Anlage 1 bis Anlage 10 (Investiv) Anlage 4 bis Anlage 6 (Unterhalt) Anlage 11 bis Anlage 13 (Unterhalt) konkrete Einsparpotenziale vorhanden

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1 Anlagen Gartenbau Anlage 1 bis Anlage 3 (Investiv) Anlage 4 bis Anlage 6 (Unterhalt) Tiefbau Anlage 1 bis Anlage 10 (Investiv) Anlage 11 bis Anlage 13 (Unterhalt) Hochbau Anlage Unterhalt Gruppe 1 konkrete vorhanden Gruppe 2 noch zu untersuchen Gruppe 3 keine

2 Anlagen Gartenbau Gartenbau Anlage 1 bis Anlage 3 (Investiv) Anlage 4 bis Anlage 6 (Unterhalt)

3 Gartenbau - Anlage 1 Flächentyp 'öffentliche Grün- und Parkanlagen' Kostenfaktoren - Investiver Bereich - Wegebeläge 23% Baumpflanzungen - Pflanzqualität 12% Gehölzflächenanteil 12% Schmuckpflanzungen 2% Randeinfassungen von Belagsflächen 2% Ausstattung / Möblierung 5% Schnitthecken 25% Rasenflächen / Wiesenflächen / Magerrasenflächen 15% Brunnen- /Wasseranlagen 1% Beleuchtung 3%

4 Investiver Bereich - Ist-Zustand und öffentliche Grün- und Parkanlagen Kostenfaktoren Baumpflanzungen - Pflanzqualitäten ca. 12 % der Projektkosten Gehölzflächenanteil ca. 12 % der Projektkosten Randeinfassungen von Belagsflächen ca. 2 % der Projektkosten Städtische Klassischer Bestandteil einer Wuchsklasse I StU cm Grünanlage / Planervorschlag oder cm, Wuchsklasse II StU 18-20, Klassischer Bestandteil einer derzeitiger Flächenanteil in Grünanlage / Planervorschlag öffentlichen Grünflächen ca. 30 % Planervorschlag Ausbau von Grünanlagenwegen erfolgt in der Regel ohne Randeinfassung (Leistenstein, Pflasterzeile, Stahlband), Verwendung von Randeinfassungen erfolgt vor allem in Parkanlagen mit hohem Ausbaustandard und moderner, formaler Formensprache Reduzierung des Anteils an Solitärbäumen, Verwendung kleinerer Pflanzqualitäten (bis zu 25 %) Reduzierung auf ca. 20%, des Gesamtflächenanteils Einsparung: Investiv u. beim Unterhalt (bis zu 30 %) vollständiger Verzicht auf Randeinfassungen (bis zu 100 %) sofort mittelfristig Bildung einer raumwirksamen Gehölzkulisse dauert länger Auswirkung auf Raumbildung und Aufenthaltsqualität. Die Trennung von Vegetations- und Belagsflächen durch Einfassungen ist teilweise auch für den Grünflächenunterhalt von Vorteil Ausstattung / Möblierung Handbuch "Mobiliar im öffentlichen Raum" ca. 5 % der Projektkosten bei mittlerem Ausbaustandard bis zu 9% bei Projekten mit hohem Ausbaustandard überwiegend Beschränkung auf vollständiger Verzicht auf Standardausstattung, kostenintensive Sonderausstattung bei Sonderausstattungen Parkanlagen mit hohem Einsparung: Investiv u. beim Ausbaustandard wie Riem, Unterhalt Petuelpark oder Arnulfpark (aus (bis zu 40 % bei hohem Wettbewerben hervorgegangen) Ausbaustandard) Ausnahmenregelungen sollten situationsbezogen getroffen werden 1

5 Investiver Bereich - Ist-Zustand und öffentliche Grün- und Parkanlagen Kostenfaktoren Brunnen-/ Wasseranlagen ca. 1 % der Projektkosten im Durchschnitt bis zu 10 % bei Projekten mit hohem Ausbaustandard Städtische Planervorschlag Einbau von Brunnen- und Wasseranlagen erfolgt nur noch in Ausnahmefällen (Riem oder Petuelpark) vollständiger Verzicht auf Brunnen-/ und Wasseranlagen Einsparung: Investiv u. beim Unterhalt (bis zu 100 % bei hohem Ausbaustandard) sofort mittelfristig Ausnahmenregelungen sollten situationsbezogen getroffen werden Beleuchtung ca. 3 % der Projektkosten bei mittlerem Ausbaustandard bis zu 6 % bei Projekten mit hohem Ausbaustandard Nutzervorgabe / BA-Wunsch / Planervorschlag nur an Hauptwegeverbindungen in Grünanlagen, aber auch zusätzliche Beleuchtung auf Wunsch von BA s. In Sonderfällen Umsetzung von Lichtkonzepten der Planer, teilweise in Verbindung mit Kunst Verzicht auf die Umsetzung von gestalterisch bedingten Lichtkonzepten bei Parkanlagen Einsparung: Investiv u. Unterhalt (bis zu 50% bei hohem Ausbaustandard) die Erfordernis der Beleuchtung in innerstädtischen öffentlichen Grünanlagen ist von Fall zu Fall zu beurteilen 2

6 Investiver Bereich - Ist-Zustand und öffentliche Grün- und Parkanlagen Kostenfaktoren Schmuckpflanzungen (Stauden, Rosen, Sommerflor) ca. 2 % der Projektkosten Städtische Klassischer Bestandteil einer Flächenanteil bei Neuplanungen Grünanlage / Planervorschlag bereits stark reduziert; Schmuckbzw- Staudenpflanzungen nur noch bei repräsentativen Parkanlagen mit hohem Ausbaustandard Verzicht auf Schmuckpflanzungen zu Gunsten von Wiesenflächen Einsparung Investiv u. beim Unterhalt (bis zu 50 %) sofort mittelfristig Gestaltungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vor allem im innerstädtischen Bereich reduzieren sich 3

7 Investiver Bereich - Ist-Zustand und öffentliche Grün- und Parkanlagen Kostenfaktoren Rasenflächen / Wiesenflächen / Magerrasenflächen ca. 15 % der Projektkosten Städtische Klassischer Bestandteil einer Herstellung mit 20 cm Grünanlage / Planervorschlag Oberbodenauftrag Reduzierung von intensiv gepflegten Rasenflächen zu Gunsten von einschürigen Wiesenflächen mit verringertem Oberbodenauftrag (Vermagerung) bzw. Herstellung von Magerrasenflächen unter Verzicht von Oberbodenauftrag Einsparung: Unterhalt Einsparung im Investiven Bereich ergibt sich nur, wenn bauseits kein Oberboden vorhanden ist keine sofort mittelfristig Verlust von (Ball-)Spielund Aufenthaltsräumen in öffentlichen Grünanlagen; Problematik von Pollenallergien in direkter Nähe zu Wohngebieten Schnitthecken ca. 25 % der Projektkosten Klassischer Bestandteil einer Flächenanteil in den letzten Verzicht auf Schnitthecken Grünanlage / Planervorschlag Jahren höher als noch vor 5-10 erfordert in der Regel Jahren wg. gegenwärtig anderweitige räumlichen moderner Formensprache in der Abgrenzung, wie freiwachsende Landschaftsarchitektur Hecke, Rankgerüst o.ä. Einsparung beim Unterhalt Investiv keine Verlust an räumlicher Vielfalt und Aufenthaltsqualität auf innerstädtischen Grünflächen 4

