Dokumentation. Veloverträglichkeit von Tram-Kaphaltestellen. Einführung

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1 vormals Interessengemeinschaft Velo Bern Bollwerk 35 Postfach 6711 CH-3001 Bern Tel Fax Dokumentation PC-Konto Unser Zeichen tsb Bern, Veloverträglichkeit von Einführung Kaphaltestellen für Trams erfreuen sich im Gegensatz zu Inselhaltestellen wachsender Beliebtheit. Bei solchen Fahrbahnhaltestellen mit Velodurchfahrten ergibt sich bezüglich Perronhöhen und Abstand von der Schiene ein Interessenskonflikt zwischen den Bedürfnissen der Behinderten und der Velofahrenden. Am 14. August 1996 fand in Bern im Depothof Eigerplatz der damaligen Städtischen Verkehrsbetriebe Bern, heute Bernmobil, ein Versuch in Begleitung von Vertretern von Behindertenorganisationen und der IG Velo Bern statt. Dabei wurde der Einfluss des Abstandes der Perronkante (ohne Berücksichtigung der Höhe) zu den Schienen bei Tramstationen, die als Kaphaltestellen gestaltet sind, auf die Gängigkeit für Gehbehinderte (ohne Rollstuhlgängigkeit) bzw. auf die Befahrbarkeit für den Veloverkehr untersucht. Der Perron wurde mittels eines Holzpaletts "simuliert". Die Höhe konnte dabei nicht variiert werden, nur der Abstand. Auch die Befahrbahrkeit mit Anhängern wurde nicht getestet. Seit damals wurden in Bern neue Kaphaltestellen mit mind. 80 cm Abstand und max. 15cm Höhe gebaut. Die Beobachtungen nach dem Labor versuch zeigten eindeutig, dass dessen Ergebnisse nicht auf "Feldbedingungen" übertragbar sind. Denn bei der idealisierten Versuchsanordnung im Depothof waren die meisten Begleiteffekte ausgeblendet, so dass deren Einfluss nicht bestimmt werden konnte. Die IG Velo Bern analysierte sodann anhand von n-beispielen in Bern die subjektive Wirkung der tatsächlich vorhandenen ngeometrie und der übrigen lokalen Umstände auf Velofahrende. Dabei zeigte sich deutlich, dass nebst dem Abstand Perronkante - Schiene (dem damals für Bern wichtigen Faktor) natürlich die Perronhöhe ausschlaggebend ist, ferner weitere Kriterien wie weiter unten aufgelistet bat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die IGs Velo Bern, Basel und Zürich (und Genf) sowie die Behindertenorganisation Procap zu Gesprächen über diese Problematik. Die Zielkonflikte wurden erkannt, Lösungen aber nicht gefunden. Inzwischen (bis 2008) hat das BAV das Behindertengleichstellungrecht präzisiert, der Interessenskonflikt ist geblieben oder gar verschärft worden, zumal die verschiedenen Schweizer Tramstädte verschiedenes Rollmaterial und verschiedene Lösungsansätze haben IG VELO BERN Seite 1

