INSPEKTIONSBERICHT 2018 FEUERWEHR
|
|
|
- Irmgard Brandt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INSPEKTIONSBERICHT 2018 FEUERWEHR Organisation: Datum: Bezirk: Art der Inspektion: ordentliche Inspektion Nachinspektion Art der Übung: Kaderübung Mannschaftsübung 1 TEILNEHMENDE 1.1 Inspektionsteam Statthalter: Hauptexperte: Zusatzexperte: 1.2 Behördenvertreter Name u. Funktion: 1.3 Kommando/Stab der Feuerwehr Kommandant Ausbildungschef Materialwart Stabsoffizier Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T F [email protected]
2 2 STABSARBEIT 2.1 Mannschaftsbestand Anzahl zur Übung aufgebotene AdF: Anzahl zur Übung erschienene AdF: = %-Anteil: % 2.2 Eigene FW-Einsatzpläne, allgemein vorhanden nicht vorhanden 2.3 FW-Einsatzpläne, Störfallbetriebe (sofern vorhanden) vorhanden nicht vorhanden keine Störfallbetriebe vorhanden 2.4 Entwässerungs-(Kanalisations-)Pläne Gemeindestrassen vorhanden nicht vorhanden Ausstellungsdatum: Kantonsstrassen vorhanden nicht vorhanden Ausstellungsdatum: 2.5 Werkpläne Wasserversorgungs-Pläne vorhanden nicht vorhanden Ausstellungsdatum: Gasversorgungs-Pläne: kein Gasnetz vorhanden vorhanden nicht vorhanden Ausstellungsdatum: Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T F [email protected]
3 STABSARBEIT 2.6 Kommunikation ELZ Ausrück- und Lagemeldungen Ist der Sinn dieser Meldungen klar (Kader)? ja nein Rückrufnummer Feuerwehr im Einsatz Ist die korrekte Nummer bekannt (Kader)? ja nein 2.7 Erfüllung Leistungsvorgaben Wie wird die Erfüllung der Leistungsvorgaben dokumentiert? Gesamteindruck Stabsarbeit 2.9 Massnahmen Keine weiteren Massnahmen nötig. Folgende Massnahmen sind nötig: Vollzugskontrolle in Monat/en (Vollzugsmeldung per Mail/Brief innert 10 Tagen an Statthalteramt, GVZ (Abt. Feuerwehr) und Feuerwehrinspektor 1 Ergebnis gehört nicht in die Gesamtbeurteilung; reine Umfrage 3
4 MATERIALDIENST 3 MATERIALDIENST 3.1 Zustand und Sauberkeit Feuerwehrdepot Fahrzeuge Persönliche Ausrüstung 3.2 Inventar Inventarliste vorhanden? ja nein Jährliche Inventur durchgeführt? ja nein / letztmals am: [Datum] 3.3 Feuerwehr-Fahrzeuge Aktuellste RAG-Prüfberichte vorhanden nicht vorhanden 4
5 MATERIALDIENST 3.4 OWF/OW-Anhänger Allgemeines Besitzt die Feuerwehr eigenes OWF (bzw. einen entsprechenden Anhänger)? ja nein 2 : Nutzungsvertrag mit Feuerwehr Pneumatisches Material Pneumatisches Dichtmaterial (Rohrdichtzylinder und Gully-Dichtkissen) gemäss Pflichtenheft vorhanden und korrekt versorgt? ja nein Rettungswesten Welche Rettungswesten sind vorhanden? automatische Rettungswesten Feststoff-Rettungswesten beide Modelle Automatische Rettungswesten Zustand in Ordnung? ja nein 2-Jahres-Kontrolle durchgeführt? ja nein keine Rettungswesten nötig Feststoff-Rettungswesten Zustand äusserlich in Ordnung? ja nein Zustand Auftriebskörper in Ordnung? ja nein Personen-Schutzausrüstung Personen-Schutzausrüstung vorhanden? Schutzanzüge ja nein ja nein Chemie-Überstiefel ja nein ja nein OC-Handschuhe ja nein Zustand i. O.? ja nein Chemie-Schutzbrille ja nein ja nein Kanalhosen ja nein ja nein 2 weiter zu "TLF" 5
6 MATERIALDIENST Dreifachtest Material für Dreifachtest vorhanden? ja nein 3.5 TLF und PIF (sofern vorhanden) TLF und PIF vorhanden nur TLF vorhanden Pneumatische Hebekissen Prüfbericht pneumatische Hebekissen vorhanden? ja nein Rundschlingen Rundschlingen in Ordnung? ja nein Seilzugapparate Prüfplakette auf Seilzugapparaten vorhanden? ja nein Auffanggurte 2 Stück auf TLF vorhanden? ja nein Ablaufdatum noch gültig? ja nein 3.6 Aggregate (Stromgeneratoren) Kontrollintervalle dokumentiert? ja nein Serviceintervalle ersichtlich? ja nein 6
