaft (15 ECTS ) - Portugiesische Sprach- und Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Portugiesische Sprach- und Literaturwissenschaft (15 ECTS ) - Rätoromanische Sprache und Literatur (0 ECTS ) - Rätoromanische Sprache und Literatur (15 ECTS ) - Rumänische Sprach- und Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Rumänische Sprach- und Literaturwissenschaft (15 ECTS ) - Spanische Sprach- und Literaturwissenschaft (75 ECTS ) - Spanisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (0 ECTS ) - Spanisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Spanische Sprachwissenschaft (15 ECTS ) - Spanische Literaturwissenschaft (15 ECTS ) - Vergleichende Romanische Literaturwissenschaft (75 ECTS ) - Vergleichende Romanische Literaturwissenschaft (0 ECTS ) - Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft (90 ECTS ) - Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft (0 ECTS ) Versionen HS 006 bis HS 009 (ersetzt durch Version FS 010) FS 010 bis FS 011 (ersetzt durch Version HS 011) HS 011 bis FS 01 (ersetzt durch Version HS 01) HS 01

4 Legende zu den Tabellen 5.a) und 5.b) Die folgenden Abkürzungen werden in allen Tabellen zur Übersicht über die Module (5.a) und zum Mustercurriculum (5.b) verwendet: Veranstaltungsarten (=Modulelemente) Leistungsnachweise (LN) Ergänzende Angaben zu Modulen - B VL Vorlesung PR Prüfung P Pflichtmodul SE Seminar MA aktive Mitarbeit WP Wahlpflichtmodul UE Übung RE Referat W Wahlmodul KO Kolloquium SU schriftliche Übung 1-sem 1-semestriges Modul PK Praktikum SA schriftliche Arbeit -sem -semestriges Modul EX Exkursion TV thematische Varianten desselben Moduls werden angeboten TT Thematisches Tutorat U Modul wird unregelmässig angeboten QO Qualifikationsarbeit ohne Veranstaltung HS bzw. FS Modul wird nur im HS oder FS angeboten Fremdanbieter (innerhalb oder ausserhalb PhF) fr PO Prüfung ohne Veranstaltung na durch Anbieter definiert B Bachelorarbeit m geeignet als vorgezogenes Mastermodul ECTS SWS Semesterwochenstunden M Masterarbeit / «oder» + «und»

5 Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (60 ECTS ) 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Im im Nebenfachprogramm Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (60 ECTS ) wird den Studierenden ein systematisch-historisches Grundlagenwissen in ausgewählten Gebieten der Allgemeinen Literaturwissenschaft sowie in Vergleichender Literaturwissenschaft vermittelt. Im Zentrum stehen die deutschen, romanischen und angelsächsischen Literaturen, daneben kommen auch slawische und antike Literaturen zum Zug. Das im Nebenfachprogramm ermöglicht eine berufliche Tätigkeit im Bereich von: Verlagswesen, Bibliothekswesen, Medien (Print und Nonprint), Public Relations, Verwaltungswesen, Kulturmanagement und unterstützt eine berufliche Tätigkeit in Schulen.. Voraussetzungen Für das Nebenfachprogramm Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (60 ECTS ) werden Fremdsprachenkenntnisse in Französisch und Englisch auf Maturaniveau vorausgesetzt (allfällige Ausnahmen regelt die Wegleitung). Lateinkenntnisse im Sinne von 6 der Rahmenverordnung sind nicht erforderlich. B19.5 Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen.. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Studienprogrammen Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft im Nebenfachprogramm (60 ECTS ) kann nicht mit dem Studienprogramm Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen. 4. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Das Studium gliedert sich in eine Basis- und eine Aufbauphase. Basisstudium (1.-. Fachsemester): - Vermittlung von historischem, methodischem und theoretischem Grundlagenwissen Aufbaustudium (.-6. Fachsemester): - Ausbau und Vertiefung der Kenntnisse des Aufbaustudiums und Entwicklung eigener Schwerpunkte b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Das Studium ist in die beiden Teilfächer Allgemeine Literaturwissenschaft sowie Vergleichende Literaturwissenschaft unterteilt. Die beiden Teilfächer der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft umfassen folgende Gebiete: Allgemeine Literaturwissenschaft - Textanalytische und methodologische Fragen der Literatur - Historische Problemstellungen der Literatur - Medien-, Kultur- und Texttheorien in literaturwissenschaftlicher Hinsicht - Rhetorik, Poetik, Ästhetik Vergleichende Literaturwissenschaft - Transformationsprozesse der Literatur - Vergleichende Literaturtheorie - Verhältnis der Literatur zu den anderen Künsten - Theorie und Praxis der Übersetzung HS1

6 Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (60 ECTS ) 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B.. ECTS benotet Modul Modulelemente (SWS, ECTS ) LN Weitere Angaben zu den Modulen Basisstudium (Pflichtmodule: 19 ECTS ) 6 best Basisseminar AVL SE (, 6) RE/SA P, 1-sem, TV 9 x Basisseminar AVL SE (, 9) RE/SA P, -sem, TV 4 best Vorlesung AVL-BS VL (, 4) PR/SU/MA P, 1-sem, TV Aufbaustudium (Pflicht-/Wahlpflichtmodule: ECTS ) 9 x Aufbauseminar AVL-AS SE (, 9) RE/SA P, -sem, TV 4 best Vorlesung AVL-AS VL (, 4) PR/SU/MA P, 1-sem, TV 9 x Seminar Forschung und Praxis AVL-AS SE (, 9) RE/SA WP, -sem, TV 9 x Qualifikationsarbeit AVL-AS QO (0, 9) SA WP, -sem, TV Basis- und Aufbaustudium (Wahlmodule: 19 ECTS ) -6 best Vorlesung Wahlbereich I - X VL (, -6) PR/SU/MA W, 1-sem, TV, fr/nicht fr -6 best Übung Wahlbereich I - X UE (, -6) MA/SU W, 1-sem, TV, fr/nicht fr -6 best Kolloquium Wahlbereich I - X KO (, -6) PR/SU/MA W, 1-sem, TV, fr/nicht fr -9 best Seminar Wahlbereich I - X SE (, -9) RE/SA W, 1-/-sem, TV, fr/nicht fr -4 best Sondermodul Wahlbereich I - X na PR/SU W, 1-/-sem, TV, fr/nicht fr 4 na Studium generale na na na B19.6 b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines 6-semestrigen s. Semester Modul ECTS Basisseminar AVL Vorlesung AVL-BS Basisseminar AVL Sondermodul Wahlbereich Fremdsprache Vorlesung AVL-AS Kolloquium Wahlbereich Aufbauseminar AVL-AS Übung Wahlbereich Seminar Forschung und Praxis Vorlesung Wahlbereich Studium generale Seminar Wahlbereich Summe ECTS 6. Regeln a) zum Assessmentstudium Entfallen gemäss Abschnitt 4. b) zu den Studienphasen HS1

