Dok 5 Das Feature , Wiederholung am Die Stammheim-Bänder eine Dokumentation

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1 Dok 5 Das Feature , Wiederholung am Die Stammheim-Bänder eine Dokumentation Die Stammheim Bänder. Ein Prozess im Originalton. Dokumentation von Maximilian Schönherr. Im Jahr 2003 stieß eine Archivarin des Staatsarchivs Ludwigsburg im Keller des Oberlandesgerichts Stuttgart auf eine kleine Schachtel mit 21 Tonbandspulen. Diese Bänder enthalten 13 Stunden Originalaufnahmen aus dem Strafprozess gegen die Spitzen der Roten-Armee-Fraktion in Stuttgart-Stammheim. Zu hörend sind darauf die Stimmen von Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhoff und Jan-Carl Raspe. Diese Aufnahmen sollten die Protokollschreiber während des zweijährigen Prozesses unterstützen, selbst bei höchst turbulenten Wortgefechten eine einwandfreie Abschrift für die Gerichtsakten herzustellen. Die Aufnahmen enthalten Fragmente aus 12 Verhandlungstagen zwischen August 1975 und Februar Ein Tag der 41. von 192 ist komplett erhalten. Trotz ihres fragmentarischen Charakters bieten die Stammheim Bänder einen repräsentativen Eindruck von der Atmosphäre dieses höchst umstrittenen Prozesses, der im Deutschen Herbst mündete. Davon handelt diese Dokumentation. Sprecherin: Stuttgart Stammheim, Mai Das sicherste Gefängnis der Bundesrepublik. Der sicherste Gerichtssaal der Bundesrepublik. Stahlbeton, fensterlos; eigens gebaut für

2 den Prozess gegen die Köpfe der Roten-Armee-Fraktion. Anklage: Mehrfacher Mord. Sprengstoffanschläge u. a. auf ein amerikanisches Offizierskasino in Frankfurt und das Hauptquartier der US-Armee in Heidelberg. 4 Tote, viele Verletzte. Ein Strafprozess. Ein politischer Prozess. Ein Prozess der Hungerstreiks und der Lauschangriffe, des Schmuggelns von Kassibern aus den Zellen und Waffen in die Zellen. Der Angeklagte Holger Meins ist bereits ein halbes Jahr vor Prozessbeginn an den Folgen eines Hungerstreiks gestorben. Ulrike Meinhof schon in einem früheren Verfahren zu 8 Jahren Haft verurteilt. O-Ton: Meinhof: Das ist Folter, exakt Folter. Sprecherin: Im Stammheim-Prozess verteidigt sie unter anderem der Rechtsprofessor Axel Azzola. O-Ton: Azzola: Militärisch gesprochen, handelt es sich um einen Krieg. Sprecherin: Ulrike Meinhof wird sich vor Ende des Prozesses selbst töten. Drei bleiben übrig: Raspe,... O-Ton: Raspe: Natürlich fassen wir unsere Politik nicht in völkerrechtlichen Kategorien. 2/61

3 Sprecherin: Ensslin,... O-Ton: Ensslin: Revolutionäre Politik ist die Negation der Politik des Kapitals. Sprecherin: Baader. O-Ton: Baader: Aber juristische Kategorisierungen sind nur kodifizierter Ausdruck realer Machtverhältnisse. Sprecherin: Verteidigt von Pflicht- und Wunschverteidigern wie Hans Heinz Heldmann,... O-Ton: Heldmann: Mein amtliches Schamgefühl wird hier täglich mindestens zweimal schwerstens verletzt. Sprecherin: Rupert von Plottnitz,... 3/61

4 O-Ton: von Plottnitz: Trägt der Oberstaatsanwalt Dr. Zeis eigentlich seine Faustfeuerwaffe auch im Sitzungssaal? Sprecherin: Otto Schily. O-Ton: Schily: Aber wissen Sie, am ersten Tage sollte ich mich hier an die Wand stellen! Sprecherin: Auf der Klägerseite u.a. die Staatsanwälte Heinrich Wunder... O-Ton: Wunder: Lebte Ihre Tochter in einer Wohngemeinschaft? Sprecherin: und Peter Zeis. O-Ton: Zeis: Wer schreit, hat Unrecht. Sprecherin: Vom Oberlandesgericht Stuttgart eingesetzter vorsitzender Richter: Theodor Prinzing. 4/61

5 O-Ton: Prinzing: Die Hauptverhandlung wird in Abwesendheit der Angeklagten fortgesetzt. Sprecherin: Einer der von der Verteidigung bestellten Zeugen ist das RAF-Mitglied Klaus Jünschke,... O-Ton: Jünschke: Was heißt denn das? Sprecherin:... der den vorsitzenden Richter vom Stuhl stößt. Das Urteil verliest Ende April 1977 am 192. Verhandlungstag vor leerer Anklagebank Prinzings ehemaliger Beisitzer, Eberhard Foth. O-Ton: Foth: Ich habe im Augenblick keine Fragen, sind noch Fragen? Sprecherin: Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe erhalten lebenslänglich, u.a. wegen vierfachen Mordes, mehrerer versuchter Morde und der Bildung einer kriminellen Vereinigung. 5/61

6 Akzent / Spulgeräusch [24.Verhandlungstag] Abschnitt 1.01 Verhandlungsprotokoll der öffentlichen Sitzung des Oberlandesgerichts Stuttgart- Stammheim, Mehrzweckgebäude. 7. August Verhandlungstag, 9.05 Uhr. Sprecherin: Der Prozess dauert bereits 10 Wochen. Trotzdem steht er ganz am Anfang. Die Anklage wurde noch nicht verlesen. Die Vertrauensanwälte Baaders waren kurz vor Prozessbeginn ausgeschlossen worden; die Angeklagten weigern sich, mit vom Gericht benannten Pflichtverteidigern zu sprechen. Jetzt hat sich die Verteidigung formiert. Der neue Wahlverteidiger von Andreas Baader ist Hans Heinz Heldmann. Er stellt einen Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Theodor Prinzing, weil dieser die Anwälte vor Betreten des Stammheimer Gerichtsgebäudes durchsuchen lässt. Band 91. 6/61

7 [...] O-Ton: RA Dr. Heldmann: Als ich mich dieser Tage einmal darüber beschwert habe, warum ich nun eigentlich sämtliche Hosentaschen hier ausleeren müßte, bevor ich als Verteidiger in dieses Gericht einrücke, da gab s nun einen Beamten, der wohl zufällig mal da reingeraten war, der mir sagte: Eigentlich könnte ich doch ganz fröhlich sein, daß ich hier keinen Striptease zu machen hätte. Haben Sie im Zusammenhang mit dem Begriff körperliche Durchsuchungen, Beanstandungen etwa in der Richtung, daß hier über das Abtasten, über die Kleidung hinaus etwas geschieht, was Sie in Ihrem Schamgefühl oder sonst irgendwo kränken könnte? O-Ton: RA Dr. Heldmann : Ich würde hier etwas differenziert antworten. Mein anwaltliches Schamgefühl wird hier täglich mindestens zweimal schwerstens verletzt. Was Ihre spezielle Frage angeht nach der Prozedur. Es wird auch unterhalb etwa der Jacke, der Körper abgetastet, und es wird der Körper weiter abgetastet, bis zu den Füßen herunter. Das ist nicht mehr Durchsuchung, das ist im Sinne des 81 körperliche Untersuchung. Gut. 7/61