7 MATERIALDIENST 3.7 Atemschutz-Ausrüstung Prüfarbeiten durch Materialwart Welche Prüfart wird bei den Atemschutzgeräten durchgeführt? statische Prüfung (weiter zu Ziff. 1) dynamische Prüfung (weiter zu Ziff. 2) beide Prüfarten (beide Ziff. ausfüllen) Statische Prüfung Prüfung wird durchgeführt durch: eigener Materialwart Dritte: Reservematerial geprüft? ja nein Prüfprotokolle vorhanden? ja nein Dynamische Prüfung Jahresprüfung erfolgt? ja nein Reservematerial geprüft? ja nein Prüfprotokolle vorhanden? ja nein 3.8 Sanitätsmaterial Sanitäts-Einsatzrucksäcke Einsatzrucksäcke Sanität (rot/blau) gemäss PTF-San vorhanden? ja nein Arztteil im Sanitätsrucksack "blau" vorhanden? ja nein Arztteil mit gültigem Ablaufdatum? ja: Ablaufdatum: nein 7
8 MATERIALDIENST Defibrillator Elektroden Defibrillator mit noch gültigem Ablaufdatum? ja: Ablaufdatum: nein 3.9 Übriges Material Rettungsseile Prüfprotokoll nachgeführt? ja nein Maximale Lebensdauer beachtet? ja nein 3.10 Kommunikation Digitalfunk POLYCOM Geräte korrekt retabliert + einsatzfähig? ja nein Mind. 1 Gerät pro Ersteinsatzfahrzeug? ja nein 1 Gerät auf Depot-Zentrale vorhanden? ja nein Funkgeräte generell (analog und digital) Bestandesliste vorhanden? ja nein 8
9 MATERIALDIENST 3.11 Gesamteindruck Materialdienst 3.12 Massnahmen Keine weiteren Massnahmen nötig. Folgende Massnahmen sind nötig: Nachinspektion in Monat/en; Vollzugskontrolle in Monat/en (Vollzugsmeldung per Mail/Brief innert 10 Tagen an Statthalteramt, GVZ (Abt. Feuerwehr) und Feuerwehrinspektor 9
10 4 AUSBILDUNG 4.1 Fahrzeuge, Material und Konzepte RAG-Handhabung Handhabung RAG klar (Fahrer)?: ja nein Motorwagendienst (MWD) MWD-Ausbildungskonzept: vorhanden nicht vorhanden MWD-Ausbildungskontrolle: vorhanden nicht vorhanden Dreifachtest Handhabung klar (Kader)? ja nein GVZ-Einsatzkonzepte GVZ-Einsatz-Konzepte bekannt? ADL-/HRF-Konzept ja nein Strassenrettungs-Konzept ja nein ABC-Konzept ja nein Pumpenkonzept Hochwasser ja nein Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T F [email protected]
11 AUSBILDUNG 4.2 Übungsbeurteilung Beurteilung des Kaders (Of/Uof) Organisation, Struktur, Rollenverteilung an der Übung etc. Lektions-Vorbereitung (Örtlichkeit, Material, Ablauf, Zuständigkeiten, Kommunikation) Qualität der Lektionsziel-Formulierung Umsetzung der Übung zielführend? Einhaltung methodischer Grundsätze Fachwissen Befehlsgebung (Strukturiert, verständlich, kurz) Bilanzierung (Zielorientiert) 11
12 AUSBILDUNG Beurteilung der Mannschaft Fachwissen und Handling Leistungsbereitschaft 4.3 Gesamteindruck Ausbildung 4.4 Massnahmen Keine weiteren Massnahmen nötig. Folgende Massnahmen sind nötig: Nachinspektion in Monat/en; Kaderübung, geplant durch Inspektionsteam am (Vollzugsmeldung per Mail/Brief innert 10 Tagen an Statthalteramt, GVZ (Abt. Feuerwehr) und Feuerwehrinspektor 12
13 5 TIPPS/TRICKS SEITENS INSPEKTIONSTEAM 5.1 Stabsarbeit 5.2 Materialdienst 5.3 Ausbildung 6 WÜNSCHE, ANREGUNGEN, VORSCHLÄGE DER FW Für das Inspektionsteam GVZ: (Ort und Datum) (Unterschrift/en) Bericht geht innerhalb von 10 Tagen an Statthalter. Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T F [email protected]
14 STELLUNGNAHME STATTHALTER/IN 7 STELLUNGNAHME STATTHALTER/IN siehe separates Formular (Ort und Datum) (Stempel und Unterschrift/en) Bericht geht innerhalb von 10 Tagen an: Stadt-/Gemeinderat (Orts-/Stützpunkt-/Berufsfeuerwehr, Betriebslöschzug) Geschäftsleitung (Betriebsfeuerwehr) Feuerwehrkommando Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Abteilung Feuerwehr Feuerwehrinspektor 14
Feuerwehr-Inspektionen 2014 Wegleitung für das Inspektionsteam. Generelles. Rechtliche Grundlagen
Feuerwehr-Inspektionen 2014 Wegleitung für das Inspektionsteam Generelles Rechtliche Grundlagen 23 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (LS 861.1) bildet die rechtliche Grundlage für