7 Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (60 ECTS ) Veranstaltungen des Aufbaustudiums können erst nach Abschluss des Basisstudiums besucht werden. Von dieser Regel ausgenommen ist der Wahlbereich, der nach Abschluss des ersten Basisseminars belegt werden kann. c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 4-8 der Rahmenverordnung. d) zur Wahl der Module Es muss entweder das Modul Seminar Forschung und Praxis AVL-AS oder das Modul Qualifikationsarbeit AVL- AS absolviert werden. e) zu Abfolgen Die Module können unter Berücksichtigung von 6.b) in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. B19.7 f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. Im Ausnahmefall, über den die Seminarleitung entscheidet, kann das «Sondermodul Wahlbereich» als Praktikum absolviert werden. Als Leistungsnachweis muss ein schriftlicher Bericht über das Praktikum verfasst und von der Seminarleitung akzeptiert werden. g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Die Anrechnung von im Nebenfach des Lizenziatsstudiums absolvierten Leistungen erfolgt «sur dossier». h) weitere Bei der Wahl der Module ist im Rahmen des bestehenden Lehrangebots darauf zu achten, dass im Laufe des s bei den Lehrveranstaltungen des Pflichtbereichs ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Lehrveranstaltungen aus dem Teilfach Allgemeine Literaturwissenschaft und dem Teilfach Vergleichende Literaturwissenschaft erzielt wird. Zum der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft gehört die Kenntnis von zwei Fremdsprachen (s. Punkt «. Voraussetzungen» der Studienordnung). Es besteht die Möglichkeit, in diesen Sprachen entsprechende Kurse zu belegen. Diese Kurse können im Grossen Nebenfach bis zu maximal 6 ECTS im Wahlbereich (Sondermodul) angerechnet werden. Es empfiehlt sich, den Fremdsprachenerwerb möglichst im Basisstudium zu absolvieren. Weitere Einzelheiten regelt die Wegleitung. i) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 01 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt. HS1

8 Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (0 ECTS ) 1. Studienziele Im im Nebenfachprogramm Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (0 ECTS ) wird den Studierenden ein systematisch-historisches Grundlagenwissen in ausgewählten Gebieten der Allgemeinen Literaturwissenschaft sowie in Vergleichender Literaturwissenschaft vermittelt. Im Zentrum stehen die deutschen, romanischen und angelsächsischen Literaturen, daneben kommen auch slawische und antike Literaturen zum Zug. Das im Nebenfachprogramm unterstützt eine berufliche Tätigkeit im Bereich von: Verlagswesen, Bibliothekswesen, Medien (Print und Nonprint), Public Relations, Verwaltungswesen, Kulturmanagement und eine berufliche Tätigkeit in Schulen.. Voraussetzungen Für das Nebenfachprogramm Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (0 ECTS ) werden Fremdsprachenkenntnisse in Französisch und Englisch auf Maturaniveau vorausgesetzt (allfällige Ausnahmen regelt die Wegleitung). Lateinkenntnisse im Sinne von 6 der Rahmenverordnung sind nicht erforderlich. B19.8 Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen.. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Studienprogrammen Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft im Nebenfachprogramm (0 ECTS ) kann nicht mit dem Studienprogramm Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen. 4. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Das Studium gliedert sich in eine Basis- und eine Aufbauphase. Basisstudium (1.-. Fachsemester): - Vermittlung von historischem, methodischem und theoretischem Grundlagenwissen Aufbaustudium (.-6. Fachsemester): - Ausbau und Vertiefung der Kenntnisse des Aufbaustudiums und Entwicklung eigener Schwerpunkte b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Das Studium ist in die beiden Teilfächer Allgemeine Literaturwissenschaft sowie Vergleichende Literaturwissenschaft unterteilt. Die beiden Teilfächer der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft umfassen folgende Gebiete: Allgemeine Literaturwissenschaft - Textanalytische und methodologische Fragen der Literatur - Historische Problemstellungen der Literatur - Medien-, Kultur- und Texttheorien in literaturwissenschaftlicher Hinsicht - Rhetorik, Poetik, Ästhetik Vergleichende Literaturwissenschaft - Transformationsprozesse der Literatur - Vergleichende Literaturtheorie - Verhältnis der Literatur zu den anderen Künsten - Theorie und Praxis der Übersetzung HS1

9 Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (0 ECTS ) 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B.. ECTS benotet Modul Modulelemente (SWS, ECTS ) LN Weitere Angaben zu den Modulen Basisstudium (Pflichtmodule: 8 ECTS ) 6 x Basisseminar AVL SE (, 6) RE/SA P, 1-sem, TV best Vorlesung AVL-BS VL (, ) PR/SU/MA P, 1-sem, TV Aufbaustudium (Pflichtmodule: 11 ECTS ) 9 x Aufbauseminar AVL-AS SE (, 9) RE/SA P, -sem, TV best Vorlesung AVL-AS VL (, ) PR/SU/MA P, 1-sem, TV Basis- und Aufbaustudium (Wahlmodule: 11 ECTS ) -6 best Vorlesung Wahlbereich I - X VL (, -6) PR/SU/MA W, 1-sem, TV, fr/nicht fr -6 best Übung Wahlbereich I - X UE (, -6) MA/SU W, 1-sem, TV, fr/nicht fr -6 best Kolloquium Wahlbereich I - X KO (, -6) PR/SU/MA W, 1-sem, TV, fr/nicht fr -9 best Seminar Wahlbereich I - X SE (, -9) RE/SA W, 1-/-sem, TV, fr/nicht fr -4 best Sondermodul Wahlbereich I - X na PR/SU W, 1-/-sem, TV, fr/nicht fr na Studium generale na na na B19.9 b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines 6-semestrigen s. Semester Modul ECTS 1 Basisseminar AVL Vorlesung AVL-BS Seminar Wahlbereich 6 Vorlesung AVL-AS 4 Aufbauseminar AVL-AS 9 5 Vorlesung Wahlbereich 6 Studium generale 0 Summe ECTS 6 6. Regeln a) zum Assessmentstudium Entfallen gemäss Abschnitt 4. b) zu den Studienphasen Veranstaltungen des Aufbaustudiums können erst nach Abschluss des Basisstudiums besucht werden. Von dieser Regel ausgenommen ist der Wahlbereich, der nach Abschluss des ersten Basisseminars belegt werden kann. c) über die Wiederholbarkeit von Modulen HS1

