Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
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- Bertold Becke
- vor 6 Jahren
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1 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Westerwaldstraße Sankt Augustin Tel. (02241) Fax (02241) ziv@schornsteinfeger.de
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen 1. BImSchV: 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr (1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass die nach Anlage 2 ermittelten Massenkonzentrationen die folgenden Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) nicht überschreiten:
3 Gesetzliche Rahmenbedingungen 1. BImSchV: 5 Abweichend von Satz 1 gelten bei Feuerungsanlagen, in denen ausschließlich Brennstoffe nach 3 Absatz 1 Nummer 4 in Form von Scheitholz eingesetzt werden, die Grenzwerte der Stufe 2 erst für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2016 errichtet werden.
4 Gesetzliche Rahmenbedingungen VDI 4207 Blatt 2: Bei der Überwachung der CO-Anforderungen für ab errichtete Grundöfen nach 4 Abs. 5 Nr. 1 sowie für nach 5 Abs. 1 der 1. BImSchV (neue Grenzwerte für ab dem ) errichtete Feuerungsanlagen sind als Messunsicherheit 20 % der gemessenen CO- Konzentration (in g/m³) einzusetzen Bei der Überwachung der Staub-Anforderungen für ab errichtete Grundöfen nach 4 Abs. 5 Nr. 1 sowie für nach 5 Abs. 1 der 1. BImSchV (neue Grenzwerte für ab dem ) errichtete Feuerungsanlagen sind als Messunsicherheit 40 % der gemessenen Staub-Konzentration (in g/m³) einzusetzen.
5 Gesetzliche Rahmenbedingungen VDI 4207 Blatt 2: für mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach 3, Nummer 4, 5, und 5 a der 1. BImSchV, die von bis errichtet werden zusätzlich: falls von der zuständigen Behörde nichts anderes festgelegt ist, sollte der Beurteilungswert für die Grenzwertüberprüfung durch Subtraktion der bezogenen Messunsicherheit zuzüglich der Unsicherheitsspanne von 0,007 g/m 3 vom bezogenen Messwert ermittelt werden.
6 Zeitpunkt der Errichtung Die Errichtung einer Anlage beginnt mit ihrer Aufstellung an dem vorgesehenen Ort oder mit dem Beginn der Baumaßnahmen am Verwendungsort (Ausführungen zum Errichtungs -Begriff des BImSchG finden sich bei Jarass, BImSchG, 8. Auflage 2010, 4 Rn. 44 und 67 Rn. 15, jeweils mit weiteren Nachweisen). Danach ist zumindest die Planung als bloße Vorbereitungsmaßnahme zu qualifizieren und daher nicht von dem Begriff der Errichtung erfasst.
7 Zeitpunkt der Errichtung Weiterhin kommt es beim nachträglichen Einbau einer Feuerungsanlage in ein bestehendes Haus für den Zeitpunkt der Errichtung auf die Baumaßnahmen für die Feuerungsanlagen an und nicht auf den ursprünglichen Zeitpunkt der Errichtung des Hauses oder des dabei miterrichteten Schornsteins.
8 Zeitpunkt der Errichtung Seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Hinweise, dass unter dem Begriff Aufstellung das körperliche Vorhandensein der Feuerstätte an dem Aufstellort gemeint ist, unabhängig davon, ob bereits ein Anschluss an den Schornstein erfolgt ist oder nicht. Bei fehlendem Anschluss sollten der weitere Bauverlauf und die anschließende Inbetriebnahme allerdings zügig, d.h. ohne unnötige Unterbrechung erfolgen...
9 Angabe zur Brennstoffeignung nach DIN auf dem Typenschild der Heizungsanlage ersichtlich, z.b. Brennstoff Qualität B 1 BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Erste Erhebungen 2015: Messergebnisse Erstmessungen bei 80 Kolleginnen und Kollegen in Bayern angefragt: Datum der Errichtung Nennwärmeleistung mechanisch beschickte Anlagen für Hackgut oder Pellets nach 3 der 1. BImSchV Nr. 4, 5 und 5a sofern erfasst und ersichtlich: Brennstoffe nach VDI 4207 Blatt 2 für Hackgut (A1, A2 oder B) sowie Pellets (A1)
10 Erste Erhebungen 2015: Messergebnisse Erstmessungen bei 80 Kolleginnen und Kollegen in Bayern angefragt: Gemessener Staubgehalt bezogen auf 13% ermittelte Messunsicherheit Staub von 40% bezogen auf 13% gemessener CO Gehalt bezogen auf 13% Ermittelte Messunsicherheit CO von 20% bezogen auf 13 % Ergebnis Staub Ergebnis CO Anrechnung der 0,007 g/m³ wenn Grenzwert nach Abzug der Messunsicherheit überschritten wurde Ergebnis nach Abzug Unsicherheitswert von 0,007 g/m³ Endergebnis gerundet nach DIN
11 Erste Erhebungen 2015: Biogene Brennstoffe (DIN EN 303-5) A Stückholz mit Wassergehalt w 25 %; B1 Hackgut (maschinell zerkleinertes Holz mit und ohne Rinde, in der Regel bis zu einer Stücklänge von 15 cm) Wassergehalt von w 15 % bis 35 %; B2 Hackgut wie B1, jedoch w > 35 %;
12 Erste Erhebungen 2015: Biogene Brennstoffe (DIN EN 303-5) C1 Presslinge (Pellets ohne Bindemittel, hergestellt aus Holz und/oder Rindenteilchen; zugelassen C2 Presslinge (Briketts ohne Bindemittel, hergestellt aus Holz und/oder Rindenteilchen; zugelassen D Sägespäne w < 50 %; E Nicht holzartige Biomasse wie zum Beispiel Stroh, Reed, Miscanthus, Kerne oder Getreide.
