Handreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen

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1 Handreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen Fachinformatiker/-in IT-System-Elektroniker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau Hinweise für Auszubildende, Ausbildungs-/Umschulungsbetriebe, Berufsschulen und Prüfungsausschüsse Stand: September 2014

2 1. Vorbemerkung 3 Abbildung 1: Prüfungsstruktur IT-Berufe 3 2. Zeitplan für die Abschlussprüfung 3 Abbildung 2: Zeitlicher Ablauf der Sommer- bzw. Winterabschlussprüfung 4 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren 5 Abbildung 3: Online-Anmeldung 6 4. Projektarbeit und deren Dokumentation 8 Abbildung 4: Bewertungsmatrix Projektdokumentation Schriftliche Abschlussprüfung 11 Abbildung 6: U-Form Verlag Präsentation und Fachgespräch 13 Abbildung 7: Präsentation und Fachgespräch Bestehen der Abschlussprüfung 15 Abbildung 8: Abschlussprüfung Gewichtung und Bestehen 15 Gilt ausschließlich für eine Wiederholungsprüfung 16 Persönliche Erklärung 17 2

3 1. Vorbemerkung Die Struktur der Ausbildungsordnungen mit gemeinsamen Kernqualifikationen sowie fach- und profilprägenden Qualifikationen bringen für die Prüfungen die in Abbildung 1 gezeigten Bestandteile. So sind eine betriebliche Projektarbeit mit Dokumentation und deren Präsentation sowie ein Fachgespräch in das Prüfungsgeschehen eingebunden. Prüfungsteil A Projektarbeit Präsentation und Fachgespräch Prüfungsteil B Ganzheitliche Aufgabe I 90 Minuten Ganzheitliche Aufgabe II 90 Minuten Abbildung 1: Prüfungsstruktur IT-Berufe Wirtschafts- u. Sozialkunde 60 Minuten 2. Zeitplan für die Abschlussprüfung Der Prüfungsteilnehmer muss im ersten Schritt neben der schriftlichen Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund (IHK), den Antrag für sein Projekt stellen. Da ein prüfungsgeeignetes betriebliches Projekt nicht täglich zur Verfügung steht, ist ein Zeitfenster von ca. 4 Wochen dafür vorgesehen. Die genauen Termine werden den Ausbildungsbetrieben/Prüfungsteilnehmern rechtzeitig von der IHK schriftlich mitgeteilt. Weiterhin wird der zeitliche Ablauf der jeweiligen Abschlussprüfung für IT-Berufe online veröffentlicht. ( pruefung_it_berufe.html) Abgabetermine sind grundsätzlich einzuhalten. Unbegründet verspätet eingereichte Anträge, Nachbesserungen, Projektdokumentationen usw. werden nicht mehr angenommen. Dies kann zu einem Nichtbestehen des Prüfungsteils A führen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Genehmigung des Projektes. Ein Projektantrag kann vom Prüfungsausschuss allerdings nicht nur genehmigt, sondern auch mit Auflage genehmigt oder gar zurückgewiesen werden. Auch dies teilt die zuständige IHK dem Prüfungsteilnehmer mit. Sollte mit einer Auflage genehmigt worden sein, ist der Prüfling angehalten sich an die mitgeteilten Vorgaben zu halten. Bei einer Ablehnung ist entsprechend den Vorgaben des Prüfungsausschusses der Projektantrag innerhalb des mitgeteilten Zeitfensters zu verändern, ggf. ein neues Projekt einzureichen. Im Projektantrag hat der Teilnehmer anzugeben, wann das Projekt starten soll und wann es voraussichtlich beendet sein wird. Der Prüfungsausschuss wird eine Entscheidung über den Antrag so rechtzeitig fällen, dass der Projektzeitraum eingehalten werden kann. Allerdings darf der Zeitraum zwischen Antragstellung und geplantem Beginn nicht zu kurz bemessen sein. Mit der Durchführung des Projektes darf jedenfalls erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. 3