10 Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (0 ECTS ) Entsprechen 4-8 der Rahmenverordnung. d) zur Wahl der Module Keine. e) zu Abfolgen Die Module können unter Berücksichtigung von 6.b) in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. Im Ausnahmefall, über den die Seminarleitung entscheidet, kann das «Sondermodul Wahlbereich» als Praktikum absolviert werden. Als Leistungsnachweis muss ein schriftlicher Bericht über das Praktikum verfasst und von der Seminarleitung akzeptiert werden. B19.10 g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Die Anrechnung von im Nebenfach des Lizenziatsstudiums absolvierten Leistungen erfolgt «sur dossier». h) weitere Bei der Wahl der Module ist im Rahmen des bestehenden Lehrangebots darauf zu achten, dass im Laufe des s bei den Lehrveranstaltungen des Pflichtbereichs ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Lehrveranstaltungen aus dem Teilfach Allgemeine Literaturwissenschaft und dem Teilfach Vergleichende Literaturwissenschaft erzielt wird. Zum der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft gehört die Kenntnis von zwei Fremdsprachen (s. Punkt «. Voraussetzungen» der Studienordnung). Es besteht die Möglichkeit, in diesen Sprachen entsprechende Kurse zu belegen. Diese Kurse können im Grossen Nebenfach bis zu maximal 6 ECTS im Wahlbereich (Sondermodul) angerechnet werden. Es empfiehlt sich, den Fremdsprachenerwerb möglichst im Basisstudium zu absolvieren. Weitere Einzelheiten regelt die Wegleitung. i) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 01 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt. HS1

11 Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Die Französische Sprach- und Literaturwissenschaft befasst sich einerseits mit dem Französischen in seiner historischen, geographischen und sozialen Vielfalt, andererseits mit den Literaturen der frankophonen Welt von den Anfängen bis heute. Die Linguistik vermittelt methodische Fähigkeiten zur Beschreibung und Analyse von Sprache; das Literaturstudium befähigt zum Umgang mit Texten verschiedener Gattungen und zur Reflexion über ihre Relevanz. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung verbessern die Studierenden ihre Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Unterrichtssprache ist Französisch; Literatur wird im Original gelesen. Der Bachelorabschluss eröffnet Berufsfelder, in denen wissenschaftliche Kenntnisse des Französischen und der frankophonen Welt erforderlich sind, z.b. Kulturvermittlung, Journalismus, Verlags- und Bibliothekswesen, Reisebranche, internationale Organisationen und Unternehmen. Er ist auch Voraussetzung für weiterführende akademische Qualifikationen. B Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von 6 der Rahmenverordnung sind erforderlich. Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen.. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Französische Sprach- und Literaturwissenschaft im Hauptfachprogramm (90 ECTS ) kann nicht mit folgenden Nebenfachprogrammen kombiniert werden: Französisch (Schwerpunkt Sprachwissenschaft) im Nebenfachprogramm (60 ECTS ) Französisch (Schwerpunkt Literaturwissenschaft) im Nebenfachprogramm (60 ECTS ) Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft im Nebenfachprogramm (60 ECTS ) Französische Sprachwissenschaft im Nebenfachprogramm (0 ECTS ) Französische Literaturwissenschaft im Nebenfachprogramm (0 ECTS ) 4. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Das Studienprogramm gliedert sich in ein Basisstudium (1./. Studienjahr) und ein Vertiefungsstudium (. Studienjahr). b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Es bestehen folgende Teilfächer und Gebiete: Teilfach Französische Sprachwissenschaft Teilfach Französische Literaturwissenschaft Gebiet Literatur des Mittelalters Gebiet Literatur der Neuzeit HS1

