Rundbrief 1 im Schuljahr 2017/18. An alle Schüler, Eltern und Kollegen des Gymnasiums Landschulheim Schloss Ising. Ising,
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- Paulina Schmidt
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1 Öffentliches Gymnasium mit Internat und Offener Ganztagsschule/Tagesheim Naturwissenschaftlich-technologischer, Sprachlicher und Wirtschaftswissenschaftlicher Zweig, Schlossstraße 3, Chieming An alle Schüler, Eltern und Kollegen des Gymnasiums Telefon 08667/ Telefax 08667/ Ising, alle - Rundbrief 1 im Schuljahr 2017/18 Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum neuen Schuljahr begrüße ich Euch/Sie und hoffe, dass sich alle gut erholt haben und auf das neue Schuljahr und die anstehenden Aufgaben freuen. Bei unseren neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern bin ich sicher, dass sie sich auf den Neuanfang freuen. Allen Schülerinnen und Schülern, insbesondere den neuen, wünsche ich einen guten Start, viel Schwung und ein erfolgreiches Schuljahr. Unser unterrichtliches Angebot kann sich auch in diesem Schuljahr wieder sehen lassen. Trotz eines in einigen Fächern immer noch bestehenden Lehrermangels in Bayern sind wir in der glücklichen Lage, den Pflichtunterricht vollständig erteilen zu können und dazu noch einige Isinger Besonderheiten als Wahlunterricht (mehr als 20 Stunden) wie z.b. Rudern, Segeln, Surfen, Golf, Reiten, Musik und Theater anbieten zu können. Ferner ist es möglich, für die Betreuung durch Lehrkräfte in der Studierzeit der offenen Ganztagsschule/Tagesheim und des Internats zusätzlich über 20 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen sowie über 20 Stunden für individuelle Förderung und individuelle Lernzeit. Für das Sekretariat, die Stundenplaner, die Unter- und Mittelstufenbetreuer, die Oberstufenkoordinatoren und die Schulleitung gab es da auch in den Ferien viel zu tun. Mit der Unterstützung vieler Kolleginnen und Kollegen wurde aus den Vorgaben das Bestmögliche herausgeholt. Ich bedanke mich für den enormen Einsatz aller Beteiligten. Gestatten Sie mir nun einige wichtige Hinweise und Informationen: Auch in diesem Schuljahr bieten wir wichtige Informationen wie Termine, Sprechzeiten der Lehrkräfte usw. als pdf-dateien zum Download auf unserer Homepage an ( Infonet ). Rundschreiben gehen Ihnen so Sie angemeldet sind - über ESIS zu. Unsere monatlichen Ausgaben von IsingInfo finden Sie wie immer in der ersten Woche jeden Monats auf unserer Homepage. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit weitgehenden Gebrauch, unsere Verwaltung wird dadurch erheblich von Kopierarbeiten entlastet und Sie sind jeweils auf dem neuesten Stand und nicht von der Zuverlässigkeit Ihrer Kinder abhängig. Eltern, die keinen Internet-Zugang haben, können selbstverständlich im Schulsekretariat gedruckte Versionen erhalten. Schulträger: Zweckverband Bayerische Landschulheime, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Elisabethstraße 25/II, München
2 2 1. Änderungen im Lehrer- und Erzieherkollegium Neu begrüßen dürfen wir Frau Singhammer (B/Sw) als neue Lehrkraft sowie Frau Jaschinski (sw) und Frau Babikowa als neue ErzieherInnen. Wir wünschen ihnen für ihren Einsatz an unserer Schule alles Gute. 2. Information über das Notenbild statt Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 5-8 Die Lehrerkonferenz hat im Einvernehmen mit dem Elternbeirat basierend auf 40 GSO das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 5-8 durch eine weitere schriftliche Information über das Notenbild ersetzt. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 schreibt die GSO ein Zwischenzeugnis vor. Am Gymnasium LSH Schloss Ising bekommen die Eltern Ende Oktober und Ende April jeweils eine MSI (Mitteilung aus Schule und Internat). Darin sind bekanntlich sämtliche erzielten Leistungen aufgeführt, versehen mit kurzen Bemerkungen zu jedem Fach. Das Zwischenzeugnis wird durch eine weitere MSI ohne Kurzbemerkungen ersetzt. Somit erhalten die Eltern 3x im Jahr eine zu unterschreibende vollständige Übersicht über die erzielten Leistungen ihrer Kinder, die wesentlich exakter ist als eine Zeugnisnote - die Zeugnisnote 4 kann 3,55 aber auch 4,45 bedeuten. Neben den auf dem Formular Informationen über das Notenbild unten angegebenen Abkürzungen tauchen noch die Abkürzungen M für mündliche Leistung und St für Stegreifaufgabe auf. 3. Nachmittagsunterricht: Jahrgangsstufe 5: Kein Pflichtunterricht am Nachmittag Jahrgangsstufe 6-8: Dienstag: In der Regel bis Uhr, Jahrgangsstufe 9: Dienstag und Donnerstag: In der Regel Unterricht bis Uhr Jahrgangsstufe 10-12: Der Nachmittagsunterricht ist individuell verschieden. Die Lage der Mittagspause entnehmen Sie bitte dem Stundenplan Ihres Kindes. Weiterer Nachmittagsunterricht findet statt durch Wahlunterricht oder freiwillig besuchte Intensivierungsstunden bzw. individuelle Lernzeit (detaillierte Übersicht folgt auch im Internet). 4. Zusätzliche (sogenannte freiwillige ) Intensivierungsstunden in den Jahrgangsstufen 5-9 Eine Übersicht über den in diesem Schuljahr angebotenen Wahl- und Förderunterricht wird in Kürze ausgegeben, sie wird aber auch auf unserer Homepage zu finden sein. Im Förderunterricht soll vorwiegend Grundwissen wiederholt und abgesichert werden, denn dort liegen meistens die Ursachen für Defizite und schwache Leistungen. In der Individuellen Lernzeit werden Schülerinnen und Schüler in Kleinstgruppen gefördert und in der eigenen Arbeit unterstützt. Das Angebot der individuellen Lernzeit richtet sich sowohl an die Schülerinnen und Schüler, die das Flexibilisierungsjahr in Anspruch nehmen als auch an alle Schülerinnen und Schüler, die in bestimmten Bereichen eines Fachs Förderbedarf haben. In den Pluskursen, die sich vor allem an gute bzw. interessierte Schüler richten (Entscheidung durch den Fachlehrer) sollen leistungsfähige Schüler durch entsprechende Themen und Aufgabenstellungen zusätzlich gefördert werden. In diesem Schuljahr werden erstmals die Eltern von Schülerinnen und Schüler, die im letzten Schuljahr in einzelnen Fächern Leistungen aufwiesen, die eine Förderung sinnvoll erscheinen lassen, direkt auf den Förderbedarf Ihrer Kinder durch die Fachlehrer hingewiesen. 5. Als Wahlunterricht werden verschiedene Sportgruppen (Rudern, Segeln, Surfen, Golf), Theater und verschiedene Musikgruppen (auch Chor) angeboten. Ein Problem ist die Abstimmung des Stundenplans; nicht immer wird die jeweilige Stunde optimal zu den persönlichen Vorstellungen des Einzelnen passen, dies betrifft auch die Busfahrpläne. Es ist nicht sinnvoll und zielführend, zwischen den einzelnen Förderstunden hin und her zu hüpfen, eine gewisse Konstanz ist notwendig. Ein Wechsel des Intensivierungsunterrichts zum Halbjahr ist jedoch möglich. Freiwillige Teilnehmer melden sich beim jeweiligen Lehrer, der allerdings Beschränkungen bei zu großen Gruppen vornehmen kann. Die Teilnahme am Unterricht wird im Zeugnis attestiert, wenn die Anwesenheitsquote mindestens 75% be-