Feuerwehrreglement. Regionale Feuerwehr Chestenberg
Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg 2 Die Gemeinderäte Möriken-Wildegg, Niederlenz und Holderbank erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes
Ja, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:
Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum:
Aufgaben und Kompetenzen
Aufgaben und Kompetenzen Pflichtenheft der Feuerwehr Vorderprättigau Version Datum Status Version Autor Kommentar 13.03.2009 Erstellt 1/2009 Nico Muzzarelli Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1
Feuerwehr Seon - Egliswil. Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil
Feuerwehr Seon - Egliswil Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil 2008 Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil Die Gemeinderäte Seon und Egliswil erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons
JAHRESPROGRAMM Feuerwehr-Stützpunkt THUSIS
JAHRESPROGRAMM 216 Feuerwehr-Stützpunkt THUSIS www.feuerwehrthusis.ch 118 [email protected] Jahresprogramm 216 Kader Spezial 1 Mo, 8. Februar 216 19:3-21:3 Uhr Kaderübung 1 Di, 16. Februar 216 19:3-21:3
Informationen Feuerwehrinspektorat
Informationen Feuerwehrinspektorat Graf Vinzenz, Feuerwehrinspektor / SC Stv KFS Behördenrapport 16.11.2012 1 Agenda Alarmierungssystem POLYCOM Feuerwehren Webbasierte Administrationssoftware Kennziffer
Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation
Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Wetzikon Seegräben 4. März 2015 Inhaltsverzeichnis der Verordnung über die Besoldung- und Entschädigung
Gemeindeverband Feuerwehr Döttingen - Klingnau - Koblenz
1. Pflichtenheft Feuerwehr Kommandant 2. Pflichtenheft Vizekommandant heft Fourier 4. Pflichtenheft Materialverwalter 5. Pflichtenheft Fahrzeugwart 6. Pflichtenheft Chef Ausbildung 7. Pflichtenheft Chef
Feuerschutzkommissionspräsidenten. und Kommandanten Rapport
2016 Feuerschutzkommissionspräsidenten und Kommandanten Rapport Agenda Ostschweizer Feuerwehrausbildungszentrum Chemiewehr 2016 Neue Alarmierung Inspektionen neues Gebäudeversicherungsgesetz Allgemeine
Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal
Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal Allgemeines Das Kader und das Kommando haben auch im Geschäftsjahr 2010 versucht, die Betriebskosten der regionalen Feuerwehr so tief wie möglich
Gebäudeversicherung Luzern
1 wir sichern und versichern Gebäudeversicherung Luzern Hirschengraben 19 Postfach 62 Luzern Tel. 41 227 2222 Fax 41 227 22 23 Feuerwehrkommando 17. Juli 212 Emmen Vinzenz Graf Neuenkirchstrasse 2 Feuerwehrinspektor
Diese Weisung regelt die Kommunikation zwischen der ELZ und den Einsatzelementen.
Weisung Kommunikation zwischen Feuerwehr und Einsatzleitzentrale Allgemeines Im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich betreibt Schutz & Rettung
FUNKAUSRÜSTUNG VON FEUERWEHREN
FUNKAUSRÜSTUNG VON FEUERWEHREN Information betreffend Zuteilung und Subvention von Funkgeräten 30. April 2013 (Anpassung 28.08.2013) DIESE PRÄSENTATION ENTHÄLT INFORMATIONEN ZU FOLGENDEN THEMEN: 1. Subventionen
Sicherheitsdienst Stadt Chur Abteilung Feuerwehr
Sicherheitsdienst Stadt Chur Abteilung Feuerwehr Guido Calörtscher seit 1986 in der Feuerwehr seit 2006 Kommandant 80 % IBC Energie Wasser Chur Leiter Bau&Unterhalt Wasser, Erdgas, Fernwärme 20 % Feuerwehr
Mehrjahresprogramm. für die Grund- und Fachausbildung 2014-2018 27.11.2013 1
Mehrjahresprogramm für die Grund- und Fachausbildung 2014-2018 27.11.2013 1 Grundausbildung (Offiziere) 109 Einführungskurs Offizier Teil 1 X X X X X 110 Einführungskurs Offizier Teil 2 X X X X X 217 Fachkurs
ÜBERSICHT. Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz. Baubewilligungsverfahren. Rauch- und Wärmeabzüge mit Brandlüfter.
ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHRFEUERPOLIZEI Lars Mülli Leiter Brandschutz (Kantonale Feuerpolizei) 11. September 2013 ÜBERSICHT Synergiedreieck als Basis Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz Baubewilligungsverfahren
FEUERWEHRREGLEMENT GEMEINDE GOSSAU
FEUERWEHRREGLEMENT GEMEINDE GOSSAU ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis Seite I. GRUNDLAGEN 3 II. AUFTRAG 3 III. FEUERWEHRDIENST 4 IV. ORGANISATION 5 A. Form und Verantwortung 5 B. Aufsicht 5 C. Stab 6
Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE)
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE) Weisung vom 15. Dezember 2005 20.5 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz
Stadt Liestal VERORDNUNG ZUM REGLEMENT DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL
76. Stadt Liestal VERORDNUNG ZUM REGLEMENT DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL vom. November 009 in Kraft ab. Januar 009 Verordnung zum Reglement der Stützpunkt-Feuerwehr der Stadt Liestal vom.
Feuerwehr der Gemeinden Böttstein und Leuggern. Arbeitsprogramm 2015
Feuerwehr der Gemeinden Böttstein und Leuggern Arbeitsprogramm 2015 Abteilungsleiter und Stv. Kommandant: Achermann René, Haldensteig 1 056 246 06 11 5316 Felsenau 079 205 99 56 Vizekommandant: Kalt Rainer,
Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf
www.fwfh.ch Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf Pflichtenheft vom: Seite: Feuerwehrkommandant 2 Kommandant-Stellvertreter 3 Chef der Atemschutz-Abteilung 4 Feuerwehroffizier 5 Fourier 6 Materialverwalter/Materialoffizier
SPRACHALARMIERUNG FEUERWEHR
1 Telefonkonferenz Wenn kein Pager-Direktaufgebot TK Telefonalarmierung Backup zu Pager-Alarmierung TA Durch ELZ initialisierte Koordination mit TK-Gruppe, Durch ELZ initialisierte Gruppenalarmierung mittels
Impressum. Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kantonale Feuerwehr Thurgauerstrasse 56, Postfach 8050 Zürich
Impressum Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kantonale Feuerwehr Thurgauerstrasse 56, Postfach 8050 Zürich Auflage: 10'000 Exemplare gedruckt, auf chlorfrei gebleichtem Papier 2 VORWORT Geschätzte Feuerwehrkameradinnen,
Vertrag über die Feuerwehr Frenke
Vertrag über die Feuerwehr Frenke vom 28. Februar 2014 (Stand Vorprüfung) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Regelungsbereich... 3 2 Bauten... 3 3 Obliegenheiten der Gemeinderä äte............
FEUERWEHRVERORDNUNG ORGANISATION DER FEUERWEHR ROOT
FEUERWEHRVERORDNUNG über die ORGANISATION DER FEUERWEHR ROOT Gültig ab 1. Januar 014 (rev.. Januar 015 und 7. Januar 016) Der Gemeinderat Root erlässt gestützt auf Art. 1 Abs. 3 des Feuerwehrreglements
Zivilschutzreglement der Zivilschutzregion Amriswil
Zivilschutzreglement der Zivilschutzregion Amriswil Ausgabe 2006 Politische Gemeinden Amriswil, Hefenhofen und Sommeri Stadt Amriswil Zivilschutzreglement Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Seite Art.
Verordnung über die Feuerwehr (FWV)
Chronologische Gesetzessammlung BL: www.bl.ch/gs 760. Verordnung über die Feuerwehr (FWV) Vom 7. August 0 GS 8.048 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Absatz, 4, 6 Absatz sowie
Inhaltsverzeichnis. AGV Aargauische Gebäudeversicherung. 5 Rettungsdienst Personenrettung, Fixpunkt Leiter
n Basiswissen Inhaltsverzeichnis 5 Rettungsdienst KB 05.01 Personenrettung, Fixpunkt Leiter 7 Atemschutz KB 07.01 Material / Ausrüstung KB 07.02 - KB 07.04 Sicherheit KB 07.04 Wartung und Unterhalt KB
Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli 2010
Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Organisation... 3 3 Gemeinderat... 4 4 Feuerschutzkommission... 4 5 Aufgaben der Feuerschutzkommission... 4 6 Feuerwehrkommando...
Feuerwehrreglement 9. Dezember 1996
9. Dezember 1996 Einwohnergemeinde Oberägeri 722.1 722.1 FEUERWEHRREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I Einleitung 2 Art. 1 Zweck 2 Art. 2 Organisation 2 Art. 3 Gemeinderat 2 Art. 4 Feuerschutzkommission 2 Art.
