Richtlinie für Betriebsstellen

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1 SbV Sammlung betrieblicher Vorschriften Abellio Rail NRW GmbH Körnerstr Hagen Ril E Richtlinie für Betriebsstellen Betriebsstandort Hagen Hagen, am genehmigt von: Gültig ab 01. Oktober 2015 Ronald R.F. Lünser Eisenbahnbetriebsleiter

2 SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 2 von 22

3 Verteiler: Persönlich zuzuteilen: Eisenbahnbetriebsleiter Stellvertreter des EBL Leiter Betriebsmanagement Leiter Verkehrsmanagement Leiter Instandhaltungsmanagement Örtlicher Betriebsleiter Dritten mit Aufgaben im Bahnbetrieb Lehrlokführer und Ausbilder Triebfahrzeugführer Rangierbegleiter Berichtigungen: Nummer der Berichtigung: gültig ab: berichtigt am: berichtigt von: Neudruck Eingefügt SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 3 von 22

4 SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 4 von 22

5 Inhaltsverzeichnis Bedienungsanweisung Gleisanschluss Unterer Abstellbahnhof in Hagen Hbf Allgemeine Bestimmungen Lage des Gleisanschlusses... 9 Definierte Anschlussgrenzen... 9 Eigentum Abellio Rail NRW... 9 Eigentum DB Netz AG Zuständigkeit Öffentliche Infrastruktur Betriebsdienstliche Bestimmungen Allgemeine Grundsätze Betriebsverfahren Geschwindigkeit Meterlasten Lademaß überschreitung Fahrzeug bewegungen Bremsen Bedienung der Weichen Verhalten bei aufgefahrener Weiche Anordnung der ortsbedienten Weichen Betriebsablauf Rangierfahrten Richtungsbetrieb Spitzensignal Ausfahrt in Richtung Hbf Einfahrt aus Richtung Hbf Rangierfahrten ohne besondere Zustimmung Spitzensicherung Fahrwegprüfung Rangierfahrten In Werkhallen Befahren von Gleisarbeitsgruben Achtungssignal Rangierverbot Abstellverbot Aufenthaltsverbot Lagerverbot Überbrückung Brandmeldeanlage Vermeidung von Abgasen Rangieren in Gleise ohne Oberleitung Anordnung und Befahrbarkeit der Gleise Verständigung Ein- und Ausfahrt Rangierfahrt im Gleisanschluss Funkdisziplin Sprechsäule Zusätzliche Bestimmungen für Bahnbetrieb unter Oberleitung Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Schutzabstand Mitwirkung und Beobachtung SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 5 von 22

6 Maßnahmen bei Gefahren Betriebsdienstliche Bestimmungen Grundsatz Gleise mit Fahrleitung Unzulässige Rangierfahrten Vorbeifahrt am EL Sonderregelung für FLIRT EMU Einsatz maschinentechnischer Anlagen Allgemeine Bestimmungen Betreiber der Anlagen Betrieb nur mit Schutz vorrichtungen Unterwiesenes Personal Ergänzende Weisungen WC-Entsorgungsstation Örtliche Lage der Anlage Bauart Unterwiesene Personen Außenwaschanlage für Schienenfahrzeuge (ARA) Örtliche Lage Unzulässige Rangierfahrten Feststellen der Profilfreiheit Achtungssignal Verzicht auf Spitzensicherung Waschfahrt nur mit Unterweisung Dacharbeitsbühnen Grundposition der Arbeitsbühnen Unzulässige Rangierfahrten Nutzung der Dacharbeitsbühne Arbeitsbühne in Gleis Arbeitsbühne in Gleis 1087/ Dachaufstiege in Gleis Hebebockstrasse Halle Grundposition der Arbeitsbühnen Sicherungs maßnahmen Stationäre Drucklufterzeugungsanlage Örtliche Lage Ausstattung Zugang Tankanlage Örtliche Lage Verbot Zweck der Anlage Dokumentation Austreten von wasser gefährdender Stoffe Unfallmeldestellen und Meldeplan Unfallmeldestelle DB Netz AG Meldepflicht im DBNetz Bereich SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 6 von 22

7 Rufnummer Aufrufen von Einsatzkräften Info an Betriebsleitstelle Material für die Erste Hilfe Verbandsstoffe für Erstversorgung Unfallärzte und Krankenhäuser Gleisplan Hagen Hbf Anschluss Abellio Rail NRW GmbH Abstellkonzept Hagen Eckesey unterer Abstellbahnhof Anlage SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 7 von 22