8 Investiver Bereich - Ist-Zustand und öffentliche Grün- und Parkanlagen Kostenfaktoren Wegebeläge ca. 23 % der Projektkosten Städtische Planervorschlag derzeit hoher Anteil an Wassergebundene Wegedecke wassergebundener Decke bei ist in der Erstellung der Grünanlagenwegen, kostengünstigste Belag, zieht Asphaltdecken kommen auf im Vergleich zu Asphaltbelägen Hauptwegen (Erfordernis von jedoch deutlich höhere Winterdienst), auf Wegen mit Unterhaltskosten nach sich, Kfz-Verkehr und bei eine vermehrte Verwendung Gefällestrecken zur Verwendung von Asphaltbelägen ist in Hinblick auf die Unterhaltskosten in Diskussion, dies kann im investiven Bereich zu einer deutlichen Erhöhung der Projektkosten von 5-10 % führen Investiv keine, Einsparungen im Unterhalt sofort mittelfristig Übermäßige Asphaltverwendung in Grünanlagen wird häufig aus ökologischen und optischen Gründen kritisch gesehen. Nutzung durch Fahrradverkehr, Skater und Behinderte wird begünstigt, Nutzungskonflikte sind zu beachten 5

9 Gartenbau - Anlage 2 Flächentyp 'Öffentliche Spielflächen' Kostenfaktoren - Investiver Bereich - Fallschutzbeläge Sandspielbereiche aufwändige Kombinationsspielgeräte bzw. Sonderanfertigungen Wasserspielbereiche Flächen für Jugendspiel Ausstattung für Kleinund Schulkinder Sonderbeläge

10 Investiver Bereich - Ist-Zustand und Öffentliche Spielflächen Kostenfaktoren "Kletter- und Seilzirkus" etc. Städtische Planervorschlag Einbau von Spielanlagen in aufwändiger Sonderanfertigung erfolgt vor allem bei Parkanlagen mit sehr hohem Ausbaustandard wie Landschaftspark Riem, Petuelpark etc. Verzicht auf aufwändige Sonderanfertigungen (bis zu 30% im Vergleich zur Standardausstattung) aufwändige Kombinationspielgeräte bzw. Sonderanfertigungen sofort mittelfristig Sonderanfertigungen erscheinen in Einzelfällen bei besonderen Parkanlagen gerechtfertigt, sollten jedoch immer unter Berücksichtigung des Unterhaltsaufwandes erfolgen Wasserspielbereiche Nutzerwunsch / Planervorschlag Anlage aufwändiger Wasserspielanlagen bereits stark eingeschränkt Sonderbeläge z.b. Holzdecks und Kunststoffbeläge (als Spieloder Gestaltungselement) Planervorschlag Flächenanteil bei Neuplanungen bereits stark reduziert, Verwendung in Parkanlagen mit hohem Ausbaustandard wie Petuelpark, Arnulfpark etc. Verzicht auf aufwändige Wasserspieleinrichtungen, Angebot von Wasserpumpen auf öffentlichen Spielplätzen, sofern durch dringenden Bedarf gerechtfertigt Einsparung: Investiv u. beim Unterhalt (bis zu 45% im Vergleich zur Standardausstattung) vollständiger Verzicht auf Holzdecks, Kunststoffbeläge Einsparung: Investiv u. beim Unterhalt (bis zu 15% im Vergleich zur Standardausstattung) Wasserspielbereiche bieten ohne Zweifel einen sehr hohen Spielwert für alle Altersgruppen. Im Rahmen von Kinder- und Bürgerbeteiligungen gehört die Schaffung von Wasserspielbereichen zu den häufigsten Nutzerwünschen Situationsbezogen kann sich die Spiel- und Aufenthaltsqualität verändern 1

11 Investiver Bereich - Ist-Zustand und Öffentliche Spielflächen Kostenfaktoren Ausstattung v. Spielflächen für Kleinund Schulkinder Städtische Klassische Spielplatzbestandteile / Planervorschlag Anlage vielfältiger Spielbereiche für unterschiedliche Altersgruppen unter Verwendung bewährter Spielgeräten für verschiedene Bewegungs- und Spielabläufe, Gestaltung eines abwechslungsreichen Spielumfeldes durch Bodenmodellierung, Gehölzpflanzung etc. Verzicht auf kostenintensive Kombinationspielgeräte, Verwendung von Spielgeräten mit Metallkonstruktion wegen höherer Lebensdauer, Reduzierung von Spielgeräten zu Gunsten naturnaher Spielräume bei ausreichendem Platzangebot, Einsparung: Investiv u. beim Unterhalt, Einsparpotenzial situationsbezogen in Abhängigkeit vom Nutzungsdruck und Platzangebot zu beurteilen sofort mittelfristig Verwendung von Kombinationspielgeräten ist bei eingeschränkten Platzverhältnissen und Spielflächenunterversorgung erforderlich Verzicht auf Holzspielgeräte erscheint aus pädagogischen Gründen und wegen des starken Nutzerwunsches nicht sinnvoll Flächen für Jugendspiel befestigte Bolz- und Streetballplätze und Skateanlagen Festsetzung durch die Bauleitplanung Nutzerwunsch / Planervorschlag Auf Grund der keine Lärmschutzproblematik können neue Jugendspieleinrichtungen nur in begrenztem Umfang errichtet werden, sie unterliegen im innerstädtischen Umfeld in der Regel einem hohem Nutzungsdruck, die Ausführung von Bolz- und Streetballplätzen erfolgt deshalb in robuster, strapazierfähiger Asphaltbauweise, Skateanlagen werden aus Gründen der Dauerhaftigkeit und des Lärmschutzes in Betonbauweise erstellt 2

12 Investiver Bereich - Ist-Zustand und Öffentliche Spielflächen Kostenfaktoren Fallschutzbeläge Sand Holzhäcksel Riesel Kunststoff Städtische DIN EN 1177 Verwendung und Ausdehnung Sand und Holzhäcksel sind aus von Fallschutzbelägen ist durch investiver Sicht kostenneutral, Sicherheitsvorgaben definiert; ein geringes Einsparpotenzial häufigster Fallschutzbelag ist ergibt sich bei der Verwendung Sand, Riesel ist aus Nutzersicht von Riesel, dieser kommt äußerst unbeliebt, nutzerbedingt jedoch nur selten Fallschutzbelag wird in der zum Einsatz, Regel nur kleinflächig verwendet keine bei oder bei Anlagen mit hohem Sand, Holzhäcksel und Riesel, Ausbaustandard in größerem ein hohes Einsparpotenzial Umfang (s.o.) bietet der Verzicht auf Kunststoffbeläge (vgl. Position Sonderbeläge) sofort mittelfristig Sandspielbereiche Klassischer Spielplatzbestandteil Spielbereiche mit mind. 30 cm Einbaustärke Sandflächen sind in der Regel auf das erforderliche Maß reduziert keine Nutzungsdruck durch Kleinkinder ist zu berücksichtigen 3

13 Gartenbau - Anlage 3 Flächentyp 'Straßenbegleitgrün' Kostenfaktoren - Investiver Bereich - Alleebäume - Pflanzabstand 100%