4 Betriebliche Projekte haben immer wieder die Eigenschaft, dass nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. Für die Projektdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitraum von höchstens 6 Wochen vorgesehen. Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Sie ist unmittelbar nach Ende des Projektes online einzustellen. Die Abgabefrist wird von IHK mitgeteilt. Abweichende Fristen können vom Prüfungsausschuss festgelegt werden und der Prüfungsteilnehmer würde dann mit der Genehmigungs informiert. Die Bewertung der Projektarbeit erfolgt anhand der Dokumentation und wird vom Prüfungsausschuss vorgenommen. Der Prüfungsteil B (schriftliche Prüfung) wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Für die Sommerprüfung findet die schriftliche Prüfung in der ersten vollen Mai-Woche eines Jahres und für die Winterprüfung in der letzten vollen November-Woche statt. Der Prüfungsausschuss wird die Aufgaben innerhalb von 3-4 Wochen nach Durchführung der Prüfung bewerten. Die vorläufigen Ergebnisse sind online einzusehen. Weitere Informationen werden den Prüflingen in der Einladung mitgeteilt. Die Präsentation und das Fachgespräch sollen möglichst am Ende der Ausbildung liegen. Im Rahmen der Sommerprüfung findet sie daher in den letzten 4-6 Wochen vor den Sommerferien statt und im Rahmen der Winterprüfung in der Regel im Januar. Abbildung 2 zeigt die wichtigsten Prüfungsschritte für die Abschlussprüfung im Rahmen der Sommer- bzw. Winterprüfung. ( Projektanträge können eingereicht werden Sommer- Prüfung Februar / März Winter- Prüfung August / September Prüfungsausschuss begutachtet die Anträge anschl. Projektdurchführung und sofort danach Upload und Einreichen der Dokumentation Schriftliche Prüfung (Teil B) anschl. Bewertung der Prüfungsarbeiten Durchführung Präsentation und Fachgespräch Übergabe des Prüfungsbescheinigung am letzten Prüfungstag Februar / März April / Mai erste volle Maiwoche Ca. in die letzten 4 Wochen vor den Sommerferien September / Oktober November / Dezember letzte volle Novemberwoche bis Ende Januar Abbildung 2: Zeitlicher Ablauf der Sommer- bzw. Winterabschlussprüfung 4

5 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden (70 Stunden beim Fachinformatiker Anwendungsentwicklung) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchsten 30 Minuten die Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen soll. Diese betriebliche Projektarbeit stellt keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist echt und basiert in der Thematik auf dem betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt ober auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Sprechen Sie daher mit dem Verantwortlichen Ihres Ausbildungsbetriebes vor Beginn Ihres Antrages das Thema ab und beachten Sie, dass sich der Inhalt Ihrer Arbeit nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht und keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Der formalisierte Projektantrag enthält zunächst die Daten des Prüfungsteilnehmers sowie Ausbildungsberuf und Einsatzgebiet/Fachrichtung, Angaben zum Ausbildungsbetrieb und zum betrieblichen Betreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss, die Projektbezeichnung oder das Thema der Projektarbeit sowie den Durchführungszeitraum. Darüber hinaus ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes zur Durchführung des Projektes einzuholen. Der Projektantrag wird lediglich vom Antragsteller/Auszubildenden bestätigt. Von besonderer Wichtigkeit ist im Rahmen des Projektantrages die Projektbeschreibung. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die Schnittstellen des Projektes innerhalb eines Auftrages bzw. Teilauftrages darzustellen. Auch sind Angaben zum Ist- Zustand, z. B. der technischen Einrichtung für den IT-System-Elektroniker anzugeben. Außerdem werden Hinweise zur Nutzendarstellung für den Kunden bzw. zum Ziel des Auftrages erwartet. Ferner sind die Projektphasen einschließlich eines Zeitplanes anzugeben. Dazu gehören die Definition der Kernaufgaben des Projektes, eine Kennzeichnung der davon prüfungsrelevanten Aufgaben, die Zuordnung dieser Aufgaben zu Zeitumfängen, die Darstellung zeitlicher Abhängigkeiten innerhalb des Projektes und ein konkreter Terminplan. Darüber hinaus ist anzugeben, wie die Dokumentation voraussichtlich gestaltet wird. Unbedingt erforderlich ist ein prozessorientierter Projektbericht, der später genau erläutert wird. Erwartet werden ebenfalls kurze Angaben zu praxisüblichen Unterlagen bzw. zur Kundendokumentation, die der Dokumentation als Anlage beigefügt werden. 5