8 SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 8 von 22

9 Betriebsstandort - Hagen Bedienungsanweisung Gleisanschluss Unterer Abstellbahnhof in Hagen Hbf 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Lage des Gleisanschlusses (1) Die ABRN und die DB Netz AG haben Ihre Eisenbahninfrastrukturen in der Betriebsstelle Hagen Hbf auf der westlichen Seite in der Höhe des km 142,530 der VzG-Strecke 2400 Düsseldorf Hbf Hagen Hbf verbunden, mit den unter Abs. 2 definierten Grenzen. (2) - Gleis 1086 auf Höhe des km 142,915 der o.g. Strecke (Hallentor) - Gleis 1087 auf Höhe des km 142,915 der o.g. Strecke (Hallentor) - Gleis 1088 auf Höhe des km 142,915 der o.g. Strecke (Hallentor) - letzte kurze Weicheschwelle der EW 1554 in Richtung EW letzte kurze Weicheschwelle der EW 1554 in Richtung Gleis letzte kurze Weicheschwelle der EW 1554 in Richtung Gleis 1095 (3) Die farblich gekennzeichnete Eisenbahninfrastruktur des Unteren Abstellbahnhofs (Werkzaunbereich) ist Eigentum der Abellio Rail NRW GmbH in Hagen und gehört zur Organisationseinheit: Örtliche Lage des Gleisanschlusses Definierte Anschlussgrenzen Eigentum Abellio Rail NRW Betriebsstandort Hagen Eckeseyer Strasse Hagen SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 9 von 22

10 (4) Der nicht farblich gekennzeichnete Bereich ist Eigentum der DB Netz AG und gehört zur Organisationseinheit: DB Netz AG Regionalbereich West. Eigentum DB Netz AG (5) Verwaltung: Betrieb und Technik: Zuständigkeit DB Netz AG Regionalbereich West Örtliche Infrastruktur Hansastrasse Duisburg DB Netz AG Örtliche Betriebsdurchführung Hagen Sedanstraße Hagen (6) Die DB Netz AG und die ABRN betreiben ihre Infrastrukturen im Gleisanschluss als öffentliche Eisenbahninfrastrukturen. Die technische Anbindung an den Bahnhof Hagen Hbf erfolgt mit der Weiche 121 und ist mit dem Lichtsperrsignal 146 I abgesichert. Öffentliche Infrastruktur 2. Betriebsdienstliche Bestimmungen 2.1 Allgemeine Grundsätze (1) Zuführungsfahrten zwischen Hagen Hbf und Gleisanschluss sowie Fahrten im Gleisanschluss sind Rangierfahrten gem. Ril 408 der DB AG. Betriebsverfahren (2) Die zulässige Geschwindigkeit im Gleisanschluss beträgt: Geschwindigkeit 10 km/h < 5 km/h ab W 1226 in Richtung Halle Schrittgeschwindigkeit in den Werkhallen (3) Die zulässigen Radsatz- und Meterlasten im Gleisanschluss entsprechen den Werten der Streckenklasse D 4. (4) Fahrzeuge oder Sendungen mit Lademaßüberschreitungen dürfen in den Gleisanlagen des Unteren Abstellbahnhofes nur nach besonderer Genehmigung des Eisenbahnbetriebsleiters verkehren. (5) Das Abstoßen und Ablaufen lassen von Fahrzeugen ist im gesamten Anschlussbereich verboten. Fahrzeuge die gemeinsam bewegt werden sollen, sind miteinander zu kuppeln. Rangierfahrten sind in geschobener oder gezogener Fahrweise erlaubt. (6) Schließen Sie beim Rangieren alle Fahrzeuge an die Hauptluftleitung an und achten Sie darauf, dass alle arbeitenden Druckluftbremsen eingeschaltet sind. Eine vereinfachte Bremsprobe ist durchzuführen. (7) Die Anschlussweiche W121 und das LSS 146 I werden vom Fahrdienstleiter des Stellwerks Hpf auf Anforderung bedient. Alle anderen Weichen im Gleisanschluss sind ortsbediente Handweichen die Sie als Eisenbahnfahrzeugführer bzw. Rangierbegleiter selber stellen. Das Auffahren von Weichen ist unzulässig. Meterlasten Lademaßüberschreitung Fahrzeugbewegungen Bremsen Bedienung der Weichen SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 10 von 22