VERORDNUNG. über den FEUERSCHUTZ
Einwohnergemeinde Bürglen VERORDNUNG über den FEUERSCHUTZ vom 10. Dezember 1998 2 Verordnung über den Feuerschutz vom 10. Dezember 1998 Die Offene Dorfgemeinde Bürglen, gestützt auf Art. 110 der Kantonsverfassung
FEUERWEHR RUSWIL. Tätigkeitsbericht 2014
FEUERWEHR RUSWIL Tätigkeitsbericht 2014 1 Tätigkeitsbericht 2014 1. Feuerwehrkommission: 2014 fanden 3 Kommissionssitzungen (13. Januar, 23. Mai und 03. November), 2 Offizierssitzungen (17. Juni und 15
Feuerwehrreglement: vom 12. Dezember 2007
Feuerwehrreglement vom 12. Dezember 2007 Die Gemeinderäte von Lenzburg, Ammerswil und Staufen erlassen, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes vom 23. März 1971, Fassung vom 5. März 1996, die Verordnung
AUSBILDUNG (Ausbilderbesprechung, )
Sachgebiet AUSBILDUNG (Ausbilderbesprechung, 04.10.2012) OBM Josef Hajek Abschnittsfeuerwehrkommando 04.10.2012 1 AGENDA / 05.10.2012 / 18:30 19:30 Uhr Abschluss Truppmann (Eindrücke bei Prüfung, Vorbereitung
Prävention Feuerwehr. Weisungen Kantonale Aufgaben Feuerwehr (WKAF)
Prävention Feuerwehr Weisungen Kantonale Aufgaben Feuerwehr (WKAF) 3.4.2009 Alle männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) erlässt
110 Basiswissen 5 Tage jährlich
Nachfolgend werden die Daten der kantonalen Kurse veröffentlicht. Bitte unbedingt die entsprechenden Kursdatenblätter, sowie die allgemeinen Kursbestimmungen beachten. Auf den Dokumenten sind alle Details
GEBÜHRENTARIF FEUERWEHR DERENDINGEN
GEBÜHRENTARIF FEUERWEHR DERENDINGEN 1 Einleitung Der vorgelegte Gebührentarif der Stützpunktfeuerwehr Derendingen regelt, welche Leistungen verrechnet werden. Ebenso wird die Höhe der Verrechnungsansätze
Feuerwehrreglement der Gemeinde Birrwil
GEMEINDE BIRRWIL KANTON AARGAU Feuerwehrreglement der Gemeinde Birrwil Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 1 Verbindung Gemeinderat / Feuerwehr 4 Funktions- und Berufsbezeichnungen 4 B.
Rechtliche Grundlagen/Weisungen 03-02-16. Struktur der Feuerwehr - Aus-/Weiterbildung. Kurswesen
KOMMANDOAKTEN l FEUERW EHR Ausbildung Rechtliche Grundlagen/Weisungen 03-02-16 Kurswesen Struktur der Feuerwehr - Aus-/Weiterbildung Glossar: BIS Academy Chemiewehrschule Bilfinger, Zofingen Falck-Risc
Der Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst:
Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Galgenen vom 12. August 2013 Der Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz
Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern. Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg
Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg Arbeitskreis Modulare Truppausbildung Truppausbildung bisher besteht aus: Truppmannausbildung - Truppmann Teil 1 - Truppmann
Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT
Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. Dezember 994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT Art. Zweck Dieses Feuerwehrreglement regelt namentlich die Organisation
Muri Geltwil Buttwil. Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+
Muri Geltwil Buttwil Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+ vom Mai/Juni 2005 Inhaltsverzeichnis Seite I. Rekrutierung und Einteilung 4 Rekrutierung 4 Feuerwehrpflicht 4 Freiwilliger
Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe
Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe Ablauf des heutigen Abends Begrüssung (SL Primar) Übersicht Sekundarstufe - Begriffsklärung SL Sek Der Weg in die Sekundarstufe LP Primar Zeitlicher
der Kantonalen Gebäudeversicherung für Einsätze der Feuerwehr-Stützpunkte Die Kantonale Gebäudeversicherung Freiburg
Tarif vom 24. November 2011 der Kantonalen Gebäudeversicherung für Einsätze der Feuerwehr-Stützpunkte Die Kantonale Gebäudeversicherung Freiburg gestützt auf die Artikel 35, 35a und 35b des Gesetzes vom
Kommandant & Vize-Kommandant. Anforderung: Eingliederung: Unterstellte: Aufgaben: (PH100)
Kommandant & Vize-Kommandant (PH100)... 2 Chef Ausbildung (PH110)... 3 Chef Planung & Einsatz (PH120)... 4 Chef Logistik (PH130)... 5 Chef Absturzsicherung (PH112)... 6 Chef Jugendfeuerwehr (PH113)...
