Standardisierte Leistungsbeschreibung. LB-Eisenbahnbau (LB-EB) 15. GRÜNDUNGSARBEITEN. Unterleistungsgruppen (ULG) - Übersicht

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1 Standardisierte Leistungsbeschreibung LB-Eisenbahnbau (LB-EB) Leistungsgruppe (LG) 15. GRÜNDUNGSARBEITEN Version 05, Unterleistungsgruppen (ULG) - Übersicht ULG 00 VORBEMERKUNG ULG 01 BAUGRUBENAUSHUB BIS 0,50 M ULG 02 BAUGR AUSHUB U 0,50 M -2,00 M ULG 03 AUFZAHLUNG ZU ULG ULG 04 AUFZAHLUNG ZU ULG ULG 05 SONSTIGE ABTRAGSARBEITEN ULG 06 AUFZ UNTWASSERAUSHUB ULG 07 WASSERHALTUNG PAUSCHALE ULG 08 WASSERHALTUNG PUMPEN EINZELN ULG 10 WASSERUMLEITUNG, FANGDÄMME ULG 11 VERFUHR VON AUSHUBMATERIAL ULG 12 ANSCHÜTTEN U. WIEDERVERFÜLLEN ULG 13 BAUGRUBENSICHERUNG ULG 14 KANALDIELEN ULG 15 SPUNDBOHLEN ULG 16 UMSCHLIESSUNGEN ULG 19 BAUGRUBENSICH. AUS SPRITZBETON ULG 20 VERNAGELUNGEN ULG 21 SCHOTTERBETTSICHERUNGEN ULG 22 ABTRAG SPRITZBETONSICHERUNG ULG 41 BOHRTRÄGERVERBAU

2 Seite GRÜNDUNGSARBEITEN SV 15 GRÜNDUNGSARBEITEN Ständige Vertragsbestimmungen für Ausgabe 30. August 2006 Gründungsarbeiten und Baugrubensicherung 1) Allgemeines 1500 VORBEMERKUNG Es gelten die ständigen Vertragsbestimmungen der RVS 7B BOHRTRÄGERVERBAU TV Technische Vertragsbedingungen für Bohrträgerverbau 1) Allgemeines Für den Bauvorgang gilt sinngemäß die ÖNORM B 4440 (Bohrpfähle) 2) Ausführung Die Träger sind winkelgerecht einzusetzen. Bei Abweichungen von der Sollage ist vom Auftragnehmer ein statischer Nachweis zu führen, ein Einbau der Bohlen muß jedoch möglich sein (max-abweichung = Verdrehung:15 Grad) Die Achse der Träger darf von der Lotrechten max. 0,05 D (D=Durchmesser der Bohrung) auf Höhe der Bohrebene abweichen, sonst darf die Abweichung von der Lotrechten im fertig eingebauten und kraftschlüssigen verfüllten Zustand nach dem Ziehen der Verrohrung maximal 1,5% der Tiefe betragen. Das Verfüllmaterial muß mindestens die Festigkeit des umgebenden Bodens aufweisen, darf jedoch nur so fest sein, daß der Träger nach Ende der Bauarbeiten statisch gezogen werden kann. Ist ein Ziehen der Träger statisch nicht mehr möglich, kann er mittels Vibration gezogen werden. Dabei sind jedoch die Vorschreibungen der DIN 4150 Teil 1, 2 und 3 einzuhalten (Erschütterungen, Messungen etc.) Nach Herstellung des Fußes ist die Bohrung zur Fixierung des Trägerkopfes mit geeignetem Füllmaterial bis zur Bohrebene auzufüllen. Die eventuell herausragenden Enden der Bohrträger müssen gegen mechanische Verschiebungen gesichert werden. Der freie Aushub bis zum Einbau der Bohlen darf nur so tief erfolgen, daß ein Nachbrechen des anstehenden Untergrundes keine Gefährdung von Arbeitern und Baulichkeiten erwarten läßt, maximal jedoch 1,5 m, und daß ein Hinterstopfen der eingebauten Träger und Bohlen mit geeignetem Material möglich ist, wobei mindestens die Festigkeit des anstehenden Untergrundes erreicht werden muß. Untersagt ist der Einbau von bindigem Material. Die Verbindung zwischen Bohlen und Träger ist kraftschlüssig und verformungsarm herzustellen (Verkeilung, Beton etc.) Aus technischen Gründen plangemäß im Boden verbleibendes Bohlen sollen aus nicht verrottbarem Material bestehen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß die Bohrträger trotzdem statisch gezogen werden können (Gleitschichte, Schmiermittel etc.). (Baugrubenaushub),RVS 7B.05.2 (Wasserhaltung) und RVS 7B.05.3 (Baugrubensicherung) mit nachstehenden Änderungen bzw. Ergänzugen. Desweiteren gilt der Pkt. 1 (Trennen von Materialien, Abrechnung) der ständigen Vertragsbestimmung der RVS 7B.05 (Gründungsarbeiten). Der Kommentar gilt nicht. 2) Zu RVS 7B.05.1 (Baugrubenaushub), ständige Vertragsbestimmungen, Pkt. 2 (Ermittlung der Aushubkubatur): Die im zweiten Absatz genannten "LB-Positionen und " werden ersetzt durch entsprechende "LB-Positionen der LG 16". Gründungssohle = Unterkante-Bodenauswechslung Zusätzlich gilt: Bei vom Auftraggeber vorgebenen Baugrubensicherungen (z.b. Spundbohlen, Spritzbeton etc.) erfolgt die Ermittlung der Aushubkubatur bis zur Baugrubensicherung (s. Abrechnungsbeispiele). Als Abrechnungsbeispiele sind die Anlagen 15.1 bis maßgebend. 3) Zu RVS 7B.05.1 (Baugrubenaushub) ständige Vertragsbestimmungen, Pkt. 4 (Erschwernisse): Zusätzlich gilt: A) Die Kosten für die Erschwernisse von leichtem Fels (Bodenklasse 6) sind mit den Einheitspreisen der Position Baugrubenaushub abgegolten, sofern das LV hiefür keine eigene Position vorsieht. B) Zusätzlich gilt: Die Kosten für die Erschwernisse für Aushub unter Steifen sind mit den Einheitspreisen für den Aushub abgegolten, falls im Leistungsverzeichnis hiefür keine gesonderten Leistungspositionen vorgesehen sind. 4) Zu RVS 7B.05.1 (Baugrubenaushub) ständige Vertragsbestimmungen, Pkt. 5 (Wasserhaltung): Im ersten Satz wird "ULG 05.2" durch "ULG 1507, 1508, 1510" ersetzt. 5) Zu RVS 7B.05.1 (Baugrubenaushub) ständige Vertragsbestimmungen, Pkt. 11 (Regelblatt) "Regelblatt " wird ersetzt durch "Anlage 15.1 bis der LG 15" 6) SPRITZBETON Es gelten die Richtlinien des Österreichischen Betonvereins (Teil 1 und Teil 2 in der letztgültigen Fassung).