14 Kostenfaktoren Alleebäume - Pflanzabstand Städtische ZTV-Vegtra-Mü; Richtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau Investiver Bereich - Ist-Zustand und Straßenbegleitgrün 8 m Pflanzabstand im Baumgraben Vergrößerung des Pflanzabstandes auf 10 m Einsparung: Investiv u. Unterhalt (ca. 20% der Pflanzkosten) sofort mittelfristig Kronenschluss dauert länger 1

15 Kostenfaktoren Alleebäume - Pflanzqualitäten Städtische Investiver Bereich - Ist-Zustand und Straßenbegleitgrün Wuchsklasse I StU cm, Verwendung der Mindestqualität keine StU cm ist erforderlich, da bei kleineren Bäumen das erforderliche Lichtraumprofil (Höhe des Kronenansatzes) vom 3,5 m Höhe nur mit höherem Unterhaltsaufwand erreicht werden kann (mehrjähriger Erziehungsschnitt vor Ort) sofort mittelfristig 2

16 Gartenbau - Anlage 4 Flächentyp 'öffentliche Grün- und Parkanlagen' Leistungsart - Betrieb / Unterhalt - Unterhalt der befestigten Flächen (Wege, Plätze in Grünanlagen) 5% Unterhalt von Mobiliar (Bänke, Mülleimer, Zäune, Beschilderung, Absperrungen) 6% Winterdienst in Grünanlagen 3% Baumunterhalt (Baumpflege) - Einzelbäume in Anlagen, v.a. an Wegen 18% Laubbeseitigung, Herbst- und Frühjahrsreinigung 5% Reinigung, Unratbeseitigung 14% Kontrollen einschl. Baumkontrolle, Aufsicht, Bewachung 5% Unterhalt / Pflege geschlossener, teilw. waldartiger Bestände, Lärmschutzpflanzungen 12% Zierflächen (Wechselflor, Staudenund Rosenflächen, Mobiles Grün) 6% Hecken, Sträucher, Bodendecker (Strukturbildner) 6% Rasen und Wiesen (Mäharbeiten) 20%

17 Leistungsarten Baumunterhalt (Baumpflege) - Einzelbäume in Anlagen, v.a. an Wegen ca. 18% des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), laufende Rechtssprechung, BayGO Art. 74, ZTV-Baumpflege Baumschutzverordnung, Bezirksausschuss-Satzung Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Baumpflegemaßnahmen, angepasst an die Erfordernisse der jeweiligen Baumarten, unterschieden nach Jugend-, Reife- und Alterungsphase, mit dem Ziel der Funktionsentwicklung, - erhaltung, Verkehrssicherheit, Gesunderhaltung und einer langen Standzeit der Bäume keine sofort mittelfristig Qualitätshandbuch, Pflegematrix Ersatzpflanzung grundsätzlich Keine Ersatzpflanzung, wenn gestalterisch vertretbar (bis zu 3%) keine Qualitätsreduzierung 1

18 Leistungsarten Hecken, Bodendecker, Sträucher (Strukturbildner) ca. 6 % des Budgets Städtische Urheberrechtsgesetz (UrhG) Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Hecken und Bodendeckerflächen (bodendeckende Kleingehölze) stellen als geschnittene Formen wichtige Struktur- und Raumbildner in Grünanlagen dar. Gerade auch in neueren Anlagen wird wieder verstärkt auf diese Gestaltungsmittel zurückgegriffen. Schnitte erfolgen in der Regel 1-2 mal pro Jahr, verbunden mit ergänzenden Pflegemaßnahmen Konsolidierung des Bestands im Hinblick auf die reale Bedeutung und Wirkung für das Umfeld. Ein Absenken auf einen Schnitt pro Jahr ist Teilen in möglich (bis zu 5%) sofort mittelfristig Qualitätsverlust im Hinblick Optik 2

19 Leistungsarten ca. 12 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), laufende Rechtssprechung, BayGO Art. 74 Baumschutzverordnung, Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Ersatzpflanzung grundsätzlich Keine Ersatzpflanzung, wenn gestalterisch vertretbar (bis zu 2%) Unterhalt / Pflege teilweise waldähnlicher Pflanzungen, Lärmschutzpflanzungen sofort mittelfristig Qualitätsverlust im Hinblick auf Optik 3

20 Leistungsarten ca. 12 % des Budgets Winterdienst in Grünanlagen ca. 3 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), laufende Rechtssprechung, BayGO Art. 74 Baumschutzverordnung, Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), laufende Rechtssprechung Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Pflege zusammenhängender Gehölzbestände im Turnus, der planerischen Zielsetzung (Lärmschutz, Artenwahl) folgend und um gesunde, stabile Gehölzbestände zu erhalten Winterdienst nur auf Wegen mit Beleuchtung, bzw. mit wichtiger örtlicher Verbindungsfunktion, an potentiellen Gefahrstellen (Treppen, Rampen, Stufen) und auf Anlagenwegen, die dem überörtlichen Radwegenetz zugeordnet sind. Sperrung von Gefahrstellen und Wegen, um den Winterdienst in Grünanlagen zu begrenzen bei der Pflege geschlossener Bestände durch Streckung der Pflegeturnusse, wo möglich (bis zu 10%) Weiteres Einsparpotenzial nur durch zusätzliche Sperrung von Wegen und Gefahrstellen im Winter, wenn der für den Passanten erforderliche Umweg noch zumutbar erscheint (bis zu 5%) Unterhalt / Pflege teilweise waldähnlicher Pflanzungen, Lärmschutzpflanzungen sofort mittelfristig Je nach Standort kann es zu Schneebrüchen oder dem Absterben von jüngeren, untergeordneten Bäumen durch zu engen Stand kommen. Der Eindruck von Verwilderung bzw. mangelnder Pflege wird vor allem in der laublosen Zeit offenbar Senkung des derzeitigen Standards führt zur Verlängerung der zurückzulegenden Wegstrecken bei winterlicher Witterung für Fußgänger. Durch Benutzungen von Abkürzungen auf eigene Gefahr Zunahme winterlicher Unfälle in Grünanlagen 4

21 Leistungsarten Rasen und Wiesen - Mäharbeiten ca. 20 % des Budgets Städtische Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Bayerisches Abfallwirtschaftsund Altlastengesetz (BayAbfAlG), DIN einschlägige Stadtratsbeschlüsse Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen ca. 70 % der freien Fläche sind Rasenflächen mit angepassten Mähturnussen ( Ø 15 mal pro Jahr) ca 30 % der freien Fläche sind ein- und zweimahdige Wiesen bzw. Mulchflächen Die aus wirtschaftlichen Erwägungen bezüglich der Mähhäufigkeiten bereits sehr differenziert ausgeführten Mähtätigkeiten können in manchen Anlagen reduziert werden auf Ø mal pro Jahr. Diese Verringerung ist nur mittelfristig umsetzbar, da eine Anpassung des Maschinenparks erforderlich ist und ein Pflege- und Entsorgungskonzept erstellt werden muss (bis zu 8%) Eine Erhöhung des Wiesenanteils bringt keine wirtschaftlichen Vorteile, da die u.u. geringeren Kosten durch den Aufwand für Transport und Entsorgung des Langgrases sowie durch den höheren organisatorischen Aufwand kompensiert werden. Er ist aber vom Stadtrat gewollt und unter ökologischen Gesichtpunkten wünschenswert sofort mittelfristig Die Reduzierung der Mähhäufigkeit ist mit einer Verminderung der Aufenthalts- und der Nutzungsqualität verbunden, es muss deshalb im Einzelfall entschieden werden Kahlstellen auf Rasenflächen durch größere Mähgutmengen, Geruchsbelästigungen, Verschmutzungen der Wege, Verschlechterung der Spiel- und Erholungsfunktion sind in Einzelfällen anzunehmen und können zu entsprechenden Beschwerden führen 5