11 (8) Wird eine Weiche dennoch aufgefahren, räumen Sie den Weichenbereich in der Auffahrrichtung. Sie als Tf dürfen keinesfalls Rückwärtsbewegungen im Weichenbereich durchführen. Aufgefahrene Weichen sind von Ihnen als Tf sofort dem örtlichen Betriebsleiter zu melden. Dieser sperrt den Weichenbereich, stellt eine schriftliche Meldung aus und verständigt den Eisenbahnbetriebsleiter (EBL). Der EBL prüft die Befahrbarkeit. Verhalten bei aufgefahrener Weiche 2.2. Anordnung der ortsbedienten Weichen Weiche Nr. von Gleisverbindung nach keine / keine /1087 keine /1087 keine keine keine /1092 keine /1095 keine Grundstellung 2.3 Betriebsablauf Rangierfahrten (1) Für die Gleise 146 und 1091 ist Richtungsbetrieb festgelegt. Eine Abweichung hiervon ist für den Regelbetrieb unzulässig. Zudem ist Gleis 146 mit Belegmeldern in der Fernüberwachung des Fahrdienstleiters Hagen Hpf ausgerüstet. (2) Bei allen Rangierfahrten haben Sie als Tf das Dreilicht-Spitzensignal auch tagsüber einzuschalten. (3) Ausfahrten erfolgen in der Regel aus Gleis 146. Dabei dürfen Sie als Tf im Gleis 146 zunächst bis zum Grenzzeichen der Weiche 1126 vorziehen. Zur Weiterfahrt müssen Sie als Tf immer die Zustimmung vom Fahrdienstleiter des Stellwerks Hpf einholen. Die entsprechende Rangiervereinbarung führen Sie über GSMR im RoR verfahren durch. (4) Einfahrende Rangierabteilungen fahren immer in das Gleis 1091 ein. Achtung! Weiche 1126 kann sich noch in Linkslage befinden. Vor dem Grenzzeichen der Weiche 1550 ist stets anzuhalten. Zur Weiterfahrt holen Sie sich als Tf die Zustimmung von der Betriebsleitstelle (02331 / oder - 34) und treffen eine Rangiervereinbarung. Richtungsbetrieb Spitzensignal Ausfahrt in Richtung Hbf Einfahrt aus Richtung Hbf SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 11 von 22

12 (5) Sie als Tf dürfen das Gleis 146, ohne besondere Zustimmung des Fahrdienstleiters vom Stellwerk Hpf, bis zum Grenzzeichen der Weiche 1126 als Ausziehgleis nutzen. Rangierfahrten über das Grenzzeichen der Weiche 1126 hinaus sind ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters nicht zulässig. (6) Geschobene Rangierfahrten sind durch eine Spitzensicherung zu sichern. Dabei müssen Sie als Rangierbegleiter neben der Spitze der Rangierabteilung herlaufen. Die Mitfahrt auf Rangiertritten oder in den Führerräumen der Fahrzeuge ist verboten. (7) Der Rangierbegleiter bei einmänniger Besetzung der Triebfahrzeugführer hat für jede Rangierfahrt das Freisein des Fahrweges und die richtige Lage der Weichen zu prüfen. (8) Die Werkhallen sind Arbeitsstätten. Sie werden mit dieser Vorschrift zum Vorsichtsbereich erklärt. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Vor Einfahrt in die Werkhallen haben Sie als Tf stets anzuhalten und folgende Voraussetzungen zu prüfen: (9) Rolltore sind vollständig geöffnet (auch die Zwischentore in der Werkhalle Gleis 1086 und 1088) Portalkrananlage nicht in Betrieb Dacharbeitsbühnen sind in der Grundposition Hebeböcke sind in der Grundposition Hemmschuhe und Festlegemittel sind entfernt Arbeiten im Gleisbereich sind eingestellt Arbeitsgeräte sind neben dem Gleis profilfrei abgestellt Keine Querung von Flurförderfahrzeugen Keine Kabel oder Leitungen liegen auf dem Gleis Keine Gegenstände ragen in das Profil hinein Das Befahren der Gleisarbeitsgruben in den Hallengleisen 1086 / 1087 / 1094 ist ausdrücklich nur erlaubt, wenn sich keine Personen in den Arbeitsgruben aufhalten. (10) Vor der Einfahrt in die Werkhallen haben Sie als Tf die dort tätigen Personen mit Zp 1 (Achtungssignal) zu warnen. (11) In den Werkhallen ist das Rangieren bei gleichzeitigem Betrieb der Portalkrananlage verboten. Zur Sicherstellung des Rangierverbotes wird mittels Dienstanweisung festgelegt, dass die Fernbedienung der Krananlage während der Rangierfahrt unter festem Verschluss zu halten ist. Rangierfahrten ohne besondere Zustimmung Spitzensicherung Fahrwegprüfung Rangierfahrten In Werkhallen Befahren von Gleisarbeitsgruben Achtungssignal Rangierverbot SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 12 von 22

