Kirmes in Altenbeuthen am 2. und 3. Oktober 2010 auf dem Gemeindesaal Zur Scheune ein.

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1 Jahrgang 13, Ausgabe 147 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe Benutzungsordnung für die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Drognitz Information zum Einsatz Bürgermobil Information zur Haus- und Straßensammlung Der Dorfclub Altenbeuthen e.v. lädt ganz herzlich zur Kirmes in Altenbeuthen am 2. und 3. Oktober 2010 auf dem Gemeindesaal Zur Scheune ein. Am Sonnabend spielt um Uhr die Jojo-Band zum Tanz und am Sonntag beginnt um Uhr der Frühschoppen. Sitz: Gemeinde Drognitz Ortsstraße Drognitz Telefon / Telefax / Drognitz Lothra Neidenberga Neuenbeuthen Reitzengeschwenda Altenbeuthen

2 Seite 2 AMTLICHER TEIL Benutzungsordnung für die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Drognitz 1 Öffentliche Einrichtung (1) Der Kultursaal in Reitzengeschwenda mit Saal und Gastraum, der Schulungsraum im Feuerwehrgebäude Neuenbeuthen sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Drognitz, die vorwiegend der Nutzung und dem Wohle der örtlichen Vereine und der Bevölkerung dienen. (2) Die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen richtet sich nach den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, soweit nicht im Einzelfall vom Gemeinderat etwas anderes bestimmt wird. Es werden die in der Anlage zu dieser Benutzungsordnung festgelegten Entgelte erhoben. Mit der Antragstellung und Inanspruchnahme der Einrichtung erkennt der Benutzer die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, die allgemeinen Benutzungshinweise sowie die in der Anlage zu dieser Benutzungsordnung festgelegten Entgelte als verbindlich an. 2 Anmeldung/Terminvergabe (1) Über die Vergabe bzw. Überlassung der in 1 genannten Räumlichkeiten entscheidet die Gemeinde Drognitz, vertreten durch den Bürgermeister. Ein Rechtsanspruch auf eine Benutzung besteht nicht. (2) Eine beabsichtigte Nutzung ist rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Die Überlassung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister kann bereits genehmigte Benutzungen aus wichtigen Gründen widerrufen. Eine Entschädigung, gleich welcher Art, kann bei einem Widerruf einer Benutzung nicht geltend gemacht werden. (3) Der Benutzer hat in seinem Antrag auf Überlassung den Verantwortlichen der Veranstaltung zu benennen und dessen Einverständnis zu bestätigen. Bei juristischen Personen ist dies der Vorstand oder eine von diesem beauftragte Person. (4) Es erfolgt keine Vermietung an Jugendliche unter 18 Jahren. 3 Allgemeine Benutzungsgrundsätze (1) Der Benutzer ist verpflichtet, die Einrichtung und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. (2) Der Benutzer sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung. Er hat dabei den Weisungen des Bürgermeisters oder des von diesem Beauftragten Folge zu leisten. Dem Gemeindebeauftragten obliegt das Hausrecht. (3) Der Benutzer erkennt mit der Ingebrauchnahme an, dass sich die Einrichtung zum Zeitpunkt der Überlassung in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand befindet. Erkennbare Mängel sind dem Gemeindebeauftragten mitzuteilen. (4) Nach Ende einer Benutzung erfolgt eine Abnahme der Einrichtung durch den jeweiligen Gemeindebeauftragten, der die Schäden und Verluste feststellt. (5) Der Benutzer hat das angemietete Objekt und dessen Einrichtungsgegenstände vor Übergabe an den Gemeindebeauftragten - mit geeigneten Mitteln besenrein zu verlassen und aufzuräumen - das Mobiliar nach Anweisung des Gemeindebeauftragten ordnungsgemäß zu lagern sowie den bei der Benutzung angefallenen Müll ordnungsgemäß zu beseitigen Die Übergabe der Räume für den nächsten Tag wird in Absprache mit dem Gemeindebeauftragten vorgenommen.