22 Leistungsarten Zierflächen Wechselflor-, Staudenund Rosenbeete, Mobiles Grün ca. 6 % des Budgets Städtische Urheberrechtsgesetz (UrhG) Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Zierflächen werden in verhältnismäßig geringer Menge, in der Regel an herausragenden Plätzen und als essentieller Bestandteil historischer Grünanlagen, sowie in namhaften neueren Anlagen (Westpark, Ostpark, Riemer Park) bereitgestellt. Das mobile Grün wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals von einst fast 2000 Gefäßen auf ca. 700 Gefäße reduziert Konsolidierung des Bestands im Hinblick auf die wirkliche Bedeutung für- und die Wirkung auf das Umfeld, insbesondere bei den zahlreichen kleineren Rosenpflanzungen. Überprüfung des Mobilen Grüns kritische Standorte (Veranstaltungen, Verkehr, Gastronomie, Wirkung) (bis zu 10%) sofort mittelfristig In der Regel sind gerade in der Peripherie in der näheren Vergangenheit Zierflächen auf das Betreiben von Bezirksausschüssen geschaffen worden, von dieser Seite dürften also Widerstände am ehesten zu erwarten sein In vielen Grünanlagen sind Blumenbeete als Werk des Landschaftsarchitekten Bestandteil von Wettbewerbsergebnissen und unterliegen dem Urheberrecht (z.b. Westpark, Riemer Park, Petuelpark) 6

23 Leistungsarten Kontrollen einschl. Baumkontrolle, Aufsicht, Bewachung ca. 5 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836) Bayerisches Abfallwirtschaftsund Altlastengesetz (BayAbfAlG), laufende Rechtssprechung Grünanlagensatzung Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Baumkontrolle und Anlagenkontrolle (Verkehrssicherheit) Anlagenaufsicht, Naturschutzwacht, private Sicherheitsdienste Derzeitig Mindeststandard im Einklang mit der laufenden Rechtssprechung. Mindeststandard auch bei der Durchsetzung der Grünanlagensatzung (Grill-, Hundeproblematik) sofort mittelfristig Dienstanweisungen zur Baum- und Anlagenkontrolle Qualitätshandbuch, Pflegematrix Reinigung, Unratbeseitigung ca. 14 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823) Je nach Sachverhalt können zutreffen: Bayerisches Abfallwirtschaftsund Altlastengesetz (BayAbfAlG), Bundesseuchengesetz Reinigung der öffentlichen keine Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet je nach Nutzung 1x - 3x mal wöchentlich, nach Bedarf auch mehr bzw. erheblich weniger. Überwiegend Einsatz von Firmen im Auftrag, ferner von eigenem Personal einschlägige Stadtratsbeschlüsse Qualitätshandbuch, Pflegematrix 7

24 Leistungsarten Laubbeseitigung, Herbstund Frühjahrsreinigung ca. 5 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), laufende Rechtssprechung einschlägige Stadtratsbeschlüsse Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Abgestuftes Konzept der Laubbeseitigung nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit. Anfallendes Laub wird z.t. in Gehölzflächen angereichert und von den Grünflächen nur entfernt, wenn Schäden für die vorhandene Vegetation zu befürchten sind keine Erhöhter Personalaufwand bei Reduzierung des Laubblasgeräteeinsatzes sofort mittelfristig Unterhalt der befestigten Flächen (Wege, Plätze in Grünanlagen) ca. 5 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), laufende Rechtssprechung, BayGO Art. 74 Qualitätshandbuch, Pflegematrix Erschwernisse und Kostensteigerungen in der Abwicklung durch die Masch. u. Lärmschutz VO (32. Blmsch VO) Unterhalt und Sanierung nach keine Bedarf, der Zustand vieler Wege ist die Verkehrssicherungspflicht grenzwertig Unterhalt von Mobiliar (Bänke, Mülleimer, Zäune, Beschilderung, Absperrungen) ca. 6 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), Urheberrechtsgesetz (UrhG), laufende Rechtssprechung, BayGO Art. 74 Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum', Qualitätshandbuch, Pflegematrix Ausstattung entspricht dem Bedarf, soweit möglich, Verwendung standardisierter Modelle nach Handbuch keine 8

25 Gartenbau - Anlage 5 Flächentyp 'öffentliche Spielflächen' Leistungsart - Betrieb / Unterhalt - Unterhalt von Spielgeräten und Spielausstattung 39% Unterhalt v. Spielsand / Fallschutzsand und sonstigen natürlichen Fallschutzmaterialien 14% Spielplatzkontrollen 14% Unterhalt der befestigten Flächen 5% Reinigung, Unratbeseitigung 14% Unterhalt von Kunststoffbelägen (Kunststoff- Allwetterplätze, synthetische Fallschutzbeläge) 1% Unterhalt von Mobiliar (Bänke, Mülleimer, Zäune, Beschilderung, Absperrungen) 5% Bolzplätze, Spielwiesen (Mäharbeiten) 5% Laubbeseitigung, Herbst- und Frühjahrsreinigung 3%

26 Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Spielflächen Leistungsarten Unterhalt v. Spielsand / Fallschutzsand und sonstigen natürlichen Fallschutzmaterialien ca. 14 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), DIN EN 1176, DIN EN 1177, laufende Rechtssprechung Stadtratsbeschluss Qualitätshandbuch, Pflegematrix Die Turnusse bezüglich des Sandaustauschs werden eingehalten (gem Stadtratsbeschluss wird Buddelsand jährlich und Fallschutzsand alle fünf Jahre gewechselt) Wissenschaftliche Untersuchungen belegen den nur geringfügigen hygienischen Nutzen des Sandaustauschs. Mechanische Sandreinigungsverfahren unterscheiden sich nach wenigen Wochen bezüglich des Ergebnisses nicht von einem Austausch (Wurmeier, Belastung mit koliformen Bakterien). Zwischzeitlich verzichten namhafte Kommunen auf einen regelmäßigen Sandaustausch und entscheiden sich für mechanische Verfahren (z.b.: Stuttgart) (bis zu 30%) sofort mittelfristig Spielplatzkontrollen ca. 14 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Gerätesicherheitsgesetz, DIN EN 1176, DIN EN 1177, laufende Rechtssprechung Grünanlagensatzung, Dienstanweisung zur Kontrolle von Spielplätzen Anlagenkontrolle (Verkehrssicherheit) teilweise Anlagen täglich (Anlagenaufsicht), sonst grundsätzlich regelmäßig wöchentlich, monatlich und jährlich gem. DIN durch geschultes Fachpersonal keine Derzeitig Mindeststandard im Einklang mit der laufenden Rechtssprechung Qualitätshandbuch, Pflegematrix 1