13 (13) Die Rolltore der Werkstatthalle schließen beim Ansprechen der Brandmeldeanlage automatisch. Der Schließvorgang wird akustisch signalisiert. Daher besteht für den durch farbige Markierung gekennzeichneten Bereich von 60cm vor und hinter dem Rolltor ein Abstellverbot für Fahrzeuge. Personen dürfen sich in diesem Bereich nicht aufhalten und feste Gegenstände dürfen nicht abgestellt werden. (14) Um das ungerechtfertigte Ansprechen der Brandmeldeanlage beim Befahren der Werkstatthalle durch Diesel- Tfz zu vermeiden, kann diese mittels Schlüsselschalter für max. 15 Minuten überbrückt werden. (15) Zur Vermeidung von Abgasen in der Werkhalle ist der Betrieb von Dieseltriebfahrzeugen mit laufendem Motor auf das betriebliche Mindestmaß zu reduzieren. Hierbei sind die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft VBG zu beachten. (16) Überzeugen Sie sich als Tf davon, dass bei allen an der Rangierfahrt beteiligte ET s die Stromabnehmer gesenkt sind. Sperren Sie als Tf zusätzlich bei jedem ET die Druckluftzufuhr zum Stromabnehmer durch den roten Schlüssel an der betreffenden Pneumatik Tafel ab. Dieser Schlüssel ist dazu in die Absperrposition zu drehen und in dieser Stellung zu belassen. (Hinweis, Absperrposition ist gegeben wenn der Schlüssel aus dem Schloss entfernt werden kann) Zur besseren Erkennbarkeit eines abgesperrten Stromabnehmers lassen Sie die Klappe der Dachsektion offen. Die Absperrung des Stromabnehmers dürfen Sie als Tf erst dann wieder rückgängig machen, wenn das betreffende Fahrzeug wieder unter der Oberleitung steht. * * * * Abstellverbot Aufenthaltsverbot Lagerverbot Überbrückung Brandmeldeanlage Vermeidung von Abgasen Rangieren in Gleise ohne Oberleitung SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 13 von 22

14 2.4 Anordnung und Befahrbarkeit der Gleise Gleis Nr. nutzbare Länge mit Oberleitung ohne Oberleitung Lage / Besonderheiten m --- von W121 bis W1126 Ein- u. Ausfahrgleis von W1550 bis W1126 Ausfahrgleis Gefälle in Richtung W m --- von W1126 bis W1550 Einfahrgleis Gefälle in Richtung W m --- von W1552 bis Hallentor Aufstellgleis vor der Halle 210m Hallengleis mit Waschanlage, Grube und Dacharbeitsbühne, durch Zwischentor getrennt von W1552 bis Hallentor 56m Aufstellgleis vor der Halle 100m Hallengleis mit Grube 42m von W1553 bis Hallentor Aufstellgleis vor der Halle m Hallengleis mit Hebebockstrasse, durch Zwischentor getrennt von W1555 bis Hallentor m 1089 Aufstellgleis vor der Halle m Hallengleis aufgeständert (Fristengleis) m ab EW 1555 Aufstellgleis m ab EW 1554 Fahrgleis m ab EW 1556 Hallengleis mit Arbeitsgrube m ab EW 1556 Hallengleis Beachten sie als Triebfahrzeugführer: Die Gleise 146 und 1091 haben eine Längsneigung die größer ist als 1 : Verständigung (1) Die Verständigung der ein- und ausfahrenden Rangierabteilungen erfolgt zwischen Ihnen als Tf und dem Weichenwärter über GSMR Rangierfunkverfahren RoR, darüber hinaus auch mit Rangiersignalen. (2) Die Verständigung bei Rangierfahrten im Gleisanschluss erfolgt mit Ihrem Diensthandy oder mit Rangiersignalen. Die Betriebsleitstelle übernimmt die Aufgaben eines Weichenwärters. Rangiervereinbarungen werden zwischen Ihnen als Tf und der Betriebsleitstelle getroffen. (3) Bei der fernmündlichen Verständigung über Hand- oder Zugfunk halten Sie Funkdisziplin und wiederholen und bestätigen die Anweisungen wörtlich. (4) An der Weiche W1550 und am LSS 146 I befindet sich jeweils eine Sprechsäule, über die Sie den zuständigen Fahrdienstleiter im Stellwerk Hpf erreichen können. Ein- und Ausfahrt Rangierfahrt im Gleisanschluss Funkdisziplin Sprechsäule SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 14 von 22