3 3 trägt. Dabei ist die Ursache des Fehlens unerheblich. Die Lehrkräfte führen entsprechende Anwesenheitslisten. 6. Vertretungsstundenkonzept Um den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten und unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich fördern zu können, bereiten an unserer Schule die Kolleginnen und Kollegen, deren Unterricht absehbar (Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) ausfallen muss, entsprechendes Unterrichtsmaterial zur Einzel- oder Gruppenarbeit vor, das unter Aufsicht bearbeitet wird. 7. Telefonnummern der Schule Die Schule hat eine Telefonanlage mit mehreren Nebenstellen. Damit die Hauptleitung möglichst entlastet wird, bitte ich Sie, gleich die entsprechende Nebenstelle zu wählen, wenn Sie einen ganz bestimmten Ansprechpartner brauchen. Die folgende Übersicht soll Ihnen dabei helfen: Zentrale, Vermittlung zum Schulleiter und Krankmeldungen: Frau Nanut 08667/ und -42 Schülerangelegenheiten: Frau Putz - 43 Frau Grün - 44 Frau Anfang - 45 Internat: Die Nummern entnehmen Sie bitte dem Rundbrief Internat Lehrerzimmer: (während der Sprechzeiten der Lehrkräfte) Krankmeldung Ich bitte Sie dringend, die folgenden Passagen aus der BaySchO 20 zu beachten und im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes das hausinterne Vorgehen einzuhalten. (1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Falle einer fernmündlichen Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (Telefonnummer siehe unter 7.). (2) Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen 1. bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises und 2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen. Im Falle von Nr 2. kann die Schule auch die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Das ärztliche oder schulärztliche Zeugns ist der Schule nach Aufforderung innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. Andernfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Bitte gehen Sie folgendermaßen vor: Rufen Sie auf jeden Fall am Tag der Abwesenheit vom Unterricht morgens vor Uhr in der Schule an und melden Sie Ihr Kind krank. Reichen Sie dann spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Krankmeldung nach (Post, Fax). 9. Anträge auf Beurlaubung bzw. Unterrichtsbefreiung
4 4 Ich möchte darauf hinweisen, dass Anträge diesbezüglich nur aus wichtigen Gründen (Urlaubsreisen fallen nicht darunter) und nur von Erziehungsberechtigten gestellt werden können. Entsprechende Schreiben von Sportvereinen, Kirchen oder auch Verwandten (z.b. Großeltern) reichen alleine nicht aus, können aber als Anlagen eingereicht werden. Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit die Schule auch reagieren kann und nicht letztlich vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Ich weise darauf hin, dass die Entscheidungsbefugnis bei der Schulleitung liegt. Ein Antrag auf Befreiung gilt als genehmigt, wenn Sie von uns eine entsprechende Mitteilung erhalten. Der Klassenleiter wird von uns informiert. 10. Klassenelternversammlung für die Klassen Am Mittwoch, , beginnt um Uhr der Klassenelternabend für die 5. Klassen. An diesem Abend werden auch die Klassenelternsprecher gewählt. Am Donnerstag, , findet um Uhr das 2. Elterngespräch für die 5. Klassen statt und für die 9. Klassen eine Vorbesprechung für die Schülereltern bezüglich des Praktikums im Januar 2018 statt. Um Uhr findet die Wahl zum Elternbeirat statt. Danach um ca Uhr beginnen die Klassenelternversammlungen für die Jahrgangsstufen Im Anschluss an die Klassenelternversammlungen findet um ca Uhr die Jahresversammlung des Förderervereins statt, zu der alle Eltern herzlich eingeladen sind. 11. Allgemeine Lehrersprechtage Der 1. allgemeine Lehrersprechtag findet am Donnerstag, den , von Uhr statt. In Absprache mit dem Elternbeirat erfolgt die Anmeldung über Ihr Kind bei der betreffenden Lehrkraft. Das Formblatt für diese Anmeldung kann von unserer Homepage heruntergeladen oder im Sekretariat abgeholt werden. Sie kreuzen den entsprechenden Tag an und tragen die Namen der Lehrkräfte ein, die Sie sprechen möchten. Ihr Kind holt sich mit dem Formblatt bei den Lehrern einen Termin und gibt Ihnen die Liste dann wieder zurück. Ein Übersichtsplan, dem Sie entnehmen können, welcher Lehrer in welchem Zimmer zu sprechen ist, wird an den Sprechtagen ausgehängt. Am Freitag, den , bieten wir zusätzlich einen Sprechtag an, und zwar von Uhr. Unterrichtsende ist um Uhr. Der 2. allgemeine Lehrersprechtag findet am Donnerstag, den , von Uhr statt. Am Freitag, bieten wir wieder zusätzlich einen Sprechtag an, und zwar von Uhr. Unterrichtsende ist um Uhr. Die Anmeldung erfolgt wie für den 1. Sprechtag. 