27 Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Spielflächen Leistungsarten Reinigung, Unratbeseitigung ca. 14 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), Je nach Sachverhalt können zutreffen: Bayerisches Abfallwirtschaftsund Altlastengesetz (BayAbfAlG), Bundesseuchengesetz einschlägige Stadtratsbeschlüsse Qualitätshandbuch, Pflegematrix Reinigung der öffentlichen keine Spielplätze im gesamten Stadtgebiet je nach Nutzung 1x - 3x mal wöchentlich, nach Bedarf auch mehr bzw. erheblich weniger. Überwiegend Einsatz von Firmen im Auftrag, ferner von eigenem Personal sofort mittelfristig Laubbeseitigung, Herbstund Frühjahrsreinigung ca. 3 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), laufende Rechtssprechung Regelmäßige Herbst- und Frühjahrsreinigung sowie laufende Beseitigung anfallender pflanzlicher Abfälle (Laub) keine Spiel- und Sportrasen ca. 5 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), DIN 18035, DIN 18917, DIN Pflegezustand dieser Flächen gerade noch im vertretbarem Rahmen keine Qualitätshandbuch, Pflegematrix 2

28 Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Spielflächen Leistungsarten Unterhalt der befestigten Flächen ca. 5 % des Budgets Unterhalt von Mobiliar (Bänke, Mülleimer, Zäune, Beschilderung, Absperrungen) Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), laufende Rechtssprechung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Urheberrechtsgesetz (UrhG), laufende Rechtssprechung Unterhalt und Sanierung nach Bedarf, der Zustand vieler befestigter Flächen auf Spielplätzen ist die Verkehrssicherungspflicht grenzwertig Ausstattung entspricht dem Bedarf. Soweit möglich, Verwendung standardisierter Modelle nach Handbuch keine keine sofort mittelfristig ca. 5 % des Budgets Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum', Qualitätshandbuch, Pflegematrix Unterhalt von Kunststoffbelägen (Kunststoff-Allwetterplätze, synthetische Fallschutzbeläge) ca. 1 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), DIN EN 1177, DIN 18035, laufende Rechtssprechung, Qualitätshandbuch, Pflegematrix Synthetische Spiel und keine Sportbeläge, teilweise auch als Fallschutz, kommen beim Spielplatzbau zunehmend zum Einsatz und erfordern aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Substanzerhaltung regelmäßige Reinigungen. Aufscheinende Schäden werden repariert 3

29 Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von öffentlichen Spielflächen Leistungsarten Unterhalt von Spielgeräten und Spielausstattung ca. 39 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Gerätesicherheitsgesetz, Urheberrechtsgesetz (UrhG), laufende Rechtssprechung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Ausstattung entspricht dem Bedarf. Verwendung kindgerechter, pädagogischen Kriterien entsprechender jeweils altersgerechter Qualitätsspielgeräte. Austausch i.d.r nach 10 bis 20 Jahren je nach Verschleiß und Reparaturverhalten Keine, die Ergebnisse der regelmäßigen Kontrollen deuten eher auf eine Überalterung des Spielgerätebestands hin sofort mittelfristig 4

30 Gartenbau - Anlage 6 Flächentyp 'Straßenbegleitgrün' Leistungsart - Betrieb / Unterhalt - Laubbeseitigung, Herbst- und Frühjahrsreinigung 5,0% Unterhalt von Mobiliar (Absperrungen, Baumschutzbügel und Baumscheiben) 7,0% Unterhalt / Pflege geschlossener, teilw. waldartiger Bestände, Lärmschutzpflanzungen 10,0% Reinigung, Unratbeseitigung 11,0% Rasen und Wiesen (Mäharbeiten) 21,0% Baumunterhalt (Baumpflege) - Einzelbäume in Anlagen, v.a. an Wegen 33,0% Kontrollen einschl. Baumkontrolle, Aufsicht, Bewachung 6,0% Hecken, Sträucher, Bodendecker (Strukturbildner) 6,5% Rosenbeete 0,5%

31 Leistungsarten Hecken, Bodendecker, Sträucher (Strukturbildner) ca. 6,5 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823) Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von Straßenbegleitgrün Hecken und Bodendeckerflächen (bodendeckende Kleingehölze) stellen als geschnittene Formen wichtige Struktur- und Raumbildner im Straßenbegleitgrün dar. Teilweise haben sie verkehrliche Funktionen, wie die Unterbindung von Blickbeziehungen und von ungerwünschten Fußgängerbewegungen. Schnitte erfolgen in der Regel 1-2 mal pro Jahr, verbunden mit ergänzenden Pflegemaßnahmen Konsolidierung des Bestands im Hinblick auf die reale Bedeutung und Wirkung für das Umfeld. Ein Absenken auf einen Schnitt pro Jahr ist anteilsmäßig möglich (bis zu 10%) sofort mittelfristig Qualitätsverlust im Hinblick auf Optik Unterhalt / Pflege teilweise waldähnlicher Pflanzungen, Lärmschutzpflanzungen ca. 10 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), laufende Rechtssprechung, BayGO Art. 74, Ersatzpflanzung grundsätzlich Keine Ersatzpflanzung, wenn gestalterisch vertretbar (bis zu 2%) Qualitätsverlust im Hinblick auf Optik Baumschutzverordnung, Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix 1

32 Leistungsarten ca. 10 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), laufende Rechtssprechung, BayGO Art. 74, Baumschutzverordnung, Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von Straßenbegleitgrün Pflege zusammenhängender Gehölzbestände im Turnus, der planerischen Zielsetzung (Lärmschutz, Artenwahl) folgend und um gesunde, stabile Gehölzbestände zu erhalten bei der Pflege geschlossener Bestände durch Streckung der Pflegeturnusse, wo möglich (bis zu 10%) Unterhalt / Pflege teilweise waldähnlicher Pflanzungen, Lärmschutzpflanzungen sofort mittelfristig Je nach Standort kann es zu Schneebrüchen oder dem Absterben von jüngeren, untergeordneten Bäumen durch zu engen Stand kommen. Der Eindruck von Verwilderung bzw. mangelnder Pflege wird vor allem in der laublosen Zeit offenbar 2

33 Leistungsarten Rasen und Wiesen - Mäharbeiten ca. 21 % des Budgets Städtische Bayerisches Abfallwirtschaftsund Altlastengesetz (BayAbfAlG), DIN einschlägige Stadtratsbeschlüsse Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von Straßenbegleitgrün ca. 80 % der freien Fläche sind Rasenflächen mit angepassten Mähturnussen ( Ø 15 mal pro Jahr) ca 20 % der freien Fläche sind ein- und zweimahdige Wiesen bzw. Mulchflächen Die aus wirtschaftlichen Erwägungen bezüglich der Mähhäufigkeiten bereits sehr differenziert ausgeführten Mähtätigkeiten können zum großen Teil reduziert werden auf Ø mal pro Jahr. Diese Verringerung ist nur mittelfristig umsetzbar, da eine Anpassung des Maschinenparks erforderlich ist und ein Pflege- und Entsorgungskonzept erstellt werden muss (bis zu 10%) sofort mittelfristig Die Reduzierung der Mähhäufigkeit ist mit einer Verminderung der Aufenthalts- und der Nutzungsqualität verbunden, es muss deshalb im Einzelfall entschieden werden Kahlstellen auf Rasenflächen durch größere Mähgutmengen, Geruchsbelästigungen und Verschmutzungen der Gehwege werden zunehmen und können zu entsprechenden Beschwerden führen 3

34 Leistungsarten Rosenbeete ca. 0,5 % des Budgets Städtische Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von Straßenbegleitgrün Rosenbeete werden im Straßenbegleitgrün zur Verschönerung von Plätzen und platzähnlichen Orten eingesetzt, insgesamt selten vorkommend Konsolidierung des Bestands im Hinblick auf die wirkliche Bedeutung für- und die Wirkung auf das Umfeld (bis zu 30%) sofort mittelfristig In der Regel sind gerade in der Peripherie in der näheren Vergangenheit auch Rosenbeete auf das Betreiben von Bezirksausschüssen geschaffen worden, von dieser Seite dürften also Widerstände am ehesten zu erwarten sein 4