3 Seite 2 Anordnung des Auftraggebers. 7) STANDSICHERHEIT BAUGRUBE Über Verlangen des Auftraggebers hat 11) ANGEFÜHRTE RICHTLINIEN der Auftragnehmer einen von einem RVS 7B.05- Leistungsbeschreibung staatlich befugten und beeideten für Brückenbau Zivilingenieur erstellt oder Gründungsarbeiten geprüften Standsicherheitsnachweis RVS 7B Baugrubenaushub der Baugrubensicherung vorzulegen. RVS 7B Wasserhaltung RVS 7B Baugrubensicherung 8) ELUATE UND SCHADSTOFFGESAMTGEHALTE Alle von der "Leistungsbeschreibung für Brückenbauten" der a) Sämtliche Kosten und Maßnahmen für "Österreichischen die Erschwernisse bis zu den Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Grenzwerten der Bodenaushubdeponie, Verkehr" sofern die bodenfremden Bestandteile BOHRTRÄGER SV im Bodenaushubmaterial nicht mehr als 5 Volumsprozent oder im Erdaushub nicht Ständige Vertragsbedingungen für mehr als 50 Prozent betragen, sind mit Bohrträgerverbau den Einheitspreisen Die darüber hinausgehenden Aufwendungen (1) Allgemeines Die technischen Vertragsbestimmungen für höherwertige Deponien werden für Bohrträgerverbau (Pos ) gesondert vergütet. Alle Mehrkosten, sind einzuhalten. die durch rechtskonforme Behandlung von Materialien, deren Grenzwerte über jene der Reststoffdeponie bzw BAUGRUBENAUSHUB BIS 0,50 M Massenabfalldeponien hinausgehen oder Baugrubenaushub bis 0,50 m unterhalb der pl die als gefährlich eingestuft werden angemäßen Gründungssohle. und bleiben, entstehen, werden nach gesonderten vom Auftragnehmer Baugrubenaushub einschließlich allfällig vorzulegenden Nachweisen erforderlicher Baugrubensicherung bis 0,5 m b) Für Gleisschotter gilt das sämtliche unterhalb der plangemäßen Gründungssohle. Mit dem Einheitspreis werden die Kosten für Kosten und Aufwendungen für die eine allfällig erforderliche Bodenaushubdeponie inkl. Alsag mit den Baugrubensicherung (einschließlich aller Einheitspreisen abgegolten sind. Maßnahmen auf Grund der Bahn- bzw. Die darüber hinausgehenden Aufwendungen Straßenverkehrslasten) sowie für das Lösen für höherwertige Deponien werden und Herausschaffen des Aushubmaterials einschließlich aller Erschwernisse durch gesondert vergütet. Alle Mehrkosten, die durch rechtskonforme Behandlung von die Baugrubensicherung Materialien, deren Grenzwerte über jene Die Lagerung des Materials ist im der Reststoffdeponie bzw. allgemeinen so vorzunehmen, daß entlang der Massenabfalldeponien hinausgehen oder Baugrubenränder ein Streifen von mindestens die als gefährlich eingestuft werden und bleiben, entstehen, werden nach 0,50 m Breite freigehalten wird. gesonderten vom Auftragnehmer vorzulegenden Nachweisen - das Auf- und Abladen, c) Gesamtbeurteilung und allenfalls - das allfällige Einebnen oder Angleichen des Aushubmaterials an die Geländeform, notwendige Ausstufungsverfahren gemäß - das Wiederverfüllen jener Räume, die FestsetzungsVO werden vom Auftraggeber nach Herstellung des Baukörpers innerhalb auf seine Kosten veranlaßt. des Berechnungskörpers verbleiben, sowie 9) ERSCHWERNISSE das allfällig erforderliche Verdichten des Verfüllungsmaterials (Aushubmaterial, BODENVERBESSERUNG vom Auftragnehmer oder Auftraggeber Alle Erschwernisse, die im Bereich geliefertes Material), sofern das LV der Leerbohrungen von wegen Geringfügigkeit keine eigene Bodenverbesserungen auftreten (z.b. Position hiefür vorsieht, durch Rücklaufsuspension, welche im - Aushub von leichtem Fels (Bodenklasse 6) Boden verbleibt) sind mit den sofern das LV keine eigene Position Aushubpositionen abgegolten, die für die hiefür vorsieht, Bodenklasse, welche vor der - das Wiederherstellen der allfällig im Bereich des Baugrubenaushubes Bodenverbesserung gegeben ist, vorhandenen befestigeten Flächen, abgerechnet wird. - die Erschwernisse durch klebrigen Boden. 10) GEFRORENER BODEN Gefrorener Boden wird mit Erschwernispositionen vergütet, wenn - die Frosttiefe mehr als 50 cm beträgt; dann aber im gesamten Ausmaß der abzutragenden gefrorenen Schichte, - und nur nach schriftlicher Gesondert vergütet werden: - die Erschwernisse beim Aushub von leichtem Fels, soferne das LV eine eigene Position hiefür vorsieht, - die Erschwernisse von schwerem Fels und von Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt, - die Beseitigung künstlicher Einbauten über 0,1 m3 Rauminhalt,

4 Seite 3 - die Erschwernisse beim Unterwasseraushub, - die vom Auftraggeber vorgegebene Baugrubensicherung (gemäß Ausschreibung in Plänen beschrieben) BAUGR AUSHUB U 0,50 M -2,00 M Baugrubenaushub unter 0,50m bis 2,00 m unterhalb der plangemäßen Gründungssohle Baugrubenaushub einschließlich allfällig erforderlicher Baugrubensicherung von 0,5 - - die gemäß der ständigen 2,0 m unterhalb der plangemäßen Vertragsbestimmungen Gründungssohle. Mit dem Einheitspreis sind zu ermittelnde Aushubkubatur. die Kosten für eine allfällig erforderliche A AUSH 0,5 MIT BAUGSICH SEIT LAG m3 Baugrubensicherung (einschließlich aller Maßnahmen auf Grund der Bahn- bzw. - das Seitliche Lagern Straßenverkehrslasten) sowie für das Lösen B AUSH 0,5 MIT BAUGSICH WEGSCH m3 und Herausschaffen des Aushubmaterials einschließlich aller Erschwernisse durch - das Wegschaffen des Aushubmaterials die Baugrubensicherung Baugrubenaushub ausschließlich der Die Lagerung des Materials ist im Baugrubensicherung bis 0,5 m unterhalb der allgemeinen so vorzunehmen, daß entlang der plangemäßen Gründungssohle. Mit dem Baugrubenränder ein Streifen von mindestens Einheitspreis sind die Kosten für das Lösen 0,50 m Breite freigehalten wird. und Herausschaffen des Aushubmaterials einschließlich aller Erschwernisse durch die Baugrubensicherung - das Auf- und Abladen, - das allfällige Einebnen oder Angleichen Die Lagerung des Materials ist im des Aushubmaterials an die Geländeform, allgemeinen so vorzunehmen, daß entlang der - das Wiederverfüllen jener Räume, die Baugrubenränder ein Streifen von mindestens nach Herstellung des Baukörpers innerhalb 0,50 m Breite freigehalten wird. des Berechnungskörpers verbleiben, sowie das allfällig erforderliche Verdichten - das Auf- und Abladen, des Verfüllungsmaterials (Aushubmaterial, - das allfällige Einebnen oder Angleichen vom Auftragnehmer oder Auftraggeber des Aushubmaterials an die Geländeform, geliefertes Material), sofern das LV - das Wiederverfüllen jener Räume, die wegen Geringfügigkeit keine eigene nach Herstellung des Baukörpers innerhalb Position hiefür vorsieht. des Berechnungskörpers verbleiben sowie - Aushub von leichtem Fels (Bodenklasse 6) das allfällig erforderliche Verdichten sofern das LV keine eigene Position des Verfüllungsmaterials (Aushubmaterial, hiefür vorsieht, vom Auftragnehmer oder Auftraggeber - die Erschwernisse durch klebrigen Boden. geliefertes Material), sofern das LV wegen Geringfügigkeit keine eigene Gesondert vergütet werden: Position hiefür vorsieht. - die Erschwernisse beim Aushub von - Aushub von leichtem Fels (Bodenklasse 6) leichtem Fels, sofern das LV eine sofern das LV keine eigene Position eigene Position hiefür vorsieht, hiefür vorsieht, - die Erschwernisse beim Aushub von - das Wiederherstellen der allfällig im schwerem Fels und von Findlingen über Bereich des Baugrubenaushubes 0,1 m3 Rauminhalt, vorhandenen befestigeten Flächen, - die Beseitigung künstlicher Einbauten - die Erschwernisse durch klebrigen Boden. über 0,1 m3 Rauminhalt, - die Erschwernisse beim Unterwasseraushub, Gesondert vergütet werden: - die vom Auftraggeber vorgegebene - die Baugrubensicherung, Baugrubensicherung (gemäß Ausschreibung - die Erschwernisse beim Aushub von in Plänen beschrieben). leichtem Fels, soferne das LV eine eigene Position hiefür vorsieht, - die Erschwernisse von schwerem Fels und - die gemäß der ständigen von Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt, Vertragsbestimmungen der die Beseitigung künstlicher Einbauten zu ermittelnde Aushubkubatur. über 0,1 m3 Rauminhalt, - die Erschwernisse beim Unterwasseraushub, Die Einheitspreise gelten nur für die betreffende Tiefenkategorie, nicht aber für die darüberliegenden Schichten. - die gemäß der ständigen A AUSH 0,5-2 MIT BAUGSICH SEITL m3 Vertragsbestimmungen der zu ermittelnde Aushubkubatur. - das seitliche Lagern A AUSH 0,5 OHNE BAUGSICH SEITLAG m B AUSH 0,5-2 MIT BAUGSICH WEGSCH m3 - das Seitliche Lagern - das Wegschaffen des Aushubmaterials B AUSH 0,5 OHNE BAUGSICH WEGSCH m Baugrubenaushub ausschließlich der - das Wegschaffen des Aushubmaterials Baugrubensicherung von 0,5-2,0 m unterhalb der plangemäßen Gründungssohle. Mit dem Einheitspreis sind die Kosten für das Lösen und Herausschaffen des