Administratives. - Kursbeschreibungen / Zulassungen
1 von 5 Kdt 2.01 A Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des kantonalen Amtes für Feuerschutz (AFS) - Gesetz über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Neudruck April 2009 (FSG, sgs 871.1) - Vollzugsverordnung
Feuerwehrreglement. der. Gemeinde Flühli
Feuerwehrreglement der Gemeinde Flühli Feuerwehrreglement Seite 1 Feuerwehrreglement der Gemeinde Flühli vom 29. November 2002 Der Gemeinderat Flühli erlässt in Ausführung von 100, Absatz 6 des Gesetzes
Chemie (ABC) KURSMODULE FÜR EINZELNE TEILNEHMER
Chemie (ABC) KURSMODULE FÜR EINZELNE TEILNEHMER 30F / Handling für Chemiewehrspezialisten (Grundkurs) Kurs 30F.1 / 05.09 08.09.2016 4 Tage 2`650.00 CHF pro Teilnehmer Anmeldung: Homepage www.chemiewehrschule.ch
Feuerwehrreglement der Gemeinde Escholzmatt-Marbach
Feuerwehrreglement der Gemeinde Escholzmatt-Marbach vom 26. Juni 2012 Die Einwohnergemeinde Escholzmatt-Marbach, gestützt auf 100 Absatz 6 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. November 1957, erlässt
SR-Information: Pässe und Spielrecht. 31.08.2014 KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel
SR-Information: Pässe und Spielrecht 31.08.2014 KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel Warum diese SR-Information? - Umfangreiche Satzungsänderungen durch Beschluss des Verbandstages im Juli 2014 haben starken
Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1
Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 3: Bild Nummer 4: Seite B 2 Bild Nummer 5: Bild Nummer 6: Seite B 3 Bild Nummer 7: Bild Nummer 8: Seite B 4 Bild Nummer 9: Bild Nummer 10: Seite B 5
Datum Was / Thema Wo Übungsleiter Einsatzleiter. Bernd Fäh. Heben Sichern Hans Frei Erwin Brühwiler Lesoma Silvan Kempter Viktor Brühwiler
Datum Was / Thema Wo Übungsleiter Einsatzleiter 19.01.2015 1. Übung 1./2. Zug Oberbüren Allg. Theorie Depot Dieter Zimmermann Hybrid Fahrzeuge Fahrzeuge m. Alternativ Energie 24.01.2015 Kadertag AS Notfallkoncept
REGLEMENT ÜBER DEN FEUERSCHUTZ
REGLEMENT ÜBER DEN FEUERSCHUTZ IN DER GEMEINDE ATTINGHAUSEN 1 Reglement über den Feuerschutz in der Gemeinde Attinghausen beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: 27. April 1998 vom Regierungsrat
Praktikumsplatz/-plätze auf der eigenen Homepage veröffentlichen... Kontakt zu örtlichen Schulen aufnehmen und Bereitschaft signalisieren...
Vorbereitung 1. Das Instrument aktiv nutzen Praktikumsplatz/-plätze auf der eigenen Homepage veröffentlichen... Kontakt zu örtlichen Schulen aufnehmen und Bereitschaft signalisieren... 2. Anfrage von Schüler/in
Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer
1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 Kapazität 2: Landkreis Merzig-Wadern Regionalverband Saarbrücken Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer 36 Unterrichtsstunden (5 Tage) Voraussetzungen Erfolgreicher
Stoffinhalt Ausbildungskonzept
Anhang Stoffinhalt Ausbildungskonzept Grundausbildung Allgemeines - Rechte und Pflichten des AdF - Kernauftrag der Feuerwehr - Organisation und Struktur der eigenen Feuerwehr - Gesetzliche Grundlagen -
Richtlinien Sanitätsdienst in der Feuerwehr
wir sichern und versichern Richtlinien Sanitätsdienst in der Feuerwehr Stufen der Sanitätsausbildung in der Feuerwehr Stufe Funktion Aufgaben/Bemerkungen Stufe I Angehörige der Feuerwehr Diese sanitätsdienstliche
Zahl der Units.. Zahl der Behandler.. in Stellenprozenten.. % davon Zahnärzte.. in Stellenprozenten.. % davon DH / PA.. in Stellenprozenten.. % ...
Kommission für Praxishygiene und Umweltschutz Stabsstelle Postgasse 19, Postfach, 3000 Bern 8 Telefon 031 310 20 80 Fax 031 310 20 82 E-Mail [email protected] www.sso.ch Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft
Unterweisungs-Kurzgespräch 3
Lektion 1: Voraussetzungen Lektion 2: Vor Fahrtantritt Lektion : Warentransport Lektion 4: Sicheres Fahren Lektion 5: Personentransport Lektion 6: Abstellen Informationen für den Unterweisenden Wissenstest
Vertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Mühleberg und Ferenbalm im Bereich der Feuerwehr (Anschlussvertrag)
Vertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Mühleberg und Ferenbalm im Bereich der Feuerwehr (Anschlussvertrag) I. Allgemeine Bestimmungen Anschluss Art. Die Einwohnergemeinde Ferenbalm (Anschlussgemeinde)
Entschädigung im Feuerwehrdienst. Eine Empfehlung für die Entschädigung im nebenamtlichen Feuerwehrdienst im Kanton St. Gallen
Entschädigung im Feuerwehrdienst Eine Empfehlung für die Entschädigung im nebenamtlichen Feuerwehrdienst im Kanton St. Gallen KANTONAL-FEUERWEHRVERBAND ST.GALLEN Diese Empfehlung für die Entschädigung
Meldeformular RZ User-Mutationen. Meldeformular für alle RZ User-Mutationen OBT Rechenzentrum - Betrieb
Meldeformular RZ User-Mutationen Meldeformular für alle RZ User-Mutationen OBT Rechenzentrum - Betrieb Meldeformular RZ User-Mutationen_v2.1.dotx Copyright OBT AG 2012 16.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Definition...