12. Hausordnung Auch für dieses Schuljahr gilt für das Gymnasium eine für alle SchülerInnen und MitarbeiterInnen verbindliche Hausordnung, die Sie sich von unserer Homepage ( Infonet Downloads) herunterladen können. Für die Kinder hängt sie in den Klassenzimmern aus. 13. Rauchverbot, Mitführen von Handys und anderer elektronischer Speichermedien Während der Schulzeit, welche ja auch in den Nachmittag hineinreichen kann, besteht auf dem ganzen Schulgelände generell Rauchverbot - auch für E-Zigaretten und Shishas - für alle. Für Mobiltelefone und MP3-Player besteht kein generelles Verbot, sie dürfen jedoch während der Schulzeit nicht im eingeschalteten Zustand mitgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte eingezogen und können von der Schulleitung für einen angemessenen Zeitraum einbehalten werden. 14. Kopiergeld, Landeselternvereinigung (LEV), Jahresbericht Für den Unterricht werden in nicht unerheblichem Umfang Fotokopien als Unterrichtsmaterialien (Arbeitsblätter, literarische Texte), Lehrbuchergänzungen oder Prüfungsangaben angefertigt. Hierbei handelt es sich
5 5 nicht um Materialien, die der Lernmittelfreiheit unterliegen. Die anfallenden Kopierkosten müssen deshalb von den Eltern mitgetragen werden. Da Einzelabrechnungen eine enorme Belastung der Schulverwaltung bedeuten würden, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat beschlossen, hierfür Pauschalbeträge festzulegen, welche jährlich im Voraus von den Schülern zu bezahlen sind. Wir gehen davon aus, dass Sie am Ende des Schuljahres unseren Jahresbericht Gymnasium LSH Schloss Ising haben wollen und erheben dafür einen Kostenbeitrag von 6,--. Folgende Pauschalbeträge (darin enthalten: 1 Jahresbericht 6,-- und der Beitrag von 1,-- für die LEV) wurden festgelegt: Klassen 17, Klassen 19, Klassen 23,--. Wenn Sie den Jahresbericht nicht wollen oder mehrere Kinder an der Schule haben, geben Sie bitte dem Klassenleiter Bescheid und bezahlen entsprechend weniger. Der Termin, an dem das Geld mitzubringen ist, wird von den Klassenleitern bekannt gegeben. Bei Internatsschülern wird abgebucht. Der jeweils fällige Betrag wird über die Klassenleiter im Monat Oktober eingesammelt. 15. Die Bücherausgabe für die Jahrgangstufen 5-12 erfolgt am 13. und Zur gleichen Zeit erfolgt die Rückgabe der Bücher, die über die Ferienausleihe ausgeliehen wurden Neu in Ising? Bitte dringend beachten! Alle Schüler der Jahrgangsstufen 6-12, die jetzt neu in das eingetreten sind, müssen Folgendes vorlegen: - Das Jahreszeugnis des Schuljahres 2016/17 im Original (eine Kopie des Jahreszeugnisses wird dann zu den Schülerakten genommen, das Original erhalten Sie natürlich zurück) - eine Abmeldebescheinigung der vorher besuchten Schule und - eine Kopie des Kinder- bzw. Personalausweises. 17. Sprechstunden der Lehrkräfte Nächste Woche erhalten Sie über ESIS oder ausgedruckt eine Übersicht über die Sprechstunden der Lehrkräfte. Wir bitten Sie, bei Bedarf die Lehrer zu der angegebenen Zeit zu kontaktieren. Sie können dies telefonisch tun (s.o.) oder persönlich im Lehrerzimmer vorbeikommen (Eine Voranmeldung durch Ihr Kind ist dabei sehr hilfreich). Anmeldungen über das Sekretariat sind leider nicht möglich. Lehrkräfte mit nur geringer Unterrichtsverpflichtung haben keine feste wöchentliche Sprechstunde und sind nur nach Vereinbarung zu sprechen. Klären Sie den Termin am besten