5 Seite 4 Aushubmaterials einschließlich aller B AUFZ BODENKLASSE m3 Erschwernisse durch die Baugrubensicherung Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse 6. (Leichter Fels). Mit dieser Aufzahlung werden die Erschwernisse und Aufwendungen Die Lagerung des Materials ist im beim Lösen und Herausschaffen von leichtem allgemeinen so vorzunehmen, daß entlang der Fels Baugrubenränder ein Streifen von mindestens 0,50 m Breite freigehalten wird. - das Ausmaß von leichtem Fels innerhalb des Berechnungskörpers. - das Auf- und Abladen, C AUFZ BKL 7 U FINDL m3 - das allfällige Einebnen oder Angleichen des Aushubmaterials an die Geländeform, Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse - das Wiederverfüllen jener Räume, die 7 (schwerer Fels) und für Findlinge über nach Herstellung des Baukörpers innerhalb 0,1 m3 Rauminhalt. Mit dieser Aufzahlung des Berechnungskörpers verbleiben sowie werden die Erschwernisse und Aufwendungen das allfällig erforderliche Verdichten beim Lösen und Herausschaffen von des Verfüllungsmaterials (Aushubmaterial, schwerem vom Auftragnehmer oder Auftraggeber Fels und Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt geliefertes Material), sofern das LV wegen Geringfügigkeit keine eigene Position hiefür vorsieht. - Aushub von leichtem Fels (Bodenklasse 6) - das Ausmaß von schwerem Fels und sofern das LV keine eigene Position Findlingen innerhalb des hiefür vorsieht, Berechnungskörpers. - die Erschwernisse durch klebrigen D AUFZ KÜNSTL EINBAUTEN m3 Boden. Aufzahlung zu Pos für Beseitigung künstlicher Einbauten:. Gesondert vergütet werden: Mit dieser Aufzahlung werden die - die Baugrubensicherung, Erschwernisse beim Bodenabtrag durch das - die Erschwernisse beim Aushub von Beseitigen künstlicher Einbauten mit einer leichtem Fels, soferne das LV eine Einzelgröße von mehr als 0,1 m3 Rauminhalt eigene Position hiefür vorsieht, - die Erschwernisse beim Aushub von schwerem Fels und von Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt, - das Ausmaß von künstlichen Einbauten - die Beseitigung künstlicher Einbauten innerhalb des Berechnungskörpers. über 0,1 m3 Rauminhalt, E AUFZ.AUSHUB UNTER HB m3 - die Erschwernisse beim Unterwasseraushub, Aufzahlung zu Pos für den Aushub unter Hilfsbrücken und/oder bereits eingebauten Tragwerken. - die gemäß der ständigen Vertragsbestimmungen der zu ermittelnde Aushubkubatur. - das Ausmaß der Aushubarbeiten des Objektes unter Hilfsbrücken und/oder Die Einheitspreise gelten nur für die Tragwerken innerhalb des Berechnungsbetreffende Tiefenkategorie, nicht aber für körpers welcher in Tragwerksquerrichtung die darüberliegenden Schichten. durch eine lotrechte Fläche, im Abstand A AUSH 0,5-2 OHNE BAUGSICH SEITL m3 von 1,0 m zur Tragwerksaußenkante begrenzt wird. - das seitliche Lagern Eine allfällige Abdeckung ist Bestandteil B AUSH 0,5-2 OHNE BAUGSICH WEGS m3 des Objektes F AUFZ.GEFRORENER BODEN m3 - das Wegschaffen des Aushubmaterials Aufzahlung auf die Position für die 1503 AUFZAHLUNG ZU ULG Erschwernisse beim Abtragen von gefrorenen Boden jeder Klasse, ausgenommen Fels Aufzahlungen zu Position ohne Unterschied der angewandten Abbruchmethode. - das Ausmaß von gefrorenen Boden innerhalb A AUFZ BODENKL 6 UND m3 des Berechnungskörpers. Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse Aufzahlungen zu Position ohne 6 (Leichter Fels) und 7 (Schwerer Fels) und Unterschied der angewandten für Findlinge über 0,1 m3 Rauminhalt. Mit Abbruchmethode. dieser Aufzahlung werden die Erschwernisse A AUFZ BODENKL 6 UND m3 und Aufwendungen beim Lösen und Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse Herausschaffen von schwerem Fels und 6 (Leichter Fels) und 7 (Schwerer Fels) und Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt für Findlinge über 0,1 m3 Rauminhalt. Mit dieser Aufzahlung werden die Erschwernisse und Aufwendungen beim Lösen und Herausschaffen von schwerem Fels und - das Ausmaß von leichtem u. schwerem Fels Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt und Findlingen innerhalb des Berechnungskörpers.

6 Seite 5 - das Ausmaß von leichtem und schwerem - die Absicherung des Schotterbettes, Fels sodaß kein Schotter ausfließen kann, und Findlingen innerhalb des - das fachgerechtes Einbringen und Berechnungskörpers. Verdichten des Gleisschotters nach B AUFZ BODENKLASSE m3 Hinterfüllung. Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse 6 (Leichter Fels). Mit dieser Aufzahlung Gesondert vergütet wird: werden die Erschwernisse und Aufwendungen - die Hinterfüllung. beim Lösen und Herausschaffen von leichtem A AUFZ AUSHUB IM GLEISBER m3 Fels Aufzahlung zu Pos B AUFZ AUSHUB IM GLEISBER m3 Aufzahlung zu Pos das Ausmaß von leichtem Fels innerhalb des Berechnungskörpers AUFZ AUSHUB UNTER DECKEN 1501 m C AUFZ BKL 7 U FINDL m3 Aufzahlung zu Position der ULG 1501 für Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse Aushubarbeiten unter Decken bzw. unter 7 (Schwerer Fels) und für Findlinge über Tragwerken. 0,1 m3 Rauminhalt. Mit dieser Aufzahlung Bauteil: werden die Erschwernisse und Aufwendungen beim Lösen und Herausschaffen von schwerem - die erforderliche Beleuchtung und Fels und Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt Belüftung AUFZ AUSHUB ÜBER HDBV 1501 m3 Aufzahlung zu Positionen der ULG 1501 für Aushubarbeiten über - das Ausmaß von schwerem Fels und Hochdruckbodenmörtelung Findlingen innerhalb des (HDBV). Berechnungskörpers D AUFZ KÜNSTL EINBAUTEN m3 Die Leistung beinhaltet auch Aufzahlung zu Pos für die - alle Erschwernisse infolge der Beseitigung künstlicher Einbauten. Art der Einbauten:. HDBV-Rücklaufsuspensionen. Mit dieser Aufzahlung werden die Erschwernisse beim Bodenabtrag durch das - das planlich rechnerische Volumen über Beseitigen künstlicher Einbauten mit einer den HDBV-Säulen oder HDBV-Körpern Einzelgröße von mehr als 0,1 m3 Rauminhalt gemäß den Plänen AUFZ HÄND BAUGR AUSHUB 1501 m3 Aufzahlung zu Positionen der ULG 1501 für - das Ausmaß von künstlichen Einbauten händischen Baugrubenaushub. Mit diesen innerhalb des Berechnungskörpers Positionen werden die Erschwernisse für E AUFZ.AUSHUB UNTER HB m3 ausschließlich händischen Abtrag vergütet. Aufzahlung zu Pos für den Aushub unter Hilfsbrücken und/oder bereits Die Position kommt nur über vorherige eingebauten Tragwerken. schriftliche Anordnung des Auftraggebers zur Ausführung und Verrechnung. - das Ausmaß der Aushubarbeiten des Objektes unter Hilfsbrücken und/oder 1504 AUFZAHLUNG ZU ULG Tragwerken innerhalb des Berechnungs Aufzahlungen zu Position ohne körpers, welche in Tragwerksquerrichtung Unterschied der angewandten durch eine lotrechte Fläche, im Abstand Abbruchmethode. von 1,0 m zur Tragwerksaußenkante A AUFZ.F.BODENKL. 6 UND 7; m3 begrenzt wird. Eine allfällige Abdeckung ist Bestandteil Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse 6 (Leichter Fels) und 7 (Schwerer Fels) und des Objektes. für Findlinge über 0,1 m3 Rauminhalt. Mit dieser Aufzahlung werden die Erschwernisse F AUFZ.GEFRORENER BODEN m3 und Aufwendungen beim Lösen und Aufzahlung auf die Position für die Herausschaffen von schwerem Fels und Erschwernisse beim Abtragen von gefrorenen Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt Boden jeder Klasse, ausgenommen Fels. - das Ausmaß von gefrorenen Boden innerhalb - das Ausmaß von leichtem und schwerem des Berechnungskörpers. Fels Aufzahlung auf die Positionen der ULG 1501 und Findlingen innerhalb des (Baugrubenaushub bis 0,5 m) für alle Berechnungskörpers. Erschwernisse (Lösen, Herausschaffen, B AUFZ. F. BODENKLASSE 6; m3 Aufladen) bei Gleisquerungen. Als Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse Gleisbereich ist der Raum 3,0 m links und 6 (Leichter Fels). Mit dieser Aufzahlung rechts von der Gleisachse definiert. werden die Erschwernisse und Aufwendungen beim Lösen und Herausschaffen von leichtem