Gemeinde Obersiggenthal. Feuerwehrreglement
Gemeinde Obersiggenthal Feuerwehrreglement Ausgabe 998 Feuerwehrreglement - - Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Bestimmungen Seite Verhältnis Feuerwehr / Gemeinderat Rekrutierung und Einteilung Rekrutierung
Vereinbarung
Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn RRB vom 14. August 2001 Der Regierungsrat des
Kreditbegehren von Fr (inkl. MwSt.) für die Ersatzbeschaffung eines Ölwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Wettingen
Antrag des Gemeinderates vom 16. Mai 2013 an den Einwohnerrat 2013-0461 Kreditbegehren von Fr. 405 000.00 (inkl. MwSt.) für die Ersatzbeschaffung eines Ölwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Wettingen Sehr
Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG)
Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG) 1. Persönliche Daten: Jahr: Name/Vorname: Geb. Datum: Abteilung: Funktion: seit: Eintrittsdatum: Beschäftigungsgrad in %: Gesprächsleiter/in: Stellenbeschreibung
Tauglichkeitsuntersuchung für Feuerwehrleute Formular für die/den Ärztin/Arzt
Tauglichkeitsuntersuchung für Feuerwehrleute Formular für die/den Ärztin/Arzt! Für den allgemeinen Feuerwehrdienst Zuständiges Feuerwehrkommando:! Für den Atemschutz! Schwere Motorfahrzeuge der Kategorie
FAIRPRINT LOGO NEU 2013.indd 1 20.06.13 10:20
Taktische Zeichen 2000/200 1 TLF Baden W. Tanklöschfahrzeug (Tank 1 Baden Weikersdorf) 2000l Wasser u. 200l Schaummittel C B C B Verteiler B-CBC 30 DLK Baden S. Drehleiter mit Korb, 30m (Leiter Baden Stadt)
1. Gesetzliche Grundlagen... 3
Weisung Rechnungsstellung bei Feuerwehreinsätzen Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen... 3 2. Grundsätze... 4 2.1 Einsatzzeit... 4 2.2 Material... 4 2.3 Brandschutz- und Feuerwehr-Einsatzpläne...
Feuerwehrreglement der Stadt Thun (FWR)
1 871.1 Feuerwehrreglement der Stadt Thun (FWR) (Stadtratsbeschluss Nr. 66 vom 20. August 2009) Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 23 des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes (FFG) vom 20. Januar 1994
Muster Übungsanmeldung
Formulare SAT / HEER Muster Übungsanmeldung Bemerkungen zu diesem Dokument: Erstellt am: 12.06.2011 Dieses Dok wurde durch den Bereich Information der Ersetzt am: Geschäftsleitung der Technischen Kommission
Ausbilderleitfaden für die Feuerwehren Bayerns Atemschutzgeräteträger
Seite Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis AT 0.2 Kontrollblatt für Ergänzungslieferungen AT 0.3 Zur Einführung AT 0.4 Aktuelle oder ergänzende Unterlagen AT 0.5 Musterausbildungsplan AT 0.6 Grundsätze
Hagelfest? Wetterfest? Aus Schaden wird man klug Résistant a la grêle? Résistant aux intempéries? Plus avisés grace aux sinistres.
Hagelfest? Wetterfest? Aus Schaden wird man klug Résistant a la grêle? Résistant aux intempéries? Plus avisés grace aux sinistres. Dörte Aller, GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Etablissement d'assurance
Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Sicherheit ist machbar. Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Wie steht es mit der PSA-Tragdisziplin in Ihrem Betrieb? Als Arbeitgeber sind Sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Arbeitnehmenden
Tanklöschfahrzeug (TLF)
Tanklöschfahrzeug (TLF) Interne Fahrzeug Nr. 13 Fahrzeug Marke Mercedes Benz Actros Farbe Lemon Anzahl Plätze inkl. Fahrer 8 (2 vorne) Gesamtgewicht 18 000 kg Inverkehrssetzung März 2004 Motorbauart Diesel
Wegleitung zur Zusatzqualifikationsprüfung Lastwagenfahrlehrerin
Wegleitung zur Zusatzqualifikationsprüfung Lastwagenfahrlehrerin und Lastwagenfahrlehrer Vom 12.10.2015 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 1.1 Zweck der Wegleitung 1.2 Übersicht der Termine im Zusammenhang
Der Weg zum Führerausweis Kat. B
Der Weg zum Führerausweis Kat. B Schritt für Schritt auf dem Weg zu Führerausweis. Die praktische Checkliste für den Erwerb des Führerausweises Kat. B (Motorfahrzeuge bis 3.5 T). Inhaltsverzeichnis 1.
