350 E Betreff: Konzept für die Beschaffung und Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen durch den Landkreis Schweinfurt

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1 Landratsamt Postfach Herrn Landrat Leitherer Im Hause Auskunft erteilt Herr Nusser Bitte bei Antwort angeben! Unser Zeichen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Telefon ( ) 55 - Zimmer - Nr. Telefax ( ) 55 - Datum 350 E Betreff: Konzept für die Beschaffung und Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen durch den Landkreis Sehr geehrter Herr Leitherer, Im Rahmen der Besprechung mit der Kreisbrandinspektion am unter Teilnahme der Herren Vollmuth, Höhn, Haucke, Schemm, Rost und Nusser wurden die fachlichen Aspekte einer künftigen Beschaffung und Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen ausgiebig diskutiert. Das nachfolgende Beschaffungs- und Zuschusskonzept stellt einen Vorschlag der Kreisbrandinspektion und des SG 30 dar, der von allen Mitgliedern der Gesprächsrunde ohne Einschränkungen getragen wird. Das nachfolgende Konzept für die Beschaffung und Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen ist für die Zeit von 8 10 Jahren ausgelegt, kann jedoch jederzeit an eine geänderte Bedarfssituation angepasst werden. Um die finanzielle Belastung des Landkreises im Rahmen zu halten sind die Beteiligten davon ausgegangen, daß jährlich nur ein Fahrzeug beschafft oder bezuschusst wird und es sich bei der Förderung der Fahrzeuge um Einzelfallentscheidungen handelt die von den jeweiligen Gemeinden rechtzeitigen zu beantragen ist. Hausanschrift Landratsamt Schrammstraße Telefon - Vermittlung ( ) 55-0 Telefax - Nrn. ( ) und ( ) Internet: Besuchszeiten Mo Fr Uhr Di Uhr Do Uhr [Normal.dotm] S:\Büro Landrat\Referent\Sitzungsdienst\KT \Kreisausschuß\Protokolle\Anlagen\33. KAS \zu TOP 6_Beschaffungs-u Zuschusskonzept-Feuerwehr.docx Kreissparkasse Nr (BLZ ) Postgiroamt Nürnberg Nr (BLZ )

2 2 Beschaffungs- und Zuschusskonzept für Feuerwehrfahrzeuge A. Beschaffung von Fahrzeugen des überörtlichen Brandschutz (Zuständigkeit des Landkreises) 1. Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens - Standort FF Werneck die weiteren Rüstwagen in Gerolzhofen, Schonungen und Stadtlauringen werden nach deren Aussonderung im Laufe der nächsten Jahre nicht mehr ersatzbeschafft. Durch das geänderte Rüstwagenkonzept und die damit verbundene geänderte Beladung dienen die neuen Rüstwagen künftig nur noch als fahrende Werkzeugkisten zur technischen Unterstützung der vorhandenen Einsatzfahrzeuge. Das ursprünglich vorhandene Einsatzspektrum des RW1 und RW2 als Fahrzeuge für die technische Hilfeleistung werden künftig durch die Hilfeleistungslöschfahrzeuge übernommen. Die Vorhaltung weiterer RW ist somit nach Aussonderung der derzeit vorhandenen RW2 nicht mehr erforderlich. Die Stationierung des Rüstwagen neu sollte möglichst zentral im Landkreis erfolgen. Neben diesem Kriterium bietet der Standort FF Werneck die Gewähr über eine sehr gute Verkehrsanbindung und eine geschulte Mannschaft den Rüstwagen auch künftig schnell und zuverlässig im Landkreis einzusetzen. Rüstwagen ca. staatl. Zuschuss durch LKr , , , ,00 2. Beschaffung eines TLF 20/40 SL Großtanklöschfahrzeug Standort FF Gerolzhofen Die Gemeinden beschaffen zwischenzeitlich nur noch HLF oder TLF mit Straßenfahrgestell. Dies bedeutet, daß in naher Zukunft keine geeigneten Fahrzeuge für die Bekämpfung von Waldbränden im Steigerwald oder in den Waldgebieten des nördlichen Landkreises zur Verfügung stehen. Die Aufstellung einer für den gesamten Landkreis zuständigen Waldbrandkomponente bestehend aus dem zu beschaffenden geländegängigen TLF 20/40 SL mit 5000 l Wassertank, Hochleistungspumpe und Dachmonitor in Verbindung mit Schlauchwagen 2000 und einem LF 16 könnte für alle im Landkreis befindlichen Waldgebiete eine sinnvolle Vorsorge sein. Nachdem bei der FF Gerolzhofen bereits SW 2000 und LF 16 (Bundesfahrzeuge) vorhanden sind bietet sich auch wegen der Nähe zum Steigerwald die Stationierung in Gerolzhofen an. Der SW 2000 sowie das LF 16 werden nach derzeitigem Stand auch künftig vom Bund ersatzbeschafft.