8 O-Ton: RA Dr. Heldmann : Aber auch dann, Herr Vorsitzender, wenn Sie sagen: Das tut ja nur ein bißchen weh. Das ist nicht die Frage. Die Relevanz meines Antrags und meiner prozessualen Rüge ist, das Ding an sich selbst ist absolut unzulässig. O-Ton: RA Schily: Ich will keine schonende Behandlung von Ihnen. Darauf kann ich verzichten, auf eine schonende Behandlung. Aber auf eine Behandlung, die eines Rechtsanwalts wirklich unwürdig ist. Und ich bitte, ich habe dieses Ritual hier vollzogen, jedes mal, wenn ich in diese Kabine gehe, und ich muß sagen, die Beamten verhalten sich im großen und ganzen - da kann ich nur die Kollegen unterstützen - hervorragend, durchaus. Aber wissen Sie, am ersten Tag sollte ich mich hier an die Wand stellen, an die Wand mit erhobenen Händen! [Im Hintergrund] Sie hätten ja zu mir kommen können. O-Ton: RA Schily : Ja, wie?! Ich komm nicht zu Ihnen! Sie haben das angeordnet! Daß Sie an die Wand gestellt werden? 8/61

9 O-Ton: RA Schily : Das wird jetzt hier in der Hauptverhandlung erörtert. Wir führen gegenüber der Macht das Argument des Rechts ins Feld. Das ist der Punkt. O-Ton: Vorsitzender : Wir werden dann die Sitzung morgen... Wollten Sie noch Stellung nehmen? Herr Bundesanwalt, bitte sehr. O-Ton: BA Dr. Wunder: Ich hätte gern noch ein kurzes Wort dazu gesagt: Die Frage, warum Bundes- oder Staatsanwälte nicht durchsucht werden, beantwortet sich ganz leicht. Neben anderen Erwägungen deswegen, weil es paradox wäre. Sie verfolgen als Anwälte des Bundes bzw. als Anwälte des Staates strafbare Handlungen und begehen in der Regel keine. Ende der Hauptverhandlung um Uhr. Ende von Band 91. [27. Verhandlungstag] Fortsetzung der Hauptverhandlung am Mittwoch, den 20. August 1975, Uhr. 27. Verhandlungstag. 9/61

10 Sprecherin: Die Personalien der Angeklagten sind mittlerweile festgestellt. Eine Vernehmung zur Person jedoch gescheitert. Nach mehreren Hungerstreiks der Gefangenen erklärt ein Gutachter diese für nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Band 104. [...] Der Angeklagte Baader macht ein Untergewicht von 25 kg geltend. Allein in der letzten Woche will er um 3 kg abgenommen haben. Dem Senat ist bekannt, daß die Angeklagten nicht nur sehr erhebliche Zusatznahrung durch die Haftanstalt erhalten, sondern auch durch eigene Einkäufe ihre Verpflegung noch zusätzlich aufbessern. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Stimmt das behauptete Untergewicht? 2. Worauf ist es zurückzuführen? 3. Ist es aus ärztlicher Sicht denkbar, daß die Angeklagten mit irgend welchen Mitteln die Gewichtsabnahme selbst herbeiführen? O-Ton: Angeklagter Baader: [Im Hintergrund] 10/61

11 Du Schwein du, du verdammtes [unverständlich]... Protokollant [über O-Ton]: Angeklagter Baader: Du Schwein du, du verdammtes, daß hältst du doch nicht aus. Angeklagter Raspe: Drecksau. Herr Baader, ich verwarne Sie. Sie wissen, welche Folgen das haben würde. 4. Können der starke... O-Ton: Angekl. Raspe: [Im Hintergrund] Sie müssen einmal überlegen, was Sie vorlesen. Können der starke... O-Ton: RA Dr. Heldmann: Sie verfälschen schon wieder den Sachverhalt, Herr Vorsitzender. Wissen Sie das nicht oder tun Sie 's absichtlich? Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann, haben Sie ums Wort gebeten? O-Ton: RA Dr. Heldmann: Das werde ich gleich tun. 11/61

12 O-Ton: Vorsitzender : Das dürfen Sie dann, wenn ich fertig bin. Um Uhr erscheint Bundesanwalt Dr. Wunder. O-Ton: Vorsitzender : 4. Können der starke Kaffee- oder Zigarettenkonsum und verordnete Abführmittel wesentliche Ursachen sein? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie auch diese Fragen in dem von Ihnen erbetenen schriftlichen Bescheid beantworten würden. [...] Uns wurde gesagt bis zum gestrigen Tage, es ist Verhandlungsfähigkeit gegeben und die Verhandlungsfähigkeit, die der Senat festgestellt hat, war immer unter der Voraussetzung nach unserem Prozeßrhythmus. Sie werden keinen, oder fast keinen Tag finden, wenn Sie die Protokolle durchsehen, an denen die reine Verhandlungszeit 3 Stunden überstiegen hat. So darf ich zum Beispiel Ihnen die Feststellung mitteilen, wie lange gestern verhandelt worden ist. Herr Kollege Breucker, wenn ich Sie bitten darf. O-Ton: Beisitzender Richter Dr. Breucker: Gegen den Angeklagten Baader ist gestern 1 Stunde und 35 Minuten, gegen Frau Meinhof 1 Stunde 31 Minuten, gegen Herrn Raspe 1 Stunde und 33 Minuten und gegen Frau Ensslin 1 Stunde und 30 Minuten verhandelt worden. 12/61

13 Lautes Geschrei der Rechtsanwälte Schily und Dr. Heldmann. Darf ich... Augenblick. Im Augenblick habe ich noch das Wort. Ja, Sie kriegen das Wort gleich. Darf ich Sie jetzt zunächst bitten, mir das Wort zu lassen. Ich habe Sie auch nicht unterbrochen. Aber ich bin noch nicht zu Ende. O-Ton: RA Schily [unverständlich] Rechtsanwalt Schily spricht im Hintergrund, es ist aber nicht verständlich. Jetzt, Herr Rechtsanwalt Schily hat sich als erster zu Wort gemeldet. O-Ton: RA Schily: Ich weiß nicht, ob der Senat eigentlich nicht erkennt, ich habe eigentlich fast eher die Annahme, daß er nicht erkennen will, daß bereits durch dieses vorläufige Gutachten, bereits durch dieses vorläufige Gutachten, was ja kein endgültiges Gutachten darstellt, die Verteidigung in Ihrem Vorgehen voll gerechtfertigt worden ist. Voll gerechtfertigt! Und es ist eine Dreistigkeit, daß der Senat sich hier noch das Recht herausnimmt, uns zu verwarnen. Aber das darf ich vielleicht dazwischen sagen... 13/61

14 O-Ton: RA Schily: Sie lassen mich nicht ausreden, Herr Vorsitzender! Aber ich möchte Sie bitten, sich zu mäßigen. O-Ton: RA Schily: Ich habe Sie ausreden lassen, lassen Sie mich gütigst auch ausreden! Mit einem Unterschied. O-Ton: RA Schily: Nein, ich bitte mich jetzt ausreden zu lassen. O-Ton: Vorsitzender : Herr Rechtsanwalt, ich... O-Ton: RA Schily: Nein, Herr Vorsitzender, ich bitte mich jetzt nicht... 14/61

15 Ich als Vorsitzender, habe das Recht, Ihnen zu sagen, wenn Sie sich darüber hinausbenehmen. O-Ton: RA Schily: Sie haben nicht das Recht mich zu unterbrechen. Wie bitte? Ich habe das Recht, Ihnen zu sagen, wenn Sie sich darüber hinausbenehmen, was hier im Saale möglich ist. Sie können dem Senat nicht Dreistigkeit vorwerfen. O-Ton: RA Schily: So! Sie können mich verwarnen und Sie können mir standeswidriges Verhalten vorwerfen, aber ich darf dem Senat keine Dreistigkeit vorwerfen. Nein, das dürfen Sie nicht. O-Ton: RA Schily: Das werden wir feststellen, ob wir das können oder nicht. Habe ich Ihnen Dreistigkeit vorgeworfen, jemals? O-Ton: RA Schily: 15/61