2 Erfahrungen aus Bern, mögliche Kriterien für die Veloverträglichkeit von Kaphaltestellen Hauptkriterien für die Veloverträglichkeit einer Kaphaltestelle sind die Höhe h der Einsteigkante (Perronhöhe) und die Distanz d zwischen Randstein und der rechten Scheine des Geleises. Die allermeisten Velos fahren in diesem Zwischenraum. Weitere Kriterien für die Veloverträglichkeit können sein: Was befindet sich vor der (Engnisse, Parkplätze?) Ist das Trottoir vorgezogen oder schwenken die Schienen ans Trottoir Wie fährt man in den Engpass ein (gerade oder aus einer Kurve) Wie gross ist die "normale" Geschwindigkeit der Velos im Bereich der Liegt die in einer Steigung oder in einem Gefälle Liegt die in einer Kurve oder einer geraden Stelle der Strasse Wie ist der Zustand des Belags (Löcher, Querrinnen, Spurrinnen bei kombinierter Bus- /Tramhaltestelle) Hat der Belag zwischen Schiene und Perron ein Quergefälle (oft höher Richtung Perron) Sind die Abstands- und Höhenmasse über die ganze konstant (oder wird es enger) Gibt es Velos, die im Bereich der eine Schienenquerung vornehmen müssen (z.b. Einspuren zum Linksabbiegen) Gibt es ablenkende Elemente, z.b. Fussgängerstreifen, dicht am Rand stehende Fussgänger, zu beachtende Lichtsignale, welche den Blick vom Engnis wegzwingen, Werbeplakate (wie sie von diversen Behörden teils rechtswidrig bewilligt wurden (siehe Ist die Strasse sauber oder liegen häufig Schmutz, Splitt, Laub oder Scherben, welche ein Brems- oder Ausweichmanöver erfordern könnten Gibt es Schachtdeckel oder Einlaufroste zwischen Schiene und Perron Liegen im Winter regelmässig Schneereste, gibt es gefrierendes Schmelzwasser Welche Chancen bestehen für die Velofahrenden mit Anhänger? Bei Radabstand und Reifenbreite von Anhängern herrscht grosse Vielfalt. Gibt es eine einfache, direkte und sichere Umfahrungsmöglichkeit (z.b. hinter dem Wartehäuschen hindurch) 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 2

3 Versuch einer Verallgemeinerung (2003): Ueberschlagsmässig kann man die Abhängigkeit zwischen Abstand und Höhe in einem Diagramm darstellen, das für eine Grobbeurteilung eine verbotene und eine unbedenkliche Zone festlegt. Mindestens in der "Grauzone" müssen viele weitere Kriterien für eine Beurteilung einbezogen werden. Die genauen verbotenen und unbedenklichen Werte müssten wohl in einer Forschungsarbeit ermittelt werden und sind von vielerlei ortsbezogenen Faktoren abhängig. Aufgrund der (auch subjektiven) Erfahrungen in Bern könnte dieses Diagramm so aussehen: Nachtrag 2008: Damals sprach noch niemand von gegen 30cm hohen Perronkanten im städtischen Bereich! Eine Extrapolation wäre deshalb nicht statthaft. Mass in cm Lesebeispiele: Bei d<75 cm Abstand sind fast alle Perrons nicht velotauglich (ausser h<7) Bei d=80 cm darf der Perron max. 12 cm hoch sein Bei d=85 cm darf er 15cm hoch sein Mass in cm Bei der allfälligen Suche nach einheitlichen Empfehlungen oder Lösungen für Kaphaltestellen muss weiter folgendes beachtet werden: Vermutlich wird man keine über die ganze Schweiz kohärente Lösung finden. Wesentlicher Faktor für die Optimierung der Behindertengängigkeit einer Kaphaltestelle ist auch das Rollmaterial der jeweiligen Stadt. Für die Veloverträglichkeit spielt dieses jedoch keine Rolle; je besser das Rollmaterial ausgerüstet ist (Niederflurfahrzeuge, Rampen usw.), desto mehr kann man Kompromisse zugunsten des Veloverkehrs machen. Bei den n wird man kaum darum herum kommen, jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller lokalen Faktoren zu prüfen. Ein grosses Problem bilden zudem die Velo-Anhänger, da bei Radabstand und Reifenbreite eine grosse Vielfalt herrscht IG VELO BERN Seite 3