12 Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B6.. ECTS benotet Modul Modulelemente (SWS, ECTS ) LN Weitere Angaben zu den Modulen Basisstudium best 001 Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie für Studierende der Romanistik VL (, ) PR P, 1-sem 5 x 011a Introduction à la linguistique française VL (, )+SE (, ) PR P, -sem, HS B x 01a Introduction à l histoire linguistique du français UE (, )+SE (, ) PR P, -sem, FS best 006a Proséminaire thématique de linguistique française SE (, ) SA+SU WP, 1-sem, TV, FS 6 x 491a Linguistique française : Liste de lectures PO (0, 6) PR P, -sem x 101 Introduction à la littérature française du Moyen Âge VL (, ) PR P, 1-sem, FS x 10a Proséminaire I de littérature française du Moyen Âge SE (, ) SA+SU P, 1-sem, HS best 10 Proséminaire thématique de littérature française du Moyen Âge SE (, ) SA+SU+RE WP, 1-sem, TV, U 4 x 01 Introduction à l étude de la littérature française moderne VL (, 4) PR P, 1-sem, HS best 0 Proséminaire I de littérature française moderne SE (, ) MA+SA+SU P, 1-sem x 0a Proséminaire II de littérature française moderne SE (, ) SA P, 1-sem 6 x 49a Littérature française moderne : Liste de lectures PO (0, 6) PR P, -sem Basis- oder Vertiefungsstudium best 008a Introduction à l ancien occitan VL (, ) PR P, 1-sem, HS x Cours de linguistique française VL (, ) PR WP, 1-sem, TV best 06 Les outils informatiques dans l étude des textes romans UE (, ) SU WP, 1-sem, U best 06 Outils «traditionnels» de la linguistique historique: Lexicographie UE (, ) SU WP, 1-sem, U best 064 Outils «traditionnels» de la linguistique historique: L édition des textes médiévaux UE (, ) SU WP, 1-sem, U x Cours de littérature française médiévale VL (, ) PR WP, 1-sem, TV x Cours de littérature française moderne VL (, ) PR WP, 1-sem, TV best 41 Technique de l expression orale (niveau B1) UE (, ) MA+RE W, 1-sem best 41 Technique de l expression orale (niveau B) UE (, ) MA+RE W, 1-sem x 414 Méthodologie de l expression orale (niveau C1) UE (, ) MA+RE WP, 1-sem x 415 Méthodologie de l expression orale (niveau C) UE (, ) MA+RE WP, 1-sem best 416 Exercices de grammaire française (niveau B1/B) UE (, ) MA+SU W, 1-sem best 417a Exercices de grammaire française (niveau C1) UE (, ) MA+SU P, 1-sem x 418 Méthodologie de l expression écrite (niveau C1) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem x 419 Méthodologie de l expression écrite (niveau C) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem best 40 Techniques de la traduction (niveau B1/B) UE (, ) SA+SU W, 1-sem best 41 Techniques de la traduction (niveau C1) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem x 45 Compréhension de l écrit: textes littéraires (niveau C1) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem HS1

13 Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) ECTS benotet Modul Modulelemente (SWS, ECTS ) x 46 Compréhension de l écrit: textes littéraires (niveau C) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem best Cours de civilisation française (niveau C1) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem, TV Vertiefungsstudium x Séminaire en linguistique française SE (, ) RE WP, 1-sem, TV x Séminaire en littérature française médiévale SE (, ) RE WP, 1-sem, TV x Séminaire en littérature française moderne SE (, ) RE WP, 1-sem, TV 6 x Bachelorarbeit in französischer Sprach- und Literaturwissenschaft B (0, 6) SA P, 1-/-sem, TV LN Weitere Angaben zu den Modulen B19.1 b) Exemplarisches Regelcurriculum Das nachstehende exemplarische Regelcurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines 6-semestrigen s. Semester Module a (Anfang) a 0 011a (Schluss) 01a (Anfang) Cours de linguistique française Cours de littérature française moderne 01a (Schluss) 10a 0a Cours de littérature française moderne Cours de civilisation française 006a Cours de linguistique française 491a (Anfang) 49a (Anfang) 008a 491a (Ende) 49a (Ende) Séminaire en linguistique française Bachelorarbeit (Anfang) 45 Séminaire en littérature française moderne Cours de littérature française médiévale Bachelorarbeit (Schluss) E C T S Kommentar Summe ECTS HS1

14 Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) 6. Regeln a) zum Assessmentstudium Entfallen gemäss Abschnitt 4. b) zu den Studienphasen Die Module 001, 006a, 011a, 01a, 101, 10a, 10, 01, 0, 0a, 491a und 49a müssen im Basisstudium absolviert werden. Die Seminarmodule des Vertiefungsstudiums sowie das Pflichtmodul des Typs «Bachelorarbeit» können erst gebucht werden, wenn das Modul des Typs «Liste de lectures» (je nach Teilfach: 491a bzw. 49a) im selben Teilfach erfolgreich absolviert worden ist. Alle anderen Module können nach freier Wahl auf das Basis- und das Vertiefungsstudium verteilt werden. c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 4-8 der Rahmenverordnung. B19.14 d) zur Wahl der Module Das Modul 006a ist einmal zu absolvieren. Die Thematik ist frei wählbar. Das Modul 10 ist einmal zu absolvieren. Die Thematik ist frei wählbar. Von den Modulen des Typs «Cours de linguistique française» sind zwei zu absolvieren. Aus der Gruppe der Module 06, 06 und 064 ist eines zu absolvieren. Von den Modulen des Typs «Cours de littérature française médiévale» ist eines zu absolvieren. Von den Modulen des Typs «Cours de littérature française moderne» sind zu absolvieren. Von den beiden Modulen 414 und 415 ist eines zu absolvieren. Von den beiden Modulen 418 und 419 ist eines zu absolvieren. Von den beiden Modulen 45 und 46 ist eines zu absolvieren. Aus der Gruppe, die Modul 41 sowie die Module des Typs «Cours de civilisation française» umfasst, sind nach freier Wahl Module zu je ECTS zu absolvieren. Von den Modulen des Typs «Séminaire en linguistique française» ist eines zu absolvieren. Das Thema ist frei wählbar. Aus der Gruppe der Module des Typs «Séminaire en littérature française médiévale» und «Séminaire en littérature française moderne» ist insgesamt eines zu absolvieren. Das Thema ist frei wählbar. Es ist 1 Modul des Typs «Bachelorarbeit» zu absolvieren. Das Teilfach und das Thema sind frei wählbar. e) zu Abfolgen Die Module 001, 011a und 01 sind möglichst am Studienanfang zu absolvieren. Der erste Teil des -semestrigen Moduls 011a (Beginn jeweils im HS) ist zu absolvieren, bevor das Modul 01a (ebenfalls -semestrig, mit Beginn jeweils im FS) gebucht wird. Das Modul 006a setzt das erfolgreiche Absolvieren der Module 011a und 01a voraus. Das Modul 008a setzt das erfolgreiche Absolvieren des Moduls 01a voraus. Zum Zeitpunkt der Buchung des -semestrigen Moduls 491a müssen die Module 001, 011a und 01a erfolgreich absolviert sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung (zu Beginn des zweiten Modulsemesters) muss auch das Modul 006a erfolgreich absolviert sein. Das Modul 10a muss nach dem ersten Semester von Modul 01a sowie nach dem erfolgreichen Absolvieren von Modul 101 absolviert werden. Das Modul 10 setzt das erfolgreiche Absolvieren von Modul 101 und 10a voraus. HS1