7 Seite 6 Fels Fels und Findlingen innerhalb des Berechnungskörpers B AUFZ. F. BODENKLASSE 6; m3 - das Ausmaß von leichtem Fels innerhalb Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse des Berechnungskörpers. 6 (Leichter Fels). Mit dieser Aufzahlung C AUFZ.F.B.KL.7 U.FINDL.; m3 werden die Erschwernisse und Aufwendungen Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse beim Lösen und Herausschaffen von leichtem 7 (Schwerer Fels) und für Findlinge über Fels 0,1 m3 Rauminhalt. Mit dieser Aufzahlung werden die Erschwernisse und Aufwendungen beim Lösen und Herausschaffen von - das Ausmaß von leichtem Fels innerhalb schwerem des Berechnungskörpers. Fels und Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt C AUFZ.F.B.KL.7 U.FINDL.; m3 Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse 7 (Schwerer Fels) und für Findlinge über 0,1 m3 Rauminhalt. Mit dieser Aufzahlung - das Ausmaß von schwerem Fels und werden die Erschwernisse und Aufwendungen Findlingen innerhalb des beim Lösen und Herausschaffen von Berechnungskörpers. schwerem D AUFZ.F.KÜNSTL.EINBAUTEN; m3 Fels und Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt Aufzahlung zu Pos für Beseitigung künstlicher Einbauten. Art der Einbauten: Mit dieser Aufzahlung werden die - das Ausmaß von schwerem Fels und Erschwernisse beim Bodenabtrag durch das Findlingen innerhalb des Beseitigen künstlicher Einbauten mit einer Berechnungskörpers. Einzelgröße von mehr als 0,1 m3 Rauminhalt D AUFZ.F.KÜNSTL.EINBAUTEN; m3 Aufzahlung zu Pos für Beseitigung künstlicher Einbauten. Art der Einbauten: - das Ausmaß von künstlichen Einbauten Mit dieser Aufzahlung werden die innerhalb des Berechnungskörpers. Erschwernisse beim Bodenabtrag durch das E AUFZ.AUSHUB UNTER HB m3 Beseitigen künstlicher Einbauten mit einer Aufzahlung zu Pos für den Aushub Einzelgröße von mehr als 0,1 m3 Rauminhalt unter Hilfsbrücken und/oder bereits eingebauten Tragwerken. - das Ausmaß von künstlichen Einbauten - das Ausmaß der Aushubarbeiten des innerhalb des Berechnungskörpers. Objektes unter Hilfsbrücken und/oder E AUFZ.AUSHUB UNTER HB m3 Tragwerken innerhalb des Berechnungs- Aufzahlung zu Pos für den Aushub körpers, welche in Tragwerksquerrichtung unter Hilfsbrücken und bereits eingebauten durch eine lotrechte Fläche, im Abstand Tragwerken. von 1,0 m zur Tragwerksaußenkante begrenzt wird. Eine allfällige Abdeckung ist Bestandteil - das Ausmaß der Aushubarbeiten unter des Objektes. Hilfsbrücken und/oder Tragwerken F AUFZ.GEFRORENER BODEN m3 innerhalb des Berechnungskörpers, welcher Aufzahlung auf die Position für in Tragwerksquerrichtung durch eine die Erschwernisse beim Abtragen von lotrechte Fläche im Abstand von 1,0 m zur gefrorenen Boden jeder Klasse, ausgenommen Tragwerksaußenkante begrenzt wird. Fels F AUFZ.GEFRORENER BODEN m3 Aufzahlung auf Pos für die Erschwernisse beim Abtragen von gefrorenen - das Ausmaß von gefrorenen Boden innerhalb Boden jeder Klasse, ausgenommen Fels. des Berechnungskörpers Aufzahlungen zu Position ohne Unterschied der angewandten - das Ausmaß von gefrorenen Boden innerhalb Abbruchmethode. des Berechnungskörpers A AUFZ.F.BODENKL. 6 UND 7; m Aufzahlung auf die Positionen der ULG 1502 Aufzahlung zu Pos für Bodenklasse (Baugrubenaushub bis 2,0 m) Aushub für alle 6 (Leichter Fels) und 7 (Schwerer Fels) und Erschwernisse (Lösen, Herausschaffen, für Findlinge über 0,1 m3 Rauminhalt. Mit Aufladen) bei Gleisquerungen. Als dieser Aufzahlung werden die Erschwernisse Gleisbereich ist der Raum 3,0 m links und und Aufwendungen beim Lösen und rechts von der Gleisachse definiert. Herausschaffen von schwerem Fels und Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt - die Absicherung des Schotterbettes, sodaß kein Schotter ausfließen kann, - fachgerechtes Einbringen und Verdichten - das Ausmaß von leichtem und schwerem des Gleisschotters nach Hinterfüllung.