15 3. Zusätzliche Bestimmungen für Bahnbetrieb unter Oberleitung 3.1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Gleise 146, 1086, 1087, 1088 und 1091 sind mit Oberleitung überspannt. Neben den allgemeinen Regelungen zum Verhalten im Gleisbereich ist dort wegen der vom elektrischen Strom ausgehenden Gefahr erhöhte Vorsicht geboten. Sie als Tf müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Leitungen von Anlagen des elektrischen Bahnbetriebes unter Spannung ( V) stehen, solange nicht einwandfrei festgestellt ist, dass die betreffenden Teile abgeschaltet und bahngeerdet sind. (2) Die hohe Spannung hat zur Folge, dass nicht nur unmittelbare Berührungen, sondern auch mittelbare Berührungen über Gegenstände, z.b. Stangen, Wasserstrahl, tödlich wirken können. Sie als Tf müssen deshalb einen Schutzabstand von mindestens 1,5 m zu Spannung führenden Teilen einhalten. Dies gilt nicht nur für den eigenen Körper, sondern auch für mitgeführte Arbeitsmittel. Sie dürfen die Tritte und Bühnen, Dächer und Vorbauten der Fahrzeuge, die höher als 2 m über Schienenoberkante liegen, nicht besteigen. (3) Jeder Betriebsbedienstete hat auf den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen des elektrischen Bahnbetriebes, insbesondere der Fahrleitung (z.b. auf lose Hänger, angerissene Trag- und Spannseile, durchhängende Oberleitungen, gebrochene Isolatoren, Blitzschutzanlagen, schiefe Masten, Verschlüssen von Schaltern) zu achten. (4) Über Betriebsgefährdene Zustände haben Sie den Fahrdienstleiter Hagen Hbf Ost sofort zu verständigen. Bei Gefahr ist die erforderliche Sperrung des Gleises und das Herbeiholen von Hilfe zu veranlassen. Gleichermaßen haben Sie zu veranlassen, dass die Fahrleitung soweit notwendig möglichst bald abgeschaltet und bahngeerdet wird. Bis zum Eintreffen der DB-Hilfskräfte ist die Gefahrenstelle zu sichern, sich nähernde Personen sind zu warnen. Grundsatz Schutzabstand Mitwirkung und Beobachtung Maßnahmen bei Gefahren 3.2 Betriebsdienstliche Bestimmungen (1) Sie dürfen mit elektrischen Fahrzeugen und gehobenem Stromabnehmer nur in einen Gleisabschnitt einfahren wenn die Fahrleitung unter Spannung steht. (2) Mit elektrischen Fahrzeugen und gehobenem Stromabnehmer dürfen Sie nur die Gleise 146 und 1091, sowie die Gleise 1086, 1087 und 1088 bis zum EL 6 befahren. (3) Sie dürfen mit elektrischen Fahrzeugen in Gleise mit spannungslosen Fahrleitungsabschnitten oder in Gleisabschnitte ohne Fahrleitung nur mit gesenktem Stromabnehmer einfahren. Schwungfahrten insbesondere in die Werkstatthalle sind nicht zulässig. Grundsatz Gleise mit Fahrleitung Unzulässige Rangierfahrten SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 15 von 22