schriftlich über Ihr Kind mit der Lehrkraft ab. Durch Änderungen im Stundenplan kann es auch zu Verschiebungen der Sprechzeiten kommen. Die jeweils aktuelle Liste ist auf unserer Homepage zu finden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Lehrkräfte keine persönlichen Informationen oder Daten wie Noten von Schülerinnen oder Schülern per versenden. Wenden Sie sich in Fällen, in denen dies notwendig ist, also bitte persönlich, per Telefon oder Brief an die Lehrkraft Adressen für Lehrer und Erzieher Auch in diesem Schuljahr wird für jede Kollegin und jeden Kollegen in Schule und Internat eine dienstliche E- Mail-Adresse zur Verfügung stehen. Die komplette Adressenliste erhalten Sie per ESIS oder als Ausdruck. 19. Beratungslehrer, Schulpsychologin Für Fragen der Schullaufbahnberatung ist Herr StD Linner zuständig. Für eine Terminvereinbarung senden Sie am besten eine an beratung-linner@gmx-topmail.de mit Ihren Kontaktdaten. Herr Linner meldet sich dann bei Ihnen.
6 6 Termine bei unseren Schulpsychologinnen Frau StRin Emami und Frau StRin Unterberger sind nur nach telefonischer Voranmeldung oder per möglich. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer, Ihrem Anliegen und dem Namen und der Klasse Ihres Kindes auf dem Anrufbeantworter der Telefonnummer 08667/ Frau Unterberger oder Frau Emami rufen Sie dann zurück. Die wöchentliche Sprechstunde von Beratungslehrer und Schulpsychologinnen in ihrer Funktion als Lehrkräfte entnehmen Sie bitte der Sprechstundenliste. Bitte rufen Sie sie nur über die Schule an. 20. Fahrtenprogramm Wir sind sehr froh, dass wir unser Programm der Klassen- bzw. Studienfahrten und unser Austauschprogramm auch dieses Jahr wieder durchführen und weiterentwickeln können. Gleich zu Beginn des Jahres starten unsere Schülerinnen und Schüler der Oberstufe zur Studienfahrt nach Prag und die 5. Klassen nach Wagrain. Alle Maßnahmen prägen wesentlich das Profil des Landschulheims Schloss Ising und tragen zu dem hohen Identifikationsgrad unserer Schülerinnen und Schüler mit dem Gymnasium LSH Schloss Ising bei. Das Fahrtenprogramm wurde in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit dem Elternbeirat erstellt. 21. Buß- und Bettag Der Buß- und Bettag am Mittwoch, , ist unterrichtsfrei. 22. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, die den gesamten Landkreis betreffen, entscheidet die lokale Koordinierungsstelle am Landratsamt Traunstein über den Unterrichtsausfall im Landkreis. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über die Presse, das Internet und die Rundfunkanstalten. 23. Busausweise Die Busausweise für unsere Fahrschülerinnen und -schüler werden am 1. Schultag durch eine Mitarbeiterin im Sekretariat in den Klassen gegen Unterschrift ausgegeben. Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe informieren sich bitte direkt beim zuständigen Landratsamt, ob und wie sie die Fahrtkosten erstattet bekommen. 24. Veränderte Ferientage im Schuljahr 2017/18 Montag, Die Schulfamilie hat im Einvernehmen mit dem Schulträger im Schuljahr 2017/18 den Montag, 30. April 2018, als Ferientag festgelegt. An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Der einzuholende Unterricht findet am Samstag, statt. 25. Lehrpläne/Jahrgangsstufentests Internet-Adresse des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Der gültige Lehrplan für das Gymnasium sowie Informationen zu den Jahrgangsstufentests sowie weitere für das Gymnasium relevante Informationen sind unter der Adresse im Internet abrufbar. 26. Beschlüsse der Lehrerkonferenz Für Sie von Interesse sind die Beschlüsse der Lehrerkonferenz bzgl. Hausaufgaben und Leistungserhebungen für dieses Schuljahr. Sie haben sich gegenüber dem letzten Schuljahr kaum geändert (siehe Anlage bzw. Homepage).