Die Meilensteine der Feuerwehr Wohlen:
Die Meilensteine der Feuerwehr Wohlen: 1815 Grossbrand im Kappelgass-Quartier, neun Wohnhäuser sowie verschiedene Scheunen und Nebengebäude wurden zerstört 1830 1. Feuerwehr, 2 Aufseher, 21 Löschpersonal,
Diplom Berufsbildner/in in Lehrbetrieben
Bewertungsraster Kompetenznachweis (ab 01.03.2015) Erlangung Schweiz weit anerkanntes SBFI-Diplom Version 1.0 18.12.14 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in
Feuerwehr 2015 Version 2009 (Ausführliche Ausgabe A4) Feuerwehr 2015 Version 2009 (Grundsätze, Format A6) Reglement Einsatzführung Version 2010
Dokumente FKS Feuerwehr 2015 Version 2009 (Ausführliche Ausgabe A4) seit 1.1.2010 seit 1.1.2010 Feuerwehr 2015 Version 2009 (Grundsätze, Format A6) seit 1.1.2010 Reglement Einsatzführung Version 2010 seit
Einwohnergemeinde Laufen
Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
Ihre Feuerwehr Ihr Helfer rund um die Uhr!
FEUERWEHR WETZIKON SEEGRÄBEN Ihre Feuerwehr Ihr Helfer rund um die Uhr! Stadtverwaltung Wetzikon Feuerwehrsekretariat: Bahnhofstrasse 167 Depot: Farbstrasse 5 8622 Wetzikon 044 931 32 53 www.feuerwehr-ws.ch
Kursprogramm 2011. Ziele/Schwergewichtsthemen. Ausbildung der Feuerwehren. Einsatzführung auf allen Stufen
Ausbildung der Feuerwehren programm 2011 Ziele/Schwergewichtsthemen Einsatzführung auf allen Stufen Chur, September 2010 Gebäudeversicherung Graubünden Feuerwehr Ottostrasse 7001 Chur Tel. 081 257 39 42
Feuerwehrreglement. gültig ab 04. Juni 1998
Gemeinde Küttigen Feuerwehrreglement gültig ab 04. Juni 1998 2 Der Gemeinderat von Küttigen erlässt, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 23. März 1971 und 32 der Vollziehungsverordnung zum
Taktische Einheiten, PSA und AAO
Freiwillige Feuerwehr Rastorf Taktische Einheiten, PSA und AAO Ausbildungsdienst 02.07.2013 Taktische Einheiten Die taktische Grundeinheit bei der Feuerwehr ist die Gruppe Sie besteht aus: Mannschaft +
TRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der
Großveranstaltungen aus der Sicht der Feuerwehr
Herzlich Willkommen OBR Erwin Grangl, BFV Knittelfeld 1 Großveranstaltungen aus der Sicht der Feuerwehr OBR Erwin Grangl, BFV Knittelfeld 2 OBR Erwin GRANGL 20 Jahre Kommandant der Feuerwehr Apfelberg
GEMEINDE KAISTEN GEMEINDE ITTENTHAL
GEMEINDE KAISTEN GEMEINDE ITTENTHAL Ausgabe 2001 Inhaltsverzeichnis Seite A. Rekrutierung und Einteilung 1 Rekrutierung 1 2 Freiwilliger Feuerwehrdienst 1 3 Vertrauensarzt 1 B. Organisation der Feuerwehr
HELFEN IN NOT - IST UNSER GEBOT!
Stufe III RDA-Traunstein HELFEN IN NOT - IST UNSER GEBOT! Ablauf Fortbildung Stufe III Ch. Grundner 11.01.2014 Version 1.0 Ablauf Fortbildung Stufe III Vormittag: Zeit: Thema: 8:00 8:30 Begrüßung 9:45
Feuerwehr. Name. Atemschutznachweis
Feuerwehr Name Atemschutznachweis Auszug aus Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz (Stand 2002), Nr. 9. Atemschutznachweis: Jede Einsatzkraft muss einen persönlicher Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis
PFLICHTENHEFTE FEUERWEHR
PFLICHTENHEFTE FEUERWEHR Einsatz- und Führungsdokumentation FEUERWEHR STÄFA / FACHBEREICH SICHERHEIT Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 2 Organigramm 5 3 Pflichtenheft Kommandant 6 4 Pflichtenheft Kommandant