3 Seite 3 Kommt der Benutzer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Bürgermeister die Reinigung und Aufräumarbeiten auf Kosten des Benutzers durchführen lassen. (6) Die Nutzer, denen die in 1 genannten Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, haben nach erfolgter Nutzung die Räume gereinigt und an den Gemeindebeauftragten zu übergeben. Eine kostenlose Nutzung ist nur Vereinen und diesen nur im Interesse des gesamten Vereines zu gewähren. Private Veranstaltungen, auch wenn gesamter Verein anwesend ist, sind immer anmelde- und damit kostenpflichtig (7) Die Zugänge zu o. g. Objekten und deren Räumen sind vom Benutzer in einem verkehrssicheren Zustand (z. B. ausreichende Beleuchtung, Freihaltung der Zugänge, Winterdienst bei plötzlicher Glätte usw.) zu halten. Die Beurteilung, ob Maßnahmen zu treffen sind, obliegt dem Benutzer. (8) Werden die Räumlichkeiten der gemeindlichen Einrichtungen für Veranstaltungen verwendet, für die Genehmigungen erforderlich sind (z. B. Schankerlaubnis, Verkürzung der Sperrzeit), so sind diese von den jeweiligen Benutzern einzuholen. (9) Der Benutzer hat bei Veranstaltungen die entsprechenden Brandschutzbestimmungen zu beachten und eventuelle Auflagen einzuhalten (z. B. Freihalten der Fluchtwege). (10) Das Vermieten der Räumlichkeiten erfolgt nicht an Personen, Parteien und Gruppen, die gegen die erklärten Ziele der Bundesrepublik zur Einhaltung und Wahrung der demokratischen Grundordnung auftreten (11) Das Ausleihen von Tischen und Stühlen sowie von sonstigem Inventar aus den gemeindlichen Einrichtungen ist nicht gestattet. 4 Haftung (1) Für Schäden, die im Rahmen der Nutzung entstehen und nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Benutzer in vollem Umfang. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar ist der Gemeinde zu ersetzen. (2) Für Mängel, die während der Dauer der Benutzung auftreten, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. (3) Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf eingebrachte Sachen (z. B. Garderobe). Weiterhin wird die Gemeinde bei eventuell auftretenden Personenschäden von jeglicher Haftung freigestellt. (4) Der Benutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten (Helfer), der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Geräte und der Zugänge zu den Räumen stehen. (5) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Gemeinde und deren Bediensteten oder Beauftragte. Drognitz, den 15. September 2010 Zimmermann Bürgermeister Die Tabelle Nutzungsentgelt für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen der Gemeinde Drognitz befindet sich auf der Folgeseite. Öffnungszeiten Am Mittwoch, dem 6. Oktober 2010 und am Mittwoch, dem 13. Oktober 2010 finden keine Sprechstunden im Gemeindebüro Drognitz statt. Zimmermann Bürgermeister

4 Seite 4 Nutzungsentgelt für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen der Gemeinde Drognitz Anlage zur Benutzungsordnung für gemeindliche Einrichtungen Langzeitnutzung gilt bis 24 h Sprechzeiten Gemeindeamt Kaulsdorf Montag bis Freitag Dienstag Donnerstag bis Uhr bis Uhr bis Uhr Einwohnermeldeamt Am Donnerstag, dem 14. Oktober 2010 ist das Einwohnermeldeamt Kaulsdorf aus technischen Gründen geschlossen. Oßwald, Bürgermeister ENDE AMTLICHER TEIL

5 Seite 5 ALLGEMEINER TEIL Die Sprechstunden der Gemeindeschwester Frau Kunze finden bis auf weiteres wie folgt statt: montags freitags Uhr nach Vereinbarung Die Gemeindeschwester ist unter Telefon / oder privat unter / erreichbar. Geburtstage Wir gratulieren recht herzlich unseren Jubilaren und wünschen Gesundheit und alles Gute! Geburtstage Monat Oktober Drognitz Helmut Puffe zum 71. Geburtstag Edeltraut Kuchenbäcker zum 68. Geburtstag Lothra Veronika Orth zum 85. Geburtstag Edith Schneider zum 84. Geburtstag Neuenbeuthen Werner Linke zum 84. Geburtstag IMPRESSUM Herausgeber: Einheitsgemeinde Drognitz und Gemeinde Altenbeuthen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Frau Konstanze Marten Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Lindenblatt erscheint ab Oktober 1998 am 15. jeden Monats. Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der 8. des Monats. Es wird an alle erreichbaren Haushalte der Einheitsgemeinde Drognitz und der Gemeinde Altenbeuthen kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens 1a, Kaulsdorf zum Einzelpreis von 2,23 Euro (incl. Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Frau Konstanze Marten Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und kostenlose Verteilung: Satz & Media Service Inh. Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1a Kaulsdorf Telefon / Telefax / satz.mediaservice@t-online.de Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Gesamtauflage: 500 Exemplare Neidenberga Christa Wolf zum 65. Geburtstag Reitzengeschwenda Gerhard Seeliger zum 91. Geburtstag Anna Förtsch zum 79. Geburtstag Arno Wenzel zum 73. Geburtstag Altenbeuthen Heinz Rücker zum 81. Geburtstag Anneliese Wohlfarth zum 71. Geburtstag Heidrun Demmler zum 67. Geburtstag Fritz Gläßer zum 80. Geburtstag Nutzen Sie Ihr Lindenblatt kostengünstig für private Danksagungen und Mitteilungen bei Festlichkeiten und Höhepunkten im persönlichen Leben!