4 Allgemeine Bemerkungen zu den folgenden Fallbeispielen Unser nmass (d und h) wurde vor Ort gemessen und geht vom Randstein/Perron bis zum Beginn der Schienenvertiefung in der rechten Schiene. Die für Velos nutzbare Breite ist natürlich wesentlich schmaler, dies wegen der minimalen Distanz der Pedale zum Perron sowie der nicht sicher befahrbaren Metallfläche rechts der Schienenvertiefung. Der Abstand zur Schienenachse (Mitte) wäre genau 50cm grösser. Die Beurteilungen gelten nur für Velos ohne Anhänger. Aufgrund der Verschiedenheit der Radabstände der Anhänger war bisher keine einheitliche Aussage möglich. Aber generell muss festgestellt werden, dass die Wahrscheinlichkeit bei Kaphaltestellen sehr hoch ist, dass eine der drei Spuren eines Velos mit Anhänger in eine der beiden Schienen eines Geleises gerät. "Bedeutung Veloverkehr" im Formular: Nach der Bedeutung Veloverkehr haben wir nicht differenziert. Die Forderung aus Velosicht lautet, dass jede grundsätzlich velotauglich sein muss, unabhängig von geschätzten Frequenzen. Und in Bern folgen die Velo- Hauprouten ohnehin auch den Tramlinien. In Bern ist jede Tramhaltestelle auch dauerhaft oder potentiell Bushaltestelle, nämlich zumindest für den Tram-Ersatzdienst (bei Pannen, Baustellen, Veranstaltungen). Alle neuen n werden seit vielen Jahren schon für eine Busdurchfahrt in meist beiden Richtungen konzipiert. Linksüberholen von Trams bietet zumindest in Bern ein generelles Risiko, weil hier die Trams links keine Rückspiegel haben. Ein Wagenführer kann sich also vor dem Losfahren nicht vergewissern, ob er noch ein Velo vorbeilassen müsste. Das isolierte Betrachen der genügt nicht. Nebst dem Engnis in einer Kaphaltestelle ist auch das Vorher zu betrachten: Wie ist die Geometrie vor der, wie verschwenken Geleise und Randstein, wie verändert sich die Fahrbahnaufteilung, der Platz, der den Velos zugedacht ist, was gibt es rechts für Hindernisse und Gefahren (z.b. Parkfelder). 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 4

5 Die Fallbeispiele 1) Stadt: Bern Distanz d: 77 Linie: 3,5,9 (Tram), 12 Bus Höhe h: 11 Strasse: Spitalgasse rechts umfahrbar: nur theoretisch, viel zu viele Fussgänger : Bärenplatz Tram links überholbar: ja Richtung: stadtauswärts Fussgängerfreundliche Zone ohne MIV (aber mit intensivem ÖV sowie Velos) Geschwindigkeit Velos: mittel bis niedrig Steigung/Gefälle: keines Belag/Quergefälle: Pflaster & Asphaltflicken, uneben Kurve: nein Fussgängerstreifen: nein, wilde Querungen Senklöcher: keine Linksabbiegende Velos: ca. 50% ungenügend 2007 IG VELO BERN Seite 5

6 2) Stadt: Bern Distanz d: 86 Linie: 5 (Ast Fischermätteli) Höhe h: 15.5 Strasse: Effingerstrasse rechts umfahrbar: nein : KV Richtung: stadteinwärts Gleis verschwenkt zum Trottoir, Parkplätze auf Trottoir vor Tram links überholbar: theoretisch ja, ausser bei regem Gegenverkehr Geschwindigkeit Velos: zügig Steigung/Gefälle: nein Belag/Quergefälle: gut, kein Quergefälle Kurve: nein Fussgängerstreifen: ja, vor und nach Senklöcher: eines, jedoch unproblematisch Linksabbiegende Velos: keine gut verträglich 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 6

