Positionspapier. BDEW-Position zu rückwirkenden Einund Auszügen im Rahmen der Bilanzierung im deutschen Strom- und Gasmarkt.

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1 Positionspapier BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße Berlin Telefon Telefax BDEW-Position zu rückwirkenden Einund Auszügen im Rahmen der Bilanzierung im deutschen Strom- und Gasmarkt Berlin, Juli 2016

2 Mit der Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes 2016, werden umfangreiche Änderungen der Marktprozesse für Energielieferanten und Netzbetreiber notwendig. In diesem Zusammenhang wird auch die Einführung einer synchronen Bilanzierung diskutiert. Damit würde zwangsläufig die kundenfreundliche Möglichkeit, Endkunden rückwirkend an- oder umzumelden wegfallen. Der BDEW hat bereits im Jahr 2012 eine Analyse zur synchronen bzw. asynchronen Bilanzierung erarbeitet (siehe Anlage) und kam zu dem Ergebnis, dass das Asynchronmodell beibehalten werden sollte. Der BDEW sieht auch heute auch mit der Einführung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gravierende Nachteile bei einem Übergang zu einem Synchronmodell. An dieser Stelle sollen diese Nachteile besonders aus Kunden- und Marktsicht dargestellt werden. Hauptargumente für das Asynchronmodell mit der Möglichkeit, Endkunden rückwirkend anoder abzumelden, sind dabei: - Das Verfahren entspricht dem realen Kunden- und Marktverhalten, das weder gänzlich noch nachhaltig veränderbar ist. - Es passt zu den Kundenbedürfnissen und vermeidet damit für alle Beteiligten aufwändige Aufstörungs- und Beschwerdeprozesse. - Das Verfahren ermöglicht weiterhin die rückwirkende Klärfallbearbeitung. - Das pragmatische monatsbasierte Verfahren der Prognose- und Beschaffungsprozesse im Massenkundengeschäft ist etabliert und produziert nur geringe Mengenabweichungen. - Das Verfahren wahrt die Konformität zu bestehenden gesetzlichen Regelungen (GVV, konkludenter Vertragsschluss) sowie zu bestehenden Wechselprozessen (An- und Abmeldung gemäß GPKE und GeLi Gas Zwei-Wochenfrist zum Monatsende ) Probleme mit synchroner Bilanzierung Die Umstellung auf eine synchrone Bilanzierung im SLP-Massengeschäft bringt eine deutliche Aufwands- und Komplexitätserhöhung im Umfeld der Prognose- und Beschaffungsprozesse für Energieversorger mit sich. Zur Vermeidung von Ausgleichsenergie bei der synchronen Bilanzierung müsste ein aufwändiges day-ahead-anpassungsverfahren etabliert werden. Mögliche Vorteile der täglichen Anpassungen aus dem RLM-Bereich können nicht realisiert werden, da im Haushaltskundenbereich, wo zahlreiche Kundenwechsel vorliegen, weiterhin ein Standardlastprofil die Prognosebasis darstellt. Darüber hinaus bringt die synchrone Bilanzierung zwangsläufig den Verzicht auf rückwirkende Änderungsprozesse mit sich, da andernfalls Ausgleichenergiemengen zu unkalkulierbaren Preisen produziert werden. Diese Risiken müssten ebenso wie die entstehenden Prozesskosten vom Letztverbraucher über höhere Preise getragen werden. Seite 2 von 5