35 Leistungsarten Baumunterhalt (Baumpflege) - Alleebäume ca. 33% des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), BayGO Art. 74, ZTV-Baumpflege Baumschutzverordnung, Bezirksausschuss-Satzung Dienstanweisungen zur Baumund Anlagenkontrolle Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von Straßenbegleitgrün Baumpflegearbeiten werden durchgeführt, angepasst an die Erfordernisse der jeweiligen Baumarten, unterschieden nach Jugend-, Reife- und Alterungsphase, mit dem Ziel der Funktionsentwicklung, - erhaltung, Verkehrssicherheit, Gesunderhaltung und einer langen Standzeit der Alleebäume keine sofort mittelfristig Qualitätshandbuch, Pflegematrix 5

36 Leistungsarten Baumkontrolle ca. 6 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823, 836), laufende Rechtssprechung, ZTV-Baumpflege Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von Straßenbegleitgrün Baumkontrolle 2 x jährlich (Verkehrssicherheit) Derzeitig Mindeststandard im Einklang mit der laufenden Rechtssprechung sofort mittelfristig Dienstanweisungen zur Baumund Anlagenkontrolle Qualitätshandbuch, Pflegematrix Reinigung, Unratbeseitigung ca. 11 % des Budgets Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), Bayerisches Abfallwirtschaftsund Altlastengesetz (BayAbfAlG) Qualitätshandbuch, Pflegematrix Reinigung im keine Straßenbegleitgrün außerhalb des Zwangsanschlussgebiets im gesamten Stadtgebiet je nach Verschmutzungsgrad 1x pro Monat bis 1x mal wöchentlich, oft auch erheblich weniger bzw. nach Bedarf. Überwiegend Einsatz von Firmen im Auftrag, ferner von eigenem Personal 6

37 Leistungsarten Laubbeseitigung, Herbstund Frühjahrsreinigung ca. 5 % des Budgets Städtische Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), laufende Rechtssprechung einschlägige Stadtratsbeschlüsse Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Unterhalt von Straßenbegleitgrün Laub im Straßenbegleitgrün wird außerhalb des Zwangsanschlussgebiets im gesamten Stadtgebiet beseitigt keine Erschwernisse und Erhöhter Personalaufwand bei Kostensteigerungen in der Reduzierung des Abwicklung durch die Masch. u. Laubblasgeräteeinsatzes Lärmschutz VO (32. Blmsch VO) sofort mittelfristig Unterhalt von Mobiliar (Absperrungen, Baumschutzbügel, Baumscheiben) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 823), laufende Rechtssprechung, BayGO Art. 74, Ausstattung entspricht dem Bedarf, soweit möglich, Verwendung standardisierter Modelle nach Handbuch keine ca. 7 % des Budgets Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum', Qualitätshandbuch, Pflegematrix 7

38 Anlagen Tiefbau Tiefbau Anlage 1 bis Anlage 10 (Investiv) Anlage 11 bis Anlage 13 (Unterhalt)

39 Tiefbau - Anlage 1 Flächentyp 'überwiegend anbaufreie Straße, Außenbereich' Kostenfaktoren - Investiver Bereich - Straßenbau (Firma) (Bauvorbereitung, Aufbruch, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Trag- /Deckschichten) 51% Randeinfassungen/ Steinpflaster 3% Verkehrssicherungseinrichtungen 14% Entwässerungseinrichtungen 2% Begrünung 2% Baustelleneinrichtung 5% Baunebenkosten /Ingenieurleistungen 5% Sonstiges (Spartenanteile, Altlasten, Unvorhergesehenes etc.) 16% Ausstattung 2%

40 Kostenfaktoren Begrünung ca. 2% der Projektkosten Städtische Begrünungsvorgaben aus Planfeststellungsverfahren Investiver Bereich - Ist-Zustand und überwiegend anbaufreie Straße, Außenbereich Im Einzelfall "kostentreibende" Festsetzungen: intensive Begrünung im Straßenraum wird häufig zusätzlich zu intensiven Begrünungsvorgaben für direkt benachbarten Privatgrund eingeplant, planfestgestellt bzw. im Bebauungsplan festgesetzt. Bäume ("Ausgleichsgrün") in Straßenräumen und Schaffung von aufwendig begrünten Ausgleichsflächen Verzicht auf parallele Grünstrukturen und Baumpflanzungen ( bis zu 100% ) sofort mittelfristig Kein Qualitätsverlust 1

41 Kostenfaktoren Ausstattung (Markierung, Leitplanken, Schilder, Mobiliar etc.) Städtische Straßenverkehrsordnung (StVO) Investiver Bereich - Ist-Zustand und überwiegend anbaufreie Straße, Außenbereich Umsetzung der des KVR (verkehrsaufsichtlichen Anordnungen, Mindeststandard) keine sofort mittelfristig ca. 2% der Projektkosten Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' Reduzierung der Sicherungsund Möblierungsgegenstände auf Standardmodelle Ablehnung von Sondermodellen oder Sonderwünschen: - Verzicht auf vom Handbuch abweichendes Sondermobiliar (bis zu 15 %) Geringere Bau-, Unterhalts- und Lagerkosten - Verzicht auch auf münchentypisches Mobiliar zugunsten von Billigmobiliar ( bis zu 10% ) kürzere Lebensdauer, dadurch negative Auswirkung auf Unterhalt Verkehrssicherungseinrichtungen ca. 14% der Projektkosten Straßenverkehrsordnung (StVO) Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' Umsetzung der des KVR (verkehrsaufsichtliche Anordnungen, Standard aus Rechtssprechung) Schaffung einer präzisen, nachvollziehbaren und für den Anbietermarkt offenen Schnittstelle (hohe Kompatibilität aller Systeme bzw. Komponenten) und damit keine Einschränkung des Bieterkreises (weitere Öffnung des Marktes) ( bis zu 20% ) Funktionierender Marktwettbewerb 2

42 Kostenfaktoren Entwässerungseinrichtungen ca. 2% der Projektkosten Städtische Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) Entwässerungssatzung Entsiegelungsprogramm Arbeitsblatt ATV-DVWK- A138, -A117, -M153, Richtlinie für die Anlage von Straßenentwässerung (RAS- EW), ( der Münchner Stadtentwässerung) Investiver Bereich - Ist-Zustand und überwiegend anbaufreie Straße, Außenbereich Grundsätzlich oberirdische Versickerung durch belebten Oberboden (Böschungsschultern, Sickergräben, Sickermulden; alternativ, wenn oberirdische Versickerung nicht möglich: Versickerung über unterirdische Anlagen (Sickerschächte, Rohrrigolen); dadurch Mehrkosten bei Erstellung und im Unterhalt keine sofort mittelfristig Randeinfassungen /Pflaster u. Platten ca. 3% der Projektkosten Zusätzliche technische und Richtlinien für die Ausführung von Straßenbauarbeiten (ZTV Stra Mü) Einsatz bewährter Materialien von hoher Lebensdauer Regelbauweise: bauliche Trennung Fahrbahn/Gehbahn/Radweg ohne Randeinfassung (Bordsteine) Gehbahnen in Schwarzdecke keine 3