7 7 27. Schulinterner Nachhilfe-Unterricht Wir können Ihnen einige bewährte, teils schon lange bei uns tätige Nachhilfelehrer vermitteln, auch Fachkollegen des Hauses sind mitunter bereit, Nachhilfe zu erteilen. Ferner gibt es einige gute und zuverlässige Schüler/innen der Oberstufe, die wir Ihnen empfehlen können. Bei Bedarf wenden Sie sich an OStRin Reißl oder an die Fachlehrer; interne Schülerinnen und Schüler wenden sich an ihre StudierzeitbetreuerInnen oder an unsere Internatsleiterin StRin Brandl. 28. Warnung vor Scientology im Bereich von Schule und Erziehung Das Staatsministerium bittet uns, Sie auf Aktivitäten von Scientology hinzuweisen im Bereich von Nachhilfeinstituten, aber auch bei privater Nachhilfe durch Mitglieder der Organisation. Auf diesem Weg wird versucht, Einfluss im Sinne der Ideologie von Scientology auf junge Menschen zu nehmen. Prüfen Sie also möglichst genau, wem Sie Ihr Kind zur Nachhilfe anvertrauen. Weitere Informationen und Kriterien für seriöse Anbieter von Nachhilfe finden Sie auf unter dem Link <Rat und Auskunft> - <Schulberatung> - <häufig gestellte Fragen>. 29. Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht/Adressänderung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Erziehungsberechtigte verpflichtet sind, uns Änderungen beim Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihre bei uns eingeschulten Kinder mitzuteilen. Nur wenn wir den richtigen Ansprechpartner kennen, können wir sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Informationen, die die schulische Laufbahn Ihres Kindes betreffen, erhalten. Die Mitteilungspflicht gilt ebenso für geänderte Adressen oder Telefonnummern. 30. Verein der Freunde und Förderer des Landschulheims Schloss Ising e.v. Neue Mitglieder sind immer herzlich willkommen! Sie brauchen keine Beitrittserklärung auszufüllen, sondern Sie werden automatisch Mitglied des Förderervereins, wenn Sie eine Spende auf folgendes Konto überweisen: Iban DE (Sparkasse Traunstein). Oder besuchen Sie die Homepage des Förderervereins www. freunde-schule-ising.de und spenden online. Jede noch so kleine Spende hilft uns weiter und kommt natürlich wieder Ihren Kindern zugute. Die Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, den , um ca Uhr nach den Klassenelternabenden statt. Sie erhalten rechtzeitig eine gesonderte Einladung. Der Vorstand freut sich darauf, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Euer/Ihr Wolfgang Brand OStD, Schulleiter Anlagen
8 8 Terminübersicht für das Schuljahr 2017/ Beginn des vollen stundeplanmäßigen Unterrichts; in der ersten Unterrichtswoche findet kein Nachmittagsunterricht statt und Bücherausgabe und Rückgabe der Ferienausleihe Studienfahrt Prag, Q Wandertag Klassenelternabend für die 5. Jahrgangsstufe: Uhr Klassenfahrt der 5. Klassen nach Wagrain Bayer. Deutsch-Test Jgst. 6, Mathematik-Test Jgst. 8, Englisch-Test Jgst Bayer. Mathematik-Test Jgst. 10, Englisch-Test Jgst Pflichtheimfahrt Abreise am Freitag, , Unterrichtsende um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Klassenelternabend für die Jahrgangsstufe Uhr: 2. Elterngespräch für die 5. Jahrgangsstufe Uhr: Information zum Praktikum der 9. Klassen Uhr: Wahl des Elternbeirats Uhr: Klassenelternabend für die Jahrgangsstufe anschließend ca Uhr: Jahreshauptversammlung Fördererverein LSH Schloss Ising Herbstferien Abreise am Freitag, , Unterrichtsende um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Letzter Termin zur Abgabe der Seminararbeit Buß- und Bettag, unterrichtsfrei! Uhr: Christkindlmarkt Uhr: Oberstufeninformation