3 Rückwirkende Änderungsprozesse entsprechen dem Kunden- und Marktverhalten Die aktuellen Regelungen zur Ab- und Anmeldung von Strom- und Gaslieferungen sind sehr kundenfreundlich und entsprechen dem realen Kundenverhalten. Nur in wenigen Fällen kündigen Kunden ihren bestehenden Vertrag (bzw. melden sich um) mit längerem zeitlichem Vorlauf bzw. schließen bei einem Umzug langfristig vor Einzug einen neuen Vertrag ab. Außerdem sind dem Kunden in der Regel vor einem Einzug weder der tatsächliche Zählerstand noch die notwendige Zählernummer bekannt, welche für eine Anmeldung der Energiebelieferung notwendig sind. Die gelernte und gelebte Praxis ist, dass Kunden von der Möglichkeit rege Gebrauch machen, bis 14 Tage nach Einzug den Energieversorger frei zu wählen. In Folge dessen kommen nur wenige Kunden in Folge eines Umzuges mit einem Grundversorgungsvertrag in Berührung. Bei einer synchronen Bilanzierung und dem Entfall rückwirkender Änderungsprozesse muss sich der Mieter rechtzeitig zum Stichtag des Auszugs abmelden. Tut er das nur wenige Tage später, läuft der Vertrag weiter und ist nicht rückwirkend kündbar. Sollte der Mieter sich gar nicht melden, würde der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiterlaufen, zumindest im Leerstandsfall, bis ein neuer Mieter erkannt wird. Wenn der neue Mieter sich nicht genau zum Einzugstag anmeldet, ist Streit um den Stichtagverbrauch (Bezug Vormieter zu Neumieter) vorprogrammiert. Dies wiederum führt zu massenhaften Beschwerden bei den Vertrieben, wenn man bedenkt, dass ca. 10 % des Kundenstammes im Durchschnitt jährlich umziehen. Es gibt aus vertrieblicher Sicht auch keine Möglichkeit zu einem kundenfreundlichen Clearing, da mit zunehmendem Anteil der Lieferantenwechsel im Rahmen eines Umzugs stets ein weiterer Lieferant beteiligt ist. (Quelle: Monitoringbericht 2015 der BNetzA). Bei einer synchronen Bilanzierung und dem Entfall rückwirkender Änderungsprozesse würde die Anzahl (kurzzeitiger) Grund-/Ersatzversorgungsverhältnisse zudem signifikant zunehmen. Weiterhin dürften Kunden nur kurze Zeit im Grund-/Ersatzversorgungsverhältnis verbleiben, da nach kurzer Zeit in einen anderen Tarif beim Grundversorger gewechselt oder einem anderen Lieferanten der Vorzug gegeben wird. Daraus ergeben sich unnötige Rechnungen mit Kleinstbeträgen, die zu gestiegenen Prozesskosten führen. Weiterhin kann stark angezweifelt werden, dass diese Rechnungen fristgerecht oder überhauptbezahlt werden (Forderungsausfälle, Clearing). Ebenso werden weitere Ursachen zur Klärung provoziert, welche die Marktkommunikation oder Datenschiefstände betreffen. Bei dem derzeitigen Modell, rückwirkende Ein- und Auszüge zuzulassen, entgegnen Kritiker, dass es Kundenbeschwerden hierzu gäbe und deshalb ein Entfall sinnvoll sei. Dabei wird vergessen, dass ein Entfall der rückwirkenden Ein- und Auszüge die Anzahl von Kundenbeschwerden massiv ansteigen lassen würde. Die Kundenservicebereiche der Vertriebe, aber auch die Schlichtungsstelle Energie und die Beschwerdestelle der BNetzA würden durch merklichen Arbeits- und Klärungsaufwand zusätzlich belastet. Leerstand wird im Asynchronmodell dem Grundversorger zubilanziert und dem Vermieter zugeordnet. Sollten im Synchronmodell Vermieter nicht am Stichtag des Auszuges einen Neuvertrag schließen bzw. sich beim Grundversorger melden, müssten Grundversorger, um sich vor Schäden zu schützen, die Zähler sperren und ggf. ausbauen. Hierbei entstehen für den Vermieter zusätzliche Kosten. Außerdem würde eine sofortige Zählersperrung dazu füh- Seite 3 von 5

4 ren, dass z. B. bei Verzögerungen eines Auszugs kein Strom mehr verfügbar ist. Sowohl im Falle des Mieters, als auch des Vermieters besteht ein Widerspruch bzgl. der Konkludenz des Vertragsschlusses ( 2 GVV). Da der Grundversorger keine Kenntnis hat, wann und von wem in einer Wohnung Strom oder Gas entnommen wird, muss er im Synchronmodell leer stehende Wohnungen solange von der Energiezufuhr unterbrechen, bis ein Kunde sich aktiv bei ihm meldet und die Kosten für die Entsperrung an den Grundversorger bezahlt wird. Ansonsten wären die bis dahin verbrauchten Mengen und das Zählerentgelt nicht rückwirkend dem Kunden zuzuordnen. Da auch der Netzbetreiber im Rahmen der Bilanzierung in der Regel nicht weiß, dass in einer vermeintlich leer stehenden Wohnung möglicherweise ein Verbrauch stattfindet, würde ohne eine Zählersperrung die Menge der dem Grundversorger nachträglich abzurechnenden Mehr /Mindermengen erheblich steigen. Darüber hinaus würde ohne eine Zählersperrung die Anzahl der extrem kurzzeitigen Abrechnungen eines Grundversorgers an Kunden steigen, die eigentlich gar nicht vom Grundversorger versorgt werden wollen, sondern sich lediglich nicht rechtzeitig um die Anmeldung bei einem anderen Lieferanten gekümmert haben. Diese Situation wird sich auch mit dem Beginn des Rollouts intelligenter Messsysteme nicht ändern. Auch nach der Interimsphase wird im Massenkundengeschäft die Quote intelligenter Messsysteme mit Zählerstandsgangmessung im Vergleich zu den modernen Messeinrichtungen immer noch gering sein (ca. 15 % zu 85 %). Das folgende Schaubild soll verdeutlichen, wie sich die Fristen für einen Kunden mit der Abschaffung rückwirkender Ein- und Auszüge verändern: Abbildung 1: Auswirkungen des Asynchron- bzw. Synchronmodells auf den Kunden Seite 4 von 5