8 Seite 7 Gesondert vergütet wird: - das Verführen im Baulosbereich - die Hinterfüllung. - das allfällige Einebnen oder Angleichen A AUFZ.AUSH.IM GLEISBER m3 des Abtragmaterials an die Geländeform B Aufzahlung zu Pos Gesondert vergütet wird: AUFZ. AUS.IM GLEISBER m3 - die Erschwernisse beim Abtrag von Aufzahlung zu Pos leichtem und schwerem Fels und von AUFZ AUSHUB UNTER DECKEN 1502 m3 Findlingen über 0,1 m3 Rauminhalt Aufzahlung zu Positionen der ULG 1502 für - die Beseitigung künstlicher Einbauten Aushubarbeiten unter Decken bzw. über 0,1 m3 Rauminhalt. Tragwerken. Bauteil: - das Ausmaß in der natürlichen Lagerungsdichte. - die erforderliche Beleuchtung und Aushub in den Bodenklassen 3-5 für die Belüftung. Herstellung der Fundamente für Bahnsteigkanten ohne Unterschied der Breite AUFZ AUSHUB ÜBER HDBV 1502 m3 und bis zu einer Tiefe von 1,25 m unter der Aufzahlung zu Positionen der ULG 1502 für Schwellenoberkante. Aushubarbeiten über Hochdruckbodenvermörtelungen (HDBV). - die allfällig erforderliche Baugrubensicherung - alle Erschwernisse infolge der HDBV-Rücklaufsuspensionen. - die gemäß der ständigen Vertragsbestimmungen zu - das planlich, rechnerische Volumen ermittelnde Aushubkubatur. über den HDBV-Säulen oder HDBV-Körpern A AUSHUB BAHNSTEIGKANTEN,WEGSCH m3 gemäß den Plänen. Das Aushubmaterial ist wegzuschaffen AUFZ HÄND.BAUGR.AUSH m B AUSHUB BAHNSTEIGKANTEN,SEITLAG m3 Aufzahlung zu Positionen der ULG 1502 für Das Aushubmaterial ist seitlich zu lagern. händischen Baugrubenaushub. Mit dieser Aufzahlung werden die Erschwernisse für AUSHUB ZW PFÄHLEN m3 ausschließlich händischen Abtrag vergütet. Aushubarbeiten zwischen Pfählen bei Die Position kommt nur über vorherige aufgelösten Pfahlwänden in der zulässigen schriftliche Anordnung des Auftraggebers Aushubhöhe. zur Ausführung und Verrechnung SONSTIGE ABTRAGSARBEITEN - das planliche rechnerische Volumen zwischen einer die Pfähle luftseits Sonstige Abtrags bzw. Aushubsarbeiten berührenden lotrechten Fläche und dem Abtrag Schotterbett verbleibenden Erdkern zwischen den A ABTRAG SCHOTTERBETT VERFÜHREN m3 aufgelösten Bohrpfahlwänden (s. Anlage 15.13). Abtrag des alten Schotterbettes im Bereich der bestehenden Gleise. Gesondert vergütet wird: - die Sicherung des verbleibenden Erdkernes zwischen den Pfählen. - das Auf- und Abladen, - die Verfuhr des Gleisschotters im Baulosbereich 1506 AUFZ UNTWASSERAUSHUB - das allfällige Einebnen oder Angleichen Aufzahlungen der Baugrube bei nicht des Aushubmaterials an die Geländeform. abgesenkten Wasserspiegel unabhängig der Tiefenstufen B SCHOTTERBETTABTRAG m AUFZ UNTERWASSERAUSHUB m3 WEGSCHAFFEN Aufzahlung für Aushub der Baugrube bei Das alte Schotterbett ist in der nicht abgesenktem Wasserspiegel. Mit dieser festgelegten Dicke im Bereich abgetragener Aufzahlung werden sämtliche Erschwernisse Schienen und Schwellen abzutragen und für Aushubarbeiten unterhalb der wegzuschaffen. festgestellten, unabgesenkten KLEINRÄUMIGER ABTRAG BAUW.BER. m3 Grundwasserspiegelhöhe vergütet und Nach dieser Position sind jene beinhaltet alle dadurch bedingten kleinräumigen Abträge zu verrechnen, die Erschwernisse beim Abtragen, Verführen unter erschwerten Bedingungen für Ausschlitzungen und Geländekorrekturen im und/oder Wegschaffen. Bereich von Pfeilern, Rahmenstützen, freistehenden Bogenwiderlagern u.dgl. - die Kubatur innerhalb des erforderlich werden und nicht im Berechnungskörpers und unterhalb der Berechnungskörper enthalten sind. Das einvernehmlich festgestellten Höhe des Abtragsmaterial ist profilgemäß zu lösen. Wasserspiegels. - das Auf- und Abladen,

9 Seite WASSERHALTUNG PAUSCHALE - das Bereithalten und den Betrieb der Wasserhaltung als Pauschalabgeltung. Mit gesamten Anlage (Pumpe, Antriebsmotor, der Pauschale werden die Kosten einer Gerüstung, Installation, Rohrleitung, allfällig notwendigen Wasserhaltung in dem Gerinne, Pumpensumpf u.dgl.). für die Durchführung des Bauvorhabens mit Als Betriebszeit gilt nur jene Zeit, Ausnahme der Leistungen gemäß LG 16 und während der die Pumpen tatsächlich Wasser LG fördern. Probeläufe, Pausen, Reparaturen, 27 erforderlichen Umfang Die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob und Verlängerungen der Leitung u.dgl. gelten in welchem Ausmaß nicht als Betriebszeit. Wasserhaltungsmaßnahmen Über die Pumpenstunden sind vom erforderlich werden. Auftragnehmer genaue Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen sind dem Zur Wasserhaltung zählt das Aufbauen, das Auftraggeber mit den Bautagesberichten Um- und Abbauen der Wasserhaltungsgeräte zu übergeben. samt den notwendigen Leitungen, das Herstellen und Wiederverfüllen der Pumpensümpfe, die Vorkehrungen für die - je Pumpe und Betriebsstunden unabhängig Wasserableitung bis zum Vorfluter sowie das davon, ob der Betrieb der Pumpe in Beistellen und den Betrieb der Tages-, Nacht-, Werktags,Sonntags-, oder Wasserhaltungsgeräte (Pumpenstunden). Feiertagsstunden fällt A BETRIEB PUMPE BIS 3 KW h Betrieb Pumpe bis 3 kw - die Herstellung und Entfernung von B BETRIEB PUMPE 3-8 KW h allfällig vorzusehenden Fangdämmen bzw. Betrieb Pumpe von über 3 bis 8 kw Wasserumleitungen, falls nicht eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist, C BETRIEB PUMPE ÜBER 8 KW h - die Wasserhaltung bei der Herstellung Betrieb Pumpe über 8 kw der unterhalb des unabgesenkten D BETRIEB PUMPE _ KW h Wasserspiegels liegenden Bauteile bis zu deren vollständiger Fertigstellung Betrieb Pumpe kw (Betonierung, Abdichtung, Hinterfüllung u.dgl.) WASSERUMLEITUNG, FANGDÄMME - die allfällig erforderlichen Wassereinleitungsgebühren. Mit den Preisen abgegolten ist das A WASSERHALTUNG PA _ PA Herstellen, Instandhalten und Abtragen der Wasserhaltung als Pauschalabgeltung für Wasserumleitung bzw. des Fangdammes die Materialbeistellung, - das Herstellen und Abtragen der 1508 WASSERHALTUNG PUMPEN allenfalls notwendigen Ein- und Auslaufbauwerke EINZELN - das Wiederherstellen des ursprünglichen Pumpen in der Baugrube betriebsfertig Zustandes. aufstellen und abbauen. - die in der Achse der Wasserumleitung - den An- und Abtransport, gemessene Länge einschließlich - das Herstellen der erforderlichen allfälliger Ein- und Auslaufbauwerke. Gerüstung, Alles wiedergewonnene Material verbleibt - die Installationen, dem Auftragnehmer. - die Zu- und Ableitung für das Wasser, A WASSERUMLEITUNG FLUDER m - das Herstellen des Pumpensumpfes, Wasserumleitung bestehend aus einem Fluder - die Montage der Rohrleitungen, mit einer Breite von: _ m und einer - allfällig erforderliches Umstellen in Höhe von: m. der Baugrube - den Abbau der gesamten Anlage B WASSERUMLEITUNG ROHRLEITUNG m Wasserumleitung bestehend aus einer Das Umstellen der Pumpen in eine andere Rohrleitung mit einem Durchmesser von: Baugrube wird als neuerliche Aufstellung mm. vergütet FANGDÄMME m A AUFSTELLEN PUMPE BIS 3 kw ST Fangdämme bis zu einer mittleren Pumpenleistung bis 3 kw Dammkronenkote von. Die Ausführung hat mit entsprechendem Material und in geeigneter Bauweise so zu erfolgen, daß eine einwandfreie Wasserhaltung ermöglicht wird. Nach Erfüllung seiner Aufgabe ist der Fangdamm B AUFST. PUMPE 3 BIS 8 kw ST Pumpenleistung von über 3 bis 8 kw C AUFST. PUMPE ÜBER 8 KW ST Pumpenleistung über 8 kw D AUFSTELLEN PUMPE _ KW ST im allgemeinen sofort abzutragen. Pumpenleistung von kw Betrieb einer Pumpe gemäß der Positioen die Materialbeistellung - das Wiederherstellen des Urzustandes.