16 Ach, Herr Vorsitzender, was Sie alles uns vorgeworfen haben, das lesen Sie mal im Protokoll nach. Was heißt: Ach, Herr Vorsitzender? O-Ton: RA Schily: Das lesen Sie mal im Protokoll nach in einer stillen Stunde. Ich darf Sie jetzt darauf hinweisen, daß ich die Verhandlungsleitung habe. O-Ton: RA Schily: Ja, das wissen wir. Die Verhandlungsleitung berechtigt mich dazu, das können Sie nachlesen. Sie haben ja Ihren Kommentar immer hier, den Großen. Der Kleine ist Ihnen nicht genug. O-Ton: RA Schily: Jawohl, Große und Kleine. 16/61

17 Da können Sie nachlesen, daß ich die Möglichkeit habe, dann, wenn Ausführungen gemacht werden, die ich glaube, beanstanden zu müssen, Sie zu unterbrechen. Und ich glaube, es ist zu beanstanden, wenn Sie dem Senat wegen einer Entscheidung oder einer Verwarnung Dreistigkeit vorwerfen. O-Ton: RA Dr.Heldmann: Nachdem Sie uns standeswidriges Verhalten vorgeworfen haben. Das ist die Erwiderung und die ist gerechtfertigt! O-Ton: RA Schily: So. Herr Vorsitzender, Bitte, ich werde Ihnen erwidern... O-Ton: RA Schily:...weil Sie den Kommentar ja, ich hab ihn heute wieder dabei. Stellen Sie sich vor. Stellen Sie sich das vor, ich hab ihn wieder dabei. Ende von Band /61

18 Band 105. Herr Rechtsanwalt, wollen wir denn... O-Ton: RA Schily: Nein, nein! Moment! Ich bin noch immer bei der Verwarnung. Jetzt unterbrechen Sie mich nicht! Denken Sie mal an sich selbst zurück. Wissen Sie, das ist ein hohes Rechtsgut in einem Rechtsstaat: die Verhandlungsfähigkeit. Ein sehr hohes Rechtsgut. Und ich würde sagen, ein sehr viel höheres Rechtsgut als vielleicht, ob hier mal in der Verhandlung Unruhe auftritt oder nicht. Aber der Senat sieht offenbar das ganz anders, die Proportion. Denn der Senat ist ja auch einmal ausgezogen, wenn Sie sich recht erinnern. Zur Beruhigung der Gemüter, hieß es damals, und ließ uns hier eine viertel Stunde allein, oder waren es zehn Minuten, ich will mich da nicht auf die Minute festlegen. Zur Beruhigung der Gemüter zieht der Senat aus und verwarnt sich nicht selber. Er müßte sich ja eigentlich selber verwarnen. Sagen Sie, das nun wirklich ein, das ist doch nahezu ein Possenspiel, was Sie bringen. Das der Vorsitzende... O-Ton: RA Schily: Ein Possenspiel nennen Sie das! Herr Rechtsanwalt. 18/61

19 O-Ton: RA Schily: Ein Possenspiel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Dann würde ich sagen, machen Sie ein Possenspiel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich werde sofort, wenn Sie weiter in diesem Tone reden, die Pause einlegen. Sie können auch nachsehen, daß es Pflicht oder das Recht des Vorsitzenden ist, wenn solche Unruhe unter den Prozeßbeteiligten besteht, daß eine korrekte Verhandlung nicht mehr möglich ist... O-Ton: RA Schily: Die Unruhe scheint nur bei Ihnen zu sein, Herr Vorsitzender, ich hab sonst keine gehört....durch eine Pause das zu erreichen. Pause von Uhr bis Uhr. Ende von Band /61

20 Abschnitt 1.02 Akzent / Spulgeräusch [33. Verhandlungstag] 3. September Verhandlungstag. Sprecherin: Der Prozess kreist um die Haftbedingungen. Psychiater sollen den Gesundheitszustand der Gefangenen begutachten. Band 146. [...] Bitte Herr Raspe, fahren Sie fort. Halten Sie sich aber an die Belehrung. O-Ton: Angekl. Raspe: 20/61

21 Jedenfalls ist Mende ausgewählt worden aus einer bestimmten Funktion, nämlich weil er wie Gross, die Grenzen menschlicher Belastbarkeit untersucht hat, um sie der Justiz verfügbar zu machen, als die Grenze, an der der verfassungsmäßige Subjektstatus, und das impliziert die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, gebrochen wird. Das ist exakt die Zielsetzung der Isolation. [34. Verhandlungstag] 4. September Verhandlungstag. Band 154. [...] Angeklagter Baader. O-Ton: Angekl. Baader: Ich schließ das jetzt mal ab mit einem Zitat von Posser vom in der FAZ: Die Häftlinge lehnen nach Darstellung des Ministers allerdings jedes Gespräch mit Ärzten und Psychologen ab. Daher, daher sei die Frage, wann es zu einem Prozeß komme, derzeit kaum zu beantworten. Das heißt: Für die Festlegung des Prozeßzeitpunkts, des Zeitpunkts der öffentlichen Hauptverhandlung, für relevant erachtete Posser die Frage, wann wir mit Ärzten und Psychologen reden. Der Satz sagt wirklich genau alles über die Konzeption der Prozesse als Schauprozesse, die Rolle der psychiatrisch instrumentierten Folter, denn er wurde zu der Einrichtung des toten Trakts besorgt, und zu der Rolle von Ärzten und Psychologen in diesem Programm. Daran ist wirklich nichts dämonisch, um mal auf Hiller (?) einzugehen. Das ist so platt und so logisch, wie jede Maßnahme der 21/61

22 Bundesanwaltschaft, so platt wie diese Apparate und ihre Funktionäre, und wie hier das Gericht. Es gibt da ein Dutzend Entsprechungen: Zwangsnarkosen noch mal, Wasserentzug, medikamentöse Zwangsbehandlung mit Psy...(?) bei Astrid, Zwangsernährung. Und es gab eine gigantische öffentliche Diskussion um die Ruhigstellung, die medikamentöse Ruhigstellung - und das soll man sich mal überlegen, was das bedeutet - der Gefangenen durch... Herr Baader, der Bezug zu den abgelehnten Herrn... O-Ton: Angekl. Baader: Sagen Sie, haben Sie nicht zugehört, oder was? Doch. Ich habe zugehört. Ich darf Ihnen zunächst mal sagen: Dieses Zitat von dem Justizminister Posser und seine Ausdeutung ist eine Wiederholung, wahrscheinlich sogar schon die zweite Wiederholung. Sie haben sie schon früher mal gebracht. O-Ton: Angekl. Baader: Ja, aber es ist in diesem Zusammenhang... In dem Zusammenhang, Sie bringen diese Zitate immer wieder. Jetzt wollen Sie wieder auf Methoden eingehen, von denen Sie uns nicht erläutern, in welchem Zusammenhang das zu den Ärzten steht. 22/61

23 O-Ton: Angekl. Meinhof: [Im Hintergrund] Doch. O-Ton: Angekl. Baader: Ja, würden Sie sagen, glauben Sie nicht, daß die medikamentöse Ruhigstellung Sie haben ja offenbar überhaupt keinen Begriff davon, was das ist, medikamentöse Ruhigstellung. Das kann nur ein Psychiater letzten Endes durchführen, und das war auch in diesem Fall... Herr Baader, überheben Sie sich doch nicht immer so, daß Sie glauben, Begriffe würden bloß Sie beherrschen. O-Ton: Angekl. Baader : Das... ja ich... man versteht doch einfach nicht, warum Sie, wie Sie, man versteht Ihre Reaktionen hier nicht, keiner von uns, und auch die Verteidiger nicht verstehen Ihre Reaktionen nicht als rational. Deswegen kann man nur annehmen, Sie verstehen nicht. [Gleichzeitig] Sie wollten abschließen mit dem Zitat von Herrn Posser, Herr Baader. Sie wollten abschließen. Bitte das Wort Herrn Baader jetzt gerade nicht zu geben. 23/61