5 Fazit Die in dem vorangegangenen Text erläuterten Sachverhalte liefern klare Argumente für die Beibehaltung der asynchronen Bilanzierung, insbesondere einschließlich der Möglichkeit rückwirkender Änderungsprozesse. Neben der untermonatlichen Änderung bilanzierungsrelevanter Daten bestehen aus Vertriebs- und Kundensicht keine Vorteile durch den Wechsel auf das Synchronmodell. Der vorgenannte Vorteil des Synchronmodells wird bei Weitem überkompensiert durch den zusätzlichen Aufwand beim Vertrieb sowohl an der Kundenschnittstelle als auch bei den neu aufzusetzenden täglichen Prognose- und Beschaffungsprozessen im Massenkundengeschäft. Der BDEW spricht sich daher für die Beibehaltung der asynchronen Bilanzierung und insbesondere der Möglichkeit rückwirkender Ein- und Auszüge im Interims- und Zielmodell aus. Sollte zukünftig eine adäquate Quote intelligenter Messsysteme insbesondere im wechselaffinen Haushaltskundenbereich vorliegen, gilt es einen möglichen Wechsel auf das Synchronmodell und eine Abschaffung rückwirkender Ein- und Auszüge neu zu bewerten. Seite 5 von 5

6 Analyse zur synchronen Bilanzierung im deutschen Strom- und Gasmarkt 1 Einleitung Nach den Regelungen der Beschlüsse BK ( GPKE ) und BK ( GeLi Gas ) der Bundesnetzagentur erfolgt die Mengenzuordnung für die Bilanzierung bei SLP- Entnahmestellen nach dem sogenannten Asynchronmodell. Dabei wird bei untermonatlichen Ein- und Auszügen sowie den ab auch untermonatlich möglichen Lieferantenwechseln die Änderung der Bilanzkreiszuordnung nur zum Monatswechsel vorgenommen. Sofern eine Einzelmeldung für den Folgemonat bis zum 15. Werktag bestätigt wird, erfolgt die Änderung der Bilanzkreiszuordnung zum nächsten Monatswechsel, bei einer Bestätigung nach dem 15. Werktag zum übernächsten Monatswechsel. Das vorliegende Dokument bezieht sich daher im Folgenden ausschließlich auf Entnahme- und Einspeisestellen mit Standardprofilen. Im Rahmen der Novellierung von GPKE und GeLi Gas (BK bzw. BK ) hat die Bundesnetzagentur in der Beschlussbegründung vom mit Wirksamkeit zum (vgl. Punkt der GPKE- und GeLi Gas-Änderungsfestlegung) dargestellt, dass sie am Asynchronmodell und Zuordnungs-/Bestandslistenversand im Gegensatz zur Konsultationsfassung festhalte. Zur Begründung wird aufgeführt, dass bei einem Wechsel auf das Synchronmodell rückwirkende Ein- und Auszüge nicht mehr möglich wären. Allerdings behält sich die Bundesnetzagentur vor, bei einer etwaigen Abschaffung rückwirkender Prozesse (vgl. Punkt der GPKE- und GeLi Gas-Änderungsfestlegung) den Wechsel auf ein Synchronmodell erneut zu prüfen. Zudem steht sie einer von der Branche vorgenommenen Evaluierung (Kosten-Nutzen-Analyse) offen gegenüber. Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden untersucht werden, welche Prozesse bei einem möglichen Übergang zum Synchronmodell im Strom- und Gasbereich betroffen wären und welche Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kosten/des Nutzens entstehen würden. Im Rahmen der Untersuchung werden die unterschiedlichen Bilanzierungsverfahren für Strom (MaBiS) und Gas (GABi Gas) berücksichtigt. Nach GABi Gas erfolgt täglich eine Bilanzierung von SLP Allokationen (D-1). Die entsprechende Nominierung durch den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) erfolgt i.d.r. auf Basis der SLP-Allokation des Netzbetreibers (NB). Nach MaBiS i.v.m. GPKE hingegen stellen NB die bilanzierungsrelevanten Daten bereits vor dem Liefermonat den LF zur Verfügung. Die Fahrplananmeldung durch den BKV erfolgt auf Basis eigener Prognosen des LF/BKV. Erste Bilanzierungsdaten erhält der BKV erst nach dem Liefermonat vom NB über den BIKO. 2 Definitionen Asynchrone Bilanzierung Die GPKE-/GeLi Gas-Prozesse Lieferbeginn, Lieferende und Beginn Grund /Ersatzversorgung können täglich stattfinden, die Zuordnung zu einem Bilanzkreis kann nur Seite 1 von 10