10 Seite C AUFZ BAURESTM.DEP.M.ALSAG GR m3 Aufzahlung für das Wegschaffen des - die in der Dammachse gemessene Länge. Aushubmaterials, dessen Belastung die Grenzwerte der Bodenaushubdeponie 1511 VERFUHR VON AUSHUBMATERIAL überschreitet und der Baurestmassendeponie einhält VERFÜHREN AUSSERHALB BAULOSBER VE Die Aufwendungen für ALSAG sind mit den Verführen von Materialien aller Art von Einheitspreisen dieser Position abgegolten Stellen innerhalb des Baulosbereiches zu Abladeplätzen des Auftraggebers außerhalb Diese Position kommt zur Verrechnung des Baulosbereiches ohne Unterschied von wenn Berg- und Talförderung. Die Ermittlung der - das Aushubmaterial einen überwiegenden Massen erfolgt in m3 gemäß der bei den Anteil aus bodenfremden Bestandteilen betreffenden Positionen festgelegten enthält, Abrechnungsart. Die verrechenbare - Baurestmassen gegeben sind. Transportweite ist die kürzeste zumutbare D AUFZ RESTSTOFFDEPONIE GR m3 Wegstrecke (gerundet auf 100m) zwischen der Aufzahlung für das Wegschaffen des jeweiligen Grenze des Baulosbereiches und Aushubmaterials, dessen Belastung die dem Schwerpunkt des Ablagerungskörpers. Grenzwerte der Baurestmassendeponie Die Verrechnungseinheit (VE) wird als der überschreitet und der Reststoffdeponie einhält. Transport von 1 m3 Material ohne Die Aufwendungen für ALSAG sind mit den Auflockerung auf eine Wegstrecke von 1 km Einheitspreis dieser Position definiert E AUFZ MASSENABFALLDEPONIE GR m WEGSCHAFFEN ZWISCHENGEL MAT m3 Aufzahlung für das Wegschaffen des Wegschaffen von zwischengelagerten Aushubmaterials, dessen Belastung Aushubmaterial. die Grenzwerte der Baurestmassendeponie überschreitet und der Massenabfalldeponie einhält. - das wegzuschaffende Material in der angetroffenen Lagerungsdichte. Die Aufwendungen für ALSAG sind mit dem ZWISCHENGEL MAT LADEN LG 15 m3 Einheitspreis dieser Position Diese Position vergütet die Leistungen für F AUFZ GLSCHOTT.BAURESTM. GR m3 das Laden und Abladen von Aufzahlung für das Wegschaffen des zwischengelagerten Aushubmaterial. Gleisschotters, der die Grenzwerte der Baurestmassendeponie einhält. Gesondert vergütet wird: - das Verführen Die Aufwendungen für ALSAG sind mit dem Einheitspreis dieser Position G AUFZ GL.SCHOTT RESTSTOFFDEP GR m3 - das Material in der angetroffenen Aufzahlung für das Wegschaffen des Lagerungsdichte. Gleisschotters, dessen Belastung die Aufzahlung für das Wegschaffen des Grenzwerte der Baurestmassendeponie Aushubmaterails, welches die Grenzwerte der überschreitet und der Reststoffdeponie einhält. Bodenaushubdeponie gemäß DeponieVO überschreitet, für die Entsorgung bei einem Die Aufwendungen für ALSAG sind mit den entsprechenden Deponietyp gemäß Deponie Einheitspreis dieser Position VO. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des H AUFZ GL.SCHOTT M.ABFALLDEP GR m3 Auftraggebers einen Nachweis für die Aufzahlung für das Wegschaffen des sachgemäße Deponierung vorzulegen. Gleisschotters, dessen Belastung die Grundlage der Verrechnung bildet die bei der Grenzwerte der Baurestmassendeponie LB Position gegebene Abrechnungsart. Die überschreitet und der Massenabfalldeponie baubetrieblichen Erschwernisse sind mit den einhält. Einheitspreisen A AUFZ BODENAUSH.DEP.M.ALSAG GR m3 Die Aufwendungen für ALSAG sind mit dem Aufzahlung für das Wegschaffen des Einheitspreis dieser Position Aushubmaterials, welches die I AUFZ ÜBER MASSENABFALLDEP GR VE Grenzwerte der Bodenaushubdeponie einhält. Aufzahlung für das Wegschaffen des Die Aufwendungen für ALSAG sind mit den Aushubmaterials, welches die Grenzwerte der Einheitspreisen dieser Position abgegolten Massenabfalldeponie und Reststoffdeponie gemäß DeponieVO überschreiten, für die Diese Position kommt zur Verrechnung entsprechende Entsorgung bzw. Behandlung wenn des Aushubmaterials. - das Aushubmaterial einen überwiegenden Anteil aus bodenfremden Bestandteilen enthält. - 1 VE entspricht 1 EUR einer Rechnung für B AUFZ BAURESTM.DEP.O.ALSAG GR m3 die Entsorgungs-/ Behandlungkosten. Aufzahlung für das Wegschaffen des Aushubmaterials, dessen Belastung die Grenzwerte der Bodenaushubdeponie überschreitet und der Baurestmassendeponie einhält.

11 Seite ANSCHÜTTEN U. Bodenauswechslung bis zur endgültigen Gründungssohle im verdichteten WIEDERVERFÜLLEN Zustand Auf die vorhandene oder nach gesonderter Position vorbereitete Fläche ist das nach 1513 BAUGRUBENSICHERUNG gesonderten Positionen zugeführte und Die Position umfaßt das Beistellen, Ein- un abgeladene bzw. frei Verwendungsstelle d Abbauen. beigestellte Material nach Angabe des Auftraggebers auszubreiten und einzuebnen. Die Beistellung der Anschüttungsflächen - die Aussteifung der Sicherung erfolgt durch den Auftraggeber. Die einschließlich aller Auswechslungen. Ausmaßfeststellung erfolgt im eingebauten A Zustand. ANSCHÜTTEN AG-FLÄCHEN O.VERD. m3 - der durch die Umschließung abgesicherte Eine Verwendung von Verdichtungsgeräten ist Teil der Mantelfläche des nicht erforderlich. Berechnungskörpers für den Aushub B ANSCHÜTTEN AG-FLÄCHEN M.VERD. m Das Material ist profilgemäß einzuebnen und Die Einheitspreise gelten nur für die zu verdichten. entsprechende Tiefenkategorie, nicht aber für die darüberliegenden Schichten. WIEDERVERF.M.RÜCKGEW.MATERIAL m Baugrubensicherung mit vom Auftragnehmer Wiederverfüllen und verdichten von frei gewähltem Material. Hohlräumen, die nach Herstellung der Baukörper innerhalb des A BAUGRUBENSICHERUNG BIS 3,00 M m2 Aushubberechnungskörpers verbleiben, mit Bis zu einer Tiefe von 3,00 m. geeignetem Material. Die Verdichtungswerte B BAUGRUBENSICHERUNG V.3,00-4,5M m2 müssen den Angaben der Leistungsgruppe 16 Bis zu einer Tiefe von 3,00 bis 4,50 m (Erdarbeiten) entsprechen. Die Verfüllung C BAUGRUBENSICHERUNG V.4,5-6,00M m2 erfolgt mit gewonnenem Aushub. Der Auftraggeber legt fest, ob das gewonnene Bis zu einer Tiefe von 4,50 bis 6,00 m Material zu verwenden ist D BAUGRUBENSICHERUNG V._ M m2 Bis zu einer Tiefe von: m bis m Verlorene Baugrubensicherung mit vom - das Auf- und Abladen Auftragnehmer frei gewähltem Material. - das Verführen im Baulosbereich A VERL.BAUGR.SICHR. BIS 3,00 M m2 Gesondert vergütet wird: Bis zu einer Tiefe von 3,00 m. - das allenfalls erforderliche Verführen B VERL.BAUGR.SICHR.V.3,00-4,50 M m2 des Materials außerhalb des Bis zu einer Tiefe von 3,00 bis 4,50 m. Baulosbereiches nach Pos C VERL.BAUGR.SICHR.V.4,50-6,00 M m2 sofern der Auftraggeber das Material zur Verfügung stellt, Bis zu einer Tiefe von 4,50 bis 6,00 m D VERL.BAUGR.SICHR.V._ M m2 Bis zu einer Tiefe von: m bis m. - die nach der Herstellung der Baukörper innerhalb des Aushubberechnungskörpers 1514 KANALDIELEN verbleibende Kubatur WIEDERVERF MAT LIEF U EINB m3 Beistellen und rammen von Kanaldielen, Schüttmaterial für das Wiederverfüllen von einschließlich aufbauen, umsetzen und Hohlräumen liefern und fachgerecht abbauen der erforderlichen Rammgerüste. einbauen. Wiederverfüllen und verdichten von Hohlräumen, die nach Herstellung der KANALDIELEN BIS 3,00 M TIEFE m2 Baukörper innerhalb des Beistellen und rammen von Kanaldielen bis Aushubberechnungskörpers verbleiben, mit 3,00 m abgesicherter Tiefe. Die Rammenergie geeignetem Material. Die Anforderungen des des Rammgerätes ist entsprechend dem Materials sowie die Verdichtungswerte größten Dielengewicht und den müssen den Angaben der Leistungsgruppe 16 Bodenverhältnissen zu wählen. (Erdarbeiten) entsprechen. - alle Zwischenlagerungen und Zwischen- - die nach der Herstellung der Baukörper transporte der Kanaldielen, innerhalb des Aushubberechnungskörpers - alle Maßnahmen zur Erzielung einer verbleibende Kubatur. plangemäßen Rammung, BODENAUS MATERIAL LIEF U EINB m3 - allfällig notwendige Aussteifungen, - das Vorhalten der Dielen während der Schüttmaterial für Bodenauswechslungen Einsatzdauer. liefern und fachgerecht einbauen. Die Anforderungen des Materials sowie die Verdichtungswerte müssen dem - die Fläche des gerammten Teiles der Hinterfüllungsbereich gemäß Anlage 16.4 der Kanaldielen d.h. Rammtiefe x Wandlänge, Leistungsgruppe 16 entsprechen. wobei die Wandlänge in der gemittelten Dielenachse ohne Berücksichtigung der Dielenprofilwindungen gemessen wird. - die eingebaute Kubatur von Oberkante