für die 10. Jahrgangsstufe Pflichtheimfahrt Abreise am Freitag, , Unterrichtsende um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Information über das Notenbild Skilager Wagrain für die 6. und 7. Jahrgangsstufe Allgemeiner Lehrersprechtag: Uhr Anmeldung über Ihr Kind bei den entsprechenden Lehrkräften, das Anmeldeblatt kann von der Homepage heruntergeladen werden Allgemeiner Lehrersprechtag: Uhr Anmeldung wie oben Weihnachtsferien Abreise am Freitag, , Unterrichtsende um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Praktikum der 9. Klassen Pflichtheimfahrt Abreise am Freitag, , Unterrichtsende um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt 12/ Frühjahrsferien Abreise am Freitag, , um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Ausgabe der Zwischenzeugnisse für die 9. u. 10. Jgst. und der Information zum Notenbild für Jgst. und der Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt 11/ Vera-Test Englisch 8. Klassen (Teilnahme verpflichtend) Pflichtheimfahrt Abreise am Freitag, , Unterrichtsende um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Übertrittselternabend für die künftigen 5. Klassen um Uhr Osterferien Abreise am Freitag, , Unterrichtsende um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Schnuppertag für die neuen 5. Jgst. von Uhr; Projekttag und Schule bis Uhr (ver pflichtend, Ausgleich für ); Abi-Training die für 12. Klassen
9 Uhr Informationsabend zu Italienisch spätbeginnend Uhr Informationsabend zur Sprachwahl L/F Uhr Informationsabend zur Wahl der Ausbildungsrichtung /3. Information über das Notenbild Pflichtheimfahrt Abreise am Freitag, , um Uhr Anreise am Dienstag, , ab Uhr Beginn des schriftlichen Abiturs Allgemeiner Lehrersprechtag: Uhr Anmeldung über Ihr Kind bei den entsprechenden Lehrkräften, das Anmeldeblatt kann von der Homepage heruntergeladen werden Allgemeiner Lehrersprechtag: Uhr Anmeldung wie oben Einschreibung für die neue 5. Jahrgangsstufe Probeunterricht Pfingstferien Abreise am Freitag, , Unterrichtsende um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Entlassung der Abiturienten Pflichtheimfahrt Abreise am Freitag, , um Uhr Anreise am Sonntag, , ab Uhr Letzter Schultag, Ausgabe der Jahreszeugnisse und der Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt 11/2, Abreise ca Uhr Beschlüsse der Lehrerkonferenz vom / für das Schuljahr 2017/18 Hausaufgaben ( 28 BaySchO) 1. a) In den Kernfächern der Jahrgangsstufe 5-10 werden regelmäßig schriftliche Hausaufgaben gestellt. b) In den übrigen Vorrückungsfächern können gelegentlich kleine Übungen, Zeichnungen oder Diagramme aufgegeben werden. c) In den Jahrgangsstufen können und sollten generell schriftliche Hausaufgaben gestellt werden. d) Die Schüler der Unter- und Mittelstufe führen ein Hausaufgabenheft mit Wocheneinteilung. 2. In den Jahrgangsstufen 6 und 7 sollen von Dienstag (langer Nachmittag) auf Mittwoch keine schriftlichen Hausaufgaben gestellt werden. Eine mündliche Vorbereitung auf eine Mittwochstunde kann jedoch erwartet werden. Leistungsnachweise ( GSO) Zur Erläuterung: Große Leistungsnachweise sind die Schulaufgaben im bisher bekannten Sinne. Kleine Leistungsnachweise sind alle Leistungsnachweise außer den Schulaufgaben, also: mündliche Rechenschaftsablagen (= Ausfragen), Stegreifarbeiten, Referate, Kurzarbeiten, Beiträge zu Projektarbeiten, Jahrgangsstufentests etc. Wie die mögliche unterschiedliche Gewichtung der einzelnen kleinen Leistungsnachweise aussieht, muss den Schülern von jeder Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt werden.