7 zum ersten eines Monats stattfinden. Damit können das Bilanzierungs- und das Netznutzungsintervall voneinander abweichen. Das im Asynchronmodell mögliche Auseinanderfallen von Netznutzungs- und Bilanzierungsbeginn ermöglicht somit eine prozessuale Umsetzung rückwirkender An-/Abmeldungen der Netznutzung, wie derzeit ausgeprägt. Synchrone Bilanzierung (Lieferbeginn/Lieferende grundsätzlich nur in die Zukunft) Die GPKE-/GeLi Gas-Prozesse Lieferbeginn, Lieferende und Beginn Grund /Ersatzversorgung können täglich stattfinden, Bilanzierungsbeginn und Bilanzierungsende liegen synchron zum Netznutzungsbeginn und -ende. Das Bilanzierungs- und das Netznutzungsintervall sind identisch. Rückwirkende An- und Abmeldungen können in diesem Modell nicht abgebildet werden. Der Prozess Lieferbeginn, Lieferende, Beginn Grund-/Ersatzversorgung erfolgt ausschließlich in der Zukunft. Der Bilanzierungsbeginn liegt am Tag des Lieferbeginns bzw. des Beginns der Grund-/Ersatzversorgung, das Bilanzierungsende am Tag des Lieferendes. Sowohl bei MaBiS als auch GABi Gas ist eine rückwirkende Bilanzkreiszuordnung nicht vorgesehen. Begrifflichkeiten Prognoserelevanter Kundenstamm Bilanzierungslücken Schattenbilanzierung Umsetzungskomplexität Asynchronmenge Die Zählpunkte, deren Menge für die Bilanzierung/Allokation aufgeteilt auf die jeweiligen Bilanzkreise/Subbilanzkonten berücksichtigt werden. Im Asynchronmodell werden die Ermittlung der in die Bilanzierung/Allokation einfließenden Zählpunkte sowie die Zuordnung zu Bilanzkreisen/Subbilanzkonten nur einmal monatlich neu festgelegt. Im Synchronmodell erfolgen die Ermittlung der Zählpunkte sowie die Zuordnung zu Bilanzkreisen/Subbilanzkonten auf täglicher Basis. In einigen Fällen entstehen bei Anwendung der GPKE-/GeLi Gas-Prozesse sogenannte Bilanzierungslücken, falls eine Abmeldung der Netznutzung für einen Zählpunkt bis einschließlich des 15. WT bestätigt wird, die zugehörige Anmeldung der Netznutzung zum Folgetag (z.b. durch den Grund /Ersatzversorger) jedoch erst nach Ablauf des 15. WT erfolgt. Schattenbilanzierung ist die vom LF/BKV selbst durchgeführte Bilanzierung, um die vom NB ermittelten Bilanzierungs /Allokationsmengen kontrollieren zu können. Beschreibt die Einschätzung der Aufwände bezüglich der Anpassung bzw. Neugestaltung der jeweiligen Prozesse im Hinblick auf die Einführung des Synchronmodells. Mehr-/Mindermengen, die durch das Auseinanderfallen zwischen Bilanzierung- und Netznutzungszeitraum entstehen Seite 2 von 10

8 Standardprofile Standardlast- und Standardeinspeiseprofile, mit deren Hilfe eine Mengenermittlung für nicht leistungsgemessene Ein-/ Ausspeiseanlagen vorgenommen werden kann. 3 Betroffene Prozesse In den folgenden Abschnitten erfolgt eine Bewertung der Vor- und Nachteile beider Modelle im Hinblick auf identifizierte Prozesse. Um beide Modelle vergleichbar zu halten, wird auf die Betrachtung von rückwirkenden An-/Abmeldungen im Kapitel 3 verzichtet und im Nachgang im Kapitel 4 dargestellt. Soweit in der nachfolgenden Gegenüberstellung der beiden Modelle ein Vorteil des einen Modells mit entsprechender Umformulierung zu einem Nachteil des anderen Modells werden würde, wird auf die Beschreibung des Nachteils verzichtet. Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge wird jeweils mit dem Asynchronmodell begonnen. Prämissen: Es wird von einer jährlichen Ablesung ausgegangen. Bilanzierung und Allokation erfolgen damit auf Grundlage von Prognosedaten und nicht auf Basis von Ist-Werten. Im Synchronmodell wird angenommen, dass analog zum heute bekannten Verfahren der registrierenden Leistungsmessung (RLM-Verfahren) die Bilanzierung synchron mit der Zuordnung zum Lieferanten frühestens 2 WT nach Bestätigung der An /Abmeldung beginnt/endet. 3.1 Prognose- und Beschaffungsprozess (LF, NB, BKV) Auf Basis der dem Lieferanten bzw. BKV vorliegenden, ausgetauschten bilanzierungsrelevanten Daten wird die Prognose erstellt, durch den BKV Energie beschafft und die Fahrplananmeldung bzw. Nominierung durchgeführt. Vorteile Asynchronmodell Die Beschaffung erfolgt i. d. R. zeitabhängig in mehreren Schritten, betroffen ist hier die letzte Justierung, abhängig vom aktuellen Kundenbestand. Bei asynchroner Bilanzierung wird bis auf tagesparameterabhängige und analytische Lastprofile die letzte Anpassung einmal für den Folgemonat auf Basis der am 15. Werktag dem jeweiligen Bilanzkreis zugeordneten Zählpunkte mit den zugehörigen bilanzierungsrelevanten Daten durchgeführt. Der prognoserelevante Kundenstamm wird somit monatlich ermittelt und bleibt ab dem 16. WT des Vormonats bis zum Monatsletzten konstant; eine tägliche Anpassung des prognoserelevanten Kundenstamms zwischen LF und BKV ist nicht erforderlich. Bei synthetischen Lastprofilen kann im Strombereich der Beschaffungsprozess damit am 16. WT des Monats für den Folgemonat abgeschlossen werden. Bei tagesparameterabhängigen und analytischen Lastprofilen sowie im Gasbereich Seite 3 von 10