15 Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) Das Modul 0a setzt das erfolgreiche Absolvieren der Module 01 und 0 voraus. Zum Zeitpunkt der Buchung des -semestrigen Moduls 49a müssen die Module 101, 10a, 01 und 0 erfolgreich absolviert sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung (zu Beginn des zweiten Modulsemesters) müssen auch die Module 10 und 0a erfolgreich absolviert sein. Das Modul 41 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 41 voraus. Das Modul 414 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 41 voraus. Das Modul 415 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 414 voraus. Das Modul 417a setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 416 voraus. Das Modul 419 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 418 voraus. Das Modul 41 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 40 voraus. Das Modul des Typs «Séminaire en linguistique française» setzt das erfolgreiche Absolvieren von Modul 491a voraus. Die Module des Typs «Séminaire en littérature française médiévale» und «Séminaire en littérature française moderne» setzen beide das erfolgreiche Absolvieren des Moduls 49a voraus. f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. B19.15 g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Für die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Hauptfachprogramm Französische Sprach- und Literaturwissenschaft des Lizenziatsstudiums werden im 90-ECTS -Hauptfachprogramm des s 60 ECTS angerechnet. h) weitere Für die Wahlmodule 41, 41, 416 und 40 können beim erfolgreichen Absolvieren ECTS zwar anerkannt, aber nicht an das Studienprogramm angerechnet werden, da es sich hierbei um Kompetenzen handelt, die schon in der Mittelschule zum Lehrstoff gehören. Studierende, die ein einem schweizerischen Maturzeugnis vergleichbares Abgangszeugnis im französischen Sprachgebiet erworben haben, ersetzen die Module der Nummern 41 bis 440 durch Module über insgesamt 1 ECTS aus den Teilfächern «Französische Literaturwissenschaft» bzw. «Französische Sprachwissenschaft» (hierbei müssen beide Teilfächer angemessen vertreten sein) bzw. für höchstens 6 ECTS durch Module des Typs «Cours de civilisation française». Studierende, die nach dem Erlangen des Maturzeugnisses die Sprachdiplome DALF C1 oder DALF C oder ein vergleichbares Diplom einer staatlichen Stelle erworben haben, können sich gegen Vorlage der Entsprechenden Zeugnisse die ECTS der Module 414/415, 417a bzw. 418/419 anrechnen lassen. i) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 01 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt. HS1

16 Französisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (60 ECTS ) 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Die Französische Sprachwissenschaft befasst sich mit dem Französischen in seiner historischen, geographischen und sozialen Vielfalt; sie vermittelt methodische Fähigkeiten zur Beschreibung und Analyse von Sprache. Daneben werden auch Basiskenntnisse in Literaturwissenschaft erworben; diese befähigen zum Umgang mit Texten aus der frankophonen Welt aus verschiedener Gattungen von den Anfängen bis heute und zur Reflexion über ihre Relevanz. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung verbessern die Studierenden ihre Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Unterrichtssprache ist Französisch; Literatur wird im Original gelesen. Der Bachelorabschluss eröffnet Berufsfelder, in denen wissenschaftliche Kenntnisse des Französischen und der frankophonen Welt erforderlich sind, z.b. Kulturvermittlung, Journalismus, Verlags- und Bibliothekswesen, Reisebranche, internationale Organisationen und Unternehmen. Er ist auch Voraussetzung für weiterführende akademische Qualifikationen.. Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von 6 der Rahmenverordnung sind erforderlich. Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. B Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Französische (Schwerpunkt Sprachwissenschaft) im Nebenfachprogramm kann nicht mit folgenden Haupt- und Nebenfachprogrammen kombiniert werden: Französische Sprach- und Literaturwissenschaft im Hauptfachprogramm (90 ECTS ) Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft im Hauptfachprogramm (10 ECTS ) Französische Sprachwissenschaft im Nebenfachprogramm (0 ECTS ) Französische Literaturwissenschaft im Nebenfachprogramm (0 ECTS ). In diesem Falle ist statt der zwei Nebenfachprogramme das Hauptfachprogramm Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) zu studieren. 4. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Das Studienprogramm gliedert sich in ein Basisstudium (1./. Studienjahr) und ein Vertiefungsstudium (. Studienjahr). b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Es bestehen folgende Teilfächer und Gebiete: Teilfach Französische Sprachwissenschaft Teilfach Französische Literaturwissenschaft Gebiet Literatur des Mittelalters Gebiet Literatur der Neuzeit HS1

17 Französisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (60 ECTS ) 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B6.. ECTS benotet Modul Modulelemente (SWS, ECTS ) LN Weitere Angaben zu den Modulen Basisstudium best 001 Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie für Studierende der Romanistik VL (, ) PR P, 1-sem 5 x 011a Introduction à la linguistique française VL (, )+SE (, ) PR P, -sem, HS B x 01a Introduction à l histoire linguistique du français UE (, )+SE (, ) PR P, -sem, FS best 006a Proséminaire thématique de linguistique française SE (, ) SA+SU WP, 1-sem, TV, FS x 101 Introduction à la littérature française du Moyen Âge VL (, ) PR P, 1-sem, FS 4 x 01 Introduction à l étude de la littérature française moderne VL (, 4) PR P, 1-sem, HS 6 x 491a Linguistique française : Liste de lectures PO (0, 6) PR P, -sem Basis- oder Vertiefungsstudium best 008a Introduction à l ancien occitan VL (, ) PR P, 1-sem, HS x Cours de linguistique française VL (, ) PR WP, 1-sem, TV best 06 Les outils informatiques dans l étude des textes romans UE (, ) SU WP, 1-sem, U best 06 Outils «traditionnels» de la linguistique historique: Lexicographie UE (, ) SU WP, 1-sem, U best 064 Outils «traditionnels» de la linguistique historique: L édition des textes médiéveaux UE (, ) SU WP, 1-sem, U best 0 Proséminaire I de littérature française moderne SE (, ) MA+SA+SU P, 1-sem x 0a Proséminaire II de littérature française moderne SE (, ) SA P, 1-sem 1 best 04 Atelier d analyse textuelle UE (1, 1) SU P, 1-sem best 41 Techniques d l expression orale (niveau B1) UE (, ) MA+RE W, 1-sem best 41 Techniques d l expression orale (niveau B) UE (, ) MA+RE W, 1-sem x 414 Méthodologie d l expression orale (niveau C1) UE (, ) MA+RE WP, 1-sem x 415 Méthodologie d l expression orale (niveau C) UE (, ) MA+RE WP, 1-sem best 416 Exercices de grammaire française (niveau B1/B) UE (, ) MA+SU W, 1-sem best 417b Exercices de grammaire française (niveau C1) UE (, ) MA+SU WP, 1-sem x 418 Méthodologie d l expression écrite (niveau C1) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem x 419 Méthodologie d l expression écrite (niveau C) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem best 40 Techniques de la traduction (niveau B1/B) UE (, ) SA+SU W, 1-sem best 41 Techniques de la traduction (niveau C1) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem x 45 Compréhension de l écrit: textes littéraires (niveau C1) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem x 46 Compréhension de l écrit: textes littéraires (niveau C) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem best Cours de civilisation française (niveau C1) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem, TV x 49b Littérature française moderne : Liste de lectures PO (0, ) PR P, -sem Vertiefungsstudium x Séminaire en linguistique française SE (, ) RE WP, 1-sem, TV HS1