43 Kostenfaktoren nicht beeinflussbar Straßenbau (Firma) (Bauvorbereitung, Aufbruch, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Trag-/Deckschichten, Baustelleneinrichtung) Baunebenkosten /Ingenieurleistungen Städtische Richtlinien Oberbau von Verkehrsflächen (RStO 01), Richtlinie für Regelquerschnitte (RAS-Q), VOB, VOL, VOF, Zusätzl. tech. und Richtlinien für die Ausführung von Straßenbauarbeiten (ZTV Stra Mü) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Investiver Bereich - Ist-Zustand und überwiegend anbaufreie Straße, Außenbereich technisch ausgereifte Bauweisen basierend auf den einschlägigen Richtlinien und (Einhaltung des empfohlenen Mindeststandards beim Deckenaufbau) strikte Anwendung der Verdingungsordnungen strikte Anwendung der HOAI sofort mittelfristig keine steigende Anforderungen in den 'Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen' (RStO 01): wegen erhöhter Achslasten stärkerer Regelaufbau für Straßen als bisher (äquivalente 10- t-achsübergänge)! Sonstiges (Spartenanteile, Altlasten, Unvorhergesehenes etc.) ca. 77 % der Projektkosten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- / AbfG) Altlastenentsorgung gemäß der gesetzlichen erhöhte Kosten bei der Altlastenentsorgung durch verschärftes Umweltrecht 4

44 Tiefbau - Anlage 2 Flächentyp 'angebaute Straße, Erschließungsbereich' Kostenfaktoren - Investiver Bereich - Randeinfassungen/ Steinpflaster 5% Beleuchtungseinrichtungen 3% Verkehrssicherungseinrichtungen 8% Straßenbau (Firma) (Bauvorbereitung, Aufbruch, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Trag- /Deckschichten) 43% Entwässerungseinrichtungen 9% Begrünung 6% Ausstattung 3% Baustelleneinrichtung 5% Baunebenkosten /Ingenieurleistungen 7% Sonstiges (Spartenanteile, Altlasten, Unvorhergesehenes etc.) 11%

45 Investiver Bereich - Ist-Zustand und angebaute Straße, Erschließungsbereich Städtische Randeinfassungen /Pflaster und Platten ca. 5% der Projektkosten Zusätzliche technische und Richtlinien für die Ausführung von Straßenbauarbeiten (ZTV Stra Mü) Einsatz bewährter Materialien von hoher Lebensdauer Regelbauweise: reine Anliegerstrassen und Gehbahnen < 1,5m Schwarzdecke für alle anderen Gehbahnen i.d.r. Kunststeinplatten, bauliche Trennung Fahrbahn/Gehbahn/Radweg/ Baumgraben/Parkstreifen (Bordsteine, Betoneinfasssteine) keine sofort mittelfristig keine Einsparungen durch Verwendung von "billigen" Materialien (z.b. Betonbordsteine) wegen kürzerer Lebensdauer Gestaltungsvorgaben aus Bebauungsplanverfahren In Einzelfällen "kostentreibende" Festsetzungen: aufwändig herzustellende verkehrsberuhigte Bereiche (z. T. Sondermaterialien), unwirtschaftliche Erschließungen mit relativ hohen Flächenanteilen und gestalterische Faktoren im Zuge von Erschließungs- u. Maßnahmeträgerverträgen: kostenintensive(r) -Herstellung -Unterhalt -Materialvorhaltung In der Bebauungsplanung sollte die Wirtschaftlichkeit der Erschließung berücksichtigt werden Beschränkung auf städtische Standardmaterialien und Verzicht auf aufwändige Sondermaterialien (z.b. Riem) ( bis zu 15% ) Verzicht auf Plattenbeläge im befahrbaren Bereich ( bis zu 5% ) Geringere Bau-, Unterhalts- und Lagerhaltungskosten; Einschränkung für gestalterische Wettbewerbe erheblich längere Lebensdauer von Pflasterbelägen gegenüber Platten im befahrbaren Bereich 1

46 Investiver Bereich - Ist-Zustand und angebaute Straße, Erschließungsbereich Kostenfaktoren ca. 3% der Projektkosten Städtische Vorgabe Stadtgestaltung Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' im Umgriff von Bebauungsplänen Tendenz zu Sonderleuchten und Sondermasten Beschränkung auf Standardtypen gemäß Handbuch auch in Neubaugebieten (z.b. Neuriem) ( bis zu 10% ) Beleuchtungseinrichtungen sofort mittelfristig Geringere Bau-, Unterhalts- und Lagerhaltungskosten; Einschränkung für gestalterische Wettbewerbe Begrünung ca. 6% der Projektkosten Begrünungsvorgaben aus Bebauungsplanverfahren Im Einzelfall "kostentreibende" Festsetzungen: intensive Begrünung im Straßenraum wird häufig zusätzlich zu intensiven Begrünungsvorgaben für direkt benachbarten Privatgrund eingeplant bzw. planfestgestellt. Bäume (Ausgleichsgrün) in Straßenräumen und Schaffung von aufwendig begrünten Ausgleichsflächen Verzicht auf parallele Grünstrukturen und Baumpflanzungen in intensiv begrünten Neubaugebieten ( bis zu 100% ) Kein Qualitätsverlust 2

47 Investiver Bereich - Ist-Zustand und angebaute Straße, Erschließungsbereich Kostenfaktoren Ausstattung (Markierung, Leitplanken, Schilder, Poller, Mobiliar etc.) Städtische Straßenverkehrsordnung (StVO) Umsetzung der des KVR (verkehrsaufsichtlichen Anordnungen, Mindeststandard) keine sofort mittelfristig ca. 3% der Projektkosten Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' Umsetzung der von Maßnahme- und Erschließungsträgern Reduzierung der Sicherungsund Möblierungsgegenstände auf Standardmodelle Ablehnung von Sondermodellen oder Sonderwünschen: - Verzicht auf vom Handbuch abweichendes Sondermobiliar (bis zu 15 %) - Verzicht auch auf münchentypisches Mobiliar zugunsten von Billigmobiliar ( bis zu 10% ) Geringere Bau-, Unterhalts- und Lagerhaltungskosten; Einschränkung für gestalterische Wettbewerbe kürzere Lebensdauer, dadurch negative Auswirkung auf Unterhalt Verkehrssicherungseinrichtungen ca. 8% der Projektkosten Straßenverkehrsordnung (StVO) Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' Umsetzung der des KVR (verkehrsaufsichtliche Anordnungen, Standard aus Rechtssprechung) Schaffung einer präzisen, nachvollziehbaren und für den Anbietermarkt offenen Schnittstelle (hohe Kompatibilität aller Systeme bzw. Komponenten) und damit keine Einschränkung des Bieterkreises (weitere Öffnung des Marktes) ( bis zu 20% ) Funktionierender Marktwettbewerb 3

48 Investiver Bereich - Ist-Zustand und angebaute Straße, Erschließungsbereich Kostenfaktoren Entwässerungseinrichtungen ca. 9% der Projektkosten Städtische Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) Entwässerungssatzung Entsiegelungsprogramm Arbeitsblatt ATV-DVWK- A138, -A117, -M153, Richtlinie für die Anlage von Straßenentwässerung (RAS- EW), ( der Münchner Stadtentwässerung) Grundsätzlich oberirdische Versickerung durch belebten Oberboden (Böschungsschultern, Sickergräben, Sickermulden; alternativ, wenn oberirdische Versickerung nicht möglich: Versickerung über unterirdische Anlagen (Sickerschächte, Rohrrigolen); dadurch Mehrkosten bei Erstellung und im Unterhalt oder Entwässerung über Sinkkasten und vorhandenen Kanal keine sofort mittelfristig 4