16 (4) Wenn es in den Gleisen 1086, 1087 und 1088 betrieblich erforderlich ist (zum Freifahren der Grenzzeichen), dürfen Sie - nachdem Sie am ersten EL 6 (Halt für Fahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer) gehalten haben - mit gehobenem Stromabnehmer und Schrittgeschwindigkeit am EL 6 vorbeifahren. Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für ET der Bauart FLIRT. (5) Mit Fahrzeugen der Bauart Flirt dürfen Sie als Tf am ersten EL 6 vorbeifahren bis zum Hallentor und halten vor dem Hallentor unabhängig ob es geöffnet ist. Vorbeifahrt am EL 6 Sonderregelung für FLIRT EMU 4. Einsatz maschinentechnischer Anlagen 4.1 Allgemeine Bestimmungen (1) Betreiber der unter Punkt 4 genannten maschinentechnischen Anlagen ist der Instandhaltungsbetrieb. (2) Maschinen, Anlagen und Geräte dürfen ohne die für sie erforderlichen Schutzvorrichtungen in keinem Fall in Betrieb genommen werden. Ohne ausdrückliche Anweisung des Verantwortlichen dürfen Sie Schutzvorrichtungen keinesfalls entfernen oder verändern. Maschinen, Anlagen und Geräte dürfen Sie nur zu den Zwecken benutzen, zu denen sie bestimmt sind. (3) Die maschinentechnischen Anlagen und Geräte dürfen außer zur Abwendung einer Gefahr nur von unterwiesenen und autorisierten Personen genutzt und eingesetzt werden. (4) Für die Nutzung und den Einsatz der unter Punkt 4 genannten maschinentechnischen Anlagen innerhalb der Gleisinfrastruktur, sind vom Leiter des Instandhaltungsbetriebes in Ergänzung zu dieser Bedienungsanweisung detaillierte Weisungen zu erstellen. Diese Weisungen haben auch die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den Umwelt- und Brandschutz zu berücksichtigen. Betreiber der Anlagen Betrieb nur mit Schutzvorrichtungen Unterwiesenes Personal Ergänzende Weisungen SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 16 von 22

17 4.2 WC-Entsorgungsstation (1) Die ABRN betreibt auf dem Grundstück der DB Netz AG (mit Gestattungsvertrag) eine WC-Entsorgungsanlage in der Höhe des km 143,000 der VzG-Strecke 2400 Düsseldorf Hbf Hagen Hbf bzw. auf Höhe der EW 1551 im Unteren Abstellbahnhof. (2) Die WC-Entsorgung ist als eine Einzelplatz-Entsorgungsanlage (T- System) mit Drehkolbenpumpe ausgeführt. Zur Anlage gehört ein Frischwasseranschluß, Abwasseranschluß, Adapteraufsatz für Tankspülung und eine Außenbeleuchtung. Über diese Anlage werden die Fahrzeuge von Fäkalien entsorgt und mit Frischwasser versorgt. (3) Die Anlage darf nur durch eingewiesenes und autorisiertes Personal bedient werden. Die Wartungs- und Betriebsvorschriften des Herstellers sind zwingend einzuhalten. Örtliche Lage der Anlage Bauart Unterwiesene Personen 4.3 Außenwaschanlage für Schienenfahrzeuge (ARA) (1) Im Hallengleis 1086 befindet sich eine Außenwaschanlage für Schienenfahrzeuge die sowohl für den VT Lint 41 (BR 648/1648) und den ET Flirt (BR ) geeignet ist. (2) Aufgrund des fehlenden Sicherheitsraumes zwischen Schienenfahrzeug und Waschportal ist ein Aufenthalt in diesem Bereich während des Waschvorganges unzulässig. Gezogene Rangierfahrten durch die Waschanlage mit der Köf voraus sind ebenfalls unzulässig. (3) Vor Beginn der Waschfahrt haben Sie zu prüfen ob das Hallengleis 1086 frei von Hindernissen ist und keine Gegenstände ins Profil der Fahrzeugumgrenzung hineinragen. (4) Waschfahrten werden ausschließlich in geschobener Fahrweise durchgeführt. Sie geben vor Beginn der Waschfahrt Achtungssignal (Zp1) und nach jedem Betriebshalt erneut. (5) Bei Waschfahrten und einmänniger Besetzung kann auf die Spitzensicherung der Rangierfahrt verzichtet werden. Dies gilt nicht für die Fahrwegprüfung. (6) Waschfahrten sind Rangierfahrten gem. DS 408. Diese Fahrten beginnen und enden stets im Gleis 1086 vor der Halleneinfahrt. Die Durchführung einer Waschfahrt und die Bedienung der Waschanlage dürfen Sie jedoch nur durchführen, wenn Sie besonders unterwiesen sind. Dabei haben Sie insbesondere die Bestimmungen der Bedienungsanweisung für die Waschanlage zu beachten. Örtliche Lage Unzulässige Rangierfahrten Feststellen der Profilfreiheit Achtungssignal Verzicht auf Spitzensicherung Waschfahrt nur mit Unterweisung SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 17 von 22