18 Französisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (60 ECTS ) b) Exemplarisches Regelcurriculum Das nachstehende exemplarische Regelcurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines 6-semestrigen s. Semester Module ECTS Kommentar a (Anfang) b a (Schluss) 01a (Anfang) B a (Schluss) 0a a a (Anfang) 49b (Anfang) Cours de civilisation française a (Ende) Cours de civilisation française 49b (Ende) a Cours de linguistique française Séminaire en linguistique française 60 Summe ECTS 6. Regeln a) zum Assessmentstudium entfallen gemäss Abschnitt 4. b) zu den Studienphasen Die Module 001, 011a, 01a, 006a, 101, 01 und 491a müssen im Basisstudium absolviert werden. Das Seminarmodul des Vertiefungsstudiums kann erst nach dem erfolgreichen Absolvieren von Modul 491a gebucht werden. Alle anderen Module können nach freier Wahl auf das Basis- und das Vertiefungsstudium verteilt werden. c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 4-8 der Rahmenverordnung. d) zur Wahl der Module Das Modul 006a ist einmal zu absolvieren. Die Thematik ist frei wählbar. Von den Modulen des Typs «Cours de linguistique française» ist eines zu absolvieren. Aus der Gruppe der Module 06, 06 und 064 ist eines zu absolvieren. HS1

19 Französisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (60 ECTS ) Aus der Gruppe der Module 414 / 415, 417b, 418 / 419, 41, 45 / 46 sowie des Typs «Cours de civilisation française» sind deren vier zu insgesamt 8 ECTS zu absolvieren. Dabei darf von den Modulpaaren 414 / 415, 418 / 419 sowie 45 / 46 immer nur höchstens ein Modul absolviert werden. Ebenso dürfen höchstens zwei Module des Typs «Cours de civilisation française» absolviert werden. Es ist ein Modul des Typs «Séminaire en linguistique française» zu absolvieren. Das Thema ist frei wählbar. e) zu Abfolgen Die Module 001 und 011a sind möglichst am Studienanfang zu absolvieren. Der erste Teil des -semestrigen Moduls 011a (Beginn jeweils im HS) ist zu absolvieren, bevor das Modul 01a (ebenfalls -semestrig, mit Beginn jeweils im FS) gebucht wird. Das Modul 006a setzt das erfolgreiche Absolvieren der Module 011a und 01a voraus. Das Modul 008a setzt das erfolgreiche Absolvieren des Moduls 01a voraus. Zum Zeitpunkt der Buchung des -semestrigen Moduls 491a müssen die Module 001, 011a und 01a erfolgreich absolviert sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung (zu Beginn des zweiten Modulsemesters) muss auch das Modul 006a erfolgreich absolviert sein. Das Modul 0a setzt das erfolgreiche Absolvieren der Module 01 und 0 voraus. Zum Zeitpunkt der Buchung des -semestrigen Moduls 49b müssen die Module 101, 01 und 0 erfolgreich absolviert sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung (zu Beginn des zweiten Modulsemesters) muss auch Modul 0a erfolgreich absolviert sein. Das Modul 41 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 41 voraus. Das Modul 414 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 41 voraus. Das Modul 415 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 414 voraus. Das Modul 417b setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 416 voraus. Das Modul 419 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 418 voraus. Das Modul 41 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 40 voraus. Das Modul des Typs «Séminaire en linguistique française» setzt das erfolgreiche Absolvieren von Modul 491a voraus. B19.19 f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Die Anrechnung von im Nebenfach des Lizenziatsstudiums Französische Sprachwissenschaft absolvierten Leistungen erfolgt «sur dossier» gemäss den im Anhang der Rahmenordnung genannten Punktzahlen. h) weitere Studierende, die das Modul «001 Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie für Studierende der Romanistik» bereits im Rahmen ihres Hauptfachprogrammstudiums erfolgreich absolviert haben, besuchen stattdessen andere Module aus dem Teilfach «Französische Sprachwissenschaft» mit äquivalenter Punktzahl. HS1

20 Französisch Schwerpunkt Sprachwissenschaft (60 ECTS ) Für die Wahlmodule 41, 41, 416 und 40 können beim erfolgreichen Absolvieren ECTS zwar anerkannt, aber nicht an das Studienprogramm angerechnet werden, da es sich hierbei um Kompetenzen handelt, die schon in der Mittelschule zum Lehrstoff gehören. Studierende, die ein einem schweizerischen Maturzeugnis vergleichbares Abgangszeugnis im französischen Sprachgebiet erworben haben, ersetzen die Module der Nummern 41 bis 440 durch je ein Vorlesungsmodul aus beiden Teilfächern sowie ein Modul aus der Gruppe «Cours de civilisation française». Studierende, die nach dem Erlangen des Maturzeugnisses die Sprachdiplome DALF C1 oder DALF C oder ein vergleichbares Diplom einer staatlichen Stelle erworben haben, können sich gegen Vorlage der Entsprechenden Zeugnisse die ECTS der Module 414/415, 417b, 418/419 bzw. 45/46 anrechnen lassen. i) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 01 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt. B19.0 HS1