12 Seite 11 Teile der Dielen Gesondert vergütet wird: - das Ziehen der Kanaldielen - die Schnittlänge, gemessen je Wandachse, KANALDIELEN BIS 4,50 M TIEFE m2 ohne Berücksichtigung der Beistellen und rammen von Kanaldielen bis Profilwindungen. 4,50 m abgesicherter Tiefe. Die Rammenergie des Rammgerätes ist entsprechend dem größten Dielengewicht und den 1515 SPUNDBOHLEN Bodenverhältnissen zu wählen. Beistellen und rammen von Spundbohlen, einschließlich aufbauen, umsetzen und - alle Zwischenlagerungen und Zwischen- abbauen der erforderlichen Rammgerüste. Die transporte der Kanaldielen, Wahl des Systems ist rechtzeitig vor - alle Maßnahmen zur Erzielung einer Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber plangemäßen Rammung, einvernehmlich festzulegen. - die allfällig notwendigen Aussteifungen, - das Vorhalten der Dielen während der SPUNDBOHLEN RAMMEN m2 Einsatzdauer. Spundbohlen beistellen und gemäß Plan rammen Länge: m. - die Fläche des gerammten Teiles der Güte: St SP. Kanaldielen d.h. Rammtiefe x Wandlänge, Widerstandsmoment cm3/m Wand. wobei die Wandlänge in der gemittelten Dielenachse ohne Berücksichtigung der Die Rammenergie des Rammgerätes ist Dielenprofilwindungen gemessen wird. entsprechend dem größten Bohlengewicht und den Bodenverhältnissen zu wählen. Gesondert vergütet wird: - das Ziehen der Kanaldielen AUFZ. VERLORENE KANALDIELEN m2 - das Beistellen aller Paßbohlen und Eckverbindungen, Aufzahlung zu Pos u für - alle Zwischenlagerungen und Zwischen- Dielen, welche im Boden verbleiben. transporte der Spundbohlen, KANALDIELEN ZIEHEN m2 - das Aufstellen, Umstellen und Abbauen allfällig erforderlicher Gerüste, Ziehen der Kanaldielen. Die Dielen - alle Maßnahmen zur Erzielung der planverbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. gemäßen Rammung, - das Vorhalten der Spundbohlen während der Einsatzdauer - das Aufstellen, Umstellen und Abbauen allfällig erforderlicher Gerüste. - das Lagern der gezogenen Kanaldielen im - die Fläche des gerammten Teiles der Baubereich Spundwand d.h. Rammtiefe x Wandlänge, - den Abtransport wobei die Wandlänge in der gemittelten Spundwandachse ohne Berücksichtigung der Bohlenprofilwindungen gemessen wird. - die Fläche der gerammten abzüglich allfälliger im Boden verbleibender AUFZ.SPUNDBOHLENW WASSERDICHT m2 Dielen, wobei die Wandlänge in der Aufzahlung zu Pos für gemittelten Dielenachse ohne Spundbohlenwände in wasserdichter Berücksichtigung der Dielenprofil- Ausführung. Als wasserdicht gilt eine windungen gemessen wird. Spundbohle dann, wenn sich kein Aufzahlung für das Rammen und Ziehen von Wasserstrahl ablöst. Kanaldielen im Gleisbereich AUFZ.SPUNDB.VERLOREN m2 Aufzahlung zu Pos für verlorene Spundbohlen, welche nach Anordnung des - alle Erschwernisse durch den Bahnbetrieb. Auftraggebers im Boden verbleiben und in Die Abrechnungsgrenze für die Aufzahlung das Eigentum des Auftraggebers übergehen. ist eine lotrechte Fläche im Abstand von 3,0 m parallel zur äußersten Gleisachse - Die Fläche der gerammten abzüglich der bzw. zur äußersten spannungsführenden gezogenen Spundbohlen. Leitung A AUFZ KANALD RAMMEN GLEISB m SPUNDBOHLEN ZIEHEN m2 Aufzahlung zu Pos bzw Ziehen der Spundbohlen. Die Bohlen für das Rammen im Gleisbereich. verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers B AUFZ KANALD ZIEHEN GLEISB m2 Aufzahlung zu Pos für das Ziehen - das Aufstellen, Umstellen und Abbauen im Gleisbereich. allfällig erforderlicher Gerüste, KANALDIELEN ABSCHNEIDEN m - das Lagern der gezogenen Spundbohlen im Baubereich - den Abtransport - das Aufstellen, Umstellen und Abbauen allfällig erforderlicher Gerüste, - das Wegschaffen der abgeschnittenen - jener Teil der gerammten Fläche der