6 Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass auch die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation genannt werden. Das Projektantragsverfahren, wie auch die Bereitstellung der Dokumentation für den Prüfungsausschuss, erfolgt ausschließlich papierlos über das Internet. Zusätzlich ist es möglich, dass der Prüfungsausschuss mitteilt, dass ausgedruckte Exemplare bereitzustellen sind. Bitte loggen Sie sich unter folgendem Link ein: Unter >Passwort verwalten< ändern Sie bitte Ihr Passwort. Loggen Sie sich mit den von der IHK zu Dortmund gesondert mitgeteilten Zugangsdaten ein! Im Anschluss geben Sie Ihre Kontaktdaten ein. Es wird vom Auszubildenden eine E- Mailadresse erfragt. Bitte beachten Sie, dass Sie immer unter der angegebenen Adresse erreichbar sind, da alle weiteren Informationen der IHK und des Prüfungsausschusses per versendet werden. (Achtung: Diese Seite erscheint nur zur ersten Anmeldung) Hier geben Sie die Kontaktdaten Ihres Ausbilders/Projektbetreuers ein. Stellen Sie unbedingt sicher, dass alle Daten korrekt eingetragen sind, da sich die IHK zu Dortmund sowie der Prüfungsausschuss vorbehält mit Ihrem Projektbetreuer Kontakt aufzunehmen. (Achtung: Diese Seite erscheint nur zur ersten Anmeldung) Vergewissern Sie sich, dass Ihr Passwort mindestens 8 Zeichen lang ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Passwort möglichst immer aus einer Kombination von Buchstaben, Ziffern und auch Sonderzeichen besteht. Bitte merken Sie sich Ihren Login und das Passwort. Abbildung 3: Online-Anmeldung Die einzelnen Seiten unterliegen bestimmten Plausibilitätsprüfungen, bei Fehlern in der Eingabe lässt sich die Seite nicht abspeichern, es erfolgt eine entsprechende Meldung. Der Projektantrag muss vom Prüfungsteilnehmer bestätigt werden. Erst dann steht der Antrag dem Prüfungsausschuss zur Verfügung. Prüfungsteilnehmer und Ausbildender/Projektbetreuer erhalten nach der Eingabe eine mit der Signatur als Eingangsbestätigung. Der Antrag mit Status ist jederzeit im Internet einsehbar, Änderungen können bis zur mitgeteilten Frist durchgeführt werden. Es ist zu beachten, dass bei mehrmaliger Bestätigung des Projektantrages alle Betroffenen immer wieder per informiert werden. Wir empfehlen daher, den Antrag erst kurz vor der Frist endgültig zu bestätigen. 6

7 Die Genehmigung des Projektantrages orientiert sich an folgenden Kriterien: 1) Die Angaben müssen vollständig sein. 2) Das betriebliche Projekt muss wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln und ein angemessenes Niveau aufweisen. 3) Es handelt sich um ein reales Projekt. 4) Die Projektbeschreibung muss verständlich sein. Außerdem wird das Projekt auf seine Durchführbarkeit in der vorgegebenen Zeit und seine Dokumentierbarkeit vom Prüfungsausschuss vorgeprüft. 5) Der Prüfungsausschuss wird die Darstellung der Projektphasen und des Zeitplanes dahingehend beurteilen, ob das Projekt in dieser Phaseneinteilung durchführbar ist und die Strukturund Zeitplanung überzeugt. Ferner kann hier geprüft werden, ob die berufsrelevanten Phasen der Auftragsbearbeitung ausreichend identifiziert und zeitlich geplant sind. Bei einem Teilprojekt muss die Eigenleistung klar erkennbar sein. 6) Die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation müssen der Problemstellung oder dem Geschäftsprozess angemessen sein. Die Höchstzeit für die Durchführung der betrieblichen Projektarbeit und deren Dokumentation von maximal 35 bzw. 70 Stunden kann um bis zu einem Drittel unterschritten werden. Projekte mit zu kurzer Bearbeitungszeit oder mit über die maximal vorgesehene Zeit hinausgehenden Stundenumfängen können nicht genehmigt werden. Wie bereits dargestellt, erhalten die Prüfungsteilnehmer umgehend nach Entscheidung des Prüfungsausschusses Nachricht von der IHK. Zu dem im Projektantrag angegebenen Zeitpunkt kann mit der Realisierung begonnen werden. Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Projektes geringfügige Änderungen gegenüber dem Projektantrag, so kann das Konzept weiterverfolgt und die Abweichungen in der Dokumentation beschrieben werden. Kann ein Projekt nicht wie beschrieben und genehmigt durchgeführt werden oder ergeben sich grundlegende Abweichungen, ist die IHK zu kontaktieren. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Fortführung des Projektes. Bei Fortführung sind vom Prüfungsausschuss mitgeteilte Auflagen zu berücksichtigen. Die Abweichungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass ein Projektantrag aufgrund der Änderungen nachträglich abgelehnt wird. In diesen Fällen ist zeitnah der Projektantrag für ein neues Projekt einzureichen. 7