24 O-Ton: Angekl. Baader: Man findet überhaupt Ärzte, die so was machen, die sich für so was hergeben, die findet man überhaupt nur im Vollzug, und im Vollzug sind es unter Umständen immer wesentlich explizit die Psychiater, die diese Sachen draufhaben, wie Götte in Köln wirklich das gute Beispiel - oder die beiden anderen, der ja immerhin vor dem Trakt gesessen hat und hat acht Monate zugesehen, wie da ein Mensch kaputtgeht drin, der das Programm überwacht hat, als Beispiel. Oder der bei Astrid einfach zugesehen hat, wie sie langsam zerfiel, wie sie körperlich kaputtging und wie sie psychisch kaputt ging, so daß ich sie nicht mehr sprechen konnte. So daß sich schließlich die Situation... Verdammt! Man muß das einfach mal sagen, daß die Situation im Gerichtssaal schließlich die war, daß ein Mädchen, das eine starke politische Identität hatte, nicht mehr die Willensentscheidung aufbringen konnte, den Saal zu verlassen, obwohl sie das wollte und unter den Tisch gekrochen ist wie ein Hund. Das sind die Folgen! So sieht das konkret aus! Ja. Wollen Sie... O-Ton: Angekl. Baader: Daß das endlich klar wird, was da läuft. Kommen Sie jetzt bitte zur Sache, Herr Baader. 24/61

25 O-Ton: RA Dr. Heldmann: Verzeihen Sie, er hatte gerade einen Satz gesagt, Herr Vorsitzender. O-Ton: Angekl. Baader: Also es wäre tatsächlich erstaunlich, und das Verfahren wäre wahrscheinlich weder notwendig noch möglich, wenn es anders wäre. Wenn nicht gefoltert würde, und wenn diese Apparate nicht die Methoden des Verhörs und der Militärtaktik, die ihnen die Psychiatrie zur Verfügung stellt - und ich hab das schon mal festgestellt, seit Mitte der 50er Jahre in den Metropolen entwickelt werden und von der Bundesrepublik als Militärhilfe exportiert werden - benutzen würden, daß das meistens als Ausbildung und Aufbau der Polizeiapparate läuft, also im Justizbereich könnte man auch sagen, nach der strategischen Linie, die Herold richtig begriffen hat als Verpolizeilichung des Krieges. Es ist sehr erstaunlich, und es ist eben nur als offene Lüge zu bestreiten oder so manipulativ, wie Sie das hier versuchen, weil es eine sichtbare Tatsache ist, daß der Staat hier in diesem jämmerlichen Verfahren, und auch in den anderen Verfahren, gegen Gefangene mit allen Mitteln um seine Legitimation ringt, kämpft. Die Relation erscheint ziemlich skurril [...], daß alle Mittel... Herr Baader, dazu erteile ich Ihnen jetzt nicht mehr das Wort. Das Wort ist Ihnen entzogen wegen ständiger Abschweifung. [...] Pause von Uhr bis Uhr. Ende von Band /61

26 Abschnitt 1.03 Akzent / Spulgeräusch [40. Verhandlungstag] 30. September 1975, 9.05 Uhr. 40. Verhandlungstag. Sprecherin: Eigens verabschiedete Gesetze kommen in Stammheim zum Tragen. An diesem Tag greift Paragraf 231a der neu gefassten Strafprozessordnung. Er erlaubt erstmals eine Verhandlung ohne Angeklagte, sofern diese ihre Verhandlungsunfähigkeit z.b. durch Hungerstreik selbst herbeigeführt haben. Band 176. [...] 26/61

27 Es hat jetzt Vorrang die Verkündung der getroffenen Entscheidung. O-Ton: Angekl. Raspe: [Im Hintergrund, unverständlich] Das kommt überhaupt nicht in Frage hier. Der Tenor ist bereits bekannt gegeben. Die Gründe lauten: Die Angeklagten sind ver... Angeklagter Raspe spricht unverständlich dazwischen. Die Gründe lauten: O-Ton: Angekl. Baader: [Im Hintergrund] Wir haben keine Möglichkeit gehabt. Die Angeklagten sind O-Ton: Angekl. Baader: [Im Hintergrund] Wir haben keine Möglichkeit gehabt. 27/61

28 Nach geheimer Umfrage: Es ist der Beschluß des Senats ergangen: Der Angeklagte Baader wird vom weiteren Ablauf des heutigen Verhandlungstages ausgeschlossen. Er hat trotz Abmahnung durch Zwischenrufe gestört. Und es ist zu erwarten... O-Ton: Angeklagte Ensslin: [Unverständlich] Angeklagte Ensslin: Ja, du bist doch ein Idiot. Und es ist zu erwarten, daß der Angeklagte weiter stören wird. Ich bitte, den Angeklagten zu entfernen. O-Ton: Angekl. Ensslin: [Im Hintergrund, unverständlich] Wir erklären, daß die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft nicht zur Sache gehört. 28/61

29 Darf ich Sie..., darf ich bitten, den Angeklagten Baader abzuführen. [...] Wir unterbrechen die Sitzung, wenn jetzt nicht... O-Ton: Baader: [Unverständlich] Angeklagter Baader: Das ist doch einfach ganz klar, daß Sie hier jetzt mit äußerster Brutalität verhandeln hier müssen. Ich bitte jetzt, den Angeklagten abzuführen. Angeklagter Baader zu einem Vollzugsbeamten: Rühr mich nicht an, hier. Abführen. O-Ton: Baader: [Unverständlich] Angeklagter Baader: Die Lüge, die dieses Verfahren ist doch einfach, an diesen Punkt hier. 29/61

30 O-Ton: RA Dr. Heldmann: [Im Hintergrund] Das ist ein unglaublicher Akt von Unterdrückung, Herr Dr. Prinzing. Ich bitte jetzt den Angeklagten Baader notfalls mit Gewalt abzuführen. O-Ton: RA Schily: [Im Hintergrund] Moment mal. O-Ton: Angekl. Baader: [Im Hintergrund] Was ist denn das? O-Ton: RA Schily: [Im Hintergrund] Was ist denn das hier eben, Herr Vorsitzender? O-Ton: RA Pfaff: [Im Hintergrund] Diese Erregung da. O-Ton: RA Schily: [Im Hintergrund / Stehend] Herr Vorsitzender, was ist denn das jetzt eben? Was war denn das hier eben? Was ist? 30/61

31 O-Ton: RA Schily: [Im Hintergrund] Ich bitte um eine Pause, ich bitte um eine Pause. Es wird keine Pause. Bitte, den Baader abzuführen. O-Ton: RA Schily: [Im Hintergrund] Moment. O-Ton: RA Pfaff: [Im Hintergrund] Überlegen Sie sich doch wenigstens. O-Ton: RA Schily [Stehend / Immer noch stehend]: Moment! Ich lehne namens und in Vollmacht der Angeklagten Ensslin den beisitzenden Richter Dr. Foth wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Der beisitzende Richter hat soeben mit der Faust auf den Tisch geschlagen. Ja. Herr Rechtsanwalt. Sie haben im Augenblick nicht das Wort. Der Angeklagte Baader wurde um 9.13 Uhr aus dem Sitzungssaal abgeführt. Währenddessen stehen die drei übrigen Angeklagten vor ihrer Anklagebank. 31/61