9 muss eine tägliche Anpassung jedoch auf Basis des für den Monat konstanten, prognoserelevanten Kundenstamms erfolgen. Das bedeutet, dass z. B. bei Anwendung des TUM-Verfahrens die Kundenwerte eines Lastprofiltyps nur einmal monatlich für alle Kunden eines Lieferanten aussummiert werden und dann täglich nur noch die Temperaturprognose etc. zu berücksichtigen ist, um Prognose für den Folgetag zu ermitteln. Da keine tägliche Prognoseerstellung für 100 % der einem Bilanzkreis zugeordneten Zählpunkte (ZP) notwendig ist, ergibt sich ein vergleichsweise deutlich niedriger operativer Abwicklungsaufwand. Der Grund-/Ersatzversorger muss keine Anpassung seiner Beschaffung für kurzfristige Zuordnung zur Grund- und Ersatzversorgung vornehmen, was einen geringeren Aufwand für Beschaffung und Prognose bedeutet. Die Mengen werden entweder über die Mehr- oder Mindermengenabrechnung (MMMA) ausgeglichen, oder die Bilanzierung erfolgt für einen ganzen Monat. Zur Sicherstellung der Datenqualität (korrekte Zuordnung der SLP-Entnahmestellen zu Bilanzkreisen), die sich auf die Prognosequalität auswirkt, steht ausreichend Zeit (Ablauf 15. WT bis Monatswechsel) zur Verfügung. Vorteile Synchronmodell Es entsteht keine Asynchronmenge. Somit werden die Preisrisiken/-chancen aus der Differenz zwischen Mehr- oder Mindermengen-Preis und Beschaffungspreis für die Asynchronmenge vermieden, da der LF die Menge immer aktiv beschaffen muss und den Preis somit selbst verantwortet. Die in den Differenzbilanzkreisen/Netzkonten verbleibenden Energiemengen sind wegen der derzeit in bestimmten Fällen auftretenden Bilanzierungslücken geringer, da Einspeise-/Entnahmestellen untermonatlich lückenlos den Bilanzkreisen der Lieferanten zugeordnet werden können. Hierdurch sind die Beschaffungsrisiken für den NB geringer. 3.2 MaBiS (Strom: LF, BKV, NB, BIKO) In der Festlegung MaBiS wurde durch die Bundesnetzagentur der Prozess zur Energiemengenbilanzierung im Strombereich vorgegeben. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass unverändert zum heutigen Prozess monatlich aggregierte Bilanzierungsdaten nur für den Zeitraum eines Kalendermonats versendet werden Aktivierungs- und Deaktivierungsprozesse (Strom: NB, BIKO) Das Bilanzierungsmodell (asynchron bzw. synchron) hat kaum Auswirkungen auf diese Prozesse, da die Aktivierung der Summenzeitreihe nur vom ersten ZP eines Zeitreihentyps in einem Bilanzierungsgebiet und die Deaktivierung nur vom letzten ZP abhängt und die Aktivie Seite 4 von 10

10 rung bis spätestens zwei Werktage vor dem Versand der entsprechenden Summenzeitreihe für einen Liefermonat erfolgen kann Bilanzierungsprozess (Strom: NB) Vorteile Asynchronmodell NB müssen für die Ermittlung der aggregierten Bilanzierungsdaten keine tägliche Änderung des prognoserelevanten Kundenstamms berücksichtigen. NB mit analytischem Standardlastprofilverfahren müssen aus diesem Grund auch nicht täglich prüfen, ob die Zerlegungsfaktoren des Restlastganges neu berechnet werden müssen Clearingprozess (Strom: NB, LF) Vorteile Asynchronmodell Ein Abgleich zwischen Zuordnungsliste und bilanzierter SLP-Menge kann beim NB zur Qualitätssicherung verwendet werden. Der prognoserelevante Kundenstamm wird monatlich ermittelt und bleibt konstant. Somit ist entsprechend des Prognoseprozesses die Schattenbilanzierung für den Lieferanten leichter ermittelbar. 3.3 GABi Gas (Gas: NB, TK, BKV, MGV) In der Festlegung GABi Gas werden Regelungen zur Energiemengenbilanzierung im Gasbereich vorgegeben. Da sich die Prozesse im Gasbereich im Vergleich zum Strombereich in einigen Punkten unterscheiden, wird in den nachfolgenden Gliederungspunkten eine gesonderte Betrachtung vorgenommen. So findet z.b. eine Tagesbilanzierung statt, d.h. die Bilanzierungsperiode ist der Gastag. Die Allokationsdaten werden täglich versendet. Die Bilanzkreisabrechnung wird jedoch identisch zum Strombereich einmal monatlich versendet Deklarationsprozess (Gas: NB, BKV, MGV) Vorteile Asynchronmodell Der Deklarationsprozess und der zugehörige Prüfprozess muss für SLP- Entnahmestellen derzeit nur einmal monatlich durchgeführt werden. Im Synchronmodell wäre hier analog zu den RLM-Entnahmestellen ein täglicher Deklarations- und Prüfprozess notwendig, da im Gasbereich im Gegensatz zum Strombereich eine tägliche Allokation erforderlich ist. Weiterhin gibt es auch keine Möglichkeit, Korrekturen nach Versand der Allokation am Tag D-1 durchzuführen. Somit ist im Asynchronmodell der Aufwand bei der Klärung von Abweichungen zwischen bestätigten Einzelmeldungen und Deklaration geringer. Aufgrund der Vorlaufzeit von 10 WT im GeLi Gas-Lieferbeginnprozess und der spätestmöglichen Bestätigung am 8. WT nach Eingang der Lieferbeginnmeldung müsste im Synchronmodell die Deklaration am gleichen WT erfolgen (9. WT Weiterlei Seite 5 von 10