21 Französisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (60 ECTS ) 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Die Französische Literaturwissenschaft befasst sich mit den Literaturen der frankophonen Welt von den Anfängen bis heute. Das Studium befähigt zum Umgang mit Texten verschiedener Gattungen und zur Reflexion über ihre Relevanz. Daneben werden auch in Französischer Sprachwissenschaft grundlegende methodische Fähigkeiten zur Beschreibung und Analyse der Sprache in ihrer historischen, geographischen und sozialen Vielfalt vermittelt. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung verbessern die Studierenden ihre Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Unterrichtssprache ist Französisch; Literatur wird im Original gelesen. Der Bachelorabschluss eröffnet Berufsfelder, in denen wissenschaftliche Kenntnisse des Französischen und der frankophonen Welt erforderlich sind, z.b. Kulturvermittlung, Journalismus, Verlags- und Bibliothekswesen, Reisebranche, internationale Organisationen und Unternehmen. Er ist auch Voraussetzung für weiterführende akademische Qualifikationen.. Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von 6 der Rahmenverordnung sind erforderlich. Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. B19.1. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Französisch (Schwerpunkt Literaturwissenschaft) im Nebenfachprogramm kann nicht mit folgenden Hauptund Nebenfachprogrammen kombiniert werden: Französische Sprach- und Literaturwissenschaft im Hauptfachprogramm(90 ECTS ) Französische Sprachwissenschaft im Nebenfachprogramm (0 ECTS ). In diesem Falle ist statt der zwei Nebenfachprogramme das Hauptfachprogramm Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) zu studieren. Französische Literaturwissenschaft im Nebenfachprogramm (0 ECTS ) 4. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Das Studienprogramm gliedert sich in ein Basisstudium (1./. Studienjahr) und ein Vertiefungsstudium (. Studienjahr). b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Es bestehen folgende Teilfächer und Gebiete: Teilfach Französische Sprachwissenschaft Teilfach Französische Literaturwissenschaft Gebiet Literatur des Mittelalters Gebiet Literatur der Neuzeit HS1

22 Französisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (60 ECTS ) 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B6.. ECTS benotet Modul Modulelemente (SWS, ECTS ) LN Weitere Angaben zu den Modulen Basisstudium 5 x 011a Introduction à la linguistique française VL (, )+SE (, ) PR P, -sem, HS 5 x 01a Introduction à l histoire linguistique du français UE (, )+SE (, ) PR P, -sem, FS B19. x 101 Introduction à la littérature française du Moyen Âge VL (, ) PR P, 1-sem, FS x 10a Proséminaire I de littérature française du Moyen Âge SE (, ) SA+SU P, 1-sem, HS best 10 Proséminaire thématique de littérature française du Moyen Âge SE (, ) SA+SU+RE WP, 1-sem, TV, U 4 x 01 Introduction à l étude de la littérature française moderne VL (, 4) PR P, 1-sem, HS best 0 Proséminaire I de littérature française moderne SE (, ) MA+SA+SU P, 1-sem x 0a Proséminaire II de littérature française moderne SE (, ) SA P, 1-sem 6 x 49a Littérature française moderne : Liste de lectures PO (0, 6) PR P, -sem Basis- oder Vertiefungsstudium best 001 Einführung in die allgemeine Phonetik VLl (, ) PR P, 1-sem x Cours de littérature française médiévale VL (, ) PR WP, 1-sem, TV x Cours de littérature française moderne VL (, ) PR WP, 1-sem, TV 1 best 04 Atelier d analyse textuelle UE (1, 1) SU P, 1-sem best 41 Techniques d l expression orale (niveau B1) UE (, ) MA+RE W, 1-sem best 41 Techniques d l expression orale (niveau B) UE (, ) MA+RE W, 1-sem x 414 Méthodologie d l expression orale (niveau C1) UE (, ) MA+RE WP, 1-sem x 415 Méthodologie d l expression orale (niveau C) UE (, ) MA+RE WP, 1-sem best 416 Exercices de grammaire française (niveau B1/B) UE (, ) MA+SU W, 1-sem best 417b Exercices de grammaire française (niveau C1) UE (, ) MA+SU WP, 1-sem x 418 Méthodologie d l expression écrite (niveau C1) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem x 419 Méthodologie d l expression écrite (niveau C) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem best 40 Techniques de la traduction (niveau B1/B) UE (, ) SA+SU W, 1-sem best 41 Techniques de la traduction (niveau C1) UE (, ) SA+SU WP, 1-sem x 45 Compréhension de l écrit: textes littéraires (niveau C1) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem x 46 Compréhension de l écrit: textes littéraires (niveau C) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem best Cours de civilisation française (niveau C1) UE (, ) MA+PR WP, 1-sem, TV 4 x 491b Linguistique française: Liste de lectures PO (0, 4) PR P, -sem Vertiefungsstudium x Séminaire en littérature française médiévale SE (, ) RE WP, 1-sem, TV x Séminaire en littérature française moderne SE (, ) RE WP, 1-sem, TV HS1

23 Französisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (60 ECTS ) b) Exemplarisches Regelcurriculum Das nachstehende exemplarische Regelcurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines 6-semestrigen s. Semester Module ECTS Kommentar a (Anfang) b 011a (Schluss) 01a (Anfang) B19. 01a (Schluss) 10a b (Anfang) 49a (Anfang) Cours de littérature française moderne b (Ende) 49a (Ende) 6 6 Cours de littérature française médiévale Séminaire en littérature française médiévale Cours de littérature française moderne 60 Summe ECTS 6. Regeln a) zum Assessmentstudium entfallen gemäss Abschnitt 4. b) zu den Studienphasen Die Module 011a, 01a, 101, 10a, 10, 01, 0, 0a und 49a müssen im Basisstudium absolviert werden. Das Seminarmodul des Vertiefungsstudiums kann erst gebucht werden, wenn Modul 49a im selben Teilfach erfolgreich absolviert worden ist. Alle anderen Module können nach freier Wahl auf das Basis- und das Vertiefungsstudium verteilt werden. c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 4-8 der Rahmenverordnung. d) zur Wahl der Module Das Modul 10 ist einmal zu absolvieren. Die Thematik ist frei wählbar. Von den Modulen des Typs «Cours de littérature française médiévale» ist eines zu absolvieren. Von den Modulen des Typs «Cours de littérature française moderne» sind zu absolvieren. HS1