32 [ ] Frau Meinhof Sie haben Gelegenheit, sich zu äußern. Denn der Senat erwägt, ob Sie jetzt ausgeschlossen werden müßten. O-Ton: Angekl. Meinhof: Ja, ich will mal sagen: Wir werden das nicht vergessen, was Sie hier abziehen. Und es wird Ihnen auch nicht gelingen, hier einen Prozeß durchzuziehen, mit falschen Zeugen, mit falschen Polizeikonstruktionen und mit dem ganzen Desaster. Und Sie werden auch nicht vermeiden, daß wir deswegen verhandlungsunfähig sind, weil wir seit dreieinhalb Jahren gefoltert werden. Das werden Sie nicht vom Tisch kriegen! Nach geheimer Umfrage: Frau Meinhof ist vom weiteren Ablauf des heutigen Verhandlungstages ausgeschlossen. Sie hat durch Zwischenrufe gestört. Es ist zu erwarten, daß Sie weiterhin stört, trotz Abmahnung läßt Sie davon nicht ab. O-Ton: Angekl. Meinhof: Du imperialistisches Staatsschwein! 32/61

33 Bitte, Frau Meinhof abzuführen. O-Ton: Angekl. Raspe: Das ist unmöglich, Prinzing, in diesem Verfahren hier, gegen den nackten Faschismus. Herr Raspe, Sie haben... Sie haben nicht das Wort. [Zu den Protokollführern] Ist denn das Mikrofon eingestellt? - [...] Herr Raspe, Sie haben Gelegenheit sich zu äußern dazu, dass Sie jetzt möglicherweise auch ausgeschlossen werden müßten. [...] Wollen Sie sich zur Sache äußern? Zur Frage Ihres möglichen Ausschlußes. O-Ton: Angekl. Raspe: Es geht hier nicht um den Ausschluß. Und Ihr Projekt ist, dadurch, daß Sie uns nach diesem Befehl Bubacks ausschließen, zwei Sachen durchzuziehen: 1. Brauchen Sie die Haftbedingungen nicht zu ändern, können Sie also an der Vernichtungshaft festhalten - nachdem Sie 231 anwenden -, und 2. Gut, Sie sprechen jetzt nicht zu der Frage Ihres Ausschlusses wegen ordnungswidrigen O-Ton: Angekl. Raspe: und zweitens. Protokollant [über O-Ton ]: 33/61

34 Angeklagter Raspe: und zweitens. Rechtsanwalt v. Plottnitz: Das ist der Punkt, um den es hier geht. Angeklagter Raspe:...werden Sie eine Beweisaufnahme durchziehen, genau das ist die Ursache. Der Senat hat beschlossen. Der Senat hat beschlossen: Auch der Angeklagte Raspe ist vom weiteren Ablauf der Verhandlung ausgeschlossen, aus den gleichen Gründen, wie bei den anderen Angeklagten. Ich bitte die Angeklagten abzuführen. Protokollant [über O-Ton]: Angeklagter Raspe: Das wollten hören. Das ist klar. Angeklagte Ensslin: Du wirst nicht vergessen, Prinzing. Dafür hast du gesorgt für deine Zeit, die nun kommt. O-Ton: Angeklagte Ensslin: [Im Hintergrund] Du wirst nicht vergessen, Prinzing. Dafür hast du gesorgt für deine Zeit, die nun kommt. Bitte jetzt die Angeklagten abzuführen. Ich bitte jetzt die Angeklagten abzuführen. Ich bitte, das etwas beschleunigt zu tun. Protokollant [über O-Ton]: Angeklagte Meinhof: Jetzt hast du deinen Schauprozeß prima durch. 34/61

35 O-Ton: Angeklagte Meinhof [Im Hintergrund]: Jetzt hast du deinen Schauprozeß prima durch. Die Angeklagten Meinhof, Ensslin und Raspe werden um 9.30 Uhr aus dem Sitzungssaal abgeführt. [...] Der Senat hält die weitere Anwesenheit der Angeklagten nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht für unerläßlich. Sie werden zur Hauptverhandlung wieder zugezogen, sobald sie verhandlungsfähig sind. Am Ende des Beschlusses sagt Rechtsanwalt von Plottnitz: Heil, Dr. Prinzing! Ist das zu Protokoll genommen, daß Herr von Plottnitz im Augenblick bemerkte, "Heil, Dr. Prinzing"? Ich bitte das zu protokollieren. Ende von Band /61

36 [41. Verhandlungstag] 28. Oktober 1975, 9.26 Uhr. 41. Verhandlungstag. Sprecherin: Die Verteidigung antwortet auf die Anwendung der neuen Prozessordnung. Bänder [ ] O-Ton: RA v. Plottnitz: Mit Tricks werden hier Entscheidungen begründet, nicht mehr mit Rechtsauffassung. Rechtsanwalt von Plottnitz. O-Ton: RA v. Plottnitz: Im Beschluß vom haben die Bemühungen der abgelehnten Richter, die Gefangenen als verteidigungsfähige Subjekte einer Hauptverhandlung ein für alle Mal auszuschalten, ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden. Mit der Begründung dieses 36/61

37 Beschlusses haben die abgelehnten Richter darüberhinaus für jeden, der insoweit noch Zweifel hegte, klargestellt, daß die Verurteilung der Gefangenen längst beschlossene Sache ist. Herr Rechtsanwalt ich muß Sie auf folgendes hinweisen... O-Ton: RA v. Plottnitz: Herr Vorsitzender, ich wäre dankbar, wenn Sie mich nicht unterbrechen würden. Auf der linken Zuschauerseite vom Richtertisch aus gesehen steht ein Mann mit einer grünen Jacke auf, schreit unverständlich dazwischen und gestikuliert mit dem Arm. Bitte entfernen Sie diesen Herrn! Gerichtswachtmeister Adler versucht daraufhin, diesen Herrn aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Tumultartige Szenen im Sitzungssaal. 37/61

38 Das ist doch unglaublich. Herr Adler. Herr Adler! Herr Adler, Herr Adler! Herr Adler. Herr Adler. Herr Adler, wenn der Herr still ist, soll er sich setzen, wir wollen jetzt, da wir sowieso unterbrechen, keinen weiteren Auftritt mehr haben. Die Angeklagten sind zurückzuführen, Fortsetzung Uhr. [...] Mehrere Rechtsanwälte sprechen unverständlich dazwischen. [...] O-Ton: BA Dr. Wunder: Ich stelle den Antrag, dass das von den Verteidigern funktionsbereit aufgestellte Tonband, mit dem auch in den Pausen Probeläufe gemacht worden sind, aus dem Saal verbracht wird und generell die künftige Mitnahmen dieses Tonbandes untersagt wird. Gut. Die Sitzung wird um 14:00 Uhr fortgesetzt. Pause von Uhr bis Uhr. Ende von Band /61

39 Band 180. Fortsetzung der Hauptverhandlung um Uhr in der derselben Besetzung wie heute morgen. Rechtsanwalt von Plottnitz. O-Ton: RA v. Plottnitz: [...] Zu einer rechtsstaatlichen Behandlung von Gefangenen, die diesen Namen verdient, gehört die unabdingbare Achtung vor ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, und zwar ohne Rücksicht auf die Art ihrer Einstellung, den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen und der ihr verhafteten Legalität gegenüber. In diesem Zusammenhang muß von einer Kriegserklärung der abgelehnten Richter den Gefangenen gegenüber gesprochen werden. Jedoch gäbe es für den Fall des Krieges immerhin die Genfer Konvention, deren Vorschriften die Gefangenen vor dem zu schützen hätte, was dem Beschluß der abgelehnten Richter zufolge rechtens sein soll: die vorsätzliche Zerstörung ihrer Gesundheit. Die abgelehnten Richter haben die Gefangenen rechtlos erklärt. Daß die Richter des Bundesgerichtshofs diese Rechtloserklärung nicht nur bestätigt, sondern sogar noch ins Zentrum der Beschwerdeentscheidung vom gestellt haben, entlastet nicht die abgelehnten Richter, sondern belastet vielmehr die politische Justiz der BRD insgesamt. Die zitierte Passage aus der Begründung der abgelehnten Richter im Beschluß vom macht überdies deutlich, daß der Tod von Holger Meins kein Betriebsunfall war, keine Panne in einem ansonsten rechtsstaatlich geführten Verfahren, sondern daß ihm das Prinzip zugrunde liegt, die Gefangenen dieses Verfahrens nicht als Subjekte zu behandeln, deren Menschenrechte, vor allem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auch im Vollzuge der Untersuchungshaft zu respektieren wären, sondern als rechtlose Feinde, deren Tod oder gesundheitliche Zerstörung von 39/61