11 tung an den BKV, 10. WT D-1-Allokation). Der BKV muss derzeit nur untermonatliche Deklarationen aufgrund von RLM-Bilanzkreiswechseln prüfen. Im Synchronmodell wäre dies auch für SLP-Bilanzkreiswechsel notwendig, was nur mit einem erheblichen Mehraufwand möglich wäre. Nach Festlegung des Kundenstamms nach Ablauf des 15. WT besteht bis zur Allokation die Möglichkeit, Fehlzuordnungen zu erkennen und zu korrigieren SLP-Allokationsprozess (Gas: NB, BKV, MGV) Vorteile Asynchronmodell NB müssen für die Ermittlung der aggregierten SLP Allokationsdaten keine tägliche Änderung des Kundenstamms berücksichtigen. NB mit analytischem Standardlastprofilverfahren müssen nicht täglich prüfen, ob die Zerlegungsfaktoren des Restlastganges neu berechnet werden müssen. Der NB hat nach dem Eingang der Temperaturprognose für den Folgetag nur wenig Zeit, die SLP Allokationsdaten zu berechnen Clearingprozess (Gas: NB, TK, BKV, MGV) Vorteile Asynchronmodell Der für den Deklarations- und Allokationsclearingprozess relevante Kundenstamm wird monatlich z.b. auf Basis der Bestandsliste ermittelt und bleibt konstant. Somit ist es für den BKV leichter, zu ermitteln, ob ein Clearingfall vorliegt oder nicht. Im Synchronmodell müsste der Kundenstamm täglich ermittelt werden. 3.4 Mehr-/Mindermengenprozesse (Strom: LF, NB; Gas: NB, MGV, TK) Mehr-/Mindermengen entstehen durch Abweichungen zwischen bilanzierter Menge und tatsächlich verbrauchter Menge. Neben den in beiden Modellen auftretenden Mehr-/ Mindermengen aufgrund von Differenzen zwischen prognostizierten Bilanzierungsmengen auf Basis von Standardprofilen und Ist-Menge treten im Asynchronmodell auch Mehr-/ Mindermengen bedingt durch die Abweichung zwischen Netznutzungs- und Bilanzierungszeitraum auf (Asynchronmenge). Vorteile Synchronmodell Die Rechnungserstellung und -prüfung vereinfachen sich, da kein Auseinanderfallen des Netznutzungs- und Bilanzierungszeitraumes einbezogen werden muss. 3.5 GPKE/GeLi Gas/Marktprozesse für Einspeisestellen (LF, NB) In den o.g. Festlegungen werden zählpunktscharfe Geschäftsprozesse geregelt Seite 6 von 10

12 3.5.1 Lieferbeginn/Lieferende Keine Auswirkungen Stammdatenänderung Vorteile Synchronmodell Im Synchronmodell können bilanzierungsrelevante Daten untermonatlich geändert werden. Damit entstehen z.b. flexiblere Möglichkeiten für Bilanzkreisänderungen Beginn Grund- und Ersatzversorgung Vorteile Synchronmodell: Prozessbedingte Bilanzierungslücken können im Synchronmodell vermieden werden, wenn der Netzbetreiber eine Lieferendenachricht am Eingangsdatum bereits bestätigt und eine Anmeldung zur Grund-/Ersatzversorgung vornimmt. Bei einer späteren Bestätigung und Anmeldung zur Grund-/Ersatzversorgung ist der Zeitraum der Bilanzierungslücke geringer Neuanlagen und vorübergehender Anschluss (Strom: NB, LF; Gas: NB, TK) Vorteile Synchronmodell Bilanzkreiszuordnung erfolgt untermonatlich. Damit können Bilanzierungslücken vermieden/reduziert werden Messwerter- und Übermittlung sowie Netznutzungsabrechnung Keine Auswirkungen 4 Rückwirkende Ein-/Auszüge Wie bereits erwähnt, sind im Kapitel 3 die Alternativen Synchron- und Asynchronmodell jeweils ohne die Möglichkeit rückwirkender Ein- und Auszüge definiert, um eine Vergleichbarkeit der Modelle zu gewährleisten. Im aktuell festgelegten Asynchronmodell ist die Möglichkeit rückwirkender Ein-/Auszüge vorgesehen. Insbesondere bei einem Synchronmodell wäre die Beibehaltung rückwirkender Ein /Auszüge fragwürdig, da dies zwar mit einer Anpassung der Prozessbeschreibungen in den Festlegungen MaBiS/GABi Gas umsetzbar wäre, der BKV jedoch keine rückwirkende Fahrplananmeldung bzw. Nominierung vornehmen kann. Somit sind im Folgenden die Konsequenzen rückwirkender Ein-/Auszüge vor dem Hintergrund der beiden Bilanzierungsmodelle zu betrachten. Bei Beibehaltung von rückwirkenden Ein- und Auszügen im synchronen Modell würden sich die negativen Effekte auf die Prognosegenauigkeit erhöhen und ein höherer Umsatz von Ausgleichsenergie entstehen Seite 7 von 10