7 3) Stadt: Bern Distanz d: 82 Linie: 5 (Ast Fischermätteli) Höhe h: 11 Strasse: Pestalozzistr. rechts umfahrbar: nein : Cäcilienstr. Richtung: stadtauswärts Sehr lange Steigung vor mit gleichem Schienenabstand und teilweise abgesenktem Trottoir, damit Velos das Tram vorlassen können. in Gegenrichtung ist Fahrbahnhaltestelle Tram links überholbar: ja, falls kein Gegenverkehr Geschwindigkeit Velos: tief Steigung/Gefälle: Steigung Belag/Quergefälle: problemlos Kurve: vor der Fussgängerstreifen: ja, vor der Senklöcher: nein Linksabbiegende Velos: ja gut verträglich Blick gegen die Fahrrichtung Blick in Fahrrichtung, Ende der Steigung 2007 IG VELO BERN Seite 7

8 4a) Stadt: Bern Distanz d: 80 Linie: 3 (Ast Weissenbühl) Höhe h: 11,5 Strasse: Seftigenstrasse rechts umfahrbar: eher theoretisch, in der Planung nur als halbherziges Bekenntnis berücksichtigt : Beaumont Tram links überholbar: nein (Fussgängerinseln) Richtung: stadteinwärts (Gegenrichtung = Nr. 4b) Rechtsumfahren wurde baulich ermöglicht (abgesenkte Randsteine) und sollte toleriert sein, ist rechtlich aber nicht sichergestellt (keine Signalisation, keine Markierung). Geschwindigkeit Velos: zügig Steigung/Gefälle: leichtes Gefälle Belag/Quergefälle: Belag ok Kurve: nein Fussgängerstreifen: ja, vor und nach der Senklöcher: keine Linksabbiegende Velos: nur wenige, nach dem zweiten Fussgängerstreifen akzeptabel 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 8

9 4b) Stadt: Bern Distanz d: 80 Linie: 3, Ast Weissenbühl Höhe h: 11,5 Strasse: Seftigenstrasse (Bern) rechts umfahrbar: ja, aber keinerlei Signalisation, rechtlich somit nicht gestützt. Kaum Konflikte, auch nicht mit der Einmündung von rechts aus einer Tempo-30-Zone via Trottoirüberfahrt : Beaumont Tram links überholbar: nein Baujahr 2002 Richtung: stadtauswärts Geschwindigkeit Velos: mittel bis niedrig (Gegenrichtung = Nr. 4a) Steigung/Gefälle: leichte Steigung Belag/Quergefälle: ok Rechtwinklig vorstehendes Kap, Kurve: leichte Rechtskurve vor Anschlag bei der Auffahrt der Fussgängerstreifen: ja, vor und nach Umfahrung: rechtwinklig 1-2cm hoch. Senklöcher: keine Stadteinwärts (Gefälle) nur theoretische Linksabbiegende Velos: vereinzelte Umfahrungsmöglichkeit (Wartehäuschen, viele Konflikte) gut verträglich 2007 IG VELO BERN Seite 9

10 5) Stadt: Bern Distanz d: * Linie: 9 (Ast Wabern) Höhe h: 12, * Strasse: Monbijoustrasse rechts umfahrbar: nein : Wander Richtung: stadteinwärts * Keine konstanten Masse von d und h! Die Durchfahrt wird immer enger. Tram links überholbar: nur theoretisch (Sicherheitslinie, ev. Gegenverkehr, Fussgänger) Geschwindigkeit Velos: hoch Steigung/Gefälle: starkes Gefälle Belag/Quergefälle: Belag unruhig Kurve: nein Fussgängerstreifen: nach Senklöcher: keine Linksabbiegende Velos: wenige katastrophal, gefährlich 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 10

11 6) Stadt: Bern Distanz d: 80 Linie: 9 (Ast Wabern) Höhe h: 11 Strasse: Monbijoustrasse rechts umfahrbar: nein : Sulgenau Richtung: stadtauswärts extremes Verschwenken der Geleise gegen Trottoir, dahinter eine Linksabbiegspur Tram links überholbar: ja, aber nur auf Spur fürs Linksabbiegen Geschwindigkeit Velos: zügig Steigung/Gefälle: keine, zuvor leichtes Gefälle Belag/Quergefälle: problemlos Kurve: Einfahrt in Linkskurve (siehe zweites Bild) Fussgängerstreifen: vor und nach der Senklöcher: nur im Randstein, keine Roste Linksabbiegende Velos: viele, Gleisquerung gefährlich katastrophal, gefährlich, viele Stürze 2007 IG VELO BERN Seite 11