40 den Staatsorganen als Mittel der Lösung eines politischen Konfliktes durchaus in Kauf genommen wird. Abschnitt 1.04 Akzent / Spulgeräusch 28. Oktober Sprecherin: Die Tonaufzeichnungen des 41. Prozesstages sind komplett erhalten. Sie enden mit einer Erklärung der Angeklagten Meinhof. Sie thematisiert dabei den durch die Haftbedingungen entstandenen Zwang zur Gruppensolidarität. Ob es sich um einen Hilferuf handelt, bleibt offen. Das Gericht nimmt es nicht als Ausstiegsangebot wahr. Band 182. O-Ton: Angekl. Meinhoff: 40/61

41 Die Frage ist: Wie kann ein isolierter Gefangener den Justizbehörden zu erkennen geben, angenommen, daß er es wollte, daß er sein verän.., sein Verhalten geändert hat? Wie? Wie kann er das in einer Situation, in der bereits jede, absolut jede Lebensäußerung unterbunden ist? Ihm, ihm bleibt, das heißt dem Gefangenen in der Isolation bleibt, um zu signalisieren, daß sich sein Verhalten geändert hat, überhaupt nur eine Möglichkeit, und das ist der Verrat. Eine andere Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern, aufgrund auf das der Bundesgerichtshof stützt, daß wir isoliert werden, hat der isolierte Gefangene nicht, das heißt es gibt in der Isolation exakt zwei Möglichkeiten: Entweder... Frau Meinhof, es ist kein Zusammenhang mehr... O-Ton: Angekl. Meinhoff: Ich will das jetzt ausführen!...zum Ablehnungsantrag zu sehen. O-Ton: Angekl. Meinhoff: Entweder Sie bringen einen Gefangenen zum Schweigen,.. Bitte, entweder... 41/61

42 O-Ton: Angekl. Meinhoff:...das heißt, man stirbt daran; Frau Meinhof. O-Ton: Angekl. Meinhoff :...oder Sie bringen einen zum Reden - und das ist das Geständnis und der Verrat, und so, an der Realität gemessen, hat der Bundesgerichtshof-Beschluß eine klare und definitive Aussage. Das ist Folter, exakt Folter, durch Isolation definiert an diesem Zweck, Geständnisse zu erpressen, den Befangenen einzuschüchtern, um ihn zu bestrafen und um ihn zu verwirren. Das ist das Geständnis des BGH-Beschlusses. Und zweitens... Ich entziehe Ihnen hiermit das Wort, weil Sie nicht auf den Sachzusammenhang, nämlich einen Ablehnungsantrag gegen Abschnitt 1.05 Akzent / Spulgeräusch [65. Verhandlungstag] 42/61

43 Fortsetzung der Hauptverhandlung am Dienstag, den 20. Januar 1976 um 9.05 Uhr. 65. Verhandlungstag. Sprecherin: Die Opfer der RAF spielen in diesem Prozess eine untergeordnete Rolle. Politische Erklärungen hat das Gericht bislang weitgehend unterbunden. Heute verlesen die Angeklagten und ihre Verteidiger Erklärungen zur Motivation und rechtlichen Würdigung ihrer Taten. Die Angeklagte Ensslin erscheint um 9.08 Uhr im Sitzungssaal. Band 313. Gut, nun. Jetzt bekommt zunächst Frau Ensslin zur Ergänzung der Einlassung zur Sache das Wort. O-Ton: Angekl. Ensslin: Eine der Sprachregelungen, der unsere Erklärung verfälschenden Berichterstattung... 43/61

44 Verzeihen Sie, Frau Ensslin, nur eine Frage, wie ist das nun gedacht? Wir haben im Augenblick unser Tonbandprotokoll laufen. Kann das jetzt weiterlaufen für diese Erklärung? O-Ton: Angekl. Ensslin: Kann laufen. Gut. O-Ton: Angekl. Ensslin: Eine der Sprachregelungen der unsere Erklärung verfälschenden Berichterstattung der Nachrichtenagenturen war, wir hätten uns von der Sowjetunion distanziert. Dazu ist zu sagen: 1. Die Behauptung ist falsch. Wir haben überhaupt nicht von der sowjetischen Politik gesprochen; auch deswegen nicht, weil es absurd wäre und nicht unsere Sache ist, hier Urteile, Beurteilungen, Meinungsäußerungen abzugeben, die für unsere Politik belanglos sind und so die Sache, die zu vermitteln ist den Begriff proletarische Politik - nur verwirren kann. Proletarische Politik ist die bewußte Artikulation, die bewaffnete Interpretation des Widerspruchs im Imperialismus. Des Widerspruchs, den das System in seiner Reproduktion und Akkumulation produziert und in seiner Politik sich zum Kontrahenten, Feind, Gegensatz, Antagonisten macht national und international. Wir haben die historische und aktuelle Dialektik zwischen den Befreiungskriegen an der Peripherie, ihrer Wirkung auf die Entwicklung der Demarkationslinie zwischen Arbeit und US-Kapital in den Metropolen, die es uns ermöglicht, sie zur Front zu entwickeln 44/61

45 und der Demarkationslinie Ost-West aus den politischen, ökonomischen, militärischen und ideologischen Rückwirkungen der Befreiungskriege auf die Demarkationslinien in den Metropolen erklärt. 2. Wir sind so dazu gekommen, die Politik der revisionistischen Parteien, Parteiversuche, in der Bundesrepublik abzulehnen, und zwar sowohl die am falsch rezipierten chinesischen Revolutionsmodell, falsch insofern die Kulturrevolution in ihnen nicht reflektiert ist, wie die an der sowjetischen Außenpolitik orientierten Organisationen als den objektiven Notwendigkeiten revolutionärer Politik hier nicht angemessen. Über die DKP haben wir überhaupt nicht gesprochen. Wir würden sagen: Sie ist eine Denunziation revolutionärer Politik. Sie war in der Bundesrepublik bis jetzt nichts als eine der Vermittlungen sozialdemokratischer Politik und des DGB als ideologische Staatsapparate. Aus dem Interesse der Sowjetischen Koexistenzpolitik fungiert sie so als Appendix der Sozialdemokratie und Operate der Integration des Prozeß der neuen Linken in den... und ihrer Reintegration in den imperialistischen Staat, als eine seiner Agenturen staatstragende Parteien. 3. Auf eine Analyse der Struktur und Politik der chinesischen kommunistischen Partei in der chinesischen Revolution haben wir uns nicht eingelassen, aus dem einfachen Grund, weil noch keine revolutionäre Organisation einem technologisch so hochentwickelten und psychologisch durchkonstruierten Repressionspotential gegenüberstand, wie wir in den Metropolen. Man kann auch einfach sagen: Wir teilen die dritte Weltromantik der Chinaapologeten nicht. 45/61