13 Über rückwirkende Bilanzkreisbuchungen wird der Bilanzkreis des BKV belastet. Der BKV kann seiner Prognosepflicht nicht nachkommen und gerät unverschuldet in die Prognosepflichtverletzung. Aus der Beschlussbegründung zur Änderung der Beschlüsse BK (GPKE) und BK (GeLi Gas) vom der BNetzA geht hervor, dass die Beibehaltung der rückwirkenden Ein-/Auszüge (die in der vorangegangenen Konsultationsversion gestrichen war) maßgeblich auf die Eingaben von Marktteilnehmern zurückgeht, die offenbar die Vielzahl der Vorgänge als Argument für eine Beibehaltung anführen. Bei einer Abschaffung der sehr verbreiteten Praxis rückwirkender Ein-/Auszüge ist daher ein nicht unwesentlicher Kommunikationsbedarf insbesondere von Lieferanten gegenüber den Verbrauchern zu erwarten, wenngleich durch die Prozessgleichheit für alle Lieferanten keine Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind. Der erhöhte Kommunikationsbedarf tritt insbesondere dadurch auf, dass eine Abschaffung rückwirkender Einzüge auch eine Abschaffung rückwirkender Auszüge impliziert und somit keine rückwirkenden EoG-Anmeldungen durch den Netzbetreiber mehr möglich sind. Bei z.b. einem Mieterwechsel müsste der neu eingezogene Mieter einen Energieliefervertrag bereits rechtzeitig vor dem tatsächlichen Einzug abschließen, damit der Lieferbeginnprozess noch prozessiert werden kann. Das passt nicht zum derzeitigen Verhalten, sich frühestens zum Einzug um den Abschluss eines Energieliefervertrags zu kümmern und sorgt damit für Erklärungsbedarf des Neulieferanten. Wenn dann der ausgezogene Mieter den Auszug beim Altlieferanten nicht oder verspätet meldet, würde die Entnahmestelle somit folglich bis zum Lieferbeginn des neuen Lieferanten dem Altlieferanten zugeordnet bleiben. Anders als im Modell mit rückwirkend möglicher EoG-Anmeldung muss der Altlieferant dem ausgezogenen Mieter dann die Zuordnung bis zum Einzug des neuen Mieters erklären, was sich bei zwischen Einund Auszug liegenden Leerstandszeiträumen zusätzlich erschwert. Bei einer Abschaffung rückwirkender Ein-/Auszüge besteht weiterhin die Gefahr, dass falls keine Anpassung der GPKE-/GeLi Gas-Fristen erfolgt kurze Grund-/ Ersatzversorgungszeiträume zunehmen. Insbesondere für den (nicht regulierten) Neuanlageprozess (und analog Baustromsituationen) würde die Abschaffung der rückwirkenden Ein-/Auszüge die Möglichkeit einer rückwirkenden Zuordnung der SLP-Entnahmestellen zum Grund-/Ersatzversorger (bzw. bei Baustrom ggf. dem Lieferanten) eliminieren. Zuordnungsprobleme entstehen zum Beispiel, wenn zwischen physikalischem Netzanschluss und Bilanzierungsbeginn des Grund-/Ersatzversorgers Energiemengen entnommen werden. Für diese Konstellation wären Vorgehensweisen in den entsprechenden Festlegungen zu definieren. Dem gegenüber steht die mit einer Abschaffung der rückwirkenden Ein-/Auszüge aller Voraussicht nach verbundene Prozessvereinfachung, da dann eine Harmonisierung mit den RLM-Ein-/Auszugsprozessen möglich wäre. Die Vielfalt der mit rückwirkenden Ein-/Auszügen verbundenen Prozessprobleme zeigt sich z.b. in der hohen Anzahl der mit dieser Thematik verbundenen BDEW-Umsetzungsfragen, die auch aus dem erfahrungsgemäß hohen Clearingaufkommen in diesem Prozessfeld resultieren. So wird heute gemäß GPKE/GeLi Gas bei einem gemeldeten Auszug ohne vorliegende Einzugsmeldung eine Grund-/Ersatzversorgung Seite 8 von 10