12 7) Stadt: Bern Distanz d: 79 Linie: 9 (Ast Wabern) Höhe h: 12 Strasse: Monbijoustrasse rechts umfahrbar: eher theoretisch, in der Planung nur als halbherziges Bekenntnis berücksichtigt : Monbijou Tram links überholbar: nur theoretisch Richtung: stadteinwärts unmittelbar nach Kreuzung mit LSA, wo Tram und Velo noch nebeneinander stehen, führt z.t. zu Gedrängel zwischen Tram und Velo. Abgesenkter Randstein Trottoir Geschwindigkeit Velos: gering Steigung/Gefälle: leichte Steigung Belag/Quergefälle: problemlos Kurve: nein Fussgängerstreifen: Querung ohne Streifen nach Senklöcher: keine Linksabbiegende Velos: keine gut verträglich 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 12

13 8) Stadt: Bern Distanz d: 75 Linie: 3,5,9 Höhe h: 12 Strasse: Hirschengraben rechts umfahrbar: ja, Trottoir zu Beginn offiziell freigegeben. Durch Markierung jedoch später verhindert. : Hirschengraben Tram links überholbar: nein, sehr gefährlich, viel Tram- Gegenverkehr. Richtung: stadtauswärts Geschwindigkeit Velos: je nach Tramverkehr, gemässigt Steigung/Gefälle: leichtes Gefälle 3 Tramlinien, extrem Belag/Quergefälle: problemlos dichter Tramverkehr, oft 2-3 Trams Kurve: keine in und um die. Fussgängerstreifen: keine War vor 1996 noch Traminsel mit Senklöcher: keine Fahrbahn rechts davon. Linksabbiegende Velos: keine Viele Fussgänger. ungenügend, Umfahrung nicht immer nutzbar 2007 IG VELO BERN Seite 13

14 9) Stadt: Bern Distanz d: 75 Linie: 9 (Ast Guisanplatz) Höhe h: 16 Strasse: Kornhausplatz rechts umfahrbar: ja, Fussgängerzone mit Velo gestattet : Zytglogge Tram links überholbar: nein Richtung: stadteinwärts Sehr lange für bis 3 Tramzüge Geschwindigkeit Velos: zügig Steigung/Gefälle: zuerst Gefälle, gegen Schluss Steigung Belag/Quergefälle: problemlos Kurve: keine Fussgängerstreifen: keine, viele wilde Querungen Senklöcher: keine Linksabbiegende Velos: wenige ungenügend, Umfahrung rechts ist aber meist nutzbar 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 14

15 10) Stadt: Bern Distanz d: 66 Linie: 9 (Ast Guisanplatz) Höhe h: 16 Strasse: Kornhausstrasse rechts umfahrbar: ja, Umfahrungszwang durch Radweg : Kursaal Tram links überholbar: nein, unnötig Richtung: stadtauswärts Unmittelbar vor der beim Beginn Radweg (Bildvordergrund) können Velo und Tram nicht nebeneinander sein. Geschwindigkeit Velos: mittel bis langsam Steigung/Gefälle: leichte Steigung Belag/Quergefälle: problemlos Kurve: nur wegen Umfahrung Fussgängerstreifen: 2x über Radweg Senklöcher: keine Linksabbiegende Velos: keine Sehr gut dank Umfahrung 2007 IG VELO BERN Seite 15