46 O-Ton: RA Prof. Dr. Azzola: Ich bitte um das Wort für eine Erklärung nach 257 Abs. 2. Die Sie selbst abgeben wollen? O-Ton: RA Prof. Dr. Azzola: Die ich selbst abgeben will, ja. Bitte, Sie haben das Wort. O-Ton: RA Prof. Dr. Azzola: Danke. Rechtsanwalt Prof. Azzola O-Ton: RA Prof. Dr. Azzola: Die Erklärung meiner Mandantin zur Sache hat ergeben, daß selbst wenn man die Anklageschrift in allen Punkten als bewiesen annehmen dürfte, hieraus nichts anderes 46/61

47 als ein Freispruch folgen kann, weil die in der Anklageschrift bezeichneten Taten im Kriege nicht strafbare Handlungen sind. Die Angeklagten befanden sich im Kriegszustand. Zunächst sind die Gegner zu bezeichnen: auf der einen Seite der Imperialismus des internationalen Kapitals und seine Agenten; auf der anderen Seite die den proletarischen Internationalismus praktizierenden Befreiungsbewegungen. Die Gefangenen befanden sich nach ihrer eigenen Erklärung im Kriegszustand mit den imperialistischen Kräften des Kapitals auf dem Boden der BRD als Verbündete solcher Befreiungsbewegungen, insbesondere der FNL in Vietnam, der Neo Lao Haksat in Laos, der FUNK Kambotschas, der Frelimo in Mosambik, der PAIGC in Guinea-Bissau, der PLO und der IRA. Darum wurden sie auch von der Regierung der BRD und dem reaktionären Teil der Öffentlichkeit dieser Gesellschaft zu Staatsfeinden Nr. 1 erklärt und mit allen zur Verfügung stehenden militärischen und quasi-militärischen Mitteln bekämpft. Da die angeklagten Kriegsgefangenen selbst dann freigesprochen werden müßten, wenn die ihnen zur Last gelegten Taten als bewiesen anzusehen wären, bedarf es keiner weiteren Beweisaufnahme, die insoweit nur einer Prozeßverschleppung dienen könnte. Es wird daher beantragt: die ergangenen Beweisbeschlüsse, soweit die Beweisaufnahme noch nicht durchgeführt worden ist, als rechtlich irrelevant aufzuheben, die Beweisaufnahme abzuschließen und die Gefangenen unverzüglich in Kriegsgefangenschaft zu überführen. 47/61

48 Gelächter auf der Bank der Bundesanwaltschaft. Herr Rechtsanwalt Schily. O-Ton: RA Schily: Ich nehme an, daß im Protokoll verzeichnet ist: Gelächter bei der Bundesanwaltschaft. Sie können nicht voraus annehmen, was das Protokoll erst verzeichnen wird; das ist ja noch nicht erstellt. O-Ton: RA Schily: Ja, ich habe ja das häufiger mal im Protokoll nachgelesen. Durch Ihre Ausführungen ist jetzt zumindest in dem Wortprotokoll oder in dem Tonbandprotokoll darauf hingewiesen. Die Angeklagte Ensslin verläßt um 9.55 Uhr den Sitzungssaal. 48/61

49 Gut. Dann glaub ich, können wir jetzt den Zeugen vernehmen. O-Ton: BA Dr. Wunder: Ich möchte Stellung nehmen zu dem Antrag von Herrn Professor Azzola. Bitte, Herr Bundesanwalt. Bundesanwalt Dr. Wunder. O-Ton: BA Dr. Wunder: Ich glaube, es ist zweckmäßig und richtig auf das eben Ausgeführte sofort zu antworten und nicht erst später. Der Angeklagte Baader verläßt um Uhr den Sitzungssaal. O-Ton: BA Dr. Wunder: Das uns bindende geltende Recht gibt keinen Raum für Denkgebilde und Wunschträume, wie sie eben dargestellt worden sind. Damit erübrigen sich alle weiteren Ausführungen. In unserem Lande werden Morde als das verfolgt, was sie sind. Wir leben in Frieden und nicht in einem den Angeklagten vorschwebenden Kriegszustand. Diesen Frieden zu erhalten ist auch unsere Aufgabe als Angehörige der 49/61

50 Justiz, im übrigen aber, insbesondere auch all derjenigen, die einen Eid auf diese Verfassung geleistet haben. Die Angeklagte Meinhof verläßt um Uhr den Sitzungssaal. O-Ton: BA Dr. Wunder: Es gibt keinen straffreien Raum in dem ein durch quasi Kriegszustand gerechtfertigtes Töten erlaubt wäre. Es kann und wird dies in unserem Rechtszustand nicht geben. Das Widerstandsrecht in diesem Zusammenhang anzuführen, ist meiner Auffassung nach fast beleidigend für all diejenigen, die im Dritten Reich zulässigen Widerstand geleistet haben, leisten mußten und dankenswerter Weise geleistet haben. Ich bitte, den Antrag zurückzuweisen. [106.Verhandlungstag] Fortsetzung der Hauptverhandlung am Dienstag, den 4. Mai 1976 um Uhr. 106.Verhandlungstag. Band /61

51 [...] O-Ton: Angekl. Baader: Na, hören Sie doch mal auf zu grinsen. Herr Baader, O-Ton: Angekl. Baader: Wir glauben, daß Sie den Prozeß... Herr Baader, ich verwarne Sie! Noch eine solche Bemerkung und auch Sie werden keine weitere Gelegenheit mehr haben. [...] O-Ton: Angekl. Baader: Das heißt, die zentrale strategische Funktion der Bundesrepublik als ökonomisches, politisches und militärisches Subzentrum des amerikanischen Imperialismus, hier entwickelt an seiner Funktion 1. für die offene Aggression gegen die Völker der dritten Welt, konkret an Vietnam, und 2. die verdeckte Aggression gegen die Staaten der westeuropäischen Peripherie. Aber juristische Kategorisierungen sind nur kodifizierter Ausdruck realer Machtverhältnisse. Die Anträge der Verteidigung werden also, wie sich das in Ihrer ganzen Geste schon andeutet, unmittelbar natürlich hilflos sein. 51/61

52 Und wir stellen das hier nur noch mal fest: Sie genau ist es, die die demonströse Unwirklichkeit des Projekts dieser Staatsschutzküche definiert, wie sie hier seit 12 Monaten tagt. Tatsächlich hat gegenüber der verdeckten Konzeption dieses Verfahrens ein faschistischer Militärgerichtsprozeß wenigstens die Würde der Eindeutigkeit einer Maßnahme, die sich zu ihren Mitteln bekennen kann. O-Ton: Angekl. Ensslin: Wenn uns an der Aktion der RAF Darf ich fragen, gilt dasselbe für Frau Ensslin, daß noch eine kurze Erklärung gewünscht wird? O-Ton: Angekl. Ensslin: Ja. Bitte. O-Ton: Angekl. Ensslin: Wenn uns an der Aktion der RAF 72 etwas bedrückt, dann das Mißverhältnis zwischen unserem Kopf und unseren Händen und den B /61

53 Der Angeklagte Baader verläßt um Uhr den Sitzungssaal. O-Ton: Angekl. Ensslin: Hier noch mal einfach: Wir sind auch verantwortlich für die Angriffe auf das CIA- Hauptquartier und das Hauptquartier des 5. US-Corps in Frankfurt am Main und auf das US-Hauptquartier in Heidelberg, insofern, wir in der RAF seit 70 organisiert waren, in ihr gekämpft haben und am Prozeß der Konzeption ihrer Politik und Struktur beteiligt waren. Insofern sind wir sicher auch verantwortlich für Aktionen von Kommandos, z.b. gegen das Springer-Hochhaus, deren Konzeption wir nicht zustimmen, und die wir in ihrem Ablauf abgelehnt haben. Zu erwägen ist nicht ein Widerstandsrecht in der Bundesrepublik, wie es hier nicht um Rechte geht, sondern was die Politik der RAF ausdrückt, ist das Bewußtsein der Pflicht zum Widerstand in der Bundesrepublik. Und das exakt war 2 Tage lang der Inhalt unserer Erklärung zur Sache, wie das heißt. [...] Ich glaube, jetzt sind alle Erklärungen abgegeben. Ich gehe davon aus, daß die Anträge, wie angekündigt, schriftlich den Herrn Protokollführern übergeben worden sind. Vielen Dank. Die Angeklagten Ensslin und Raspe verlassen um Uhr den Sitzungssaal. 53/61