18 4.4 Dacharbeitsbühnen (1) In den Hallengleisen 1086, 1087 und 1088 befinden sich flurverfahrbare Dacharbeitsbühnen. Die Grundposition beider Arbeitsbühnen befindet sich 5m vor dem Zwischentor bzw. Gleisendabschluss. Die Dacharbeitsbühnen dürfen Sie nur bewegen wenn Sie unterwiesen worden sind. (2) Aufgrund des fehlenden Sicherheitsraumes zwischen Schienenfahrzeug und Dacharbeitsbühne sind Rangierfahrten unter den Dacharbeitsbühnen hindurch nicht zulässig. (3) Wird eine Arbeitsbühne benötigt, so müssen Sie zunächst das Schienenfahrzeug im Gleis positionieren und sichern. Anschließend muss die Arbeitsbühne manuell an die erforderliche Position über das Fahrzeug verschoben werden. Nach Beendigung der Arbeiten ist Dacharbeitsbühne in die Grundposition zu verfahren. (4) Die Räder der Dacharbeitsbühne werden auf einer Seite (Mauerseite) in einer U-Profilschiene geführt. Ein Verfahren der Bühne außerhalb der Führungsschiene ist nicht zulässig. Nach dem Positionieren müssen Sie die Dacharbeitsbühne durch die Radbremsen festlegen und sichern. Die Dacharbeitsbühne ist nicht höhenverstellbar. (5) Die Dacharbeitsbühne ist höhenverstellbar und besteht aus zwei Hälften, die in Ausnahmefällen auch einzeln dann als Arbeitsgerüste genutzt werden können. Nach dem Positionieren über dem Eisenbahnfahrzeug müssen Sie die Dacharbeitsbühne durch die Radbremsen festlegen und sichern. Bei einer Nutzung als Arbeitsgerüst sind die seitlichen Stützen als Kippsicherung zwingend zu nutzen. (6) Im Hallengleis 1092 befinden sich am hinteren Gleisende und in Hallenmitte fest installierte Dachaufstiege. Der Sicherheitsraum für Beschäftigte ist gewährleistet. Grundposition der Arbeitsbühnen Unzulässige Rangierfahrten Nutzung der Dacharbeitsbühne Arbeitsbühne in Gleis 1086 Arbeitsbühne in Gleis 1087/1088 Dachaufstiege in Gleis Hebebockstrasse Halle 1 (1) Im hinteren Abschnitt vom Hallengleis 1088 in der Halle 1 befindet sich eine Hebebockstrasse bestehend aus flurverfahrbaren Hebeböcken. Die Grundposition der Hebeböcke befindet sich hinter der Markierungslinie. Im nicht genutzten Zustand sind die Hebeböcke in die Grundposition zu stellen. (2) Wird ein Fahrzeug in der Hebebockstasse gehoben, so ist für diese Dauer das Gleis 1088 als Sicherungsmaßnahme betrieblich zu sperren. Zur Sperrung wird eine Sh 2 Scheibe in der Gleisspitze aufgestellt und zusätzlich ist die Weiche W 1553 in abweisende Stellung zu legen und mit einem Handverschluss Hv73 zu sichern. Die Schlüssel für den Handverschluss verwahrt der Leiter Instandhaltungsmanagement. Grundposition der Arbeitsbühnen Sicherungsmaßnahmen SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 18 von 22