8 4. Projektarbeit und deren Dokumentation Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird in der Regel nicht das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern der Arbeitsprozess. Die Dokumentation soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs. Abweichend davon kann ein Prüfungsausschuss die Demonstration des Projektes verlangen. Anforderungen an die Dokumentation: Umfang Seiten Fachinformatiker Systemintegration Seiten Fachinformatiker Anwendungsentwicklung Seiten (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Erklärung und Anhang zählen nicht zum Seitenumfang!) Gestaltung Schriftgröße 12 Punkt, / Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Rand links 2,5 cm, Rand rechts 1,5 cm Seitennummerierung Inhalte der Dokumentationen sind: Name und Ausbildungsberuf des Prüfungsteilnehmers (Deckblatt) / Thema der Arbeit Angabe des Ausbildungsbetriebes / Praktikumsbetriebes Falls erforderlich, Beschreibung/Konkretisierung des Auftrages Umfassende Beschreibung der Prozessschritte und der erzielten Ergebnisse Gegebenenfalls Veränderungen zum Projektantrag mit Begründung Eine Kundendokumentation kann einen Umfang von max. 10 Seiten haben und soll Bestandteil des Anhangs sein. Falls erforderlich, Anhang mit praxisbezogenen Unterlagen und Dokumenten (z. B. Abnahmeprotokolle, Tabellen, Grafiken, Screenshots, Quellcode, etc.). Dieser Anhang sollte nicht aufgebläht werden. Die angehängten Dokumente sind neben der Kundendokumentation auf maximal 10 Seiten zu beschränken. Alle Quellen deutlich kenntlich zu machen Eine persönliche Erklärung (siehe Muster auf Seite 17) 8

9 Es kann vorkommen, dass dem Prüfling im Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren von dieser Handreichung unabhängige Inhalte/Vorgaben vom Prüfungsausschuss mitgeteilt werden. Diese sind bindend und zwingend zu beachten. Eigenständige nicht angemeldete- Änderungen gegenüber dem genehmigten Projekt können vom Prüfungsausschuss zu Abzügen in der Bewertung führen! Inhalt und Bewertungskriterien der Dokumentation: Ausgangssituation (15 %) Beschreibung der technischen und organisatorischen Ausgangssituation Beschreibung von Randbedingungen Abgrenzung durch Definition der technischen und organisatorischen Schnittstellen Ressourcen- und Ablaufplanung (15 %) Die eingesetzten Ressourcen müssen mit Aufgabe, Zeitbedarf und Kosten angegeben werden. Die Planung der Arbeitsschritte muss inhaltlich und zeitlich nachvollziehbar dargestellt werden. Durchführung und Auftragsbearbeitung (30 %) Die Durchführung muss beschrieben werden. Entscheidungen müssen mit Begründung dargestellt werden. Die einzelnen Prozessschritte müssen deutlich dargestellt werden. Projektergebnisse (15 %) Die Projektergebnisse müssen mit den geforderten oder erwarteten Ergebnissen verglichen werden, Abweichungen müssen begründet werden. Die benötigten Zeiten für die einzelnen Schritte sind gegen die Planung abzugleichen, Abweichungen sind zu begründen. Zusammenfassung der Ergebnisse und der Durchführung, daraus gewonnene Resultate für das eigene Projekt und ggf. für folgende Projekte. Gestaltung des Portfolios (15 %) Äußere Form (Gestaltung von Text, Tabellen, Grafiken) Innere Form (Strukturierung, fachgerechte Darstellung) Korrekte Rechtschreibung wird erwartet. Kundendokumentation (10 %) Die Zielgruppe muss bestimmt werden. Adressatengerechte Aufarbeitung der Dokumentation. Die Zielgruppe sind fachlich versierte Personen. Es soll keine Marketingbroschüre erstellt werden. Die Bewertungsmatrix (Abbildung 4) dient dem Prüfungsausschuss als Grundlage für die Bewertung der Projektarbeit. 9