13 Erste Erhebungen 2015: Brennstoff gemäß 1. BImSchV, 3 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 5a: 4. naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen, 5. naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde, 5a. Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts
14 Erste Erhebungen 2015: Unsicherheitswert von 0,007 g/m³ nach VDI gilt nicht für Brennstoffe 1-3
15 Erste Erhebungen 2015: Gemessene Staubemissionen Brennstoff 5a (Pellets) C Staub B 50% der Heizungsanlagen lagen ohne Abzug der MU unter dem Grenzwert für Staub von 0,02 g/m³ C Staub B U Staub B < G Staub B 83% der Heizungsanlagen lagen nach Abzug der MU unter dem Grenzwert für Staub von 0,02 g/m³
16 Erste Erhebungen 2015: Gemessene Staubemissionen Brennstoff 5a (Pellets) C Staub B U Staub B - 0,007 g/m³ < G Staub B 93 % der Heizungsanlagen lagen nach Abzug der MU und nach Abzug des Unsicherheitswerts und nach Rundung unter dem Grenzwert für Staub von 0,02 g/m³ 95 % der Heizungsanlagen lagen nach Abzug der MU und nach Abzug des Unsicherheitswerts und unter Berücksichtigung der Rundung der DIN 1333 unter dem Grenzwert für Staub von 0,02 g/m³
17 Erste Erhebungen 2015: Gemessene Kohlenmonoxidemissionen Brennstoff 5a (Pellets) C CO B 85% der Heizungsanlagen lagen ohne Abzug der MU unter dem Grenzwert für CO von 0,4 g/m³ 100% der Heizungsanlagen lagen nach Abzug der MU unter dem Grenzwert für CO von 0,4 g/m³
18 Erste Erhebungen 2015: Gemessene Staubemissionen Brennstoff 4 und 5 C Staub B 18% der Heizungsanlagen lagen ohne Abzug der MU unter dem Grenzwert für Staub von 0,02 g/m³ C Staub B U Staub B < G Staub B 80% der Heizungsanlagen lagen nach Abzug der MU und nach Rundung unter dem Grenzwert für Staub von 0,02 g/m³
19 Erste Erhebungen 2015: Gemessene Staubemissionen Brennstoff 4 und 5 C Staub B U Staub B - 0,007 g/m³ < G Staub B 90% der Heizungsanlagen lagen nach Abzug der MU und nach Abzug des Unsicherheitswerts unter dem Grenzwert für Staub von 0,02 g/m³ 90 % der Heizungsanlagen lagen nach Abzug der MU und nach Abzug des Unsicherheitswerts und unter Berücksichtigung der Rundung der DIN 1333 unter dem Grenzwert für Staub von 0,02 g/m³
20 Erste Erhebungen 2015: Gemessene Kohlenmonoxidemissionen Brennstoff 4 und 5 C CO B 75% der Heizungsanlagen lagen ohne Abzug der MU unter dem Grenzwert für CO von 0,4 g/m³ 92 % der Heizungsanlagen lagen mit Abzug der MU unter dem Grenzwert für CO von 0,4 g/m³
21 Erste Erhebungen 2015: Gemessene Staubemissionen Brennstoff 4 und 5 0,08 0,072 0,072 0,07 0,06 0,05 0,059 0,054 0,046 0,04 0,035 0,04 0,03 0,02 0,01 0,029 0,012 0,013 0,007 0,0230,0220,023 0,029 0,01 0,015 0,028 0,018 0,027 0
22 Weitere Aktivitäten des Schornsteinfegerhandwerks im Bereich biogener Brennstoffe Entwicklung eines Kunden-Informationsflyers zu den neuen Förderrichtlinien des MAP der BAFA ZIV Rundschreiben zur einheitlichen Messunsicherheit und ggf. Anwendung des Unsicherheitswerts von g/m³ Erstellung einer Handlungsanweisung für Schornsteinfeger zur Beurteilung der Hackschnitzelqualität in Anlehnung der FNR - Broschüre
23 VDI 4207 Blatt 2 Bei ab dem errichteten Holzhackschnitzelfeuerungen ist zu prüfen, ob die vorgefundene Hackschnitzelqualität der niedrigsten Qualitätsstufe entspricht, die vom Anlagenhersteller für die Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung noch freigegeben wurde. Hierfür ist zwischen 3 Qualitätsstufen zu unterscheiden (siehe auch DIN EN ): A1: Verwendung von entrindetem Holz oder Energierundholz aus Nadelbäumen A2: Verwendung von Energierundholz aus Nadel- und Laubbäumen und zu einem geringen Anteil aus Waldrestholz B: Verwendung von Waldrestholz
24 VDI 4207 Blatt 2 Sind keine entsprechenden Angaben in der Bedienungsanleitung aufgeführt, ist eine Freigabe für die niedrigste Brennstoffqualität B anzusetzen. Wird bei Holzhackschnitzelfeuerungen eine höherwertige Brennstoffqualität als die vom Hersteller freigegebene Qualität vorgefunden, hat der Betreiber eine Erklärung entsprechend Abschnitt Abs. 5 der VDI 4207 Blatt 2 abzugeben oder die Emissionsmessungen sind zu einem späteren Zeitpunkt bei Einsatz der niedrigsten, vom Hersteller freigegebenen Qualitätsstufe durchzuführen.
25 Handlungsempfehlung für das Schornsteinfegerhandwerk
26 Handlungsempfehlung für das Schornsteinfegerhandwerk
27 Handlungsempfehlung für das Schornsteinfegerhandwerk
28 Handlungsempfehlung für das Schornsteinfegerhandwerk
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Westerwaldstraße Sankt Augustin Tel. (02241) Fax (02241) ziv@schornsteinfeger.de
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