24 Französisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (60 ECTS ) Aus der Gruppe der Module 414 / 415, 417b, 418 / 419, 41, 45 / 46 sowie des Typs «Cours de civilisation française» sind drei zu insgesamt 6 ECTS zu absolvieren. Dabei darf von den Modulpaaren 414 / 415, 418 / 419 sowie 45 / 46 immer nur höchstens ein Modul absolviert werden. Ebenso dürfen von den Modulen des Typs «Cours de civilisation française» höchstens deren zwei absolviert werden. Aus der Gruppe der Module des Typs «Séminaire en littérature française médiévale» und «Séminaire en littérature française moderne» ist insgesamt eines zu absolvieren. Das Thema ist frei wählbar. e) zu Abfolgen Die Module 011a und 01 sind möglichst am Studienanfang zu absolvieren. Der erste Teil des -semestrigen Moduls 011a (Beginn jeweils im HS) ist zu absolvieren, bevor das Modul 01a (ebenfalls -semestrig, mit Beginn jeweils im FS) gebucht wird. Zum Zeitpunkt der Buchung des -semestrigen Moduls 491b müssen die Module 001 und 011a erfolgreich absolviert sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung (zu Beginn des zweiten Modulsemesters) muss auch das Modul 01a erfolgreich absolviert sein. Das Modul 10a setzt das Absolvieren des ersten Semesters von Modul 01a sowie von Modul 101 voraus. Das Modul 10 setzt das erfolgreiche Absolvieren von Modul 101 und 10a voraus. Das Modul 0a setzt das erfolgreiche Absolvieren der Module 01 und 0 voraus. Zum Zeitpunkt der Buchung des -semestrigen Moduls 49a müssen die Module 101, 10a, 01 und 0 erfolgreich absolviert sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung (zu Beginn des zweiten Modulsemesters) müssen auch die Module 10 und 0a erfolgreich absolviert sein. Das Modul 41 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 41 voraus. Das Modul 414 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 41 voraus. Das Modul 415 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 414 voraus. Das Modul 417b setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 416 voraus. Das Modul 419 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 418 voraus. Das Modul 41 setzt ein Entsprechendes Ergebnis beim Einstufungstest am Semesterbeginn bzw. das erfolgreiche Absolvieren von Modul 40 voraus. Die Module des Typs «Séminaire en littérature française médiévale» und «Séminaire en littérature française moderne» setzen beide das erfolgreiche Absolvieren des Moduls 49a voraus. B19.4 f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Die Anrechnung von im Nebenfach des Lizenziatsstudiums Französische Literaturwissenschaft absolvierten Leistungen erfolgt «sur dossier» gemäss den im Anhang der Rahmenordnung genannten Punktzahlen. HS1

25 Französisch Schwerpunkt Literaturwissenschaft (60 ECTS ) h) weitere Für die Wahlmodule 41, 41, 416 und 40 können beim erfolgreichen Absolvieren ECTS zwar anerkannt, aber nicht an das Studienprogramm angerechnet werden, da es sich hierbei um Kompetenzen handelt, die schon in der Mittelschule zum Lehrstoff gehören. Studierende, die ein einem schweizerischen Maturzeugnis vergleichbares Abgangszeugnis im französischen Sprachgebiet erworben haben, ersetzen die Module der Nummern 41 bis 440 durch Module über insgesamt 6 ECTS aus den Teilfächern «Französische Literaturwissenschaft» bzw. «Französische Sprachwissenschaft». Hierbei müssen beide Teilfächer vertreten sein. Studierende, die nach dem Erlangen des Maturzeugnisses die Sprachdiplome DALF C1 oder DALF C oder ein vergleichbares Diplom einer staatlichen Stelle erworben haben, können sich gegen Vorlage der Entsprechenden Zeugnisse die ECTS der Module 414/415, 417b, 418/419 bzw. 45/46 anrechnen lassen. i) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 01 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt. B19.5 HS1

26 Französische Sprachwissenschaft (0 ECTS ) 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Die Französische Sprachwissenschaft befasst sich mit dem Französischen in seiner historischen, geographischen und sozialen Vielfalt; sie vermittelt methodische Fähigkeiten zur Beschreibung und Analyse von Sprache. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung verbessern die Studierenden ihre Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Unterrichtssprache ist Französisch; Literatur wird im Original gelesen. Der Bachelorabschluss eröffnet Berufsfelder, in denen wissenschaftliche Kenntnisse des Französischen und der frankophonen Welt erforderlich sind, z.b. Kulturvermittlung, Journalismus, Verlags- und Bibliothekswesen, Reisebranche, internationale Organisationen und Unternehmen. Er ist auch Voraussetzung für weiterführende akademische Qualifikationen.. Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von 6 der Rahmenverordnung sind erforderlich. B19.6 Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen.. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Französische Sprachwissenschaft im Nebenfachprogramm kann nicht mit folgenden Haupt- und Nebenfachprogrammen kombiniert werden: Französische Sprach- und Literaturwissenschaft im Hauptfachprogramm (90 ECTS ) Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft im Hauptfachprogramm (10 ECTS ) Französisch (Schwerpunkt Sprachwissenschaft) im Nebenfachprogramm (60 ECTS ) Französisch (Schwerpunkt Literaturwissenschaft) im Nebenfachprogramm (60 ECTS ). In diesem Falle ist statt der zwei Nebenfachprogramme das Hauptfachprogramm Französische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS ) zu studieren. Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft im Nebenfachprogramm (60 ECTS ) 4. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Das Studienprogramm gliedert sich in ein Basisstudium (1./. Studienjahr) und ein Vertiefungsstudium (. Studienjahr). b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Es besteht folgendes Teilfach: Teilfach Französische Sprachwissenschaft HS1

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