10 10 Kleine schriftliche Leistungsnachweise werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. 1. In allen Kursen der Oberstufe sind kleine schriftliche Leistungsnachweise zulässig. 2. a) An Tagen, an denen eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit stattfindet, wird kein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis gefordert. Ausnahmen gelten für die Fächer Kunst, Musik und Sport. Eine mündliche Abfrage kann auch an diesen Tagen eingefordert werden. b) Schreibt nur ein Teil der Klasse (des Kurses) eine Schulaufgabe oder Kurzarbeit, darf von den übrigen Schülern ein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis gefordert werden. 3. a) Kurzarbeiten können erst ab der 9. Jahrgangsstufe gefordert werden. b) In Fächern mit Schulaufgaben kann maximal eine Schulaufgabe durch zwei Kurzarbeiten ersetzt werden (im ersten oder zweiten Halbjahr). Weitere Kurzarbeiten werden dann nicht gefordert. c) In Fächern ohne Schulaufgaben kann pro Halbjahr maximal eine Kurzarbeit gefordert werden. d) In den Ausbildungsrichtungen WSW und SG werden in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Kurzarbeiten im Fach Chemie geschrieben. In der 10. Jahrgangsstufe werden im Fach Kath. Religionslehre Kurzarbeiten geschrieben 4. In Kernfächern mit mehr als zwei Wochenstunden (ohne Profilstunden) sind pro Halbjahr mindestens drei kleine Leistungsnachweise zu fordern, in den anderen Vorrückungsfächern mindestens zwei. Dabei muss jeweils einer ein mündlicher Leistungsnachweis sein. In den Nicht-Kernfächern muss pro Halbjahr außerdem mindestens ein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis gefordert werden. 5. In den Jahrgangsstufen 5-10 sollen innerhalb einer Kalenderwoche nicht mehr als zwei große Leistungsnachweise abgehalten werden. Auf eine sinnvolle Verteilung muss geachtet werden. 6. Prüfungsfreie Zeiten: die Woche der Theateraufführungen für die betroffenen Klassen. 7. Ersatz von Schulaufgaben: Es wird in der Jahrgangsstufe 8 und 10 in Englisch, in Französisch als zweite Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 7, in Französisch als dritte Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 9 eine Schulaufgabe durch eine entsprechende mündliche Prüfung ersetzt, im Fach Italienisch ist dies für die 10. Jahrgangsstufe vorgesehen. In der Jahrgangsstufe 10 wird im Fach Englisch der 2. Jahrgangsstufentest (im Juni) als halbe Schulaufgabe gewertet. 8. In den Jahrgangsstufen 6 und 7 sollen möglichst am Mittwoch keine großen Leistungsnachweise stattfinden. Stegreifarbeiten sollen möglichst nicht abgehalten werden. Mitteilungen aus Schule und Internat (MSI): Im Schuljahr 2017/18 erhalten nur unsere Schüler in den Jahrgangsstufen 9-10 ein Zwischenzeugnis. In den Jahrgangsstufen 5 8 wird zum Zwischenzeugnistermin eine Information über den Leistungsstand ausgegeben. Zusätzlich informieren wir die Eltern ein Mal im Halbjahr in den MSI über den Leistungsstand und das Verhalten unserer Schülerinnen und Schüler. In der 11. und 12. Jahrgangsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis über den jeweiligen Ausbildungsabschnitt, jedoch keine MSI.
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