6 Seite 6 Information zum Einsatz Bürgermobil Bürgerbus ab 1. September 2010 im Einsatz Ab dem 1. September 2010 steht das Bürgermobil den Bürgerinnen und Bürgern der Einheitsgemeinde Leutenberg bis hin zur Einheitsgemeinde Drognitz und Altenbeuthen zur Verfügung. Abgedeckt werden vor allem Amts- und Arztbesuche, Einkäufe und sonstige Zwecke auf Anfrage. Damit soll die Mobilität der Bürger, die alleine nicht in der Lage sind, am öffentlichen Leben teilzunehmen, abgesichert werden. Das betrifft vor allem Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Für die Fahrgäste wird kein Entgelt erhoben, jedoch wird um eine Spende gebeten, um diese Zubringermöglichkeit langfristig erhalten zu können. Die Spende kann beim Fahrer abgegeben werden. Um sich als Fahrgast anzumelden oder weitere Informationen zu erhalten, melden Sie sich bitte im Fremdenverkehrsamt Leutenberg. Hier stehen Frau Fink oder Frau Kramer als Ansprechpartner zur Verfügung. Den ehrenamtlichen Fahrern gilt bereits jetzt ein großer Dank dafür, dass sie sich dieser verantwortungsvollen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabe annehmen. Zusätzliches Fahrplanangebot zwischen Leutenberg und Drognitz Um den Einwohnern der Gemeinden Drognitz und Altenbeuthen bessere Versorgungsmöglichkeiten zu bieten, wird eine neue Busverbindung geschaffen. Dienstag und Donnerstag werden zusätzliche Linienleistungen des Zweckverbandes ÖPNV Saale- Orla zwischen Drognitz und Leutenberg angeboten. Diese Fahrplanleistung hat am 5. August 2010 (1. Schultag) begonnen, probeweise bis zum Fahrplanwechsel. Fahrplan siehe Folgeseite! VDK-ORTSVERBAND LEUTENBERG Pflegefall was nun? Wir laden alle Mitglieder, ihre Angehörigen und interessierten Bürger zu einer Veranstaltung ein: am Dienstag, dem 28. September 2010 um Uhr in die Garküche Leutenberg Die Pflegeberaterin und künftige Leiterin des Seniorenheimes Frau Marion Stieler aus Saalfeld wird zu uns über das Thema Pflege sprechen. Öffnungszeiten Touristeninformation im Rathaus Leutenberg Mo Do Freitag Samstag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr (von Mai bis Oktober) Telefon: / Fax: / ifink@leutenberg.de Es geht um: - Pflegestufen und deren Voraussetzungen - die Beschaffung von Hilfsmitteln - wo stellt man Anträge - und vieles mehr Im Anschluss steht Frau Stieler für persönliche Gespräche zur Verfügung. Telefonische Anmeldung erbitten wir unter / Wir freuen uns auf Ihr Kommen. H. Müller Vorstandsvorsitzende