13 Seite 12 gezogen wird, wobei die Wandlänge in der gemittelten Spundwandachse ohne Berücksichtigung der Bohlenprofil- - die tatsächliche Länge des Bohrloches. windungen gemessen wird AUSSTEIFUNGEN SPUNDWÄNDE m Aufzahlung für das Rammen und Ziehen von Aussteifungen der Spundwände beistellen, Spundbohlen im Gleisbereich. einbauen, umbauen, vorhalten und abbauen. Die Aussteifungen sind entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen - alle Erschwernisse durch den Bahnbetrieb zu wählen. Die Dimensionierung hat von einem Ziviltechniker für Bauwesen zu Die Abrechnungsgrenze für die Aufzahlung ist eine lotrechte Fläche im Abstand von erfolgen. 3,0 m parallel zur äußersten Gleisachse bzw. zur äußersten spannungsführenden - die ausgesteifte Wandlänge der Leitung. Spundwände, gemessen in der A AUFZ SPUNDB.RAMMEN GLEISB. m2 Spundwandachse. Aufzahlung zu Pos für das Rammen VERANKERUNG SPUNDWÄNDE m im Gleisbereich Verankerungen der Spundwände beistellen, B AUFZ SPUNDB.ZIEHEN GLEISB. m2 einbauen, umbauen, vorhalten und abbauen. Aufzahlung zu Pos für das Ziehen Die Verankerungen sind entsprechend den im Gleisbereich statischen und konstruktiven Erfordernissen SPUNDBOHLEN ABSCHNEIDEN m zu wählen (z.b. Todmannankerung, Erdanker, Felsanker u.dgl.). Die Dimensionierung hat von einen Ziviltechniker für Bauwesen zu erfolgen. - das Aufstellen, Umstellen und Abbauen allfällig erforderlicher Gerüste, - das Wegschaffen der abgeschnittenen - die verankerte Wandlänge der Spundwände, Teile der Bohlen gemessen in der Spundwandachse. - die Schnittlänge, gemessen je Wandachse, 1516 UMSCHLIESSUNGEN ohne Berücksichtigung der Profilwindungen UMSCHLIESSUNG IM WASSER m SPUNDB. ABSCHN. UNTER WASSER m Wasserdichte Umschließung von Baugruben Stahlbohlen unter Wasser abschneiden. im stehenden oder fließenden Wasser beistellen, einbauen, vorhalten, umbauen - einen allfällig erforderlichen und abbauen. Tauchereinsatz beim Abschneiden unter Umschließung mittels (Material) Wasser ab Kote bis m darunter - das Wegschaffen der abgeschnittenen Art, Dimension und Material sind, soweit im Teile der Wand LV nichts angegeben ist, entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen zu wählen. - die Schnittlänge, gemessen je Wandachse, ohne Berücksichtigung der Profilwindungen. - die Aussteifung der Umschließung Aufzahlung bei höhenmäßiger Begrenzung des Bauraumes unter 7,0 m. - die Umschließungstiefe zwischen angegebener Kote und der erreichten - die Transporterschwernisse Rammtiefe, wobei die Wandlänge in der - die allfällig erforderliche Wandachse gemessen wird. Verlängerungsschweißungen VERLOR.UMSCHL.IM WASSER m2 - die allfällig erforderlichen zusätzlichen Verlorene wasserdichte Umschließung von Schnitte Baugruben im stehenden oder fließenden A AUFZ.EING.HÖHE RAMMEN m2 Wasser liefern, einbauen und abschneiden. Aufzahlung zu Pos bei höhenmäßiger Umschließung mittels (Material) Begrenzung beim Rammen. ab Kote bis m darunter B AUFZ.EING.HÖHE ZIEHEN m2 Art, Dimension und Material sind, soweit im Aufzahlung zu Pos bei höhenmäßiger LV nicht anderes angegeben ist, Begrenzung beim Ziehen. entsprechend den statischen und VORBOHREN BEI RAMMHINDERNISSEN m konstruktiven Erfordernissen zu wählen. Die Bohrungen ausführen zum Zwecke der Umschließung ist in projektsgemäßer Höhe Beseitigung von Rammhindernissen. Die Art abzuschneiden. Die abgeschnittenen Teile der Bohrung und der Bohrlochdurchmesser bleiben dem Auftragnehmer freigestellt. Die verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Bohrung ist bis zur erforderlichen Tiefe auszuführen. - das Wegschaffen des Bohrgutes - die Aussteifung der Umschließung, - das Wegschaffen der abgeschnittenen Teile.

14 Seite 13 ist - die Umschließungsfläche zwischen - den Nachweis der Dicke der angegebener Kote und der erreichten Spritzbetonschale. Rammtiefe, wobei die Wandlänge in der Wandachse gemessen wird BAUGRUBENSICH. AUS SPRITZBETON - der durch den Spritzbeton in voller Dicke bedeckte Teil der gesicherten Fläche, - Bereiche mit Mindestüberdeckung über vorspringende Felsecken werden als Bereich voller Dicke gewertet A BAUGR.VERSIEG.SPRITZ.16/I;3 m2 Sorte SpB 16/I/J1; Dicke 3 cm B BAUGR.VERSIEG.SPRITZ.16/I;5 m2 Sorte SpB 16/I/J1; Dicke 5 cm Sämtliche Nebenleistungen, wie z.b. Spritzgerüste, Maschinenpodeste sind mit den Einheitspreisen Das Spritzbetongemisch ist gleichmäßig aufzuspritzen C BAUGR.VERSIEG.SPRITZB., _ m Herstellen einer Baugrubensicherung aus Sorte SpB, Dicke cm Spritzbeton Spritzbetonmehrstärke beim Herstellen der Baugrubensicherung oder Die angegebene Spritzbetondicke ist Baugrubenversiegelung. Mit dieser Position einzuhalten. Bei Arbeiten im Felsgestein wird eine erforderliche Mehrstärke des müssen hervorspringende, in festen Verbund Spritzbetons Die Mehrstärke ist mit dem Gebirge stehende gesunde Felsecken nur auf Anordnung des Auftraggebers eine Mindestüberdeckung von einem Drittel auszuführen. dieser Spritzbetondicke aufweisen A AUFZ. SPR.B.MEHRST.2 m2 Aufzahlung auf LV-Pos. für eine - das allenfalls erforderliche Aufstellen, Spritzbetonmehrstärke von 2 cm. Umstellen und Abbauen der Gerüste, B AUFZ. SPR.B.MEHRST.5 m2 - das allenfalls erforderliche Reinigen Aufzahlung auf LV-Pos. für eine der Auftragsflächen mit Druckluft oder Spritzbetonmehrstärke von 5 cm Druckwasser, C AUFZAHLUNG SPR.B.MEHRST. _ - das Wegschaffen des Rückprallgutes - die Mehrkubatur zufolge eines Aufzahlung auf LV-Pos. für eine Mehrausbruches, sofern dieser nicht Spritzbetonmehrstärke von cm m2 angeordnet ist, Liefern und einbauen von Baustahlgitter für - die Erschwernisse für das Einspritzen die Spritzbetonsicherung. der Bewehrung, - der Nachweis der Dicke der Spritzbetonschale. - das Gewicht je m2 Spritzbetonansichtsfläche ohne Verschnitt und Übergriff. Gesondert vergütet werden: A BEWEHREN SPRITZBETON AQ50 kg - Bewehrung und Verankerungen Bewehrung aus M550/AQ 50 mit einem Übergriff von 20 cm. - der durch den Spritzbeton in voller Dicke B BEWEHRUNG SPRITZBETON _ kg bedeckte Teil der gesicherten Fläche. Bewehrung aus M550/ mit einem Übergriff von cm. - Bereiche mit Mindestüberdeckung über vorspringende Felsecken werden als Bereiche voller Dicke gewertet A BAUGR.SICH.SPRITZB.22,5/II,10 m VERNAGELUNGEN Sorte SpB 22,5/II/J2, Dicke 10 cm. Schlagen einer Vernagelung zur B BAUGR.SICH.SPRITZB.22,5/III,10 m2 Spritzbetonsicherungen mit Nägeln aus Sorte SpB 22,5/III/J2 FB, Dicke 10 cm Baustahl C BAUGR.SICH.SPRITZBETON; _ m2 Sorte SpB ; Dicke cm. - sämtliche erforderlichen Geräte Herstellen einer Baugrubenversiegelung aus und Gerüstungen Spritzbeton Die angegebene Spritzbetondicke - die zu verwendenden Nägel ist einzuhalten. Bei Arbeiten im Felsgestein müssen hervorspringende in Wird die Vernagelung gebohrt und verpreßt, festem Verbund mit dem Gebirge stehende gilt sie als Verankerung. gesunde Felsecken eine Mindestüberdeckung VERNAGELUNGEN DM MM m von einem Drittel dieser Spritzbetondicke aufweisen. Vernagelungen im Rahmen einer Spritzbetonsicherung. Der Durchmesser der Nägel beträgt 16 mm bis 24 mm. - das allenfalls erforderliche Aufstellen, Umstellen und Abbauen der Gerüste - das allenfalls erforderliche Reinigen - nach Laufmetern eingeschlagener Nagel der Auftragsflächen mit Druckluft oder gemäß statischem Erfordernis. Druckwasser, VERNAGELUNGEN DM MM m - das Wegschaffen des Rückprallgutes Vernagelungen im Rahmen einer - die Mehrkubatur zufolge eines Mehraus- Spritzbetonsicherung. Der Durchmesser der bruches, sofern dieser nicht angeordnet Nägel beträgt 26 mm bis 30 mm.

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