10 Abbildung 4: Bewertungsmatrix Projektdokumentation 10

11 Die Dokumentation, die während der Realisierung des Projektes entsteht, wird als "Upload" mit max. 4 MB im PDF-Format ins Internet eingestellt. Andere Dateiformate sind nicht möglich. Der Dateiname muss sprechend sein (Name Vorname). Der Upload muss spätestens am Tag der mitgeteilten Frist erfolgen. Terminliche Veränderungen bei der Projektdurchführung, müssen immer mit der IHK abgestimmt werden. Eine verspätete Abgabe kann als nicht erbrachte Prüfungsleistung mit 0 Punkten gewertet werden. 5. Schriftliche Abschlussprüfung Die Ausbildungsordnungen geben die Struktur des Prüfungsteils B vor. Er besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe I Ganzheitliche Aufgabe II Wirtschafts- und Sozialkunde Die Ganzheitlichen Aufgaben I und II sollen sich auf praxisrelevante Vorgänge beziehen und geschäftsprozessorientiert angelegt sein. Mit dem Begriff Ganzheitliche Aufgabe soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um reine Wissensfragen, sondern um komplexe Aufgabenstellungen zu betrieblichen Handlungssituationen handelt. Die Schwerpunkte werden in der Ganzheitlichen Aufgabe I auf den profilprägenden Qualifikationen liegen. Daher werden für jeden der vier Berufe und zusätzlich die beiden Fachrichtungen des Fachinformatikers eigene Aufgaben erstellt. Im Vordergrund stehen Aufgaben zu handlungsbezogenen Geschäftsprozessen. Dabei geht es um Standardprozesse und -situationen und nicht um betriebsspezifische Prozesse und Arbeitsabläufe, weil diese Gegenstand der betrieblichen Projektarbeit sind. Es werden auf der einen Seite nicht atomisierte Aufgaben gestellt, auf der anderen Seite wird es auch nicht eine einzige Ganzheitliche Aufgabe über 90 Minuten geben. Vielmehr werden möglichst anhand eines Geschäftsprozesses mehrere Handlungsschritte bearbeitet, um mehr Qualifikationen abprüfen zu können. Durch die breitere Streuung soll allen Prüflingen eine bessere Chance eingeräumt werden. Die Ganzheitliche Aufgabe II ist auf die gemeinsamen Kernqualifikationen ausgerichtet. Diese gemeinsamen Kernqualifikationen sind für alle Berufe in den Ausbildungsordnungen einheitlich formuliert. Die Ganzheitliche Aufgabe II ist in 90 Minuten zu bearbeiten. Wegen identischer Formulierung in den Ausbildungsordnungen wird ein gemeinsamer Aufgabensatz für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erstellt, der in 60 Minuten bearbeitet wird und gebundene handlungsorientierte Aufgaben enthält. 11

12 Als Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben sind das übliche Schreibzeug und ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten zugelassen. Alle weiteren Hilfsmittel werden von der AKA bereitgestellt. Prüfungskataloge für die bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen sind beim U-Form-Verlag, Hermann Ullrich (GmbH & Co) KG Cronenberger Straße Solingen Telefon / Telefax / uform@u-form.de Beruf Fachinformatiker/-in IT-System- Elektroniker/- in Informatikkaufmann/-frau Anwendungsentwicklung Systemintegration Bestellnummer Preis je 4,90 (Stand ) Abbildung 5: U-Form Verlag IT-System- Kaufmann/- frau