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8 Seite 8 Fäkalentsorgung Neidenberga Neuenbeuthen Lothra Reitzengeschwenda Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehindert Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren. Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2010 entnehmen Sie auch der Homepage Beuten Geschäftsleiter VOLKSBUND DEUTSCHE KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE E.V. Landesverband Thüringen Bahnhofstraße 4 a Erfurt Bekanntgabe der Haus- und Straßensammlung 2010 Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Landesverband Thüringen gibt bekannt, dass die diesjährige Haus- und Straßensammlung im Zeitraum vom 25. Oktober 2010 bis 14. November 2010 (Volkstrauertag) statt findet. Die Sammlung ist genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit AZ: /10 TH vom 12. November Der Landesgeschäftsführer Herr Henrik Hug bittet weiterhin Bürgerinnen und Bürger oder auch Vereine und Schulklassen um die Mitarbeit als Sammler für diesen gemeinnützigen Zweck. Personen, die sich hierzu bereit erklären, melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung. Information zur Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Landesverband Thüringen Darf ich sammeln? Auf der Grundlage des Thüringer Sammlungsgesetzes (ThürSammlG) vom 8. Juni 1995 darf jeder sammeln; ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Des Weiteren dürfen Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur bis zum Eintritt der Dunkelheit an der Sammlung teilnehmen. Wo erhalte ich die nötigen Sammlungsunterlagen? Die Sammellisten und Ausweise erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder auf Anfrage direkt bei uns (Adresse siehe unten). Was muss ich während der Sammlung beachten? Wenn Sie für den Volksbund sammeln, denken Sie bitte daran: 1. den Personalausweis und den Sammelausweis mitzunehmen 2. jede Spende in die nummerierte Liste einzutragen, wobei der Name fehlen kann, sofern der Spender nicht genannt sein will 3. Sammelerträge, Listen und Ausweise bitte nach Beendigung der Sammlung an die ausgebende Stelle zurückzugeben, die Listen müssen zur Prüfung des Sammlungsergebnisses vollständig vorgelegt werden (auch unbenutzte Listen zurückgeben) Was erhalte ich als Sammler für meine Mühe? Als Aufwandsentschädigung erhält jeder Sammler auf Wunsch 10 % seines erreichten Sammlungsergebnisses. Besonders engagierte Sammler erhalten eine Urkunde und ein Werbe-geschenk. Wohin kann ich mich bei Rückfragen wenden? Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Thüringen Bahnhofstraße 4a Erfurt Telefon: 03 61/ Telefax: 03 61/ thueringen@volksbund.de Stand: September 2010

9 Seite 9 Ausfahrt des Feuerwehrvereins Reitzengeschwenda nach Leipzig Schon lange standen der Termin und das Ziel unseres diesjährigen Ausfluges fest. Zur Jahreshauptversammlung im Februar einigte man sich auf den 28. August mit dem Ziel Leipzig. Nun war die Zeit heran gerückt, der Bus bestellt und die üblichen Vorbereitungen getroffen. Pünktlich um Uhr ging die Fuhre mit leider nur zu einem Viertel gefüllten Bus los. Der Flughafen Leipzig-Halle war das Ziel. Ganz speziell buchten wir eine Führung durch die beiden Feuerwachen und Ausbildungsstätten der Flughafenfeuerwehr. Der Reiseführer, der ein beachtliches Wissen vom Flughafen selbst, aber auch von der Feuerwehrtechnik besaß, hat uns sehr viel Spaß bereitet. Übrigens waren wir die erste Feuerwehr, die diese Führung in besagter Form erfuhr. Nach einem Mittagessen im Flughafengebäude ging es dann quer durch Leipzig zum zweiten Ziel. Ein ehemaliger Gasspeicher, genannt Gasometer, wird dort als Ausstellungsraum genutzt. Ein riesiges Rundgemälde ist zurzeit die Attraktion. Amazonien ist das Thema der Ausstellung und des überwältigenden Panoramabildes. Nach einer Tasse Kaffee am Bus nahm der tolle Ausflug sein Ende. Wohlbehalten kutschierte uns Peter (der Busfahrer) wieder ins Heimatliche. Weitere Bilder sind auf unserer Internetseite zu finden. Detlef Gottschald