14 aufgebaut. Sollte nach dem tatsächlichen Ein-/Auszug ein rückwirkender Einzug gemeldet werden, so muss die in den Netz- und Liefersystemen aufgebaute Grund-/Ersatzversorgung wieder aufgelöst werden. Bei einer Abschaffung von rückwirkenden Ein-/Auszügen wird der maximale Zeitraum, in dem Netznutzung und Bilanzierung auseinanderfallen können, deutlich reduziert. 5 Beurteilung an vorgegebenen Bewertungspunkten Die Beurteilung der Einführung der synchronen Bilanzierung erfolgt an den folgenden Bewertungspunkten, deren Erreichung bei einem Umstieg erwartet wird: - Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse - Reduzierung der Mehr-/Mindermengen und Differenzmenge/Netzkontosaldo - Minimierung der Ausgleichs-/Regelenergie - Höhere Datenqualität Dabei ergibt sich folgendes Ergebnis: Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse Die GPKE/GeLi-Prozesse können durch den Wegfall der rückwirkenden Ein- und Auszüge vereinfacht werden. Wenn ein Auszug i.v.m. dem folgenden Grund-/Ersatzversorgungsverhältnis nicht mehr rückwirkend gemeldet werden kann, so führt dies zu erheblichem Aufwand bei den Lieferanten für die Erklärung gegenüber den Kunden bzw. zu deren Verärgerungen. Ohne entsprechende Änderungen im Kundenverhalten wird dieser erhöhte Aufwand auf Lieferantenseite bestehen bleiben. Zusätzlich ergeben sich aufgrund ausschließlich in die Zukunft gerichteter Zuordnungsmöglichkeiten potentiell Änderungen im derzeit netzbetreiberindividuellen Neuanlageprozess. Die Prognose- - und Bilanzierungsprozesse, u.u. auch der Beschaffungsprozess werden bei allen jeweils betroffenen Marktrollen zu höherem Abwicklungsaufwand führen, da statt monatlicher eine tägliche Änderung des prognoserelevanten Kundenstamms bei den entsprechenden Prozessen zu beachten ist. Die Ertüchtigung der IT-Systeme hierfür wird erheblichen Aufwand verursachen. Zusätzlich sind durch künftig erforderliche Veränderungen durch die Energiewende, wie u. a. last- und leistungsvariable Tarife, E-Mobility weitere Anpassungen zu erwarten die noch nicht beschrieben sind. So kann bei einer heutigen Umstellung auf ein Synchronmodell die Kompatibilität mit diesen Veränderungen nicht sichergestellt werden Seite 9 von 10

15 Reduzierung der Mehr-/Mindermengen und Differenzmenge/Netzkontosaldo Eine Reduzierung der Mehr-/Mindermengen wird durch den Wegfall von asynchronen Mengen erreicht. Die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist allerdings weiterhin erforderlich, da beim SLP-Verfahren nach wie vor Prognosewerte bilanziert werden und keine Istwerte der Kunden. Damit wird das Beschaffungsrisiko bei synchroner Bilanzierung durch Preisdifferenzen zwischen Bezugspreis und Mehr-/Mindermengenpreis geringer. Abhängig von der Beschaffungssituation des Lieferanten kann dieses erheblich ausfallen. Prinzipiell wird mit einer Umstellung auf das Synchronmodell eine Reduzierung der Volumina im Differenzbilanzkreis/Netzkonto der NB nicht erreicht. Nur im Ausnahmefall von Bilanzierungslücken werden die Volumina reduziert. Minimierung der Ausgleichs-/Regelenergie Eine Minimierung der Ausgleichsenergie/Regelenergie wird durch einen Systemwechsel nicht erreicht. Höhere Datenqualität Mit einer Umstellung auf das Synchronmodell ist eine Verbesserung der Datenqualität nicht erkennbar. 6 Fazit In den vorangegangenen Kapiteln wurden das Synchron- und Asynchronmodell verglichen. Zusammengefasst ergeben sich durch eine mögliche Umstellung von einer asynchronen auf eine synchrone Bilanzierung folgende Konsequenzen: Es fallen bei den betroffenen Marktrollen erhebliche Umstellungskosten in der IT an. Durch täglich (bisher monatlich) durchzuführende Tätigkeiten steigen die Prozesskosten bei den Marktpartnern an ). Die Abwicklung rückwirkender Ein- und Auszüge ist ohne Änderung an den Bilanzierungsverfahren nach MaBiS und GABi-Gas nicht möglich. Konsequenterweise werden die Prozesse für rückwirkende Ein- und Auszüge dann nicht mehr angewendet. Eine Reduzierung des Regelenergiebedarfs wird nicht erreicht. Aufgrund der Analyse kommt der BDEW zu dem Ergebnis, dass das Asynchronmodell beibehalten werden soll Seite 10 von 10

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