3 3 Wegen des erforderlichen Stellplatzes im Feuerwehrgerätehaus könnte die Beschaffung des TLF wohl erst nach Aussonderung des RW 2 erfolgen. TLF 20/40 SL ca. staatl. Zuschuss durch LKr , , , ,00 3. Beschaffung je eines Gerätewagens Logistik (Schlauchwagen 2000) als Ersatzbeschaffung bei Aussonderung SW 1000 Stadtlauringen und ggf. SW 2000 Gerolzhofen (soweit nicht vom Bund ersatzbeschafft). Um eine schlagkräftige Waldbrandkomponente zu gewährleisten und u.a. das TLF 20/40 mit Wasser zu versorgen ist die Vorhaltung je eines Schlauchwagens 2000 im Süden und Norden des Landkreises erforderlich. Die bisherigen Standorte FF Gerolzhofen und FF Stadtlauringen sollten wegen der nahen Waldgebiete beibehalten werden. GW Logistik ca. staatl. Zuschuss durch LKr , , , ,00 4. Die Unterhaltskosten der vom Landkreis beschafften Fahrzeuge sind von den jeweiligen FF zu tragen. Der Landkreis gewährt diesbezüglich jährlich einen Pauschalbetrag als Zuschuss. Nach der bisherigen Regelung wird der Unterhalt der kreiseigenen Fahrzeuge ausschließlich vom Landkreis getragen und die Gemeinden erstatten die Einnahmen für kostenpflichtige Einsätze am Ende des Jahres dem Landkreis. Die aktuelle Rechtslage hierzu sieht vor, das die Gemeinden bei kostenpflichtigen Einsätzen einem Dritten nur Einsatzkosten für diejenigen Fahrzeuge in Rechnung stellen dürfen, für die ihnen auch Unterhaltskosten entstehen. Der Landkreis ist nicht berechtigt für seine eigenen Fahrzeuge Einsatzkosten einem Dritten gegenüber in Rechnung stellen.

4 4 Um eine Inrechnungsstellung der Einsatzkosten auch der landkreiseigenen Fahrzeuge zu gewährleisten ist die o.g. Änderung möglichst auch für die Altfahrzeuge erforderlich. B. Bezuschussung von Fahrzeugen des örtlichen Brandschutz (Zuständigkeit der Gemeinden) 1. Bezuschussung eines Drehleiterfahrzeugs DLK Standort FF Werneck 2. Bezuschussung der Ersatzbeschaffung eines Drehleiterfahrzeugs DLK Standort FF Gerolzhofen 3. Bezuschussung eines Drehleiterfahrzeugs DLK Standort Bereich Sennfeld, Gochsheim, Schwebheim, Grafenrheinfeld 4. Bezuschussung eines Drehleiterfahrzeugs DLK Standort Nördlicher Landkreis Derzeit ist im Landkreis nur eine Drehleiter stationiert (FF Gerolzhofen). Die Drehleiter dient nicht nur zur Menschenrettung sondern vielmehr zur Brandbekämpfung von Oben und wird deshalb nahezu bei jedem Wohnungs- und Gebäudebrand alarmiert. Dieser Umstand wird durch das neue Alarmierungssystem bei Inbetriebnahme der ILS noch verstärkt. Auch wenn die Drehleiter der FF Stadt im näheren Umkreis der Stadt relativ schnell zum Einsatz gebracht werden kann, so müssen in vielen Bereichen des Landkreises Drehleitern aus Hassfurt, Bad Kissingen, Bad Königshofen mit entsprechend langer Anfahrtszeit - angefordert werden. Insofern ist im Landkreis eindeutig ein deutlicher Fehlbestand an Drehleiterfahrzeugen vorhanden. Nachdem es sich bei einem Drehleiterfahrzeug um ein sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt sehr teueres Gerät handelt übersteigt die Anschaffung eines Drehleiterfahrzeuges durch die hierfür zuständige Gemeinde im Regelfall deren finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Bezuschussung der Drehleiterfahrzeuge durch den Landkreis sollte in einer entsprechenden Höhe erfolgen, um bei den Gemeinden einen Anreiz für die Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges zu schaffen. Vorgeschlagen wir ein Zuschuss in Höhe von 50 % der nicht durch staatliche Zuschüsse gedeckten. Eine Drehleiter im nördlichen Bereich des Landkreises wäre zwar einsatztaktisch sinnvoll, es ist jedoch in diesem Bereich derzeit keine Gemeinde zu sehen, die finanziell in der Lage wäre ein Drehleiterfahrzeug zu beschaffen und deren FF personell in der Lage wäre ein solches zu bedienen.

5 5 DLK23-12 ca. staatl. Zuschuss /Zuschuss durch LKr. (Alternativen) , , ,00 50 % Zuschuss = , , , ,00 40 % Zuschuss = , , , ,00 30 % Zuschuss = ,00 5. Eine Bezuschussung weiterer Feuerwehrfahrzeuge wird derzeit nicht für erforderlich gehalten. Die Ausstattung der Feuerwehren mit Hilfeleistungslöschfahrzeugen als zukunftsweisende Zusammenfassung von Rüstwagen, Löschfahrzeug und Tanklöschfahrzeug ist im Landkreis bereits weit fortgeschritten. Ein Bedarf diese Fahrzeuge zu fördern besteht damit nicht. C. Prioritätenliste Fahrzeug Standort Kosten/Förderbetrag 1 Zuschuss DLK23-12 FF Werneck Alternativen siehe oben 2 Ersatzbeschaffung RW FF Werneck ,00 3 Zuschuss DLK23-12 Bereich Sennfeld/Gochsheim Alternativen siehe oben 4 Beschaffung TLF FF Gerolzhofen ,00 5 Zuschuss DLK23-12 FF Gerolzhofen Alternativen siehe oben 6 Beschaffung GW-Logistik als SW 2000 FF Stadtlauringen ,00 7 Beschaffung DLK23-12 Bereich nördl. Landkreis Alternativen siehe oben Mit freundlichen Grüßen Nusser

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