49 Investiver Bereich - Ist-Zustand und angebaute Straße, Erschließungsbereich Kostenfaktoren nicht beeinflussbare Kostenfaktoren Straßenbau (Firma) (Bauvorbereitung, Aufbruch, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Trag-/Deckschichten, Baustelleneinrichtung) Baunebenkosten /Ingenieurleistungen Städtische Richtlinien Oberbau von Verkehrsflächen (RStO 01), Richtlinie für Regelquerschnitte (RAS-Q), VOB, VOL, VOF, Zusätzl. tech. und Richtlinien für die Ausführung von Straßenbauarbeiten (ZTV Stra Mü) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) technisch ausgereifte Bauweisen basierend auf den einschlägigen Richtlinien und (Einhaltung des empfohlenen Mindeststandards beim Deckenaufbau) strikte Anwendung der Verdingungsordnungen strikte Anwendung der HOAI sofort mittelfristig keine steigende Anforderungen in den 'Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen' (RStO 01): wegen erhöhter Achslasten stärkerer Regelaufbau für Straßen als bisher (äquivalente 10- t-achsübergänge)! Sonstiges (Spartenanteile, Altlasten, Unvorhergesehenes etc.) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- / AbfG) Altlastenentsorgung gemäß der gesetzlichen erhöhte Kosten bei der Altlastenentsorgung durch verschärftes Umweltrecht ca. 66 % der Projektkosten 5

50 Tiefbau - Anlage 3 Flächentyp 'Platz' Kostenfaktoren - Investiver Bereich - Straßenbau (Firma) (Bauvorbereitung, Aufbruch, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Trag- /Deckschichten) 36% Randeinfassungen/ Steinpflaster 10% Beleuchtungseinrichtungen 4% Verkehrssicherungseinrichtungen 19% Entwässerungseinrichtungen 6% Begrünung (Begleitgrün) 1% Baustelleneinrichtung 5% Baunebenkosten /Ingenieurleistungen 4% Sonstiges (Spartenanteile, Altlasten, Unvorhergesehenes etc.) 12% Ausstattung 3%

51 Kostenfaktoren Randeinfassungen /Pflaster und Platten ca. 10% der Projektkosten Städtische Zusätzliche technische und Richtlinien für die Ausführung von Straßenbauarbeiten (ZTV Stra Mü) Investiver Bereich - Ist-Zustand und Platz Einsatz bewährter Materialien von hoher Lebensdauer Regelbauweise: Kleinsteinpflaster, Kunststeinplatten keine sofort mittelfristig keine Einsparungen durch Verwendung von "billigen" Materialien (z.b. Betonbordsteine) wegen kürzerer Lebensdauer Gestaltungsvorgaben aus Bebauungsplanverfahren In Einzelfällen "kostentreibende" Festsetzungen in Bebauungsplänen Sonderbeläge im Zuge von Wettbewerben, Erschließungsu. Maßnahmeträgerverträge: kostenintensive(r) -Herstellung -Unterhalt -Materialvorhaltung weitgehende Beschränkung auf städtische Standardmaterialien und Verzicht auf aufwändige Sondermaterialien ( bis zu 15% ) Verzicht auf Plattenbeläge im befahrbaren Bereich ( bis zu 5% ) Geringere Bau-, Unterhalts- und Lagerhaltungskosten; Einschränkung für gestalterische Wettbewerbe erheblich längere Lebensdauer von Pflasterbelägen gegenüber Platten im befahrbaren Bereich 1

52 Kostenfaktoren ca. 4% der Projektkosten Städtische Vorgabe Stadtgestaltung Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' Investiver Bereich - Ist-Zustand und Platz im Umgriff von Bebauungsplänen Tendenz zu Sonderleuchten und Sondermasten und hoher Leuchtendichte (i.d.r. noch hochwertigere Ausführung als beim Flächentyp 'Straße') z.b. Neuriem Reduzierung der Leuchtendichte, Beschränkung auf Standardtypen gemäß Handbuch ( bis zu 10% ) Beleuchtungseinrichtungen sofort mittelfristig Geringere Bau-, Unterhalts- und Lagerhaltungskosten; Einschränkung für gestalterische Wettbewerbe Begrünung (Begleitgrün) ca. 1% der Projektkosten Zusätzliche Technische für die Herstellung und Anwendung verbesserter Vegetationstragschichten (ZTV Vegtra Mü) Einhaltung der der ZTV Vegtra Mü, technisch ausgereifte Bauweisen (Mindeststandard) keine 2

53 Kostenfaktoren Ausstattung (Markierung, Schilder, Poller, Mobiliar etc.) Städtische Straßenverkehrsordnung (StVO) Investiver Bereich - Ist-Zustand und Platz Umsetzung der des KVR (verkehrsaufsichtlichen Anordnungen, Mindeststandard) keine sofort mittelfristig ca. 3% der Projektkosten Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' Umsetzung der von Maßnahme- und Erschließungsträgern (i.d.r. noch höherwertiges Mobiliar als beim Flächentyp 'Straße' Ablehnung von Sondermodellen oder Sonderwünschen: - Verzicht auf vom Handbuch abweichendes Sondermobiliar (bis zu 15 %) Geringere Bau-, Unterhalts- und Lagerhaltungskosten; Einschränkung für gestalterische Wettbewerbe Reduzierung der Sicherungsund Möblierungsgegenstände auf Standardmodelle - Verzicht auch auf münchentypisches Mobiliar zugunsten von Billigmobiliar ( bis zu 10% ) kürzere Lebensdauer, dadurch negative Auswirkung auf Unterhalt 3

54 Kostenfaktoren ca. 19% der Projektkosten Städtische Straßenverkehrsordnung (StVO) Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' Investiver Bereich - Ist-Zustand und Platz Umsetzung der des KVR (verkehrsaufsichtliche Anordnungen, Standard aus Rechtssprechung) Schaffung einer präzisen, nachvollziehbaren und für den Anbietermarkt offenen Schnittstelle (hohe Kompatibilität aller Systeme bzw. Komponenten) und damit keine Einschränkung des Bieterkreises (weitere Öffnung des Marktes) ( bis zu 20% ) Verkehrssicherungseinrichtungen sofort mittelfristig Funktionierender Marktwettbewerb 4

55 Kostenfaktoren Entwässerungseinrichtungen ca. 6% der Projektkosten Städtische Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) Entwässerungssatzung Entsiegelungsprogramm Arbeitsblatt ATV-DVWK- A138, -A117, -M153, Richtlinie für die Anlage von Straßenentwässerung (RAS- EW), ( der Münchner Stadtentwässerung) Investiver Bereich - Ist-Zustand und Platz Grundsätzlich oberirdische Versickerung durch belebten Oberboden (Böschungsschultern, Sickergräben, Sickermulden; alternativ, wenn oberirdische Versickerung nicht möglich: Versickerung über unterirdische Anlagen (Sickerschächte, Rohrrigolen); dadurch Mehrkosten bei Erstellung und im Unterhalt oder Entwässerung über Sinkkasten und vorhandenen Kanal keine sofort mittelfristig 5

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