54 Abschnitt 1.06 Akzent / Spulgeräusch [131. Verhandlungstag] Fortsetzung der Hauptverhandlung am Mittwoch, den 28. Juli 1976 um Uhr Verhandlungstag. Sprecherin: Der wichtigste Zeuge der Anklage ist das ehemalige RAF-Mitglied Gerhard Müller. Angesichts der lückenhaften Beweislage für die individuelle Täterschaft der Angeklagten kommt ihm die Rolle eines Kronzeugen zu, die es zu diesem Zeitpunkt in der Rechtssprechung noch nicht gibt. Müller, der Baader hasst, beschreibt diesen als Kopf einer Kommandostruktur der RAF. Die Verteidigung ruft Klaus Jünschke, ein in Kaiserslautern inhaftiertes RAF-Mitglied, in den Zeugenstand. Band /61

55 [...] Ich bitte den Zeugen Jünschke. Der Zeuge Klaus Jünschke vorgeführt aus Untersuchungshaft - erscheint um Uhr im Sitzungssaal. Der Zeuge Klaus Jünschke wird gemäß 57 und 55 StPO belehrt. Wir haben hier ein Tonbandgerät angeschaltet. Sind Sie damit einverstanden, daß Ihre Aussage hiermit auf dem Tonband aufgenommen wird? O-Ton: Zeuge Jünschke: Nein. Nicht mit einverstanden. Bitte abstellen. Und wir... In der Folge wird das Tonbandgerät jeweils ausgeschaltet, solange sich der Zeuge äußert. Seine Erklärungen werden stenographisch festgehalten. Rechtsanwalt Dr. Heldmann erscheint um Uhr im Sitzungssaal. 55/61

56 Der Zeuge Jünschke verweigert die Angaben über seine Person und erklärt, daß diese Angaben unwichtig und bereits bekannt seien. Zeuge Jünschke deutet auf die Vertreter der Anklage. Er erklärt: Wenn Sie dieses Ritual brauchen, dann können Sie es mit diesen dreckigen Faschisten da drüben. Der Vorsitzende weist den Zeugen darauf hin, daß er wegen der Äußerung zu der Bundesanwaltschaft "die Faschisten da drüben" in eine Ordnungsstrafe genommen werden könne. Zeuge Jünschke: Ich sagte, dreckige Faschisten. Der Zeuge erhält Gelegenheit, sich zu der Frage der Ordnungsstrafe zu äußern. Er gibt keine Äußerung ab. Nach geheimer Umfrage: Der Zeuge Jünschke wird wegen Ungebühr in eine Ordnungshaft von einer Woche genommen. Er hat die Bundesanwaltschaft außerordentlich schwer beleidigt, indem er sie als "dreckige Faschisten bezeichnete und das noch wiederholte. Herr Jünschke, Ihr Vorname bitte. Es ist kein Ritual, das wir um unsertwillen durchführen wollen. Und ich sehe auch nicht recht ein, Sie sind als Zeuge der Verteidiger hier geladen worden, das heißt als Zeuge, der auf Veranlassung der Herrn Verteidiger hierher bestellt worden ist. Es ist natürlich für einen Zeugen kein glückliches Bild, wenn er sich so aufführt. Sie tun sich und dem Antragsteller damit keinen Gefallen. Das müssen Sie sich selbst überlegen. Wollen Sie nun Ihre Personalien angeben? Zeuge Jünschke: Die sind bekannt. 56/61

57 Wir haben Interesse, hier auszusagen und zwar gerade hier, weil wir ja in die Pfalz geräumt wurden. Die Identität der Prozesse ergibt sich aus denselben Zeugen, aus der gleichen Anklageschrift. Die in Kaiserslautern ist ja zum großen Teil identisch. Und wir meinen, dass das, was in Kaiserslautern läuft, nicht wichtig ist, weil der Prozeß gegen die RAF hier läuft und hier geführt wird. Was wir allerdings wollen, sind Prozeßmaterialien: Müllers Aussage, die Bullenaussage und Prozeßprotokolle von hier; die Tagesprotokolle, die hier angefertigt worden sind, als Müller auftrat. Ja, und weil die Prozesse gegen die RAF ein Prozeß ist und gerade, weil das hier im Falle Kaiserslautern und Stammheim schon an Zeugen und Anklageschrift sichtbar ist, beantragen wir - Manfred Grasshof und ich -, daß wir, wenn wir in 14 Tagen wieder hier erscheinen, vorher mindestens 5 Stunden mit den 5 Gefangenen - Gudrun, Andreas und Jan - sprechen können. Also Anträge von Zeugen in dieser Form sind an sich auch ungewöhnlich. Aber wenn s Ihnen als Antwort genügt, zu Dr. Heldmann...was jetzt gegeben worden ist, bitte. Sonst bitte ich weitere Fragen zu stellen. 57/61

58 O-Ton: RA Dr. Heldmann: Vielen Dank, ich habe jetzt keine Frage mehr, nachdem der Herr Zeuge erklärt hat, daß er nicht zur Sache aussagen werde. O-Ton [Unverständlich] Daraufhin steht der Zeuge Jünschke von seinem Stuhl auf, rennt um den Zeugentisch herum und ruft: ''Wart ich komm". O-Ton [Unverständlich /Tumult] Mit 2-3 schnellen Schritten springt er auf den Richtertisch hinauf und stürzt sich mit beiden Händen voraus auf den Vorsitzenden. Beide fallen dadurch hinter dem Richtertisch zu Boden. Mehrere Richter, Vollzugs- und Polizeibeamte überwältigen den Zeugen Jünschke. O-Ton [Unverständlich /Tumult] Noch am Boden liegend schreit der Zeuge: "Für Ulrike, Du Schwein"! Der Zeuge Jünschke wird anschließend von mehreren Vollzugsbeamten an den Händen und Füßen unter lautem Stöhnen um Uhr aus dem Sitzungssaal getragen. 58/61

59 O-Ton [Unverständlich /Tumult] Während des Vorfalls: O-Ton: Dr. Heldmann [Unverständlich] Rechtsanwalt Dr. Heldmann Ich habe gewußt, warum ich um einen Anwalt bitte. Erinnern Sie sich an meinen Antrag? So. Ich bitte Platz zu nehmen. [...] Der Zeuge Jünschke wird im allseitigen Einvernehmen um Uhr entlassen. Nach geheimer Umfrage: Der Senat hat beschlossen: Das Wort wird nicht erteilt. Sie sind kein Verteidiger des Zeugen und haben kein Antragsrecht. Ich bitte jetzt den Zeugen Grasshof. 59/61

60 O-Ton: RA Dr. Heldmann: Nein, 257. Augenblick. Bitte sehr, Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann. Will die Bundesanwaltschaft sich gemäß 257 äußern? O-Ton: BA Dr. Wunder: Ich möchte vorher noch die Anregung geben, daß der nächste Zeuge gefesselt in den Sitzungssaal gebracht wird und hier gefesselt bleibt. Über das wird entschieden werden. Zu 257 keine Erklärung? O-Ton: BA Dr. Wunder: Nein, danke schön. Das Schauspiel, das hat für sich gesprochen. / pieps / pieps Sprecherin: Der vom Oberlandesgericht Stuttgart eingesetzte Richter Theodor Prinzing wird im Laufe des Prozesses wegen Befangenheit von dem beisitzenden Richter Eberhard Foth abgelöst. 60/61

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