10 Seite 10 TSV Gahma Die neue Saison hat begonnen! Die Mannschaften des TSV Gahma befinden sich zum Teil schon im Spielbetrieb. Der Vorstand des TSV Gahma heißt Zuschauer zu alle Spielen herzlich willkommen. Fair Play unseren Gästen! Gahma den Sieg!!! Samstag, 18. September 2010 D-Junioren Uhr SV 1990 Ebersdorf/Th. - TSV Gahma Uhr SG Franken Wurzbach - TSV Gahma Sonntag, 19. September 2010 B-Junioren Uhr SG Ponitz/Gößnitz - TSV Gahma Freitag, 24. September 2010 D-Junioren Uhr TSV Gahma - SV Grün Weiß Tanna Samstag, 25. September 2010 E-Junioren Uhr LSV 49 Oettersdorf I - TSV Gahma Sonntag, 26. September 2010 B-Junioren Uhr TSV Gahma - SV Roschütz Uhr SV 61 Weira - TSV Gahma Donnerstag, 30. September 2010 D-Junioren Uhr LSV 49 Oettersdorf - TSV Gahma Freitag, 1. Oktober 2010 F-Junioren Uhr LSV 49 Oettersdorf - TSV Gahma Samstag, 2. Oktober 2010 E-Junioren Uhr TSV Gahma - TSV 1898 Oppurg Sonntag, 3. Oktober Uhr TSV Gahma - SV Göritz Freitag, 8. Oktober 2010 E-Junioren Uhr TSV 1860 Ranis - TSV Gahma F-Junioren Uhr TSV Gahma - SV Grün Weiß Tanna D-Junioren Uhr TSV Gahma - VfR Bad Lobenstein II Samstag, 16. Oktober Uhr SV BW 90 Neustadt/ - TSV Gahma Orla III Freitag, 22. Oktober 2010 D-Junioren Uhr FSV Schleiz II - TSV Gahma Sonntag, 24. Oktober Uhr TSV Gahma - TSV Germania Krölpa II Freitag, 29. Oktober 2010 F-Junioren Uhr TSV Gahma - FSV Schleiz E-Junioren Uhr TSV Germania Krölpa - TSV Gahma Samstag, 30. Oktober 2010 B-Junioren Uhr SG FSV Ronneburg - TSV Gahma Uhr TSV 1860 Ranis II - TSV Gahma Freitag, 5. November 2010 F-Junioren Uhr VfR Lobenstein I - TSV Gahma Samstag, 6. November 2010 E-Junioren Uhr TSV Gahma - FSV Schleiz Sonntag, 7. November 2010 B-Junioren Uhr TSV Gahma - TSV 1905 Daßlitz Uhr TSV Gahma - VfB 09 Pößneck III Samstag, 13. November Uhr SG Oettersdorf/ Tegau II - TSV Gahma Samstag, 27. November Uhr TSV 1898 Oppurg II - TSV Gahma Sonntag, 5. Dezember Uhr TSV Gahma - SV Neundorf Samstag, 11. Dezember Uhr SV Grün Weiß Tanna II - TSV Gahma Datenstand 14. August 2010

11 Seite 11 e und Veranstaltungen Samstag, 18. September Uhr Altenbeuthen Uhr Drognitz Sonntag, 19. September Uhr Kleingeschwenda zum Kirchweihgedenken Sonntag, 26. September Uhr Lothra Erntedank- Sonntag, 3. Oktober Uhr Altenbeuthen Erntedank- und Kirchweih Uhr Dorfilm Erntedank Uhr Drognitz Erntedank Uhr Landsendorf Erntedank Uhr Reitzengeschwenda Erntedank- Sonntag, 10. Oktober Uhr Neuenbeuthen Erntedank Uhr Kleingeschwenda Erntedank- Deshalb haben sie ihre Vorgaben folgendermaßen erhöht: - Volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld 2, Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen 15,00 Euro/jährlich - Gemeindeglieder, die nicht unter obigen Personenkreis fallen und neben dem Kirchgeld auch Kirchensteuer zahlen 42,00 Euro/jährlich - Übrige Gemeindeglieder einschließlich Rentner und Arbeitslosengeldempfänger, die keine Kirchensteuer zahlen, entsprechend ihrem Einkommen - bis 600,00 Euro 36,00 Euro/jährlich - bis 700,00 Euro 42,00 Euro/jährlich - bis 800,00 Euro 48,00 Euro/jährlich - bis 900,00 Euro 54,00 Euro/jährlich - bis 1.000,00 Euro 60,00 Euro/jährlich Unser Kirchgeld ist ein sehr wichtiger Beitrag, der vor allem für die Erhaltung der Kirchen verwendet wird. Jeder möge selbst prüfen und entscheiden, welchen Betrag er dafür geben kann. Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb! (Die Bibel: 2. Kor. 9,7) Ihr Pfarrer Th. Seeber Kirchgeld 2010 Auch für dieses Jahr erbittet Ihre Kirchgemeinde wieder das Kirchgeld, das wie in den vergangenen Jahren ausschließlich für Vorhaben an den jeweiligen Kirchen verwendet wird. Die Finanzexperten der Landeskirche gehen davon aus, dass die Kirchgemeinden in Zukunft finanziell selbständiger arbeiten müssen.

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