13 6. Präsentation und Fachgespräch Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Dieses Zitat aus der Ausbildungsordnung belegt, dass die Präsentation zur Fachlichkeit in den IT- Berufen gehört. Die Einladung zu Präsentation und Fachgespräch erfolgt durch die IHK. Die IHK wird dafür Sorge tragen, dass die normalen Präsentationsmittel wie Overheadprojektor, Tafel oder Flipchart zur Präsentation vorhanden sind. Darüber hinausgehende Präsentationstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten. Die Präsentation ist in Form eines Handouts am Tag der Präsentation in dreifacher Ausfertigung mitzubringen und dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und sollen nach der Ausbildungsordnung die Dauer von maximal 30 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation soll zwischen 10 und 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen. Der Prüfungsausschuss kann von den Teilnehmern erwarten, dass die Präsentation eine klar erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird. Der Auszubildende hat insbesondere seine kommunikative Kompetenz im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Darüber hinaus wird auch die fachliche Kompetenz im Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch festgestellt. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für Präsentation und Fachgespräch ein. Die Bewertungsmatrix Abbildung 6 dient dem Prüfungsausschuss als Grundlage für die Bewertung der Projektarbeit. Die vorgeschlagenen Bewertungskriterien sind Empfehlungen für den Prüfungsausschuss. Der Ausbildungsnachweis muss über den gesamten Zeitraum der Ausbildung geführt und spätestens bei der Präsentation der Projektarbeit dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. 13

14 Abbildung 6: Präsentation und Fachgespräch 14

15 7. Bestehen der Abschlussprüfung Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich für die mündliche Ergänzungsprüfung ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschl. Dokumentation, in der Präsentation einschl. Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Abbildung 7 zeigt die Vorgaben. Teil A Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation max. 35 h bis zu 70 h Gewichtung: 50 % Präsentation und Fachgespräch max. 30 min Gewichtung: 50 % Ganzheitliche Aufgabe I Fachqualifikationen 90 min Gewichtung: 40 % Sperrfunktion mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung Teil B Ganzheitliche Aufgabe II Kernqualifikationen 90 min Gewichtung: 40 % Sperrfunktion mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung Wirtschafts- und Sozialkunde 60 min Gewichtung: 20 % Abbildung 7: Abschlussprüfung Gewichtung und Bestehen 15

16 Gilt ausschließlich für eine Wiederholungsprüfung 29 Abs. 2 der Prüfungsordnung der IHK zu Dortmund Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ( 23 Abs. 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist diese auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ( 23 Abs. 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen. Sind die Prüfungsleistungen "Betriebliche Projektarbeit" oder in der "Präsentation/Fachgespräch" mit weniger als 50 Punkten bewertet worden, ist der Prüfungsteil A bei der nächsten Prüfung komplett zu wiederholen, auch wenn eine Prüfungsleistung in Teil A mit 50 oder mehr Punkten bewertet wurde. Da sich Prüfungsbereiche in Teil A aufeinander beziehen, sind sie somit keine selbstständigen Prüfungsleistungen gemäß 23 Abs. 2 Satz 2 PO. Sie werden daher nicht angerechnet. Einzelne Prüfungsleistungen aus Prüfungsteil B sind zu wiederholen, wenn deren Bewertung unter 50 Punkte liegt, unabhängig von der Gesamtpunktzahl im Prüfungsteil B. Ansprechpartner: alle IT Berufe in Dortmund Karin Knospe Tel / k.knospe@dortmund.ihk.de alle IT Berufe in Hamm Michael Schubsky Tel / m.schubsky@dortmund.ihk.de Die IHK zu Dortmund wünscht Ihnen viel Erfolg für Ihre Prüfung! 16

17 Persönliche Erklärung Erklärung des Prüfungsteilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin: Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich das betriebliche Projekt und die dazugehörige Dokumentation selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe, als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit hat in dieser Form keiner anderen Prüfungsinstitution vorgelegen. Ort und Datum Unterschrift Erklärung des Ausbildungsbetriebes / Praktikumsbetriebes: Wir versichern, dass der betriebliche Auftrag wie in der Dokumentation dargestellt, in unserem Unternehmen realisiert worden ist. Telefon/Durchwahl Ansprechpartner Ort und Datum Unterschrift und Firmenstempel 17

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