16 11) Stadt: Bern Distanz d: 80 Linie: 9 (Ast Guisanplatz) Höhe h: 11 Strasse: Rodtmattstrasse rechts umfahrbar: nein : Parkstrasse Richtung: stadteinwärts Trottoir vorgezogen+ Gleis verschwenkt. Parkierte Autos vor der sind fast das grössere Problem Tram links überholbar: nur theoretisch, Kreuzung nach der Geschwindigkeit Velos: mittel Steigung/Gefälle: keine Belag/Quergefälle: problemlos Kurve: nein Fussgängerstreifen: nach der Senklöcher: keine Linksabbiegende Velos: fast keine akzeptabel, jedoch in der Zufahrt gefährlich Blick in Fahrrichtung Blick gegen die Fahrrichtung 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 16

17 12) Stadt: Bern Distanz d: 78 Linie: 9 (Ast Guisanplatz) Höhe h: 12 Strasse: Rodtmattstrasse rechts umfahrbar: nein : Parkstrasse Richtung: stadtauswärts Enge Fahrbahn. Autos können Velos nicht legal überholen (Sicherheitslinie). Rel. lange Strecke vor der, auf der Trams die Velos wegen parkierter Autos nicht überholen können. Tram links überholbar: nur theoretisch, Kreuzung nach der Geschwindigkeit Velos: mittel Steigung/Gefälle: keine Belag/Quergefälle: problemlos Kurve: nein Fussgängerstreifen: nach der Senklöcher: Längsrost über ganze Linksabbiegende Velos: ja, etliche ungenügend 2007 IG VELO BERN Seite 17

18 13) Stadt: Bern Distanz d: 73 Linie: 9 (Ast Guisanplatz) Höhe h: 12 Strasse: Moserstrasse rechts umfahrbar: nein : Spitalacker Richtung: stadtauswärts Einmündung vor der Tram links überholbar: nein, Kreuzung nach der Geschwindigkeit Velos: mittel Steigung/Gefälle: keine Belag/Quergefälle: leicht unregelmässig / leicht gegen links Kurve: nein Fussgängerstreifen: nach der Senklöcher: keine Linksabbiegende Velos: wenige ungenügend 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 18

19 14) Stadt: Bern Distanz d: 80 Linie: 3 (Ast Saali) Höhe h: 10 Strasse: Muristrasse rechts umfahrbar: nein : Weltpostverein Baujahr 2000 Richtung: stadtauswärts Engnis oft nachteilig für Velos wegen zu stark rechtsfahrender Autos (trotz verschwenkter Sicherheitslinie) Tram links überholbar: nein Geschwindigkeit Velos: zügig Steigung/Gefälle: keines Belag/Quergefälle: gut, kein Quergefälle Kurve: nein Fussgängerstreifen: ja, nach der Senklöcher: Längsrost vor dem Kap, jedoch unproblematisch Linksabbiegende Velos: keine gut verträglich 2007 IG VELO BERN Seite 19

20 16) Stadt: Bern Distanz d: 79 Linien: 3&5 (Ast Saali & Ostring) Höhe h: 11 Strasse: Thunstrasse rechts umfahrbar: ja, breit abgesenkter Randstein, aber keinerlei Signalisation, rechtlich somit nicht gestützt : Luisenstrasse Tram links überholbar: für Velos theoretisch knapp möglich, Baujahr 2001 aber Fussgängerstreifen nach der Richtung: stadtauswärts Geschwindigkeit Velos: tief Steigung/Gefälle: Steigung Belag/Quergefälle: problemlos Wenige Konflikte mit Einmündung Kurve: keine und mit Fussgängern. Fussgängerstreifen: ja, vor und nach der Stadteinwärts Einsattelung wegen Senklöcher: nein privaten Zufahrten. Linksabbiegende Velos: nein [Stadteinwärts (Gefälle) keine Umfahrungsmöglichkeit] gut verträglich überarbeitet/ergänzt.2003, 2007, 2008 thomas.schneeberger@provelobern.ch 2007/2008 PRO VELO BERN Seite 20

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