19 4.6 Stationäre Drucklufterzeugungsanlage (1) Zwischen den Gleisen 1093 und 1092 befindet sich in der Gleisspitze eine stationäre Drucklufterzeugungsanlage, untergebracht in einem isolierten 20 Fuß Stahlcontainer. Die Anlage dient der 10 bar Druckluftversorgung in der Werkstatthalle. (2) Im Container befinden sich die Armaturen, Filter, Lufttrocknung, Heizung, Kesselentwässerung, Thermostate sowie ein 1000 Liter Druckluftkessel mit 11 bar. (3) Der Zugang zum Technik-Container ist nur befugtem und unterwiesenem Personal gestattet. Örtliche Lage Ausstattung Zugang 4.7 Tankanlage (1) Neben dem Gleis 1094 befindet sich eine Tankanlage für Dieselkraftstoff. Die Anlage verfügt über ein Vorratsvolumen von Liter DK und ist mit einer elektrischen Förderpumpe, Mengenzählwerk und Zapfpistole ausgerüstet. (2) Umgang mit offenem Licht und Feuer sowie Rauchen im Bereich der Tankstation sind absolut untersagt. (3) Die Tankanlage wird grundsätzlich nur für die Betankung von Triebfahrzeugen vorgehalten. Das Betanken von Straßenfahrzeugen ist nicht zulässig. (4) Das Tanken erfolgt ausschließlich über das Gleis Für die Fahrzeuge der ABRN erfolgt die Erkennung durch Transponder. Die Dokumentation erfolgt über ein EDV- System. Bei Tankvorgängen unternehmensfremder Fahrzeuge sind die entnommenen Mengen im Tankbuch zu dokumentieren und mit Unterschrift zu bestätigen. (5) Beim Austreten wassergefährdender Stoffe, bei den nicht auszuschließen ist, dass ein Gewässer, Erdreich oder Kanalisation verunreinigt werden, ist sofort die Betriebsleitstelle ABRN zu Informieren. Örtliche Lage Verbot Zweck der Anlage Dokumentation Austreten von wassergefährdender Stoffe SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 19 von 22

20 5. Unfallmeldestellen und Meldeplan 5.1 Unfallmeldestelle DB Netz AG (1) Bei Unregelmäßigkeiten, welche im Bereich der Zuführungsgleise und/ oder an den Anlagen der Oberleitung auftreten, verständigen Sie sofort den Fahrdienstleiter Hagen Hbf Ost. Meldepflicht im DB Netz Bereich DB Fahrdienstleiter Hagen Hbf Ost Rufnummer (2) Das Aufrufen von weiteren Rettungs- und Einsatzkräften sowie ggf. Bergetechnik obliegt für den Bereich der DB Netz AG der DB selbst. (3) Im Anschluss daran haben Sie umgehend die Betriebsleitstelle der ABRN zu informieren, welche den Diensthabenden aus der Notfallbereitschaft der Abellio-Betriebsleitung verständigt. Aufrufen von Einsatzkräften Info an Betriebsleitstelle 5.2 Material für die Erste Hilfe (1) Verbandsstoffe und Material für die Erstversorgung von Unfallverletzten finden Sie in nachfolgenden Räumen. Die Aufbewahrungsstellen sind mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Verbandsstoffe für Erstversorgung Büro Werkstattleiter Werkhallen (mehrfach) Verwaltungsgebäude im EG Melderaum Tf im EG Sekretariat Verwaltungsgebäude im OG (2) Nachfolgende Krankenhäuser in Hagen sind am Verletzungsartenverfahren beteiligt: Ev. Krankenhaus Hagen Ev. Krankenhaus Hagen Brusebrinkstr Hagen Tel / Fax: / Internet: Unfallärzte und Krankenhäuser Ev. Krankenhaus Elsey GmbH Ltd. Arzt Unfallchirurgischen Abteilung Ev. Krankenhaus Elsey GmbH Iserlohner Str Hagen Tel / Fax: / Internet: AKH Allg.Krankenhaus Hagen Grünstr Hagen Tel.: / Fax: / gelis@akh-hagen.de SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 20 von 22

21 5.3 Gleisplan Hagen Hbf Anschluss Abellio Rail NRW GmbH SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 21 von 22

22 5.4 Abstellkonzept Hagen Eckesey unterer Abstellbahnhof (1) Die Abstellung im Unteren Abstellbahnhof erfolgt in Absprache mit der Leitstelle der Abellio Rail NRW. Auf der folgenden Seite finden Sie als Tf das Abstellkonzept. Anlage SbV/ Ril E/ Stand Juli 2015 Seite 22 von 22

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